aalangelverbot eu teaser

 

Neueste Entwicklung zu Aalangelverboten und Einschränkungen für Angler ab 2019

Nachdem man während des Jahres 2018 recht wenig zum Thema Angelverbote auf Aal gehört hat, sowohl von den EU-Gremien wie auch von den Verbänden, kamen weitere Einschränkungen für Aalangler im Dezember 2018 bei der Sitzung der EU-Fischereiminister zur Festlegung der Quoten in Atlantik und Nordsee. Netzwerk Angeln berichtete und stellte gleichzeitig die Fehler und Versäumnisse in der DAFV-Pressemeldung dazu richtig:
DAFV: Keine EU-Fangverbote für den Aal in Binnengewässern

Noch gab es kein ganzjähriges und komplettes Aalangelverbot wie es der europäische Dachverband der Sport- und Angelfischer, die EAA will. Im ersten Schritt wurde "nur" für die Angler eine 3-monatige Schonzeit wie bei den Berufsfischern eingeführt - die bekannte "Salamitaktik" bei der Einführung neuer Beschränkungen.

Weiterhin wurde noch kein direkter Zugriff der EU in Binnengewässer gestartet. Auch das dürfte wie bei anderen Wanderfischen die in Salz- und Süßwasser leben, nur eine Frage der Zeit sein.

Hier greift der Nachteil, dass die EU wie von EAA und DAFV gewollt, die Angler zusammen mit den Berufsfischern managt. Die EU baut diese direkten Eingriffe in die bis dahin alleine von den Mitgliedsstaaten geregelte Angelei immer weiter aus (Baglimit Wolfsbarsch, Baglimit Dorsch, Rückwurfverbot für untermaßige Meeresfische auch für Angler), so dass man damit rechnen muss, dass die auch bei Aalen in Binnengewässern noch kommen wird. Die bisherige Verhinderung direkter Eingriffe ins Binnengewässer dürfte zuerst in den wirtschaftlichen Interessen der Glasaalfangnationen und nicht in Schonung der Angler zu suchen sein.

Laut EU soll die Grundlage für das gemeinsame Management von Fischen und Anglern die VERORDNUNG (EU) Nr. 1380/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Dezember 2013 sein. Auch wenn es dazu bisher unseres Wissens keinen Rechtsakt gab und die Verordnung eigentlich kein gemeinsames Management zulässt (bei Grund 3 wird sogar die Verantwortung der Mitgliedsstaaten für die Freizeitfischerei betont).

EAA weiter klar für komplettes Aalangelverbot in Europa, DAFV nur mit "Minderheitsmeinung" vertreten

Da die EAA auch den DAFV auf europäischer Ebene vertritt und der DAFV nur in Naturschutzbelangen (Protect Water etc.) aber nicht in anglerischer Hinsicht eigene Akzente setzt, war ein wirklicher Einsatz für die Belange der Aalangler vom DAFV nicht zu erwarten. Dass dann aber am Ende nicht mehr herauskam, als die Notiz einer "Minderheitsmeinung" ist dennoch zu wenig. Ob - und wenn ja mit welchen Politikern - und in welcher Art und Weise der DAFV in Europa versucht hat, hier seine Minderheitsposition deutlich zu machen und gegen komplette Aalangelverbote aktiv vorzugehen, lässt sich weder aus Veröffentlichungen des DAFV ableiten, noch hat einer der von uns dazu in Hintergrundgesprächen befragten EU-Politiker etwas von solchen Bemühungen des DAFV gehört bisher.

Wir können  hier nur auf die Veröffentlichung der EAA verweisen:
Durch die Einbeziehung der Angler  ins Management der Berufsfischerei in den Meeren der EU wurde es erst möglich bzw. leichter, die für Aale geltende Schonzeit der Berufsfischerei auch Anglern aufzuerlege Genau dazu wurden die ersten Schritte unternommen.

Die EAA, welche den DAFV auf europäischer Ebene vertritt, plädiert weiterhin für ein komplettes Angelverbot auf Aal in der gesamten EU. Der DAFV als größter Verband und Zahler der EAA wird mit einer Minderheitsposition aufgeführt. Offiziell steht die EAA als europäischer Dachverband auch des DAFV aber für ein komplettes Aalangelverbot. Hier das Zitat aus der Meldung der EAA dazu:


...


The EAA calls for:
...
2 Stop for all targeted fishing for eels, commercial as well as recreational, at all its life stages, and compulsory release of all eel by-catches


....


Übersetzung (deepl.com)


Einstellung aller gezielten Fischerei auf Aale, sowohl in der kommerziellen als auch in der Freizeitfischerei, in allen Lebensphasen und obligatorische Freigabe aller Beifänge von Aalen.

Dazu kommt noch, dass sich die EU weiterhin vorbehält, bei Arten die in Süß- und Salzwasser leben (wie Aal, Lachs, Meerforelle, Stör, Maifisch etc.) auch mit ins Management der Binnengewässer mit hinein zu regieren und zu "managen"  (= beschränken).
Auch das kommt von der von DAFV und EAA gewollten Einbindung der Angler ins Management der Berufsfischerei in den Meeren der EU. 

Angesichts dessen, dass der Europäische Dachverband des DAFV, die EAA, zudem weiterhin für ein komplettes Aalangelverbot  in der EU ist, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Politik diesem "Angler"wunsch auch nachkommen wird.

Immer mehr Angelverbote – EU mischt sich immer mehr ins Angeln ein

Immer mehr greifen Regulierungen, Einschränkungen und Verbote gegen Angler um sich.

Nicht nur von den Bewirtschaftern, die ihre Gewässer kennen. Sondern gerade von Politik und Behörden. Von der Landesebene über den Bund bis zur europäischen Ebene wird immer mehr verboten. Über lange Jahre war es so, dass die Mitgliedsstaaten der EU zuständig für ihre Angler waren.

In den letzten Jahren hat die EU aber immer mehr Kompetenzen an sich gerissen. Speziell bei den Meeresanglern gibt es beispielsweise durch die Einbindung der Angler zum Management der Berufsfischerei schon große Probleme.

Weitere Infos dazu unter Anhang [1]

Der Aal als bedrohte Fischart, gehört da neben anderen zu den „beliebtesten“ Angelverbotsobjekten von Schützerorganisationen, Politik und Behörden. Da der Aal ein „Meeresfisch“ ist, der zwar im Süßwasser aufwächst, aber zum laichen wieder ins Meer zurück kehrt, nutzt dies die EU um in den Meeren die Aalfänge zu regulieren. Sie versuchen da nun auch Angler einzubeziehen, wie schon beim Wolfsbarsch und beim Dorsch.

Dass dies ein „Einfallstor“ des EU-Managements in Regulierung auch der Angelei im Süßwasser sein kann, die Befürchtung teilen viele. Denn auch weitere Arten die in Meer und Süßwasser leben (Lachs, Meerforelle, Maifisch, Stör etc.) bieten sich da noch an. Das werden nicht nur skeptische Angler so sehen nach der Entwicklung der letzten Jahre. In denen immer mehr Kompetenzen der Mitgliedsländer in Bezug auf Angler von den Mitgliedsländern auf die EU umgeleitet wurden.

Normalerweise würde man denken, eine Organisation, die vorgibt, Angler zu vertreten, wie der europäische Dachverband der Angler, die EAA (https://www.eaa-europe.org/ ), würde in so einem Fall, bei dem ungerechtfertigte Angelverbote drohen, eher gegen Angelverbote kämpfen und dafür, an die wirklichen Ursachen zu gehen, welche die Aalpopulation bedrohen.
Wie

  • Flussverbauung
  • Wasserkraftwerke
  • Glasaalschmuggel
  • Kormoran
  • weitere.

Ein falscher Gedanke.

In falscher Anbiederung an Politik, Behörden, Schützer und Medien fällt der europäische Sportanglerverband, die EAA, hier den Aalanglern in den Rücken. Die EAA fordert tatsächlich im Juni 2018 bei einer Sitzung des BSAC (siehe Anhang [1] BSAC) ganz konkret ein Aalangelverbot in der Ostsee. Eine Forderung, die auch vom BSAC dann so übernommen wird.

EAA und BSAC plädieren klar FÜR Aalangelverbote in der Ostsee!

Wir haben die entsprechenden Dokumente aus den Sitzungen des BSAC im Juni 2018 vorliegen und waren mehr als erstaunt, wie die EAA hier für ALLE europäischen Angler sprach. Obwohl ja der DAFV angeblich GEGEN solche Aalangelverbote kämpft. Und ebenso erstaunt waren wir, weil aus den Dokumenten nicht hervorgeht, dass der DAFV wenigstens dann gegen diese Darstellung Einspruch eingelegt oder aktiv etwas unternommen oder richtig gestellt hätte - weder bei der EAA noch beim BSAC.

Adopted by Executive Comitee BSAC Copenhagen 28th June 2018

The representative of the anglers underlines the position of the EAA that with the current status of eel there should be no fishing, including recreational fishing.

Übersetzung:

Der Vertreter der Angler unterstreicht die Position der EAA, dass es nach dem derzeitigen Stand des Aals keine Fischerei, einschließlich der Freizeitfischerei, geben sollte.

Selbst der von Sport- und Angelfischern bezahlte Naturschutzverband DAFV (Mitglied in der EAA) hat hier eine deutlich anglerfreundlichere Position. Der DAFV stellt sich aber nur in einem Schreiben an die EU gegen Angelverbote auf Aal, nicht auf der Sitzung der BSAC.

Versucht der DAFV aber die Position der EAA zu ändern bei den europäischen Gremien, in denen er Mitglied ist (in dem Fall BSAC (http://www.bsac.dk/) )?
Versucht der DAFV aufzuzeigen, dass es nicht nur die Sichtweise der EAA gibt, sondern auch Verbände, die gegen Aalangelverbote sind?

Leider wohl nein.

DAFV will kein Aalangelverbot – aber wo bleibt der Kampf gegen das Aalangelverbot?

Auf der eigenen Homepage vertritt dabei der DAFV nämlich eine ganz andere Position als die EAA in einer Stellungnahme an die EU.

Darauf haben wir auch bereits bei unserem Artikel "Der Kampf um den Aal - Fakten, Meinungen, Stellungnahmen" hingewiesen .

Leider scheint der DAFV keinerlei Einfluss zu haben oder geltend zu machen bei EAA oder beim BSAC, um den es hier geht.

Beim EAA scheint die Position des DAFV in keinster Weise eine Rolle zu spielen. Genausowenig beim BSAC.

Offizielle Empfehlung des BSAC wie von EAA gewünscht: Aalangelverbot in der Ostsee

Und der DAFV war ja so stolz darauf, wieder bei der BSAC, gerade im Exekutivkomitee, vertreten zu sein.
DAFV auch künftig Mitglied im Exekutivkomitee des Baltic Sea Advisory Council

Und genau da wirde jetzt beschlossen dass der BSAC der EU das Aalangelverbot empfehlen soll - ohne Gegenwehr des DAFV!

Aus den Unterlagen des BSAC geht nämlich auch hervor, wer an der Sitzung des BSAC teilgenommen hatte.

Des BSAC, bei dem der DAFV so stolz ist , Mitglied zu sein.

Wie z. B. der Vertreter der EAA, wenngleich auch nur per Web zugeschaltet:


Glenn Douglas (by web conference), European Anglers Alliance

Warum der DAFV NICHT mal per Web zugeschaltet und seine von der EAA abweichende Meinung dann eingebracht hat, werden wir nachfragen.

Ebenso, wie der DAFV dann versuchen will, ein solches Aalangelverbot, das er angeblich ablehnt, konkret verhindern zu wollen.


Aalangelverbot: Wir fragen nach beim DAFV

Unsere Fragen:

Mail an DAFV:


Sehr geehrte Frau Dr. Happach-Kasan,
sehr geehrter Herr Seggelke,

 

der DAFV lehnt ja lobenswerterweise klar Aalangelverbote ab und hat sich diesbezüglich mit einer sehr guten Stellungnahme auch gegenüber der EU positioniert (http://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/initiatives/ares-2018-1986447/feedback/F11545_de)

 

Ebenso ist der DAFV wiederum Mitglied im Exekutivkomitee des BSAC (Baltic Sea Advisory Council, https://www.dafv.de/projekte/europaarbeit/item/189-dafv-auch-kuenftig-mitglied-im-exekutivkomitee-des-baltic-sea-advisory-council.html).

 

Das BSAC Exekutivkomitee hatte ja eine Sitzung am 08. Mai 2018, die Focus-Gruppe dazu tagte dazu am 29. Mai 2018 in Kopenhagen.

Neben Vertretern anderer Gruppen war am 29. Mai auch für die EAA Herr Glenn Douglas per Webkonferenz zugeschaltet.

 

Ergebnis war, dass BSAC nun auf Wunsch der EAA (da ist der DAFV auch Mitglied) beschlossen hat, (zuerst) für die Ostsee ein Aalangelverbot zu fordern.

 

„The representative of the anglers underlines the position of the EAA that with the current status of eel there should be no fishing, including recreational fishing.“

 

Obwohl der DAFV ja im Exekutivkomitee des BSAC vertreten ist, war leider kein Vertreter des DAFV anwesend oder wie Herr Glenn Douglas von der EAA per Webkonferenz zugeschaltet, um die Forderung nach einem Aalangelverbot zu verhindern.

 

Dazu unsere Fragen:
1,:
Warum war bei einem für Angler so wichtigen Thema wie Aalangelverbot kein Vertreter des DAFV anwesend oder zugeschaltet, um die Forderung nach einem Aalangelverbot zu verhindern bzw. das wenigstens zu versuchen und um die von der Meinung der EAA abweichende des DAFV zu vertreten bzw. versuchen durchzusetzen??

2.:
Will der DAFV als Mitglied im BSAC konkret versuchen, diese Entscheidung nach Forderung eines Aalangelverbotes im Nachgang zu revidieren?

3.:
Welche weiteren konkreten, wirksamen Schritte unternimmt der DAFV zusätzlich ausserhalb der Organisationen, bei denen er Mitglied ist (hier EAA und BSAC), um drohende Aalangelverbote wie aktuell in der Ostsee und weitere drohende zu verhindern?

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns die Fragen bis zum xx.xx. 2018 aus redaktionellen Gründen beantworten könnten.

Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

MfG

 

Die Antwort des DAFV zum Aalangelverbot in der Ostsee 

 

DAFV Antwort NA 1

Fakten und Fazit zur Antwort des DAFV

Es war gut, dass gleich zugegeben wurde, dass nur der Fachbereichsleiter für Europaarbeit, Dr. Spahn, die Frage beantworten kann. Also augenscheinlich war dazu sonst niemand im DAFV fähig - bedenklich! Weder jemand aus dem Bereich, den er leitet. Noch Geschäftsführer Seggelke oder die Präsidentin Frau Dr. Happach-Kasan. Wir freuen uns aber sehr, dass dann aber die Antwort dann noch kam. 

Aber der Inhalt des Antwortschreibens war dann ja auch "interessant".


Hier stellen wir nun die Fakten und das Fazit zur Antwort des DAFV zur Verfügung:



Leider waren beide Repräsentanten des DAFV aus gesundheitlichen- bzw. internen Gründen verhindert.

Es gibt zwar laut DAFV nur einen Funktionär, der scheinbar Netzwerk Angeln antworten kann - aber es hätte 2 gegeben, die zur EU fahren hätten können. Dass sowohl Präsidentin wie auch der Geschäftsführer immer bereit sein müssten, solche wichtigen Termine im Ernstfall zu übernehmen, sollte selbstverständlich sein. Jedenfalls für eine Organisation wie den DAFV, die immer behauptet, wie wichtig der DAFV für Angler für die Europaarbeit wäre.

Eine Zuschaltung per Video bei den BSAC Sitzungen ist ein Novum, welches wir in Zukunft auch in Betracht ziehen werden.

Ob der DAFV nicht informiert war von der Sitzung, dem Zeitpunkt oder der Möglichkeit, sich zuschalten lassen zu können, kann man nicht feststellen. Feststellen kann man, dass es Verbände gibt, die nicht nur diese neue Möglichkeit kannten (die EAA). Die EAA  hatte dies nicht nur für die Zukunft in Betracht gezogen, sondern aktuell dazu genutzt, ein Aalangelverbot in der Ostsee zu fordern. Man kann sich "freuen"; dass der DAFV wenigstens in Zukunft die Zuschaltung per Internet "in Betracht ziehen" will.

Sein Mandat für die Sitzung hatte der DAFV an den Deutschen Fischereiverband weitergegeben

Die Fakten:

  1. Der Deutsche Fischerei-Verband ist nicht Mitglied im BSAC und kann daher nicht beauftragt werden
  2. Es war (auch daher) kein Delegierter für den Deutschen Fischerei-Verband bei der Sitzung anwesend
  3. Anwesend war Benjamin Schmöde, der als MItglied des VERBAND DER DEUTSCHEN KUTTER- u. KÜSTENFISCHER e.V. für die  Vereinigung der deutschen Kutterfischerei da war (der VDKK ist wiederum Mitglied im DFV)

Der Vereinigung der deutschen Kutterfischerei wie dem VDKK fehlen im Gegensatz zum DFV zudem Wissen und Expertise, um Anglerinteressen im BSAC vertreten zu können. Er könnte bestenfalls ein Schreiben des DAFV weiterreichen. Dass laut BSAC alle Anglervertreter für das Aalangelverbot waren, zeigt dies auch deutlich.

Da die EU-Kommission lediglich Vorschläge erarbeitet, die vom EU-Parlament bzw. EU-Ministerrat verabschiedet werden müssen, sind wir an das BMEL herangetreten, haben unsere Position eingesandt und in gemeinsamen Gesprächen bekräftig.

Wir  hatten bereits darauf hingewiesen, dass wir das veröffentlicht haben. Ebenso haben wir gelobt, dass das Statement des DAFV für die EU gegen Angelverbote war. Scheinbar hat der DAFV zu dem Thema aber darüber hinaus nichts weiter zielführend oder konkret unternommen, um ein Aalangelverbot zu verhindern.

Im kommenden September wird zwischen dem BSAC und der EU-Kommission ein bilaterales Meeting, ausschließlich zum Thema Aal stattfinden, bei dem der DAFV seine Position noch einmal verbal und schriftlich darlegen wird.

Im Sinne der Angler und des Angelns hoffen wir, dass nicht wieder aus gesundheitlichen bzw. internen Gründen die Funktionäre des DAFV verhindert sein werden. Wie beim letzten Termin. Oder das bis dahin dann wenigstens das Zuschalten per Video seitens des DAFV bei den BSAC Sitzungen als Novum in Betracht gezogen wurde. Denn das der DAFV in der EAA für eine Änderung der EAA Position kämpfen wird (dem von der EAA geforderten Aalangelverbot), das braucht man augenscheinlich nicht annehmen. Kein Satz dazu vom DAFV.

 

 Thomas Finkbeiner

Anhänge

[1] BSAC

Die BSAC wurde 2006 gegründet. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten in Fragen der Bewirtschaftung der Fischerei in der Ostsee zu beraten. Mitlieder vom BSAC sind diverese Fischerei- und Naturschutzoorganisationen der Ostseeanlieger der EU und eingie internationale Verbände und Organisationen.

Zur Webseite des BSAC

 

[2] Einbindung der Angler zum Management der Berufsfischerei in den Meeren der EU

 

[3] Artikel und Videos zum Aalangeln

Der Kampf um den Aal - Fakten, Meinungen, Stellungnahmen

DAFV: Keine EU-Fangverbote für den Aal in Binnengewässern

Von fetten Raubaalen und klaren Bächen

Aal töten und ausnehmen

 

 


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