Angeln ohne Angelschein - Ja, das geht!
Immerwieder erhalten wir hier bei Netzwerk Angeln Anfragen, ob es eine Möglichkeit gibt das Angeln einmal auszuprobieren ohne vorher erst langwierig einen Angelschein machen zu müssen.
Und um die Fakten zum Angeln ohne Angelschein / Prüfung gleich vorwegzunehmen:
Ja, das ist legal möglich. In einigen Bundesländern in Deutschland hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren rechtliche Regelungen geschaffen die genau das erlauben: Angeln ohne vorher einen Angelschein machen zu müssen.
Am Ende dieses Artikels findet ihr eine detailierte Übersicht in welchen Bundesländern es welche Möglichkeiten gibt.
Bevor man sich nun ins Abenteuer stürzt, sollte man aber jetzt weiterlesen und sich 5 Minuten Zeit nehmen um zu verstehen wie das im Detail funktioniert.
Wer sich über eine Recherche im Internet die Frage ob er ohne Angelschein angeln kann, selbst beantworten möchte erhält meistens sehr unterschiedliche Antworten, und die sind größtenteils auch noch falsch.
Daran wird schon ersichtlich, dass das Thema insgesamt doch etwas komplexer ist, als es auf den ersten Blick scheint. Im Wesentlichen sind es zwei Faktoren die es so kompliziert machen. Diese werden wir nachfolgend für euch einmal verständlich auseinandernehmen.
Angelscheine sind Ländersache
In Deutschland unterliegt die Fischerei und somit auch das Angeln den einzelnen Bundesländern. Das hat zur Folge, dass jedes Bundeslang ein eigenes Fischereigesetz hat, welches auch das Thema Angelschein regelt. Die Gesetze zum Angeln können also von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein - und sie sind es auch.
Daraus folgt, dass man keine allgemeingültigen Aussagen treffen kann. Was in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt ist, kann in Nordrhein-Westfalen verboten sein. Wenn man also ohne vorher einen Angelschein machen zu müssen angeln will, muss man abklären ob es im jeweiligen Bundesland in dem man das vor hat machbar ist.
Angelschein und Angelprüfung - Begriffsverwirrung
Die Begriffe Angelschein und Angelprüfung werden oft in gleichbedeutender Weise verwendet. Tatsächlich gibt es hier aber einen sehr großen Unterschied. Hinzukommt ein weiterer Begriff, nämlich des der Erlaubnisscheins, der erklärt werden muss.
Fischereischein, Angelschein:
Der Fischereischein ist ein personalisiertes Dokument welches meist von Gemeinde- oder Stadtverwaltungen ausgestellt wird.
Man kann den Fischereischein als Eintrittskarte in die Welt des Angelns bezeichnen, denn er ist die formale Berechtigung einen (Fischerei-) Erlaubnisschein für ein bestimmtes Gewässer zu erwerben.
Häufig (aber nicht immer!!!) wird der Fischereischein nur dann ausgestellt, wenn man die erfolgreiche Absolvierung der Fischerprüfung (Sportfischerprüfung) nachweisen kann. Welche Möglichkeiten es gibt an einen Fischereischein zu kommen ohne vorher eine Prüfung abzulegen erfahrt ihr weiter unten.
Anglerprüfung, Fischerprüfung (Sportfischerprüfung):
Eine Fischerprüfung (Sportfischerprüung) ist das was man umgangssprachlich als "Angelschein machen" bezeichnet. Bei den Fischerprüfungen kommen wieder die 16 unterschiedlichen Landesfischereigesetze in Deutschland zum tragen. Während man in manchen Bundesländern zwingend einen monatelangen Vorbereitungslehrgang besuchen muss um überhaupt an der Prüfung teilnehmen zu dürfen, kann man in anderen Bundesländern einfach spontan die Prüfung ablegen. Auch der Inhalt der Prüfungen ist verschieden - es gibt in Deutschland derzeit keine einheitliche Prüfung.
(Fischerei-) Erlaubnisschein:
Der (Fischerei-)Erlaubnisschein wird vom Gewässerbewirtschafter (z.B. einem Angelverein) ausgestellt.
Der Erlaubnisschein gibt dem Angler die Berechtigung an einem oder mehreren bestimmten Gewässern zu den Regeln die auf dem Erlaubnisschein stehen zu angeln.
Erlaubnisscheine gibt es in verschiedensten Varianten z.B. als Tageserlaubnisschein (wird in der Anglersprache Tageskarte genannt), als Wochen-, Monats-, oder Jahreserlaubnisschein.
Um einen (Fischerei-) Erlaubnisschein kaufen zu können muss man bei der Ausgabestelle einen gültigen Fischereischein vorlegen.
Also nochmal einfach zusammengefasst:
Zuerst muss eine Prüfung abgelegt werden, dann muss ein Fischereischein gelöst werden und dann benötigt man noch einen Erlaubnisschein für das Gewässer das man beangeln möchte.
Die größte Hürde ist hier sicherlich die Prüfung die abgelegt werden muss - und genau hier haben nun einige Bundesländer angesetzt und Möglichkeiten geschaffen einen Fischereischein zu erhalten OHNE vorher eine Prüfung abzulegen.
Es besteht in einigen Bundesländern die Möglichkeit einfach einen Fischereischein zu kaufen.
Touristenangelschein, Urlauberangelschein & Co.
Wie schon erwähnt gibt es in Deutschland 16 verschiedene Fischereigesetze - woraus folgt dass die besonderen Angelscheine, die ohne Prüfung ausgestellt werden natürlich auch verschiedene Namen haben (Sonst wäre es ja zu einfach, oder? ;) ). Es gibt in Deutschland also je nach Bundesland Touristenfischereischeine, Urlauberfischereischeine, befristete Fischereischeine oder Vierteljahres-Fischereischeine. Hinzu kommen dann noch bestimmte Sonderregelungen wie z.B. das prüfungsfreie Angeln auf Friedfische in Brandenburg oder das Stockangelrecht in Bremen. Mitunter gibt es auch innerhalb eines Bundeslandes unterschiedliche Regelungen, so gibt es z.B. in Niedersachsen sogenannte "freie Gewässer" an denen keine Fischereischeinpflicht besteht. Eine weitere Sonderregelung gibt es an den Grenzgewässern zwischen Deutschland und Luxemburg - an einigen Flüssen dort gibt es auch keine Fischereischeinpflicht.
Angeln ohne Angelschein in Deutschland: Wo ist das möglich?
Kurzum: Es ist gibt vielfältige Möglichkeiten ohne einen Angelschein machen zu müssen in Deutschland ganz legal zu angeln, man muss nur manchmal etwas tiefer in die jeweiligen Gesetze eintauchen. Genau das haben wir getan und die verschiedensten Möglichkeiten hier auf dieser Übersichtsseite einmal seriös zusammengetragen. Zu jedem einzelnen Bundesland in dem man realistische Möglichkeiten vorfindet legal angeln zu können, ohne vorher eine Prüfung abzulegen gibt es einen eigenen kurzen Artikel der ganz genau beschreibt wie es möglich ist. Wie ihr es von Netzwerk Angeln kennt, ist alles mit den entsprechenden Rechtsquellen belegt, außerdem haben wir auch jeweils die zuständige Behörde ausfindig gemacht, die jeweils weitere detailierte Informationen bereitstellen kann. Jetzt viel Spaß beim durchwühlen!
Bundesland | Angeln ohne Angelschein / Prüfung |
---|---|
Baden-Württemberg | begrenzt möglich - Angeln ohne Angelschein in Baden-Württemberg |
Bayern | kaum möglich |
Berlin | kaum möglich |
Brandenburg | gut möglich - Angeln ohne Angelschein auf Friedfische in Brandenburg |
Bremen | möglich - Angeln ohne Angelschein in Bremen |
Hamburg | kaum möglich |
Hessen | kaum möglich |
Mecklenburg-Vorpommern | gut möglich - Angeln mit dem Angelschein ohne Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern |
Niedersachsen | möglich - Angeln ohne Angelschein und Prüfung in Niedersachsen |
Nordrhein-Westfalen | kaum möglich |
Rheinland-Pfalz | möglich - Angeln ohne Angelschein in den Grenzgewässern zu Luxemburg |
Saarland | möglich - Angeln ohne Angelschein in den Grenzgewässern zu Luxemburg |
Sachsen | begrenzt möglich - Angeln ohne Angelschein in Sachsen |
Sachsen-Anhalt | kaum möglich |
Schleswig-Holstein | möglich - Urlauberangelschein und Angeln ohne Angelschein in Schleswig-Holstein |
Thüringen | gut möglich - Angeln mit dem Angelschein ohne Prüfung in Thüringen |
Mögliche Strafen für Schwarzangeln
Wer ohne die erforderliche Erlaubnis den Fischfang ausübt, kann mitunter ordentlich was auf den Deckel bekommen.
Interessant dabei ist, dass der vorliegende Tatbestand mitunter davon abhängig ist WO man unerlaubt angelt. In geschlossenen Gewässern wie z.B. einem Fichzuchtteich haben Fische einen eindeutigen Besitzer - man würde in diesem Fall einen Diebstahl nach § 242 StGB begehen.
In nicht geschlossenen Gewässern wie z.B. Rhein, Elbe oder Donau haben Fische keinen Besitzer sie sind "herrenlos" - wenn man hier ohne die gültigen Angelpapiere loszieht begeht man Fischwilderei nach § 293 StG.
Häufige Fragen zum Angeln ohne Angelschein ( FAQ )
Es gibt in einigen Bundesländern die Möglichkeit ohne Angelschein bzw. ohne das Ablegen einer Sportfischerprüfung legal zu angeln. Da Fischereirecht Angelegenheit der einzelnen Bundesländer ist, sind die Bedingungen dafür sehr verschieden.
In geschlossenen Gewässern wie z.B. einem Zuchtteich würde man einen Diebstahl nach §242 StGB begehen, die Fische haben einen eindeutigen Besitzer. In einem Fluss bzw. nicht geschlossenen Gewässer sind die Fische im Sinne des Gesetzes "Herrenlos" und die Tat würde nach §293 STGB als Fischwilderei behandelt.
- Details
In Niedersachsen ist grundsätzlich nach dem Gesetz das Angeln ohne Fischereischein und Prüfung möglich. Wer aber in einen ankerkannten Angelverein eintreten will, muss eine Prüfung ablegen, braucht aber keinen Fischereischein
- Details
In Thüringen gibt es die Möglichkeit einen 3 Monate gültigen Vierteljahresfischereischein ohne Prüfung zu erwerben.
- Details
In Baden-Württemberg gibt es die Möglichkeit an einigen Forellenteichen ohne Angelschein zu angeln.
- Details
In Schleswig-Holstein gibt es sowohl die Möglichkeit einen befristeten Fischereischein ohne Prüfung zu erwerben, als auch die Möglichkeit unter Aufsicht ohne Fischereischein zu angeln.
- Details
Seit dem Jahr 2012 ist es in Sachsen möglich an bewirtschafteten Angelanlagen ohne Angelschein zu angeln.
- Details
In Brandenburg gibt es die Möglichkeit ohne Fischereischein auf Friedfische zu angeln. Eine deutschlandweit einmalige Regelung.
- Details
An den Grenzgewässern zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland kann ohne Angelschein geangelt werden.
- Details
In Mecklenburg-Vorpommern wird ein sogenannter zeitlich befristeter Fischereischein angeboten. Der zeitlich befristete Fischereischein ist für 28 Tage gültig und kann beliebig oft verlängert werden.
- Details
In Bremen gilt es jahrhundertealtes Stockangelrecht. Es ermöglicht Bremer Bürgern ohne Prüfung einen Stockangelschein zu erwerben.