angeln ohne angelschein niedersachsen

In Niedersachsen besteht an einigen Gewässern die Möglichkeit ohne Fischereischein und ohne Erlaubnisschein zu angeln.
Das ist zum Einen die Nordsee, aber auch einige "freie Gewässer" die als Küstengewässer eingestuft sind. In diesem Artikel erklären wir im Detail, wie und wo Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen funktioniert.


Kein Fischereischein, keine Prüfung rechtlich notwendig zum Angeln in Niedersachsen

Auch nach der letzten Änderung des Landesfischereigesetzes vom 20.06.2018 wurde die grundsätzliche, gesetzliche Prüfungs- und Scheinfreiheit in Niedersachsen wie im alten Gesetz beibehalten.

Es reichen daher in Niedersachsen gesetzlich der Personalausweis sowie die Erlaubnis des jeweiligen Gewässerbewirtschafters, um legal Angeln zu dürfen.

Wer aber in einen anerkannten Angelverein eintreten will, der muss eine Prüfung ablegen.

Das resultiert aus den jeweiligen Paragraphen im Landesfischereigesetz, siehe Behörden, Gesetze und Institutionen rund ums Angeln in: Niedersachsen


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Rechtliche Grundlage zum Angeln ohne Fischereischein und Prüfung

Niedersächsisches Fischereigesetz zu Fischereierlaubnisschein, Fischereischein


§ 57
(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.

Rechtliche Grundlage zur Pflicht einer Prüfung bei Eintritt in einen anerkannten Angelverein

Es gibt eine Pflicht zur Ablegung einer Prüfung, wenn man in einen anerkannten Angelverein eintreten will. Aber auch hier braucht man keinen Fischereischein in Niedersachsen, es genügt ein Nachweis der abgelegten Prüfung.
Niedersächsisches Fischereigesetz zur anerkannten Vereinigungen von Sportfischern


§ 54
(1) Eine Vereinigung von Sportfischern ist auf Antrag durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt anzuerkennen, wenn sie
......
4. ihre Mitglieder eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband ablegen läßt,



Freie Gewässer und Küstengewässer, Angeln nur mit Personalausweis

Küstengewässer sind in Niedersachsen grundsätzlich frei und können ohne jedes zusätzliche Dokument ausser dem Personalausweis beangelt werden.

Das sind zum einen die Küstengewässer bis 12 sm im Sinne des Wasserrechts (Küste und Inseln ausser Neuwerk). 

ZUSÄTZLICH gibt es einige Gewässer die als Küstengewässer eingestuft sind und daher ebenfalls unter diese Regelung fallen.

 

Die freien Gewässer laut Anlage 1 (zu § 16 Abs. 3)

Die folgenden Gewässer gelten als Küstengewässer im Sinne des Gesetzes (Freie Gewässer )

  • Elbe – unterhalb Landesgrenze gegen Hamburg
  • Oste – unterhalb der nördlichen Grenzen der Feldmark Oberndorf
  • Ems - unterhalb der Papenburger Schleuse
  • Leda - unterhalb des Sperrwerk

Die oben angegebenen Gewässergrenzen lassen sich aus der sogennanten Abgrenzung der Fischereibezirke zu den freien Gewässern Anlage 2 ableiten.

 

Sonderfall Weser/Hunte

  • Weser - unterhalb der Landesgrenze gegen Bremen, (Grenze der Stadt Bremen),
  • Hunte - unterhalb der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück

Auch Teile von Weser und Hunte sind als Küstengewässer eingestuft, hier braucht man im Gegensatz zu den anderen "freien Gewässern" aber eine Erlaubniskarte, um diese zu erhalten muss man einen Prüfungsnachweis vorlegen.

Der Erlaubnisschein (Weserkarte) ist zu beziehen über das Fischereiamt Niedersachsen in Bremerhaven, Kauf Weserkarte

Es gibt auch die Möglichkeit einer Bestellung per Mail

 

Ausnahme

Die Insel Neuwerk bei Cuxhaven, Elbmündung – gehört rechtlich zu Hamburg, daher gilt dort das Hamburger Fischereirecht und nicht das niedersächsische.



Einschränkungen und Probleme beim Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen

Obwohl es gesetzlich nicht notwendig wäre, geben die meisten Angelvereine, Verbände und Bewirtschafter in Niedersachsen keine Erlaubnisscheine an Angler ohne Prüfung oder Fischereischein aus (siehe oben: Es geht hier um Gastkarten, die jeder Verein legal ausgeben könnte OHNE die Prüfung zu verlangen. Wer aber Mitglied werden wil in einem Verein, der MUSS dann die Prüfung machen)..

Der Angler muss sich daher unbedingt vor dem Kauf eine Angelerlaubnis absichern, welche Voraussetzungen und Dokumente der jeweilige Angelverein, Verband oder Bewirtschafter verlangt. An der Küste und den freien Teilen der Elbe kann man jedoch ohne Fischereischein und Prüfung angeln.

Dies bedeutet aber dennoch, dass man sich an die geltenden Gesetze und Verordnungen zur Fischerei und zum Angeln in Niedersachsen halten muss.

Angler unter 14 Jahren dürfen in Niedersachsen nicht selbständig angeln. Dies gilt auch die Gewässer, in denen ohne weitere Erlaubnis nur mit Personalausweis geangelt werden darf.

 

Ansprechpartner zum Thema  scheinfreies Angeln in Niedersachsen

 

 


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Kommentare  

Dieser Unfug würde der ersten Instanz am Landgericht nicht standhaltem. Wer in einen Angelverein will muss eine Prüfung machen um angeln zu dürfen, Wer nicht im Verein ist braucht keine Prüfung. Und Vereine werden offensichtlich nur zugelassen wenn sie die Prüfung verlangen. Das hört sich nach Stammtisch an aber nicht nach Juristen.
Interessanter Ansatz, aber aus dem Gesetz kann sich auch etwas anderes ergeben.

"§ 15 Nds FischereiG
Einem Jugendlichen unter 14 Jahren darf eine Fischereierlaubnis nur zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung und nur zum Fischen unter Aufsicht geeigneter Personen erteilt werden."

Aus diesem §15 kann bzw. ergibt sich, dass für die Erteilung der Fischereierlaubnis demnach eine "Fischerprüfung" wohl ansonsten allgemein erforderlich ist. Der Regelungscharakter des § 15 stellt daher eine Ausnahme dar.

Gleichwohl ist das Gesetz hier unklar und das sich diese Voraussetzung aus einer Vorschrift ergibt, die lediglich eine Ausnahme regelt, ist höchst ungewöhnlich, zumal das Gesetz an den eigentlichen relevanten Stellen hierzu schweigt.

Diese Ungenauigkeit des Gesetzes könnte dem Probanten also zugute kommen, insbesondere auch dann noch zusätzlich, wenn ihm denn von jemandem, auf dessen Sachkunde er vertrauen durfte, eine Erlaubnis ohne Nachweis einer Prüfung überreicht wird und er selbst diese Voraussetzung nicht kannte und daher den Irrtum auch nicht vermeiden konnte.
Das ist falsch, daraus ergibt sich nichts anderes, als das wie im Artikel geschrieben wurde.
Wurde in langen Telefonaten mit den Behördenleitern abgeklärt (Lutz Meyer für das Niedesächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit für Binnengewässer, Thorsten Brandt für das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven für freie und Küstengewässer).
Die Möglichkeit selbständig ohne Prüfung zu angeln gilt NICHT für Jugendliche unter 14 Jahren, die nur als Helfer mitangeln dürfen.
Zitat
"Angler unter 14 Jahren dürfen in Niedersachsen nicht selbständig angeln. Sie dürfen nur im Rahmen der Helferregelung Erwachsene beim Angeln unterstützen. Dies gilt auch die Gewässer, in denen ohne weitere Erlaubnis nur mit Personalausweis geangelt werden darf."
Dazu braucht es auch keine Fischereierlaubnis, da auf die Erlaubnis des Erwachsenen mitgeangelt wird (also auch nicht mehr Ruten).

Der von Dir geschilderte Fall betrifft z. B,. Vereine, die dann Kindern einen Erlaubnisschein verkaufen wollen (selbständig angeln unter Aufsicht) .
Und das bedeutet eben in keinster Weise, dass eine Prüfung allgemein notwendig wäre, da ist das Gesetz eindeutig und glasklar. .
Na wenn das so ist, dann sind die Unklarheiten beseitigt.
Vielen Dank für Ihre Mühe Licht ins Dunkle zu bringen, soweit hab ich auch alles verstanden, nun sehe ich auf der Seite https://www.bussgeldkatalog.org/angeln-ohne-angelschein/niedersachsen/ wieder eine Unklarheit: "Das Recht zum Angeln in Niedersachsen, ohne einen Angelschein zu besitzen, ist jedoch begrenzt. So dürfen Freizeitangler in der Regel nur an Küstengewässern ohne Angelschein einen Fisch fangen – eine Sportfischerschprüfung ist dennoch notwendig." Hier steht es also falsch das man eine Sportfischerprüfung dennoch benötigt? oder was verstehe ich schonwieder nicht?
So ist das richtig:
Fischereischein und Prüfung rechtlich komplett unnötig in Niedersachsen.
Prüfung braucht man aber dennoch für Vereine und für Gastkarten fast aller Gewässer, weil die das privatrechtlich verlangen.
Freie Gewässer (Küstengewässer) reicht praktisch Personalausweis: Kein Fischereischein, keine Prüfung, kein Erlaubnisschein notwendig (Mindestalter 14 Jahre beachten)
Hallo,

also verstehe ich das richtig, dass man an der Küste beispielsweise in Schillig für das Brandungsangeln keine Prüfung oder sonstiges besitzen muss außer dem gültigen Personalausweis?

Gruß Christian
Hallo habe leider kein angelschein möchte aber mit meiner Familie mal mit einer gastkarte an der aller bei uns angeln gehen bevor ich eine Prüfung mit unseren Sohn machen möchte ist das möglich?
Das dürfte eher schwierig werden, da die Aller von Vereinen oder Verbänden bewirtschaftet werden dürfte. Diese verlangen alle eine Prüfung, weil ihre Vereinsmitglieder die ja machen müssen um in den Verein eintreten zu können - Gastkarten werden die dann nicht ohne Prüfung hergeben, vermute ich.
Hallo,

also verstehe ich das richtig, dass man an der Küste beispielsweise in Schillig für das Brandungsangeln keine Prüfung oder sonstiges besitzen muss außer dem gültigen Personalausweis?

Gruß Christian
Hallo ich wollte fragen bezüglich des angeln.Ich habe ein Jugend Fischereischein und habe sonnst nichts außer ausweis.Müsste ich dann den Jugend fischereischen mit haben oder nicht und dürfte ich über hauptangeln gehen?
Das kommt aus jeweilige Bundesland an. Normalerweise ist es aber so, dass der Jugendfischerischein nur zum Angeln in Begleitung eines erwachsenen Scheininhabers berechtigt.
Hallo, ich bin Rentner und würde gerne ab und zu im Küstengewässer angeln.
Gibt es einen Link, wo die Stellen im Bereich Nordenham ,
bis zur Nordsee markiert sind ,an denen man " Angelscheinfrei " angeln darf ?
Danke für eure Antworten
Gute Nacht! Entschuldigen Sie die späte Zeit, aber ich möchte es wirklich wissen, und da ich sehr schlecht Deutsch kann, ist es schwierig. Ich komme aus der Ukraine und lebe jetzt in Hannover. In der Ukraine war er professionell im Fischfang tätig und gewann viele Wettbewerbe. Dementsprechend möchte ich jetzt unbedingt mit einer Angelrute sitzen, aber ich weiß nicht, wo und wie ich das machen soll. Vielleicht können Sie mir sagen, wo Sie in Hannover ohne Angelschein eine Prüfung machen können, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen. Vielen Dank im Voraus!