Angeln ohne Angelschein in Mosel, Sauer und Our
In den Grenzgewässern zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und den Ländern Rheinland-Pfalz und Saarland der Bundesrepublik Deutschland kann ohne Angelschein geangelt werden.
Es genügt einen Erlaubnisschein zu kaufen. Erlaubnisscheine für die Grenzgewässer können Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr erwerben.
Folgende Gewässer können beangelt werden:
- Mosel von Schengen bis Wasserbillig
- Grenz-Sauer: Wasserbillig - Wallendorf
- Our: Dreiländereck bei Lieler - Wallendorf einschließlich des Stausees bei Vianden
Die Eifel-Tourismus GmbH hat auf Ihrer Webseite ein Infoblatt zum Angeln in den Grenzgewässern veröffentlicht.
Info-Dokument
Fischerei in Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our
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Die Erlaubnisscheine erhält man:
- 1.
in Luxemburg
durch die Distriktskommissare,- 2.
in Rheinland-Pfalz
durch die Verbandsgemeindeverwaltungen Arzfeld, Irrel, Konz, Neuerburg und Trier-Land; die Verbandsgemeinden nehmen die Aufgabe als Auftragsangelegenheit wahr,- 3.
im Saarland
durch die Gemeindeverwaltung Perl,- 4.
für den Bereich des Stausees bei Vianden
durch die Société Electrique de l'Our.
Es können Ufer- und Bootsangelscheine als Jahres-, Monats- und Wochenerlaubnisscheine erworben werden. Zum Erwerb der Erlaubnisscheine muss ein Ausweisdokument vorgelegt werden.
Gesetzliche Grundlagen zum Angeln ohne Angelschein an den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our.
Landesverordnung über die Fischerei in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our
§1 Ausübrung der Fischerei(1) Wer in den Grenzgewässern Mosel, Sauer und Our einschließlich des Stausees bei Vianden die Fischerei ausübt, muß, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat, einen auf seinen Namen lautenden Fischereierlaubnisschein bei sich führen.
Quelle: GrenzGewFischV RP