011 750 teaser wahlpruefstein 

Bereits am 02. 02. 2019 hatten wir 8 Parteien angeschrieben, die sich um Sitze im Europaparlament bewerben und die im Bundestag oder in mehreren Ländern in Parlamenten vertreten sind (CDU; CSU; SPD; AFD; FDP; LINKE; GRÜNE; FREIE WÄHLER):
Wahlprüfstein zur EU-Wahl zu Anglern, Angeln und Anglerschutz.

Der gesetzte Termin für die Antworten war für viele Parteien zu früh, da ihre Parteitage zu den Europawahlen erst noch anstanden, so einige Antworten. Als Termin zur Beantwortung der Fragen hatten wir den 01. 03. 2019 gesetzt. So meinten wir, genügend Zeit zu haben um die Antworten auszuwerten und auf ihren angelpolitischen Gehalt hin zu bewerten. Es scheint also, dass viele Parteien keine bestehende angelpolitische Linie für die Arbeit in Europa haben, sondern das erst auf Parteitagen klären müssen. Lediglich die FDP legte hier schnell die konkreten Antworten vor.

Haben alle Parteien den angelpolitischen Wahlprüfstein beantwortet?

Eine grundsätzliche Rückmeldung mit dem Versprechen unsere Fragen um Angler, Angeln und Anglerschutz in der Europapolitik zu beantworten, kam von allen Parteien. Von der FDP kam auch schnell eine konkrete Antwort. Alle anderen Parteien brauchten mindestens 2 Erinnerungen und Nachfragen bis zu einer Antwort. Bis auf AfD und GRÜNE haben dann auch alle Parteien noch konkret geantwortet.

Die Antworten der Parteien und deren Bewertung

Selbstverständlich wird und soll kein Angler eine Partei alleine wegen angelpolitischer Gesichtspunkte wählen oder nicht. Mit den Antworten der Parteien kann nun jeder Angler, der noch keine Präferenz für eine Partei hat oder mehrere Parteien in Betracht zieht, an Hand der Antworten dann evtl. leichter eine Wahl treffen. Ebenso kann erkennbar werden, wenn eine Partei gegen Anglerinteressen handelt und Angler können dies in ihre Wahlentscheidung mit einbeziehen.

Netzwerk Angeln wird KEINE Wahlempfehlung geben, da es uns NICHT um allgemeinpolitische Punkte geht, sondern rein um angelpolitische Aspekte. Lediglich ob Parteien aus rein ANGELPOLITISCHEN Gründen grundsätzlich wählbar sind, werde ich an Hand der Antworten darstellen und kurz kommentieren. Dies kann ein Wähler der auch angelpolitische Aspekte mit in seine Wahlentscheidung einbeziehen will, als ZUSÄTZLICHE Entscheidungshilfe mit nutzen.

Kurzeinschätzung der Antworten

AfD und GRÜNE haben eines gemeinsam:
Sie haben trotzt Zusage an die Redaktion auch auf mehrfache Nachfrage die Fragen nicht beantwortet und sind daher eigentlich angelpolitisch für die EU-Wahl nicht ernst zu nehmen bzw. nicht zu wählen.

Die SPD setzt sehr auf Formalismus, nimmt Probleme der Angler nicht an und/oder wirklich ernst, sondern zieht sich auf Technokratie und Erklärung der Zuständigkeiten zurück. Und über manches kann man auch fachlich streiten. Wie z. B. was eine Fangquote, welche die SPD befürworten würde, wiederum mit der Natura2000 - Problematik auch im Binnenland zu tun hat, oder die Quotierung der Bestände im Meer (bleibt Sache der GFP und der da festgelegten Quoten und war nie nicht Sache von Naturschutzpunkten und Problemen wie bei Natura2000).

Die CDU / CSU ist im Kern durchaus nicht anglerfeindlich, aber vieles ist da noch optimierbar. In vielen Ländern sind sie mit an der Regierung, dennoch kommen immer mehr Einschränkungen auch bei der Umsetzung europäischer Vorgaben (siehe z. B. Niedersachsen bei den vielen Verboten wg. Natura2000). Und was die EU-Politiker in Sachen Wasserkraft behaupten, wird in den Ländern (wie Sachsen) auch von CDU-Regierungen nicht umgesetzt.

Die Freien Wähler sind durchaus im Kern anglerfreundlich, in einzelnen Punkten aber noch optimierbar. So z. B. schreiben bei Natura2000 die Freien Wähler von der Möglichkeit Angelverbote wegen Natura2000 auszusprechen, ohne aber sich davon zu distanzieren oder das ändern zu wollen. Sie schreiben auch Angler wären zu Hege der Bestände verpflichtet, was falsch ist. Denn das sind nur die Bewirtschafter der Gewässer, deren (Hege)Maßnahmen die Angler zu befolgen haben. Insgesamt ist da aber viel Verständnis für Angler.

Auch Die Linke positioniert sich eindeutig pro Angler und Angeln erkennt weder einen Rechtsakt eines gewählten EU-Gremiums zur gemeinsamen Bewirtschaftung von Anglern und Fischen, noch will sie das. Auch in Bezug auf Versäumnisse bei der fehlenden Durchgängkeit der Gewässer durch Wasserkraft fordert Die Linke das gleiche Engagement der EU-Kommission wie beim Vogelschutz. Das zeigt, dass Die Linke die Unverältnismäßigkeit in Sachen Schutz und die Benachteiligung der Angler erkannt hat.

Die FDP sieht klar die Problematik des gemeinsamen Managements von Anglern und Fischern, eine rechtliche Grundlage seitens des EU-Parlamentes dazu wird nicht genannt. Absolut lobenswert ist es, dass die FDP als einzige Partei in ihr Europawahlprogramm mit aufgenommen hat, dass Angeln und Fischerei getrennt werden muss und auf eine saubere Rechtshgrundlage drängen will. Und auch in Sachen Angelverbote, Benachteiligung von Anglern, Wasserkraft etc. positioniert sich die FDP klar auf Seiten der Angler und Gewässerbewirtschafter.

Antworten der CDU / CSU zum angelpolitischen Wahlprüfstein

3logoCDUCSU


Frage 1
Uns ist keine Rechtsgrundlage und kein Rechtsakt des EU-Parlamentes oder eines anderen gewählten Gremiums bekannt, das dem gemeinsame Management von Anglern und Fischerei zu Grunde liegt.
1.: Können Sie uns Rechtsgrundlage und Rechtsakt dazu nennen?

Antwort
In Artikel 55 der Fischereikontrollverordnung (EG) Nr. 1224/2009 wird explizit auf die Freizeitfischerei Bezug genommen. Danach ist die Vermarktung von Fängen aus der Freizeitfischerei grundsätzlich untersagt. Darüber hinaus kann der Rat in den Fällen, in denen der Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für die Fischerei die biologischen Auswirkungen der Freizeitfischerei als beträchtlich bewertet, spezielle Bewirtschaftungsmaßnahmen für die Freizeitfischerei vorsehen. Dies ist bisher etwa in Artikel 11 der EU-VO Nr. 2019/124 geschehen


Frage 2
Sieht es ihre Partei als gerechtfertigt und gerecht an, Angeln als sinnvolle Freizeitbetätigung der Bürger den gleichen Regeln wie denen der kommerziellen Berufsfischerei zu unterwerfen? Wenn nein, was wird ihre Partei im EU-Parlament konkret unternehmen, um das Angeln privater Bürger wieder von der gewerblichen Fischerei beim Management der kommerziell genutzten Arten in den der Meeren der EU zu trennen?

Antwort
Wir setzen uns auch in Zukunft dafür ein, dass Angler und kommerzielle Fischer nicht grundsätzlich den gleichen Regelungen unterworfen werden. Jedoch ist unabhängig davon eine nachhaltige Bewirtschaftung der Bestände wichtig. Deshalb muss in den Fällen, in denen erhebliche Auswirkungen wissenschaftlich festgestellt worden sind, die Möglichkeit bestehen, Managementmaßnahmen zu beschließen. Wir setzen uns aber bei der derzeit stattfindenden Überarbeitung der genannten Fischereikontrollverordnung nachdrücklich dafür ein, dass neue Kontrollmaßnahmen für die Freizeitfischerei verhältnismäßig bleiben.


Frage 3
Schreibt die EU bei der Umsetzung von Natura 2000 in den Mitgliedsstaaten irgendwo Angelverbote vor? Wenn nein, was wird ihre Partei konkret unternehmen, um in den Mitgliedstaaten, gerade auch in Deutschland zu verhindern, dass mit diesem Argument Umsetzung Natura 2000 Betretungs- oder Durch/Anfahrtsverbote für Angler und Angelverbote ausgesprochen und/oder umgesetzt werden?

Antwort
CDU und CSU sprechen sich grundsätzlich gegen Angelverbote aus. In einer Koalitionsregierung sind aber Kompromisse nötig. Für die Umsetzung von Natura 2000 in der sogenannten ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in Nord- und Ostsee ist innerhalb der Bundesregierung das SPD-geführte Bundesumweltministerium federführend. Im Bereich der Freizeitfischerei wurde ein räumlich und zeitlich abgestuftes Schutzkonzept für einen Interessensausgleich zwischen dem Schutz der Meeresnatur und den Belangen der Freizeitfischer festgelegt. In der deutschen AWZ kann weiterhin auf circa 80 Prozent der Fläche geangelt werden. Lediglich 20 Prozent der Fläche unterliegen einer naturschutzrechtlichen Regulierung.


Frage 4
Wie wird ihre Partei in der EU gemäß der Regeln der Wasserrahmenrichtlinie gegen die Wasserkraftwerke an vielen Flüssen und Bächen vorgehen, welche nicht nur zig Tonnen teilweise geschützte Fische in Turbinen töten, sondern vor allem auch die natürlichen Wanderungen von Geschiebe und Kies verhindern und so vor allem Kieslaichern schwerste Schäden zufügen?

Antwort
Im Interesse des Fischschutzes setzen wir uns auf den verschiedenen politischen Ebenen für eine bessere Durchgängigkeit der Fließgewässer ein. Nach dem deutschen Wasserhaushaltsgesetz darf die Nutzung von Wasserkraft nur zugelassen werden, wenn auch geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation ergriffen werden. Verfügen vorhandene Wasserkraftanlagen nicht über einen geeigneten Fischschutz, so müssen die Maßnahmen innerhalb einer Frist durchgeführt werden, andernfalls steht der Rückbau an


Angelpolitische Bewertung der Antworten von CDU / CSU

Die CDU/CSU nennt statt eines Gesetzes als Rechtsakt oder Rechtsgrundlage nur eine Verordnung. Leider setzt die Unionsfraktion nicht auf eine Trennung beim Management von Aglern und Fischern, sondern will dieses nur verhältnismäßig gestalten. Aber wenigstens die Verhältnismäßigkeit beachten will sie.

Bei dem Angelverboten obwohl mit dem Thema Durch/Anfahrtsverbote klar auf den Bereich Süßwasser hingewiesen wurde. Dies betrifft ja viele Landesregierungen, an denen auch die Union beteiligt wäre. Ob das gewollt war, sich da auf das Meeresangeln zu beschränken, ist nicht klar.

In Interviews (u. a. mit Jan Hippold bei Netzwerk Angeln, Jan Hippold, CDU: Angelnde Politiker im Interview) wurde schon klar, dass auch in Sachsen (CDU-geführtes Bundesland) große Probleme mit Wasserkraftwerken, welche ohne Genehmigung laufen, ohne dass man die abschalten oder rückbauen kann.
Ob das die Europapolitiker der Unionsfraktionen nicht wissen oder nicht nachgefragt haben, kann ich nicht beurteilen.

Grundsätzlich scheinen die Unionsfraktionen nicht per se anglerfeindlich zu sein. In vielen Punkten wäre eine deutlich anglerfreundlichere Positionierung und mehr konkretes Wissen um die Problematik für Angler, Angeln und Anglerschutz wünschenswert.

Antworten der SPD zum angelpolitischen Wahlprüfstein

2LogoSPD


Uns ist keine Rechtsgrundlage und kein Rechtsakt des EU-Parlamentes oder eines anderen gewählten Gremiums bekannt, das dem gemeinsame Management von Anglern und Fischerei zu Grunde liegt.
1.: Können Sie uns Rechtsgrundlage und Rechtsakt dazu nennen?


Antwort:
Einschlägig sind die folgenden Rechtgrundlagen:
Die Verordnung (EU) 2017/1004 zur Einführung einer Rahmenregelung der Union für die Erhebung, Verwaltung und Nutzung von Daten im Fischereisektor und Unterstützung wissenschaftlicher Beratung zur Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik:
o Erwägungsgrund (16): „Es ist wichtig, biologische Daten zur Freizeitfischerei zu erheben, wenn sich erhebliche Auswirkungen auf den Zustand des Bestands ergeben könnten, um die für die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik erforderliche ökosystembasierte Bewirtschaftung und Erhaltung zu ermöglichen sowie die Bestandsabschätzung zu verbessern.“

o Artikel 3 „Begriffsbestimmungen“
2. „Freizeitfischerei“ nichtgewerbliche Fischerei, bei der biologische Meeresressourcen im Rahmen der Freizeitgestaltung, des Fremdenverkehrs oder des Sports gefangen werden;

o Artikel 5 „Inhalt und Kriterien für die Erstellung des mehrjährigen Programms der Union“
(2) Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten umfassen:
a) biologische Daten zu allen Beständen, die in der gewerblichen Fischerei oder gegebenenfalls in der Freizeitfischerei sowohl in Unions- als auch in Nicht-Unionsgewässern befischt werden oder aus denen Beifänge gefangen werden, einschließlich Aal und Lachs in wichtigen Binnengewässern sowie sonstiger wirtschaftlich relevanter diadromer Fischarten, um den für die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik erforderlichen ökosystembasierten Ansatz zur Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen zu ermöglichen;“

Verordnung (EU) 2018/973 zur Festlegung eines Mehrjahresplans für Grundfischbestände in der Nordsee und für die Fischereien, die diese Bestände befischen.

o Erwägungsgrund (16): „Es ist wichtig, biologische Daten zur Freizeitfischerei zu erheben, wenn sich erhebliche Auswirkungen auf den Zustand des Bestands ergeben könnten, um die für die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik erforderliche ökosystembasierte Bewirtschaftung und Erhaltung zu ermöglichen sowie die Bestandsabschätzung zu verbessern.“

o Artikel 3 „Begriffsbestimmungen“
2. „Freizeitfischerei“ nichtgewerbliche Fischerei, bei der biologische Meeresressourcen im Rahmen der Freizeitgestaltung, des Fremdenverkehrs oder des Sports gefangen werden;

o Artikel 5 „Inhalt und Kriterien für die Erstellung des mehrjährigen Programms der Union“
(2) Die in Absatz 1 Buchstabe a genannten Daten umfassen:

a) biologische Daten zu allen Beständen, die in der gewerblichen Fischerei oder gegebenenfalls in der Freizeitfischerei sowohl in Unions- als auch in Nicht-Unionsgewässern befischt werden oder aus denen Beifänge gefangen werden, einschließlich Aal und Lachs in wichtigen Binnengewässern sowie sonstiger wirtschaftlich relevanter diadromer Fischarten, um den für die Durchführung der Gemeinsamen Fischereipolitik erforderlichen ökosystembasierten Ansatz zur Bewirtschaftung und Erhaltung der Fischereiressourcen zu ermöglichen;“

Verordnung (EU) 2019/ ... zur Festlegung eines Mehrjahresplans für die Bestände in den westlichen Gewässern und angrenzenden Gewässern und für Fischereien, die diese Bestände befischen (gemäß der Abstimmung des Trilogergebnis am 12. Februar im Plenum)

o Artikel 11 „Freizeitfischerei“:
(1) Geht aus wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass die Freizeitfischerei erhebliche Auswirkungen auf die fischereiliche Sterblichkeit eines in Artikel 1 Absatz 1 genannten Bestands hat, kann der Rat nichtdiskriminierende Obergrenzen für Freizeitfischer festlegen.“
(2) Bei der Festlegung der in Absatz 1 genannten Obergrenzen stützt sich der Rat auf transparente und objektive Kriterien, die unter anderen ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Natur sind. Die herangezogenen Kriterien können sich insbesondere auf die Auswirkungen der Freizeitfischerei auf die Umwelt, auf die gesellschaftliche Relevanz dieser Aktivität und auf ihren Beitrag zur Wirtschaft in den Küstengebieten beziehen.“
(3) Gegebenenfalls erlassen die Mitgliedstaaten die Bestimmungen, die notwendig und verhältnismäßig sind, um die Kontrolle und Erhebung von Daten für eine verlässliche Schätzung der tatsächlichen Fangmengen der Freizeitfischerei zu ermöglichen.
o Artikel 13 „Bestimmungen im Zusammenhang mit der Pflicht zur Anlandung in den Unionsgewässern der westlichen Gewässer“ 3

(2) Die Pflicht zur Anmeldung gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1380/2013 gilt nicht für die Freizeitfischerei, auch dann nicht, wenn der Rat gemäß Artikel 11 der vorliegenden Verordnung Obergrenzen festlegt.

Provisional agreement resulting from interinstitutional negotiations of 22. February 2019 on the conservation of fishery resources and the protection of marine ecosystems through technical measures, am 7. März 2019 im Fischereiausschuss angenommen
o Erwägungsgrund (6): „Technical measures where relevant should apply to recreational [...] fishing activities, which can have a significant impact on the stocks of fish and shellfish species.”
o Erwägungsgrund (38): “The power to adopt acts in accordance with Article 290 of the Treaty should be delegated to the Commission to adopt certain measures in relation to recreational fishing activities, ....”
o Artikel 2 “Umfang”:
2. „Articles 7, [...] 11, 12 and 13 shall also apply to recreational fisheries. In cases where recreational fisheries have a significant impact in a particular region, a delegated act adopted in accordance with Article 18 of this Regulation may provide that the relevant parts of Article 14 or parts A or C of Annexes V to X also apply to recreational fisheries.”
o Artikel 7 “Prohibited fishing gears and methods”
(g) any type of projectile, with the exception of those used to kill caged or trapped tuna and of handheld spears and spear guns used in recreational fishing without an aqualung, from dawn until dusk;

Verordnung (EU) 2018/1628 des Rates vom 30. Oktober 2018 zur Festsetzung der Fangmöglichkeiten für bestimmte Fischbestände und Bestandsgruppen in der Ostsee für 2019 und zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/120 betreffend bestimmte Fangmöglichkeiten in anderen Gewässern
o Erwägungsgrund (7): „Was den Dorschbestand in der westlichen Ostsee anbelangt, so geht aus wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass die Freizeitfischerei wesentlich zur fischereilichen Sterblichkeit dieses Bestands insgesamt beiträgt und begrenzt werden sollte. Daher ist es angebracht, eine tägliche Fangbegrenzung je Fischer festzulegen. Dies gilt unbeschadet des Grundsatzes der relativen Stabilität, der auf gewerbliche Fischereitätigkeiten anwendbar ist.“
o Artikel 3 „Begriffsbestimmungen“: „Freizeitfischerei“: nichtgewerbliche Fischerei, bei der biologische Meeresschätze beispielsweise im Rahmen der Freizeitgestaltung, des Fremdenverkehrs oder des Sports gefangen werden.
o Artikel 7 „Maßnahmen für die Freizeitfischerei auf Dorsch in den Unterdivisionen 22-24“:
(1) In der Freizeitfischerei dürfen in den Unterdivisionen 22-24 nicht mehr als sieben Exemplare Dorsch pro Fischer und Tag behalten werden. (2) Absatz 1 lässt strengere nationale Maßnahmen unberührt.

2. Sieht es ihre Partei als gerechtfertigt und gerecht an, Angeln als sinnvolle Freizeitbetätigung der Bürger den gleichen Regeln wie denen der kommerziellen Berufsfischerei zu unterwerfen?

2.1. Wenn nein, was wird ihre Partei im EU-Parlament konkret unternehmen, um das Angeln privater Bürger wieder von der gewerblichen Fischerei beim Management der kommerziell genutzten Arten in den Meeren der EU zu trennen?

Antwort:
Für die Freizeitfischerei sind deshalb zuerst belastbare Daten notwendig. Nur auf dieser Grundlage ist eine nachhaltige Bestandsbewirtschaftung und das Erreichen der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik möglich. Die SPD sieht zum Beispiel die Verfügung im Nordseeplan, dass der Europäische Rat bei der Festsetzung der jährlichen Fangmöglichkeiten die Freizeitfischerei berücksichtigen muss, wenn aus den Daten hervorgeht, dass sie einen signifikanten Einfluss auf einen bestimmten Bestand hat als einen guten Mittelweg. Aus diesem Grund unterstützen wir ebenfalls die Einführung und
Festsetzung von Baglimits in berechtigten Fällen, das heißt, wenn die Freizeitfischerei wesentlich zur fischereilichen Sterblichkeit beiträgt.


3. Schreibt die EU bei der Umsetzung von Natura2000 in den Mitgliedsstaaten irgendwo Angelverbote vor?
3.1 Wenn nein, was wird ihre Partei konkret unternehmen um in den Mitgliedstaaten, gerade auch in Deutschland, zu verhindern, dass mit dem Argument Umsetzung Natura2000 Betretungs- oder Durch/Anfahrtsverbote für Angler und Angelverbote ausgesprochen und/oder umgesetzt werden?

Gemeinsame Antwort 3. und 3.1.:
In der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) gibt es keine An- oder Vorgaben, dass pauschale Angelverbote vorgenommen werden müssen. Es gibt nur die Vorgabe, dass „nötige Erhaltungsmaßnahmen“ vorzunehmen sind. Aus europäischer Sicht ist keine Änderung der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie geplant. Nach einem langen Evaluierungsprozess sind alle Akteure zu dem Ergebnis gekommen, dass die Naturschutzrichtlinien gut funktionieren und den Bedürfnissen des Naturschutzes entsprechen.
Bei der Einführung von Angelverboten müssen die Belange von Naturschutz und Allgemeinheit miteinander in Einklang gebracht werden. So kann eine Fangquote auch für Freizeitfischer eingeführt werden, um den Gesamtbestand einer Fischart zu gewährleisten. Das gleiche Prinzip gilt bei möglichen Betretungsverboten: Die Belange von Naturschutz und das Interesse der Allgemeinheit (wie das Angeln) müssen bei Betretungsverboten in Naturschutzgebieten miteinander in Einklang gebracht werden. Die Abwägung wird aber nicht auf europäischer Ebene, sondern auf der Ebene der Mitgliedstaaten und im Falle Deutschlands auf Ebene der Bundesländer geregelt.


4. Wie wird ihre Partei in der EU gemäß der Regeln der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gegen die Wasserkraftwerke an vielen Flüssen und Bächen vorgehen, welche nicht nur zu zig Tonnen teilweise geschützte Fische in Turbinen töten, sondern vor allem auch die natürliche Wanderung von Geschiebe und Kies verhindern und so vor allem Kieslaichern schwerste Schäden zufügen?

Antwort:
Die Nutzung von Wasserkraft zur Energieerzeugung ist in der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRR) zugelassen. Dementsprechend muss grundsätzlich eine Abwägung im Interesse des Allgemeinwohls erfolgen, um die Folgen der Nutzung von Wasserkraft mit den ökologischen Zielen der WRR in Einklang zu bringen. Im neusten Umsetzungsbericht der EU-Kommission von 2018 führt diese aus, dass in der Regel von den EU-Mitgliedsstaaten grundlegende Maßnahmen ergriffen wurden, um gegen Belastungen aus unter anderem der Energieerzeugung, vorzugehen. Die Kommission
betont jedoch, dass weitere Fortschritte erforderlich sind, um die Durchgängigkeit von Flüssen und ein geeignetes Sedimentmanagement zu gewährleisten. Daher befürworten wir den verstärkten Ausbau von geeigneten Schutzmaßnahmen für die Fischpopulation, besonders in Form von Fischauf- und Fischabstiegsanlagen. Diese müssen jedoch in Einklang mit der grundsätzlich zu befürwortenden Nutzung von Wasserkraft gebracht werden und dürfen die Anlagenbetreiber nicht übermäßig belasten.


Angelpolitische Bewertung der Antworten von der SPD

Die SPD führt technokratisch eine Menge Verordnungen auf, welche ein gemeinsames Management von Anglern und Fischern ermöglichen, ohne darauf einzugehen, dass vom EU-Parlament diesbezüglich nichts beschlossen oder festgelegt wurde.

Dass die SPD ein Baglimit für Angler mit der nachhaltigsten Nutzung und dem größtem volksiortschaftlichen Nutzen pro kg gefangenem Fisch befürwortet, statt die EU-Industriefischerei auf ein erträgliches Maß zurück zu führen zeigt, dass sie weder die wirtschaftlichen Aspekte noch die des Bestandsmanagements begreifen.

Was eine Fangquote, welche die SPD befürworten würde, wiederum mit der Natura2000 - Problematik auch im Binnenland zu tun hat, bleibt Geheimnis der SPD. Eine Quotierung der Bestände im Meer bleibt aber Sache der GFP und der da festgelegten Quoten und war nie nicht Sache von Naturschutzpunkten und Problemen wie bei Natura2000.

Dass die SPD Wasserkraft grundsätzlich befürwortet obwohl in keinster Art und Weise (auch nicht in SPD-regierten Bundesländern) die Probleme mit Fisch- und Sedimentdurchlässigkeit geregelt oder angegangen werden und sich die SPD "im Sinne des Allgemeinwohls" eher gegen saubere und durchgängige Gewässer ausspricht statt gegen die nicht benötigte Wasserkraft, kann man aus der Antwort herauslesen.

Die SPD zeigt sich als technokratische Partei, welche weder Probleme der Angler, des Angelns oder des Anglerschutzes auch nur ansatzweise sieht und die sich auf formale Punkte zurück zieht, um sich nicht klar positionieren zu müssen.

Antworten der AfD zum angelpolitischen Wahlprüfstein

1logoAFD

Die AfD hat trotz mehrfachen Nachhakens und Antwortversprechens keine Antwort geschickt.
Ob die Partei dazu nicht willens oder nicht in der Lage war, ist nicht zu beurteilen.

Angelpolitische Bewertung der Antworten der AfD

Keine Antwort auf die Fragen. Kein Interesse an Anglern, Angeln oder Anglerschutz?

Antworten der FDP zum angelpolitischen Wahlprüfstein

4logoFDP

Uns ist keine Rechtsgrundlage und kein Rechtsakt des EU-Parlamentes oder eines anderen gewählten Gremiums bekannt, das dem gemeinsamen Management von Anglern und Fischerei zu Grunde liegt.
1. Können Sie uns Rechtsgrundlage und Rechtsakt dazu nennen?

Freizeitfischereibetriebe sind hauptsächlich Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und fallen nicht unter die Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP). Allerdings gibt es seitens der EU Anstrengungen die Fischbestände, die durch Überfischung gefährdet sind, besser zu regulieren – Ressourcenschutz ist eine ausschließliche Zuständigkeit der EU. Die beiden wichtigsten Beispiele sind Kabeljau in der Ostsee und Seebarsch im Atlantik. Freizeitfischer, die diese Fischarten angeln, werden auch von diesen neuen Regelungen betroffen sein.

Letztes Jahr hat die Kommission eine Revision der Kontrollverordnung vorgeschlagen. Diese Verordnung sieht vor, dass die Vorschriften der GFP in der Praxis auch eingehalten werden. In der Revision hat die Kommission unter anderem vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten durch ein Lizenzsystem oder durch die Eintragung in ein Register Freizeitfischerei von überfischten Fischarten kontrollieren. Aufgrund schwieriger Verhandlungen wurde aber jetzt entschieden, die Revision seitens des Parlaments und des Rates auf das nächste Mandat zu verschieben.


2. Sieht es ihre Partei als gerechtfertigt und gerecht an, Angeln als sinnvolle Freizeitbetätigung der Bürger den gleichen Regeln wie denen der kommerziellen Berufsfischerei zu unterwerfen?

Nein. Wir Freie Demokraten haben uns in unserem Europawahlprogramm hierzu wie folgt klar positioniert: „Bestrebungen der Europäischen Kommission, das Freizeitangeln zunehmend den Vorgaben
der Gemeinsamen Fischereipolitik und engmaschigen Datenerhebungen zu unterstellen, lehnen wir aus Gründen der Verhältnismäßigkeit ab. Vorgaben wie Entnahme- oder Anlandungspflichten bei quo-
tierten untermaßigen Fischen auch auf Anglerinnen und Angler zu übertragen, würde in den Mitgliedstaaten zu einem unangemessenen Kontrollaufwand führen.“


2.1 Wenn nein, was wird ihre Partei im EU-Parlament konkret unternehmen, um das Angeln privater Bürger wieder von der gewerblichen Fischerei beim Management der kommerziell genutzten Arten in den Meeren der EU zu trennen?

Wir Freie Demokraten werden bei unserer parlamentarischen Arbeit im EU-Parlament auf eine klare Trennung beider Bereiche und mittelfristig im Rahmen einschlägiger REFIT-Prozesse auf Schaffung einer sauberen Rechtsgrundlage drängen.  


3. Schreibt die EU bei der Umsetzung von Natura2000 in den Mitgliedsstaaten irgendwo Angelverbote vor?

Wie in unserem Europawahlprogramm dargestellt, sind „viele praxisferne Regelungen, die Waldbewirtschafter, Landwirtinnen und Landwirte, Jägerinnen und Jäger sowie Anglerinnen und Angler in Natura-2000-Gebieten erleben, auf nationale Verschärfungen europäischer Vorgaben oder auf örtliche Managementpläne zurückzuführen. Bei der Erreichung der Schutzzwecke müssen vor Ort stets die
Wahl des mildesten Mittels und das Gebot der Verhältnismäßigkeit Vorrang haben.“ Dementsprechend halten wir Freie Demokraten Angelverbote in den Natura-2000-Meeresschutzgebieten der Ausschließlichen Wirtschaftszone für unangemessen.


3.1 Wenn nein, was wird ihre Partei konkret unternehmen um in den Mitgliedstaaten, gerade auch in Deutschland, zu verhindern, dass mit dem Argument Umsetzung Natura2000 Betretungs- oder
Durch-/Anfahrtsverbote für Angler und Angelverbote ausgesprochen und/oder umgesetzt werden?

Wir halten im Rahmen des Natura-2000-Netzes grundsätzlich an den subsidiären Spielräumen von Bund und Ländern fest, da ein zentralistischer Ansatz zu einem weiteren Bürokratieaufbau führen würde. Wir werden uns aber in Brüssel und Straßburg für eine noch stärkere Verankerung des Gebots der Wahl des mildesten Mittels im Zusammenhang mit FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie einsetzen und dies vor Ort bei unverhältnismäßigen Managementplänen auch verstärkt einfordern.


4. Wie wird ihre Partei in der EU gemäß der Regeln der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gegen die Wasserkraftwerke an vielen Flüssen und Bächen vorgehen, welche nicht nur zu zig Tonnen teilweise geschützte Fische in Turbinen töten, sondern vor allem auch die natürliche Wanderung von Geschiebe und Kies verhindern und so vor allem Kieslaichern schwerste Schäden zufügen?

Der energiewirtschaftliche Nutzen der Wasserkraft und die damit einhergehenden Eingriffe in den Naturhaushalt sollten nach unserer Ansicht stets im konkreten Einzelfall gegeneinander abgewogen werden. Wer den vergleichsweise geringen Anteil der zahlreichen Anlagen der sogenannten Kleinen Wasserkraft (Anlagen mit weniger als 1 MW installierter Leistung) am deutschen Strommix betrachtet, der gelangt zur Schlussfolgerung, dass vor dem Hintergrund des europarechtlichen Gebots der ökologischen Durchgängigkeit nicht mehr jedes Kleinstwasserkraftwerk aufwändig saniert und ertüchtigt werden muss. Bei einem Auslaufen alter Wasserrechte sollte hier auch immer ein möglicher Rückbau der Querverbauung geprüft werden. Bei energiewirtschaftlich relevanten Wasserkraftwerken, das heißt Anlagen mit substanzieller Leistung und Einspeisung, setzen wir Freie Demokraten uns für ein Maximum an Vorrichtungen für den Fischartenschutz durch zeitgemäße Aufstiegshilfen, Rechen und Renaturierung der umliegenden Uferbereiche ein.

Angelpolitische Bewertung der Antworten der FDP

Die FDP sieht klar die Problematik des gemeinsamen Managements von Anglern und Fischern, eine rechtliche Grundlage seitens des EU-Parlamentes dazu wird nicht genannt.

Absolut lobenswert ist es, dass die FDP als einzige Partei in ihr Europawahlprogramm mit aufgenommen hat, dass Angeln und Fischerei getrennt werden muss und auf eine saubere Rechtsgrundlage drängen will.

Bei Natura2000 spricht sich die FDP im Sinne der Angler, des Angelns und des Anglerschutzes klar pro Angler aus. Angelverbote in den AWZ Gebieten hält die FDP für unangemessen. Und bei Einschränkungen im Binnenbereich wollen sie in Ländern und vor Ort immer für die Wahl des mildesten Mittels plädieren und unverhältnismäßige Managementpläne bekämpfen.

Auch bei der Wasserkraft sieht die FDP den kleinen Anteil am Strommix und dass hier deutlich mehr zu Gunsten frei fliessender Flüsse getan werden müsste.

Die FDP hat nicht nur die Fragen verstanden, sie hat sich im Sinne der Angler mit den Fragen auseinander gesetzt und schon im EU-Wahlprogramm die Forderungen nach Trennung beim Management von Anglern und Fischern mit aufgenommen.

Antworten die Linke zum angelpolitischen Wahlprüfstein

6LogoLINKE

Uns ist keine Rechtsgrundlage und kein Rechtsakt des EU-Parlamentes oder eines anderen gewählten Gremiums bekannt, das dem gemeinsamen Management von Anglern und Fischerei zu Grunde liegt.
1. Können Sie uns Rechtsgrundlage und Rechtsakt dazu nennen?

Uns ist keine Rechtsgrundlage und kein Rechtsakt des EU-Parlamentes oder eines anderen gewählten Gremiums bekannt, das dem gemeinsamen Management von Anglern und Fischerei zu Grunde liegt.  


2. Sieht es ihre Partei als gerechtfertigt und gerecht an, Angeln als sinnvolle Freizeitbetätigung der Bürger den gleichen Regeln wie denen der kommerziellen Berufsfischerei zu unterwerfen? Wenn nein, was wird ihre Partei im EU-Parlament konkret unternehmen, um das Angeln privater Bürger wieder von der gewerblichen Fischerei beim Management der kommerziell genutzten Arten in den Meeren der EU zu trennen?
3. Schreibt die EU bei der Umsetzung von Natura2000 in den Mitgliedsstaaten irgendwo Angelverbote vor?
Wenn nein, was wird ihre Partei konkret unternehmen um in den Mitgliedstaaten, gerade auch in Deutschland, zu verhindern, dass mit dem Argument Umsetzung Natura2000 Betretungs- oder
Durch/Anfahrtsverbote für Angler und Angelverbote ausgesprochen und/oder umgesetzt werden?

Nein. In den Richtlinien zu Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) ist lediglich von "nötigen Erhaltungsmaßnahmen" die Rede. Es gibt keine direkten Formulierungen zu einzelnen Maßnahmen. Die Ausgestaltung der Natura 2000-Schutzgebiete, wie auch die Verhängung von Betretungs- und Angelverboten unterliegt den Ländern, bzw. in Bezug auf die AWZ, beim Bund. Das Problem ist dort oft, dass bei der Ausweisung von Schutzgebieten pauschal und ohne Sichtung oder Prüfung der Gegebenheiten vor Ort jegliche Nutzung ausgeschlossen wird. Dabei hat in vielen Fällen erst die Pflege von Gewässern durch Angelvereine zu einem schützenswerten Zustand geführt, zum Beispiel in Bergbaufolgelandschaften. In den Ämtern muss ein Umdenken stattfinden: Es wäre gerecht, bei der Ausweisung von Schutzgebieten nur Nutzungen auszuschließen, die nachweislich Schutzziele gefährden.


4. Wie wird ihre Partei in der EU gemäß der Regeln der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gegen die Wasserkraftwerke an vielen Flüssen und Bächen vorgehen, welche nicht nur zu zig Tonnen teilweise geschützte Fische in Turbinen töten, sondern vor allem auch die natürliche Wanderung von Geschiebe und Kies verhindern und so vor allem Kieslaichern schwerste Schäden zufügen?

Wir sind für eine konsequente und vollständige Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Nach der Antwort auf eine Kleine Anfrage von Jan Korte und der Fraktion DIE LINKE im Bundestag sind im Jahr 2016 laut Modellberechnungen in deutschen Flüssen 264 Tonnen Aale in Wasserkraftanlagen verendet. Hier muss es dringend Verbesserungen geben. Die Mitgliedsstaaten tun sich bei der Erfüllung der
Wasserrahmenrichtlinie schwer und dennoch gibt es keine Vertragsverletzungsverfahren. Es wäre zu begrüßen, wenn die Kommission hier nur Ansatzweise so viel Druck machen würde wie bei Verletzungen der Vogelschutzrichtlinie.

Angelpolitische Bewertung der Antworten die Linke

Die Linke erkennt  keinen gültigen Rechtsakt eines gewählten Gremium zum gemeinsamen Management von Anglern und Fischern. Ebenso sieht es Die Linke als nicht gerechtfertigt an, Angler und Fischer gemeinsam zu managen.

Bei Natura2000 sieht auch Die Linke die Benachteiligung der Angler, weil auch gerade die Arbeit der Angelvereine erst bei vielen Gewässern zu einem schützenswerten Zustand geführt hatte. Daher dürfe man nur Nutzungen ausschliessen, die nachweislich die Schutzziele gefährden würden.

Dass Die Linke bei den Versäumnissen bei der fehlenden Durchgängkeit der Gewässer durch Wasserkraft das gleiche Engagement der EU-Kommission wie beim Vogelschutz einfordert zeigt, das Die Linke die Unverältnismäßigkeit und die Benachteiligung der Angler erkannt hat.

Antworten Bündnis 90/Die Grünen zum angelpolitischen Wahlprüfstein

Bündnis 90/Die Grünen hat trotz mehrfachen Nachhakens und Antwortversprechens keine Antwort geschickt.
Ob die Partei dazu nicht willens oder nicht in der Lage war, ist nicht zu beurteilen.

Angelpolitische Bewertung der Antworten Bündnis 90/Die Grünen

Keine Antwort auf die Fragen. Kein Interesse an Anglern, Angeln oder Anglerschutz?

Antworten Freie Wähler zum angelpolitischen Wahlprüfstein

7logofw
 

1.: Uns ist keine Rechtsgrundlage und kein Rechtsakt des EU-Parlamentes oder eines anderen gewählten Gremiums bekannt, das dem gemeinsamen Management von Anglern und Fischerei zu Grunde liegt. Können Sie uns Rechtsgrundlage und Rechtsakt dazu nennen?

Die Gemeinsame Fischereipolitik der Europäischen Union (GFP; Verordnung (EU) 1380/2013) hat das Ziel des Erhalts der biologischen Meeresschätze und des Managements ihrer Nutzung. Da auch die Freizeitfischerei einen Einfluss auf die Bestände hat, ist im Rahmen der GFP auch ein Management der Freizeitfischerei möglich. In seiner Entschließung vom 12. Juni 2018 zum Sachstand der Freizeitfischerei in der Europäischen Union kritisiert das Europäische Parlament allerdings, dass die GFP für das Management der kommerziellen Fischerei konzipiert wurde und dem Bedarf der Freizeitfischerei nicht Rechnung trägt.


2.: Sieht es ihre Partei als gerechtfertigt und gerecht an, Angeln als sinnvolle Freizeitbetätigung der Bürger den gleichen Regeln wie denen der kommerziellen Berufsfischerei zu unterwerfen?

In seiner Entschließung vom 12. Juni 2018 zum Sachstand der Freizeitfischerei in der Europäischen Union fordert das Europäische Parlament die Europäische Kommission dazu auf, eine EU-weit einheitliche Definition der Freizeitfischerei vorzuschlagen, bei der eindeutig zwischen kommerzieller Fischerei und Freizeitfischerei unterschieden wird. Außerdem fordert das Parlament, die Erhebung von Daten über die Freizeitfischerei zu verbessern und damit eine Grundlage für spezifische Regelungen zu schaffen. Wir FREIEN WÄHLER unterstützen diese Forderungen und sind der Ansicht, dass so die
Grundlage für eine angemessene und den Bedürfnissen der Freizeitfischerei Rechnung tragende Lösung gefunden werden kann. So muss darauf hingewirkt werden, dass die Auflagen zur Datenerhebung in der Freizeitfischerei nicht zu hoch werden.


2.1.: Wenn nein, was wird ihre Partei im EU-Parlament konkret unternehmen, um das Angeln privater Bürger wieder von der gewerblichen Fischerei beim Management der kommerziell genutzten Arten in den Meeren der EU zu trennen?

Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.


3.: Schreibt die EU bei der Umsetzung von Natura2000 in den Mitgliedsstaaten irgendwo Angelverbote vor?

Die FFH-Richtlinie (92/43/EWG) schreibt keine konkreten Schutzmaßnahmen vor. Sie fordert von den Mitgliedsstaaten, “geeignete Maßnahmen” festzulegen. Für die Fischerei sieht die GFP vor, dass in Schutzgebieten falls nötig die Fischerei beschränkt oder gänzlich verboten werden kann.


3.1: Wenn nein, was wird ihre Partei konkret unternehmen um in den Mitgliedstaaten, gerade auch in Deutschland, zu verhindern, dass mit dem Argument Umsetzung Natura2000 Betretungs- oder Durch/Anfahrtsverbote für Angler und Angelverbote ausgesprochen und/oder umgesetzt werden?

Wir FREIEN WÄHLER setzen uns grundsätzlich und auf allen Ebenen dafür ein, dass Maßnahmen verhältnismäßig sein müssen. Das heißt, dass die Naturschutzinteressen gegen andere berechtigte Interessen, darunter auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle, abgewogen werden müssen. Verbote sollten immer nur das letzte Mittel sein. Geeignete Maßnahmen lassen sich jedoch immer nur im Einzelfall für jedes Schutzgebiet beurteilen.
Angler und Fischer sind zur Hege der Bestände verpflichtet, hieraus ergibt sich das Bedürfnis auch zu den Fischereigebieten zu kommen. Der Bau von land-, forst und fischereiwirtschaftlichen Wegen innerhalb eines FFH- oder Vogelschutz-Gebietes, ohne dass Lebensraumtypen oder Habitate von Arten erheblich beeinträchtigt werden, ist von Beschränkungen ausgenommen.

4.: Wie wird ihre Partei in der EU gemäß der Regeln der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gegen die Wasserkraftwerke an vielen Flüssen und Bächen vorgehen, welche nicht nur zu zig Tonnen teilweise geschützte Fische in Turbinen töten, sondern vor allem auch die natürliche Wanderung von Geschiebe und Kies verhindern und so vor allem Kieslaichern schwerste Schäden zufügen?

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie dient vor allem einer ganzheitlichen staatenübergreifenden Betrachtung der Gewässer in ökologischer Hinsicht. Deren Bedeutung wird klar, wenn man die dramatische Abnahme der Artenvielalt in unseren heimischen Gewässern über die letzten Jahre und Jahrzehnte betrachtet – welche auch die konkret angesprochenen Kieslaicher betrifft. Hier muss die Politik unbedingt handeln und entsprechende Maßnahmen ergreifen. So darf man sich nicht nur auf die Bemühungen vieler Fischereivereine verlassen, massenhaft Jungfische auszusetzen und damit die Population von Fischarten zu sichern, welche vom Aussterben bedroht sind. Dementsprechend muss im Einzelfall entschieden werden, ob Stau- und Kraftwerke an manchen Standorten noch in ökologischer Hinsicht tragbar sind und welche baulichen Maßnahmen notwendig sind, um ein Töten der Fische zu verhindern (z.B. quer verbaute Kämme)
Ehrenamtliche Initiativen wie etwa die Aufbereitung und Renaturierung von Kies am Lech müssen gefördert werden ;„Kies für den Lech“. 
Zudem bedarf es eines regelmäßigem Kieslaichplatz-Management, ähnlich dem Vertragsnaturschutzprogramms. Als Bestandteil der Kulturlandschaft sollten Kieslaichplätze in der Landschaftspflege zukünftig verstärkt gefördert werden.

Angelpolitische Bewertung der Antworten Freie Wähler

Die Freien Wähler nennen auch keinen vom Parlament oder einem andern Gremium verabschiedeten Rechtsakt zum gemeinsamen Management von Anglern und Fischern und verweisen darauf, dass nach einer Entschliessung dem Bedarf der Freizeitfischerei nicht Rechnung tragen würde.

Die Freien Wähler fordern eine klare Definition der Freizeitfischerei zur Unterscheidung von Anglern und Fischern. Sie plädieren aber auch für eine Erhebung von  Daten, ohne zu beschreiben, wie dies auch im Sinne des Datenschutzes geschehen soll ohne den "gläsernen Angler" für die Behörden zu schaffen. Es wird nur allgemein angemerkt, dass die Auflagen zur Datenerhebung für Freizeitfischer nicht zu hoch sein dürften.

Bei Natura2000 konstatieren die Freien Wähler die Möglichkeit Angelverbote wegen Natura2000 auszusprechen, ohne aber sich davon zu distanzieren oder das ändern zu wollen. Sie schreiben, auch Angler wären zu Hege der Bestände verpflichtet, was falsch ist. Denn das sind nur die Bewirtschafter der Gewässer, deren (Hege)Maßnahmen die Angler zu befolgen haben.

Sie plädieren aber für eine Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und nennen z. B. dass der Bau von land-, forst und fischereiwirtschaftlichen Wegen innerhalb eines FFH- oder Vogelschutz-Gebietes, ohne dass Lebensraumtypen oder Habitate von Arten erheblich beeinträchtigt werden, von Beschränkungen ausgenommen wäre.

Dass in Sachen Durchgängigkeit der Gewässer der Zustand deutlich verbessert werden muss und man die Bestandssicherung nicht alleine den Angelvereinen aufbürden kann, ist lobenswert, aber zu kurz gesprungen.

So ergibt sich ein gemischtes Bild bei den Freien Wählern, die aber Anglern, Angeln und Anglerschutz grundätzlich positiv gegenüber stehen.


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Kommentare  

Für Bündnis 90/Grüne gehören Angler m.M.n.
generell nicht zur Zielgruppe, erst recht nicht zur Europawahl.

Wie Grün gegenüber einigen Naturnutzergruppen tickt, konnte/kann man ja auf Länderebene "wunderbar" am Ideologieminister Remmel/NRW, sowie in B-W sehen.

Angler fangen Fische,viele sogar just for fun,legen gerne mal per Kfz(wohlmöglich noch per bösem Diesel) etliche km zum Gewässer zurück-haben dort evtl.auch noch ein motorisiertes Boot, fliegen/fahren durch ganz Europa,um auf dicke Waller, Karpfen u.a.zu fischen.

Somit für weniger pragmatische Grüne quasi der Natur-und Umweltpolitische Antichrist:-)

Union/SPD...ich denke mal, das die selbst ohne Angler und der Europawahl genug Sorgen haben.Ausrichtung wischiwaschi beliebig..wer zu spät kommt, den bestraft der Wähler..:-)

FDP...hat jetzt nicht sooo viel zu verlieren.Trotzdem meine Anerkennung für eine positive Positionierung.
Fakt ist leider (nach wie vor), dass Angler und am Angeln Interessierte in Deutschland von der Politik -insbesondere auf Bundesebene- viel zu wenig wahrgenommen werden. Die (Nicht-)Reaktionen und die teils sachlichen Mängel der Antworten mit der Verquickung unterschiedlichster Themen und Aspekte unterstreicht dies deutlich.
Leider haben wir Angler auf Bundesebene keine fähige Interessenvertretung...

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