Die neue Verordnung der EU für den Ostdorsch zeigt deutlich, wie sinnlos die Einschränkung von Anglern durch Maßnahmen wie Baglimit oder die vom DAFV geforderten Schonzeiten sind. Da in den betroffenen Gebieten selbst eine komplette Einstellung jeglicher Fischerei nur ca. 4% Aufwuchs an Laichfischen bringen würde, verzichtet man in der neuen Verordnung folgerichtig auf jegliche Fangeinschränkungen gerade auch für Angler. Dieses Eingeständnis muss man nutzen um auch die sinnlosen Einschränkungen für Angler beim Westdorsch endlich abzuschaffen.
Am 15.10.2019 hat der Ministerrat der Europäischen Union das Baglimit für 2020 beschlossen. Alle Informationen dazu findest du im Artikel: Baglimit 2020 für Dorsch in der Ostsee.
Wir stellen die neue Verordnung vor und beleuchten die Fakten rund um das Management der Dorsche in der Ostsee.
Leider wird beim Management der gewerblich genutzten Fischbestände im Meer immer wieder seitens der EU die gewerbliche Fischerei und das Angeln gemeinsam gemanaged. Die Folgen sind deutlich sichtbar:
So gibt es ein Baglimit für Angler bei Dorschen in den ICES-Gebieten 22 - 24 (Bestand Westdorsch) was konkret zur Folge hat, dass die gewerbliche Fischerei real ein Mehrfaches der theoretisch ermittelten Minderfänge der Angler durch das Baglimit entnehmen kann. Die Milchmädchenrechnung lautet also: Wenn Angler weniger entnehmen, schlägt man diese "theoretischen Minderfänge" der gewerblichen Fischerei praktisch zu.
Nun soll auch der Bestand an Ostdorsch (ICES-Gebiete 25 und 26 ) angeblich bedroht sein. Daher hat die EU Kommission eine Durchführungsverordnung als Sofortmaßnahme beschlossen, die in den ICES-Gebieten 25 und 26, aber auch in 24 (kurz das Gebiet rund um Rügen bis Fehmarn, bisher nur Westdorsch, jetzt auf einmal "Mischgebiet") das gewerbliche Fischen auf Dorsche verbietet.
Angler wurden von der EU NICHT in diese Maßnahmen einbezogen, im Gegensatz zu den Gebieten 22 - 24 beim Westdorsch.
Ostdorsch ist nicht Westdorsch - Diskussion Baglimit Dorsch beim Westdorsch bleibt
Im Juli und August 2019 laufen nach Veröffentlichung der Sofortmaßnahmen zum Schutz des Ostdorsches (DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1248 DER KOMMISSION) viele Medien und Verbände zur Hochform auf und werfen munter nicht zusammen gehörende Dinge durcheinander. Diese Sofortmaßnahmen - die auch für den ICES Bereich 24 (eigentlich Westdorsch, Rund Rügen) gelten - betreffen jedoch in KEINER Weise Angler!
Die EU hat im Gegensatz zu den Naturschutzverbänden der organisierten Sport- und Angelfischerei wie DAFV nämlich KEINEN GRUND FÜR ANGLER BETREFFENDE SOFORTMAßNAHMEN gesehen!
Ob und in wie weit der DAFV und das zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) daraus ableiten, dass auch die für uns Angler betreffenden Maßnahmen wie Baglimit oder Schonzeiten in den ICES -Gebieten 22 - 24 weder zielführend noch sinnvoll oder auch nur ansatzweise gerecht sind, darf angesichts bisheriger Veröffentlichungen wie auch zu beobachtender Fakten und politischer Äußerungen seitens Verbänden und Ministerium sicher bezweifelt werden. Wissenschaft, Politik und Verbände scheinen hier allzuoft eher interessen- und ideologiegetrieben zu handeln, denn an Hand einer ausreichenden Datengrundlage.
Daher will Netzwerk Angeln den Versuch unternehmen die Fakten und Möglichkeiten zu beleuchten. Die Chancen und Risiken für Angler, Angeln und den Angeltourismus die sich aus der aktuell in der Diskussion befindlichen Durchführungsverordnung (EU) 2019/1248 als Sofortmaßnahme für den Bestand des Ostdorsches auf das Dorschangeln in der deutschen Ostsee ergeben.
Fakten: Die Sofortmaßnahme beim Ostdorsch
Der Ostdorsch in den ICES Gebieten 24, 25 und 26 wird laut der aktuellen DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/1248 DER KOMMISSION, erschienen im Amtsblatt am 22. 07. 2019 und gültig bis 31. 12. 2019 von der Fischerei ausgesetzt als Sofortmaßnahme:
Artikel2
Sofortmaßnahmen
1. Fischereifahrzeuge der Union dürfen in den ICES-Unterdivisionen 24, 25 und 26 keinen Dorsch fangen und Dorsch und Fischereierzeugnisse von in diesem Gebiet gefangenem Dorsch nicht an Bord behalten, umsetzen, umladen, an Bord verarbeiten oder anlanden.
Zitat Ende
EU verlangt KEINE Sofortmaßnahme für Angler - DAFV will weiter Einschränkungen für Angler!
Interessant dabei, dass richtigerweise von der EU hier (im Gegensatz zum DAFV) KEINERLEI Maßnahmen von Anglern gefordert werden. Der DAFV verweist in seiner neusten Veröffentlichung dennoch wieder auf seine sinnlose und undurchdachte Forderung mit Schonzeit für Angler.
Der DAFV gibt dabei in seiner neuen Veröffentlichung sogar selber zu, dass der Dorsch nicht zuerst an Überfischung leidet:
Aus der aktuellen ICES-Empfehlung geht hervor, dass der Bestand der westlichen Population in erster Linie an fehlendem Nachwuchs (2015, 2017,2018) leidet und nicht wie fälschlicherweise von einzelnen Umweltverbänden behauptet, an einer Überfischung.
Dennoch fordert der DAFV weiterhin auch eine Schonzeit für Angler nach ihrem alten, in meinen Augen schon damals unsinnigen und wissenschaftlich nicht haltbaren Beschluss:
Der DAFV spricht sich aus den oben genannten Gründen gegen eine erneute Veränderung des Bag-Limits für 2020 aus. Um den Bestandsaufbau zu fördern, erachten wir vielmehr ein Management über einen ökologischen Ansatz in Form einer wissenschaftlich begründeten Schonzeit als zielführend und begrüßen den Ratschlag des Thünen Instituts (TI), während der Fortpflanzungszeit auf den Fang von Laichdorsch zu verzichten.
Die Schonzeit für den Dorsch wurde im letzten Jahr auf Grundlage einer Forderung der dänischen Berufsfischer abgeschafft. Nun zeigt sich, dass die Kritik des DAFV an dieser Maßnahme begründet und eine Wiedereinführung dringend geboten ist.
Wissenschaft fordert keine Schonzeit auf Dorsch für Angler
Dass das Thünen-Institut hier sicher nicht Angler mit der Schonzeit gemeint hat (die NOCH NIE eine EU-weite Schonzeit hatten) sollte man dazu anmerken. Auch wenn der DAFV diesen Eindruck zu vermitteln versucht, als wäre eine Schonzeit für Angler hier eine wissenschaftliche Forderung. Damit will der DAFV nur seinen kontraproduktiven Vorschlag einer Schonzeit für Dorsch bei für Bootsanglern und einer Schonmaßerhöhung weiter voran trieben.
Angesichts dessen, dass selbst ein vollständiger Fischereistopp nach Annahme der Wissenschaft nur einen Aufbau der Laicherbiomasse von ca. 4 % erreichen würde (= statistisches Rauschen), wäre eine Einbeziehung der Angler in Maßnahmen da aber ja geradezu lächerlich. Vor allem angesichts der möglichen Folgen.
Dazu ein Zitat vom Fischereiverband:
Auch die Vorgeschichte lieferte keinen Hinweis auf diese radikale Maßnahme. Ende Mai hatte der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) einen Nullfang für das Jahr 2020 angesichts des schlechten Bestandszustands des Dorsches in der östlichen Ostsee empfohlen. Die wissenschaftliche Empfehlung besagt, dass die sofortige Schließung aller Fischereien auf den östlichen Dorsch (Nullfang) im zweiten Halbjahr 2019 sowie im Jahr 2020 voraussichtlich nur zu einer 4 % höheren Biomasse des Laichbestandes führen wird.
Auch aus dem Thünen Institut von Dr. Krumme kommt die klare Ansage, dass sich die Wissenschaft einig sei, dass ein Effekt eines Fangstopps nur gering sei:
Fangstopp für Dorsche: Bedeutet das den Tod der MV-Küstenfischerei?
Quelle Ostsee Zeitung
„Ein Fangstopp als Sofortmaßnahme würde wenig am Bestand ändern“, resümiert Dr. Uwe Krumme, stellvertretender Institutsleiter. Demnach würde eine solche Regelung lediglich dazu führen, dass bis Ende 2020 etwa fünf Prozent mehr Elterntiere vorhanden wären. „Die wissenschaftliche Gemeinschaft ist sich da einig: Der Effekt wäre gering.“
"Laut Krumme könne man derzeit an diesen Prozessen wenig ändern. Die Fischerei sei demnach viel eher ein Bauernopfer, weil es keine weiteren Handlungsmöglichkeiten gebe. „Man kann ja nicht einfach Sauerstoff in die Tiefen der Ostsee pumpen. Dafür ist das betroffene Gebiet einfach viel zu groß.“ Ein Fangstopp ab August würde kurz- und auch mittelfristig nicht zu einer Bestandserholung führen. „Wir stehen hier vor Änderungen im Ökosystem, auf die das Fischereimanagement leider nur wenig Einfluss hat“, sagt Krumme."
Keine Sanktionen bei Verstoss möglich
Vielleicht hängt es damit auch zusammen, dass nach unserer Kenntnis diese Sofortmaßnahme eh nur ein Papiertiger ist? Denn seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL, das dafür zuständig ist) gibt es unseres Wissens bis dato noch keinen Bussgeldkatalog, um Verstösse gegen diese Verordnung auch zu ahnden. Wenn als ostdeutsche, polnische, dänische oder sonstige EU-Fischer gegen die Verordnung mit diesen Maßnahmen verstossen, könnte der Staat wohl nicht einmal ein Bussgeld erheben!
Angler haben "automatisches" Baglimit: Angler - Schonzeit beim Dorsch sinnfrei
Dass bei Anglern vom Staat verordnete Baglimits, Schonzeiten und Verbote wenig Sinn machen und nur purer politisch motivierter und ideologiegetriebener Aktionismus sind, kann man angesichts der Fakten wohl zu Recht behaupten. Denn Angler haben sowieso ein "automatisches" Baglimit, da sie ja nur vorhandene und aktive Fische fangen können. Niemals könnten daher Angler alleine eine Massenfischart wie den Dorsch durch ihre Fänge auch nur ansatzweise im Bestand gefährden.
Die Wissenschaft fordert ja nicht umsonst auch keine Schonzeit beim Dorsch für Angler (weder allgemein noch als Substitut für Baglimiterhöhung). Interessanterweise konnte oder wollte aber auch Dr. Zimmermann von Thünen mir gegenüber auf Nachfrage auch keinerlei Angaben zu den Zahlen machen, wie viel an Dorschen Angler beim Westdorsch während der Laichzeit fangen (Hauptfangzeit der EU-Fischerei). OHNE GESICHERTE Datengrundlage ist aber natürlich jede Maßnahme hinterfragbar bzw. auch schlicht nicht nachvollziehbar, wenn dabei gleichzeitig wie bei den Angelkuttern ca. 60 % der Betriebe schon aufgeben mussten wegen Maßnahmen auf Grund fehlender oder mangelhafter Daten.
Siehe dazu auch:
Baglimit Dorsch 2020: Angeltourismus an der Ostsee - letzte Abfahrt Thünen?
Wir fordern mindestens eine Beibehaltung der Fangmengen für Angler im kommenden Jahr
Für dieses Jahr wurden bei der Anhebung der Fangmengen die Angler benachteiligt und die Schere der Fangmengen ist noch weiter auseinandergegangen, doch bei einer Reduzierung der Fangmengen sollen wir Angler plötzlich gleichstark beschränkt werden?
Ist das fair?
In unseren Augen definitiv nicht!
Wir fordern für 2020 mindestens eine Beibehaltung der Tagesfangmenge von 7 Dorschen pro Angler über 12 Monate. Damit liegen unsere Fänge immer noch deutlich unter den Fangmengen der kommerziellen Fischerei.
In den letzten 2 Jahren mussten durch die Beschränkungen der Freizeitfischerei bereits gut 60% der Hochseeangelschiffe aufgeben.Weitere Beschränkungen sind für die noch existierenden Betriebe nicht zu verkraften. Durch die drohende Reduzierung der Tagesfangbegrenzung droht im kommenden Jahr das Ende der Flotte der Hochseeangelschiffe an der deutschen Ostseeküste.
Keine wissenschaftlich seriösen Daten zu Fangzahlen bei Dorsch von Anglern zur Laichzeit
Angesichts der Anglerzahlen zu der Laichzeit dürften das nach glaubhaften Zahlen (Logbücher) der Angelkutterreeder aber eh kaum 20 Tonnen Dorsch sein, die von Anglern angelandet werden. Angesichts der Fänge insgesamt also auch nur "statistisches Rauschen". Zur Laichzeit im Winter fahren ja zudem fast nur Angelkutter und kaum Kleinboote. Und die Zahlen der Kutter sind ja durch eine Reduzierung um ca. 60% der Flotte so stark rückläufig, dass dies eh kaum ins Gewicht fallen würde.
DAFV fordert dennoch weiter Schonzeit auf Dorsch
Dennoch fordert aber der Naturschutzverband der organisierten Sport- und Angelfischer, der DAFV, allen Ernstes weiterhin eine solche 2-monatige Schonzeit bei Anglern auf Dorsch, die kein Angelkutter überleben kann. Dass es nicht auffallen mag, wenn im DAFV 2 Monate niemand arbeitet, mag dafür Ursache sein. In der realen Wirtschaft und im Tourismus sind allerdings 2 Fehlmonate nicht weiter zu verkraften.
Wie seriös sind die Zahlen der Wissenschaft?
Dass die Zahlen des Thünen Institutes mit großer Vorsicht zu geniessen sind, wird ja auch vom Institutschef selber zugegeben. Dass von einem Jahr zum anderen ein Bestand da mal um über 50 % "schrumpft" ist die Folge schlechter Daten und daraus resultierender unsicherer Vorhersagen.
Und wenn es eine maximale Zunahme an Laichfischen von 4 % bei einem VOLLSTÄNDIGEN Fischereistop wäre, wie groß wäre da der Anteil der Angler bei einer Dorschschonzeit für Angler? Der Anteil ist wohl so gering, dass nicht einmal Thünen dazu Zahlen auf unser Nachfrage dazu vorlegen kann oder will.
Dazu kommt dann noch, dass dieses Institut auf Grund geschätzter Zahlen und hochgerechneter Ergebnisse mit hohem Unsicherheitsfaktor beim Dorschbestand zwar für ein Baglimit für Angler war. Gleichzeitig aber auf Nachfrage wie viele der zig Millionen Euros vom BMEL für das Institut für die Erforschung des Osteedorsches ausgegeben wurden, nicht beantworten konnte.
Dieses Institut ist also nicht in der Lage, reale Zahlen an Hand von realen Kontoauszügen zu verifizieren. Das Institut meint aber Empfehlungen bezüglich eines Dorschbestandes aus Schätzungen und Hochrechnungen nicht realer Fakten beim Dorsch geben zu können, welche viele Betriebe des Angeltourismus durch nachfolgende Maßnahmen schon zum aufgeben gezwungen haben.
Was folgt daraus für das Baglimit beim Dorsch in den ICES Gebieten 22 - 24 (Westdorsch) für 2020?
Da nun ja auch für DAFV wie für das Bundeslandwirtschaftsministerium die Verhandlungen mit der EU für das Baglimit 2020 anstehen, kann man vielleicht hoffen, dass DAFV und BMEL hier die Abschaffung des Baglimits und kippen aller geplanten Maßnahmen wie Schonzeit, Schonmaßerhöhung etc. angehen und gegenüber der EU vertreten. Gerade auch angesichts dessen, dass nicht einmal die EU-Kommission Angler wissenschaftlich und ordnungspolitisch zurecht in der Durchführungsverordnung belasten wollten
Nicht nur, dass ja Angler wie oben beschrieben ein "automatisches Baglimit" haben! Selbst der Naturschutzverband DAFV erkennt ja an, dass der Angeltourismus gefährdet ist. OBWOHL ja jede bekannte Forschung Angeltourismus als "high value - low impact" beschreibt. Also als volkswirtschaftlich hoch rentable Form der Nutzung bei wenig Schaden!
Netzwerk Angeln würde helfen!
Wenn der DAFV weg vom Naturschutz und mehr hin zu wissenschaftlich orientierten Fakten und zu Anglerschutz tendieren würde, wäre hier eine Möglichkeit der Einflussnahme, die man von so einem Verband wie dem DAFV fordern muss. Ob er in der Lage ist, solche Forderungen gegen die Politik durchzusetzen, darf zwar bezweifelt werden.
Aber es muss Schluss sein damit, dass der DAFV weiterhin mit wissenschaftlich nicht haltbaren Vorschlägen Angler einschränken will. Will der DAFV diesen Weg pro Angler, Angeln und Angelschutz gehen, dann bieten wir gerne Hilfe und Expertise aus der Vielfalt an Kompetenz aus dem Netzwerk an.
- Dennys Bornhöft (FDP, Schleswig Holstein) zum Thema Baglimit Dorsch in Schleswig Holstein
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- Baglimit Dorsch, Ostsee 2019 - Fakten und Forderungen
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Kommentare
Zuerst einmal müsste das Thünen Institut wirklich belastbare Zahlen liefern. Erst dann kann man über alles Weitere reden.
50% Abweichung innerhalb eines Jahres lassen einfach nur auf eine viel zu dünne Datenbasis schliessen, was darauf basierende Entscheidungen zu einem reinen Ratespiel verkommen lässt.