3 750 teaser fischerpruefung baden wuerttemberg abgezockt

In Baden-Württemberg gibt es pro Jahr nur halb so viele neue Fischereischeininhaber wie in den vergleichbaren Bundesländern Niedersachsen oder Bayern. Woran liegt das? Netzwerk Angeln fragte beim Ministerium nach, zeigt wie es vergleichbare Bundesländer handhaben und gibt einem Mitbewerber als Kursanbieter Platz für eine Stellungnahme.

Fischerprüfung in Baden-Württemberg: Was läuft da schief?

Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg (LFVBW) ist vom zuständigen Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) mit Abnahme der Fischerprüfung beliehen. Damit tritt der Verband für diesen Bereich in die Stellung einer Behörde. Gleichzeitig gibt es in Baden-Württemberg die Pflicht zu einem Vorbereitungskurs der bis auf eine Ausnahme von Vereinen des Verbandes und/oder Verbandsfunktionären angeboten wird. Mit diesem "Alles aus einer Hand" Prinzip lässt sich gutes Geld verdienen, immerhin gibt es nahezu keine Konkurrenz. Das macht sich dann auch an den Preisen für Vorbereitungskurs und Prüfung bemerkbar, unter 300 Euro bekommt man kaum die Püfung.

Zweifel an Verbandeskompetenz

Ausgangspunkt unserer Recherche waren zwei Veröffentlichungen aus jüngerer Vergangenheit welche doch deutlich an der Kompetenz des Landesfischereiverband Baden-Württemberg (LFVBW) zweifeln lassen. Im ersten Fall wurde im Verbandsmagazin ein Artikel publiziert der für in Baden-Württemberg rechtswidrige Angelmethoden warb (siehe Knicklicht am Köder! - Wirbt der Landesfischereiverband Baden-Württemberg für Verstoß gegen das Landesfischereigesetz? ).

Einige Zeit zuvor schon wurden rechtlich falsche Aussagen zum Nachtangelverbot seitens der Verbandes öffentlich verbreitet. Es ist schlecht, wenn Angler durch Veröffentlichungen in unsichere juristische Fahrwasser gelotst werden. Noch schlechter ist es allerdings, wenn diese Veröffentlichungen von einem Landesfischereiverband kommen der angehende Angler und Anglerinnen im Fischereirecht prüfen soll.
Schwenkt man dann noch den Blick auf die, im Vergleich zu ähnlich strukturierten Bundesländern wie Niedersachsen oder Bayern, äußerst geringe Anzahl an abgelegten Fischprüfungen in Baden-Württemberg ergeben sich deutliche Fragen. 

Fragen rund um die Fischerprüfung in Baden-Württemberg an das zuständige Ministerium (MLR)

Es stellt sich immer mehr die Frage,  warum eigentlich das Ministerium den scheinbar ja fischereirechtlich nicht kompetenten Landesfischereiverband weiterhin mit der Abnahme der Fischerprüfung beleihen will? In der Prüfung geht es viel um fischereirechtliche Inhalte. Da muss man erwarten können, dass ein Verband/Behörde, welcher die Prüfung abnimmt, auch bestens mit dem Fischereirecht vertraut ist. Dazu kommt, dass dem Verband über die Jahre noch hunderttausende Euro aus der Fischereiabgabe unter Aufsicht des Ministeriums im Zusammenhang mit Kursen und Prüfung zugeteilt wurden. Mögliche Mitbewerber bekamen aber trotz Anträgen nichts.

Das Ministerium scheint dies alles laufen zu lassen und seine Aufgaben zur Aufsicht kaum wahrzunehmen. Dass zudem Geldflüsse aus der Fischereiabgabe (wofür unterm Strich auch das Ministerium und seine Behörden zuständig sind) nicht genau quantifiziert werden konnten oder das Ministerium das nicht wollte und wir das selbst auseinander pusseln mussten, ist ebenfalls bemerkenswert. Da kann leicht der Eindruck entstehen, dass ein nicht kompetenter Verband vom Ministerium - warum auch immer - zum Nachteil der Angler und Angeleinsteiger eher noch gefördert statt vernünftig kontrolliert wird. Mangelnde Konkurrenz und mangelnde Aufsicht scheinen hier für Angler und Angeleinsteiger Kurse, Praxistage und Prüfung unnötig zu verteuern.

Nachdem wir bereits im Rahmen der Berichterstattung zur Veröffentlichung der rechtswidrigen Angeltipps im Verbandsmagazin Fragen an das Ministerium stellten, hakten wir nun nochmal speziell zum Thema Verband und Fischerprüfungen nach. Da das Thema insgesamt komplex und vielschichtig ist, gaben wir dem Ministerium die Möglichkeit auch die Hintergründe der Fragen von Netzwerk Angeln zu verstehen um konkret und ausführlich antworten zu können. Daher habe ich im Text vor den Fragen auch auf unseren Stand der Recherche am 11. Januar 2022 hingewiesen.
300 minister haukPeter Hauk, der zuständige Minister im MLR

Sehr geehrter Herr Minister Hauk,
sehr geehrte Frau Kling,
sehr geehrter Herr Schreiber,
sehr geehrte Damen und Herren,

sowohl ihre Antwort zu unserer Presseanfrage vom 14. 12. 2021 (siehe unten) wie danach weiter aufgetauchte Fakten veranlassen uns zur vollständigen Information unserer Leser zu einer weiteren Anfrage bezüglich des § 15 der LFischVO. Leider hat das Ministerium trotz vorhandener Internetseiten sowohl des Ministeriums wie auch der Verbandes darauf verzichtet, eine Richtigstellung der auch vom Ministerium als rechtswidrig erkannten Werbung für Knicklichter bei Angelködern auf diesen Seiten unverzüglich durchzuführen (Ministerium) oder dies unverzüglich zu verlangen (Verband).

Die einzige Auflage des Ministeriums war, dass der Verband das in der nächsten Ausgabe des Verbandsblättchens richtig zu stellen habe. So schweben unbedarfte Angler welche dem Verband Glauben schenken nun 3 Monate in Gefahr (das Verbandsblättchen erscheint quartalsweise) rechtlich verfolgt zu werden bei Umsetzung der Verbands”tipps”.

In unseren Fragen hatten wir auch mehrfach Unkenntnis und Verletzung des Fischereirechtes durch den Landesfischereiverband dokumentiert und daher in Frage 4 auch gefragt, warum das Ministerium einen solchen Verband weiter mit Abnahme einer Prüfung beleiht. Da der Verband augenscheinlich das Fischereirecht (das er mit prüfen soll) entweder nicht kennt oder bei Kenntnis dann ignoriert.
Diese Frage hat das Ministerium leider nicht vollständig beantwortet. Die Frage nach dem “warum” wurde vollständig ausgelassen und das Ministerium nannte keinen Grund, warum der Verband bei so eklatanten Schwächen weiterhin beliehen bleibt und stellte nur die weitere Beleihung ohne jeden Grund fest.

Keinerlei Anmerkung kam seitens des Ministeriums auch zur Diskrepanz der vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg öffentlich verwendeten Zahlen zu seinen Mitgliedern (um 75.000) und zu den offiziell an den DAFV gemeldeten Zahlen (um 45.000). Ebenfalls wurde die Frage nicht beantwortet, wer im Ministerium für die Dienstaufsicht zuständig sei. Nur, dass es das Ministerium sei. Nicht aber, wer konkret zuständig ist, was die Frage war.

Dazu kamen wir nun zusätzlich in Kenntnis, dass auch ihr Haus (u. a. Mails an Frau Dr. Behrmann-Godel) Kenntnis davon und bestätigt hatte, dass seit Jahren ca. 1/3 der Kursteilnehmer jedes Jahr rechtswidrig vom Verband zur Prüfung zugelassen wurden.

Obwohl eine Anmeldefrist von mindestens 2 Monaten vor Prüfung vorgeschrieben ist, starteten viele Kurse auch von verbandsangehörigen Vereinen erst nach dieser Frist, so dass diese nicht eingehalten werden konnte und damit Prüfungen rechtswidrig abgenommen wurden.

Die Antworten des Ministeriums, Bewertung

Ob die Antworten des Ministeriums dennoch mehr Fragen offen lassen als beantworten, könnt ihr nachfolgend lesen. In wie weit man dies als schlichtes Nichtwissen, als aktive Verschleierung oder nur als unglückliche Formulierungen seitens des MLR verstehen kann, soll der geneigte Leser nach der Auflistung der Fragen mit den Antworten und der Bewertung dazu selber beurteilen.

Nach wie vor wurden aber auch in der Praxis weiterhin rechtswidrig Prüfungsteilnehmer außerhalb der Fristen zur Prüfung zugelassen. Nach wie vor fließen Gelder aus der Fischereiabgabe. Nach wie vor behindern Ministerium und Behörden den Aufbau von Alternativen.

1.: Gab es bereits Anfragen von den Fraktionen im Landtag zur in Frage zu stellenden Beleihung des Landesfischereiverband Baden-Württemberg mit Abnahme der Prüfung?

Antwort des MLR: Nein

2.: Wird das Ministerium zeitnah dafür sorgen, dass auf seinen Seiten und/oder auf den Seiten des Verbandes darüber informiert wird, dass Knicklichter am Köder - wie vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg propagiert - gegen das Landesfischereigesetz verstoßen?

Antwort des MLR: Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. (LFV) wurde darauf hingewiesen, zusätzlich zur Korrektur im nächsten Heft der Verbandszeitschrift zeitnah eine Korrektur auf der Webseite zu veröffentlichen.

Bewertung

In der Antwort im ersten Artikel hatte das Ministerium nur die Richtigstellung im Verbandsblättchen vom Verband gefordert. Die Gefahren für Angler scheint man erst nach unserer Nachfrage bemerkt zu haben und beseitigen zu wollen. Laut Ministerium wurde der Landesfischereiverband angewiesen, zeitnah eine Korrektur auch auf der Website zu veröffentlichen. Unsere neueste Mail war vom 11. Januar 2022.  Der erste Artikel dazu wurde bereits am 11. Dezember 2021 veröffentlicht. Die erste diesbezügliche Nachfrage ans Ministerium von uns wurde am 25. November 2021 versandt. Ministerium und Verband riskieren also bis heute (31.01.  2022, Screenshots mit den entsprechenden Suchworten liegen vor), dass Angler durch die dem Fischereirecht widersprechenden Veröffentlichungen verfolgt werden, wenn sie den weiter nicht korrigierten Veröffentlichungen des Verbandes glauben würden. Hier lässt das Ministerium anscheinend den Verband gewähren und setzt damit Angler weiter der Gefahr einer juristischen Verfolgung aus. Denn bis zum 31.01 2022 gab es noch keine entsprechende Benachrichtigung auf den Verbandsseiten.

2.1.: Wenn nein, warum nicht?

---

2.2.: Wer ist in den Augen des Ministeriums verantwortlich wenn durch zu späte Information Angler die Knicklichter nach dem Rat des Verbandes rechtswidrig benutzen dann verfolgt werden und rechtliche Konsequenzen tragen müssen?

Antwort des MLR: Eine Behandlung des Inhalts des Fischereirechts ist Teil der Ausbildung aller Anglerinnen und Angler in Baden-Württemberg und wird in den Vorbereitungslehrgängen zur Fischerprüfung vermittelt. Eine Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im Ermessen der für die Verfolgung zuständigen Behörde.

 Bewertung

Hier spricht das Ministerium davon, dass Fischereirecht Inhalt der Prüfung wäre.  Das stimmt. Warum wird dann mit der Prüfungsabnahme ein Verband beliehen, den das Ministerium bereits mehrfach auf Versäumnisse und Fehler im Fischereirecht  hinweisen musste? Das bleibt weiter unbeantwortet.
Dass bei falschen Veröffentlichungen des Verbandes zudem für die mangelhafte Information der Angler weder Ministerium noch Verband Verantwortung übernehmen wollen und das auf die für Verfolgung zuständigen Behörden abschieben, wird in der Antwort klar dargestellt (Bis heute (31.01. 2022, Screenshots mit den entsprechenden Suchworten liegen vor) wurden Angler nicht öffentlich informiert). So besteht die Gefahr  für eine mögliche Verfolgung von Anglern aufgrund der Falschinformation durch den Verband und die mangelnde Kontrolle des Ministeriums.

3.: Welche Gründe veranlassen trotz eindeutiger Dokumentation mehrfachen Fehlverhaltens und/oder Unkenntnis des Fischereirechtes (Nachangelverbot, Knicklichter, Termine Prüfung) des Landesfischereiverband Baden-Württemberg in wichtigen fischereirechtlichen Punkten das Ministerium zur weiteren Beleihung des Landesfischereiverband Baden-Württemberg mit Abnahme der Prüfung?

Antwort des MLR: In Bezug auf die Fehlinformation über die Verwendung von Knicklichtern als Köder wurde der LFV gebeten, für eine Korrektur zu sorgen (siehe auch oben). In weiteren fischereirechtlich relevanten Punkten kann kein „dokumentiertes Fehlverhalten“ des LFV nachvollzogen werden. Aus diesem Grund wird hier auf die Beantwortung der gleichlautenden Frage Nr. 4 vom 13.Dezember 2021 verwiesen.

Bewertung

Wir hatten auch bereits dazu veröffentlicht, dass der Verband beim Nachtangelverbot falsch informiert hatte (zum Artikel). Dies hatte uns das Ministerium bestätigt. In Falschinformation der Angler durch den Verband sieht also das Ministerium entweder kein Fehlverhalten oder es reicht als Dokumentation nicht, dass man dem Ministerium Fragen dazu gestellt hatte und diese entsprechend beantwortet wurden.

4.: Sind die über Jahre seitens des Verbandes rechtswidrig zugelassenen Prüfungen (s.o. Termine) gültig?

5.: Wurde inzwischen seitens des Ministeriums gehandelt, um diesen ja dem Ministerium bekannten Missstand rechtswidrig zugelassener Prüfungen seitens des Landesfischereiverband Baden-Württemberg abzustellen?

5.1.: Wenn nein, warum nicht?

5.2.: Wenn ja, wie konkret?

Antwort des MLR: Fragen 4, 5, 5.1 und 5.2 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet:

Dem MLR sind keine „rechtswidrig zugelassenen Prüfungen“ bekannt. Durch eine nicht eingehaltene Anmeldefrist zur Prüfung ist eine erfolgreich bestandene Prüfung eines von einer zuständigen Stelle/Behörde zugelassenen Prüflings nicht automatisch rechtswidrig. Im Allgemeinen bezieht sich eine Anmeldefrist zu einer Prüfung nicht auf den Beginn eines vorbereitenden Kurses, sondern auf die Anmeldung eines potentiellen Prüflings zu einer Prüfung. Sie verschafft der für die Durchführung der Prüfung zuständigen Stelle/Behörde den notwendigen zeitlichen Spielraum, um bürokratische Schritte im Vorfeld der Prüfung, wie beispielsweise ein Einladungsschreiben zu verfassen oder personalisierte Prüfungsbögen, zu gestalten. Üblicherweise sind vor dem Beginn von prüfungsrelevanten Kursen die Teilnehmer bereits namentlich bekannt. Sie können sich entweder selbstständig zur Prüfung anmelden (z.B. bei manchen Online Kursangeboten) oder können gesammelt von Lehrgangsleitern angemeldet werden, hierbei sind gegebenenfalls Anmeldefristen zu berücksichtigen.

Bewertung

Leider vom Ministerium an der Sache vorbei. Die Frist ist in der LFVOBW (§15) vorgegeben und damit rechtsbindend. Sie hat nichts mit der Kursanmeldung zu tun wie das MLR fälschlicherweise schreibt. Es ist die Anmeldefrist zur Prüfung nach dem Kurs (s.u. den zitierten Paragraphen, angemeldet werden kann nur wer an einem Kurs bereits teilgenommen hat). Die Fischereireferentin im Ministerium, Frau Dr. Behrmann-Godel, hat Mails erhalten in denen auf die Umstände mit den falschen Terminen hingewiesen wurden. Sie bestätigte das und wollte den Verband informieren (Mails liegen vor).  Da das Ministerium behauptet nichts davon zu wissen, scheint die innerministerielle Kommunikation nicht zu existieren oder deutlich verbesserungswürdig zu sein.
Anscheinend kennt das Ministerium zudem seine eigene Landesfischereiverordnung nicht. Im Gegensatz zur hier aufgeführten Antwort des Ministeriums ist der § 15 der Landesfischereiverordung klar und eindeutig. Es gibt da keinerlei Spielraum. Eine Zulassung nicht nach diesem Paragraphen (ca. 1/3 der Fälle jährlich) ist also nach §15 der Verodnung rechtswidrig.
Dass der Landesfischereiverband dennoch diese Prüflinge trotz Verstoß gegen die Fristen in der zur Prüfung LFVOBW (§15) zulässt, das lässt zumindest die Vermutung zu, dass der Verband zum eigenen Vorteil vorsätzlich gegen die LFVOBW verstößt. Vorsätzlich, weil er die gesetzliche Regelung kennt, da er darauf aufmerksam gemacht wurde.

Zitat Landesfischereiverordnung §15:
..........

(2) Zur Fischerprüfung wird vom Landesfischereiverband auf Antrag zugelassen, wer an einem anerkannten Vorbereitungslehrgang im Sinne des § 16 teilgenommen und zum Zeitpunkt der Prüfung das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Der Antrag ist beim Landesfischereiverband mindestens zwei Monate vor Prüfungsbeginn und spätestens zwei Jahre nach Beendigung des anerkannten Vorbereitungslehrgangs zu stellen. Zuständig für das Prüfungsverfahren ist der Landesfischereiverband.
............
Rechtliche Änderung am 03. 02. 2022: Die Fischereiverordnung wurde geändert, die Frist wurde halbiert. Ob das Problem per se bestehen bleibt, dass der Verband Anmeldungen falsch zulässt und das Ministerium nicht reagiert ist noch nicht absehbar, wenngleich nach bisherigen Erfahrungen zu vermuten.

6.: Wie viel Geld hat der Landesfischereiverband Baden-Württemberg bzw. seine Vorgängerverbände im Zusammenhang mit der Abnahme der Prüfung aus der Fischereiabgabe erhalten?

Antwort des MLR: Die Abnahme der Fischerprüfung ist keine förderfähige Maßnahme, die aus der Fischereiabgabe gefördert werden kann. Demnach hat der Verband kein Geld im Zusammenhang mit der Abnahme der Prüfung aus der Fischereiabgabe erhalten.

 Bewertung

Das lässt sich leider nicht mehr im Einzelnen nachweisen. Fakt ist, dass die Position 1 aus der Anlage 4 der Sitzung des Fischereibeirates beim RP Stuttgart 1999 einen Betrag von 125.000 DM für einen Herrn Dr. Grimm ausweist. Dieser wurde anscheinend (nach unseren bisherigen Recherchen) auf Wunsch von Thijlbert Strubelt, damals Obere Fischereibehörde, beim Landesfischereiverband eingestellt und wohl aus Geldern der Fischereiabgabe bezahlt um sich für alle  Belange um die Fischereischeinprüfung zu kümmern.

7.: Wie viel Geld hat der Landesfischereiverband Baden-Württemberg bzw. seine Vorgängerverbände im Zusammenhang mit Erstellung von Kursunterlagen aus der Fischereiabgabe bekommen und warum?

Antwort des MLR: Über die Höhe der Zuwendungen aus der Fischereiabgabe in den Jahren 2008 bis 2018 siehe Angaben in der Anlage zur Drucksache 16/5878. In den Jahren 2019 und 2020 wurden insgesamt 26.260 Euro für die Erstellung von Lehrgangsmaterialien zugewiesen.

 Bewertung

Dass das Ministerium hier nur die Jahre 2019/2020  mit Zahlen darstellt und darüber hinaus nur auf die Drucksache verweist, ist spannend. Zudem sprechen die da nur von "Erstellung Lehrgangsmaterialien". Aber aus der Drucksache 16/5878 des Landtages Baden-Württemberg (haben wir durchgearbeitet) geht klar hervor, dass nicht nur 243.750,00 € für Lehrmaterial aus den Jahren 2008 – 2018 aus der Fischereiabgabe bezahlt wurden (wieso eigentlich? Verbandsfinanzierung? Warum finanziert der Verband das nicht selbst, wenn so viel Geld damit verdient wird?).
Sondern es waren insgesamt 569.285,00 € u. a. auch für "Aus- und Fortbildung Ausbilder, für Vorbereitungslehrgänge, Weiterentwicklung Forum, Grundseminar Ausbilder, Ausbilderhandbücher etc.".
Das wird alles nicht dargelegt in der Antwort (Auswertung der Drucksache 16/5878 siehe Anhang).
Es wird ebenfalls nicht dargelegt ob solche zusätzliche Posten auch für die Jahre 2019/2020 zu Buche schlugen.
Hier scheint das Ministerium nicht klar und offen die Geldflüsse aus der Fischereiabgabe nennen zu wollen.

8.: Bei deutlich weniger Prüfungen pro Jahr kosten die vom Landesfischereiverband Baden-Württemberg und Verbandsmitgliedern angebotenen Kurse inkl. Prüfung bis über 2/3 mehr als in anderen Bundesländern. Die dazu fast wöchentliche oder zumindest monatliche Prüfungen anbieten. Kontrolliert auch unter diesem Aspekt das Ministerium die Einnahmen und Ausgaben des beliehenen Verbandes (=Behörde, dem Ministerium unterstellt) im Zusammenhang mit der Abnahme der Prüfungen?

Antwort des MLR: Ja

8.1.: Wenn nein: Warum nicht?

--

8.2.: Wenn ja, was kam dabei heraus?

Antwort des MLR: Alle Rechnungsprüfungen ergaben bisher keine Beanstandungen.

 Bewertung

Wenn es keine Beanstandungen gab muss man sich überlegen was beim Verband alles schiefläuft. Wenn in Niedersachen für Angelanfänger auch von einem mit der Prüfungabnahme betrauten Verband bei gleicher Summe für Prüfungsabnahme bei Verbandsangehörigen (35 Euro), aber ohne die fast 600.000 Euro aus der Fischereiabgabe auskommt.
In Niedersachsen werden dafür vor Ort über 200 Prüfungstermine (plus weitere auf Wunsch) geboten, in Bayern sind es mehr als 300 Prüfungen pro Jahr.
Statt 4 Prüfungstermine plus Ersatztermine wie in Baden-Württemberg.

9.: Hat das Ministerium Kenntnis über die genaue Mitgliederzahl des Verbandes?

Antwort des MLR: Nein

9..1.: Wenn nein, warum wird angesichts des Diskrepanzen nicht nachgehakt?

Antwort des MLR: Die Überprüfung der Mitgliederzahl eines Verbandes ist nicht die Aufgabe des MLR.

9.2.: Wenn ja, welche Zahl nimmt das Ministerium als real an?

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Bewertung

Natürlich muss das Ministerium nicht beim Verband nachhaken und ist nicht für dessen Mitgliederzahl zuständig. Aber das MLR muss bei der Zuverlässigkeit des Verbandes misstrauisch werden bei solchen Diskrepanzen in der öffentlichen Darstellung der Mitgliederzahlen.
Bei all den bereits genannten Punkten bei denen Verband nicht seriös gehandelt hat (z. B. Veröffentlichungen die nicht dem Fischereirecht entsprechen, falsche Zulassung zur Prüfung gegen Fischereiverordnung etc.) ist es schon auch von Belang, wie seriös so ein Verband in der Öffentlichkeit auftritt.
Bei entsprechenden Hinweisen wie hier kann man aber auch gerade als Angler schon eine Aufklärung erwarten.
Der Angler muss ja  Verband und Fischereiabgabe auch als Nichtmitglied mitfinanzieren. Die Diskrepanz von 75.000 öffentlich behaupteten und ca. 44.000 beim Dachverband gemeldeten mittelbaren Mitgliedern sollte da doch auch das Ministerium zum Nachdenken bei der Beleihung bringen?
Oder kann sich der Verband beim Ministerium alles erlauben?
Und wenn ja, warum?

Fischerprüfungen in vergleichbaren Bundesländern?

Bayern und Niedersachsen sind ähnlich einwohnerstarke Bundesländer wie Baden-Württemberg und eignen sich daher gut für einen Vergleich. Das Wesen der Fischerprüfung und der Vorbereitungskurse  werden in beiden Ländern deutlich anders gehandhabt. Im Ergebnis werden sowohl in Niedersachsen wie auch in Bayern ca. doppelt so viele Fischerprüfungen pro Jahr abgenommen werden.

Die Fischerprüung in Baden-Württemberg:

  • Kurspflicht
  • Nur Verbandsvereine bieten Kurse (1 Ausnahme)
  • Meist nur 4 Prüfungstermine und Ersatztermine
  • um 5.000 Prüflinge pro Jahr
  • Kosten inkl. Kurs meist um 300 Euro
badenwuerttemberg

Von 2008 bis 2018 gab es laut dem Ministerium im Baden-Württemberg  Zuwendungen für den Verband in Baden-Württemberg aus der Fischereiabgabe rund um Kurse und Prüfungen von 569.285 Euro. Im Schnitt mussten alle Angler in Baden-Württemberg also nochmal pro Jahr über 51.000 Euro aus der Fischereiabgabe für den Verband zusätzlich zur Prüfungsgebühr bezahlen. Bei um 5.000 Prüflingen pro Jahr also nochmal mehr als gut 10 Euro pro Prüfling über die Fischereiabgabe. Dafür bietet der Fischereiverband Baden-Württemberg meist gerade nur 2 - 4 Prüfungstermine pro Jahr und evtl. Ausweichtermine.

Hier liegt der Vergleich mit dem Führerschein nahe:
In Baden-Württemberg ist der Verband als Anbieter der Kurse über seine Vereine ("Fahrschulen") gleichzeitig die Behörde zur Abnahme der Prüfung, freier Markt existiert quasi nicht = keine Auswahl, daher schlechte Leistung und teure Preise.

In Niedersachsen wie Bayern gibt es freien Markt bei den Kursanbietern ("Fahrschulen"), die Verbände organiseren die Prüfungen vor Ort als "Hilfskräfte" des Staates ohne aber wie in Baden-Württemberg selbst beliehene Behörde zu sein = freier Markt bei der Auswahl, bessere Leistung und/oder bessere Preise frei nach Wahl.


Die Fischerprüfung in Niedersachsen


  • Keine Kurspflicht
  • Viele verschiedene Anbieter von Kursen
  • über 250 Prüfungen pro Jahr
  • über 10.000 Prüflinge pro Jahr
  • Kosten inkl. Kurs ab unter 100 Euro, freier Markt der Anbieter


niedersachsen

Auch in Niedersachsen nehmen die Verbände die Fischerprüfung ab. Allerdings sind sie nicht mit der Prüfungsabnahme wie in Baden-Württemberg beliehen und damit für diesen Bereich auch keine Behörde. In Niedersachsen sind zudem schon zwei Verbände vom Ministerium über das Fischereigesetz mit der Abnahme der Prüfung beauftragt. Allein diese Tatsache, dass mehr als ein Verband mit der Abnahme der Fischerprüfung betraut ist sorgt dafür, dass mehr auf die Wünsche der Prüflinge eingegangen wird und Prüflinge insgesamt wesentlich weniger Geld bei erheblich besserem Service bezahlen müssen - es ist kein Monopol wie in Baden-Württemberg. Eine Kurspflicht besteht nicht. So muss die Leistung der angebotenen Kurse genauso stimmen wie der Preis, damit die Kurse angenommen werden.

Der Anglerverband Niedersachsen nimmt zum Beispiel für eine Prüfung, die über einen seiner Vereine angemeldet wird, 35 Euro pro Person. Die gleiche Summe, die der Landesfischereiverband Baden-Württemberg für die Abnahme einer Prüfung verlangt.

Im Gegensatz zum Landesfischereiverband Baden-Württemberg erhält der Anglerverband Niedersachsen aber kein zusätzliches Geld aus der Fischereiabgabe für Prüfungen oder Kurse (Niedersachsen ist eines der Bundesländer in denen es keine Fischereiabgabe gibt).

In Niedersachsen bietet allein der Anglerverband Niedersachsen den 7.000 bis 8.000 Prüflingen pro Jahr zwischen 150-180 Prüfungstermine vor Ort! Dabei werden bei Bedarf und Nachfrage weitere Termine kurzfristig angeboten. Alle Lehrgangsmaterialien hat der Anglerverband Niedersachsen aus eigenen Mitteln selbst finanziert, statt diese aus der Fischereiabgabe wie in Baden-Württemberg mit finanziert zu bekommen.

Dazu kommen geschätzt nochmal ca. 2.000 - 3.000  Prüflinge mit einer entsprechenden Anzahl an Prüfungen vom zweiten Verband (Landesfischereiverband Weser-Ems eV), also insgesamt ca. 10 - 11.000. Man sieht: Konkurrenz belebt das Geschäft und bringt mehr Angler zum Fischereischein!


Die Fischerprüfung in Bayern

  • Kurspflicht
  • Viele verschiedene Anbieter von Kursen
  • ca. 300 Prüfungstermine pro Jahr
  • um 10.000 Prüflinge pro Jahr
  • Kosten inkl. Kurs ab ca. 150 Euro, freier Markt der Anbieter
bayern

Auch in Bayern unterstützt der Verband bei der Fischerprüfung. Allerdings sind sie nicht mit der Prüfungsabnahme wie in Baden-Württemberg beliehen und damit für diesen Bereich auch nicht die Prüfungsbehörde. Der Verband agiert als praktischer Helfer für Organisation und Durchführung der Prüfungen, Prüfungsbehörde ist jedoch die bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (Institut für Fischerei) in Starnberg. 
Wie in Baden-Württemberg besteht auch in Bayern eine Kurspflicht. Während in Baden-Württemberg quasi noch ein Verbandsmonopol bei Kursangeboten herrscht, gibt es in Bayern eine vielfältige Struktur die neben Angelvereinen auch gewerbliche Anbieter umfasst.  Die klare Trennung von Vorbereitungskurs (u.a. private Anbieter) und Prüfung (Staat) sorgt für fairen Wettbewerb und bringt so im Vergleich bessere oder auch preisgünstigere Angebote für die Angeleinsteiger. So bringt man es in Bayern auf ca. 400 Kurse pro Jahr mit ca. 10.000 Prüflingen.
Die Prüfung wird in Bayern als Onlineprüfung durchgeführt. So weiß der Prüfungsteilnehmer auch direkt, ob er bestanden hat. In Baden-Württemberg dauert die Benachrichtigung teilweise Wochen. Man sieht: Konkurrenz belebt das Geschäft und bringt mehr Angler zum Fischereischein!


Kursanbieter berichtet von Behinderung durch Ministerium und Verband

Obwohl also Wettbewerb beim Anbieten von Kursen und zur Prüfungsabnahme sinnvoll wäre für Angler wird in Baden-Württemberg anscheinend alles getan, um genau einne solchen Wettbewerb zu verhindern. Dabei könnte auch der Staat selbst die Prüfung abnehmen oder eine solide und seriöse Infrastruktur schaffen, bei der Verbände wie in Bayern nur ausführendes Organ vor Ort wären.
Es könnte mehrere Anbieter von Kursen geben, statt nur die über den Verband. Schon seit Jahren versucht Hans-Hermann Schock als Vorsitzender des Württembergischer Anglerverein e.V. gegen das Verbandsmonopol und die Hilfe des Ministeriums für den Verband den Anglern auch bei Kursen und Prüfungsabnahme ein breiteres Angebot zu bieten. Erste Erfolge konnte er schon verbuchen. Seinem Druck ist es auch zu verdanken, dass das Monopol des Verbandes bei den Kursangeboten trotz auch langer Gegenwehr des Ministeriums endlich fallen konnte:
Fischereischeinkurse in Baden-Württemberg: Endlich ohne Zwangsgebühr.
Nach den Erfahrungen von Hans-Hermann Schock geht aber ohne Gerichtsverhandlungen fast nichts. Da wohl Verband wie Ministerium am für Angler unbefriedigenden Zustand festhalten wollen und Mitbewerbern soweit als möglich das Leben schwer machen.
Nachfolgend der Bericht über den Kampf und die Erfahrungen vom Vorsitzenden des Württemberhischer Angelverein e.V., Hans-Hermann Schock.


Der Kampf des WAV gegen Ministerium und Verband für mehr Kurse und Fischerprüfung

Der Württembergischer Anglerverein e.V. hat nun nahezu 2 Jahre mit dem MLR (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg) verhandelt mit dem Ziel das Monopol für den LFVBW (Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V.)zu den Vorbereitungskursen zur Fischereischeinprüfung aufzuheben.
Wir haben eine auf solche Angelegenheiten spezialisierte Anwaltskanzlei zu Rate gezogen und mit der Fischereibehörde verhandelt. Erstaunlicherweise war die Zustimmung im MLR zu den Vorschlägen und Vorhaben des Vereines so, dass wir an eine außergerichtliche Lösung glaubten. Aber nach 2 Jahren Verhandlung kam das Aus. Lapidar wurde uns seitens des MLR gesagt, da wird nichts geändert.
300 hh schockHans-Hermann Schock, Vorsitzender Württembergischer Anglerverein e.V.

Der Verein reichte dann eine Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart ein. Die Wirkung war erstaunlich. Kaum war die Klage beim Minister angekommen wurden der Verein zu 2 Besprechungen mit dem Minister eingeladen. Es gab die Zusage, dass das Monopol abgeschafft wird und der Württembergischer Anglerverein e.V. für die Zeit bis die Änderung in der LFVOBW umgesetzt wird einen Vertrag bekommt, der ihm erlaubt eigene Kurse und Prüfungen durchzuführen.

Ziel erreicht dachten wir. Es dauerte aber dann weitere ca. 6 Monate bis uns der Vertrag vorgelegt wurde, obwohl er nur für eine kurze Übergangszeit gelten sollte. Im Verein nannten wir den Vertrag auch den "Vertrag des Grauens". Alles andere wäre zu schön beschrieben. Dennoch hatte der Verein dem Vertrag zugestimmt weil man dachte, in einem Jahr ist alles vorbei.

Warum Vertrag des Grauens?
In dem Vertrag wurde festgelegt, dass wir nur Prüfungen im Stadtgebiet Stuttgart durchführen dürfen. In dem Vertrag wurde auch ein klarer Rechtsverstoß festgeschrieben. Der Württembergischer Anglerverein e.V. muss seine Kurse und Unterlagen dazu selbst finanzieren, obwohl der Verband bereits ca. 500 000€ aus der Fischereiabgabe für Schulungen erhalten hatte. In diesem Vertrag wurde ausgeschlossen dass wir Mittel dazu aus der Fischereiabgabe erhalten können. Hier unterstelle ich den verantwortlichen Juristen böse Absicht.
Ein entsprechender Förderungsantrag wurde auch genau mit dieser Begründung abgelehnt. Ein Ausschluss in einem Vertrag aus Mitteln aus der Fischereiabgabe für Abgabenzahler ist für mich aber klar rechtswidrig. Es wurde auch festgeschrieben, dass nur Präsenzkurse möglich sind. Onlinekurse wurden ausgeschlossen. Dennoch hat der Verein das alles akzeptiert, da es ja nur für 1 Jahr sein sollte.
Was wir nicht ahnen konnten, so ein Behördenjahr kann schon mal 17 Monate dauern. Denn das war der Zeitraum bis die Änderung in der LFVOBW umgesetzt war.

Auch das schien noch erträglich. Es war jetzt klar geregelt, man kann einen Antrag in beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe stellen und dann ist alles gut. Aber es gab keine Anträge zu stellen. Denn das Regierungspräsidium Karlsruhe verweigerte gegenüber dem MLR die Erstellung der Anträge. Angeblich weil man zusätzliches Personal wollte. Weitere ca. 17 Monate zogen also ins Land bis dann die Anträge verfügbar waren.

In der Zwischenzeit wurde für den LFVBW ein Onlinekurs zur Fischereischeinprüfung genehmigt. Angeblich war das nur die Erweiterung des bestehenden Kurses auf Onlineanwendung. Wir haben dann mit einer Akteneinsicht die Prüfung des Vorgangs erstritten. Denn das war in unseren Augen eine absolut unzulässige Genehmigung aus Karlsruhe. Es gab ja keine rechtsverbindlichen Anträge zu der Zeit wie gefordert und aus dem Schriftverkehr ersichtlich. Daher mussten auch Kursinhalte mehrfach geändert werden. Also einfach ein letztlich illegales Genehmigungsverfahren?

Natürlich waren aufgrund von Corona und Präsenzkurse weitgehend unmöglich. Aber das Verfahren zu den Onlinekursen des Verbandes (eigentlich der Kurs von FishingKing und nicht vom Verband) war eine weitere Bevorzugung des LFVBW in dieser Sache, die man Mitbewerbern wie uns nicht genehmigen wollte.

Was lernt man daraus? Wenn man verhandelt kann es schon mal fast 6 Jahre dauern umso eine Änderung zu erreichen.
Wir haben unsere Lektion gelernt. Solche Angelegenheiten muss für uns inzwischen ein Gericht lösen. Verhandlungen mit dem MLR sind eine unendliche Geschichte mit einer unglaublichen Ignoranz bestehender Gesetze und Rechtsverordnungen.

Für den Württembergischer Anglerverein e.V.
Vorstand
Hans-Hermann Schock


Fazit zur Fischerprüfung in Baden-Württemberg

Dass in Baden-Württemberg nur die Hälfte an Fischerprüfungen wie in Bayern und Niedersachsen jährlich abgelegt werden liegt sicher nicht an weniger Interesse am Angeln. Sondern eher daran, dass in anderen Bundesländern Ministerien und Verbände bessere, schnellere und günstigere Angebote für Angeleinsteiger unterbreiten - sei es bei Kursen oder bei der Prüfungsabnahme/terminen. 

Es scheint als habe man es sich in Baden-Württemberg seitens des Ministeriums bequem gemacht und möchte - aus welchen Gründen auch immer - den Landesfischereiverband mit kritischen Nachfragen nicht allzusehr behelligen.  Warum das Ministerium die Fragen von Netzwerk Angeln eher ausweichend statt konkret beantwortet werden, darüber lässt sich nur spekulieren. Dass es schon seit Jahren Probleme mit der Fischerpüfung in Baden-Wüttemberg gibt, ist aber auch u. a. durch viele Veröffentlichungen und auch durch Gerichtstermine dokumentiert.

Mehr Anbieter, einfachere Zulassung der Anbieter und dadurch bedingt auch ein breiteres Angebot an unterschiedlichen Kursen wäre für die angehenden Angler in Baden-Württemberg wünschenswert und am Ende sicher auch preisgünstiger als momentan. Einen selbst innerhalb der Anglerschaft stark umstrittenen Verband (zahlreiche große Angelvereine haben den Verband verlassen) mit einer staatlichen Aufgabe zu beleihen ist eine unglückliche Konstellation. Zumal dann, wenn dem Verband  auch lange Jahre wohl widerrechtlich zusätzlich das Monopol auf die Fischerprüfungskurse zugestanden wurde.

Das Ministerium muss hier klar die Führungsrolle übernehmen und als neutrale und unabhängige Prüfungsbehörde agieren. Dazu bietet die am 03.02. 2022 neu veröffentlichte Fischereiverordnung mit den dort festgeschriebenen Voraussetzungen zur Zulassung für Kursanbieter eine Chance. Leider scheint alles weiter darauf angelegt wie bisher Mitbewerber des Verbandes abzuschrecken. Schon dass der Verband trotz aller Mängel weiter mit der Abnahme der Prüfung beliehen bleibt, deutet darauf hin.

Es würde sich aber nun die einzigartige Chance bieten, dass das Ministerium im Sinne der Angler die Versäumnisse, Hindernisse und unsinnige Bürokratie der letzten Jahrzehnte abschafft. Netzwerk Angeln würde sich freuen schnellstmöglich über Fortschritte für Angler und Angeleinsteiger in Baden-Württemberg berichten zu dürfen.


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Kommentare  

Also mir drängt sich der Verdacht auf ,das es wenig Interesse in BW gibt, angeln als Hobby oder Naturtätigkeit zu fördern.
Nur gut daß ich seit 4 Jahren in einem Bundesland lebe , in dem man anders denkt und verfährt. Es war mir letzte Woche eine Freude Glasaalbesatz in Kanäle zu entlassen.

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