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Breite Informationen zum Baglimit durch Netzwerk Angeln

Netzwerk Angeln als Presseorgan für Angler, Angeln und Anglerschutz hat zusammen mit Lars Wernicke und Anglerdemo breite Informationen zum Thema Baglimit Dorsch zusammen gestellt und öffentlich gemacht.

Dabei wurde klar, dass Angler, im Gegensatz zu Behauptungen des Thünen Institutes und der Politik, keinesfalls so viel Dorsch fangen wie die EU-Berufsfischerei – selbst das Thünen Institut gibt das inzwischen zu.

Ebenfalls wurde klar (Zahlen ICES), dass der Dorsch ab 2019 wieder im absolut sicheren Bereich ist! Weswegen die EU-Berufsfischerei auch eine deutliche Erhöhung der Quoten bekommen soll. Für die Angler ist bisher noch keine Erhöhung des Baglimits (als Minimallösung) oder die faktisch wie politisch gebotene Abschaffung des Baglimits in Sicht.

Immer wieder wurde sowohl von Seiten der Politik wie der Verbände auch weiterhin die Einbeziehung der Angler in Schutzmaßnahmen für den Dorsch gefordert. Von den Verbänden teilweise noch weitergehende Maßnahmen wie zusätzliche Schonzeiten oder Schonmaßerhöhungen für Angler. Und das, obwohl der erzwungene, rein rechnerische Verzicht der Angler beim Baglimit um ein mehrfaches der EU-Berufsfischerei zugeschlagen wurde, welche das auch real abgefischt haben.

Als Presseorgan für Anglerschutz haben wir daher entsprechende Fragen an das zuständige Ministerium gestellt (BUNDESMINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG UND LANDWIRTSCHAFT (BMEL)), welches das Baglimit auf europäischer Ebene verhandeln muss.

Unter anderem Fragen, wie das Ministerium Angler schützen will, auf welcher Basis sie welche Daten verwenden und auch, warum maßgebende Verbände, Institutionen und Initiativen zum Thema nicht gehört wurden.

Diese grundlegenden Fragen und Informationen dazu findet der geneigte Leser im folgenden Artikel ausführlich erläutert:
Dorschquote 2019: Baglimit für Angler soll bleiben

Das Ministerium hat zum Thema Baglimit geantwortet – Licht und Schatten

Die Antwort vom Bundeslandwirtschaftsministerium an Netzwerk Angeln, von einer Ministeriumssprecherin

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

gerne unterstützen wir Sie bei Ihrer Recherche und senden Ihnen unten die Antworten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) auf Ihre Fragen. Bei Bedarf können Sie „eine Sprecherin des BMEL“ zitieren.

Frage:
Auf welcher wissenschaftlichen Studie beruhen die Aussagen der EU zur illegalen Vermarktung von Dorschfängen?
In wie weit spielt dieses eine Rolle bei der Quotenfestlegung, da es hierbei ja ausschließlich um die Menge an entnommenen Fisch durch Angler geht und nicht um die Behandlung nach dem Fang?
Antwort:
Eine offizielle Stellungnahme der EU-Kommission liegt dazu nicht vor

Frage:
Wäre es nicht erforderlich, die illegalen Verkäufe – sollte es die nachweislich geben – durch die zuständigen Behörden zu unterbinden anstatt alle Angler zu reglementieren?
Antwort:
Mutmaßliche illegale Verkäufe waren nicht der Anlass für die Einführung des Baglimits. Vielmehr sollte auch die Angelfischerei einen Beitrag zur Erholung des Dorschbestandes leisten.


Frage:
Der Dorschbestand erholt sich in der westlichen Ostsee sehr erfolgreich. Der Dorsch in der östlichen Ostsee ist laut ICES in einem schlechteren Zustand und trotzdem darf die Freizeitfischerei dort ohne Fangbeschränkungen aktiv sein.
Ist hier nicht – insbesondere auch unter Berücksichtigung eines europäischen Binnenmarktes mit entsprechender Wettbewerbssituation – eine sofortige Abschaffung des Baglimit in den SD 22 bis 24 erforderlich?
Diese Ungerechtigkeit und Beschränkung deutscher Unternehmen muss zwingend beendet werden.
Antwort:
Verlässliche und von der Wissenschaft anerkannte Daten über die Angelfischerei in der Ostsee liegen nur für Deutschland vor. Nach den von den übrigen Ostsee-Anrainer Staaten übermittelten Angaben spielt die Angelfischerei nur in der westlichen Ostsee eine größere Rolle. In der östlichen Ostsee ist ihre Bedeutung weitaus geringer. Aus diesem Grund hat die EU-Kommission offenbar bisher nur ein Baglimit für den westlichen Dorsch vorgeschlagen.

Frage:
Werden Sie sich hier für die Betriebe im Angeltourismus einsetzen und eine sofortige Abschaffung der Fangbeschränkungen beim Dorsch einsetzen?
Antwort:
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft setzt sich für eine Gleichbehandlung von Berufs- und Freizeitfischerei bei der zu erwartenden Erhöhung der Quote für den westlichen Dorsch ein: Das baglimit soll um den gleichen Prozentsatz angehoben werden wie die Quoten der Berufsfischer.

Frage:
Bei der Einführung des Baglimits haben Politik und Wissenschaft in den Medien
kommuniziert, dass Angler so viel Dorsch wie die Berufsfischerei entnehmen. Dieses trifft jedoch nur bei Betrachtung der Jahre 2014 bis 2016 zu.
Laut ICES haben Angler jedoch nur gut 10% der Gesamtfangmenge entnommen, wenn man sich die Statistik der letzten 25 Jahre ansieht.
Werden Sie dieses öffentlich und innerhalb des Rates klarstellen und mit Hilfe dieser Argumentation eine Aufhebung des Baglimits fordern?
Halten Sie diese Art der Wissenschaft – eine Statistik auf einen kurzen Zeitraum zu reduzieren, um das gewünschte Ergebnis zu ermitteln – für objektiv?
Antwort:
Durchschnittszahlen helfen in diesem Fall nicht weiter. Die Bestandssituation der vergangenen Jahre lässt sich nicht mit derjenigen vergleichen, wie wir sie noch Anfang der 2000er Jahre kannten, als die Entnahmen der Angler einen sehr viel geringeren Anteil an der Gesamtfangmenge ausmachten. Es geht hier nicht um eine Diskriminierung der Angler, sondern um ihren angemessenen Beitrag zur Erholung des Bestandes.
 
Frage:
Auf welchem wissenschaftlichen Gutachten basiert die Angabe zur fischereilichen Sterblichkeit beim Dorsch bei der Freizeitfischerei?
Wurden hier aktuelle Zahlen (Anglerfänge 2017 nur 932 Tonnen) genutzt?
Dieses lässt sich leider aus den veröffentlichen Daten nicht erkennen.

Antwort:
Die Zahlen der Freizeitfischerei werden für Deutschland vom Thünen-Institut für Ostseefischerei erhoben und dem Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) zur Verfügung gestellt. Für 2017 weist die aktuelle ICES-Empfehlung von 31. Mai 2018 eine Fangmenge von 932 t aus.
 
Frage:
In einem Interview mit der BILD Zeitung aus Juli diesen Jahres hält Herr Dr. Strehlow vom Thünen- Institut eine Verdoppelung der Fangmengen der Angler für wissenschaftlich vertretbar. Eine Verdoppelung der Fangmenge pro Angler auf 10 Dorsche würde eine Gleichsetzung mit der Abschaffung des Baglimit bedeuten.
Werden Sie die Aussagen anerkannter deutscher Wissenschaftler im Rat vertreten und somit für eine Abschaffung des Baglimit eintreten?
Sie haben dem DAFV e.V. – laut Mitteilung auf den Seiten des DAFV e.V. – die Unterstützung der Angler zugesichert.
Wie werden Sie die Angler konkret unterstützen beim Kampf gegen das ungerechtfertigte Baglimit ?

Antwort:
Zu den beiden Fragen: Die EU-Kommission hat eine Erhöhung der Gesamtfangmengen für den westlichen Dorsch um 31 % vorgeschlagen. Das BMEL setzt sich für eine deutlich stärkere Anhebung ein. Das gilt auch für das Baglimit der Freizeitfischerei, das in gleichem Maße steigen soll.
 
Frage:
Baglimit für Angler und Schonzeit für die Berufsfischerei sind Fischereimanagementmaßnahmen, um eine Bestandserholung zu fördern. Die Schonzeit für die Berufsfischerei soll laut Kommission ab 2019 aufgehoben werden.
Warum werden die Maßnahmen gegen Angler (Baglimit) nicht aufgehoben? Zur Erinnerung: Das Baglimit wurde zur Unterstützung der Erholung der Dorschbestände eingeführt. Da der Dorsch bereits 2019 deutlich im sicheren Bereich sein wird, ist eine Abschaffung erforderlich. Alles andere als die Abschaffung würde das Vertrauen in die Politik schwer belasten.

Antwort:
Die Schonzeit soll nur für den westlichen Dorschbestand aufgehoben werden, nicht jedoch für den östlichen. Da der 2017er Jahrgang des westlichen Dorsches wieder extrem schwach ausgefallen ist, müssen wir bei der Festlegung der Fangmengen vorsichtig vorgehen, um die Erholung des Bestandes nicht zu gefährden. Dies gilt sowohl für die Berufs- als auch für die Freizeitfischerei.


Frage:
Das BMEL verfügt für Deutschland über eine „starke Stimme“ im Ministerrat.

Werden Sie der neuen Verordnung auch zustimmen, wenn das Baglimit beibehalten oder nur geringfügig (weniger als 10 Dorsche pro Tag) erhöht wird?

Antwort:
Die Stimme Deutschlands hat zwar Gewicht im Ministerrat. Letztlich entscheidend ist jedoch, ob eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedsstaaten und die EU-Kommission die Anliegen Deutschlands unterstützen bzw. zumindest mitttragen können.  Dafür setzt sich BM Klöckner bei den anstehenden Verhandlungen im Oktoberrat ein.
 
Frage:
Die Erholung der Bestände hat 2016 mit einem starken Nachwuchsjahrgang eingesetzt, also vor Einführung des Baglimit. 2017 gab es einen eher schwächeren Jahrgang, obwohl das Baglimit galt.
Somit gibt es stärkere Einflüsse auf die Bestände, als die Freizeitfischerei.
Ist es somit nicht notwendig das Instrument „Baglimit“ abzuschaffen, da der Nutzen in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Schaden in den strukturschwachen Regionen an unseren Küsten steht?

Antwort:
Solange wir nicht sicher sein können, dass sich der Dorschbestand der westlichen Ostsee nachhaltig erholt hat, muss auch die Freizeitfischerei ihren Beitrag leisten, damit dieser Bestand wieder auf Beine kommt.

Frage:
Staatssekretär Stübgen hat auf dem deutschen Fischereitag für das BMEL die Aussage getätigt „die Angler wären in die Gespräche eingebunden gewesen“.
Diese Aussage ist in unseren Augen nicht korrekt. Beim Baglimit handelt es sich um eine Beschränkung für Meeresangler.
In die Gespräche war jedoch der DAFV e.V. involviert, nicht jedoch die von den Beschränkungen hauptsächlich Betroffenen wie zum Beispiel der Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffe e.V., der Wassertourismus SH e.V., die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein und die Initiative „Anglerdemo“. Der DAFV e.V. ist nur eine Vertretung der organisierten Sport- und Angelfischer in Deutschland mit dem Schwerpunkt in den Binnengewässern und vertritt lediglich knapp 10% der deutschen Angler, hauptsächlich Süßwasserangler (Zahlen nach Allensbachstudie). Das Meeresangeln in Deutschland steht alleine für 180 Millionen Euro Angeltourismusumsatz und sichert alleine in der Region Ostholstein 400 Arbeitsplätze, die direkt und indirekt vom Angeltourismus abhängig sind.
Halten Sie es für erforderlich die direkt Betroffenen zukünftig in alle Gespräche zum Meeresangeln einzubeziehen? Wird das BMEL die Vertreter aus dem Angeltourismus zukünftig in diese Gespräche einzubeziehen? Werden Sie eine Empfehlung auch an die Wissenschaft und andere in diesem Zusammenhang aktive Ministerien und Behörden aussprechen und diese dahingehend informieren?

Antwort:
Das BMEL beteiligt grundsätzlich die Bundesverbände bzw. überregionalen Interessensvertreter bei der Festlegung seiner Position zu Kommissionsvorschlägen und Gesetzesvorhaben. Den Bundesverbänden steht es aber frei, regionale Vertreter für die Besprechungen im BMEL zu benennen, deren Interessen besonders betroffen sind. Im Übrigen sollten regionale Verbände und Interessengruppen in erster Linie das Gespräch mit den zuständigen Landesministerien suchen. Da die Bundesländer regelmäßig in den Meinungsbildungsprozess des BMEL eingebunden werden, erfolgt auch über diesen Weg eine angemessene Interessenvertretung dieser Verbände und Gruppen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sprecherin

 

Es wurde deutlich, dass das Bundeslandwirtschaftsministerium in Sachen Angeln und Angler noch viel "Neuland" beackern muss.

Bis dato war ja dieses Bundesministerium nur zuständig für die Berufsfischerei. Erst durch die Einbindung der Angler zur Fischerei auf europäischer Ebene wurde das Ministerium und Ministerin Klöckner ja auch zuständig für Angler in den Meeren der EU und müssen sich auch erst da mit den Problemen der Angler beschäftigen.

Da ist es kein Wunder - wie man auch an den Antworten sieht - dass das Ministerium vieles noch nicht richtig einschätzen kann.

Das Ministerium und der DAFV

So zum Beispiel in den Aussagen des Ministeriums zum DAFV. Dieser Naturschutz-Verband hat in den Augen vieler Angler und weitblickenderer Politiker eben keine Berechtigung oder Kompetenz, für die betroffenen Angelkutter oder den Angeltourismus bei Themen wie Baglimit oder Rückwurfverbot zu sprechen.

Dass hier das Ministerium die da zuständigen Verbände und Initiativen weiter nicht berücksichtigen will, sondern stur zum DAFV hält, ist sowohl faktisch falsch wie auch letzten Endes kontraproduktiv.

 

Das Ministerium und das Thünen Institut

Das Ministerium ist quasi auch der „Lautsprecher“ des Thünen Institutes, das beim Ministerium angesiedelt ist. Obwohl dieses Institut durch seine so verfälschten Aussagen (Angler fangen so viel wie Fischer) aktiv dazu beigetragen hat, dass das ungerechtfertigte und nutzlose Baglimit für Angler kam. "Dank" dessen dann die EU-Industriefischerei umso mehr Dorsch fangen durfte. Bei einem Ministerium, das bisher nur für Fischerei zuständig war und nichts mit Anglern und Angeln zu tun hat, ist es nachvollziehbar, dass das Hauptaugenmerk zuerst auf der Fischerei liegt. Schade, aber nachvollziehbar.

Seltsam wird es dann, wenn das Ministerium in seiner Antwort öffentliche Aussagen von Thünen-Mitarbeitern negiert. Die ja selber sagen dass eine Verdoppelung des Baglimits angeraten wäre, was dann zahlenmäßig eine Abschaffung des Baglimits bedeuten würde.

Auch die Zahlenspielereien, die das Ministerium hier anführt (mit den real laut Thünen Institut angeblich von Anglern gefangenen 900 t Dorsch als Grundlage), können ja am Ende auch wieder dazu dienen, weiterhin Angler als „Manövriermasse“ gegenüber der EU-Industriefischerei nutzen zu können.

Schade, dass das Ministerium diese durchschaubare Taktik, die viele dem im Ministerium angesiedelten Thünen Institut zuschreiben, mit zu tragen scheint.

 

Infos und Zahlen zum Baglimit

Lars Wernicke, Anglerdemo und Netzwerk Angeln haben in guter Zusammenarbeit viele Informationen rund um das Baglimit zusammen getragen und veröffentlicht:

Fazit zum Verhalten Ministerium gegenüber Anglern beim Thema Baglimit

Grundsätzlich erkennt das Ministerium an, dass Angler bei den Erhöhungen von Quote und Baglimit mindestens mit der Berufsfischerei gleichgestellt werden sollten.

Nach den Worten der Ministeriumssprecherin will das Ministerium bei der EU für diese Gleichbehandlung kämpfen. Wie allerdings konkret, das bleibt weiter offen.

Das Ministerium befasst sich ja erst seit Kurzem mit dem Thema Angler und Angeln sowie mit den Verbänden der organisierten Sport- und Angelfischerei. Daher kann das Ministerium noch nicht alle Zusammenhänge kennen und hat vielleicht deswegen die für das Thema wichtigen Angelkutterverbände und Anglertourismusorganisationen nicht berücksichtigt. Dies kann sich bei späterer Einsicht ja noch ändern.

Die Antwort auf die Frage, ob und wie das Ministerium handeln würde, wenn keine entsprechende Anhebung des Baglimits oder noch besser die logische Abschaffung des Baglimits seitens der EU kommt, liest sich eher nach Ausrede.
Jeder weiss, dass bei der EU nicht so einfach gegen das mächtige Deutschland entschieden wird.
Anders gesagt:
Kommt das Baglimit nicht weg oder wenigstens eine Erhöhung auf 10 Dorsche, kann man durchaus mit gewissem Recht behaupten, das Bundeslandwirtschaftsministerium hat nicht genug für Angler gekämpft.

Wir freuen uns aber, dass das Ministerium grundsätzlich zumindest für eine Erhöhung kämpfen will.

Ob und welchen zählbaren und konkreten Erfolg das Bundeslandwirtschaftsministerium mit Ministerin Klöckner dann haben wird, werden wir beobachten und euch berichten.

Klar ist für Netzwerk Angeln allerdings auch:
Durch den Rückgang der Anglerzahlen und die Erholung des Dorsch-Bestandes ist alles andere als die Abschaffung des Baglimits faktisch und politisch eigentlich nicht akzeptabel.

 

Thomas Finkbeiner


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Kommentare  

"Mutmaßliche illegale Verkäufe waren nicht der Anlass für die Einführung des Baglimits. Vielmehr sollte auch die Angelfischerei einen Beitrag zur Erholung des Dorschbestandes leisten"

Damit hat das BMEL eigentlich schon das meiste gesagt.

Das man nämlich entweder von der Materie nicht allzu viel Ahnung hat, oder die Leute mit so einer Aussage schlichtweg für blöd verkaufen will.

Und wahrscheinlich wird sich das so oder so auch in den zukünftigen Ergebnissen widerspiegeln.

Wäre ja bekanntermaßen nicht das erste Mal, dass sich das BMEL trotz wischiwaschi "wir kümmern uns" Lippenbekenntnissen letztendlich ganz anderen(Lobby) Interessen verpflichtet fühlt.
Die haben doch eigentlich nur mit Blödsinn geantwortet.
wollts nicht so hart ausdrücken und würde sagen: sie haben sich irgendwie bemüht...
Die hatten ja bisher noch wie was mit Anglern zu tun (bis Baglimit) und dann nur auf DAFV gehört. Was soll da rauskommen?
Deutlich wird aus den Antworten, dass vor der Anhebung oder Aufhebung eines Baglimits, erst alle anderen Beschränkungen der Berufsfischerrei erheblich gelockert oder abgeschafft werden!
Im Ergebnis kann mit dieser Reiehenfolge die Aufrechterhaltung des Baglimits bis zum jüngsten Gericht fortlaufend gefordert werden! Der Zeitpunkt des Eintrittes des Zustand des Paradieses, an dem das Baglimit gelockert oder abgeschafft werden kann, wird dadurch jedenfalls nie eintreten. Das Korrektiv am Rande des Bestandszusammenbruches ist nämlich die auf maximalen Gewinn ausgelegte Berufsfischerei. Die Interessen der Angler werden so zum wabbeligen und beliebig spielbaren Gummibällchen.

Verzicht sollen ausschliesslich die Angler üben!#

Nettes Konstrukt hat man sich da zum Nachteil der beiden Schwächsten ausgedacht

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