Vor knapp 3 Jahren hat der Württembergischer Anglerverein e.V. damit begonnen, die Rechtslage in der Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg zur Fischereischeinprüfung und dem Kursmonopol des LFVBW (Landesfischereiverband Baden-Württemberg) zu bezweifeln. Mit Hilfe einer renommierten Anwaltskanzlei konnten wir in persönlichen Gesprächen die zuständigen Personen im Ministerium davon überzeugen, dass dringend ein Handlungsbedarf besteht und die Landesfischereiverordnung Baden-Württemberg (LFVO BW) nicht rechtskonform ist. Nach ca. 2 Jahren herrschte Einigkeit und das Ministerium wollte die LFVO BW sofort ändern.
Leider kamen dann Sachzwänge dazu die uns zuerst einmal wieder auf den Punkt Null brachten. Daraufhin beschlossen wir, den Weg durch die Instanzen (Gerichte) zu gehen und haben das Ministerium verklagt. Relativ schnell kam dann vom Gericht Post ans Ministerium und wir konnten ein Ministergespräch vereinbaren. Sehr sachlich und von hoher Aufmerksamkeit durch den Minister geprägt, konnten wir das Problem nochmals analysieren und einen konkreten Vorschlag zur Überbrückung der Zeit bis zur jetzt geplanten Änderung der LFVO BW 2019 für uns ins Gespräch bringen.
Mit der Zustimmung des Minister dauerte es zwar immer noch 8 Monate, aber jetzt ist es geschafft und wir können Kurse und Prüfungen durchführen, ohne die Zwangsabgabe zu bezahlen, an einen Verband in dem wir nicht Mitglied sind. Über die Verhandlungen wurde das Gerichtsverfahren ausgesetzt und bleibt in diesem Status
Es zeigt sich auch hier, man muss starke Nerven haben, einen sehr langen Atem und muss auch überzeugt und mit belastbaren Argumenten ausgestatte sein. Dann ist nahezu alles möglich. Aber man muss sich darüber im Klaren sein, auf politischer Ebene dauert alles extrem lange und kann auch sehr teuer werden wenn man eine gute Anwaltskanzlei engagiert.
1. Vorsitzender Württembergischer Anglerverein e.V.
Kommentare
Ein Lichtblick im sonst so Anglerfeindlichen B-W
https://www.wav-stuttgart.de/Gewaesser/Neckar/Zugwiesen_394.html