corona angeln

Die Entwicklungen rund um die Ausbreitung des Corona Virus betreffen natürlich auch das Thema Angeln.
Da viele Angler die saubere und intensive Recherche von Netzwerk Angeln aus zahlreichen anderen Themenbereichen rund ums Angeln kennen, erhalten wir aktuell sehr viele Fragen rund ums Thema Angeln und Corona und haben nachfolgend die wichtigsten Informationen zusammengefasst.


Informationen für Angler bzgl. Corona Virus


Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 05.05.2021 - 19.35 Uhr

Aktueller Stand:Das individuelle Angeln ist erlaubt - alle Corona-Bestimmungen müssen eingehalten werden (Kontaktbeschränkungen, nächtliche Ausgangssperren usw.) 

Sollten wir von Änderungen/Verboten in einzelnen Bundesländern erfahren, werden wir informieren.

Problematisch können während des Lockdown die Reise/Übernachtungsbeschränkungen werden, bisher aber nicht das Angeln an sich. Wie gewerbliche Angebote (Angelanlagen, Kutter, Bootsvermietung, Guides etc. ) eingeordnet werden, ist in jedem Bundesland unterschiedlich und sollte vor Antritt einer Angeltour jeweils einzeln erfragt werden.

Nachtangeln bei Aussgangssperre - Darf man trotzdem nachts Angeln?

Nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz gilt ab einer wöchentlichen Inzidenz von 100 Covid19-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Da jedoch der Aufenthalt im Freien zwischen 22 Uhr und 0 Uhr zur allein ausgeübten körperlichen Bewegung zulässig ist, stellt sich die Frage ob Angeln zwischen 22 Uhr und 0.00 Uhr in Gebieten mit nächtlicher Ausgangssperre erlaubt ist.

Während bisher Angeln stets als "Sport und Bewegung an der frischen Luft" eingestuft wurde, hat die Bundesregierung nun den Kurs gewechselt. Der Landesanglerverband Sachsen-Anhalt veröffentlichte in unserer Facebook-Gruppe eine entsprechende Stellungnahme der Bundesregierung, aus der wie folgt zitiert wird:


Die Ausnahme des § 28b Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe g IfSG ist eng auszulegen. Nach der Gesetzesbegründung darf der ausschließliche Zweck des nach dieser Ausnahme gestatteten Aufenthalts außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft die körperliche Bewegung im Freien sein. Beim Angeln steht die Bewegung in Freien jedoch nicht im Mittelpunkt, der Hauptzweck ist hier das Angeln von Fischen. Daher ist das Angeln von dieser Ausnahme nicht umfasst.


Auch wenn viele Angler diese Einschätzung sicher nicht teilen, besteht die Gefahr dass man sich ein Bußgeld einfängt, wird man in Gebieten mit nächtlicher Ausgangssperre nach 22.00 Uhr beim Angeln angetroffen. 


Zusammenfassend lässt sich sagen: Im Moment ist Angeln in Gebieten mit Inzidenz über 100 und daraus resultierender Ausgangssperre bis 22.00 Uhr erlaubt.

Spezielle Regelungen in einzelnen Bundesländern können Nachtangeln ggf. weiter einschränken oder erlauben. Als Beispiel sei hier Bayern angeführt, hier entfällt laut einer Meldung des Landesfischereiverband Bayern die nächtiche Ausgangsbeschränkung aus Hegegründen beim Angeln auf Waller und für zweifach Geimpfte.

Ist Angeln während der Corona Pandemie aktuell erlaubt? Was ist zu beachten? - Ein Schnellüberblick!

Seit der Nachfrage im März 2020 von Netzwerk Angeln bei allen Bundesländern ist klar, dass Angeln als solches für den einzelnen Angler schon während der Ausgangsbeschränkungen der Bundesländer erlaubt war.

Im Mai 2020 wurden die Ausgangsbeschränkungen der Bundesländer, nach denen man einen triftigen Grund zum verlassen des Hauses braucht (wozu Angeln gezählt hat), weitgehend außer Kraft gesetzt. Grundsätzlich ändert sich dadurch für Angler also erstmal nicht viel:

Aktuell für ganz Deutschland:
Ja! Angeln als solches ist grundsätzlich in jedem deutschen Bundesland erlaubt.

Da die Bundesländer jeweils eigene Corona-Verordnungen erlassen, ergeben sich die Antworten auf viele Detailfragen rund ums Angeln aus den jeweiligen Landesverordnungen.
Nachfolgend eine grundsätzlicher Überblick für alle Bundesländer:  

Update: 08.05.2020

Am 06.05.2020 wurden die Regelungen zum Angeln in Bayern währen der Corona Pandemie erneut aktualisiert:
Angeln ist weiterhin erlaubt. Es darf jedoch nur alleine oder höchstens im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandten in gerader Linie, Geschwister sowie einer weiteren Person ausgeübt werden. Darüber hinausgehendes Gemeinschaftsfischen ist nicht gestattet. Wo immer möglich, ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten. [ Nachzulesen auch beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ]


Update: 20.04.2020
In der neuen Allgemeinverfügung für Bayern vom 16.04.2020 wurde die Ausnahme "Sport und Bewegung an der frischen Luft" etwas erweitert:
Es heißt dort nun: "Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung". Der fett markierte Teilsatz ist neu und wurd auch auf der Webseite des Ministeriums ergänzt.

Update: 07.04.2020

In Bayern wurden die Regelungen zum Angeln während der aktuellen Ausgangsbeschränkungen erneut präzisiert:

Bei größeren Fahrtstrecken zu Angelgewässern ist der Zweck der Ausgangsbeschränkung zu berücksichtigen. Dieser besteht darin, unter dem Aspekt des Gemeinwohls zu Hause zu bleiben, nur mit triftigem Grund die eigene Wohnung zu verlassen und auf diese Weise die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Ausflüge an entfernt liegende Flüsse und Seen laufen diesem Zweck zuwider. Daher möchten wir Sie bitten, zu Hause zu bleiben bzw. Sport und Bewegung an der frischen Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Selbstverständlich gilt dies auch für das Angeln.


Auf unsere erste Nachfrage beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (zuständig für Fischerei) vom 20.03.2020 teilte das Ministerium mit:

  • Die Einschätzung des Landwirtschaftsministeriums sei  "Dass Angeln – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – weiterhin erlaubt ist, Gemeinschaftsfischen dagegen nicht."

  • Die Fahrten zum Angelgewässer müssen natürlich möglich sein. Angelgeschäfte sind momentan in der Regel geschlossen. Andere Ausgabestellen von Erlaubnisscheinen wie Tankstellen dürfen angefahren werden, auch zum Tanken. Zu empfehlen wäre der Kauf von Online-Erlaubnisscheinen, was in Bayern seit 2019 möglich ist. Die umfangreichen Schutzvorkehrungen, die im Zuge der Ausgangsbeschränkungen festgelegt wurden, sind natürlich einzuhalten.

Update: 08.05.2020:

Seit dem 06.05.2020 ist in Niedersachsen auch das Angeln in gewerblich betriebenen Angelteichen wieder erlaubt. Die vorgeschriebenen Abstandsregeln müssen dabei natürlich eingehalten werden.


Auf unsere erste Nachfrage beim Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(zuständig für Fischerei) vom 23.03.2020 teilte das Ministerium mit:

  • Die Allgemeinverfügung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetztes Soziale Kontakte beschränken – anlässlich der Corona-Pandemie vom 22.03.2020 (Az. 401-41609-11-3) zielt ausdrücklich auf die Unterbindung sozialer Kontakte ab. Es handelt sich dabei nicht um eine pauschale Ausgangssperre, Bewegung im Freien und an der frischen Luft soll weiterhin möglich sein. Angeln ist ein eigentumsgleiches Recht, es besteht eine gesetzliche Hegepflicht für Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte (§ 40 NFischG). Abgesehen von zwingend erforderlichen Hegemaßnahmen ist zwar für das Angeln keine unmittelbare Erfordernis gegeben, nach Ziffer 3. Satz a) der Allgemeinverfügung ist die körperliche und sportliche Betätigung im Freien weiterhin gestattet und somit in diesem Sinne auch das Angeln (unter Einhaltung der Regeln der AV).

    Insbesondere sind Kontakte außerhalb der eigenen Familie oder Haushalts auf ein Minimum zu reduzieren (1, 2a) und ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Darüber hinaus sind Gruppenbildungen und nicht das Angeln selbst betreffende öffentliche Verhaltensweisen wie Picknicken und Grillen sind untersagt. 



  • Die notwendigen Wege sind unter Beachtung der derzeit gültigen Allgemeinverfügung (insbesondere Kontaktvermeidung) erlaubt. Das Aufsuchen von Verkaufsstellen zum Erwerb von Angelerlaubnissen, sofern nicht ohnehin von Amtswegen geschlossen, wäre ebenfalls nur unter strikter Beachtung der derzeit gültigen Allgemeinverfügung möglich. Für den Erwerb von Angelerlaubnissen, Ködern und Zubehör wird, sofern verfügbar, auf die Nutzung von Onlineangeboten hingewiesen.




Auf unsere erste Nachfrage beim Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (zuständig für Fischerei) vom 23.03.2020 teilte das Ministerium mit:

  • Das Angeln in Rheinland-Pfalz weiterhin erlaubt. Es gelten die dabei allgemeinen Bestimmungen bezüglich der Einhaltung von Abständen und der Vermeidung sozialer Kontakte. Daneben gelten weiterhin die Vorschriften bezüglich des Angel-Sports.



  • Die Fahrten zum Gewässer sind erlaubt. Selbstverständlich müssen sich auch Händlerinnen und Händler, die entsprechendes Angel-Equipment verkaufen, an die allgemeinen Bestimmungen halten.

Die Antworten wurden von der Redaktion aus meheren Mails (notwendige Nachfrage ans Ministerium) sinngemäß zusammengefasst.


Update: 03.04.2020
Nachdem Angeln in Berlin zunächst erlaubt war, dann kurzzeitig verboten wurde, ist es nun wieder erlaubt. Die Veröffentlichtung der Berliner Senatsverwaltung vom 03.04.2020 dazu:

  • Angelsport fällt unter die Regelung für Sport und Bewegung an der frischen Luft nach § 14, Abs. (3) Punkt i) der Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus (EindämmVO).
    Danach ist Angelsport – unter Beachtung der Vorgaben der EindämmVO – erlaubt, „alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung“.
    Nicht zulässig ist somit das gemeinschaftliche Fischen (‚sonstige Gruppenbildung‘).

  • Die Abstandsregeln von mindestens 1,5 Meter zwischen Personen sind auch beim Angeln unbedingt einzuhalten.


Auf unsere ersteNachfrage bei der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz  vom 23.03.2020 teilte man mit:

  • Im Land Berlin ist der Angelsport – unter Beachtung der am 22. März beschlossenen Kontaktbeschränkungen im Land Berlin – weiterhin erlaubt.
    Zulässig ist das Angeln alleine oder höchstens mit einer weiteren Person, die nicht dem eigenen Haushalt angehört. Erlaubt ist auch das Angeln mit mehreren Mitgliedern des eigenen Haushalts. Die Abstandsregeln von mindestens  1,5 Metern zwischen Personen sind auch beim Angeln unbedingt einzuhalten. Nicht zulässig ist das gemeinschaftliche Fischen.

  • Fahrten, die unmittelbar zum Angeln und Fischen dazugehören, sind selbstverständlich mit eingeschlossen. Der Erwerb der Angelerlaubnis erfolgt derzeit ausschließlich schriftlich bzw. elektronisch, Sprechstunden beim Fischereiamt sind aufgrund der Schutzmaßnahmen gegen den Corona-Virus derzeit nicht möglich.
    Siehe §14 Abs. 3, i) Kontaktbeschränkungen im Stadtgebiet von Berlin, Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin vom 22. März 2020.


Dies ist der Stand vom 23. März 2020. Falls es aufgrund neuer bundes- oder landesrechtlicher Regelungen zu Änderungen kommt, werden wir darüber auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, Berlin informieren.


Auf unsere erste Nachfrage beim Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg vom 23.03.2020 teilte das Ministerium mit:

  • Gemäß Artikel 1 der „Zweiten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung“ vom 22. März 2020 ist „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum […] nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten“. Weitergehende Einschränkungen für das Angeln sieht die genannte Verordnung für Baden-Württemberg nicht vor.

  • Insofern spricht innerhalb der genannten Regelungen grundsätzlich nichts gegen das Ausüben der Angelfischerei an der frischen Luft und der damit verbundenen notwendigen Tätigkeiten. Gleichwohl gilt es, die damit verbundenen Sozialkontakte auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren.

Die Antworten wurden von der Redaktion sinngemäß zusammengefasst.


Auf unsere Nachfrage beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 23.03.2020 teilte das Ministerium mit:

  • Ja, die Ausübung der Angelfischerei von Einzelpersonen ist weiterhin uneingeschränkt möglich. Bei dem Besuch von Teichanlagen mit höheren Besucherzahlen oder stärker frequentierten Gewässern sind folgende Punkte zu beachten: Aufenthalte im öffentlichen Raum sind nur alleine, zusammen mit Angehörigen, die im gemeinsamen Haushalt leben oder zusammen mit einer Person, die nicht im eigenen Haushalt lebt, gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen, die geeignet sind, dieses Abstandsgebot zu gefährden, wie etwa gemeinsames Feiern, Grillen oder Picknicken, sind unabhängig von der Personenzahl untersagt.

  • Fahrten/ Gänge zum Erwerb von Fischereierlaubnisscheinen, zu Köderautomaten und zur Erreichung des Gewässers sind weiterhin zulässig. Hierbei sind die Vorgaben zum Sicherheitsabstand und zu Personenansammlungen (s. Nr. 1) einzuhalten.




Auf unsere Nachfrage beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland vom 23.03.2020 teilte das Ministerium mit:

  • Zu 1) Ja,

  • Zu 2.) Ja. Die zuvor erlaubten Wege bleiben erlaubt.




Update: 20.04.2020

Die Ausgangsbeschränkungen in Sachsen wurden in der neuen Corona-Schutz-Verordnung ab dem 20.April 2020 erheblich gelockert - damit ist nun auch die viel diskutierte Beschränkung "im Umfeld des Wohnbereichs" weggefallen. Sächsische Angler können künftig auch an Gewässern angeln die nicht "im Umfeld des Wohnbereichs" liegen. 


Auf unsere Nachfrage beim Sächsischen Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft vom 23.03.2020 teilte das Ministerium mit:

  • Aufgrund der Beschränkungen durch die Allgemeinverfügung des SMS vom 22. März 2020, Az.15-5422/10 anlässlich der Corona-Pandemie gilt für das Angeln in Sachsen: Angeln (»Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereiches«) darf ausschließlich alleine und nur an Angelgewässern im Umfeld des Wohnbereiches stattfinden. Dabei müssen auch die Bedingungen des allgemeinen Kontaktverbotes beachtet werden, es muss also von Anfang bis Ende ausschließlich allein oder in Begleitung Lebenspartner/Angehöriger des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung erfolgen. Die zum Angeln notwendigen Berechtigungen (Fischereischein und Erlaubnisschein) müssen mitgeführt werden.

  • Zum „Umfeld“ gibt es keine klare Definition. Diese räumliche Beschränkung ist immer mit Blick auf das Ziel auszulegen, Infektionsketten durch die Minimierung von Ansteckungsmöglichkeiten zu unterbrechen. Wege sind, soweit irgend möglich, auf ein Minimum zu begrenzen und Kontaktmöglichkeiten soweit möglich einzuschränken.

Die Antworten wurden von der Redaktion sinngemäß zusammengefasst.

Auf unsere Nachfrage an das zuständige Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) in Brandenburg teilte das Ministerium mit:

  • Das Angeln bleibt im Rahmen der von der Landesregierung beschlossenen Beschränkungen des öffentlichen Lebens zulässig. Gemeinschaftsangeln ist damit jedoch gegenwärtig untersagt. Die Vorgaben zur Kontaktbeschränkung sind einzuhalten, die Abstandregelung von 1,5 Meter gilt auch für die Ausübung der Angelfischerei. Die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum sind dabei unbedingt einzuhalten. Das heißt: Angeln ist allein oder gemeinsam mit einer nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt. Gemeinschaftsfischen ist nicht zugelassen. Sollte bereits ein weiterer Angler vor Ort sein, bieten die Gewässer im Land in der Regel die Möglichkeit, den Mindestabstand von 1,5 Metern selbstständig um ein Vielfaches zu erweitern. Gewässer in Innenstädten, in Parks und parkähnlichen Anlagen, die auch von anderen Erholungssuchenden genutzt werden, bieten in diesen Zeiten nicht die optimalen Möglichkeiten, menschlichen Kontakten untereinander aus dem Weg zu gehen. Dort sollte auf das Angeln verzichtet werden.



  • Die Wege/Fahrten zum Angelplatz bleiben erlaubt. Die mit der Landesregelung bestehende Personenbeschränkung ist auch dabei zu beachten.


Auf unsere Nachfrage beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 23.03.2020 teilte das Ministerium mit:


  • Derzeit steht dem Jagen und dem Angeln in Thüringen nichts entgegen, wenn das allein oder im Kreis derer ausgeübt wird, mit denen man zusammen lebt. In Gruppen zu angeln ist nicht möglich. In Thüringen gilt ab heute, dass man sich im öffentlichen Raum nur mit einer weiteren Person aufhalten darf, die nicht zum eigenen Haushalt gehört. Das würde dann auch für das Angeln gelten. Sicherheitsabstand usw. ist dann natürlich auch zu beachten.



  • Es gibt diesbezüglich keine Einschränkungen.

Update: 09.05.2020
Schleswig Holstein wurden zahlreiche Einschränkungen bereits aufgehoben bzw. sollen bald aufgehoben werden. Das betrifft z.B. die Einreiseverbote für Touristen, Fahrten von Angelkuttern, Angeln an Forellenseen usw.  Aktuelle Informationen dazu findet man im Landesportal Schleswig-Holstein.

Auf unsere Nachfrage an das zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung in Schleswig Holstein vom 23.03 teilte das Ministerium mit:


  • Grundsätzlich gilt, dass das Ausüben des Angelsports in Schleswig-Holstein weiterhin erlaubt ist, sofern es sich um individuelle Angelausflüge von Schleswig-Holsteinerinnen und Schleswig-Holsteinern an ein natürliches Gewässer (See, Fluss, Ostsee oder Nordsee) handelt und sofern die allgemeinen Verhaltensmaßregeln wie Abstand und Kontaktverbot eingehalten werden. Vereinsgewässer müssen damit nicht grundsätzlich gesperrt werden, wenn es sich um natürliche bzw. in der freien Natur liegende Gewässer handelt.

    Einschränkungen können sich ergeben, wenn ein (im Regelfall sehr kleines) Vereinsgewässer ggf. vollständig eingefriedet ist und dann eher als „Freizeiteinrichtung“ anzusehen ist. Anglerinnen und Angler sollten sich bei Unklarheiten bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde erkundigen.Das Heringsangeln in der Gruppe (mehr als 2 Personen) ist vorerst bis zum 19.04.2020 nicht erlaubt. Kommerzielle Angelseen, genau wie vereinseigene Steganlagen und Sportsboothäfen zählen als Freizeiteinrichtungen und sind in Schleswig-Holstein derzeit geschlossen.Touristinnen und Touristen haben derzeit grundsätzlich keinen Zutritt zu Schleswig-Holstein.

    Dies gilt vollumfänglich auch für Anglerinnen und Angler.Kommerzielle Angelseen sind in Schleswig-Holstein derzeit geschlossen zu halten. Alle als „Freizeiteinrichtungen“ anzusehenden Einrichtungen – das betrifft ggf. auch anglerisch genutzte Infrastrukturen wie Häfen, Vereinsheime und ggf. eingefriedete kleine Vereinsgewässer – sind geschlossen und dürfen nicht genutzt werden, auch nicht zur Ausübung des Angelns.

  • Fahrten sind erlaubt.

Allgemein: Die Landesregierung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, im Zweifel auf die Ausübung des Angelns als Freizeitbeschäftigung zu verzichten, wenn die Verhaltensmaßregeln nicht sicher eingehalten werden können.  Damit können auch Anglerinnen und Angler ihren Teil dazu beitragen, die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen.

Auf unsere Nachfrage beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 23.03.2020 teilte das Ministerium mit:

  • Das Angeln ist unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen Vorschriften der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung und vorbehaltlich weiterer Einschränkungen zulässig.

  • Fahrten sind unter Einhaltung der Vorschriften möglich


Auf unsere Nachfrage an das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern teilte das Ministerium mit:

  • Gemäß den Entscheidungen der Landesregierung MV vom 22. März 2020 bleiben Freizeitaktivitäten der aktiven Bewegung an der frischen Luft unter Beachtung der Restriktionen bezüglich der Personenzahl und zulässigen Kontakt grundsätzlich erlaubt, hierunter fällt auch das Angeln als individuelle Aktivität. Damit ist die Ausübung des Angelns an offenen Gewässern einzeln oder zu zweit oder im Kreise der Personen, die dauerhaft zum jeweiligen privaten Hausstand gehören, erlaubt.

    Nach § 4 Abs. 1 SARS-CoV-2-BekämpfV sind jedoch touristische Reisen aus privatem Anlass in das Gebiet des Landes Mecklenburg-Vorpommern untersagt. Das bedeutet, dass Angler, die ihren Erstwohnsitz nicht in MV haben, derzeit nicht nach MV einreisen dürfen, um zu angeln.  

    Nicht erlaubt ist außerdem derzeit der Betrieb von Einrichtungen, die solche Freizeitaktivitäten gewerblich anbieten und wo es zu einer Konzentration von Personen an bestimmten Örtlichkeiten kommt. Hierunter fallen bspw. Angelteichanlagen oder gewerblich betriebene Angelkutter und -boote.



  • Soweit zur Ausübung des Angelns eine individuelle Anfahrt oder der Erwerb von Erlaubnissen erforderlich ist, ist dieses ebenfalls im Rahmen der zu Frage 1 genannten Beschränkungen zulässig. Allerdings ist bei der Ausgabe von Erlaubnissen zum Angeln zu unterscheiden, ob es sich um Erlaubnisse zur Ausübung des Angelns an offenen Gewässern handelt (was zulässig ist) oder um solche zur Ausübung des Angelns in geschlossenen Einrichtungen oder in Gruppen (Angelteichanlagen/Angelkutter), deren Nutzung derzeit nicht zulässig ist.

    Was die Nutzung von Köderautomaten anbelangt, so ist hierfür maßgeblich, ob deren Betrieb aktuell überhaupt erlaubt ist. Hier gelten die aktuellen Einschränkungen gewerblicher Aktivitäten. Angelköder, aber auch Angelerlaubnisse, werden regional häufig an Tankstellen angeboten. Der Betrieb von Tankstellen ist derzeit zulässig und unterliegt – soweit hier bekannt - auch keinen spezielleren Einschränkungen, so dass der Verkauf resp. der Erwerb von Angelerlaubnissen, Angelködern oder auch Angelzubehör an Tankstellen derzeit weiter möglich sein sollte. Hierzu liegen uns jedoch im Einzelnen keine Erkenntnisse vor.


Allgemein:

Diese einschränkenden Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona gelten zunächst befristet bis einschließlich 19.04.2020. Wir informieren auf unserer Internetseite fortlaufend über den aktuellen Stand: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/lm/Service/Coronakrise/


Auf unsere Nachfrage beim Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz von Nordrhein-Westfalen (zuständig für Fischerei) vom 23.03. teilte das Ministerium mit:

  • Die Ausübung der Angelfischerei ist in Nordrhein-Westfalen derzeit (27.03.2020) unter Beachtung der Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie weiter möglich. Zu beachten ist insbesondere das weitreichende Kontaktverbot, das zum 23. März 2020 in Kraft getreten ist. Demnach sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen hiervon ist die Zusammenkunft von Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen.



  • Für die Ausübung der Angelfischerei notwendige Fahrten sind weiter möglich. Untersagt sind hingegen Zusammenkünfte in Angelvereinen, Veranstaltungen und Versammlungen.

Allgemein:
Ungeachtet dieser Regelungen gilt aber grundsätzlich: Soziale Kontakte sind zu vermeiden und auf das Nötigste zu reduzieren, um die Weitergabe des Virus zu unterbrechen. Dazu kann jede und jeder Einzelne beitragen, indem unter anderem auf einen ausreichenden Abstand von mindestens 1,5 Metern zueinander geachtet wird. Über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie informiert die Internetseite https://www.land.nrw/corona.


Unsere Anfrage vom 23.03 an die Bremer Senatorin für Wissenschaft und Häfen wurde weitergeleitet und beantwortet vom Referat 10 für Ordnungsangelegenheiten des Ordnungsamtes, das Referat teil mit:

  • Grundsätzlich sind nach Allgemeinverfügung über das Verbot von Veranstaltungen, Zusammenkünften und der Öffnung bestimmter Betriebe zur Eindämmung des Coronavirus vom 23.03.2020 Sport und Bewegung an der frischen Luft nicht verboten. Angeln – allein oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich Angeln dagegen nicht.



  • Hinsichtlich der Personenbeförderung in einem PKW gilt, dass Fahrgemeinschaften grundsätzlich nicht erlaubt sind, sofern es sich nicht um den Weg zur Arbeit handelt oder sich nur maximal 2 Personen im Fahrzeug aufhalten, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt oder zum Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gehören.


Auf unsere Nachfrage bei der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) der Freien und Hansestadt Hamburg, teilte die Behörde mit:

  • Angeln ist erlaubt



  • Die dafür unbedingt notwendigen Wege und Fahrten sind unter strikter Einhaltung der Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus in Hamburg durch vorübergehende Kontaktbeschränkungen vom 22.03.2020 weiterhin möglich.


Wer für Angler relevante Informationen die nachfolgend noch nicht aufgeführt sind zur Verfügung stellen möchte - schickt uns bitte eine E-Mail ( Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! ) oder nutzt die Kommentarfunktion unterhalb dieses Beitrags.


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Warum sind manche Angelgewässer wegen Corona gesperrt?


Update: 08.05.2020
Auch was einzelne Gewässersperren durch Landkreise und Kommunen angeht, entspannt sich die Lage zunehmend. Der Anglerverband Niedersachsen e.V. konnte zusammen mit betroffenen Angelvereinen einen wichtigen Sieg vor Gericht erstreiten. ( Quelle )

Update: 27.03.2020
Aktuell erhalten wir immer wieder die Information, dass einzelne Gewässer wegen Corona gesperrt wurden. Ordnungsämter oder Kommunalverwaltungen sperren vereinzelt Gewässer, weil es sich um "Sportstätten" handelt.

►Ein klassisches Beispiel dafür ist z.B. die Regatta-Bahn in Duisburg.
►Ebenso ist ein Fall aus Maxdorf bekannt, in dem der Vereinssee vom Ordnungsamt als Sportstätte eingestuft und gesperrt wurde (Quelle).
►Angelvereine sperren vereinzelt ihr Vereinsgewässer. Teilweise nur für Gastangler, teilweise für alle Vereinsmitglieder.
►Mancherorts stellt das Heringsangeln (Angler stehen dicht beieinander) ein Problem dar - so werden in Kappeln für die Schlei aktuell keine Erlaubnisschein mehr verkauft. (Quelle)

Es ist gibt aber aktuell keine übergeordnete Sperrung von Gewässern - die meisten Gewässer in Deutschland können Stand heute beangelt werden..
corona gewaessersperre
Hinweisschild zum Tageskartenverkauf des ASV Heiligenwald - 27.03.2020

Angeln bei Kontaktsperre - Mit wem darf ich noch angeln?

Update 08.05.2020:
Die Kontaktbeschränkungen wurden in den vergangenen Tagen vielerorts gelockert. Jedes Bundesland hat inzwischen eigene Regelungen, mit welchen Personen oder welchem Personenkreis man Kontakt haben darf. Diese gelten grundsätzlich. Also auch für das Angeln und die Angler. Da sich je nach Entwicklung der Corona-Infektionen in den einzelnen Bundesländern schnell Änderungen ergeben können, sollte man sich immer auf den Seiten der jeweiligen Landesregierung über den aktuellen Stand informieren, wenn man mit mehreren Personen angeln gehen will.

Update: 23.03.2020

Am 22.03. hat sich die Bundeskanzlerin mit den Regierungschef der Länder auf eine "Kontaktsperre" verständigt (Quelle). Daraus geht hervor:

  • Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter 1. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  • Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

 


Welche Auswirkungen hat Corona auf Forellenseen?


Update 08.05.2020

In den meisten Bundesländern ist der Betrieb der Forellenseen wieder erlaubt. Es kann abweichend davon aber immer wieder dazu kommen, dass regional oder lokal von Behörden Beschränkungen oder Verbote auferlegt werden. Ebenso sind die Regeln und Voraussetzungen zum Angeln in Angelanlagen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich. Es ist also sinnvoll und anzuraten beim dem Forellensee anzurufen, den man besuchen will. Man kann Bedingungen abklären und auch gleich reservieren und so Problemen aus dem Weg gehen.

corona forellensee nordhackstedt
Stellungnahmen Forellensee Nordhackstedt - 17.03.2020 - 03.05.2020 // Quelle: Facebookseite Forellensee Nordhackstedt

Update 21.03.2020
Zwischenzeitlich sah die Lage so aus, dass wohl flächendeckend nahezu alle Forellenseen geschlossen waren. Auch Seen die zunächst noch unter speziellen Auflagen geöffnet hatten, mussten für Angler die Tore schließen. In den letzten Tagen konnten jetzt allerdings einige Forellenseen nach Absprache mit den lokalen Behörden wieder öffnen (Quelle).
Die einzelnen Meldungen der Seen könnt ihr auf den jeweiligen Facebook-Seiten nachlesen:

Fahren aktuell die Angelkutter?

Update: 08.05.2020

Sowohl in Schleswig-Holstein wie in Mecklenburg-Vorpommern scheint es kurz davor zu sein, dass auch Ausfahrten mit Angelkuttern wieder erlaubt werden. Ab dem 18.05.2020 soll es wieder losgehen. Wie genau und unter welchen Bedingungen ist uns noch nicht bekannt. Voraussichtlich werden die Kutter nicht voll besetzt sein dürfen (Abstandsgebot). Es ist also dringend notwendig, beim Kutter seiner Wahl anzurufen und das jeweils abzuklären.
Die werden auch die notwendigen Tipps und Infos für Angeltouristen zur Übernachtung geben können.

Update: 17.03.2020
Nein - aktuell fahren keine Angelkutter. Ganz grundsätzlich scheitert das schon daran, dass es keine Gäste gibt. Die beiden Bundesländer an der Ostsee, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell für touristische Reisen gesperrt.
corona ms einigkeit screenshot
Stellungnahmen MS Einigkeit, Heiligenhafen - 17.03.2020 und 08.05.2020 (Screenshot Facebookseite MS Einigkeit)

Haben Angelgeschäfte noch geöffnet?

Update: 08.05.2020
Bundesweit haben alle Angelgeschäfte wieder geöffnet bzw.  es wurden Möglichkeiten geschaffen, die Angelgeschäfte im eingeschränkten Betrieb öffnen zu können.

Update 20.04.2020: Auch hier zeigt sich ein unterschiedliches Bild.
Seit dem 20.04.2020 dürfen Angelgeschäfte wieder Schritt für Schritt öffnen. Zunächst gilt das aber nur für "kleine" Geschäfte mit Ladenflächen unter 800 m².
Die 800 m² Regelung wird jedoch in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgelegt, so ist es in manchen Bundesländern z.B. erlaubt, durch Absperrband die Ladenfläche auf eben 800 m² zu verkleinern. In anderen Bundesländern besteht diese Möglichkeit nicht.


In Bayern hat man sich dazu entschieden, die Ladenöffnungen mit einer Woche Verzögerung zu erlauben - hier können kleine Läden erst ab dem 27.04 wieder öffnen.

Auch Bau- und Gartenmärkte werden wieder geöffnet, viele davon bieten z.B. auch Lebendköder für Angler an.

corona angelladen geoeffnet
Ankündigung - Eröffnung Angeljoe Dortmund

Wo bekommt man während der Corona Pandemie Erlaubnisscheine zum Angeln?

Update: 08.05.2020

Da inzwischen Ausgangsbeschränkungen aufgehoben und alle Geschäfte im Normalfall wieder geöffnet haben, ist auch der Bezug von Angelkarten über die bisher üblichen Wege grundsätzlich wieder möglich. Eingeschränkt ist dabei aktuell noch der Bezug über Hotels oder Gastronomie. Ob Erlaubnisscheine bereits jetzt oder erst wieder nach Öffnung der Gastronomie und Hotellerie in den einzelnen Bundesländern möglich ist, klärt man am besten mit einem Anruf.

Update 23.03.2020

  • Jahreserlaubnisscheine/ Vereinsmitgliedschaften
    Bereits bezahlte Jahresscheine/ Karten sind zuerst einmal weiterhin gültig.

  • Gastkarten / Tageserlaubnisscheine
    Viele Ausgabestellen für Erlaubnisscheine befinden sich in Geschäften, die aktuell geschlossen sind. Genauere Auskünfte kann aktuell nur der jeweilige Bewirtschafter erteilen, in dessen Auftrag die Erlaubnisscheine verkauft werden.

  • Onlinekarten
    Für einige Gewässer in Deutschland kann man Erlaubnisscheine mittlerweile online erwerben - z.B. über die Plattform Hejfish.

►Im Koblenzer Raum, hat man aktuell eine schnelle und pragmatische Lösung gefunden. Da die Angelgeschäfte geschlossen sind, werden Erlaubnisscheine für den Rhein seit dem 19.03.2020 nun von Einzelpersonen verkauft. Die Tageskarten werden nach vorheriger telefonische Absprache über ein Fenster in Kippstellung übergeben. (Quelle)

►Wir haben beim Online Angelkarten Anbieter Hejfish nachgefragt, wie der Anbieter bei Gewässersperren reagiert und ob es für bereits gekaufte Karten die evtl. gesperrte Gewässer betreffen ggf. Rückerstattungen geben würde.  Hejfish Geschäftsführer Wolfgang Lang äußert sich dazu so:

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

besten Dank für Ihre Nachricht.

Wir, als Vermittler von Online-Erlaubnisscheinen, bieten für verschiedenste Bewirtschafter den Online-Verkauf an.

Sobald uns ein Bewirtschafter über die Einstellung des Verkaufs von Erlaubnisscheinen informiert, stellen wir den Online-Verkauf unverzüglich ein. Sollte im Sinne des Anglers eine Rückabwicklung aus gegebenen Anlass gewünscht sein, würden wir dies in Abstimmung mit dem jeweiligen Bewirtschafter ermöglichen.

Viele Grüße
Wolfgang Lang


Finden aktuell Fischerprüfungen und Vorbereitungskurse statt?

Update: 08.05.2020

Aktuell finden noch keine Fischer-/Angelprüfungen statt - auch Vorbereitungskurse mit Präsenzpflicht finden aktuell noch nicht statt.
Ab wann es wieder Präsenzkurse und Prüfungen geben wird, steht aktuell noch nicht fest.

Update: 23.03.2020

Im Moment sind deutschlandweit alle Zusammenkünfte in privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich verboten. Das betrifft auch Vorbereitungskurse für Fischerprüfungen.
Außerdem haben die Prüfungsbehörden in vielen Bundesländern bis auf Weiteres alle Prüfungen abgesagt.

Wer eigentlich vor hatte einen Vorbereitungskurs zu besuchen oder eine Fischerprüfung abzulegen, kann sich jedoch natürlich Unterrichtsmaterial besorgen und sich zu Hause vorbereiten.

►Der Lehrmittelanbieter Heintges hat zudem am 20.03.2020 bekanntgegeben, dass er die bestehenden Zugänge für die Heintges E-Learning Plattform kostenlos für 6 Monate verlängert!.

corona heintges 6monate
Information heintges Lehr- und Lernsysteme,  - 20.03.2020 (Screenshot Newsletter Fa. Heintges )
corona fischerpruefung bayern
Absage aller Fischerprüfungen in Bayern

Was ist mit Vereinsveranstaltungen von Angelvereinen?

Update 08.05.2020
Größere Vereinsveranstaltungen finden aktuell nicht statt. Die Bestimmungen mit wie vielen Personen welche Zusammenkünfte für welche Gruppen möglich sind, sind für jedes Bundesland mitunter verschieden und ändern sich auch je nach Lage der Corona-Infektionen.  Konkrete Informationen zu Zusammenkünften und Veranstaltungen findet man auf den jeweiligen Corona-Informationsseiten der einzelnen Bundesländer.

Update: 23.03.2020
Aktuell sind in Deutschland flächendeckend alle Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten.
Das betrifft auch Gemeinschafts-, Hege-, Traditionsangeln etc..
Alle im Moment stattfindenden Jahreshauptversammlungen von Angelvereinen sind im Moment abgesagt.

Dürfen Angelvereine aktuell Fischbesatz tätigen?

Wir haben beim Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (zuständig für Fischerei) aufgrund der Ausgangsbeschränkungen in Bayern auch nachgefragt, ob für Angelvereine Fischbesatz oder andere Hegemaßahmen weiterhin möglich sind.

Hier die Antwort des Ministeriums vom 20.03.2020:

Fischbesatzmaßnahmen fallen aus unserer Sicht unter die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Teichwirte. Allerdings sollte es auf das notwendigste Maß reduziert und eventuell erst nach den zwei Wochen durchgeführt werden, ebenso wie weitere Hegemaßnahmen.

Zu beachten wäre dabei grundsätzlich, dass:

  • die Besatzfische vom Teichwirt geliefert werden sollten und nicht von den Vereinsmitgliedern abgeholt werden sollen (mehrere Personen aus unterschiedlichen Familien kommen sonst in einem Auto zusammen).

  • beim Besatz darauf zu achten ist, dass die Fische möglichst mit Behältnissen eingebracht werden, die von einer Person getragen werden können oder ggf. auf andere Besatzmöglichkeiten zurückgegriffen wird (z.B. Verwendung von Rutschen)

  • Beachtung der derzeit allgemein gültigen Hygienemaßnahmen (Abstand von mind. 1,5 – 2 Meter, kein Händeschütteln, Niesen/Husten in Ellbogenbeuge usw.)

  • eine kurze schriftliche Anweisung des Vorstands zu den gebotenen Verhaltensregeln der Mitglieder erfolgt

  • aus der Besatzmaßnahme darf kein „soziales Vereinsevent“ werden, d.h. die damit zusammenhängenden Arbeiten sind auf das erforderliche Maß zu reduzieren und Anschluss fährt jeder wieder heim, ohne gemütliches Beisammensein.

Diesbezüglich haben bereits mehrere Angelvereine Kontakt mit uns aufgenommen. Das ist durchaus nachvollziehbar - denn wichtige Hegemaßnahmen sind teilweise nur schwer oder gar nicht verschiebbar. Unser Tipp: In dringenden Fällen, nehmt Kontakt mit den Kreisverwaltungsbehörden auf, schildert die Situation, verweist auf die hier zitierte bayerische Regelung und darauf, dass ihr wirklich nur eine absolut notwendige Hegemaßnahme durchführen müsst. 





  So recherchiert Netzwerk Angeln zum Thema Corona und Angeln!

Im Schatten der Corona - Krise erleben wir in Deutschland derzeit auch eine Informationskrise. Über Whatsapp-Nachrichten und in zahlreichen Facebook-Meldungen werden häufig falsche Informationen verbreitet.
Gerade zu der Frage ob und in welchem Umfang Angeln aktuell trotz der Ausgangsbeschränkungen und Kontaktverbot noch erlaubt sei herrscht deshalb oft Unsicherheit.

redaktionsbild

Auch deshalb haben wir uns dafür entschieden hier eine Informationssammlung mit sauber recherchierten Informationen bereitzustellen.
Wie immer gilt bei uns: Keine Meldung ohne Quelle! - Alle Fakten die wir hier sammeln, sind mit Quellen belegt.

Wir versuchen stets die hochkarätigsten Quellen zu nutzen - d.h. als Journalisten fragen wir in der Regel direkt in den zuständigen Behörden oder Ministerien nach, um möglichst belastbare Aussagen zu erhalten und aktualisieren diesen Artikel ständig.



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Kommentare  

Danke für die Zusammenfassung der derzeitigen Lage!
Kleiner Hinweis: Das letzte Bild bei "Haben Angelgeschäfte noch geöffnet?" wurde falsch verlinkt.

LG,
Marc
Danke für die Info Marc - ist korrigiert! Guter Mann ;)
Hallo,
aus eigener Dummheit hab ich mir letztes Jahr bloß eine Jahres Karte für den Rhein gemacht, hab gestern aber noch gedacht wirst doch die 5 Jahres Erlaubnis Karte gemacht haben. Aber egal, hab jetzt gestern dann vorgehabt die JahresRheinkarte zu kaufen und es erst da bemerkt. Behörden haben zu, damit ich die 5 Jahres Karte verlängere Wim mir die Rheinkarte zu holen. Gibt es in dieser Krisen Zeit eine Alternative oder bin ich gezwungen, so lang zu warten bis die Ämter ihre Dienstleistungen wieder fortführen?

Liebe Grüße
Max
Hallo Max,
am besten Mal bei der zuständigen Behörde anrufen oder eine E-Mail hinschicken und darum bitten, dass Sie dir den Schein auf dem Postweg zuschicken könnten. Das "Zuhaben" bezieht sich ja aktuell nur auf den Publikumsverkehr - sprich, sie sind per Telefon und Mail durchaus erreichbar.
Wie steht es um geplanten Fischbesatz, darf dieser während der 14 Tage in Bayern erfolgen.
Zählt das nicht zu triftigen Gründen die Fischereihege?
Es werden ja doch noch ein paar Helfer für die Fischereiwirtschaft benötigt.
Falls ja unter welchen Auflagen darf das geschehen?
Könnt Ihr das bitte bei eurer Anfrage mit aufnehmen?

Danke!
Hallo Gerrit,
wir haben eine Presseanfrage ans Ministerium gesendet - und auch den Punkt Fischbesatz mit abgefragt. Sobald wir Antwort haben, werden wir den Artikel aktualisieren.
Hallo,
Gibt es bezüglich der Ausgangsbeschänkungen im Saarland auch Infos zum Thema Angeln?
Darf man oder darf man nicht ?
Kann dazu nirgends etwas herausfinden.

MfG
Hallo Florian,
die Allgemeinverfügung im Saarland ist fast wortgleich zu der in Bayern. In Bayern wurde uns vom Ministerium bereits ausdrücklich bestätigt dass Angeln Stand jetzt (21.03.2020) erlaubt ist (alleine - nicht in Gruppen).

Eine entsprechende Anfrage an die Behörden im Saarland unsererseits ist derzeit unterwegs. Alle aktuellen Entwicklungen kannst du in unserem Artikel verfolgen - wir aktualisieren mehrfach täglich. Bleib gesund und Petri Heil!
Warte auch auf Info's aus dem Saarland. Vereinsgewässer ist auf jedenfall gesperrt. Hoffe das ich noch an der Saar alleine angeln darf.
Hallo Thomas und Franz.
Danke euch für die interessanten Infos. Dickes Lob von mir.

Herzlichen Gruß
Rüdiger (wusel345).
Hallo wusel, schön von Dir zu lesen und DANKE fürs Lob!

Wir versuchen weiter aktuell alles zu sammeln und zu verifizieren.
Moin
Hallo Thomas und Franz.
Danke Euch auch für die interessanten Infos. Dickes Lob auch von mir.!!!

lg der nobbi1962 aus dem AB
Hallo Nobbi, schön auch von Dir hier zu lesen!
Bleib gesund!
Hallo an Euch,
klasse das Ihr euch solche Mühe gebt Licht in das Dunkel zu bringen. Ich habe nun eure Seite gefunden und zu den Ausführungen noch eine Frage die ich auch von der Polizei nicht beantwortet bekomme.
Angeln ist Sport aber darf ich mit dem Auto zu unseren geschlossenen Vereinsteichen fahren

mit freundlichem Gruß und Petri Heil
Wilfried
Hallo Wilfried,
wenn es Dir die Polizei nicht beantworten kann ist das natürlich auch für uns schwierig. Uns liegt aber eine Mail der bayerischen Staatsregierung von heute, 21.03.2020 vor, in der empfohlen wird man solle idealerweise zum "Angelziel" spazieren.

Meine persönlichen Einschätzung dazu: Es soll verdeutlicht werden, dass aktuell NICHT der richtige Zeitpunkt ist um an einen 150km entfernten See zu fahren - sondern sich eher auf die Gewässer in unmittelbarer Nähe konzentriert....
Hallo Franz,
erstmal Danke für die Antwort und ein großes Lob an dich, aber natürlich auch an das Team welches Ihr ja seid. Das mit der Entfernung ist für mich eigentlich schon klar, es geht mir um die ca 20 km entfernten Gewässer. Mittlerweile habe ich aber dies gefunden:
FAQ Bayerischer Rundfunk
Da steht etwas mehr drinn und wird dem einen oder anderen vielleicht auch noch Fragen beantworten.
Nochmal, Danke und weiter so
Gruß aus Hersbruck
Wilfried
Wie ist es in Bayern wenn man eine Tageskarte braucht? Der Inhaber verkauft welche aber dazu müsste ich ja aus dem Haus und einen Weg auf mich nehmen welcher nicht zu den notwendigen gehören?? Mfg
Hi Tobias,
dazu haben wir aktuell leider (noch) keine belastbare Aussage vom Ministerium. Wir bemühen uns darum, eine zu bekommen - aber du kannst dir vorstellen, wie schwierig das im Moment ist.
Danke sehr.. ich hab Zeit. Macht euch mal schlau . MfG
Hallo Tobi - Infos aus dem Ministerium sind da:

"Die Fahrten zum Angelgewässer müssen natürlich möglich sein. Angelgeschäfte sind momentan in der Regel geschlossen. Andere Ausgabestellen von Erlaubnisscheinen wie Tankstellen dürfen angefahren werden, auch zum Tanken. Zu empfehlen wäre der Kauf von Online-Erlaubnisscheinen, was in Bayern seit 2019 möglich ist. Die umfangreichen Schutzvorkehrungen, die im Zuge der Ausgangsbeschränkungen festgelegt wurden, sind natürlich einzuhalten."
Herzlichen Dank noch mal.. könntest du die Antwort evtl in einem Link posten; bzw die Quelle?
Hier im Artikel, siehe oben, ist neu eingepflegt..
Alles drin unter Bayern.
Erstattung von Angelerlaubnissen für die Küstengewässer M-V wegen Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus.
Merkblatt & Antrag unter: https://www.lallf.de/fischerei/aktuelles/
Dickes DANKE,Tom, für die Info!
Hallo
Da ja angeln in Bayern erlaubt ist, alleine natürlich, wollte ich fragen ob ich auch wie immer mit dem Zelt oder Wohnwagen im abgelegenen Wald übernachten darf, weit und breit kein Mensch der mir nahe kommen kann.
Grüße
Das geht in Bayern eh nur auf Privatgrund (Zelten, Wohnwagen).

Siehe dazu:
https://www.stmuv.bayern.de/service/freizeittipps/ratgeber/zelten_recht.htm

Zitat:
"Das Aufstellen und Bewohnen von Zelten oder Wohnwagen in der freien Natur außerhalb behördlich genehmigter Zelt- oder Campingplätze ist mehr als nur ein „normales Betreten“ und wird daher nicht vom Betretungsrecht gedeckt; dafür ist stets die Zustimmung des Grundstücksberechtigten erforderlich. "
Hallo
Danke für die Antwort, das wir auf dem Grund des Vereins am See übernachten dürfen ist kein Problem, ist immer erlaubt, dachte nur das mit diesen Ausgangseinschränkungen da Probleme mit den Behörden geben wird?
Wenn es der Verein erlaubt und keine Verordnung der Gemeinde dagegen spricht, sollte das in meinen Augen (ohne Gewähr) erlaubt sein.
heute wurden alle angler im bereich potsdam hafen nach hause geschickt vom ordnungsamt
Grundsätzlich ist in Brandenburg Angeln immer noch erlaubt. Allerdings können Städte, Gemeinden oder Kreise eigene Verordnungen erlassen, die strenger sind. Meines Wissens ist das in Potsdam so, wo "der gesamte Wassersport, also auch Angeln" eingestellt wurde.
Wenn sich die Lage entspannen würde, würde dann in Potsdam durch die Medien informiert, dass Angeln wieder erlaubt sei.
Zuständig zum nachfragen ist da die "untere Fischereibehörde" der Stadt Potsdam
Moin , Schleswig Holstein habe ich bei euch gar nicht gefunden
Weil das Ministerium noch nicht geantwortet hat Und wir bringen nur seriöse, verifizierte Meldungen auf unser Fragen oder Regierungsveröffentlichungen . Sobald die Antwort vorliegt, wird das aktualisiert (bis jetzt haben wir 10 von 16 Bundesländern)
Nun wurde im vorliegenden Beitrag bestätigt, dass das Angeln mit seinem festen Partner möglich ist, nur stellt sich mir die Frage ob ich ebenso mit den Eltern meines Partners angeln dürfte, wenn er dabei ist.
Kommt immer auf die einzelne Regelung im jeweiligen Bundesland an (und evtl. weitergehende Regeln vom Gemeinden/Städten/Bewirtschaftern) .

Grundsätzlich ist aber die Punkt NICHT der Verwandschaftsgrad, sondern die "häusliche Gemeinschaft":
Wenn man also im gleichen Haushalt lebt (also wenn DU mit Deiner Geliebten zusamen leben würdest, dürftest Du die mitnehmen, auch wenn nicht verwandt).
Hallo,
dass was in ihrem Artikel über RLP steht, entspricht nicht der Richtigkeit! In der von ihnen zitierten 3. CoBeLVO Verordnung sind zwar "Sportliche Betätigungen" in unmittelbarer Wohnungsnähe erlaubt, aber keinesfalls größere Fahrten, wie z.B. zum Angelgewässer! Für Angelvereine gilt zusätzlich der § 2 Absatz 2: Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ist untersagt!
So gerne wir alle Angeln gehen möchten, sollten aber auch wir helfen diese Kriese zu bewältigen und zu Hause bleiben.
Im Übrigen ist eine Angelpause auch für die Fischen und Natur gut!!!
LG Günter
Das ist schlicht die OFFIZIELLE AUSSAGE (schriftlich) des Ministeriums an uns, wegen der Fahrten hatten wir extra nochmal nachgefragt:
Auf unsere Nachfrage beim Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz (zuständig für Fischerei) vom 23.03.2020 teilte das Ministerium mit:

Das Angeln in Rheinland-Pfalz weiterhin erlaubt. Es gelten die dabei allgemeinen Bestimmungen bezüglich der Einhaltung von Abständen und der Vermeidung sozialer Kontakte. Daneben gelten weiterhin die Vorschriften bezüglich des Angel-Sports.

Die Fahrten zum Gewässer sind erlaubt. Selbstverständlich müssen sich auch Händlerinnen und Händler, die entsprechendes Angel-Equipment verkaufen, an die allgemeinen
Hallo zusammen,
ich wohne in Niedersachsen direkt an der Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt und bin in Sachsen-Anhalt auch Mitglied eines Angelvereins. Vor ein paar Tagen wurde wohl erlassen, dass Einreisen nach Sachsen-Anhalt zu Freizeitzwecken untersagt sind. Für mich schließe ich daraus, dass ich jetzt wohl in unseren Vereinsgewässern erstmal nicht zum Angeln fahren darf? Auch für Bewohner ist das Reisen zu Freizeitzwecken offensichtlich nicht mehr erlaubt?! Wer bzw darf jetzt überhaupt noch jemand in Sachsen-Anhalt angeln gehen? Wie sieht es aus mit den Grenzbewohnern, die in S-A Vereinsmitglieder sind?
Viele Grüße und vielen Dank für Eure Bemühungen und Informationen!
Unsere Frage dazu an die Ministerien war:
Sind dazu die notwendigen Wege bzw. Fahrten zum Erwerb von Angelerlaubnis, zu Köderautomaten und an die Gewässer etc. ebenfalls zulässig?

Antwort Niedersachsen:
Die notwendigen Wege sind unter Beachtung der derzeit gültigen Allgemeinverfügung (insbesondere Kontaktvermeidung) erlaubt. Das Aufsuchen von Verkaufsstellen zum Erwerb von Angelerlaubnissen, sofern nicht ohnehin von Amtswegen geschlossen, wäre ebenfalls nur unter strikter Beachtung der derzeit gültigen Allgemeinverfügung möglich. Für den Erwerb von Angelerlaubnissen, Ködern und Zubehör wird, sofern verfügbar, auf die Nutzung von Onlineangeboten hingewiesen.

Antwort Sachsen-Anhalt:
Fahrten sind unter Einhaltung der Vorschriften möglich


Dazu in meinen Augen:
Grundsätzlich gilt, dass trotz der "Einigung" der Kanzlerin mit den Ländern eben jedes Bundesland dazu eine eigene Verordnung/Allgemeinverfügung erlassen hat, die NICHT gleich sind. In Niedersachsen wie Sachsen-Anhalt ist das Angeln grundsätzlich erlaubt. Ebenso die dazu notwendigen Fahrten (zum Zeitpunkt der Frage am 23.03.2020) .
Mit der EINSCHRÄNKUNG, dass die jeweils geltenden Verordnung/Allgemeinverfügung ZU BEACHTEN WÄRE!
Wenn die EINREISE nach Sachsen-Anhalt nicht erlaubt ist nach einer (neueren?) Verordnung/Verfügung zu Sport- und Freizeitzwecken gilt dies auch für Angler, das ist klar.

Solange das gilt, müsstest Du wohl in Niedersachsen angeln.
Gibt es zu dem ganzen Thema eigentlich irgendeine Stellungnahme des Bundesverbandes oder einzelner Landesverbände?
Ja, Bundesverband wie üblich peinlich, Landesverbände je nachdem welcher..
Hallo zusammen,

Ich lebe in Bayern und habe einen Fischerschein. Die Seen sind in unmittelbarer Umgebung. Ich wollte über Ostern angeln gehen. Wisst Ihr ob es in Ordnung ist am See zu Zelten. Natürlich alleine. Vom Verein aus ist es kein Problem.
Hallo Jasmin,
einfach Frage – schwierige Antwort.
Es gibt dazu aktuell keine rechtsverbindlichen Auskünfte auf die man verweisen könnte.

Deshalb nur meine Einschätzung dazu von Angler zu Angler(in):

Die in Bayern aktuell gültigen Ausgangsbeschränkungen sind durch die Allgemeinverfügung vom 24.03.2020 geregelt. Diese ist, getreu ihrem Namen, recht Allgemein gehalten und regelt viele Dinge nicht bis ins letzte Detail.

Der Kern dieser Allgemeinverfügung ist: Man darf das Haus nur aus einem triftigen Grund verlassen, sonst nicht. Und dann sind eben die Ausnahmen definiert.
Eine von wenigen Ausnahmen ist Sport und Bewegung an der frischen Luft.

Das Landwirtschaftsministerium in Bayern schätzt es aktuell so ein, dass darunter auch Angeln fällt und man grundsätzlich weiterhin angeln gehen darf (natürlich unter Beachtung der sonstigen Regelungen, Abstand halten, nicht in Gruppen etc.)

Ob das Nachtangeln unter Verwendung eines Wetter-/Kälteschutz nun konkret erlaubt ist oder nicht – dazu äußert sich weder die Allgemeinverfügung noch das Ministerium.

Du musst es also letztlich für dich selber entscheiden – und abwägen ob du das machen möchtest oder nicht.

Insgesamt ist die Sachlage aktuell so, dass man über die Einschätzung des Ministeriums, dass weiterhin grundsätzlich geangelt werden darf, dankbar sein muss. Denn andere Freizeitaktivitäten sind mitunter verboten.

Entsprechend hilfreich wäre es, dieses Privileg auch nicht zu stark herauszufordern.

Es ist im Moment nicht die Zeit für Wohnwagen-Siedlungen, Pavillions, Grill und Bierbänke am Wasser. Wenn man im Moment draußen unterwegs ist, dann auch immer vor dem Hintergrund kein schlechtes Beispiel abzugeben und keine Gründe dafür zu liefern dass Angler bei den Ordnungsbehörden in negativer Weise auffallen.
Überleg dir, wie die Situation bei dir vor Ort ist und entscheide dann verantwortungsvoll.
Danke für die Ausreichende Info, allerdings nervt mich doch einiges sehr !!
Wir haben hier in Bergisch Gladbach ( NRW) nur einen einzigen Angelpark, den Angelpark Diepeschrather Mühle. Infos dazu findet Ihr auch auf Facebook !
Dieser hatte seid einiger Zeit mit folgenden Auflagen wieder geöffnet:
1. Mindestabstand von 1,5 m muss eingehalten werden
2. Jeder Angler darf nur alleine auf den 8 m großen & gekennzeichneten Plätzen stehen.
3. Das zusammen angeln mit anderen und Kescherhilfe ist verboten
4. Bei Nichteinhaltung wird man der Anlage verwiesen...usw ...usw

Ich war dort auch fischen und alle Angler haben sich vorbildlich daran gehalten.
Nun wurde aber gestern der Angelpark vom Ordnungsamt Bergisch Gladbach dauerhaft geschlossen , mit der Begründung , das es eine eingefriedete ( eingezäunte) Anlage sei !

Was soll das denn bitte für eine Logik sein ???? Ab 01. Mai sollen die Friseurgeschäfte wieder öffnen , und es kann mir doch keiner weiß machen, das dort das Risiko geringer ist !!
Für mich als Angler ist das eine Katastrophe, da es unser einzigster Angelpark ist , für den Betreiber ist eine Desaster oder der kommende Ruin, denn die Schließung beruht doch auf einer lächerlichen Begründung,...hier spielen Beamte mal wieder russisch Roulett auf kosten eines Kleinunternehmers.

Die Politiker sollen sich mal an den Kopf fassen , was für unsinnige Regeln aufgestellt werden und das auf dem Rücken vieler Kleinunternehmer . Klar müssen Vorschriften und Regeln her und es muß sich dran gehalten werden, aber dann doch bitte anständige , warum sperrt man uns nicht direkt in einen Bunker ein oder in den tiefsten Berwerk Stollen in NRW ?? Hauptsache die hohen Herren aus der Politik haben Ihre Freiheiten ...eine regelrechte und unglaubliche Sauerei ist das
DANKE für Deine Rückmeldung.

Ja, es ist momentan sehr schwierig, weil oft regionale oder lokale Behörden anders handeln als vom Land vorgegeben.

Da bleibt dann oft nur der Weg (ungewisse) Weg über Anwalt und Klagen/Eilanträge
Hallo zusammen,

Vielen Dank für die Zusammenstellung der Informationen.

Komme aus NRW und möchte ab 1. mai mit dem
Boot aufs Wasser - allerdings mit meinem Angelkollegen und mein Boot ist mit den Sitzen nun so natürlich nicht konzipiert, dass 1,50m zwischen den Sitzen vorgesehen ist.

Ist das somit ein K.O.-Kriterium für das angeln zu zweit, wenn die zweite Person haushaltsfremd ist, oder geht es dann dennoch aber bspw mit Masken?

vielen Dank vorab & bleibt gesund!
Hallo,
erstmal danke für die Zusammenfassung.
ich habe da noch eien Frage.
Darf man als Berliner zum Angeln nach Brandenburg fahren ?

LG,
Max
Hallo an alle,

Kann mir von Euch vielleicht jemand sagen wie es aktuell aussieht bzgl. Angeltrips nach Frankreich? Die Grenzen sind ja teilweise wieder geöffnet.

Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Sonntag!
Guten morgen

Folgenende Frage .

Wollte mir meinen bruder und mit einen kumpel angeln fahren sind 3 verschiedene Haushalte dürfen wir das oder eher nicht ?

Danke für die antwort ^^

Lg
Daniel