Am 17.10. 2022 hat der EU-Ministerrat über die Fangquoten der Berufsfischerei und damit auch das Baglimit 2023 entschieden. Laut erster Pressemeldung des Rates der EU [1] bleibt beim Dorsch alles wie es war - beim Westdorsch bleibt es also bei nur 1 Dorsch pro Angler pro Tag auch im Jahr 2023. Während das Dorsch-Baglimit nicht extra erwähnt wurde, wurde explizit darauf hingwiesen dass beim Lachs der Fang "auf nicht mehr als ein Exemplar von Fettlachsen mit Flossenschnitt pro Fischer und Tag beschränkt sind".
Nach der Pressemeldung des Bundeslandwirtschaftsministeriums [2] bleiben für Angler beim Dorsch und Lachs die Baglimits erhalten wie 2022.
Schleppnetzfischerei auf Plattfisch bleibt erlaubt, daher "braucht" die Fischerei die Dorschquote als Beifangquote, die auch unverändert bliebt.
Für Deutschland führte die Verhandlungen das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit Minister Cem Özdemir.
Fakten: Das Dorsch-Baglimit 2023 im Detail!
Das Baglimit 2023 für Dorsche in der westlichen Ostsee (ICES 22 - 24, das betrifft Angler und Angeltourismus in Deutschland) wurde am 17. Oktober 2022 vom EU-Ministerrat festgelegt auf:
1 Dorsch pro Angler pro Tag
Quotentabelle ohne Angler/Freizeitfischerei: Council agreement on 2023 catch limits in the Baltic Sea
Aus der Pressemeldung des Bundeslandwirtschaftsministeriums/BMEL [2]
Für die Freizeitfischerei werden die für das laufende Jahr geltenden Tageshöchstfangmengen pro Angler („Bag Limit“) auch im Jahr 2023 fortgeschrieben. Jeder Freizeitfischer darf weiterhin nur einen Dorsch und einen Besatzlachs – herangezogene Lachse, die in die Ostsee ausgesetzt werden – pro Tag fangen.
Die 5 wichtigsten Fragen und Antworten zum Baglimit auf einen Blick.
Frage | Antwort |
---|---|
Wie hoch ist das Baglimit 2023 für Dorsche in der Ostsee? | Das Tagesfanglimit für die Freizeitfischerei (Angler) beträgt 1 Dorsch pro Angler pro Tag. |
Wo ist das Baglimit 2023 gültig? | Das Baglimit für Westdorsch ist gültig in den ICES Gebieten 22, 23 und 24. Das betrifft die westliche Ostsee und damit im Wesentlichen nahezu alle von deutschen Anglern angesteuerten Angelplätze an der deutschen Ostsee sowie in Dänemark ( siehe auch untenstehende Karte ). Beispielsweise: Heiligenhafen, Fehmarn, Rügen, Kieler Bucht, Als, Fünen, Kleiner Belt, Kadettrinne, Öresund, Langeland, Eckernförder Bucht, Flensburger Bucht usw. |
Ab wann ist das Baglimit 2023 gültig? | Das im Oktober 2022 beschlossene Baglimit für Dorsche in der Ostsee ist ab dem 01.01.2023 gültig. Das Baglimit bezieht sich immer auf einen Kalendertag, das ist vor allem für Brandungsangler relevant, da nach 0.00 Uhr ein neuer Kalendertag beginnt. |
Wird das Baglimit kontrolliert? | Ja, das Baglimit wird von den einzelnen Mitgliedsstaaten stichprobenartig kontrolliert. |
Gibt es auch für andere Fischarten ein Baglimit in der Ostsee? | Ja, erstmals wurde auch 2022 für Angler der Lachs von der EU reguliert. 1 Lachs pro Tag und Angler ist erlaubt, das bleibt so. Sonst gibt es 2023 in der Ostsee kein Baglimit für andere Fischarten. Ggf. kann es aber spezielle oder verschärfte Fangeschränkungen durch Mitgliedsstaaten geben. Mit weitere Verschärfungen in den kommenden Jahren durch die EU ist zu rechnen |
Einordnung: Wie sind Fangquoten und Baglimit für 2023 zu bewerten?
Ein großer Teil der erlaubten Dorschquote wurde von Schleppnetzfischern gefangen. Den Fischern die auf Plattfisch fischen (auch zum Teil mit Schleppnetzen) soll daher die Restquote erhalten bleiben als "Beifangquote". Der den Anglern gerade noch zugestandene Teil (um sich nicht ein komplettes Angelverbot vorwerfen zu lassen), fällt dabei nicht ins Gewicht.
Ein Verbot jeder Schleppnetzfischerei in der Ostsee und der kompletten Dorschfischerei wäre die einzig sinnvolle und nachhaltige Bewirtschaftung abseits des Angeltourismus.
Obwohl Angeln und Angeltourismus nachgewiesen die einzig nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände ist, wurde von Deutschland und der EU systematisch die Berufsfischerei weiter subventioniert und die schädliche Schleppnetzfischerei bleibt sogar in Schutzgebieten erlaubt!
Zudem erhält die Fischerei weiterhin Millionensubventionen aus Brüssel trotz der Schädlichkeit für die Bestände.
Dass weiterhin die ökonomisch gegenüber dem Angeltourismus unwichtige und ökologisch mehr als bedenkliche Berufs- und Schleppnetzfischerei Subventionen bekommt, während beim ökologisch und ökonomisch nachhaltigen Angeln und Angeltourismus die bisherigen Einschränkungen ohne jeden Ausgleich drastisch verschärft werden, ist weder aus fachlicher noch aus politischer Sicht nachvollziehbar.
Nachhaltigkeit unerwünscht - keine Förderung des schonenden Angeltourismus!
Angler entnahmen deutlich weniger Fisch als die Berufsfischerei
Die Gesamtfänge der Freizeitfischerei auf Dorsch betragen im Mittel der letzten Jahre 2017-2019 lediglich 27,5% der Gesamtanlandungen (kommerzielle Fischerei und Freizeitfischerei. (Quelle WiSH "Baglimit Dorsch Ostsee 2021: Gemeinsame Forderung der Angeltouristiker an Berlin und EU", Dr. Zimmermann vom Thünen Institut spricht aktuell von nur "22%").
Zahlen zu unerlaubten Rückwürfen der Berufsfischerei an untermaßigen Dorschen sind dabei weder überliefert noch berücksichtigt. Ursache könnte da auch die von Dr. Zimmermann vom Thünen Institut angemerkte zu geringe Kontrolldichte sein.
Ein Problem sei die unzureichende Kontrolle der Fangquoten, sagt Zimmermann. So kämen in Mecklenburg-Vorpommern auf 340 Fischer und über 110 Anlandeorte nur 35 Inspektoren. Größere Schiffe würden per Satellitentechnik überwacht und müssten über jeden Fang Logbuch führen, bei den kleineren Booten unter acht Meter Länge sei der Kontrolldruck aber minimal, weil sie nur einmal im Monat angeben müssten, wann sie wo und was gefangen haben.
»Für eine zukunftsfähige Fischerei brauchen wir dringend bessere Daten, auch von den kleineren Booten«, sagt Zimmermann.
Quelle Spektrum.de, "Wider den letzten Fisch im Netz"
Obwohl die Angler nur für einen kleinen Teil am Fang beim Dorsch verantwortlich sind, erwirtschaften sie deutlich mehr volkswirtschaftlichen Umsatz und ernähren somit deutlich mehr Arbeitnehmer und deren Familien. Die verbliebenen Fischer erzielen beim Verkauf ihre Fanges (bei fast 80 % des Dorschfanges gesamt momentan) nicht einmal einen zweistelligen Millionenbetrag jeweils in der schleswig-holsteinischen Ostsee und der Ostsee in Mecklenburg-Vorpommern
(Quellen: Jahresbericht des Landesamts für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Schleswig Holstein und Fangstatistik der Kl. Hochsee- und Küstenfischerei M-V 2019 Fanggebiete: Küstengewässer und Ostsee).
Hinzu kommt, dass es immer weniger Fischer mit immer weniger Mitarbeitern gibt, welche die erlaubte Quote unter sich aufteilen.
Dagegen würde der Angeltourismus bei vernünftiger Förderung großes wirtschaftliches Potential mit vielen Arbeitsplätzen bei gleichzeitig nachhaltiger Nutzung der Dorschbestände durch geringe Fangmengen (natürliches Baglimit) bieten. Das Umsatzvolumen des Angeltourismus an der Ostsee wird bereits bei den jetzt schlechten Bedingungen auf ca. 200 Millionen pro Jahr bei ungefähr 4.000 Arbeitsplätzen geschätzt (Hochrechnungen und Schätzungen laut WiSH e.V./ Thünen Institut).
Angler unterliegen einem natürlichen Baglimit!
Angler können nur vorhandene UND aktive Fische fangen, die mit ineffektiven Methoden und Ködern zudem erst überlistet werden müssen.
Ein natürliches Baglimit, das automatisch jeglicher Überfischung vorbeugt.
Angler können daher niemals einen Dorschschwarm komplett vernichten, wie es die Berufsfischerei mit den Schleppnetzen und der modernen Technik gerade um die Laichzeit herum problemlos schafft.
Angeltourismus geht weiter unter
Schon 2020 und 2021,nachfolgend auch 2022 hatte der Angeltourismus durch rigide Maßnahmen während der Corona-Maßnahmen im Frühjahr schwer gelitten - daraus resultieren auch ca. 500 Tonnen Minderfänge der Angler (Schätzungen WiSH e.V.). Schon alleine nur der Ausgleich dieser Mindermenge aus 2020 für 2021 würde ungefähr einem Baglimit von ganzjährig 6 Dorschen pro Angler und Tag entsprechen. Die bisherigen Maßnahmen haben jetzt schon schwerste Schäden und Aufgaben bei an Angeltourismusbetrieben, insbesondere bei den Anbietern von Angelkutterfahrten, zur Folge.
Wie wird das Baglimit für Angler festgelegt?
Die Festlegung des Baglimit beim Dorsch für Angler folgt einem immer gleichen Prozedere. Der ICES gibt auf Grund der Zahlen, welche wissenschaftliche Institute wie z. B. das Thünen-Institut für Ostseefischerei ermitteln, eine Empfehlung für die Fangmengen an die EU-Kommission und die DG MARE.
Ziel ist es, die durch die EU festgelegten mehrjährigen Bewirtschaftungsplanes beim Dorsch in der Ostsee einzuhalten. Die Kommission macht daraus einen Vorschlag an den Ministerrat der EU, wie hoch die Quote der Fischerei sein sollte und in welchem Umfang Angler und Angeltourismus berücksichtigt werden sollten.
Sobald der Vorschlag im Raum steht, versuchen Verbände und Lobbyisten für ihre jeweilige Klientel das beste Ergebnis zu erreichen. Das sind z. B. der VDKK e.V. für die Kutterfischer oder Netzwerker Lars Wernicke für den Angeltourismus über WiSH e.V. oder der DAFV (der für Angler darüber hinaus noch zusätzliche Beschränkungen fordert).
Mitte Oktober wird dann auf den Tagungen des Ministerrates sowohl die Quote für die Berufsfischerei wie auch das Baglimit für Angler für das Folgejahr festgelegt.
Geschichte des Baglimits für Dorsche
Jahrzehntelang spielten die Angler und ihre Fänge beim Management der gewerblich genutzten Fischbestände in den Meeren der EU keine Rolle – auch der Dorsch in der Ostsee nicht. Dann wurden auf Grund der Schätzungen und Hochrechnungen der Dorschbestände in der Ostsee die Quoten der Berufsfischerei immer mehr eingeschränkt. Vom Bundeslandwirtschaftsministerium wurde auf Grundlage einer EU-Vorgabe das Thünen-Institut für Ostseefischerei in Rostock beauftragt, die Anglerfänge zu definieren und verschiedene Managementoptionen auszuarbeiten.
Mit daraus resultierte dann, dass 2016 das erste Baglimit für Dorsch von der EU für das Jahr 2017 beschlossen wurde.
Das Baglimit für Angler im Vergleich zu den Vorjahren:
Baglimit 2017 | 5 Dorsche pro Tag, 3 Dorsche pro Tag in den Monaten Februar und März |
Baglimit 2018 | 5 Dorsche pro Tag (die Schonzeit für Berufsfischer wurde wegen der guten Bestände aufgehoben, es gab es auch kein geringeres Limit in Februar/März für Angler) |
Baglimit 2019 | 7 Dorsche pro Tag |
Baglimit 2020 | 5 Dorsche pro Tag, 2 Dorsche pro Tag in den Monaten Februar und März |
Baglimit 2021 | 5 Dorsche pro Tag, 2 Dorsche pro Tag in den Monaten Februar und März |
Baglimit 2022 | 1 Dorsch pro Angler und Tag Zusätzlich wurde auch erstmalig der Lachs beschränkt: 1 Lachs pro Angler und Tag |
Baglimit 2023 | 1 Dorsch pro Angler und Tag, 1 Lachs pro Angler und Tag |
Anhänge, Quellen, Begriffserklärungen
ICES
Der International Council for the Exploration of the Sea wurde am 22. Juli 1902 in Kopenhagen von acht europäischen Ländern gegründet: Dänemark, Finnland, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen, Schweden, Russland und Großbritannien. Erster Präsident des Rates war 1902–1908 der Deutsche Walther Herwig.
Mehrjahresplan
Es gibt für verschiedene Meeregebiete mehrjährige Bewirtschaftungspläne für gewerblich genutzte Fischbetsände in den Meeren der EU
Der Ministerat hat am 6. Juli 2016 den mehrjährigen Bewirtschaftungsplan für Dorsch, Hering und Sprotte in der Ostsee angenommen. Dieser Bewirtschaftungsplan ist der erste Mehrjahresplan, der im Rahmen der reformierten Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) angenommen wurde.
VERORDNUNG (EU) 2016/1139 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Aufstellung eines Mehrjahresplans für die Bestände an Kabeljau, Hering und Sprotte in der Ostsee sowie für die Fischerei auf diese Bestände zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1098/2007 des Rates
EU-Kommision, DG Mare
Die Europäische Kommission, kurz EU-Kommission, ist ein supranationales Organ der Europäischen Union. Im politischen System der EU nimmt sie vor allem Aufgaben der Exekutive wahr und entspricht damit ungefähr der Regierung in einem staatlichen System.
Die Generaldirektion Maritime Angelegenheiten und Fischerei (DG MARE oder GD MARE) ist eine Generaldirektion der Europäischen Kommission. Sie ist dem Kommissar für Umwelt, Maritime Angelegenheiten und Fischerei zugeordnet.
[1] PRESSEMELDUNG Rat der EU, 17.10. 2022
Ostsee: Rat einigt sich auf Fangbeschränkungen für 2023
Die Landwirtschafts- und Fischereiminister erreichen eine politische Einigung über die Fangbeschränkungen in der Ostsee für 2023.
Beim heutigen Rat „Landwirtschaft und Fischerei“ erzielten die Minister eine politische Einigung über die zulässigen Gesamtfangmengen (TACs) und Quoten für die Fischbestände in der Ostsee im nächsten Jahr . Dieses Abkommen legt die Mengen fest, die jeder Mitgliedsstaat für jede Art in der Ostsee im Jahr 2023 fangen darf. Das Abkommen steht im Einklang mit den wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und legt weitere fest Bedingungen für in der Region tätige Fischereifahrzeuge .
Die Vereinbarung beinhaltet:
Aufgrund des Zustands der Bestände eine Senkung der TAC für Hering im Bottnischen Meerbusen (Untergebiete 30-31) um -28 %, für Hering im Rigaer Meerbusen (Untergebiet 28.1) um -4 % und für Sprotte (Unterteilungen 22-32) von -11 %.
Angesichts der ausbleibenden Verbesserung der Lage der Kabeljaubestände kam der Rat überein, weiterhin TACs nur für Beifänge von Kabeljau in der östlichen Ostsee (Untergebiete 25-32) und von Kabeljau in der westlichen Ostsee (Untergebiete 22-24) festzusetzen. Dies gilt auch für Hering in der westlichen Ostsee (Untergebiete 22-24) und für Lachs im Hauptbecken (Untergebiete 22-31).
Aufgrund des gesunden Zustands der Bestände Erhöhung der Fangmöglichkeiten um 32 % bzw. 25 % für Hering in der zentralen Ostsee (Untergebiete 25, 27, 28.2, 29) und für Scholle (Untergebiete 22-32).
Zdeněk Nekula, Landwirtschaftsminister der Tschechischen Republik
Diese Vereinbarung zeigt das Engagement der Minister, die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik aufrechtzuerhalten und gleichzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Umweltbedenken anzugehen und die Erhaltung bestimmter Fischbestände in der Region sicherzustellen. Das Abkommen berücksichtigt ferner die sozioökonomische Situation kleinerer Flotten, insbesondere angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Die Vereinbarung im Detail
Dieses Abkommen über TAC und Quoten in der Ostsee für 2023 respektiert die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und die Bestimmungen des mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für die Ostsee . Er basiert auf den neuesten wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und berücksichtigt die sozioökonomischen Auswirkungen im Fischereisektor. Die Arbeit von BALTFISH , dem regionalen Fischereiforum für die Ostsee, das derzeit von Litauen geleitet wird, trug dazu bei, eine politische Einigung im Rat zu erzielen.
Zusätzlich zu den oben genannten TACs und nationalen Quoten einigte sich der Rat auf spezifische Maßnahmen, darunter:
Dass Freizeit -Lachsfischer auf nicht mehr als ein Exemplar von Fettlachsen mit Flossenschnitt pro Fischer und Tag beschränkt sind. Nach dem Fang des ersten Exemplars müssen Freizeitfischer den Lachsfang für den Rest des Tages einstellen.
Als Teil der politischen Einigung über die baltischen Bestände hat der Rat auch über Fangmöglichkeiten für Stintdorsch zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich (Untergebiete 3a, UK- und EU-Gewässer von Untergebiet 4 und UK-Gewässer von 2a) entschieden, da es sich um a gemeinsamer Bestand. Nach Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich einigten sich die Delegationen darauf, eine TAC von 30 000 Tonnen festzulegen, die vom 1. November bis zum 31. Dezember 2022 gelten soll. Die Delegationen kamen ferner überein, die Konsultationen zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für Stintdorsch für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Oktober fortzusetzen 2023 in den jährlichen Fischereikonsultationen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich für 2023, die im November und Dezember 2022 stattfinden sollen.
Das Abkommen sichert außerdem eine TAC von 14 429 Tonnen für südlichen Seehecht (Untergebiete 8c, 9 und 10) in den Unionsgewässern.
Nächste Schritte
Der heutige Beschluss wird nach rechtlicher und sprachlicher Überarbeitung im schriftlichen Verfahren förmlich angenommen und tritt am 1. November in Kraft.
Hintergrund
Gemäß Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der Rat für die Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags und ohne die Notwendigkeit einer Anhörung des Europäischen Parlaments oder des Europäischen Parlaments zuständig Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Einigung des Rates über Fangbeschränkungen für 2023 in der Ostsee
Diese Vereinbarung zeigt das Engagement der Minister, die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik aufrechtzuerhalten und gleichzeitig geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Umweltbedenken anzugehen und die Erhaltung bestimmter Fischbestände in der Region sicherzustellen. Das Abkommen berücksichtigt ferner die sozioökonomische Situation kleinerer Flotten, insbesondere angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine.
Zdeněk Nekula, Landwirtschaftsminister der Tschechischen Republik
Die Vereinbarung im Detail
Dieses Abkommen über TAC und Quoten in der Ostsee für 2023 respektiert die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und die Bestimmungen des mehrjährigen Bewirtschaftungsplans für die Ostsee . Er basiert auf den neuesten wissenschaftlichen Gutachten des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) und berücksichtigt die sozioökonomischen Auswirkungen im Fischereisektor. Die Arbeit von BALTFISH , dem regionalen Fischereiforum für die Ostsee, das derzeit von Litauen geleitet wird, trug dazu bei, eine politische Einigung im Rat zu erzielen.
Zusätzlich zu den oben genannten TACs und nationalen Quoten einigte sich der Rat auf spezifische Maßnahmen , darunter:
Dass Freizeit -Lachsfischer auf nicht mehr als ein Exemplar von Fettlachsen mit Flossenschnitt pro Fischer und Tag beschränkt sind. Nach dem Fang des ersten Exemplars müssen Freizeitfischer den Lachsfang für den Rest des Tages einstellen.
Als Teil der politischen Einigung über die baltischen Bestände hat der Rat auch über Fangmöglichkeiten für Stintdorsch zwischen der Union und dem Vereinigten Königreich (Untergebiete 3a, UK- und EU-Gewässer von Untergebiet 4 und UK-Gewässer von 2a) entschieden, da es sich um a gemeinsamer Bestand. Nach Konsultationen mit dem Vereinigten Königreich einigten sich die Delegationen darauf, eine TAC von 30 000 Tonnen festzulegen, die vom 1. November bis zum 31. Dezember 2022 gelten soll. Die Delegationen kamen ferner überein, die Konsultationen zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für Stintdorsch für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Oktober fortzusetzen 2023 in den jährlichen Fischereikonsultationen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich für 2023, die im November und Dezember 2022 stattfinden sollen.
Das Abkommen sichert außerdem eine TAC von 14 429 Tonnen für südlichen Seehecht (Untergebiete 8c, 9 und 10) in den Unionsgewässern.
Nächste Schritte
Der heutige Beschluss wird nach rechtlicher und sprachlicher Überarbeitung im schriftlichen Verfahren förmlich angenommen und tritt am 1. November in Kraft.
Hintergrund
Gemäß Artikel 43 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der Rat für die Festsetzung und Aufteilung der Fangmöglichkeiten auf der Grundlage eines Kommissionsvorschlags und ohne die Notwendigkeit einer Anhörung des Europäischen Parlaments oder des Europäischen Parlaments zuständig Wirtschafts- und Sozialausschuss.
[2] Pressemeldung des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung 17.10. 2022
Zur Bestandserholung: EU-Fischereirat beschließt Fortsetzung der Schutzmaßnahmen in der Ostsee für 2023
BMEL beruft Leitbildkommission für die Zukunft der deutschen Ostseefischerei ein
Der Rat der EU-Fischereiministerinnen und -minister hat heute in Luxemburg die Fangquoten für die Ostseebestände für das Jahr 2023 beschlossen. Da die Situation der für Deutschland wichtigen Bestände Dorsch und Hering in der westlichen Ostsee weiterhin kritisch ist, muss die gezielte Fischerei wie schon im laufenden Jahr weitgehend geschlossen bleiben. Zumindest für den westlichen Hering gibt es allerdings eine mittelfristige Erholungsperspektive. Grund dafür ist, dass sich Deutschland im vergangenen Jahr erfolgreich für eine drastische Reduzierung der Fänge aus diesem Bestand auch im benachbarten Skagerrak/Kattegat eingesetzt hat. Der Dorschbestand leidet unter einer Vielzahl von negativen Umwelteinflüssen und den Folgen der Klimakrise. Ob und wann er wieder eine gesunde Bestandsgröße erreicht, ist nach wissenschaftlicher Einschätzung derzeit unklar.
Zu dem Quotenbeschluss für die Ostsee erklärt die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Silvia Bender: „Obwohl das für unsere Ostseefischerinnen und -fischer nicht die Nachrichten sind, auf die Sie gehofft haben, ist es doch die einzige Chance, die Bestände wiederaufzubauen. Nur so können wir die Existenzgrundlage der Ostseefischerei perspektivisch sichern. In dieser schwierigen Situation haben wir den Strukturwandel an der deutschen Ostseeküste bereits im laufenden Jahr gemeinsam mit den Küstenbundesländern durch kurzfristige Unterstützungs- und Anpassungsmaßnahmen begleitet. Diese wollen wir auch 2023 fortsetzen. Unser Ziel bleibt es, dass alle Bestände in der Zukunft wieder in einen guten biologischen Zustand gebracht und damit auch wieder gezielt befischt werden können. Neben der notwendigen Verbesserung der Umweltsituation gilt es daher nun, einen breiten gesellschaftlichen Konsens für nachhaltige Perspektiven für die deutsche Fischerei in der Ostsee zu erzielen. Hierzu hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft eine Leitbildkommission einberufen, in der neben der Fischerei auch Umweltverbände, Wissenschaft und Verwaltung vertreten sind.“
Ausnahmen vom Verbot der gezielten Fischerei auf westlichen Hering gelten weiterhin für die kleine Küstenfischerei mit passiven Fanggeräten (Stellnetze und Reusen). Geschlossen bleibt weiterhin auch die gezielte Fischerei auf östlichen Dorsch sowie in weiten Teilen der Ostsee auf Lachs. Bei Sprotte sinken die Fänge gemäß der wissenschaftlichen Empfehlung um 11 Prozent. Die Fangquoten für Scholle konnten aufgrund der positiven Bestandsentwicklung erneut um 25 Prozent angehoben werden. Durch die bevorstehende verpflichtende Einführung von selektiveren Fanggeräten in der Plattfisch-Fischerei wird der tatsächliche Beifang von Dorsch im kommenden Jahr nochmals deutlich reduziert werden können.
Für die Freizeitfischerei werden die für das laufende Jahr geltenden Tageshöchstfangmengen pro Angler („Bag Limit“) auch im Jahr 2023 fortgeschrieben. Jeder Freizeitfischer darf weiterhin nur einen Dorsch und einen Besatzlachs – herangezogene Lachse, die in die Ostsee ausgesetzt werden – pro Tag fangen.
Die Leitbildkommission für die Zukunft der Ostseefischerei tagt erstmals am 8. November 2022 in Kiel und soll im Laufe des Jahres 2023 ihre Empfehlungen vorlegen.