ACHTUNG! Das Stockangelrecht wurde geändert und ab 01.01.2025 ist KEIN Angeln mehr OHNE PRÜFUNG in den bisher dafür zugänglichen Gewässern laut Stockangelrecht mehr möglich! Sobald genaue Infos und Texte vorliegen werden wir informieren!
Das Stockangelrecht im Land Bremen
Im Bundesland Bremen gilt ein jahrhundertealtes Stockangelrecht.
Das Stockangelrecht ermöglicht jedem Bremer Bürger ab Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Prüfung einen Stockangelschein zu erwerben.
Der Stockangelschein ist die Berechtigung mit höchstens 2 Ruten in den folgenden Gewässern den Fischfang auszuüben:
- der Weser im Land Bremen
- der Kleinen Weser
- der Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke und
- dem tideabhängigen Teil der Geeste.
Der Stockangelschein kostet 32€ und wird im Stadtamt Bremen ausgestellt.
Um einen Stockangelschein erwerben zu können muss man seinen Hauptwohnsitz im Land Bremen haben.
Gesetzliche Grundlagen zum Stockangelrecht in Bremen
§ 9 BremFiG – Stockangelrecht bremischer Bürger
(1) Bewohner der Freien Hansestadt Bremen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben oder eine Fischereiprüfung nach § 35 Abs. 1 abgelegt haben, sind berechtigt, für den eigenen Bedarf in der Weser, der Kleinen Weser, in der Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke und dem tideabhängigen Teil der Geeste mit höchstens 2 Stockangeln zu fischen. Dies gilt nicht für Gebiete, die Naturschutzgebiete im Sinne des Bremischen Naturschutzgesetzes sind.
Quelle: § 9 BremFiG
Wo bekomme ich weitere Informationen zum Angelschein ohne Prüfung / Stockangelschein in Bremen?
Zuständig ist das Bremer Stadtamt.
Beim Stadtamt Bremen gibt es auch eine Webseite zum Stockangelrecht.