gefaelschter fischereischein

In vielen Bundesländern tauchen immer wieder verschiedene Fälschungen von Fischereischeinen auf. Polizeioberkommissar Wolfgang Gamperling beschäftigt sich schon lange mit dem Thema. Er stellte uns verschiedene Beispiele von Fälschungen bayerischer Fischereischeine mit den jeweiligen Erkennungsmerkmalen zur Verfügung und stand Netzwerk Angeln auch für ein Interview zur Verfügung. Ähnliche Fälschungen kursieren auch in anderen Bundesländern.

Wenn man mit Experten wie Wolfgang Gamperling spricht, geht es dabei immer zuerst einmal um das jeweilige Bundesland. Hier im Interview also um Bayern. In akribischer Arbeit hat Wolfgang Gamperling  verschiedene Fälschungen und Erkennungsmerkmale zusammen getragen, um Verkäufern von Angel-Erlaubnisscheinen wie auch Fischereiaufsehern, Behörden, Vereinen und Verbänden das Erkennen gefälschter Fischereischeine zu erleichtern.

pok gamperlingPolizeioberkommissar Wolfgang Gamperling

Geschichte und Zweck des Fischereischeines

Ob Führerscheine, Jagdscheine oder sonstige "Scheine":
Überall da, wo der der Staat solche Scheine als Verwaltungsinstrumente oder zur Erlaubnis bestimmter Dinge verlangt, gibt es auch schnell Fälschungen.

Angeln ist sowohl aus der Geschichte heraus wie auch rechtlich in Deutschland ein Teil der Fischerei. Daher ist das Angeln auch in den Landes-"Fischerei"-Gesetzen geregelt und deswegen heisst der staatliche Fischereischein offiziell auch Fischereischein und nicht Angelschein.
Erste Fischerscheine, als Verwaltungsinstrument zur Steuerung der Fischerei, gab es in einigen Regionen schon zur Kaiserzeit.

Den ersten deutschlandweiten Fischereischein und ein deutschlandweites Gesetz dazu führten die Nationalsozialisten am 19. April 1939 mit dem "Gesetz über den Fischereischein" ein.

750 fischereischein 19 04 1939Aus dem Gesetz zum ersten deutschlandweiten Fischereischein von 1939

Nach dem zweiten Weltkrieg wurde in der Bundesrepublik die Fischerei und damit auch das Angeln föderal geregelt. Das bedeutet,  dass jedes Bundesland seine eigenen Gesetze und Verordnungen zum Angeln macht. Teilweise gibt es sogar (wie in Berlin) zusätzlich zum normalem Fischereigesetz noch ein extra Gesetz zum Fischereischein. In den meisten Bundesländern ist aber alles um den Fischereischein im jeweiligen Landesfischereigesetz direkt und den dazugehörenden Verordnungen  geregelt.
Damit schaffen die Bundesländer auch jeweils einzeln die Regeln für Angler mit dem normalen Fischereischein, den Zugangsbedingungen dazu sowie die Kurse und Prüfungen, den besonderen Scheinen wie Touristenangelschein und anderen Ausnahmen.

Der Zweck des Fischereischeines

Heute ist in den meisten Bundesländern der Fischereischein vereinfacht ausgedrückt eine behördliche Erlaubnis, dass man sich damit die eigentliche Angelerlaubnis für das einzelne Gewässer kaufen kann.

Diese Angelerlaubnis (z.B. Tageserlaubnisschein, Jahreserlaubnisschein usw.) kann dann bei einem Bewirtschafter (z.B. Fischereigenossenschaften, Hegegemeinschaften oder auch über die Mitgliedschaft in einem Verein) erworben werden.

Die Zugangsvoraussetzungen zum Fischereischein sind dabei je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Das fängt bei der Altersgrenze an ab welcher man einen regulären Fischereischein erhalten kann und zeigt sich auch bei den zum Teil sehr von einander abweichenden Prüfungen zum Erhalt des Fischereischeines.

Neben dem normalen Fischereischein für Angler gibt es in verschiedenen Bundesländern auch Fischereischeine mit geringeren Ansprüchen und eingeschränkter Gültigkeit (zeitlich, nach Methoden etc., meist keine Prüfung notwendig). Diese sind dann nur kurze Zeit gültig. wie z. B. Touristenangelscheine oder Vierteljahresscheine und meist auch recht teuer im Vergleich zu normalen Fischereischeinen.  Zudem gibt es je nach Bundesland mitunter auch Möglichkeiten ohne normalen Fischereischein oder Prüfung zu angeln. Am Ende des Artikels findet sich eine Übersicht zu diesen Möglichkeiten.

Meist Kopplung von Fischereischein und Fischereiabgabe

Meist sind die Fischereischeine zudem nur gekoppelt mit der in 13 Bundesländern fälligen Fischereiabgabe gültig (nur Niedersachsen, Bremen und Sachsen erheben keine Fischereiabgabe).
Lange war es so, dass die Zahlung der Fischereiabgabe wie auch der Fischereischein von einem Bundesland in allen anderen Bundesländern anerkannt wurde, um damit eine Angelerlaubnis erwerben zu können.

2 f abgabeIn den Ländern mit Fischereiabgabe ist die Gültigkeit des Fischereischeines meist an die Bezahlung der Abgabe gekoppelt

Schleswig Holstein verlangte als erstes Bundesland von allen Nicht-Schleswig Holsteinern bei einem Angelurlaub in Schleswig Holstein die Zahlung einer Fischereiabgabe. Genauso verfährt jetzt auch Hamburg. Ob weitere Bundesländer folgen werden und damit nicht nur die Bürokratie ums Angeln immer weiter zu erhöhen, sondern auch die Kosten für Angler immer weiter hoch zu treiben, ist nicht absehbar. Zu befürchten ist es allemal. Grundsätzlich ist das System der Fischereiabgabe hinsichtlich der Verwendung der dabei eingenommenen Gelder in der Diskussion und erste Gerichtsverfahren dazu laufen. Mehr Infos dazu im Artikel "Die Fischereiabgabe unter der Lupe".

Gefälschte Fischereischeine in Bayern -  das Interview mit Polizeioberkommissar Wolfgang Gamperling

Frage Netzwerk Angeln:
Sie haben schon mehrfach für verschiedene Institutionen in Bayern die Merkmale gefälschter bayerischer Fischereischeine zur Erkennung der Fälschungen zur Verfügung gestellt.
Woher kommt ihr Interesse am Thema? Angeln Sie auch selbst?

POK Wolfgang Gamperling:
Während meiner Dienstzeit beim Polizeipräsidium München hatte ich mich auf das Erkennen von gefälschten Dokumenten spezialisiert. Als ich im Jahr 2006 nach Oberbayern versetzt wurde, wollte ich, da ich selbst Angler bin, junge Kollege praxisnah darin unterrichten, was bei Kontrollen von Anglern zu beachten ist. Bei einer dieser Kontrollen im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen wurden dann im Jahr 2007 die ersten beiden gefälschten bayerischen Fischereischeine festgestellt.

Seit meiner Jugend angle ich, wenn es die Zeit zulässt.
Vor ca. 4 Wochen konnte ich z. B. eine ca. 40 cm große Regenbogenforelle fangen.
Am liebsten angle ich an einem ruhigen Bach mit einem Streamer den ich mit einem vorgeschalteten Blei mit leichter Rute und kleiner Rolle über den Boden zupfe.

wolfgang gamperling 350Polizeioberkommissar Wolfgang Gamperling


Frage NA:
Seit wann beschäftigen Sie sich mit dem Thema gefälschte Fischereischeine?

POK Wolfgang Gamperling:
Die ersten beiden Fälschungen von bayerischen Fischereischeinen konnten im Jahr 2007 festgestellt werden. Seit dieser Zeit werden entsprechenden Ermittlungen zur Herstellung und bayerweiten Verbreitung der Fälschungen, die nach wie vor nicht abgeschlossen sind, geführt.


Frage NA:
Können Sie uns sagen, wie viele Fälle pro Jahr ungefähr bei Ihnen ankommen?

POK Wolfgang Gamperling:
Aufgrund des voran genannten Hinweises, dass die Ermittlungen nach wie vor andauern, können diesbezüglich keine konkreten Angaben gemacht werden.


Frage NA:
Können Sie dazu eine Dunkelziffer schätzen an Fällen die nicht gemeldet werden?

POK Wolfgang Gamperling:
Unter Einbeziehungen der vorliegenden Erkenntnisse ist bei einer vorsichtigen aber realistischen Einschätzung von mehreren hunderten Fälschungen in Bayern auszugehen.


Frage NA:
Durch wen erhalten Sie hauptsächlich Meldungen/Anzeigen zu gefälschten Scheinen?

POK Wolfgang Gamperling:
Mitteilungen über gefälschte Fischereischeine oder entsprechende Verdachtsmeldungen erhalte ich von Behörden, Fischereivereinen, Fischereiaufsehern und nicht zuletzt von Polizeibeamten aus Bayern und teilweise auch von Polizeibeamten aus anderen Bundesländern.


Frage NA:
Sind die vielen verschiedenen Ausgabestellen für Angelerlaubnisse überhaupt in der Lage, (gut) gefälschte Scheine zu erkennen?

POK Wolfgang Gamperling:

Da seit Jahren neben Fischereiaufsehern auch Vertreter der Gemeinden in Bayern im Erkennen von gefälschten bayerischen Fischereischeinen beschult werden, ist eine stetig ansteigendes Fachwissen bei den Mitarbeitern der Kartenausgabestellen festzustellen.


Frage NA:
Sie beschäftigen sich mit gefälschten bayrischen Fischereischeinen. In Bayern werden ja auch Fischereischeine der anderen 15 Bundesländer anerkannt (bei einem Angelurlaub z. B.) Bestehen hier die gleichen Probleme mit Fälschungen?

POK Wolfgang Gamperling:
Gelegentlich tauchen auch gefälschte Fischereischeine aus anderen Bundesländern auf.


Frage NA:
Können Polizei, Fischereiaufsicht oder Verkäufer von Angelerlaubnissen überhaupt alle in Deutschland gültigen Fischereischeine sicher erkennen und deren mögliche Fälschungen?


POK Wolfgang Gamperling
Da sich die Fischereischeine jedes Bundeslandes in ihrer Ausführung und Gestaltung unterscheiden, dürfte die generelle Gültigkeit eines Fischereischeines eines anderen Bundeslandes schwer zu bewerten sein und das Erkennen von Fälschungen weitere erhebliche Probleme mit sich bringen.


Frage NA:
Gibt es zu dem Thema gefälschte Fischereischeine Kooperationen mit Polizeien oder Behörden anderer Bundesländer?

POK Wolfgang Gamperling:
Bei festgestellten Fälschungen gibt es eine entsprechende Zusammenarbeit mit der für den „Tatort“ zuständigen Polizeidienststelle bzw. mit der überörtlich zuständigen Kriminalpolizei.


Frage NA:
Ist das Verwenden gefälschter Fischereischeine eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit und welche Strafen drohen für die Verwendung gefälschter Fischereischeine?

POK Wolfgang Gamperling:
Nicht nur das Verwenden eines gefälschten Fischereischeines (§ 267 StGB – Urkundenfälschung) stellt eine Straftat dar sondern bereits der Besitz eines gefälschten Fischereischeines (§ 276 StGB – Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen) ist strafbar. Eine Ordnungswidrigkeit liegt in keinen der beiden Fälle vor.
Nach meinen jahrelangen Erfahrungen kam es in den meisten Fällen zu hohen Geldstrafen.


Frage NA:
Es gibt ja viele drängende Felder für die Polizei, wie sehen Vorgesetzte und Kollegen Ihren Einsatz beim Thema Fischereischeine?

POK Wolfgang Gamperling:
Da es sich bei dieser Thematik um einen Randbereich der polizeilichen Aufgaben handelt, sehen die Kollegen und Vorgesetzten meinem Engagement ohne Einschränkungen positiv. Es gibt für Vorträge, Veranstaltungen und weitere Ermittlungen uneingeschränkte Unterstützung der Vorgesetzten.


Frage NA:
Gehen Sie eher von Einzeltätern bei der Fälschung aus oder von organisierten Gruppen?

POK Wolfgang Gamperling
Aufgrund der seit Jahren anhaltenden Feststellungen von gefälschten bayerischen Fischereischeinen, in fast ganz Bayern, ist von einer organisierten Gruppierung auszugehen.


Frage NA:
Wie viel Geld wird für einen gefälschten bayerischen Fischereischein nach Ihren Erfahrungen verlangt?

POK Wolfgang Gamperling:
Für eine gute Fälschung wird meinen Informationen nach ein Betrag in Höhe von 300 EUR – 500 EUR verlangt bzw. bezahlt.


Frage NA:
Wie ist die Kooperation und Unterstützung für Ihre Arbeit mit zuständigen Behörden, Ministerien oder dem Landesfischereiverband?

POK Wolfgang Gamperling:
Da es sich um eine flächendeckendes Phänomen handelt, besteht hier eine sehr enge und sehr gute Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, dem Institut für Fischerei in Starnberg, dem Kreisverwaltungsreferat der Stadt München, der Staatsanwaltschaft München II und dem bayerischen Landeskriminalamt in München.


Frage NA:
Was sollen Angler unternehmen, die mitbekommen, dass gefälschte Angelscheine angeboten werden?


POK Wolfgang Gamperling:
Da auch das Herstellen, Verkaufen, Anbieten usw. von gefälschten Fischereischeinen eine Straftat (§§ 267 StGB ff.) darstellt, ist meine Empfehlung, unverzüglich die örtliche Polizeidienststelle zu verständigen.


Frage NA:
Welche Tipps geben und welche Vorgehensweise empfehlen Sie Verkaufsstellen von Angelerlaubnissen, wenn der Verdacht auf einen gefälschten Fischereischein besteht?

POK Wolfgang Gamperling:
Wenn der Verdacht einer Fälschung besteht, empfehle ich immer die für die Kartenausgabestelle zuständige Polizeidienststelle sofort zu verständigen und den Verdacht mitzuteilen.
Sollte es sich um einen bayerischen Fischereischein handeln, kann während der Verständigung auf eine der erstellten Ausarbeitungen der Polizeiinspektion Murnau verwiesen werden. Die entsprechende Ausarbeitung sollte dann im anschließenden Gespräch mit dem zuständigen Polizeibeamten ergänzend vorgelegt werden.
Wenn tatsächlich ein gefälschter bayerische Fischereischein festgestellt werden sollte, wäre ich um zeitnahe Benachrichtigung unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! im Rahmen des Informationsaustauschs sehr dankbar.

Das Interview wurde im Sommer 2020 von Thomas Finkbeiner per E-Mail geführt

neu 1Beispiel eines gefälschten Fischereischeins aus Bayern inkl. Erkennungsmerkmale. Weitere Beispiele am Ende des Artikels.

16 Bundesländer: 16 Möglichkeiten zur Fälschung von Fischereischeinen

So kompliziert schon die Gründe und Voraussetzungen für einen Fischereischein sind, so vielfältig sind dann auch die Regelungen in den einzelnen Bundesländern, das Aussehen der Fischereischeine und daraus resultierend die Fälschungsmöglichkeiten.

Dazu kommt, dass es in manchen Bundesländern auch noch verschiedene Fischereischeine gibt. In Brandenburg oder Berlin z. B. gibt es unterschiedliche Fischereischeine für Berufsfischer (Fischereischein B) und Angler (Fischereischein A). Das macht nicht alles nur noch komplizierter, sondern bietet auch mehr Möglichkeiten zur Fälschung.

Es gibt keinen einheitlichen Fischereischein für Deutschland - jedes Bundesland macht in Inhalt wie Gestaltung seinen eigenen Fischereischein.

Dass dennoch immer wieder fälschlicherweise von einem "Bundesfischereischein" gesprochen wird liegt daran, dass von den meisten Bundesländern die Fischereischeine anderer Länder zumindest beim Kauf von Angelerlaubniskarten anerkannt werden.

Anders kann dies schon wieder aussehen, wenn man  in ein anderes Bundesland umzieht. Dann werden in manchen Ländern bestimmte Bedingungen gestellt, um die Scheine anderer Länder als Grundlage zur Ausstellung eines Fischereischeines des Bundeslandes anzuerkennen, in das man zieht.

Durch die Vielzahl der verschiedenen Fischereischeine (die aber grundsätzlich auch in den anderen Bundesländern gelten) ergeben sich für Fälscher natürlich viele Möglichkeiten. Denn auch wenn zum Beispiel bayerische Ausgabestellen für Erlaubnisscheine, Vereine und Verbände die Fälschungen bayerischer Fischereischeine dank der hervorragenden Arbeit von Wolfgang Gamperling erkennen können, werden solche Fälschungen bayerischer Fischereischeine in allen anderen Bundesländern wohl eher wenig erkannt werden.

2 750 franz thomas scheinAn Hand des bayerischen Fischereischeines von Netzwerk Angeln Kollege Franz und meines eigenen aus Baden-Württemberg seht ihr, wie unterschiedlich diese sein können. Während beim Schein von Franz Adresse und Nummer vermerkt sind, fehlt beides bei meinem baden-württembergischen Schein.

  Fazit!

Die Arbeit, die sich hier Wolfgang Gamperling für bayerische Fischereischeine gemacht hat, müsste in gleicher Art eigentlich in jedem Bundesland gemacht und allen Verkäufern von Angelerlaubnissen bundesweit zugänglich gemacht werden.

Da es auf der anderen Seite absolut illusorisch ist, dass sich zum Beispiel beim Kauf einer Tages- oder Wochenkarte in einem anderen Bundesland der Verkäufer (sei es in einem Angelgeschäft oder in einer Tankstelle oder Gaststätte) damit auskennen kann oder dies überprüfen kann, ist die Tür für Fälschungen aller Art wohl leider weit geöffnet.

Anhänge

Beispiele für gefälschte bayerische Fischereischeine

Nachfolgend einige Beispiele von Fälschungen bayerischer Angelschein bzw. Fischereischeine.

Polizeioberkommissar Wolfgang Gamperling hat Netzwerk Angeln am 25.01. 2022 freundlicherweise die Fälschungsbeispiele zum veröffentlichen zugesendet. Diese wie der ganze Artikel dürfen auch gerne zur Information der Angler weiter geteilt werden.

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Angeln ohne Fischerprüfung

Die Tatsache, dass doch immer wieder gefälschte Fischereischeine auftauchen zeigt, dass es offenbar eine Nachfrage zum Thema Angeln ohne Angelschein bzw. genauer gesagt ohne Fischerprüfung gibt. Mitterweile gibt es in Deutschland zahlreiche Möglichkeiten auch ohne das Ablegen einer Fischerprüfung legal zu angeln. So gibt es beispielsweise in mehreren Bundesländern zeitlich befristete Fischereischeine die ohne Prüfung erlangt werden können. Detaillierte Informationen dazu findet ihr selbstverständlich hier bei Netzwerk Angeln.

BundeslandAngeln ohne Angelschein / Prüfung
Baden-Württemberg begrenzt möglich -  Angeln ohne Angelschein in Baden-Württemberg
Bayernkaum möglich
Berlin kaum möglich
Brandenburg gut möglich -  Angeln ohne Angelschein auf Friedfische in Brandenburg
Bremen möglich - Angeln ohne Angelschein in Bremen
Hamburgkaum möglich
Hessen kaum möglich
Mecklenburg-Vorpommern gut möglich - Angeln mit dem Angelschein ohne Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsenmöglich - Angeln ohne Angelschein und Prüfung in Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen kaum möglich
Rheinland-Pfalzmöglich - Angeln ohne Angelschein in den Grenzgewässern zu Luxemburg
Saarland möglich - Angeln ohne Angelschein in den Grenzgewässern zu Luxemburg
Sachsen begrenzt möglich - Angeln ohne Angelschein in Sachsen
Sachsen-Anhalt kaum möglich
Schleswig-Holstein möglich - Urlauberangelschein und Angeln ohne Angelschein in Schleswig-Holstein
Thüringen gut möglich - Angeln mit dem Angelschein ohne Prüfung in Thüringen

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