Redaktionelle Anmerkung:
Der Präsident des Landesfischereiverbandes Baden-Württemberg , der Freiherr Arnulf von Eyb (CDU), stimmte GEGEN den Antrag der FDP auf Abschaffung des Verbandsklagerechtes für Tierschützer!
Und leistet damit weiter Organisationen wie PETA Vorschub.
Statt ein Zeichen zu setzen gegen falsch verstandenen und überbordenden Tierschutz und FÜR Angler und Angeln!
Wie es viele Angler sich von einem kompetenten Verband FÜR Angler wünschen würden.
Man kann sich das auch anschauen im Landtagsvideo, Tagesordungspunkt 7 (ab ca. min. 2.04.00), Rede/Antrag FDP mit Fred Bullinger ab ca. min. 2.25.05), mit namentlicher Abstimmung. Daher ist auch das Abstimmungsverhalten des Präsidenten des Landesfischereiverbandes bekannt:
Landtagsvideo
Thomas Finkbeiner
Pressemeldung
Bullinger: Hauk soll Verbandsklagerecht nicht verkomplizieren, sondern abschaffen
Grüne, CDU und SPD stimmen gegen Antrag der FDP zur Streichung des Gesetzes
Zur zweiten Beratung über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein „Gesetz zur Einführung des Gesetzes zur Ausführung des Tiergesundheitsgesetzes und anderer tiergesundheitlicher Vorschriften und zur Änderung weiterer Gesetze“ sagte der Sprecher der FDP/DVP-Fraktion für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Dr. Friedrich Bullinger:
„Was sich hinter diesem Ungetüm von Gesetzestitel verbirgt ist der Versuch der CDU, ihren skurrilen Wackelkurs beim Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände zu verschleiern. Eingebettet in eine sinnvolle Modernisierung des Tiergesundheitswesens und Änderungen am Landeswaldgesetz verbirgt sich eine Verkomplizierung des Verbandsklagerechts, dessen Abschaffung die CDU vor der Landtagswahl versprochen hatte.“
Anlass für den Gesetzentwurf sei augenscheinlich der juristische Schlagabtausch zwischen Landwirtschaftsminister Peter Hauk (CDU) und der Tierrechtsorganisation PETA. Mit dem Gesetz bezwecke die Landesregierung, den Antrag von PETA auf Anerkennung als klageberechtigter Verband abzuwehren, erläuterte Bullinger. „Anstatt sich mit einer eigenen Lex PETA noch angreifbarer zu machen als bisher, sollte die Landesregierung in diesem Punkt für wirkliche Rechtssicherheit sorgen. Herr Minister Hauk, ich fordere Sie auf, beenden Sie dieses Theater und setzen Sie das Wahlversprechen um, das die CDU 2016 in den Wahlprüfsteinen des Badischen Landwirtschaftlichen Hauptverbandes gegeben hat. Denn dort lautete die Antwort der CDU unzweideutig, ‚das in der Konstruktion verfehlte und in der Sache nicht notwendige Verbandsklagerecht wieder abschaffen‘ zu wollen“, sagte Bullinger. Der Änderungsantrag der Freien Demokraten, der eine ersatzlose Streichung des Tierschutzverbandsklagerechts zum Gegenstand hatte (siehe Anhang), wurde jedoch in einer namentlichen Abstimmung von einer Mehrheit aus Grünen, CDU und SPD abgelehnt.
Bullinger verwies in seiner Rede abermals auf frühere Positionen der Christdemokraten. Bei der ersten Beratung des Verbandsklagerechts am 6. Mai 2015 etwa habe der CDU-Landtagsabgeordnete Klaus Burger noch von einem unangemessenen „Generalverdacht“ gesprochen, unter den das Verbandsklagerecht die gesamte Veterinärverwaltung stelle, erinnerte Bullinger. Auch der Landkreistag Baden-Württemberg habe sich im Zuge der Verbändeanhörung zum aktuellen Gesetzentwurf dahingehend geäußert, dass das Verbandsklagerecht mit Blick auf den Schutz der Tiere der falsche Ansatz sei. „Verbesserungen im Tierschutz werden insbesondere durch eine gute personelle Ausstattung dieser Behörden mit Amtstierärztinnen und Amtstierärzten erreicht und nicht durch Mitwirkungs- und Verbandsklagerechte für anerkannte Tierschutzorganisationen“, heißt es in der Stellungnahme des Landkreistages vom 3. April 2018.
Bullinger wies zudem darauf hin, dass Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) die für den Vollzug des Tierschutzrechts verantwortlichen Länder jüngst ermahnt habe, endlich ausreichend Personal für Betriebskontrollen vorzuhalten, um einen rechtsstaatlichen Vollzug zu gewährleisten und diese staatliche Aufgabe nicht privaten Akteuren zu überlassen. Die Durchsetzung und Gestaltung des Tierschutzrechts gehöre laut Artikel 20a des Grundgesetzes in die Hand des Staates. „Hier könnten Sie etwas tun, Herr Minister Hauk. Wir haben Ihnen bei den Haushaltsberatungen 2017 und 2018/2019 jeweils bis auf den letzten Cent gegenfinanzierte Vorschläge für Nachbesserungen in der Veterinärverwaltung vorgelegt“, sagte Bullinger, aber wo der Schutz der Tiere konkret werde und sich nicht unmittelbar um die Interessen von dem Regierungslager nahe stehenden Verbänden drehe, herrsche unter Grün-Schwarz anscheinend Fehlanzeige.
ANLAGE ANTRAG
FDP Baden-Württemberg