Auf europäischer Ebene werden im Rahmen der GFP (Gemeinsame Fischereipolitik) aktuell weitreichende Entscheidungen auf den Weg gebracht, die auch Angler betreffen.
Am 30.05.2018 wurde nun ein 91-seitiges Dokument in englischer Sprache veröffentlicht, das folgende "Überschrift" trägt:
Proposal for a
REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL amending Council Regulation (EC) No 1224/2009, and amending Council Regulations (EC) No 768/2005, (EC) No 1967/2006, (EC) No 1005/2008, and Regulation (EU) No 2016/1139 of the European Parliament and of the Council as regards fisheries control
Das 91-seitige Original-Dokument in englischer Sprache findet Ihr bei Interesse unter:
https://ec.europa.eu/fisheries/sites/fisheries/files/docs/com-2018-368_en.pdf
Das Team Anglerdemo hat einige Passagen des Vorschlags übersetzt und wie folgt zusammengefasst und kommentiert:
Das wir Angler immer mehr im Fokus der EU- Kommission stehen, sollte uns spätestens seit der Einführung des Baglimits 2017 klar sein.
Die Festlegung für 2019 steht zwar noch aus, jedoch ist nach aktuellen heutigen Informationen eine Erhöhung für die Freizeitfischerei in 2019 NICHT vorgesehen, sondern lediglich eine Erhöhung der Fangmengen für die kommerzielle Fischerei um 137%!Dieses ist aber noch unbestätigt und wir warten ab. Auch beim Hering droht uns ein Angelverbot ab 2019. Dazu kommt ein Rückwurfverbot, das ebenfalls ab 2019 auch für die Freizeitfischerei gelten soll.
Wir haben diese Meldungen noch nicht einmal alle verdaut und ausführlich bewerten und kommunizieren können, so erreichte uns am 30.Mai 2018 der nächste Hammer aus der EU.
Die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) sollen ja sicherstellen, dass Fischerei und Aquakultur auf lange Sicht umweltverträglich sind und so bewirtschaftet werden, dass wirtschaftliche, soziale und beschäftigungspolitische Vorteile erzielt werden.
Um diese Ziele zu erreichen, plant die EU die Einführung einer Fischereikontrollverordnung, die Verordnung zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur (EFCA, die Verordnung zur Einführung eines Systems zur Bekämpfung der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Verordnung) und die Verordnung über die nachhaltige Bewirtschaftung der externen Fischereiflotten (SMEF).
Der Vorschlag zielt auf eine Überarbeitung des FCS mit Ausnahme der kürzlich geänderten KMU-Verordnung ab.
Was bedeutet das jetzt für uns Angler?
Dazu müssen wir uns speziell den Artikel 55 des Entwurfes dieser Verordnung in Verbindung mit dem Artikel 93a anschauen.
Im Artikel 55 heißt es u.a.
„Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die Freizeitfischerei auf ihrem Hoheitsgebiet und in Unionsgewässern in einer Weise betrieben wird, die mit den Zielen und Regeln der Gemeinsamen Fischereipolitik vereinbar ist“.
Das erklärt schon einmal, dass wir zukünftig in alle Quotierungen mit einbezogen werden. Das muss natürlich auch kontrolliert werden und so geht es dann mit den Maßnahmen weiter.Zu diesem Zweck müssen nämlich die Mitgliedstaaten die Einrichtung einer Registrierung oder eines Lizenzsystems zur Überwachung der Anzahl der natürlichen und juristischen Personen in der Freizeitfischerei einrichten und die Erhebung von Daten über Fänge aus solchen Fischereien durch Fangmeldungen oder andere Datenerhebungsmechanismen sicherstellen und der Kommission übermitteln
Weiter heißt es dann:
„Für Bestände, Bestandsgruppen und Arten, die den Quotenregelungen der EU (GFP) unterliegen müssen die Mitgliedstaaten als Bestandserhaltungsmaßnahme auch Fangbeschränkungen festlegen und alle natürlichen und juristischen Personen müssen täglich oder nach jeder Angeltour die Fangmeldungen elektronisch an die zuständige Behörde übermitteln. Die Mitgliedstaaten müssen die Einrichtung einer Registrierungs- oder Lizenzstelle für Schiffe der Freizeitfischerei, zusätzlich zum Registrierungs- oder Lizenzsystem für natürliche und juristische Personen gemäß Absatz 1, einrichten.“Einen positiven Punkt haben wir auch unter Punkt 3 gefunden
„Der Verkauf der Fänge der Freizeitfischerei ist verboten“Doch dann folgt gleich wieder „Die Mitgliedstaaten müssen nationalen Kontrollprogramme gemäß Artikel 93a für die Freizeitfischerei einführen.“
5. Die Kommission kann im Wege von Durchführungsverordnungen detaillierte Vorschriften erlassen über:
(a)Die Reglementierung oder Lizenzierung von Arten und Beständen für die Freizeitfischerei
(b)die Sammlung von Daten und die Aufzeichnung/ Übermittlung der Fangdaten,
(c)die Verfolgung von Schiffen, die für die Freizeitfischerei verwendet werden
(d)die Kontrolle und Kennzeichnung von Fanggeräten für die Freizeitfischerei.
Diese Durchführungsverordnung wird mit der Prüfung erlassen.6. Dieser Artikel gilt für jegliche Freizeitfischerei, einschließlich der Fischerei von kommerziellen Betrieben im Tourismussektor.
Jetzt noch die Zusammenfassung des Artikel 93a „Nationale Kontrollprogramme und Berichtswesen“
- Die Mitgliedstaaten erstellen nationale Kontrollprogramme
- .Die Programme müssen jährlich an die aktuellen EU-Verordnungen angepasst werden
- Diese Anpassung muss bis zum 31.12. eines Jahres der Kommission übermittelt werden
- Bis zum 30. Juni jedes Jahres legen die Mitgliedstaaten der Kommission einen Bericht über die Ergebnisse der Kontrollen aus dem Vorjahr vor und belegen die Übereinstimmung mit der aktuellen Verordnung.
- Die Kommission wird ermächtigt, per Verordnung Mindestanforderungen gemäß Artikel 119a für nationale Kontrollprogramme festzulegen.
Begründet wird das durch die EU- Kommission mit dem Mangel an Mindestkontrollmaßnahmen für die Freizeitfischerei und daraus resultierenden Hauptursache für die heute erhebliche und inakzeptable Informationslücke, sowohl hinsichtlich des genauen Pools der Teilnehmer an diesen Fischereien (Anzahl der Schiffe, Anzahl der Fischer) als auch hinsichtlich der relevanten Fangdaten. Schließlich sei die Freizeitfischerei in den EU-Mitgliedstaaten auf dem Vormarsch.
Die Hauptgründe für die unzureichende Datenlage liegen in den zahlreichen Ausnahmen und Ausnahmeregelungen, insbesondere für bestimmte Schiffskategorien sowie für die Freizeitfischerei, die derzeit von der Bereitstellung von Fischereidaten befreit sind.
Da die Fänge aus der Freizeitfischerei jedoch weitgehend unberücksichtigt bleiben und somit nicht vollständig erfasst und berücksichtigt werden können, verzögert das die Erholung der Umwelt und die Erzielung der vollen wirtschaftlichen und sozialen Vorteile einer allgemeinen Fischerei auf nachhaltigem Niveau. Dies untergräbt demnach nicht nur die Rechtmäßigkeit der Fangtätigkeiten, sondern gefährdet auch die Überwachung der Quoten.
Das Fehlen einer EU-Kontrolle für die Freizeitfischerei würde auch weiterhin die Qualität der Fangdaten beeinträchtigen, ebenso wie falsche oder fehlende Wiegepraktiken bei der Anlandung. Dies würde zu Unzulänglichkeiten bei der Quotenüberwachung führen und die ökologische Nachhaltigkeit gefährden. Probleme würden auch darin bestehen, die Motorleistung auf (Angel-) Schiffen korrekt mit Kapazitätsobergrenzen zu versehen bzw. zu zertifizieren, die für die Gewährleistung der ökologischen Nachhaltigkeit von Fischbeständen jedoch wichtig sind.
Die Ziele dieser Verordnung sind demnach die Verfügbarkeit, Qualität und Austausch von Daten von Daten zu verbessern sowie eine Datenverwaltung und Datennutzung auf EU- Ebene.
Text: Lars Wernicke
Kommentare
Wer sieht, wiein Rügen 20 Tage lang die gleichen Angler täglich 100 Heringe fangen,
wer sieht wie in Holland Wolfsbarsche in großen Stückzahlen von Anglern gefangen werden,
wer sieht, wie in Italien Muscheltaucher(Freizeittaucher) Bestände plündern,
Wer sieht wie an der französischen Atlantikküste Wolfsbarsche mit Großhamen gefangen werden.
Wer sieht wie in italienischen Flussmündungen zum laichen ziehende Meeräschen mitGroßhamen gefischt werden,
Wer sieht wie Irland die lachse von Freizeitanglern in welchen Stückzahlen gefangen werden,
der darf auch darüber nachdenken ob da vieleicht Kontrolle sinnvoll sein kann. Ja, ich bin Angler, und habe schon viele Fische gefangen, aber nie mehr wie in der Familie verwendet wurden.
Gutmensch ? Oder wolltest Du nur schocken ?
Das ist schon sehr bezeichnend ,wenn Angler mit Fischern oder Fischwilderern auf eine Stufe gestellt werden !
Wo bleibt denn die Reglementierung der EU wenn Fischer masslos entnehmen. Wie war das mit den Lachsfangrechten ,welche irische Fischer dem europäischen Salmonfond verkauft haben. Die Söhne und Enkel dieser Fischer argumentieren nun ,daß es altverbrieftes historisches Recht gewesen wäre und fangen nun Lachse .
Das ist so ,als ob ein Vater Haus u. Grundstück verkauft und die Kinder verlangen nun die kostenlose Herausgabe vom Käufer. Ach ja , sind Netze und Großhamen in Deutschland für Angler genehm ?
Die EU sollte sich mal lieber um Bestandschutz in Bodden und Küstennahen Gewässern kümmern ,welche von Fischern und Nebenerwerbsfischern geplündert werden.
Das Fehlverhalten einiger weniger Fischer oder Angler, gilt es konsequent zu verhindern!
Regelungen die durch Lobbyisten und starke Interessensgemeinschaften herbeigeführt wurden und nur einseitig wirken und nicht nachweislich den Beständen nutzen, gilt es nachdrücklich zu widersprechen!
Bestandschutz und Artenerhalt: JA!
Dann aber für alle:
Berufs- und Nebenerwerbsfischer, Boots- und Küstenangler!
Da Angler ein automatisches Baglimit haben (nur aktive Fische können gefangen werden, auf Grund der Ineffektivität der Methode können auch nie wie mit Netzen ganze Schwärme oder Spots platt gemacht werden) ist jede weitere Regulierung von Anglern, bevor Regierung und Bürokratie den Anglern wieder gesunde Bestände garantieren, angelpolitisch absolut abzulehnen.
Siehe Messstationen in den Städten.
Das ist es was mich auf die Palme bringt.
Da wir ja eigentlich alle gleich behandelt werden sollten in der EU, könnten die anderen Länder ja erstmal den Fischereischein einführen oder wir schaffen den einfach ab, wär doch mal was.
Ansonsten brauchen sich die Parteien nicht wundern, das der Bürger weder auf die EU noch auf die Politik im allgemeinen Lust hat.