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Es gibt viel zu wenig Politiker die auch Angler sind, so wie Günter Baaske. Sind solche Politiker dann dazu noch in einem Verband für Angler tätig, ist die Frage um ein Interview mit Netzwerk Angeln ja schon fast “Pflicht“. Daher freuen wir uns sehr, dass sich der Brandenburger Ex-Minister, SPD-Politiker und jetzige Präsident des Landesanglerverband Brandenburg e.V. , Günter Baaske, auch sorfort zum Interview mit Netzwerk Angeln bereit erklärt hat. Persönliche anglerische Fragen beantwortete er genauso wie Fragen zu seiner politischen Arbeit und zu seinem Engagement im Landesanglerverband Brandenburg.

Der Angler Günter Baaske

Zu Hause angelt Günter Baaske fast nur mit der Spinnangel und stellt meist den Forellen in den „Flämingbächen“ seiner Heimat nach. Außerhalb der Forellensaison hilft er heute noch ab und zu auch seinem Vater, der ehrenamtlich Bachforellen für den Landesverband züchtet. Im Urlaub kommt es darauf an, wo Günter Baaske diesen verbringt. In Schweden geht er auf Hecht und Zander mit Gummifisch und Wobbler, in Norwegen angelt er sehr gern auf Pollack mit der Spinnrute im Flachwasser.
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Neben dem Angeln geht er auch noch Joggen, und beides weiss er als Ausgleich und Entspannung und zum Abschalten zu schätzen:
"Die Konzentration beim Wurf im kleinen Fluss, das richtige Führen des Köders und die stetige Beobachtung des Gewässers lässt kaum andere Gedanken zu."

Außerdem ist das auch immer wieder ein wichtiges Thema in Gesprächen mit seinem Vater, der ihn schon als Sechsjährigen mitgenommen hat an den Belziger Bach:
"Einer suchte immer Champignons, während der andere angelte. So hatten wir immer was im Rucksack, wenn wir mit der AWO nach Hause fuhren.…"
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Es ist das Los von Politikern, dass oft wenig Zeit zum Angeln bleibt, das ist auch bei Günter Baaske nicht anders. Er sagt:
"Leider komme ich heute kaum zum Angeln, das Leben in der Politik frisst zu viel Zeit. Darum versuchen wir wenigstens den Urlaub so zu planen, dass wir Zeit und Gelegenheit zum Angeln haben."

Der Angelpolitiker Günter Baaske

Günter Baaske begann seine politische Karriere 1989 als eines der Gründungsmitglieder des „Neuen Forum“ im Kreis Belzig. Er war da auch Gründungsmitglied der SPD. Von 2002 bis 2004 war er stellvertretender Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Potsdam-Mittelmark und von 2004 bis 2006 Beisitzer im Landesvorstand der Brandenburger SPD. 2006 wurde er zum Stellvertreter des Landesvorsitzenden gewählt und blieb dies bis August 2008.

Von 1990 bis 1993 war Günter Baaske als Lokalpolitiker Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Belzig und Mitglied des Kreistages. Im August 2002 wurde er in der Landesregierung von Brandenburg Minister für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen (im ersten Kabinett von MP Platzeck, bis Oktober 2004).

Bei den Landtagswahlen 2004 und 2009 wurde Günter Baaske imWahlkreis 18 (Potsdam-Mittelmark II) direkt in den Landtag Brandenburgs gewählt. In der Wahlperiode vom Oktober 2004 bis Oktober 2009 war Günter Baaske Vorsitzender der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzender des Hauptausschusses. 2009 wurde er wiederum Minister der Landesregierung. Diesmal als Minister für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie. Ab dem 5. November 2014 leitete er das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Günter Baaske trat am 26. September 2017 aus privaten Gründen als Minister zurück. Er bewirbt sich aber wiederum um einen Sitz im Landtag, allerdings ohne Absicherung über einen Listenplatz. Dazu Günter Baaske:
„Entweder komme ich direkt oder gar nicht in den Landtag. War schon immer meine Devise.“
Günter Baaske wurde im Wahlkreis 18 (Potsdam-Mittelmark II) 2019 direkt gewählt.

Das angelpolitische Interview mit Günter Baaske

Als ehemaliger Minister und Abgeordneter haben Sie ja sicher den Ehrgeiz, sich auch in die praktische Arbeit des Verbandes einzubringen und nicht nur als Aushängeschild zu dienen.

1.:
Welche konkreten Punkte für Angler, Angeln und Anglerschutz sehen Sie als ihre vordringlichste Aufgabe?

Günter Baaske:
Die Abgeordneten des Brandenburger Landtages haben im Jahr 1994 gemessen an den Möglichkeiten der Ausübung der Angelfischerei ein recht progressives Fischereigesetz unter Einbeziehung des Landesanglerverbandes beschlossen. Es ist in Brandenburg für jedermann sehr unkompliziert möglich, das Angeln für sich zu entdecken. Die Angler leisten im Gegenzug einen unverzichtbaren Beitrag fürs Gemeinwohl. Das wird von der Mehrheit der politischen Entscheidungsträger auch so gesehen und wertgeschätzt. Im gesellschaftlichen Entscheidungsprozess, wenn unterschiedliche Interessenlagen aufein- ander treffen, wird jedoch oftmals die Bedeutung der Angelfischerei unterschätzt, weniger sachlich und fachlich, sondern dem „Zeitgeist“ folgend entschieden. Hier sehe ich eine meiner Hauptaufgaben, dieses verschobene Verhältnis gerade zu rücken.

Natur- und Umweltschutz lassen sich nur wirkungsvoll und dauerhaft umsetzen, wenn die Angler, die im ländlichen Raum wirken und ihrer Passion nachgehen, einbezogen und nicht ausgegrenzt werden. Warum sollen die in erster Linie reglementiert werden, die sich am meisten für die Erhaltung gesunder und artenreicher Fischbestände einsetzen? Natürlich haben wir damit zu kämpfen, dass Fischbestände in ihrem Bestand gefährdet sind, nehmen wir nur den Aal. Aber die Angler im Ergebnis ihres jahrzehntelangen Einsatzes für die Erhaltung dieser Art durch Besatz und Schaffung von Wanderhilfen mit einem generellen Fangverbot belegen zu wollen, ist nicht von Erfolgsorientiertheit geprägt. Noch dazu wenn anderen Mortalitäts- faktoren zu wenig entgegen gewirkt wird. Hier muss gegen gehalten werden. Es muss uns auch gelingen, die Verbände, die ihr Wirken auf die Nutzung der unmittelbaren Natur ausgerichtet haben, näher zusammenzubringen. Denn sie sind am meisten, genau wie die Angler, vom ideologieorientierten Zeitgeist Naturschutz betroffen.

Nach allem was wir hören, ist das prüfungsfreie Angeln auf Friedfische ein Erfolgsmodell, das durch unkomplizierten Einstieg ins Angeln mehr Nachwuchs bringt als in anderen Bundesländern ohne ein solches Modell. Einen erklärbaren Unterschied, warum man für Raubfische geprüft sein muss, für Friedfische aber nicht, konnte uns noch niemand bringen.
2..
Setzen Sie sich also konsequenterweise auch für die Abschaffung der Prüfung beim Raubfischangeln ein?
2.1.: Falls nein, wie begründen Sie den Unterschied  von Raub- und Friedfisch bei der Notwendigkeit einer Prüfung beim Angeln?

Günter Baaske:
In Brandenburg ist Angeln ein Stück Kulturgut, viele Bürger sind mit der Möglichkeit, angeln gehen zu können, groß geworden und mit dem Umgang mit Tieren vertraut. Nach der Einführung der Fischereischeinpflicht im Jahr 1994, wo sich viele fischereirechtliche Regelungen an den Rahmenbedingungen der westlichen Bundesländer orientierten, gab es auch in Brandenburg eine generelle Fischereischeinpflicht. Für uns galt jedoch schon immer, dass Angeln als eines der letzten klassischen Naturabenteuer für breite Kreise der Bevölkerung möglichst restriktionsfrei und bezahlbar zu erhalten. Die Variante des prüfungsfreien Friedfischangelns und das an eine Prüfung gebundene Raubfischangeln war den Bürgern Brandenburgs seit Jahrzehnten bekannt und von ihnen praktiziert worden. Es ist dem Verband gelungen, diese Regelung wieder gesetzlich fixiert zu bekommen. Das war dann Mitte der 2000-er Jahre. Ich war zu der Zeit Fraktionsvorsitzender im Märkischen Landtag und hab mich echt gefreut, wie offen alle Fraktionen an diese Stelle des Bürokratieabbaus herangegangen sind. Es handelt sich hier um einen gesellschaftlichen Kompromiss, der den Bürgern die Möglichkeit einräumt, im begrenzten Umfang der Angelfischerei nachgehen zu können, ohne gleich eine Prüfung ablegen zu müssen. Sie gehen damit aber auch die Verpflichtung ein, alle geltenden gesetzlichen Regelungen einzuhalten. Das Land Brandenburg und auch unser Verband hat umfangreiche Möglichkeiten geschaffen, dass sich alle „Einsteiger“ die notwendigen Regularien zu Eigen machen können.


Die Praxis beweist, mit der Wiedereinführung des fischereischeinfreien Friedfischangelns sind nicht mehr Rechtsverletzungen registriert worden, als vorher. Die Bürger eignen sich also auch ohne Zwang grundsätzliche Kenntnisse an. Wer das gesamte Spektrum der Angelfischerei ausüben möchte, hier ist ein erheblich höherer Grad entsprechender Kenntnisse gefordert, weist sein Wissen in einer Prüfung nach. Ein Vorbereitungslehrgang ist dafür nicht vorgeschrieben. Wer über die Grenzen Brandenburgs hinaus angeln möchte, kommt in der Regel nicht um das Ablegen einer Prüfung herum. Ich glaube die Frage der generellen Abschaffung der Fischereischeinpflicht steht beim föderalen Charakter der Fischereigesetzgebung in Deutschland nicht im Raum.

Der DAFV hat sich seit der Fusion von VDSF und DAV,  zahlenmäßig schon fast halbiert. Auch der Präsident des Deutschen Fischerei-Verband e.V., Dr. Gero Hocker, hat dazu eine klare Meinung. Er fordert konsequente fachliche Arbeit des DAFV um wieder auf einen besseren Weg und zu mehr Mitgliedern und damit mehr Wirksamkeit zu kommen.

Quelle:
Interview mit Dr. Gero Hocker, Präsident Deutscher Fischerei-Verband
Netzwerk Angeln: Der DAFV als Mitgliedsverband im DFV hat sich seit seiner Gründung fast halbiert. Wie können Sie das angelpolitische Gewicht des DFV da stärken?
Selbstverständlich habe ich als Präsident des DFV ein Interesse daran, dass die Mitgliedsverbände viele Mitglieder haben und neue hinzugewinnen. Die fachliche Arbeit und der Erfolg für den Angler am Gewässer sind hierfür die besten Voraussetzungen.

3.:
Warum bezahlt der LAVB trotz anhaltender Misserfolge bzw. Untätigkeit des DAFV für Angler, Angeln und Anglerschutz weiterhin 6- stellige Summen pro Jahr an den DAFV, statt das Geld sinnvoll im eigenen Land auszugeben?
3..1.:
Die Erfolglosigkeit und Minimierung des DAFV zeigt ja auch, dass der LAVB nicht auf den DAFV so einwirken konnte bisher, dass sich etwas zum Positiven wenden würde.
Wie will der LAVB dies konkret ändern?

Günter Baaske:
Lassen Sie mich zuerst klarstellen, dass ich Ihre Meinung, der DAFV versinkt in der angelpolitischen Bedeutungslosigkeit und sein Wirken ist geprägt durch Erfolglosigkeit, nicht teile. Der Austritt einiger Verbände aus dem DAFV hatte nicht generell unmittelbar mit der Fusion der beiden Dachverbände bzw. mit der inhaltlichen Aufstellung des gemeinsamen Verbandes zu tun. Auch in den Strukturen der beiden alten Verbände gab es unterschiedliche Interessenlagen der Mitgliedsverbände, die den Verbleib im Dachverband in Frage stellten.
Als nicht besonders zielführend habe ich in Erinnerung, dass sich beide Verbände nicht sehr oft auf eine gemeinsame Strategie zur Durchsetzung anglerischer Interessen verständigen konnten.
Was bei der Unterschiedlichkeit der Fischereigesetzgebung in den einzelnen Bundesländern sicherlich nicht verwunderlich ist. Ich teile die Auffassung, dass fachliche Arbeit und der Erfolg für den Angler am Gewässer der Gradmesser für das Wirken eines Verbandes sind. Seit Jahren nimmt die Zahl der organisierten Angler in Brandenburg zu. Wir sind durch die Natur mit unserem Gewässerreichtum begünstigt. Unsere Verbandsstrukturen mit zentraler Anpachtung, aber gemeinsamer Nutzung der Gewässer ist die Grundlage unserer Verbands- strategie. In anderen Landesverbänden sehen die Wirkungsbedingungen berechtigter Weise ganz anders aus. Schon deshalb ist es notwendig, auf Bundesebene einen Verband zu haben, der auf bundespolitische Rahmenbedingungen Einfluss nimmt. Wie zählebig und durch den Außenstehenden oft schwer nachvollziehbar, dieser Prozess verläuft, erschließt sich für jemanden, der auf Landesebene Verantwortung trägt, in Wiederspiegelung der eigenen Erfahrungen beim Eintreten für Anglerinteressen.

Laut Bundesverfassungsgericht müssen Sonderabgaben wie die Fischereiabgabe in eng gefassten Richtlinien ausgegeben werden. Eine verbandsinterne Arbeit wie . B,. Finanzierung von Verbandszeitschriften kann sicherlich sowenig aus der Fischereiabgabe finanziert werden wie Natur- oder Artenschutzprojekte, welche der Staat als gesamtgesellschaftliche Aufgabe z. B. aus Steuermitteln finanzieren müsste.
Siehe dazu auch: Die Fischereiabgabe unter der Lupe

4.: Was will der LAVB unternehmen, um nicht verfassungsgemäße Mittelvergabe zu stoppen und so das freiwerdende Geld der Fischereiabgabe gezielt für Angler, Angeln und Anglerschutz (z. B. Förderung von Kursen fürs praktische Angeln bei Vereinen, Studien über positive Wirkungen von Angeln, Öffentlichkeitsarbeit , die Angler und Angeln positiv darstellt, Einrichtung von Behindertenangelplätzen, Zuschüsse zu Fischereischeinkursen oder -prüfungen und, und und....) einsetzen zu können?

Günter Baaske:
Die Vergabe der Mittel aus der Fischereiabgabe ist im Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des Ministeriums für ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Zuwendungen aus der Fischereiabgabe vom 10.12.2017 geregelt. Sie ist ausschließlich für fischereiliche Belange vorgesehen und nicht unmittelbarer Bestandteil des Gesamthaushaltes des Landes.

Anträge zu Projekten, die aus Mitteln der Fischereiabgabe gefördert werden sollen, werden im Obersten Fischereibeirat beraten und dem zuständigen Landesamt eine Entscheidungsempfehlung gegeben. Dieser Entscheidungsempfehlung wurde in der Regel gefolgt. Ich halte diese Verfahrensweise für durchaus geeignet sicherzustellen, dass die Mittel der Fischereiabgabe zweckentsprechend vergeben werden. Natürlich verwenden auch wir Mittel aus der Fischereiabgabe um den Arten- und Naturschutz zu fördern, mit der Maßgabe, unserem Fischereigesetz Genüge zu tun. Die Ausübung von Fischereirechten verpflichtet konsequenterweise zur Erhaltung, Förderung und Hege eines der Größe und Beschaffenheit des Gewässers entsprechenden heimischen Fischbestandes in naturnaher Artenvielfalt. Hier sehe ich aber Reserven bei der Bereitstellung von Mitteln aus dem Naturschutzfond. Wenn bei Baumaßnahmen oder sonstigen Projekten Eingriffe in Gewässer oder Gewässer- systeme erfolgen, die nicht durch Renaturierungsmaßnahmen in und an den Gewässern ausgeschlichen werden können, müssen die zu zahlenden finanziellen Mittel zweckgebunden wieder in Natur- und Artenschutzmaßnahmen im und am Wasser einfließen.

Die Tierrechtsorganisation PETA verfolgt nicht nur Angler und das Angeln an sich, sondern ist zudem gemeinnützig. Es gibt diverse Initiativen, diese Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Oft aber mit der Gefahr, dass dies nicht nur PETA oder Tierrechtsorganisationen betrifft, sondern alle gemeinnützigen Organisationen (also auch Angelvereine/verbände) betreffen könnte.

5.:
Können Sie sich der Argumentation anschliessen, dass sich der Einsatz für Tierrechte und der für Tierschutz ausschliessen und dies dann auch aktiv in die Politik (über den Bundesrat auch in die Bundespolitik) einbringen?

Quelle dazu [Anhang 1, Auslegung § 52 AO, Raimund Müller, Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW. Fächer: Strafrecht, Strafprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht]

Günter Baaske:
Das die Tierschutzorganisation PETA, um in der Öffentlichkeit wahrgenommen zu werden mit ihren Kampagnen, Aktionen und oftmals zweifelhaften Anzeigenverhalten gegen Angler, Jäger oder Tierhalter in zugespitzter, provokanter Weise in Grenzbereiche juristisch fassbarer Tatbestände agiert, ist allseits bekannt und sicherlich auch mehrfach einer juristischen Prüfung unterzogen worden. Die Feststellung der Gemeinnützigkeit ist an vielfältige Auflagen gebunden und unterliegt der ständigen Kontrolle der zuständigen Stellen. Sie ist ein hohes Gut und darf nicht zum Spielball unterschiedlicher Interessenlagen werden. Für einen Entzug der Gemeinnützigkeit müssen zweifelsfrei unwiderlegbare, gegen geltende Rechtsnormen gerichtete Handlungen nachgewiesen sein. Sicherlich ein sehr langwieriger Prozess, der nicht in der Hand von Interessengruppen liegt und vorurteilsfrei geprüft werden muss.

Sehr wohl ist es aber als Interessenvertreter der Anglerschaft erlaubt und erforderlich, in der Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass Auffassungen und Standpunkte dieser Tierrechtsorganisation nicht das Meinungsbild der großen Breite der Bevölkerung wieder- spiegeln. Das fast alle Anzeigen, nach entsprechender Prüfung, zu keinen weiteren Verfolgungsmaßnahmen führen, sollte uns dazu ermutigen, nicht nach jedem uns vorgehaltenen Köder zu schnappen, den uns diese Organisationen hinhalten, um wahrgenommen zu werden. Das heißt im Umkehrschluss zur Stelle zu sein, wenn durch öffentliche Verunglimpfungen oder Falschdarstellung Verbände, Vereine oder Angler Unterstützung benötigen. Das generelle Stellen von grundsätzlichen Fragen und darauf hoffen, dass unabhängige Dritte die richtige Antwort geben, setzt wohl zu hohe Erwartungen darin, gesellschaftliches Zusammenleben ausschließlich mit Paragraphen regeln zu wollen.

Das Fazit

Obwohl wir nach Anglern, Angeln und Anglerschutz fragten, legt Günther Baaske den Fokus der Antwort auf Gewässerbewirtschaftung und Naturschutzaspekte. Er macht klar, dass er für ein möglichst freiheitliches und unbürokratisches Angeln und für die Anerkennung der Leistungen der Angler als Bewirtschafter/Naturschützer steht.
Aber eben nicht, dass die Bedeutung der Angelei insgesamt in der gesellschaftlichen Betrachtung gefördert werden muss, z.B. die ökonomischen, sozialen, kulturellen, sportlichen und gesundheitlichen Aspekte.
Und leider spricht auch er wie viele Politiker und Funktionäre von Angelfischerei.
Niemand geht allerdings angelfischen!
Denn man geht entweder angeln oder fischen.

Es ist weder rechtlich logisch noch sonst irgendwie nachvollziehbar, zwischen Friedfisch- und Raubfisch- oder Salmonidenangeln einen Unterschied bei der Prüfung zu machen. Dennoch blieben die dazu gestellten Fragen bleiben trotz vieler Worte de facto unbeantwortet. Es ist trotz konkreter Fragestellung aus der Antwort nicht zu erkennen, welchen Sinn es macht, zwar prüfungsfrei auf Karpfen angeln zu dürfen, auf Barsche aber zuvor eine Prüfung ablegen zu müssen. Man könnte die Antwort aber so interpretieren :
'früher wurde das prüfungsfreie Angeln auf Friedfische gesetzlich durchgekriegt, wie und warum auch immer, noch mal wird dies uns bei den Raubfischen aber wohl nicht gelingen, deswegen lassen wir alles lieber so wie es ist'..

Obwohl erst kurz im Amt, ist Günther Baaske bem Thema DAFV voll auf DAFV-Linie und wiederholt die übliche, immer gleiche, vorgeschobene Argumentation, der Austritt der vielen Landesverbände hätte überhaupt nichts mit der Fusion, der Arbeit oder den Leistungen des DAFV zu tun.  Ja, womit denn dann? Die ausgetretenen Landesverbände sehen das allerdings auch etwas anders als Günter Baaske.

Dass der frisch gewählte Verbandspräsident die bisherige Praxis der Verwendung der Fischereiabgabe als rechtskonform bezeichnet, ist verständlich und war zu erwarten, da der Verband da viel Geld bekommt. Eine rechtliche Überprüfung wird sicher, je nach Ausgang der Klagen gegen die Verteilung der Fischereiabgabe in NRW und Schleswig Holstein und weiteren Bundesländern, auch ihren Weg nach Brandenburg finden.
Lobenswert ist, dass er "Reserven aus dem Naturschutzfonds" sieht, die anstelle der Anglerabgaben Naturschutzprojekte der Verbände finanzieren könnten. Da ist er schon weiter und weitsichtiger als manch anderer, langjähriger Landesverbandspräsident, der diese Alternativen wohl erst suchen wird, wenn ihm Gerichte den Griff in die Fischereiabgabe-Kasse verwehren.






Beim Thema PETA macht er gleich zu Beginn den Fehler, diese als Tierschutzorganisation zu bezeichnen, obwohl im Anhang durch Juristen klar ausgearbeitet wurde, dass PETA nicht nur sich selber als Tierrechtsverein bezeichnet, sondern auch warum der Begriff Tierschutz bei PETA fehl geht.
Die Frage, ob sich nach der Lektüre der Stellungnahme auch für ihn ergibt, dass sich der Einsatz für Tierrechte und für Tierschutz im Sinne der Abgabenordnung wie auch faktisch ausschliesst, lässt er unbeantwortet und verweist auf geltende Normen (die wir ja gerade durch solche juristischen Ausarbeitungen klarstellen wollen).
Ein aktives Arbeiten beim LAVB, im DAFV als Bundesverband oder als Politiker über den Bundesrat, diesen Punkt der sich gegenseitig ausschliessenden Punkte Tierschutz und Einsatz Tierrechte auf die Tagesordnung zu bringen, schliesst er anscheinend aus.

Wir brauchen mehr aktive Angler in Funktion!

Insgesamt ist Günter Baaske sicherlich ein Angler und ein Politiker, der als aktiver Angler auch durchaus die Belange von Anglern, Angeln und Anglerschutz im Blick hat. In wie weit da manche seiner Aussagen alleine seiner persönlichen Überzeugung entspringen oder auch aus "Gesprächen" mit Verbandsfunktionären und zur Verbandsräson ihre Aussagen beziehen (Friedfischangeln, Fischereiabgabe, PETA etc.,) , das kann und will ich nicht beurteilen.

Mit Sicherheit würde es Verbänden wie Parteien aber NIEMALS schaden, wenn sie mehr aktive Angler wie Günter Baaske in ihren Reihen hätten .

[Anhang 1, Auslegung § 52 AO]

Hier das Dokument zum Download: Auslegung__52_AO.pdf

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