PRESSEMELDUNG

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Keine EU-Fangverbote für den Aal in Binnengewässern

Sitzung EU-Fischereiministerrat – Maßnahmen zum Schutz der Aale

DAFV Glasaale Florian BuettnerDie dreimonatige Schonzeit für Aale im Meer soll ab 2019 auch für Glasaale gelten. Foto: Florian Büttner

Brüssel, 19. Dezember 2018.
Die EU-Fischereiminister haben sich gestern in Brüssel darauf geeinigt, die dreimonatige Schonzeit für den Aal 2019 in Nordostatlan­tik, Nord- und Ostsee fortzusetzen und im Mittelmeer einzuführen. Die Schonzeit gilt gleichermaßen für Berufs- und Angelfischer und umfasst nun alle Lebensstadien des Aals, also auch Aale < 12cm (Glasaalfang).

Für die Binnengewässer haben die in der Verordnung festgelegten Regelungen entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag keine Gültigkeit. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, im Zeitraum vom 1. September bis 31. Januar ein dreimonatiges Zeitfenster für ein Fangverbot für Aale in allen Lebensstadien für ihr jeweiliges Land zu erlassen.

[Anmerkung Redaktion, siehe "Zusatzinfos Netzwerk Angeln [1]". Nach unseren Informationen (aus EU-Gremien, bereits am 18.12. 2018) ist der in der DAFV-Meldung angegebene Zeitraum für die Schonzeit falsch. ]

Dreimonatige Schonzeit nun auch für Glasaale

Mit dem Beschluss, die Schonzeit auf alle Lebensstadien des Aals auszudehnen, will die EU eine strengere Kontrolle der Glasaalfischerei und damit eine Verringerung der illegalen Ausfuhren nach Asien erreichen. Experten schätzen die unerlaubten Ausfuhren auf bis zu 110 Tonnen (1) im Jahr. Im Gegensatz dazu werden nur rund 30 Tonnen (2) Glasaale an legale Abnehmer in Europa verkauft. Grundsätzlich begrüßt der DAFV die zusätzlichen Schonmaßnahmen, insbesondere die Ausweitung der Regelung auf Glasaale.

1 und 2 Sustainable Eel Group: Kriminelle schmuggeln in der laufenden Fangsaison 110 Millionen Glasaale nach Asien / Pressemeldung 9. März 2018

Angler nutzen und stützen den Aalbestand

DAFV Aalaufstiegsanlage emsOhne die Unterstützung durch Angler wäre hier die lange Reise für Glasaale beendet. Aufstiegsanlage für Glasaale an der Ems bei Dörpen. Foto: DAFV, Olaf Lindner

Gerade In Deutschland werden die Ziele der Aalmanagementpläne (Abwanderung von mindestens 40% des Blankaalbestands ins Meer) hauptsächlich durch Besatz von Anglern und Fischern erreicht. Der bisher eingeschlagene Weg zum Wiederaufbau der Bestände sollte konsequent weiterverfolgt werden.
Der legale Fang und Handel mit Glasaalen für die erfolgversprechenden Besatzprogramme der Angler und Fischer werden nach ersten Einschätzungen auch mit der Schonzeit für Glasaale nicht gefährdet sein.

„Im Hinblick auf die kritische Bestandsentwicklung beim Aal, begrüßt der DAFV diese Entscheidung. Aus den Fließgewässern abwandernde Blankaale, welche das Meer erreicht haben, sollten eine möglichst hohe Chance bekommen, ihre 5000km entfernten Laichgründe in der Sargassosee auch zu erreichen. Managementprogramme, wie die zum Schutz des Aals, benötigen Zeit, um zu wirken. Sinnvolle Schonmaßnahmen sind zu begrüßen. Aber es ist in keiner Weise zielführend, diejenigen durch generelle Fangverbote zu demotivieren und damit zu bestrafen, die durch ihre Biotopmaßnahmen an Fließgewässern und den Aalbesatz dafür sorgen, dass entsprechend der EU-Verordnung die Quote der Abwanderung von 40% erreicht wird“,
so Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverband e.V..

Es ist unbestritten, dass der europäische Aal dringend besser geschützt werden muss. Das bedeutet insbesondere, dass sein Lebensraum seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet wird. Dies ist eine der Kernforderungen des DAFV. In den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) heißt es seit Jahren, dass alle menschlichen Einflüsse, die sich negativ auf den Aalbestand auswirken, untersucht und so weit wie möglich verringert werden sollten. Doch der DAFV vermisst ein entschiedenes Handeln in diesem Sinne.

Lebensräume abgeschnitten

Das größte Problem aus Sicht des DAFV ist, dass die Aale ihre Lebensräume nicht mehr erreichen. Allein etwa 7400 Anlagen der kleinen Wasserkraft und unzählige Querbauwerke versperren den Aalen den Weg in die Oberläufe der Flüsse. Ebenso muss die Abwanderung der Blankaale in ihr Laichgebiet, die Sargassosee, gewährleistet sein. Der Aal gehörte früher zu den am weitesten verbreiteten Fischarten Europas. Sein seit Jahren beobachteter dramatischer Bestandsrückgang wurde nicht durch die Fischerei verursacht. Auch in Gebieten, in denen die Fischerei ausgesetzt wurde, haben sich die Bestände nicht erholt. Dies macht deutlich, dass über Fangverbote die Bestandssituation des Aals nicht verbessert werden kann. Mit der Anordnung von Fangverboten wird der Öffentlichkeit politisches Handeln suggeriert, ohne dass wirklich etwas zur Förderung des Aalbestands getan wird. Es ist höchste Zeit, in die Durchgängigkeit unserer Fließgewässer zu investieren und die EU-Wasserrahmenrichtlinie umzusetzen, wie die Kampagne zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (3) es fordert. Damit würde nicht nur dem Aal geholfen, sondern auch anderen Wanderfischen wie z. B. dem Lachs, Fisch des Jahres 2019.

DAFV AalmonitoringAngler zählen, wiegen und vermessen Glasaale, die den weiten Weg aus der Sargassosee bis nach Deutschland geschafft haben. Foto: DAFV, Olaf Lindner

„Mit generellen Fangverboten würden genau die bestraft, die sich nachweislich um den Erhalt der Lebensräume und den Bestand der Aale kümmern. Wenn sich keiner mehr für Aale interessiert, werden sie in der gegebenen Situation aus weiten Teilen in Deutschland verschwinden. Eine moderate Nutzung bringt auch einen Nutzen für die Art. Aber Fischereiverbote allein werden den Aal nicht retten. So werden im Süßwasser mindestens genauso viele Aale in Wasserkraftanlagen getötet und von den ausufernden Kormoranbeständen gefressen, wie von der Fischerei genutzt. Das Schreddern männlicher Küken in der Produktion von Eiern, soll demnächst unterbunden werden. Zum Schutz der Aale bei der Passage von Wasserkraftanlagen ist trotz jahrelangen Appellen der Angler so gut wie nichts passiert. Da fragen wir uns, ob Fischartenschutz in Deutschland ein Tierschutz zweiter Klasse ist?“, so Geschäftsführer Alexander Seggelke vom DAFV.

Auch beim Thema Kormoran-Management hat die EU-Kommission es bisher nicht geschafft, wirksame Schritte einzuleiten. Die ausufernde Population führt nachweislich zu großen fischereilichen Schäden. Auch Aale sind eine begehrte Beute des Kormorans.

(3)  DAFV Kampagne zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie: https://protectwater.dafv.de

Zukunft der Aal-Managementpläne auf dem Prüfstand

Der DAFV hat seine Position bereits vor einem halben Jahr, im Rahmen einer Befragung der EU-Kommission zum Aal-Management, zum Ausdruck gebracht (siehe Anhang „Position“).

[Anmerkung Redaktion: Ein Anhang "Position" war der Pressemeldung nicht beigefügt]Nun erfolgte eine zweite Befragung zum gleichen Thema. Man könnte vermuten, dass die EU-Kommission die Erfolgsaussichten und Konzepte der Aalmanagementpläne in Frage stellt. Die wissenschaftliche Begleitung der bisherigen Maßnahmen, einschließlich Besatz, zeigt, dass die verabschiedeten Maßnahmenpakete als zielführend anzusehen sind. Ein grundsätzliches Fangverbot wäre deshalb ein Schritt in die falsche Richtung. Auf diese Weise könnten die Besatzmaßnahmen gefährdet werden, die eine tragende Säule der Managementpläne zum Wiederaufbau der Bestände sind.

Olaf Lindner
Text: © DEUTSCHER ANGELFISCHERVERBAND e.V. 2018


Zusatzinfos Netzwerk Angeln

[1]Fehler in der DAFV-Pressemeldung und weitere Themen um Angler bei der Sitzung

Laut uns vorliegenden Papieren von EU-Gremien vom 18.12 2018  (Pressemeldung DAFV kam am 19.12. 2018) ist der Rahmen der von den Mitgliedsländern festzulegenden Schonzeiten für Aale NICHT vom 01.September 2019 bis zum 31. Januar 2020, sondern vom 01. August 2019 bis 29. Februar 2020

from presidency to council
.....
As the fishing closure period should be consistent with the conservation objectives set out in Regulation (EC) 1100/20071 and with the temporal migration patterns of European eel, for the Union waters of ICES area it is appropriate to set it in the period between 1 August 2019 and 29 February 2020.
.......

Übersetzung (deepl.com)
Da der Stilllegungszeitraum mit den Erhaltungszielen der Verordnung (EG) 1100/20071 und den zeitlichen Migrationsmustern des Europäischen Aals vereinbar sein sollte, ist es für die Unionsgewässer des ICES-Gebiets angebracht, ihn auf den Zeitraum zwischen dem 1. August 2019 und dem 29. Februar 2020 festzulegen.

Nicht angemerkt zum Aal bei der DAFV-Meldung:

Durch die Einbeziehung der Angler  ins Management der Berufsfischerei in den Meeren der EU wurde es erst möglich bzw. leichter, die für Aale geltende Schonzeit der Berufsfischerei auch Anglern aufzuerlegen.

Die EAA, welche den DAFV auf europäischer Ebene vertritt, plädiert weiterhin für ein komplettes Angelverbot auf Aal in der gesamten EU. Der DAFV als größter Verband und Zahler der EAA wird mit einer Minderheitsposition aufgeführt. Offiziell steht die EAA als europäischer Dachverband auch des DAFV aber für ein komplettes Aalangelverbot. Dazu das Zitat aus der Meldung der EAA dazu:

...

The EAA calls for:
...
2 Stop for all targeted fishing for eels, commercial as well as recreational, at all its life stages, and compulsory release of all eel by-catches

....

Übersetzung (deepl.com)

Einstellung aller gezielten Fischerei auf Aale, sowohl in der kommerziellen als auch in der Freizeitfischerei, in allen Lebensphasen und obligatorische Freigabe aller Beifänge von Aalen.

Dazu kommt noch, dass sich die EU weiterhin vorbehält, bei Arten die in Süß- und Salzwasser leben (wie Aal, Lachs, Meerforelle, Stör, Maifisch etc.) auch mit ins Management der Binnengewässer mit hinein zu regieren und zu "managen (= beschränken).
Auch das kommt von der von DAFV und EAA gewollten Einbindung der Angler ins Management der Berufsfischerei in den Meeren der EU. 

Angesichts dessen, dass der Europäische Dachverband des DAFV, die EAA, zudem weiterhin für ein komplettes Aalangelverbot  in der EU ist, ist es wohl nur eine Frage der Zeit, bis die Politik diesem "Angler"wunsch auch nachkommen wird.

Weitere bei der Sitzung besprochene Themen die in der Pressemeldung des DAFV nicht erwähnt werden:

Ein weiteres für Angler relevantes Thema auf der Sitzung war die Anlandepflicht (Rückwurfverbot) für untermaßige Fische quotierter Fischarten, welches ab 2019 vollständig gelten soll (für Angler interessant, da sich EU und Bundesregierung hier im Dissens befinden, siehe: Meldungen und Artikel zum Rückwurfverbot bei Netzwerk-Angeln).

Die EU betonte in ihrer Pressemeldung extra, wie stolz man sein, dass die Anlandepflicht (Rückwurfverbot) ab 2019 nun endgültig und vollständig gelte.

Ebenso nahm sie auf das Baglimit für den Wolfsbarsch nochmal Bezug.  Siehe dazu Anhänge, [4] Europäischer Rat)


Anhänge - Weitere Pressemeldungen

[2] Deutscher Fischerei-Verband

 

Nordsee-Fangquoten 2019


– EU-Norwegen-Verhandlungen über gemeinsame Bestände bringen Vorentscheidung für bevorstehenden EU-Ministerrat –

– Schwache Nachwuchsproduktion führt zu Quotenabsenkungen –

 

Die Delegationen von Norwegen und der EU haben am 12. Dezember 2018 in Oslo und Brüssel die ausgehandelte Vereinbarung unterzeichnet. Darin einigten sich beide Seiten
auf die Gesamtfangmengen (total allowable catches – TAC) für die Nordseefischerei 2019. Da viele Nordseebestände von den EU-Mitgliedsstaaten und Norwegen gemeinsam bewirtschaftet werden, sind diese Ergebnisse maßgeblich für die Entscheidung des EU-Ministerrates am 17.-18. Dezember 2018.

 

Bei den wirtschaftlich wichtigen Arten befindet sich die Größe des Elterntierbestandes in der Nordsee weiterhin über der Nachhaltigkeitsschwelle. Aufgrund der geringen Nachwuchs-produktion in den letzten Jahren einigte man sich bei mehreren Beständen auf eine Absenkung der Fangmengen, um das Nachhaltigkeitsziel nicht zu gefährden.

 

dafv pm aal eu bild pm dfv

 

Besonders erfreulich sind die weiterhin positive Entwicklung beim Seelachs und der Scholle. Der Schollenbestand befindet sich erneut auf einem sehr hohen Niveau weit über den Zielwerten für eine nachhaltige Bewirtschaftung, wie die Verhandlungspartner übereinstimmend festfeststellten. Darum wurde bei der Scholle eine Erhöhung der Gesamtfangmenge um 11 % für 2019 beschlossen.

 

Beim Seelachs ist die Größe des Elterntierbestandes Schwankungen unterworfen. Seit 1996 liegt er sicher über dem Zielwert für die nachhaltige Bestandsbiomasse. Die fischereiliche Sterblichkeit ist seit 2013 rückläufig. Die Verhandlungspartner vereinbarten eine Erhöhung der Gesamtfangmenge um 16% für das kommende Jahr.

 

Beim Kabeljau ist der Bestand auf niedrigem Niveau stabil. Die Elterntierbiomasse befindet sich über dem Limit-Referenzpunkt. Die fischereiliche Sterblichkeit ist seit 2001 deutlich rückläufig aber immer noch leicht zu hoch für eine nachhaltige Bewirtschaftung. Es wurde eine Absenkung der Gesamtfangmenge um 33 % beschlossen.

 

Beim Schellfisch gab es seit 2000 keinen starken Nachwuchsjahrgang mehr. Der Elterntierbestand ist hier starken Schwankungen unterworfen. Die fischereiliche Sterblichkeit ist momentan rückläufig. Die Vertragspartner einigten sich beim Schellfisch auf eine Kürzung der Gesamtfangmenge um 31% für 2019.

 

Beim Wittling schwankt die Größe des Elterntierbestandes leicht und befindet sich momentan über der Nachhaltigkeitsschwelle. Die fischereiliche Sterblichkeit ist etwas zu hoch und die Rekrutierung etwas niedriger als in früheren Jahren, so dass die Verhandlungspartner eine Absenkung der Gesamtfangmenge um 22 % für das kommende Jahr festlegten.

 

Der Nordseeheringsbestand befindet sich oberhalb der Nachhaltigkeitsschwelle, jedoch ist die Rekrutierung in den letzten Jahren sehr niedrig. Die beiden schlechtesten Nachwuchsjahrgänge in den letzten 30 Jahren gab es 2015 und 2017, also innerhalb der letzten vier Jahre. Auch wenn sich die fischereiliche Sterblichkeit und der Elterntierbestand derzeit in einem nachhaltigen Bereich bewegen, einigten sich die Verhandlungspartner aufgrund der schlechten Nachwuchsproduktion für das kommende Jahr auf eine Absenkung der Gesamtfangmenge um 36 %.

 

Der EU-Ministerrat setzt die Fangmöglichkeiten für Fischereifahrzeuge der Union traditionell in seiner letzten Zusammenkunft vor Weihnachten fest. Das wird in diesem Jahr vom 17. - 18. Dezember in Brüssel geschehen. Dabei werden die Ergebnisse der Norwegen-Verhandlungen in der Regel in EU-Recht umgesetzt und die Fangmengen für die anderen Bestände festgesetzt, die nicht gemeinsam mit Norwegen bewirtschaftet werden. Bereits im Oktober hatte sich der Ministerrat auf die Fangmöglichkeiten für 2018 in der Ostsee geeinigt.

 [3] Bundeslandwirtschaftsministerium BMEL

Europäische Fischereiminister beschließen Fangquoten für 2019

Deutsche Fischer müssen teilweise empfindliche Kürzungen verkraften, See­lachs weiter im Aufwind

Zum Abschluss der Verhandlungen der Europäischen Fischereiminister in Brüssel über die Fangquoten für das kommende Jahr erklärte der Staatssekretär im Bundesernährungs­ministerium Dr. Hermann Onko Aeikens:
„Nach mehreren guten Jahren müssen die deut­schen Fischer im kommenden Jahr teilweise empfindliche Kürzungen ihrer Quoten verkraf­ten. Das gilt insbesondere für Hering und Kabeljau in der Nordsee. Bei Seelachs setzt sich der positive Trend hingegen fort. Diese harten Schnitte sind notwendig, damit wir auf Nach­haltigkeitskurs bleiben. Denn unser Ziel ist es, spätestens 2020 alle Bestände nachhaltig zu bewirtschaften. Das erreichen wir nur, wenn wir den natürlichen Schwankungen der Fisch­bestände mit unseren Beschlüssen angemessen Rechnung tragen. Damit sichern wir nicht nur unsere lebenden Meeresschätze, sondern auch die Zukunft unserer Fischer.“

Beim Aal einigte sich der Rat darauf, die Schonzeit von drei Monaten 2019 in Nordostatlan­tik, Nord- und Ostsee fortzusetzen und im Mittelmeer einzuführen. Aeikens begrüßte in diesem Zusammenhang, dass jetzt auch der Jungaal (Glasaal) in diese Maßnahme einbezo­gen wird: „Beim Aal besteht schon seit längerem dringender Handlungsbedarf. Deshalb freue ich mich, dass es jetzt gelungen ist, den Schutz dieser gefährdeten Art, insbesondere am Beginn ihres Lebenszyklus‘, weiter zu verbessern.“ Die Schutzmaßnahmen erstrecken sich nicht auf die Binnengewässer, wo bereits die Aalmanagementpläne greifen.

Die Fangmengen für 2019 wurden auf Basis der wissenschaftlichen Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) festgelegt. Dieser hatte insbesondere für Hering und Kabeljau in Nordsee eine drastische Kürzung der Fangmengen empfohlen, um eine nachhaltige Bewirtschaftung sicher zu stellen.

„Die Fischereiminister haben mit ihren Beschlüssen angesichts des rückläufigen Elterntier­bestandes bei wichtigen Fischbeständen Augenmaß bewiesen und bleiben gleichzeitig weiter auf Nachhaltigkeitskurs. Der rechtzeitige Abschluss der Fischereiverhandlungen mit Norwegen schafft zusätzliche Planungssicherheit zu Beginn der neuen Fangsaison“, betonte Aeikens und fügte hinzu: „Nachhaltige Fischereipolitik nützt der Natur, den Fischern und den Verbraucherinnen und Verbrauchern. Es besteht kein Anlass, auf den Genuss von frischem Meeresfisch aus Nordsee und Nordostatlantik zu verzichten.“

Nähere Informationen über die genaue Situation der einzelnen Fischbestände sind über die Website „Fischbestände online“ abrufbar: http://fischbestaende.portal-fischerei.de/

 

dafv pm aal eu bild pm bmel

 

Weitere Informationen: www.bmel.de/Fischerei

 

[4] Europäischer Rat

 

Atlantic and North Sea: Council agrees 2019 fishing quotas

Next year the number of fish stocks managed at maximum sustainable yield (MSY) levels will rise to 59, and there will be additional protection for the European eel. At the same time EU fishermen in the Atlantic and the North Sea will be able to increase their catches of a number of healthy stocks.

 

After very intense negotiations, the Council reached agreement on 2019 catch limits for the main commercial fish stocks in the area. The agreement is based on a strong commitment to the objectives of the Common Fisheries Policy (CFP): environmental, economic and social sustainability.

 

As of 1 January 2019 we finally say goodbye to the wasteful practice of discarding fish. This is a milestone for the reformed Common Fisheries Policy, but also a challenge for our fishermen in basins like the Atlantic and North Sea. I am glad to say that today's agreement takes this challenge fully into account and provides good solutions which address the socio-economic and environmental sustainability of EU fisheries.

Elisabeth Köstinger, Austrian Federal Minister for Sustainability and Tourism and President of the Council

The Council decided in particular to increase catches for a number of stocks, including plaice in Skagerrak/Kattegat, the Southern hake stock, Western and Southern horse mackerel, cod, sole and plaice in the Irish Sea, and sole and megrim in the Bay of Biscay. Decreases were also agreed for some stocks.

 

Details of the agreement..

 

The issue of choke species in mixed fisheries, i.e. species with a low quota that can cause a vessel to stop fishing even if it still has quota for other species, was addressed through enhanced inter-area and inter-species flexibility. Moreover a new quota exchange mechanism was created for member states without a quota for by-catches in five fisheries: cod in the Celtic sea and west of Scotland, whiting in the Irish sea and west of Scotland, and plaice in the south-western part of area 7.

 

The Council decided to further protect European eel by extending the mandatory closures agreed for 2018 to recreational fisheries and glass eel fisheries. These measures will cover brackish waters such as estuaries, coastal lagoons and transitional waters, and will ensure consistency with the measures on eel in the Mediterranean Sea.

 

Finally concerning northern seabass, commercial fisheries will remain prohibited with some exceptions, taking into account the positive developments reflected in the scientific advice. It was decided that allowed catches would increase to 5.5 tonnes/vessel for hooks and line fishery, to 400kg for two months for trawlers, to 210 kg for seines, and 1.4 tonne per year for fixed gillnets.

For recreational fisheries the "bag limit" stays at 1 fish per day but for 7 months.

 

Übersetzung (deepl.com)

Atlantik und Nordsee: Rat genehmigt Fangquoten für 2019

Im nächsten Jahr wird die Zahl der Fischbestände, die auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags (MSY) bewirtschaftet werden, auf 59 steigen, und es wird ein zusätzlicher Schutz für den Europäischen Aal geben. Gleichzeitig werden die EU-Fischer im Atlantik und in der Nordsee in der Lage sein, ihre Fangmengen für eine Reihe von gesunden Beständen zu erhöhen.

 

Nach sehr intensiven Verhandlungen erzielte der Rat eine Einigung über die Fangbeschränkungen für die wichtigsten kommerziellen Fischbestände in diesem Gebiet im Jahr 2019. Das Abkommen basiert auf einem starken Engagement für die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP): ökologische, wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit.

 

Am 1. Januar 2019 verabschieden wir uns endlich von der verschwenderischen Praxis des Rückwurfs von Fischen. Dies ist ein Meilenstein für die reformierte Gemeinsame Fischereipolitik, aber auch eine Herausforderung für unsere Fischer in Becken wie dem Atlantik und der Nordsee. Ich freue mich, sagen zu können, dass das heutige Abkommen dieser Herausforderung in vollem Umfang Rechnung trägt und gute Lösungen bietet, die der sozioökonomischen und ökologischen Nachhaltigkeit der EU-Fischerei Rechnung tragen.

Elisabeth Köstinger, Österreichische Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus und Präsidentin des Rates

Der Rat beschloss insbesondere, die Fangmengen für eine Reihe von Beständen zu erhöhen, darunter Scholle im Skagerrak/Kattegat, südlicher Seehechtbestand, westliche und südliche Stöcker, Kabeljau, Seezunge und Scholle in der Irischen See sowie Seezunge und Flügelbutt im Golf von Biskaya. Auch für einige Aktien wurden Reduzierungen vereinbart.

 

Details der Vereinbarung.

 

Das Problem der Würgearten in der gemischten Fischerei, d.h. Arten mit einer niedrigen Quote, die ein Schiff veranlassen können, die Fischerei einzustellen, auch wenn es noch Quoten für andere Arten hat, wurde durch eine größere Flexibilität zwischen den Gebieten und zwischen den Arten angegangen. Darüber hinaus wurde ein neuer Quotenaustauschmechanismus für Mitgliedstaaten geschaffen, die keine Quoten für Beifänge in fünf Fischereien haben: Kabeljau in der Keltischen See und westlich von Schottland, Wittling in der Irischen See und westlich von Schottland sowie Scholle im südwestlichen Teil des Gebiets 7.

 

Der Rat beschloss, den Europäischen Aal weiter zu schützen, indem er die für 2018 vereinbarten obligatorischen Stilllegungen auf die Freizeitfischerei und die Glasaalfischerei ausdehnte. Diese Maßnahmen betreffen Brackwasser wie Mündungen, Küstenlagunen und Übergangsgewässer und gewährleisten die Übereinstimmung mit den Maßnahmen für Aal im Mittelmeer.

 

Was schließlich den nördlichen Seebarsch betrifft, so wird die kommerzielle Fischerei bis auf wenige Ausnahmen verboten bleiben, wobei die positiven Entwicklungen, die sich in den wissenschaftlichen Gutachten widerspiegeln, berücksichtigt werden. Es wurde beschlossen, die zulässigen Fangmengen auf 5,5 Tonnen pro Schiff für Haken und Leinenfischerei, auf 400 kg für zwei Monate für Trawler, auf 210 kg für Waden und auf 1,4 Tonnen pro Jahr für feste Kiemennetze zu erhöhen.

Für die Freizeitfischerei bleibt das "Beutellimit" bei 1 Fisch pro Tag, aber für 7 Monate.


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