In Mecklenburg-Vorpommern wird ein sogenannter zeitlich befristeter Fischereischein angeboten. Der zeitlich befristete Fischereischein ist für 28 Tage gültig und kann beliebig oft verlängert werden.
Die Ausstellung des zeitlich befristeten Fischereischeins kostet 24€, jede Verlängerung kostet 13€.
Es handelt sich dabei um einen absolut vollwertigen Angelschein (Fischereischein) den JEDER ab Vollendung des 14. Lebensjahres ohne absolvieren einer Prüfung kaufen kann. Ausgabestellen sind die Ordnungsbehörden (Stadt- und Gemeindeverwaltungen im Mecklenburg-Vorpommern).
Liste mit den Ausgabestellen herunterladen
Zusammen mit dem gekauften Fischereischein erhält man in Mecklenburg-Vorpommern auch eine recht gut gemachte Broschüre, welche die vorkommenden Fischarten sowie die zu beachtenden Regeln nochmal erläutert.
Die Broschüre steht auch als kostenloser Download auf der Webseite des LLAF - Mecklenburg Vorpommern zur Verfügung.
Den entsprechenden Antrag für den zeitlich befristeten Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern bekommt man direkt an den Ausgabestellen, wer möchte kann ihn aber auch schon zu Hause ausfüllen.
Antrag zum zeitlich befristeten Fischereischein herunterladen
Beim zeitlich beristeten Angelschein der in Mecklenburg-Vorpommern angeboten wird, handelt es sich um einen vollwertigen Angelschein.
Der einzige Nachteil im Vergleich zu einem herkömmlichen Angelschein sind die Kosten. Auf lange Sicht ist ein herkömmlicher Angelschein wesentlich günstiger.
Für Urlauber oder Menschen die das Angeln einfach einmal ausprobieren möchten ist die vom Bundesland Mecklenburg-Vorpommern geschaffene Lösung aber wirklich super.
Gelegentlich wird der zeitlich befristete Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern auch als Urlauberfischereischein oder Touristenfischereischein bezeichnet:
Das ist etwas irreführend, denn: Selbstverständlich können auch Einwohnder des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern diesen zeitlich befristeten Angelschein in Anspruch nehmen.
Einfach, schnell und unkompliziert Angeln - das funktioniert in Mecklenburg-Vorpommern!
Gesetzliche Grundlage zum Angeln mit dem Angelschein ohne Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern:
Wer es ganz genau wissen möchte, kann auch direkt im Gesetz selbst nachlesen. Im §1 Abs. 3 der Fischereischeinverordnung - FSchVO M-V ist das Angeln ohne Prüfung geregelt:
(3) Der zeitlich befristete Fischereischein wird auf Antrag bei erstmaliger Erteilung im laufenden Kalenderjahr nach dem Muster gemäß der Anlage 2, bei wiederholter Erteilung nach dem Muster gemäß der Anlage 3 ausgegeben; die Anlagen 2 und 3 sind Bestandteil dieser Verordnung. Mit dem Antrag verpflichtet sich die Antrag stellende Person, sich die für den Fischfang erforderlichen Kenntnisse anzueignen und diese nach Maßgabe der Broschüre „Der zeitlich befristete Fischereischein in Mecklenburg-Vorpommern“ anzuwenden. Der zeitlich befristete Fischereischein darf innerhalb eines Kalenderjahres mehrmals für die Dauer von jeweils bis zu 28 aufeinander folgenden Tagen erteilt werden. § 7 Absatz 4 bis 6 des Landesfischereigesetzes findet entsprechende Anwendung.
Quelle: (Fischereischeinverordnung - FSchVO M-V)
Wo bekomme ich weitere Informationen zum Angeln mit dem Angelschein ohne Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern?
Zuständig ist das Landesamt für Landwirtschaft,Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF M-V)
Dort hat man auch eine Webseite mit weiteren Informationen zum zeitlich befristeten Fischereischein eingerichtet.
Viel Spaß beim Angeln in Mecklenburg-Vorpommern!