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Netzwerk Angeln hat auch für Mecklenburg-Vorpommern rechtzeitig einen Wahlprüfstein Angeln an die relevanten Parteien zur Landtagswahl 2021 geschickt.
Die kompletten Fragen findet ihr nochmal im Anhang.

Es haben 4 von 7 angemailten Parteien geantwortet.

Antworten und Beurteilung

Für Mecklenburg-Vorpommern haben wir nachfolgend die Antworten auf die Fragen aufgelistet und beurteilt.
Genauso werden eventuelle Nichtantworten bekannt gemacht und beurteilt.

  Hinweis!


Netzwerk Angeln betrachtet ausschließlich die angelpolitische Ausrichtung der Parteien.
Allgemeinpolitische Standpunkte finden in unserer Bewertung keine Berücksichtigung.

Die Beurteilungskriterien zum Wahlprüfstein Angeln

Die Beurteilung der (Nicht)Antworten der Parteien erfolgt daher in Bezug auf folgende Kriterien:

  • Sachkenntnis: Wurden die Fragen begriffen?

  • Antwortgenauigkeit: Wurden die Fragen konkret beantwortet oder wurde versucht auszuweichen?

  • Antwortvollständigkeit: Wurden alle Fragen beantwortet?

  • Anglerfreundlichkeit: Fallen die Antworten im Sinne von Anglern, Angeln und Anglerschutz aus?


Zum schnelleren Erkennen werden diese Kriterien wie Schulnoten bewertet (1 sehr gut, 6 ungenügend), der Punkt Anglerfreundlichkeit/im Sinne der Angler wird dabei doppelt gewertet. Aus diesen 4 Kriterien wird dann die Gesamtnote gebildet.

Hier seht ihr die Parteien mit der jeweiligen Gesamtnote.


FDP
Mecklenburg-Vorpommern


Gesamtnote:  1,7

CDU
Mecklenburg-Vorpommern


Gesamtnote: 3,0

SPD
Mecklenburg-Vorpommern


Gesamtnote: 4,1

GRÜNE
Mecklenburg-Vorpommern


Gesamtnote: 4,4

AFD
Mecklenburg-Vorpommern


Gesamtnote: 6,0

LINKE
Mecklenburg-Vorpommern


Gesamtnote: 6,0

FREIE WÄHLER
Mecklenburg-Vorpommern


Gesamtnote: 6,0

Nachfolgend findet ihr die gesamten Antworten sowie die detaillierte  Beurteilung dazu.

Antworten FDP Mecklenburg-Vorpommern (Gesamtnote: 1,7)

Unsere Frage zu "Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland"
1.:
Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei für die kommende Legislatur in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?

Antwort FDP

Angeln ist zeitlos und neben der Jagd nicht nur eine der ältesten und ursprünglichsten Formen der Nahrungsbeschaffung, sondern auch die ökologischste Form des Erlangens der gesunden Ressource Fisch. Angeln ist aber weit mehr als das. Es ist ein spannendes und gleichsam erholsames Hobby an der frischen Luft und im Einklang mit der Natur. Es fördert generationsübergreifendes Miteinander, den Artenschutz und die Artenvielfalt, die biologische und ökologische Bildung und auch ein ökologisches Bewusstsein.
Die FDP wird all diese Aspekte in ihrer Politik herausstellen und berücksichtigen. Die FDP sieht die kommunikativen Herausforderungen, gegen aufkommende Vorurteile und Unverständnis mit Aufklärung und Sachlichkeit ein positives Bild einer Freizeitgestaltung in der freien Natur zu setzen. Überregulierungen und Restriktionen lehnen wir Freie Demokraten ab und setzen auf das Bild verantwortungsvoller Angler, die sich ihrer Verantwortung für die Natur, den Artenschutz und den Gewässerschutz bewusst sind.


Beurteilung:
Die FDP sieht hier klar, dass Angeln weit mehr als blosse Nahrungsbeschaffung und Fischerei ist. Die FDP sieht die Gefahren und dass eine Entbürokratisierung dringend notwendig ist.

Unsere Frage zu "Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland":
2.:
Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Landespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit in ihr Programm aufnehmen, vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?

Antwort FDP
Über den Sinn oder Unsinn eines Fischereischeines lässt sich grundsätzlich streiten. Zumal Deutschland eines von ganz wenigen Ländern weltweit ist, in denen ein solcher Schein überhaupt existiert. Fakt ist auch, dass das Vorbereiten auf eine Fischereischeinprüfung und auch das Ablegen derselbigen Angler nachweislich zu Arten- und Naturschützern macht. Anders als irgendein Mitglied eines Naturschutzverbandes, das die Mitgliedschaft über den Beitrag erhält, haben sich Angler intensiv und nachprüfbar mit dem Naturschutz, mit Artenvielfalt und Schutz der Arten sowie dem Gewässerschutz auseinandergesetzt.
Die FDP setzt sich dafür ein, dass Kindern und Jugendlichen der Einstieg ins Angeln nicht nur erleichtert wird, sondern auch so unbürokratisch wie möglich ermöglicht wird. Wir Freie Demokraten plädieren dafür, dass Kinder grundsätzlich bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs ohne jegliche Bescheinigung auf Friedfische angeln dürfen. Bei den bis zu 8-jährigen sollte dabei immer eine Aufsichtsperson mit gültigem Fischereischein zugegen sein. Zudem sprechen wir uns dafür aus, dass Regelungen nicht nur regional oder landesweit gelten, sondern bundesweit, da die Gewässer sich nicht in starre Verwaltungsgrenzen pressen lassen.

Beurteilung:
Die FDP hat hier die Problematik eines Fischereischeines mit Nach- wie Vorteilen erkannt, plädiert aber grundsätzlich für die unbürokratische Möglichkeit zum reinschnuppern ins Angeln.

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Setzt sich ihre Partei zur Abschaffung der aktuellen Form der Fischereiabgabe und der falschen Verwendung der Gelder ein (insbesondere da Länder ohne Fischereiabgabe wie Niedersachsen, Sachsen und Bremen erfolgreich aufzeigen, dass alle daraus finanzierten Dinge auch ohne die Fischereiabgabe finanziert werden können)?

Antwort FDP

Die Fischereiabgabe darf nicht zum Selbstzweck oder zu einer Scheinsteuer verkommen, sondern muss einer originären Bestimmung folgen. Wenngleich die Fischereiabgabe als Sonderabgabe keine Gegenleistung des Erhebenden auslöst, so unterliegt sie einer gewissen Zweckbindung, da sie nur von einer bestimmten Gruppe getragen wird und nur in einem bestimmten Sachzusammenhang erhoben wird und somit auch gerade diese Gruppe und dieser Sachzusammenhang den Rahmen zur Verwendung vorgeben. Daher werden wir uns die Geldflüsse genau anschauen und die Verwendung kritisch hinterfragen. Wird die Fischereiabgabe zweckentfremdet, gehört sie neu geordnet oder abgeschafft.

4.
Was wird ihre Partei konkret unternehmen um im Falle einer Beibehaltung der Fischereiabgabe sicherzustellen, dass die Fischereiabgabe im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich direkt für Belange der Angler eingesetzt wird und wird ihre Partei in Zukunft Sorge tragen, dass zum Beispiel Projekte zum Artenschutz und Gewässerschutz sowie Projekte für die Bewirtschafter/Berufsfischer aus anderen Mitteln gefördert werden?

Antwort FDP

Aus unserer Sicht ist es die Aufgabe der Politik, klare rechtssichere Regelungen zu schaffen, die die Besonderheiten der Fischereiabgabe als Sonderabgabe berücksichtigen. Hier kommt aber auch den betroffenen Vereinen und Verbänden eine große Verantwortung zu, da diese sich in die Verwendung einbringen müssen und zudem auch die Interessen der nicht organisierten Angler beachtet werden müssen, die diese Abgabe ebenso tragen müssen.
Unter uns Freien Demokraten befinden sich viele Angler und diese bringen sich auch auf dieser Ebene ein. Zu nennen ist beispielhaft MdB Dr. Gero Hocker, ein Partei- und Angelfreund, der sich gleichzeitig auch als Präsident des Deutschen Fischerei-Verbandes für einen fairen Ausgleich zwischen Fischern und Anglern einsetzt. In Mecklenburg-Vorpommern wollen wir die bestehenden Verwendungen einer Prüfung unterziehen.

5.:
Wird ihre Partei dafür sorgen, dass die Verbände (die aktuell überproportional von den Geldern profitieren) nicht mehr in Entscheidungen zur Vergabe der Gelder einbezogen werden?

Antwort FDP

In Mecklenburg-Vorpommern steht das Aufkommen aus der Fischereiabgabe zunächst dem Land zu. Es wird dann im Benehmen mit einem aus Vertretern der beruflichen und nichtberuflichen Fischerei gebildeten Ausschuss vorrangig zur Förderung der Fischerei und zum Schutz und zur Pflege der Gewässer verwendet.
Die Bildung des Ausschusses folgt demokratischen Regeln. Sollte es, wie die Fragestellung betont, zu einem Ungleichgewicht zugunsten bestimmter Verbände gekommen sein, muss dies hinterfragt und erörtert werden. Politik sollte jedoch nur den Rahmen setzen und Benachteiligungen verhindern, grundsätzlich sollte aber das Selbstorganisationsrecht der Fischer und Angler respektiert werden.

Beurteilung:
Die Problematik falsch ausgegebenen Anglergeldes bei der Fischereiabgabe wird gesehen, allerdings will man in der Lösung weiter denen vertrauen, die das Geld bisher ja gerade nicht für Angler ausgaben. Denn dass Geld der Angler für Bewirtschafter statt für Angler ausgegeben wird, ist ja das Problem.

Unsere Frage zu "Immer mehr Angelverbote verhindern"

Frage 6.:
Was wird ihre Landespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in ihrem Bundesland zu verhindern?

Antwort FDP

Die FDP setzt auf Eigenverantwortung und Vernunft und wird sich dafür einsetzen, weitere Angelverbote zu vermeiden und teils schon bestehende Restriktionen wieder aufzuheben. Anstatt den Anglern immer weiter ihr Hobby zu erschweren oder zu verbieten, sollte anerkannt werden, dass Angler im eigenen Interesse den Gewässerschutz, den Artenschutz und den Naturschutz in das eigene Wirken und Handeln einbeziehen. Angelverbote und Quoten sollten ständig hinterfragt werden. Auch sollten nicht ständig neue Regulierungen erfolgen, sondern die Wirkung langfristig untersucht werden. Umgekehrt braucht es ein vernünftiges Kormoranmanagement, um die fischökologischen Schäden durch diese Vögel zu minimieren oder Neubesatzmaßnahmen, beispielsweise um die Aalpopulation wieder zu erhöhen.

 

Beurteilung
Die FDP setzt sich dafür ein, Angelverbote und weitere Restriktionen zu verhindern.

Gesamtbeurteilung
> Sachkenntnis: Die FDP hat die Fragen verstanden und zum Großteil auch die Problematiken aufgegriffen, die Anglern drohen können. Nur kleine Ausnahmen.
Note 1,5
> Antwortgenauigkeit: Die Fragen wurden verstanden und konkret an Hand der Fragestellung beantwortet.
Note 1,5
> Antwortvollständigkeit: Es wurden zu allen Fragen anhand der Fragestellung beantworet.
Note 1,5
> Anglerfreundlichkeit: Die FDP steht Anglern, Angeln und Anglerschutz positiv gegenüber und arbeitet teilweise schon aktiv daran, Angler nicht weiter zu regulieren. Lediglich dass die FDP zu viel auf Fischereiorgansiationen in der Umsetzung setzt, könnte man kritisieren.
Note 2

Gesamtnote FDP Mecklenburg-Vorpommern: besser als gut, 1,7

Antworten CDU Mecklenburg-Vorpommern (Gesamtnote: 3,0)

Unsere Frage zu "Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland"
1.:
Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei für die kommende Legislatur in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?

Antwort CDU

Die CDU hat sich in den zurückliegenden Jahren dafür eingesetzt, dass der Zugang zu den Gewässern des Landes, auch denen die in Schutzgebieten liegen, für die Angelei erhalten bleibt. Gerade jüngst haben wir mit der Änderung des Landeswassergesetzes eine Regelung zum Befahren nichtschiffbarer Gewässer in unserem Land mit kleinen Elektrobooten initiiert. Des Weiteren haben wir uns immer wieder für die Reduzierung des Kormoranbestandes und somit für den Schutz anderer gefährdeter Arten (Aal) eingesetzt. Auch in Zukunft werden wir uns dafür einsetzen, dass das Angeln in Naturschutzgebieten unter Natura 2000 Gebieten möglich bleibt. Gleichzeitig wollen wir uns dafür einsetzen, dass die Angler auch in Zukunft zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, zur Bildung, zum Schutz der Gewässer und zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen können. Deshalb werden wir uns weiterhin für das grundsätzliche Recht eines jeden zu angeln einsetzen.

Beurteilung:
Die CDU angtwortet inhaltlich nett, aber in der Praxis gibt es in M-V trotz der Regierungsbeteiligung der CDU viele Angelverbote in Naturschutzgebieten und viel Bürokratie beim Angeln.

Unsere Frage zu "Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland":
2.:
Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Landespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit in ihr Programm aufnehmen, vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?

Antwort CDU
Die CDU hat sich maßgeblich für die Einführung des Touristenfischereischeines in Mecklenburg-Vorpommern eingesetzt. Vor diesem Hintergrund unterstützen wir auch die Initiative, dass Kinder mit Erlaubnis der Eltern in jedem Bundesland die Möglichkeit bekommen sollen mit einer zusätzlichen Rute bei einem erwachsenen Inhaber einer regulären Angelerlaubnis unter Aufsicht ohne jede weitere Bürokratie mitangeln zu dürfen. Da das Angeln der föderalen Gesetzgebungskompetenz unterliegt sollte dies nach unserer Auffassung im jeweiligen Landesfischereigesetz und/oder der Fischereiverordnung festgeschrieben werden.

Beurteilung:
Die CDU unterstützt das bürokratielose Mitangeln nach niederländischem Vorbild.

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Setzt sich ihre Partei zur Abschaffung der aktuellen Form der Fischereiabgabe und der falschen Verwendung der Gelder ein (insbesondere da Länder ohne Fischereiabgabe wie Niedersachsen, Sachsen und Bremen erfolgreich aufzeigen, dass alle daraus finanzierten Dinge auch ohne die Fischereiabgabe finanziert werden können)?


Antwort CDU
Derzeit wird aus Mitteln der Fischereiabgabe nach Paragraf neun Abs. 3 des Landesfischereigesetzes die Förderung der Fischerei und der Schutz und die Pflege der Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern mitfinanziert. Unter anderem werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Maßnahmen zur ökologischen und fischereilichen Verbesserung der Gewässer
  • Artenhilfsprogramme gefährdeter Fischarten
  • Schulungen und Fortbildungsveranstaltungen für Fischereiaufseher und Gewässerwarte


sowie für Lehr- und Prüfbefähigte für die Fischereischeinprüfung

  • Sachausgaben und Aufwandsentschädigungen der ehrenamtlichen Fischereiaufsicht
  • Öffentlichkeitsarbeit


Vor dem Hintergrund der vielseitigen Fördermaßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte und des Artenreichtums sehen wir den Erhalt der Fischereiabgabe als zielführend an.
Da die Verwendung der Mittel aus der Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern wurde in den zurückliegenden Jahren insbesondere durch den Landesrechnungshof kritisiert wurde, hat sich die CDU bereits an die Landesregierung gewandt und eine gesetzeskonforme Verwendung der Mittel eingefordert. Dieser Forderung werden wir auch in Zukunft verleihen.

4.
Was wird ihre Partei konkret unternehmen um im Falle einer Beibehaltung der Fischereiabgabe sicherzustellen, dass die Fischereiabgabe im Sinne des
Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich direkt für Belange der Angler eingesetzt wird und wird ihre Partei in Zukunft Sorge tragen, dass zum Beispiel Projekte zum Artenschutz und Gewässerschutz sowie Projekte für die Bewirtschafter/Berufsfischer aus anderen Mitteln gefördert werden?

Antwort CDU
Wir werden uns für eine gesetzeskonforme Verwendung der Finanzmittel aus der Fischereiabgabe einsetzen.

5.:
Wird ihre Partei dafür sorgen, dass die Verbände (die aktuell überproportional von den Geldern profitieren) nicht mehr in Entscheidungen zur Vergabe der Gelder einbezogen werden?

Antwort CDU

Das Verfahren der Vergabe werden wir im Rahmen unserer Möglichkeiten überprüfen.

Beurteilung:
Die CDU sieht auch Probleme bei der Mittelverwendung und will hier nachhaken. Warum sie das nicht längst als Regierungspartei getan hat, bleibt offen.

Unsere Frage zu "Immer mehr Angelverbote verhindern"

Frage 6.:
Was wird ihre Landespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in ihrem Bundesland zu verhindern?

Antwort CDU

Die Vorgaben der Europäischen Union zur Erarbeitung von Managementplänen für FFH- und SPA-Gebiete sehen ausdrücklich die Beteiligung der Betroffenen und eine einvernehmliche Erarbeitung der Managementpläne vor. Gerade gegen seitens der Landesregierung vorgesehenen Restriktionen auf Angelgewässern hat die CDU in den zurückliegenden Jahren maßgeblich interveniert, um eine Nutzung der Gebiete in bisheriger Form zu ermöglichen. Wir sind der Auffassung, dass sich der günstige Erhaltungszustand der Lebensräume und –arten unter den bisherigen Nutzungsformen ausgebildet hat. Wir werden auch in Zukunft alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten nutzen, um das Angeln auf den Gewässern unseres Landes zu ermöglichen.

Beurteilung
Die CDU will zukünftig weitere Restriktionen verhindern, konnte dies aber während ihrer Regierungsbeteiligung bisher nicht durchsetzen.

Gesamtbeurteilung
> Sachkenntnis: Die CDU setzt teiwelse Angeln mit Fischerei und Gewässerbewitschaftung gleich, ist aber in den Themen grundsätzlich präsent. 
Note 3,0
> Antwortgenauigkeit: Die CDU hat die Fragen anhand der Fragestellung beantwortet. Teilweise wurden Angler mit Bewirtschaftern gleichgesetzt.
Note 3,0
> Antwortvollständigkeit: Es wurde zu allen Fragen anhand der Fragestellung geantwortet. Teilweise aber nicht im Sinne von Anglern oder Angeln, sondern zur Bewirtschaftung der Gewässer.
Note 3,0
> Anglerfreundlichkeit: Die CDU verwechselt teilweise Angeln mit Gewässerbewirtschaftung. Im Grundtenor steht sie aber zu Anglern und Angeln. Warum das die CDUbisher nicht in der Koalitioon besser umsetzen konnte, bleibt offen.
Note 3

Gesamtnote CDU Mecklenburg-Vorpommern: befriedigend, 3,0

Antworten SPD Mecklenburg-Vorpommern (Gesamtnote: 4,1)

Unsere Frage zu "Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland"
1.:
Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei für die kommende Legislatur in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?

Antwort SPD

Angeln ist ein beliebtes Hobby und wird von Millionen Menschen in Deutschland ausgeübt. Einher gehen damit soziale, wirtschaftliche und ökologische Vor- und Nachteile. Vorteile sind sicherlich der Aufenthalt in der Natur, um Entspannung und Erholung zu finden. Angeln bereitet den Menschen Freude, was insbesondere in den vergangenen Monaten für viele sehr positiv war. Auch wird für dieses Hobby gerne und zunehmend immer mehr Geld ausgegeben. Das schafft Arbeitsplätze und stärkt die Region vor Ort.
Insbesondere die in den Angelverbänden organsierten Angler und Anglerinnen tragen durch Gemeinschaftsaktionen zur Pflege und zum Schutz der Gewässer und der Umwelt bei. Darüber hinaus sind die Anglerverbände eine wichtige Säule für die Ausbildung unserer jüngeren und älteren Angelbegeisterten.
Wenn auch nachteilige Aspekte benannt werden, dann gehört dazu, dass auch die Freizeitfischerei dazu beitragen kann und regional dazu beiträgt, Fischbestände sehr intensiv zu befischen. Nicht alle Angler/Anglerinnen halten sich an gesetzliche Vorgaben und moralische Standards, bspw. wenn sie verbotenerweise Röhrichte und Schwimmblattgürtel befahren und betreten. Große Angelevents, die regional massive Auswirkungen auf die Fischbestände haben können, lehnen wir ab.
Wir schätzen die Arbeit des Landesanglerverbandes M-V sehr und können uns darauf verlassen, dass dieser anerkannte Naturschutzverband im Sinne der Natur handelt und seine Mitglieder – auch als Vorbild für andere – entsprechend aktiv sind. Deswegen haben wir auch kürzlich beschlossen, dass Angler und Anglerinnen auf allen nicht schiffbaren Gewässern, die bislang nur mit muskelbetriebenen Booten befahren werden durften, zukünftig mit kleinen E-Motorbooten fahren dürfen. Davon profitieren alle Angler und Anglerinnen in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist zwar schon einige Jahre her, aber trotzdem nennenswert, dass M-V zur Förderung der Angelfischerei den Touristenfischereischein eingeführt hat. Wir können Ihnen versichern, dass das Angeln in Mecklenburg-Vorpommern für die SPD zum Leben in unserem Land dazugehört. Wichtig ist uns, dass Angelnde hier im Land der 2.000 Seen fachkundig und nachhaltig auf möglichst vielen Gewässern unterwegs sind.

Beurteilung:
Die SPD verwechselt hier Angeln mit Bewirtschaftung, sieht beim Angeln vor allem "Gefahren" und setzt vor allem auf Verbände, Vereine und Naturschutz und will scheinbar nur die Minderheit der organisierten Sport- und Angelfischer (Thema Naturschutz, Ausbildung) fördern.

Unsere Frage zu "Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland":
2.:
Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Landespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit in ihr Programm aufnehmen, vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?

Antwort SPD
Die Regelungen in M-V sind sehr kinder- und familienfreundlich. Ab dem 10. Lebensjahr können Kinder den Fischereischein erlangen und danach selbstständig angeln. Weiterhin haben wir vor 3 Jahren, finanziert aus der Fischereiabgabe, das Pilotprojekt „Angeln macht Schule“ mit zwei Ganztagsschulen gestartet. Über Kooperationsvereinbarungen können Schulen und Angelvereine zusammenarbeiten, entsprechendes Unterrichtsmaterial wurde erarbeitet und steht zur Verfügung. Das Angebot ist vornehmlich für SchülerInnen der 5. und 6. Klasse konzipiert und bietet eine gute Möglichkeit, sich Wissen rund um das Thema Angeln anzueignen.
Bislang sahen wir keine Notwendigkeit, bundeseinheitliche Regelungen für das Angeln für Kinder und Jugendliche zu schaffen. Allerdings ist Ihr Vorschlag nachvollziehbar, und wir werden es gerne beraten.

Beurteilung:
Die SPD setzt auf die bisherigen bürokratischen Regelungen, will aber immerhin unseren Vorschlag "beraten"

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Setzt sich ihre Partei zur Abschaffung der aktuellen Form der Fischereiabgabe und der falschen Verwendung der Gelder ein (insbesondere da Länder ohne Fischereiabgabe wie Niedersachsen, Sachsen und Bremen erfolgreich aufzeigen, dass alle daraus finanzierten Dinge auch ohne die Fischereiabgabe finanziert werden können)?

Antwort SPD

Die bisherige Regelung im Landesfischereigesetz M-V in Paragraf 9 Abs. 3 soll beibehalten werden: „Das Aufkommen aus der Fischereiabgabe steht dem Land zu. Die oberste Fischereibehörde verwendet das Aufkommen aus der Fischereiabgabe im Benehmen mit einem aus Vertretern der beruflichen und nichtberuflichen Fischerei gebildeten Ausschuss vorrangig zur Förderung der Fischerei und zum Schutz und zur Pflege der Gewässer.“
Als Sonderabgabe muss die Fischereiabgabe ganz klar ihrem Zweck entsprechend und gruppennützig eingesetzt werden. Zweck der Förderung ist eine nachhaltige und naturverträgliche Nutzung möglichst aller fischereilichen Ressourcen in den Küsten- und Binnengewässern des Landes Mecklenburg-Vorpommern.


4.
Was wird ihre Partei konkret unternehmen um im Falle einer Beibehaltung der Fischereiabgabe sicherzustellen, dass die Fischereiabgabe im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich direkt für Belange der Angler eingesetzt wird und wird ihre Partei in Zukunft Sorge tragen, dass zum Beispiel Projekte zum Artenschutz und Gewässerschutz sowie Projekte für die Bewirtschafter/Berufsfischer aus anderen Mitteln gefördert werden?

Antwort SPD

Die Fischereiabgabe wird gesetzeskonform ausgegeben. In der Fischereiabgabeförderrichtlinie M-V wird transparent dargelegt, was gefördert wird. https://www.lfi-mv.de/foerderungen/fischereiabgabe/ Projekte zum Arten- und Gewässerschutz werden u. a. über die Naturschutzförderrichtlinie M-V oder die Richtlinie zur Förderung nachhaltiger wasserwirtschaftlicher Vorhaben (WasserFöRL M-V) gefördert.

5.:
Wird ihre Partei dafür sorgen, dass die Verbände (die aktuell überproportional von den Geldern profitieren) nicht mehr in Entscheidungen zur Vergabe der Gelder einbezogen werden?

Antwort SPD

Wir planen nicht, die geltende Regelung zu ändern.

Beurteilung:
Die SPD will hier klar die bisherige Vergabe der Anglergelder an Naturschutz und Bewirtschafter beibehalten und ist nicht einmal diskussionsbreit. Obwohl die Fischereiabgabe zu fast 100% von Anglern und nicht von Bewirtschaftern oder Naturschützern bezahlt wird.

Unsere Frage zu "Immer mehr Angelverbote verhindern"

Frage 6.:
Was wird ihre Landespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in ihrem Bundesland zu verhindern?

Antwort SPD
Natura 2000 ist das größte grenzüberschreitende Schutzgebietsnetz der Welt und ist eine herausragende Errungenschaft der Europäischen Union. Dieses Netz soll allen wichtigen Lebensräumen und gefährdeten Arten Schutz bieten. Deswegen gilt in Natura 2000-Gebieten das Verschlechterungsverbot gem. § 33 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz.
Danach sind alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. Die Bundesländer sind verpflichtet, Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen durch Managementpläne festzulegen.
In Mecklenburg-Vorpommern umfassen die Natura 2000-Gebiete ca. 35,5 % der Landesfläche, und darauf sind wir stolz. Auch wenn es nicht immer einfach war und ist, werden im Einvernehmen mit Nutzern und Eigentümern Managementpläne entwickelt und umgesetzt. An diesem Prinzip wollen wir festhalten, da nur so eine Nutzung und der Naturschutz in Einklang zu bringen sind.
Wir gehen davon aus, dass alle EU-Mitgliedsstaaten ihre Anstrengungen zur Umsetzung der Natura 2000-Richtlinien verstärken müssen. Was das für M-V bedeutet und ob es Verschärfungen für bestimmte Nutzergruppen geben wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersehbar.

Beurteilung
Die SPD geht in keinster Weise auf Frage nach den Angelverboten ein und spricht nur von Naturschutz- statt vin Anglerschutzerfordernissen.

Gesamtbeurteilung
> Sachkenntnis: Die SPD versteht nur teilweise  die Fragen und die konkreten Punkte um die es geht, immer wieder wird Angeln mit Gewässerbewirtschafung oder Fischerei gleichgesetzt
Note 4
> Antwortgenauigkeit: Da das Verständnis für die Sache teilweise fehlt, wurden die Fragen teilweise auch nicht konkret an Hand der Fragestellung beantwortet.
Note 3,5
> Antwortvollständigkeit: Es wurde auf alle Fragen etwas geschrieben, aber nur teilweise die Fragen konkret beantwortet. Immer wieder wird dabei  partiell Angeln mit Gewässerbewirtschafung oder Fischerei gleichgesetzt
Note 4
> Anglerfreundlichkeit: Die SPD steht Anglern, Angeln und Anglerschutz nicht übermäßig  positiv gegenüber und akzpetiert anscheinend nur organisierte Sport- und Angelfischer als Bewirtschafter, aber nicht als Angler oder das Angeln an sich. Es ist immer mehr Naturschutz als der Schutz angelnden Bürger im Vordergrund.
Note 4,5

Gesamtnote SPD Mecklenburg-Vorpommern: schlechter als ausreichend, 4,1

Antworten GRÜNE Mecklenburg-Vorpommern (Gesamtnote: 4,4)

Unsere Frage zu "Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland"
1.:
Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei für die kommende Legislatur in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?

Antwort GRÜNE

Eine Frage, die hier in Mecklenburg-Vorpommern eine Rolle spielt, ist jene des Tourismus-Fischereischeins. Die Landesregierung hat ihn eingeführt. Wir lehnen ihn auch nach Umbenennung in „Befristeten Fischereischein“ ab, denn wir wissen, dass dieser Schein auch unter Angelfreundinnen und -freunden umstritten ist. Es ist aus unserer Sicht nicht stimmig, wenn Anglerinnen und Angler einerseits auf der Basis des Fischereigesetzes Prüfungen ablegen müssen, um die notwendige Sachkunde im Umgang mit lebenden Tieren und der Natur nachweisen zu können und dass andererseits Menschen angeln dürfen, die im Zweifel noch nie eine Angel geschweige denn einen Fisch in der Hand hatten. Nur mit einer kleinen Broschüre sollen diese Menschen erfahren, welche Fische geschützt sind, wie man Fische schonend tötet, wie man sich in Naturschutzgebieten verhält und so weiter. Die in M-V geltende Regel erlaubt sogar, den befristeten Fischereischein unbegrenzt hintereinander erwerben zu können.
Mit einem Tourismus-Fischereischein nimmt die Landesregierung billigend in Kauf, dass Tier- und Naturschutz missachtet werden können, denn viele Menschen werden gar nicht einsehen, warum sie eine qualifizierte Sachkundigenprüfung bei den Angelvereinen absolvieren sollen, wenn sie sich für 20 Euro bzw. 13 Euro (bei wiederholter Ausstellung des Scheins) einen befristeten Fischereischein einfach so kaufen können. Die Gesellschaft fordert zu Recht auch bei der Jagd auf Wildtiere an Land Tierschutz ein. Dieser Tierschutz muss auch bei der Angelei auf heimische Fische gewährleistet werden. Ein Fischereischein, der einfach so bei Behörden, auf Campingplätzen oder in Touristen-Infos käuflich erworben und beliebig verlängert werden kann, schwächt die qualifizierte Arbeit der Angelvereine.

Als bürokratisch sehen wir die jetzige Regelung, dass Menschen, die ihren Hauptwohnsitz nach Mecklenburg-Vorpommern verlegen, jedoch über einen gültigen Fischereischein in einem anderen Bundesland verfügen, bei Umtausch in einen hiesigen Fischereischein in M-V erneut eine Sachkundigenprüfung ablegen müssen. Hier sehen wir eindeutig die Notwendigkeit, Sachkundigenprüfungen deutschlandweit zu vereinheitlichen, so dass Angler:innen auch bei Verlegung ihrer Hauptwohnsitze in andere Bundesländer auf Grundlage ihres erworbenen Fischereischeins problemlos weiter angeln können. Die Regeln für den Erwerb eines Führerscheins für das Lenken eines PKW sind schließlich auch nicht von Bundesland zu Bundesland verschieden. Eine liberale Lösung bietet zum Beispiel das Saarland. Im dortigen Fischereigesetz werden die Fischereischeine anderer Bundesländer ohne jegliche Unterscheidung anerkannt. Auch Sachsen erkennt bei Verlagerung des Hauptwohnsitzes nach Sachsen die Fischereischeine anderer Bundesländer bedingungslos an.
Zwar ist im § 7 Absatz 8 Landesfischereigesetz M-V formuliert, dass Fischereischeine, die in einem anderen Bundesland oder im Ausland von einer staatlichen Stelle erteilt oder staatlich anerkannt sind, dem Fischereischein in M-V gleichgestellt sind, doch weicht dies von einer Formulierung in der Verordnung über die Erteilung der Fischereischeine und Erhebung der Fischereiabgabe (Fischereischeinverordnung – FSchVO M-V) ab. Dort heißt es in § 1 Absatz 2: „Fischereischeine anderer Länder der Bundesrepublik Deutschland können gegen einen Fischereischein des Landes Mecklenburg-Vorpommern umgetauscht werden, wenn die Anforderungen an die absolvierte Sachkundeprüfung mit denen in Mecklenburg-Vorpommern vergleichbar sind.“
Andererseits erlaubt die „Kann-Bestimmung“, dass ein Umtausch in einen Fischereischein von M-V nicht erfolgen „muss“. Es zeigt sich an diesem Beispiel, dass die Fischereigesetze und -verordnungen nicht immer für die notwendige Verständlichkeit und Entbürokratisierung sorgen. Dahingehend werden wir mit unserer Politik für eine mehr Rechtsklarheit sorgen.

Für uns ist es generell wichtig, bei anstehenden Fragestellungen im Bereich der Wasser- und Fischereipolitik einen Ausgleich zwischen Umwelt- und Tierschutzbelangen, Wirtschaftsinteressen und Interessenlagen von weiteren Nutzer:innengruppen herbeizuführen.

An vielen Flüssen, Seen und Teichen ist in Mecklenburg-Vorpommern Angeln gestattet. In manchen Gebieten ist aus Naturschutz- oder anderen Gründen das Angeln untersagt, zum Beispiel in Angelruhezonen in Biosphärenreservaten. Insofern kann es nicht überall ein Recht auf die Angelei geben, aber dass Angeln als grundsätzlich zulässige Beschäftigung in der freien Landschaft auf Grundlage der Fischereischeinpflicht wird von Bündnis 90/Die Grünen nicht bestritten. Anglerinnen und Angler müssen sich dabei – was sie nach unserer Beobachtung auch in der großen Mehrheit tun – wie alle Anderen an die gesetzlichen Regeln für das Verhalten in der freien Natur und die fischereirechtlichen Regeln halten.

Die Tätigkeit der in den entsprechenden Vereinen und Verbänden, zum Beispiel im Landesanglerverband M-V organisierten Menschen, schätzen wir in diesem Zusammenhang sehr hoch ein. Als gesetzlich anerkannter Naturschutzverband hat der hiesige Landesanglerverband M-V einen verantwortungsvollen Blick auf die Gewässer und deren Fischbestände. Er bringt sich bei der Bewältigung der Aufgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie ein und sorgt für eine engagierte Nachwuchsarbeit durch die Betreuung von Kindern und Jugendlichen. Bündnis 90/Die Grünen begrüßt dieses Engagement und ist dankbar für die Impulse, die Angler:innen insbesondere in den ländlichen Räumen setzen.

Beurteilung:
Die Grünen wollen unbürokratische Regelungen wie den Touristenschein abschaffen, unterstellen Anglern und dem Angeln per se Schädlichkeit in Hinsicht auf  Natur- und Tierschutz und setzen nur auf Verbände und Vereine statt auf Angler und Angeln.

Unsere Frage zu "Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland":
2.:
Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Landespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit in ihr Programm aufnehmen, vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?

Antwort GRÜNE

Als Landespartei unterstützen wir eine gute Nachwuchsarbeit im Bereich des Freizeitangelns. Dies vor allem, weil über diese wichtige Arbeit in Angelvereinen soziale Bindungen und Naturverbundenheit gefördert werden. Der Vereinheitlichung von Zugangsvoraussetzungen für das Angeln in Deutschland stehen wir aufgeschlossen gegenüber.

Ein unbegleitetes Angeln von Kindern sehen wir kritisch. Gerade weil es sich beim Angeln um den Umgang mit Lebewesen handelt, muss das schrittweise Heranführen ans Angeln an der Seite erfahrener und ausgebildeter Angler:innen erfolgen.

Das Fischereigesetz M-V legt fest, dass Kinder erst ab dem 14. Lebensjahr einen Fischereischein ablegen müssen. Doch wenn mit der Angelei auch das Töten von Fischen verbunden sein soll, was ja in der Regel auch der Fall ist, dann ist eine solche pauschale Freistellung der Angelei für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren gar nicht erlaubt. Hier spricht die seit dem Jahr 2000 gültige "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundes-Tierschutzgesetzes" dagegen. Dort heißt es, dass ein Wirbeltier nur betäuben und töten darf, wer die dafür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Dies sei u.a. nachgewiesen, wenn die Person über einen entsprechenden Erlaubnisschein – in diesem Fall – einen Fischereischein verfügt. Das ist eine klare Aussage und der Beleg, dass das momentan gültige Landesfischereigesetz in diesem Punkt den bundesrechtlichen Regelungen zum Tierschutz widerspricht. Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren sollten nur in Begleitung eines sachkundigen Jugendlichen oder Erwachsenen angeln dürfen. Sachkundig heißt auch hier, dass die Begleitperson im Besitz eines Fischereischeins ist. Dies sollte auch so in einem Landesfischereigesetz festgeschrieben werden.

Beurteilung:
Die Grünen wollen keine Erleichterungen und kein unbürokratisches Heranführen der Kinder ans Angeln durch Mitangeln bei Erwachsenen. Sie setzen zudem nur auf Vereine und Verbände statt auf alle Angler.

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Setzt sich ihre Partei zur Abschaffung der aktuellen Form der Fischereiabgabe und der falschen Verwendung der Gelder ein (insbesondere da Länder ohne Fischereiabgabe wie Niedersachsen, Sachsen und Bremen erfolgreich aufzeigen, dass alle daraus finanzierten Dinge auch ohne die Fischereiabgabe finanziert werden können)?

Antwort GRÜNE

Die Erhebung von Mitteln aus der Fischereiabgabe erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern (LM). Die Verwendung der Mittel wird im Rahmen der Projektförderung durch das LM und das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern GmbH vorgenommen.

Das Aufkommen aus Mitteln der Fischereiabgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird entsprechend § 9 Absatz 3 Landesfischereigesetz (LFischG M-V) im Benehmen mit einem aus Vertretern der beruflichen und nichtberuflichen Fischerei gebildeten Ausschuss (Fischereiabgabeausschuss) vorrangig zur Förderung der Fischerei und zum Schutz und zur Pflege der Gewässer verwendet. Zwei-bis dreimal jährlich wird im Rahmen entsprechender Fischereiabgabeausschusssitzungen unter der Leitung des LM über die Auswahl geeigneter Projekte befunden.

Uns sind keine „falschen“ Verwendungen der Fischereiabgabe bekannt. Wir werden uns für eine entsprechende Transparenz bei der gesetzeskonformen Vergabe der Mittel aus der Fischereiabgabe einsetzen.

4.
Was wird ihre Partei konkret unternehmen um im Falle einer Beibehaltung der Fischereiabgabe sicherzustellen, dass die Fischereiabgabe im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich direkt für Belange der Angler eingesetzt wird und wird ihre Partei in Zukunft Sorge tragen, dass zum Beispiel Projekte zum Artenschutz und Gewässerschutz sowie Projekte für die Bewirtschafter/Berufsfischer aus anderen Mitteln gefördert werden?

Antwort GRÜNE
Nach unserer Kenntnis kommen Mittel aus der Fischereiabgabe zahlreichen Maßnahmen des Gewässerschutzes zu Gute, die unter anderem von den Angelvereinen und -verbänden selbst durchgeführt werden. Durch entsprechende Transparenzregeln wollen wir die Vergabe von Förderungen nachvollziehbarer machen. Eine Landtagsfraktion kann über die Möglichkeit, parlamentarische Anfragen und Anträge zu stellen, zu einer entsprechenden Transparenz beitragen. Deshalb ist es unser Ziel, wieder in den Landtag Mecklenburg-Vorpommern gewählt zu werden.

5.:
Wird ihre Partei dafür sorgen, dass die Verbände (die aktuell überproportional von den Geldern profitieren) nicht mehr in Entscheidungen zur Vergabe der Gelder einbezogen werden?

Antwort GRÜNE

Uns ist nicht bekannt, dass „Verbände“ überproportional von Mitteln aus der Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern profitieren. Das liegt daran, dass das Land die Vergabe von Mitteln aus der Fischereiabgabe nach unserer Kenntnis nicht veröffentlicht. Hier werden wir für entsprechende Transparenz sorgen.

Beurteilung:
Die GRÜNEN geben zu, recht wenig von de Verwendung der Anglergelder zu wissen, halten aber den Einsatz zur Gewässerbewirtschaftung und für Naturschutz etc. statt für Angler, Angeln und Anglerschutz für richtig

Unsere Frage zu "Immer mehr Angelverbote verhindern"

Frage 6.:
Was wird ihre Landespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in ihrem Bundesland zu verhindern?

Antwort GRÜNE

Bündnis 90/Die Grünen bauen darauf, dass die sowohl im Landesanglerverband M-V (anerkannter Naturschutzverband) organisierten, als auch die nicht organisierten Angler:innen die Ziele des EU-Naturschutznetzwerks NATURA 2000 unterstützen. Schließlich sind allein 12 in M-V vorkommende Fischarten als Arten des Anhang II der FFH-Richtlinie besonders geschützt. Das Schutzgebietssystem NATURA 2000 stellt dahingehend ein unverzichtbares Instrument dar, um die Artenvielfalt im Interesse einer ebenso artenreichen Fischfauna in Mecklenburg-Vorpommern zu erhöhen bzw. zu erhalten. Über die großen europäischen Förderfonds lassen sich zudem gezielt finanzielle Ressourcen einwerben, um in Kooperation mit den anerkannten Naturschutzverbänden sinnvolle Projekte zum Erhalt der Fischfauna des Landes durchzuführen. Deshalb sehen wir beim Thema NATURA 2000 weitaus mehr Chancen, als Risiken für unser Bundesland.

Die u.a. vom Landesanglerverband unterzeichnete Freiwillige Vereinbarung „Naturschutz,Wassersport und Angeln im Greifswalder Bodden und Strelasund“, die Freiwillige Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln in der Wismarbucht“ und die Freiwillige Vereinbarung für das Vogelschutzgebiet Schweriner Seen sind aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen Beispiele, wie sich der Landesanglerverband konstruktiv für das Management des Schutzgebietsnetzwerkes NATURA 2000 einsetzt.

Eine Einschränkung der Angelei in Mecklenburg-Vorpommern durch das Schutzgebietssystem NATURA 2000 und die „EU-Biodiversitätsstrategie 2030” können wir zudem nicht erkennen. Als Beispiel sei hier die Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet "Schweriner Innensee und Ziegelaußensee" vom 05.04.2005 angeführt. Sie gilt als gesetzliche Grundlage für den Schutz eines Teilgebietes des EU-Vogelschutzgebietes „Schweriner Seen“. In der Verordnung ist keine einzige Einschränkung der Angelei gefasst. Insofern sind die Befürchtungen, dass es mit der Einführung des Schutzgebietssystems NATURA 2000 sowie mit der Realisierung von NATURA 2000-Managementplänen über das bisherige Maß hinaus zu Einschränkungen für die Angelei kommt, aus unserer Sicht unbegründet.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein derart großes und weitverzweigtes Gewässernetz, dass gemessen an der Bevölkerungsdichte ausreichend Angelstrecke für die Freizeitangelei vorhanden ist. Indem unser Bundesland die EU-Naturschutzrichtlinien, die EU-Wasserrahmenrichtlinie und die EU-Nitratrichtlinie pflichtgemäß umsetzt, dürfte im Ergebnis die Freizeitangelei durch renaturierte und gut strukturierte saubere Gewässer deutlich profitieren und somit in der Bedeutung noch wachsen.

Beurteilung
Die Grünen erkennen nicht einmal die vielfältigen Einschränkungen der Angler und des Angelns und setzen alleine auf Naturschutz und Verbote. 

Gesamtbeurteilung
> Sachkenntnis: Die Grünen haben die Fragen  nur teilweise verstanden, bzw. in ihrem Sinne umgedeutet.
Note 3,5
> Antwortgenauigkeit: Die GRÜNEN setzen sich zwar mit den einzelnen Themen auseinander,  ziehen aber soweit ihnen möglich jedes Thema auf Verbandsebene und Natur- statt Anglerschutz.
Note 4
> Antwortvollständigkeit: Es wurden alle Fragen beantwortet, wenngleich nicht immer anhand der Fragestellung
Note 4,5
> Anglerfreundlichkeit: Die GRÜNEN haben kaum  Interesse daran Angler, Angeln oder Anglerschutz zu fördern. Es geht bestenfalls um Naturschutz durch Vereine/Verbände
Note 5

Gesamtnote GRÜNE Mecklenburg-Vorpommern: schlechter als ausreichend, 4,4

Antworten FREIE WÄHLER Mecklenburg-Vorpommern (Gesamtnote: 6,0)

Gesamtbeurteilung
Leider hatten es die Freien Wähler Mecklenburg-Vorpommern nicht nötig auf die Fragen von Netzwerk Angeln zu antworten - und das trotz einer Erinnerung.
Wer angelnde Bürger so mißachtet, hat nur eine Note verdient:

Gesamtnote Freie Wähler Mecklenburg-Vorpommern:  absolut ungenügend, 6,0 


Antworten AfD Mecklenburg-Vorpommern (Gesamtnote: 6,0)

Gesamtbeurteilung
Leider hatte es die AfD Mecklenburg-Vorpommern nicht nötig auf die Fragen von Netzwerk Angeln zu antworten - und das trotz einer Erinnerung.
Wer angelnde Bürger so mißachtet, hat nur eine Note verdient:

Gesamtnote AfD Mecklenburg-Vorpommern:  absolut ungenügend, 6 ,0


Antworten LINKE Mecklenburg-Vorpommern (Gesamtnote: 6,0)

Gesamtbeurteilung
Leider hatte es Die Linke Mecklenburg-Vorpommern nicht nötig auf die Fragen von Netzwerk Angeln zu antworten - und das trotz einer Erinnerung.
Wer angelnde Bürger so mißachtet, hat nur eine Note verdient:

Gesamtnote Die Linke Wähler Mecklenburg-Vorpommern:  absolut ungenügend, 6,0


Anhang:



Sehr geehrte Damen und Herren,

wir würden uns freuen, wenn sie den Lesern von Netzwerk Angeln - dem relevanten journalistischen Portal für Angler, Angeln und Anglerschutz - vor der Wahl zum Landtag/Abgeordnetenhaus Fragen beantworten könnten, wie sich ihre Landespartei zu verschiedenen Punkten im Bereich Angeln positioniert hat oder positionieren will.

Einen solchen Wahlprüfstein veröffentlichen wir bei jeder relevanten Wahl, hier als Beispiel zur Wahl des EU-Parlamentes:
https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/369-antworten-zum-wahlpruefstein-zur-eu-wahl-zu-anglern-angeln-und-anglerschutz.html

Thema Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland

> Angeln wie Angeltourismus ist die einzige Nutzung der deutschen Gewässer, welche Ökologie und Ökonomie nachhaltig zusammen bringt.
> Angler sind die wahren Wächter der Gewässer, da sie auf Grund der Anwesenheit am Gewässer vieles mitbekommen, was Behörden oder anderen sonst verborgen bleibt.
- Positives, wenn sich durch Hege auch der Gewässerbewirtschaftung durch Angelvereine neue Arten ansiedeln.
- Negatives, wenn Angler als erste bemerken wenn mit einem Gewässer etwas nicht stimmt durch Einleitungen, Unfälle oder Sonstiges.
> Das praktische Angeln bietet noch eine der wenigen Möglichkeiten Zusammenhänge der Gewässer und Natur aus eigenem Erleben zu erfahren.

Nicht umsonst wurde von allen Bundesländern Angeln auf unsere Nachfrage als so wichtig erachtet, dass während der Corona - Maßnahmen das individuelle Angeln erlaubt blieb (siehe auch: https://www.netzwerk-angeln.de/angeln/angelszene/501-corona-virus-und-angeln-aktuelle-entwicklungen.html).

Angeln ist die sinnvolle Freizeitbetätigung im Freien (als individuelle Betätigung gerade auch in Corona-Zeiten wichtig) ebenso wie wichtiger Wirtschaftszweig. Auch gibt es die Bedeutung der Angelvereine als Heger und Pfleger der Gewässer sowie mit deren bürgerschaftlichen Engagement mit den ökologischen, sozialen, kulturellen und traditionellen Vorteilen für die Gesellschaft.

Unsere Frage zu "Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland"
1.:
Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei für die kommende Legislatur in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?

Thema Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland


Die föderale Gesetzgebung zur Fischerei und damit auch zum Angeln ist in Bezug auf den Zugang zum Angeln für Kinder eine Katastrophe. Es ist in Deutschland uneinheitlich und in vielen Bundesländern Eltern- und Kinderunfreundlich.
> Je nach Bundesland bekommen Kinder ab Geburt einen Jugendfischereischein, in manchen ab 10 Jahren oder ab 12 Jahren oder es gibt und braucht gar keinen wie z. B. in Niedersachsen.
> Ein Jugendfischereischein erfüllt keinerlei Sinn und Zweck und ist nur unnötige Bürokratie.
> Ein Jugendfischereischein kann ohne weitere Bedingungen/Prüfung gekauft werden und berechtigt nur zum Mitangeln bei Erwachsenen, nicht zum selbstständigen Angeln.

Dabei dürfen z. B. in Brandenburg Kinder ohne (Jugend)Fischereischein und ohne Begleitung Erwachsener ab 8 Jahren legal und selbständig auf Friedfische angeln.
In Niedersachsen dürfen Kinder dagegen erst ab 14 überhaupt eine Angel in die Hand nehmen (mit Ausnahme zur direkten Vorbereitung auf die Prüfung zum Fischereischein. Den man allerdings in Niedersachsen gesetzlich gar nicht zum Angeln braucht).

Von einheitlichen Regelungen oder gleichen Lebensbedingungen kann hier also keine Rede sein.

Netzwerk Angeln plädiert daher für eine Regelung in der Art wie in den Niederlanden. Dort dürfen Erwachsene mit einer regulären Angelerlaubnis Kinder ohne weitere Bürokratie zum Angeln mitnehmen. Diese Kinder dürfen eine eigene, zusätzliche Rute zu den für den Angler erlaubten Anzahl Ruten nutzen und unter Aufsicht mitangeln. Dabei dürfen nicht mehr Fische entnommen werden als sie dem Inhaber der Erlaubnis alleine auch zustehen.

Viele Angler fordern daher für Deutschland, dass Kinder mit Erlaubnis der Eltern in jedem Bundesland die Möglichkeit bekommen sollen mit einer zusätzlichen Rute bei einem erwachsenen Inhaber einer regulären Angelerlaubnis unter Aufsicht ohne jede weitere Bürokratie mitangeln zu dürfen. Dies soll im jeweiligen Landesfischereigesetz und/oder der Fischereiverordnung festgeschrieben werden. Netzwerk Angeln unterstützt das.

Unsere Frage zu "Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland":
2.:
Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Landespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit in ihr Programm aufnehmen, vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?

Thema Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt

Obwohl die Gelder der Fischereiabgabe teilweise scheinbar korrekt ausgegeben werden (nach den Verordnungen der Länder), widersprechen sie meist den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien.

Insbesondere bei den Punkten:
>Gruppenhomogenität
> Besondere Finanzierungsverantwortung / Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Erhebungszweck
> Gruppennützigkeit der Verwendung des Abgabeaufkommen
> Periodische Legitimation der Sonderabgabe

Obwohl die Fischereiabgabe fast ausschließlich von Anglern aufgebracht wird, werden damit oft Projekte aus dem Natur-, Tier- oder Artenschutz bezahlt. Statt dass sie dem Angeln zugute kommen.
Dabei dürfen Angler rechtlich nicht einmal für Bewirtschaftung und damit auch nicht für Natur- und Artenschutz zuständig sein, das obliegt den Gewässerbewirtschaftern.

Nur ein kleiner Bruchteil der Angler ist in Deutschland in Fischereiverbänden organisiert (unter 20 %). Dennoch werden aus der Fischereiabgabe fast ausschließlich Projekte und Mitarbeiter der Fischereiverbände quersubventioniert.

Statt dass etwas konkret für Angler und Angeln allgemein getan wird, die das ja bezahlen müssen.

Da meist noch diese Verbände selber in den Ausschüssen/Gremien zur Vergabe der Gelder sitzen, hat dies - milde ausgedrückt - den Anschein einer Selbstbedienung zu Lasten der Angler.

Man sollte daher mit den Geldern aus der Fischereiabgabe ausschließlich Projekte für Angler und das Angeln fördern (die ja die Fischereiabgabe fast zu 100% aufbringen).
> Förderung von Kursen fürs praktische Angeln
> Studien über positive Wirkungen von Angeln
> Gezielte Öffentlichkeitsarbeit für das Angeln, unabhängig von Vereinen und Verbänden
> Einrichtung von barrierefreien Angelplätzen, auch abseits von Vereinsgewässern (frei zugänglich)
> Zuschüsse zu Fischereischeinkursen oder -prüfungen

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Setzt sich ihre Partei zur Abschaffung der aktuellen Form der Fischereiabgabe und der falschen Verwendung der Gelder ein (insbesondere da Länder ohne Fischereiabgabe wie Niedersachsen, Sachsen und Bremen erfolgreich aufzeigen, dass alle daraus finanzierten Dinge auch ohne die Fischereiabgabe finanziert werden können)?

4.
Was wird ihre Partei konkret unternehmen um im Falle einer Beibehaltung der Fischereiabgabe sicherzustellen, dass die Fischereiabgabe im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich direkt für Belange der Angler eingesetzt wird und wird ihre Partei in Zukunft Sorge tragen, dass zum Beispiel Projekte zum Artenschutz und Gewässerschutz sowie Projekte für die Bewirtschafter/Berufsfischer aus anderen Mitteln gefördert werden?

5.:
Wird ihre Partei dafür sorgen, dass die Verbände (die aktuell überproportional von den Geldern profitieren) nicht mehr in Entscheidungen zur Vergabe der Gelder einbezogen werden?



Thema immer mehr Angelverbote verhindern

Im Rahmen der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” sollen Angelverbote kommen ( Zitat DRAFT TECHNICAL NOTE ON CRITERIA AND GUIDANCE FOR PROTECTED AREAS DESIGNATIONS, EUROPEAN COMMISSION DIRECTORATE-GENERAL ENVIRONMENT: „extraktive Tätigkeiten wie der Bergbau, die Fischerei, Jagd oder Forstwirtschaft sind nicht mit dem Schutzniveau vereinbar“).
Ebenso werden im Rahmen von Natura2000 in Deutschland immer wieder (laut EU-Vorgaben) unnötige Angelverbote verhängt.

Dabei gibt es von der Bundesrepublik bezahlte Studien die nahelegen, dass Angeln und von Anglern bewirtschaftete Gewässer nicht nur nicht schaden (bei Vögeln, Libellen, etc.)!
Sondern im Bereich der Fische sogar eine größere Artenvielfalt als gleiche, unbewirtschaftete Gewässer aufweisen.

Zum Beispiel das Projekt Baggersee mit mit Prof. Arlinghaus (IGB) und Prof. Klefoth (Ökologie und Naturschutz, Hochschule Bremen) zeigt auf, dass gerade Bewirtschaftung durch Angler für mehr und nicht für weniger Artenvielfalt sorgen kann.(https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/jfb.13989, https://www.ifishman.de/projekte/baggersee/uebersicht-baggersee/, Förderung durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (Förderkennzeichen 01LC1320A, 01LC1320B und 3514685C20)) des Berliner Leibnitz-Institut für Gewässerökologie (IGB) und Binnenfischerei).

Weitere Studien/Veröffentlichungen dazu:
Status of aquatic and riparian biodiversity in artificial lake ecosystems with and without management for recreational fisheries: implications for conservation (https://www.ifishman.de/publikationen/einzelansicht/1787-status-of-aquatic-and-riparian-biodiversity-in-artificial-lake-ecosystems-with-and-without-mana/)
Einfluss anglerischer Bewirtschaftung auf die Biodiversität von Baggerseen: Eine vergleichende Studie verschiedener gewässergebundener Organismengruppen (https://www.ifishman.de/publikationen/einzelansicht/1793-einfluss-anglerischer-bewirtschaftung-auf-die-biodiversitaet-von-baggerseen-eine-vergleichende)
Baggerseen sind Refugien für die Artenvielfalt (https://www.ifishman.de/publikationen/einzelansicht/1734-baggerseen-sind-refugien-fuer-die-artenvielfalt/.)


Unsere Frage zu "Immer mehr Angelverbote verhindern"

Frage 6.:
Was wird ihre Landespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in ihrem Bundesland zu verhindern?

 


Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

 

Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis 19.02. 2021 beantworten könnten.

 

Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.

 

Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.




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Kommentare  

Was haben wir über die Amerikaner gelästert als Trump gewählt wurde.
Mir graut es davor wie die Wahl bei uns ausgeht....

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