In Niedersachsen besteht an einigen Gewässern die Möglichkeit ohne Fischereischein und ohne Erlaubnisschein zu angeln.
Das ist zum Einen die Nordsee, aber auch einige "freie Gewässer" die als Küstengewässer eingestuft sind. In diesem Artikel erklären wir im Detail, wie und wo Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen funktioniert.
Kein Fischereischein, keine Prüfung rechtlich notwendig zum Angeln in Niedersachsen
Auch nach der letzten Änderung des Landesfischereigesetzes vom 20.06.2018 wurde die grundsätzliche, gesetzliche Prüfungs- und Scheinfreiheit in Niedersachsen wie im alten Gesetz beibehalten.
Es reichen daher in Niedersachsen gesetzlich der Personalausweis sowie die Erlaubnis des jeweiligen Gewässerbewirtschafters, um legal Angeln zu dürfen.
Wer aber in einen anerkannten Angelverein eintreten will, der muss eine Prüfung ablegen.
Das resultiert aus den jeweiligen Paragraphen im Landesfischereigesetz, siehe Behörden, Gesetze und Institutionen rund ums Angeln in: Niedersachsen
Rechtliche Grundlage zum Angeln ohne Fischereischein und Prüfung
Niedersächsisches Fischereigesetz zu Fischereierlaubnisschein, Fischereischein
§ 57
(1) Wer in einem Gewässer, in dem er nicht Fischereiberechtigter oder Fischereipächter ist, oder wer als Fischereiberechtigter auf Grund einer Erlaubnis der Fischereigenossenschaft (§§ 24, 25) den Fischfang ausübt, hat einen Fischereischein oder einen Personalausweis sowie eine von dem Berechtigten ausgestellte Bescheinigung über seine Befugnis bei sich zu führen (Fischereierlaubnisschein) und diese auf Verlangen den Polizeibeamten, den mit der Fischereiaufsicht betrauten Vollzugsbeamten, den Fischereiaufsehern sowie den Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes vorzulegen.
Rechtliche Grundlage zur Pflicht einer Prüfung bei Eintritt in einen anerkannten Angelverein
Es gibt eine Pflicht zur Ablegung einer Prüfung, wenn man in einen anerkannten Angelverein eintreten will. Aber auch hier braucht man keinen Fischereischein in Niedersachsen, es genügt ein Nachweis der abgelegten Prüfung.
Niedersächsisches Fischereigesetz zur anerkannten Vereinigungen von Sportfischern
§ 54
(1) Eine Vereinigung von Sportfischern ist auf Antrag durch den Landkreis oder die kreisfreie Stadt anzuerkennen, wenn sie
......
4. ihre Mitglieder eine Fischerprüfung bei einem anerkannten Landesfischereiverband ablegen läßt,
Freie Gewässer und Küstengewässer, Angeln nur mit Personalausweis
Küstengewässer sind in Niedersachsen grundsätzlich frei und können ohne jedes zusätzliche Dokument ausser dem Personalausweis beangelt werden.
Das sind zum einen die Küstengewässer bis 12 sm im Sinne des Wasserrechts (Küste und Inseln ausser Neuwerk).
ZUSÄTZLICH gibt es einige Gewässer die als Küstengewässer eingestuft sind und daher ebenfalls unter diese Regelung fallen.
Die freien Gewässer laut Anlage 1 (zu § 16 Abs. 3)
Die folgenden Gewässer gelten als Küstengewässer im Sinne des Gesetzes (Freie Gewässer )
- Elbe – unterhalb Landesgrenze gegen Hamburg
- Oste – unterhalb der nördlichen Grenzen der Feldmark Oberndorf
- Ems - unterhalb der Papenburger Schleuse
- Leda - unterhalb des Sperrwerk
Die oben angegebenen Gewässergrenzen lassen sich aus der sogennanten Abgrenzung der Fischereibezirke zu den freien Gewässern Anlage 2 ableiten.
Sonderfall Weser/Hunte
- Weser - unterhalb der Landesgrenze gegen Bremen, (Grenze der Stadt Bremen),
- Hunte - unterhalb der Verbindungslinie der Deichscharten bei Huntebrück
Auch Teile von Weser und Hunte sind als Küstengewässer eingestuft, hier braucht man im Gegensatz zu den anderen "freien Gewässern" aber eine Erlaubniskarte, um diese zu erhalten muss man einen Prüfungsnachweis vorlegen.
Der Erlaubnisschein (Weserkarte) ist zu beziehen über das Fischereiamt Niedersachsen in Bremerhaven, Kauf Weserkarte.
Es gibt auch die Möglichkeit einer Bestellung per Mail
Ausnahme
Die Insel Neuwerk bei Cuxhaven, Elbmündung – gehört rechtlich zu Hamburg, daher gilt dort das Hamburger Fischereirecht und nicht das niedersächsische.
Einschränkungen und Probleme beim Angeln ohne Angelschein in Niedersachsen
Obwohl es gesetzlich nicht notwendig wäre, geben die meisten Angelvereine, Verbände und Bewirtschafter in Niedersachsen keine Erlaubnisscheine an Angler ohne Prüfung oder Fischereischein aus (siehe oben: Es geht hier um Gastkarten, die jeder Verein legal ausgeben könnte OHNE die Prüfung zu verlangen. Wer aber Mitglied werden wil in einem Verein, der MUSS dann die Prüfung machen)..
Der Angler muss sich daher unbedingt vor dem Kauf eine Angelerlaubnis absichern, welche Voraussetzungen und Dokumente der jeweilige Angelverein, Verband oder Bewirtschafter verlangt. An der Küste und den freien Teilen der Elbe kann man jedoch ohne Fischereischein und Prüfung angeln.
Dies bedeutet aber dennoch, dass man sich an die geltenden Gesetze und Verordnungen zur Fischerei und zum Angeln in Niedersachsen halten muss.
Angler unter 14 Jahren dürfen in Niedersachsen nicht selbständig angeln. Dies gilt auch die Gewässer, in denen ohne weitere Erlaubnis nur mit Personalausweis geangelt werden darf.
Ansprechpartner zum Thema scheinfreies Angeln in Niedersachsen
- Ansprechpartner bei Fragen der Binnenfischerei - Niedesächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
- Ansprechpartner bei Fragen der Küstenfischerei - Staatliches Fischereiamt Bremerhaven