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Netzwerk Angeln hat auch für Baden-Württemberg rechtzeitig einen Wahlprüfstein Angeln an die relevanten Parteien zur Landtagswahl 2021 geschickt.
Die kompletten Fragen findet ihr nochmal im Anhang.

Es haben 6 von 7 angemailten Parteien geantwortet.

Antworten und Beurteilung

Für Baden-Württemberg haben wir nachfolgend die Antworten auf die Fragen aufgelistet und beurteilt.
Genauso werden eventuelle Nichtantworten bekannt gemacht und beurteilt.

  Hinweis!


Netzwerk Angeln betrachtet ausschließlich die angelpolitische Ausrichtung der Parteien.
Allgemeinpolitische Standpunkte finden in unserer Bewertung keine Berücksichtigung.

Die Beurteilungskriterien zum Wahlprüfstein Angeln

Die Beurteilung der (Nicht)Antworten der Parteien erfolgt daher in Bezug auf folgende Kriterien:

  • Sachkenntnis: Wurden die Fragen begriffen?

  • Antwortgenauigkeit: Wurden die Fragen konkret beantwortet oder wurde versucht auszuweichen?

  • Antwortvollständigkeit: Wurden alle Fragen beantwortet?

  • Anglerfreundlichkeit: Fallen die Antworten im Sinne von Anglern, Angeln und Anglerschutz aus?


Zum schnelleren Erkennen werden diese Kriterien wie Schulnoten bewertet (1 sehr gut, 6 ungenügend), der Punkt Anglerfreundlichkeit/im Sinne der Angler wird dabei doppelt gewertet. Aus diesen 4 Kriterien wird dann die Gesamtnote gebildet.

Hier seht ihr die Parteien mit der jeweiligen Gesamtnote.


FDP
Baden-Württemberg


Gesamtnote:  2

LINKE
Baden-Württemberg


Gesamtnote: 3,6

CDU
Baden-Württemberg


Gesamtnote: 3,9

FREIE WÄHLER
Baden-Württemberg


Gesamtnote: 4,1

SPD
Baden-Württemberg


Gesamtnote: 4,2

GRÜNE
Baden-Württemberg


Gesamtnote: 4,3

AFD
Baden-Württemberg


Gesamtnote: 6

Nachfolgend findet ihr die gesamten Antworten sowie die detaillierte  Beurteilung dazu.

Antworten FDP Baden-Württemberg (Gesamtnote: 2)

Unsere Frage zu "Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland"
1.:
Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei für die kommende Legislatur in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?

Antwort FDP

Wir Freien Demokraten sehen im Angeln einen unentbehrlichen Teil des gelebten Natur- und Artenschutzes. Wir werden die Angler als Heger und Pfleger der Gewässer auch weiterhin nach Kräften unterstützen. Wie sehen beim Fischereigesetz und der Landesfischereiverordnung an einigen Stellen Bedarf dieses zu entbürokratisieren und zu aktualisieren. Ganz konkret wollen wir das starre Nachtangelverbot abschaffen. Die Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit stellt eine nicht mehr zeitgemäße Vorschrift dar. An den wenigen Stellen, wo ein örtliches Nachtangelverbot aus bestimmten Schutzgründen möglicherweise tatsächlich geboten ist, ist dies ohne weiteres im Wege von Schutzgebietsverordnungen möglich. Das Mindestalter für den Jugendfischereischein wollen wir von 10 auf 7 Jahre herabsetzen. Die FDP/DVP Landtagsfraktion hatte bezüglich dieser Punkte bereits in 2016 einen Gesetzesentwurf eingebracht, der aber abgelehnt wurde. Der agrarpolitische Sprecher der FDP/DVP Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg, Klaus Hoher hat sich diesbezüglich in 2019 nochmals im Rahmen einer Initiative eingesetzt (Antrag des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP „Modernisierung des Fischereirechts in Baden-Württemberg“, Drs. 16/6712).

Beurteilung:
Die FDP bringt sich gegen sinnlose Verbote beim Angeln in Stellung, setzt allerdings Angeln mit Gewässerbewirtschaftung (Natur- und Artenschutz) gleich.

Unsere Frage zu "Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland":
2.:
Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Landespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit in ihr Programm aufnehmen, vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?

Antwort FDP
Wie bereits ausgeführt, wollen wir Freie Demokraten das Mindestalter für den Jugendfischereischein in Baden-Württemberg von 10 auf 7 Jahre herabsetzen. Dies würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und die Rechtssicherheit von Eltern oder Großeltern stärken, welche die kommende Generation an das Hobby Angeln, die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen. Studien belegen, frühzeitiges Angeln bei Kindern kann das Verständnis für die Belange von Natur- und Tierschutz und den persönlichen Reifeprozess fördern. Die Niederlande sind hier ein ganzes Stück weiter, um Kindern und Jugendlichen das Angeln zu erleichtern und um sie aus den Wohnstuben und von den Computern weg an die Gewässer zu bringen. Jugendliche unter 14 Jahren, die mit vollen Rechten angeln wollen, können den sogenannten "JeugdVISpas" erwerben, der ihnen gleiche Rechte wie Erwachsene bietet, nur preiswerter, und damit selbständig angeln. Kinder und Jugendliche, die zunächst einmal in das Angeln hineinschnuppern möchten und deshalb bei einem Erwachsenen mitangeln möchten, können dies kostenfrei bei einem VISpas-Inhaber mit einer Rute tun, ganz ohne Prüfungen und Bürokratie. Wir Freie Demokraten können uns gut vorstellen ein solchen unbürokratischen Einstieg in das Angeln auch in Baden-Württemberg zu fördern.

Beurteilung:
Gut begriffen, dass vor möglichen Jugendfischereischeinen zuerst einmal die unbürokratische Möglichkeit zum reinschnuppern ins Angeln möglich sein sollte

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Setzt sich ihre Partei zur Abschaffung der aktuellen Form der Fischereiabgabe und der falschen Verwendung der Gelder ein (insbesondere da Länder ohne Fischereiabgabe wie Niedersachsen, Sachsen und Bremen erfolgreich aufzeigen, dass alle daraus finanzierten Dinge auch ohne die Fischereiabgabe finanziert werden können)?

Antwort FDP
Wir Freie Demokraten sind der Auffassung: Wenn das Land Anglergeld eintreibt, muss es dies auch für Anglerzwecke ausgeben. Dafür werden wir uns einsetzen. So brachte eine Initiative des agrarpolitischen Sprechers der FDP/DVP-Landtagsfraktion, Klaus Hoher (Kleine Anfrage des Abg. Klaus Hoher FDP/DVP „Erhebung und Verwendung der Fischereiabgabe“, Drs. 16/5878) zutage, dass der Empfängerkreis der Abgabe für das Jahr 2018 zwar rechtmäßig war, sich unter den insgesamt 44 in diesem Zeitraum geförderten Projekten aber immer wieder reine Arten- oder Gewässerschutzprojekte befanden, die keinen erkennbaren Bezug zur Fischerei hatten.

4.
Was wird ihre Partei konkret unternehmen um im Falle einer Beibehaltung der Fischereiabgabe sicherzustellen, dass die Fischereiabgabe im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich direkt für Belange der Angler eingesetzt wird und wird ihre Partei in Zukunft Sorge tragen, dass zum Beispiel Projekte zum Artenschutz und Gewässerschutz sowie Projekte für die Bewirtschafter/Berufsfischer aus anderen Mitteln gefördert werden?

Antwort FDP
Wir Freie Demokraten werden uns für umfassende Transparenz beim Einsatz der Fischereiabgabe einsetzen. Wenn dies nicht gewährleistet ist, dann ist kritisch zu prüfen, ob die Fischereiabgabe abgeschafft werden sollte.

5.:
Wird ihre Partei dafür sorgen, dass die Verbände (die aktuell überproportional von den Geldern profitieren) nicht mehr in Entscheidungen zur Vergabe der Gelder einbezogen werden?

Antwort FDP

Wir Freie Demokraten wollen in einem offenen Dialog mit allen beteiligten Akteuren Lösungsansätze erarbeiten, die die berechtigten Interessen von Vereinen und Verbänden in Einklang bringen. Wir möchten festhalten, dass die aufgeworfenen Fragen nur gemeinsam im fairen und sachlichen Dialog mit allen Betroffenen behandelt werden können.

Beurteilung:
Die Problematik falsch ausgegebenen Anglergeldes bei der Fischereiabgabe wurde verstanden, man hat in der Vergangenheit das Thema schon angegangen und will das weiterhin tun.

Unsere Frage zu "Immer mehr Angelverbote verhindern"

Frage 6.:
Was wird ihre Landespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in ihrem Bundesland zu verhindern?

Antwort FDP
Wir Freie Demokraten sehen keinen Widerspruch zwischen dem Angeln und den Zielen des Naturschutzes. Pauschale Beschränkungen der Angelfischerei sind unzulässig und belasten die Akzeptanz der Schutzziele in der Fischerei. Wir machen uns dafür stark, dass im europäischen Natura-2000-Netz bei der Erreichung der Schutzzwecke vor Ort stets die Wahl des mildesten Mittels und das Gebot der Verhältnismäßigkeit Vorrang haben. Denn viele praxisferne Regelungen, die Anglerinnen und Angler, Jägerinnen und Jäger, Wald-bewirtschaftende oder Landwirtinnen und Landwirte in Natura-2000 Gebieten erleben, sind auf nationale Verschärfungen europäischer Vorgaben oder auf örtliche Managementpläne zurückzuführen.

Beurteilung
Es wurden die Natura2000 - Verbote beantwortet, das Thema EU-Biodiversitätsstrategie 2030 allerdings ausgelassen. Die FDP positioniert sich gegen unsinnige Verbote und Einschränkungen beim Angeln

Gesamtbeurteilung
> Sachkenntnis: Die FDP ist in den Themen zu Hause und hat auch die Problematiken aufgegriffen, die Anglern drohen können. Nur kleine Ausnahmen (Gleichsetzen Bewirtschafter und Angler)
Note 2,5
> Antwortgenauigkeit: Die meisten Fragen wurden konkret an Hand der Fragestellung beantwortet.
Note 2
> Antwortvollständigkeit: Bis auf Frage 6 (EU-Biodiversitätsstrategie 2030) wurden die Fragen alle beantwortet. 
Note 2,5
> Anglerfreundlichkeit: Die FDP steht Anglern, Angeln und Anglerschutz durchaus positiv gegenüber und arbeitet teilweise schon aktiv um Angler nicht weiter zu regulieren.
Note 1,5

Gesamtnote FDP Baden-Württemberg: gut, 2


Antworten LINKE Baden-Württemberg (Gesamtnote: 3,6)

Unsere Frage zu "Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland"
1.:
Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei für die kommende Legislatur in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?

Antwort LINKE

Angler spielen bei der Hege und Pflege der zu schützenden Gebiete aus Sicht der LINKEN eine wesentliche Rolle. Lokale Angelverbände verfügen über fundierte Kenntnisse bezüglich des ökologischen Zustandes der Gewässer und sollten daher auch bei der Erstellung von Schutzmaßnahmen für das jeweilige Gebiet in den Arbeitsprozess eingebunden werden.
Die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik muss konsequent vorangetrieben werden, darauf weisen die Erfolge der Bestandserholung hin. Entsprechend müssen auch die Fischereigesetze der Bundesländer angepasst werden. DIE LINKE setzt sich für eine sensible Ausgewogenheit zwischen Fischereimöglichkeiten und ökologischen Erfordernissen ein. Es geht um den Ausgleich der Interessen, denn letztlich soll eine wirtschaftliche, fischereiliche Nutzung auf Dauer erhalten bleiben. Das betrifft sowohl die Binnen- als auch die Küstenfischerei.

Beurteilung:
Die LINKE schreibt nur über Bewirtschaftung und Verbände, sowie von der Fischerei und beantwortet nicht die Fragen nach Anglern, Angeln und Anglerschutz.

Unsere Frage zu "Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland":
2.:
Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Landespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit in ihr Programm aufnehmen, vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?

Antwort LINKE
DIE LINKE setzt sich dafür ein, dass Angeln nur mit einem zwingend notwendigen Sachkundenachweis möglich ist. Im Sinne der Jugendförderung wollen wir ein angeleitetes Angeln von unter 14jährigen nicht generell verbieten. Wichtig ist es aus unserer Sicht dafür zu sorgen, dass Kinder beim Angeln ausnahmslos durch erfahrene und sachkundige Angler begleitet bzw. betreut werden und dass dies auch kontrolliert wird.

Beurteilung:
Die Linke will ein Modell zum heranführen von Kindern ans Angeln wie in den Niederlanden nicht fördern, sondern bestenfalls nicht grundsätzlich verbieten.

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Setzt sich ihre Partei zur Abschaffung der aktuellen Form der Fischereiabgabe und der falschen Verwendung der Gelder ein (insbesondere da Länder ohne Fischereiabgabe wie Niedersachsen, Sachsen und Bremen erfolgreich aufzeigen, dass alle daraus finanzierten Dinge auch ohne die Fischereiabgabe finanziert werden können)?

Antwort LINKE
DIE Linke steht grundsätzlich Gebühren oder Abgaben ohne Steuerungswirkung oder Zweckbestimmung sehr kritisch gegenüber. Was diese Haltung hinsichtlich der Fischereiabgabe in Baden-Württemberg konkret bedeutet, hierzu muss sich der Landesverband der Partei ein Meinungsbild erarbeiten.

4.
Was wird ihre Partei konkret unternehmen um im Falle einer Beibehaltung der Fischereiabgabe sicherzustellen, dass die Fischereiabgabe im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich direkt für Belange der Angler eingesetzt wird und wird ihre Partei in Zukunft Sorge tragen, dass zum Beispiel Projekte zum Artenschutz und Gewässerschutz sowie Projekte für die Bewirtschafter/Berufsfischer aus anderen Mitteln gefördert werden?

Antwort LINKE
Da die Partei DIE LINKE in Baden-Württemberg derzeit noch keine konkrete Position zur Fischereiabgabe besitzt (s. Frage 3), ist zu dieser Frage keine Antwort möglich.

5.:
Wird ihre Partei dafür sorgen, dass die Verbände (die aktuell überproportional von den Geldern profitieren) nicht mehr in Entscheidungen zur Vergabe der Gelder einbezogen werden?

Antwort LINKE

S. Antwort Frage 4.

Beurteilung:
Zur Problematik falsch ausgegebenen Anglergeldes bei der Fischereiabgabe hat die Linke keine Meinung.

Unsere Frage zu "Immer mehr Angelverbote verhindern"

Frage 6.:
Was wird ihre Landespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in ihrem Bundesland zu verhindern?

Antwort LINKE
In den Richtlinien zu Natura 2000-Gebieten (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) ist lediglich von "nötigen Erhaltungsmaßnahmen" die Rede. Es gibt keine direkten Formulierungen zu einzelnen Maßnahmen oder pauschale Verbotskataloge. Die Ausgestaltung der Natura 2000-Schutzgebiete, wie auch die Verhängung von Betretungs- und Angelverboten unterliegt den Ländern, bzw. in Bezug auf die AWZ, beim Bund. Das Problem ist dort oft, dass bei der Ausweisung von Schutzgebieten pauschal und ohne Sichtung oder Prüfung der Gegebenheiten vor Ort jegliche Nutzung ausgeschlossen wird. Dabei hat in vielen Fällen erst die Pflege von Gewässern durch Angelvereine zu einem schützenswerten Zustand geführt, zum Beispiel in Bergbaufolgelandschaften. In den Ämtern muss ein Umdenken stattfinden:
Es wäre gerecht, bei der Ausweisung von Schutzgebieten nur Nutzungen auszuschließen, die nachweislich Schutzziele gefährden.

Beurteilung
Hier will die Linke nur Verbote bei nachgewiesener Gefährdung von Schutzzielen durch Angler. Zum Thema Angelverbot bei Biodioversitätsstrategie gibt es keine Aussage.

Gesamtbeurteilung
> Sachkenntnis: Die LINKE kennt die Themen nur teilweise (siehe Frage 1 und 3 - 5).
Note 4
> Antwortgenauigkeit: Die meisten Fragen wurden an Hand der Fragestellung beantwortet. Bei den Fragen 3 - 5 konnten die LINKE mangels eigener Meinung nicht antworten
Note 4
> Antwortvollständigkeit:  Zu allen Fragen wurde etwas geschrieben, die Fragen 3 - 5 konnte nicht beantwortet werden
Note 3
> Anglerfreundlichkeit: Die LINKE hat ein durchaus gespaltenes Verhältnis zu Anglern, Angeln und Anglerschutz. Während die LINKE keine Abkehr von der Bürokratie beim Nachwuchs will und dazu Angeln mit Bewirtschaftung verwechselt, akzeptiert sie Angelverbote in Schutzgebieten nicht ohne nachgewiesene Gefährdung der Schutzgüter
Note 3,5
Gesamtnote LINKE Baden-Württemberg: schlechter als befriedigend, 3,6



Antworten CDU Baden-Württemberg (Gesamtnote: 3,9)

Unsere Frage zu "Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland"
1.:
Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei für die kommende Legislatur in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?

Antwort CDU

Die CDU misst den Anglern in Baden-Württemberg einen hohen Stellenwert beim engagierten Einsatz für die Belange der Fischerei und dem Schutz der Gewässer zu. Wichtig ist uns, dass wir auch in der kommenden Legislaturperiode bei allen relevanten Maßnahmen gemeinsam mit den Anglern im konstruktiven Austausch bleiben. Auch beim Angeln macht es einen Unterschied, welche Partei regiert. Unter Federführung des CDU geführten Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz wurden bereits in den vergangenen Jahren wichtige Ansätze verfolgt. Folgende Maßnahmen wollen wir gemeinsam mit der Fischerei fortführen:
- Unterstützung der Angelfischerei in wasserrechtlichen und naturschutzrechtlichen Verfahren als Träger öffentlicher Belange.
- Fischereiliche Erhebungen in Angelgewässern.
-Besprechungen und Vorträge in Angelvereinen zur Verbesserung der angelfischereilichen Verhältnisse in Vereinsgewässern.
- Verteidigung von Angelufern und Angelplätzen einschließlich Angelstege an Fischgewässern gegenüber Einschränkungsforderungen zur Sicherstellung der Hege nach Fischereirecht.
- Beratung zur angelfischereilichen Bewirtschaftung und Hege einschließlich Besatz.
- Ausnahmegenehmigungen zur Angelfischerei nach Fischereirecht für benachteiligte Personen und Jugendliche.
- Verbesserung der angelfischereilichen Verhältnisse in Fischgewässern im Zuge der hoheitlichen Tätigkeiten sowie bei der Unterstützung des Lachsprogramms.
- Förderung von Vereinen zur Durchführung von Grundkursschulungen für Gewässerwarte und Fortbildungsseminare für Mitglieder
- Unterstützung bei der Erstellung von Anträgen zur Kormoranvergrämung durch Sachverständige (FFH-Vorprüfung).

Beurteilung:
Der CDU geht es nicht um Angler, Angeln und Anglerschutz, sie schreiben nur von Gewässerbewirtschaftung und Naturschutz.

Unsere Frage zu "Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland":
2.:
Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Landespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit in ihr Programm aufnehmen, vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?

Antwort CDU

Eine bundeseinheitliche Regelung gibt es hierzu nicht, sprich die Länder entscheiden eigenständig, ab welcher Altersgrenze ein Fischereischein möglich ist.

Generell können Kinder, sofern sie das entsprechende Alter noch nicht erreicht haben, als Helfer gemäß Fischereigesetz für Baden-Württemberg (FischG) §31 Abs. 4 Nr. 1 in Verbindung mit der Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Fischereigesetzes (VwV – FischG) Nr. 6.1 den Inhaber eines gültigen Fischereischeins bei der Ausübung der Fischerei unterstützen und somit schon frühzeitig an das Fischen und die Natur herangeführt werden. Das erachten wir als wichtig. Ab einem Alter von 10 Jahren und bis zu einem Alter von 16 Jahren kann nach §32 FischG en Jugendfischereischein erteilt werden. Der Jugendfischereischein berechtigt zur Ausübung der Fischerei unter Aufsicht einer volljährigen Person, die einen gültigen Fischereischein besitzt (VwV – Fisch G §§31 bis -35 Fischereischein Abs. 6.3.2.2). Die CDU erachtet eine maßvolle Absenkung der Altersgrenze für einen Jugendfischereischein für sinnvoll.

Beurteilung:
Die CDU will keine Regelung wie in den Niederlanden mit bürokratiefreiem heranführen von Kindern ans Angeln und verweist nur auf die unzulängliche Helferregleung, die nur 1 Kind pro Erwachsenem eine Möglichkeit zum sehr eingeschränkten Helfen bietet.

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Setzt sich ihre Partei zur Abschaffung der aktuellen Form der Fischereiabgabe und der falschen Verwendung der Gelder ein (insbesondere da Länder ohne Fischereiabgabe wie Niedersachsen, Sachsen und Bremen erfolgreich aufzeigen, dass alle daraus finanzierten Dinge auch ohne die Fischereiabgabe finanziert werden können)?

Antwort CDU
Die Fischereiabgabe kommt den Fischereiberechtigten zugute, denn sie gewährleistet, dass auch in Zukunft noch Fischerei möglich ist. Die Fischereiabgabe ist eine Sonderabgabe nach § 36 FischG, die an das Land abzuführen und vom Ministerium nach Anhörung des Landesfischereibeirats zur Förderung des Fischereiwesens und der fischereilichen Forschungstätigkeit zu verwenden ist. Die Abgabe kommt also ganz konkret den Maßnahmen zur Verbesserung der Fischerei in Baden-Württemberg zugute. Deshalb halten wir die Fischereiabgabe, als Form einer Förderung der Fischerei für weiter für sinnvoll.

4.
Was wird ihre Partei konkret unternehmen um im Falle einer Beibehaltung der Fischereiabgabe sicherzustellen, dass die Fischereiabgabe im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich direkt für Belange der Angler eingesetzt wird und wird ihre Partei in Zukunft Sorge tragen, dass zum Beispiel Projekte zum Artenschutz und Gewässerschutz sowie Projekte für die Bewirtschafter/Berufsfischer aus anderen Mitteln gefördert werden?

Antwort CDU
Eine Förderung von Maßnahmen über die Fischereiabgabe, die diesen Zwecken nicht dienen, findet hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Konformität der Erhebung und Verwendung der Fischereiabgabe nach Kenntnis der CDU nicht statt.

5.:
Wird ihre Partei dafür sorgen, dass die Verbände (die aktuell überproportional von den Geldern profitieren) nicht mehr in Entscheidungen zur Vergabe der Gelder einbezogen werden?

Antwort CDU

Die Verbände haben nach § 49 FischG beratenden Charakter bei der Vergabe von Mitteln. Das positive Zusammenspiel von Verbänden und Verwaltung hat sich über Jahrzehnte hinweg bewährt und sollte beibehalten werden. Im Landesfischereibeirat und den Fischereibeiräten sind bewusst Vertreter verschiedener Verbände vertreten. Die Annahme einer möglichen Vorteilsnahme durch Verbände ist u.W. unbegründet. Sollte hierzu jedoch Gesprächsbedarf bestehen, steht die CDU für Gespräche gerne zur Verfügung.

Beurteilung:
Die CDU schreibt, dass die Fischereiabgabe (die zu fast 100% von Anglern bezahlt wird) am Ende nur den Bewirtschaftern, den Fischereiberechtigten zugute kommt. Daraus Konsequenzen zu ziehen ist die CDU entweder nicht willens oder nicht in der Lage.

Unsere Frage zu "Immer mehr Angelverbote verhindern"

Frage 6.:
Was wird ihre Landespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in ihrem Bundesland zu verhindern?

Antwort CDU
Sowohl der Bundes- als auch der Landesgesetzgeber sind an die zwingenden Vorgaben des EU-Rechtes gebunden. Diese stehen in der Regel nicht zu Disposition des Landesgesetzgebers oder der vollziehenden Behörden. Dort, wo Abweichungen, Ausnahmen und Ermessensentscheidungen rechtlich zugelassen sind, treffen die zuständigen Behörden ihre Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach pflichtgemäßem Ermessen. Für die CDU ist hier aber klar: Dort, wo zur Steigerung der Attraktivität des Angelns nationale Spielräume genutzt werden können, sollte man das auch machen.

Beurteilung
Dazu dass nirgends Angelverbote seitens der EU oder des Bundes vorgeschrieben sind, schreibt die Union nichts. Nur, dass man mögliche Spielräume nutzen solle

Gesamtbeurteilung
> Sachkenntnis: Die CDU setzt Angeln oft mit Fischerei gleich und ist daher in den gefragten Themen Angeln, Angler und Anglerschutz kaum informiert oder präsent. 
Note 4,5
> Antwortgenauigkeit: Eine Frage wurden nicht konkret an Hand der Fragestellung beantwortet (1 ), einige wohl auch nicht verstanden (2 -5).
Note 4,5
> Antwortvollständigkeit: Es wurde zu allen Fragen etwas geschrieben. Die Frage 1 wurden aber nicht an Hand der Frage nach Angeln beantwortet, sondern zur Bewirtschaftung der Gewässer.
Note 3,5
> Anglerfreundlichkeit: Die CDU verwechselt Angeln mit Gewässerbewirtschaftung. Daher zählen augenscheinlich auch nur organisierte Sport- und Angelfischer für die CDU und nicht die Mehrheit der Angler. Eine grundsätzlche Abneigung ist aber nicht zu erkennen.
Note 3,5

Gesamtnote CDU Baden-Württemberg: besser als ausreichend, 3,9


Antworten FREIE WÄHLER Baden-Württemberg (Gesamtnote: 4,1)

Unsere Frage zu "Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland"
1.:
Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei für die kommende Legislatur in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?

Antwort Freie Wähler
Die Freie Wähler setzen sich für eine Fortschreibung des bestehenden Fischereirechts ein. Auch wenn sich das Fischereigesetz und die Landesfischereiverordnung im Großen und Ganzen bewährt haben, müssen sie an einigen Stellen entbürokratisiert und aktualisiert werden. Dies betrifft zum Beispiel das Mindestalter für den Jugendfischereischein, das pauschale Nachtangelverbot sowie eine umfassende Überprüfung und Aktualisierung der Schonzeiten.
Das Angeln ist ohne Zweifel eine beliebte und naturnahe Form der Freizeitgestaltung in Baden - Württemberg, bei der der Erholungswert von Natur und Landschaft eine große Rolle spielt. Deshalb kann man behaupten, dass es einer der vielen Zwecke des Bundesnaturschutzgesetzes ist, Aktivitäten wie das Angeln zu ermöglichen. Anders herum ist der Natur- und Artenschutz an den vielen Gewässern in Baden - Württemberg ganz wesentlich von den jeweiligen Fischereirechtsinhabern abhängig, die sich um Ufer- und Gewässerpflege sowie die Hege kümmern und auf ihr Gebiet achtgeben – und zwar ohne das der Allgemeinheit in Rechnung zu stellen. Sowohl die Auslegung des §17 Tierschutzgesetz durch verschiedene Länder im Sinne eines Entnahmegebots, als auch organisierte Anzeigen gegen Anglerinnen und Angler, weil sie zum Beispiel an Hegemaßnahmen teilnehmen oder ihre Fänge für Ranglisten melden, lehnen wir ab. Viele unserer Mitglieder angeln und wir stehen auf allen politischen Ebenen in gutem Kontakt zu Vereinen, Verbänden und Interessenvertretern von Anglerinnen und Anglern. Als Partei Freie Wähler sind wir uns zudem nicht nur über die positive gesellschaftliche Funktion des Hobbys des „kleinen Mannes“ – und erfreulicherweise auch von immer mehr Frauen – bewusst, sondern auch über die wirtschaftliche Bedeutung des Angelns vor allem als Motor des Tourismus in strukturschwachen Regionen.


Beurteilung:
Es wird eine Weiterentwicklung des Fischereigesetzes bei Entbürokratisierung angestrebt. Leider wird auch von den Freien Wählern Gewässerbewirtschaftung und Angeln gleichgesetzt

Unsere Frage zu "Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland":
2.:
Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Landespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit in ihr Programm aufnehmen, vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?

Antwort Freie Wähler
Die Herabsetzung des Mindestalters für den Jugendfischereischein auf 7 Jahre ist Bestandteil unseres Wahlprogrammes. Das würde den Fischereivereinen die Nachwuchsgewinnung erleichtern und die Rechtssicherheit von Eltern oder Großeltern stärken, welche die kommende Generation an die Fischerei und den verantwortungsbewussten Umgang mit der Gewässerökologie heranführen wollen.
Das Fischereirecht fällt in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Wir Freie Wähler setzen uns daher in den Landtagen für Liberalisierungen der jeweiligen Landesfischereigesetze ein. Ein Gesetzentwurf der FDP/DVP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg zur Abschaffung des überholten Nachtangelverbotes und zur Absenkung des Mindestalters für den Jugendfischereischein von 10 auf 7 Jahre ist jedoch jüngst an den Gegenstimmen der Regierungsmehrheit von Grünen und CDU gescheitert.
Einer Herabsetzung des Mindestalters stehen wir offen gegenüber; sie kann einen wichtigen Beitrag zur Nachwuchsgewinnung leisten.


Beurteilung:
Wir fragen nach einfacherem Angeln für Kinder wie in den Niederlanden, geantwortet wird mit Herabsetzen des Mindestalters zum Fischereischein innerhalb bestehender Regeln statt einer Stellngnahme zur gefragten, unbürokratischen Erleichterung: Thema verfehlt

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Setzt sich ihre Partei zur Abschaffung der aktuellen Form der Fischereiabgabe und der falschen Verwendung der Gelder ein (insbesondere da Länder ohne Fischereiabgabe wie Niedersachsen, Sachsen und Bremen erfolgreich aufzeigen, dass alle daraus finanzierten Dinge auch ohne die Fischereiabgabe finanziert werden können)?

4.
Was wird ihre Partei konkret unternehmen um im Falle einer Beibehaltung der Fischereiabgabe sicherzustellen, dass die Fischereiabgabe im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich direkt für Belange der Angler eingesetzt wird und wird ihre Partei in Zukunft Sorge tragen, dass zum Beispiel Projekte zum Artenschutz und Gewässerschutz sowie Projekte für die Bewirtschafter/Berufsfischer aus anderen Mitteln gefördert werden?

Antwort Freie Wähler

Antwort auf Frage 3+4
Aus Mitteln der Fischereiabgabe werden u. a. Projekte zur Qualitätsverbesserung von Gewässern (z. B. Verbesserung von Laichbiotopen) gefördert.
Zu den Aufgaben im Bereich der Fischereiförderung gehören insbesondere:
• Maßnahmen am und im Gewässer, die der Verbesserung der Fischbestände und deren Lebensraum dienen,
• Maßnahmen zur Wiederansiedlung gefährdeter oder ausgestorbener standortgerechter Fischarten,
• Lehrgänge, Schulungen, Lehrschauen, Ausstellungen und Maßnahmen der allgemeinen fischereilichen Information,
• Wissenschaftliche Untersuchungen und Erarbeitung von Vorschlägen zur fischereilichen Bewirtschaftung sowie die Veröffentlichung der Ergebnisse, z. T. einschließlich Sach- und Personalkosten für solche Projekte.

Die genauen Förderrichtlinien sind in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt.

 

Zielsetzung der Förderung durch die Fischereiabgabe
Die Zielsetzung der Förderung des Fischereiwesens und der fischereilichen Forschungstätigkeit sind im Fischereigesetz klar geregelt.

Wer kann einen Antrag stellen?
Landesfischereiverbände, Fischereivereine, Fischereiberechtigte Fischereipächter, juristische und natürliche Personen und Einrichtungen, die fischereiwissenschaftlich tätig sind, z. T. auch Gewässerbewirtschafter. Also jeder dieser Gruppen kann zur Durchführung von Projekten und Schulungen Fördermittel beantragen, wenn die Förderrichtlinien eingehalten werden.

Beurteilung:
Die Freien Wähler zählen die überall nachlesbaren Punkte der Verordnung auf. Gefragt war jedoch, wie man einen Mißbrauch der Anglergelder aus der Fischereiabgabe für Verbändem, Natur- und Artenschutz verhindern kann. Thema verfehlt.

5.:
Wird ihre Partei dafür sorgen, dass die Verbände (die aktuell überproportional von den Geldern profitieren) nicht mehr in Entscheidungen zur Vergabe der Gelder einbezogen werden?

Antwort Freie Wähler

Die derzeitige Gesetzeslage ist klar geregelt. Alle berechtigten Antragssteller (siehe Frage 4) können Fördermittel beantragen, unter anderem auch Fischereivereine, wenn die Förderrichtlinien eingehalten werden. Selbstverständlich entspricht es den Zielen des Natur- und Tierschutzes, dass bestimmte Maßnahmen koordiniert werden. Die Beurteilung zur Vergabe von Geldern nimmt der Fischereibeirat der jeweiligen Regierungspräsidien vor. Hier wird entschieden welche Maßnahmen förderfähig sind und welche nicht. Einer Einseitige Vergabe der Fördermittel nur an die Vereine können wir nicht zustimmen, da auch Vereine auf Antrag beim RP Fördermittel erhalten können.


Beurteilung:
Es geht in der Frage ja genau darum die derzeitige Gesetzeslage so zu ändern, dass endlich die profitieren, die es bezahlen (Angler). Und die Gelder nicht weiter sachfremd durch Beteiligung von Organisationen ausgegeben werden, die das Geld am Ende auch erhalten (Selbstbedienung).  Thema verfehlt

Unsere Frage zu "Immer mehr Angelverbote verhindern"

Frage 6.:
Was wird ihre Landespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in ihrem Bundesland zu verhindern?

Antwort Freie Wähler
Wir Freie Wähler lehnen allgemeine Beschränkungen des Angelns und Fischens in Natura 2000-Gebieten und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” oder anderen Schutzgebieten entschieden ab. Die Frage, ob und wie das Angeln in einem Schutzgebiet beschränkt werden muss oder nicht, ist jeweils im Einzelfall anhand des konkreten per Rechtsverordnung bzw. Schutzgebietssatzung festgesetzten Schutzzweckes des betroffenen Gebietes sowie unter Beachtung des Gebotes der Verhältnismäßigkeit zu prüfen.
Wer Nutzungen untersagt, muss in jedem Einzelfall die Umweltauswirkungen benennen können. Das Angeln pauschal zu verbieten ist demnach keine Lösung.
Angeln und Naturschutz schließen sich nicht aus. Nutzungseinschränkungen sind immer in Abhängigkeit vom Schutzgut zu entscheiden. Naturschutzbelange spielen ebenso wie wirtschaftliche, touristische und Freizeitbelange eine Rolle bei der nachhaltigen Nutzung unserer Umwelt.
Auch die Aufhebung des Nachtangelverbotes außerhalb der Naturschutzgebiete ist fester Bestandteil unseres Wahlprogrammes. Dazu sollte § 3 Absatz 1 Satz 3 der Landesfischereiverordnung ersatzlos gestrichen werden. Weitergehende Empfehlungen des Landesfischereibeirates sind gegebenenfalls zu prüfen.
Aus unserer Sicht ist ein Nachtangelverbot außerhalb von Naturschutzgebieten in der Sache überkommen und entbehrlich. Wir werden es daher wie in den anderen Bundesländern aufheben. Abschließend möchten wir festhalten, dass die aufgeworfenen Fragen nur gemeinsam im fairen und sachlichen Dialog mit allen Betroffenen behandelt werden können, wie es in Baden-Württemberg lange gute Tradition war.


Beurteilung:
Die Freien Wähler stellen sich klar gegen weitere sinnlose Verbote und Regulierungen

Gesamtbeurteilung
> Sachkenntnis:
Die Fragen 1 und 6 wurden verstanden, die restlichen Fragen augenscheinlich nicht.
Note 4,5
> Antwortgenauigkeit:
Die meisten Fragen beantworteten alles Mögliche, aber nicht die gestellten Fragen. Nur bei den Fragen 1 und 6 wurde zum Thema geantwortet.
Note 4,5
> Antwortvollständigkeit:
Die Fragen 1 und 6 wurden beantwortet, auf die anderne Fragen wurde zwar geschrieben, die Fragen aber nicht beantwortet
Note 4,5
> Anglerfreundlichkeit:
Die Freien Wähler sind nicht grundsätzlich gegen das Angeln oder gegen Angler. In einigen Punkten verwechseln sie aber Gewässerbewirtschaftung mit Angeln.
Note 3,5

Gesamtnote Freie Wähler Baden-Württemberg:  ausreichend, 4,1


Antworten SPD Baden-Württemberg (Gesamtnote: 4,3)

Unsere Frage zu "Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland"
1.:
Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei für die kommende Legislatur in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?

Antwort SPD

Wir halten eine Novellierung des Landesfischereirechts für sinnvoll und werden fordern, dies anzugehen. Wenn es zu einer Novellierung kommt, werden wir uns unter anderem dafür einsetzen, dass es einen Jugendfischereischein schon ab sieben Jahren geben wird. Zudem würden wir prüfen, welche Ergänzungen sinnvoll und notwendig sind, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Fischereiabgabe umzusetzen.

Das Verbot des Angelns sollte nur auf die Schutzgebiete beschränkt sein, in denen das Angeln klar zu Beeinträchtigungen des Schutzzweckes führt. Das könnte auch bedeuten, dass man solche Verbote nicht pauschal, sondern für bestimmte Monate (zum Beispiel zum Schutz brütender Wasser- und Ufervögel) festlegt.

Beurteilung:
Sie SPD hakt hier nur in Zusammenfassung die von Netzwerk Angeln abgefragten Punkte ab, ohne konkrete eigene Vorschläge einzubringen.

Unsere Frage zu "Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland":
2.:
Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Landespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit in ihr Programm aufnehmen, vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?

Antwort SPD
Da diese Regelung Ländersache ist, kann man nur durch Kommunikation auf eine einheitliche Regelung hinwirken, diese aber nicht schaffen. Wir sind der Auffassung, dass es eine unbürokratische Regelung geben muss, auch Kindern ab sieben Jahren einen Jugendfischereischein zu ermöglichen. Dies hatten wir bei der Novelle des Landesgesetzes in der letzten Wahlperiode gewollt, unser damaliger Koalitionspartner hat dies jedoch nicht mitgetragen und blockiert.
Dies würde der Lebenswirklichkeit von Eltern, die mit ihren Kindern angeln gehen, deutlich besser entsprechen – und es würde auch die Kinder und jungen Jugendlichen besser an eine verantwortungsbewusste Angelleidenschaft heranführen.

Beurteilung:
Die SPD hat nicht begriffen, dass es nicht um einen Jugendfischereischein geht, sondern um das unbürokratische heranführen ohne Scheine von Kindern ans Angeln.

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Setzt sich ihre Partei zur Abschaffung der aktuellen Form der Fischereiabgabe und der falschen Verwendung der Gelder ein (insbesondere da Länder ohne Fischereiabgabe wie Niedersachsen, Sachsen und Bremen erfolgreich aufzeigen, dass alle daraus finanzierten Dinge auch ohne die Fischereiabgabe finanziert werden können)?

4.
Was wird ihre Partei konkret unternehmen um im Falle einer Beibehaltung der Fischereiabgabe sicherzustellen, dass die Fischereiabgabe im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich direkt für Belange der Angler eingesetzt wird und wird ihre Partei in Zukunft Sorge tragen, dass zum Beispiel Projekte zum Artenschutz und Gewässerschutz sowie Projekte für die Bewirtschafter/Berufsfischer aus anderen Mitteln gefördert werden?

Wir halten die Fischereiabgabe und auch die Verwendung der damit eingenommenen Mittel im Grundsatz für richtig, auch wenn das Bundesverfassungsgericht völlig zurecht manche Ausgaben für nicht gerechtfertigt hält. Es entspricht dem Subsidiaritätsgrundsatz, dass Aufgaben, die auch staatliche Stellen erfüllen könnten bzw. sonst müssten, auch von Verbänden übernommen werden, die dazu mit bestimmten Rechten beliehen und finanziell ausgestattet werden. Mit den Einnahmen sollen ganz grob gesagt auch die grundsätzlich möglichen nachteiligen Auswirkungen der jeweiligen Naturnutzung vermindert oder ausgeglichen werden, was auch im Sinne der Nutzer – in diesem Fall der Angler – ist.
Ähnliches findet sich auch in der Landwirtschaft, im Sport oder im Jagdwesen. Es liegt auch in der Natur der Sache, dass diese Verbände nicht wirklich alle Aktiven in dem jeweiligen Bereich vertreten, da nur ein Teil der Angler in diesem Verband organisiert wird. Ihre Vorschläge, aus der Fischereiabgabe auch die genannten Aufgaben zu finanzieren, prüfen wir aber gerne. Auch werden wir sehr gerne mit parlamentarischen Initiativen prüfen, inwieweit der bisherige Einsatz dieser Mittel auch wirklich im Sinne der Angelei ist und eine hinreichende Sachnähe und Gruppennützigkeit gegeben ist. Eine reine Lobbyarbeit und Werbung für die Angelei als solche kann keine staatliche und gesetzlich verankerte Aufgabe sein; dies müssten die jeweiligen Verbände aus ihren Einnahmen zahlen.

5.:
Wird ihre Partei dafür sorgen, dass die Verbände (die aktuell überproportional von den Geldern profitieren) nicht mehr in Entscheidungen zur Vergabe der Gelder einbezogen werden?

Antwort SPD

Wir halten es für richtig, die jeweils vorhandenen als juristische Personen organisierten Vertreter der Angler in die Entscheidungen über die Verwendung der Gelder einzubeziehen. Sofern sich Teile der Anglerschaft durch diese nicht vertreten fühlen, müssen notfalls weitere Verbände aufgebaut werden, um die verschiedenen Ansichten und Interessen innerhalb der Anglerschaft durch deren Einbezug berücksichtigen zu können.

Beurteilung:
Die SPD begreift nicht, das die Fischereiverbände nur für einen Teil der Angler stehen, welche abe insgesamt die Abgabe bezahlen müssen. Dass auch jede anderen Organisation (Vereine etc.) Anträge stellen kann, ohne bisher bei der Vergabe mit involviert zu sein, scheint die SPD nicht zu wissen oder es ist der SPD egal.

Unsere Frage zu "Immer mehr Angelverbote verhindern"

Frage 6.:
Was wird ihre Landespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in ihrem Bundesland zu verhindern?

Antwort SPD
In der Tat führt Angeln an Gewässern nicht überall und automatisch zu einer negativen Beeinflussung des Biotops und der Ökologie. Gerade in Natura-2000-Schutzgebieten ist es wichtig, dass nicht ein allgemeiner Schutz für alles gilt, sondern ganz gezielt der Schutzzweck erfüllt wird. Dies ist in der Regel das Verschlechterungsverbot für ganz bestimmte Tier- oder Pflanzenarten. Dem muss das Angeln nicht im Wege stehen, es kann aber im Einzelfall so sein, dass die Angelei mehr Nach- als Vorteile für das Erreichen des Schutzzieles mit sich bringt. Deshalb muss man sorgfältig darauf achten, keine völlig unnötigen oder sogar kontraproduktiven Angelverbote auszusprechen.

Beurteilung
Für Natura2000 Gebiete sieht die SPD nach wie vor die Möglichkeit Angelverbote auszusprechen, allerdings nur im begründeten Einzelfall. Zum Thema Angelverbot bei Biodioversitätsstrategie gibt es keine Aussage.

Gesamtbeurteilung
> Sachkenntnis: Die SPD versteht nur teilweise die Fragen und die konkreten Punkte um die es geht
Note 4
> Antwortgenauigkeit: Da das Verständnis für die Sache oft fehlt, wurden auch die meisten Fragen nicht konkret an Hand der Fragestellung beantwortet.
Note 4
> Antwortvollständigkeit: Es wurde auf alle Fragen etwas geschrieben, aber nur teilweise die Fragen konkret beantwortet. 
Note 4
> Anglerfreundlichkeit: Die SPD steht Anglern, Angeln und Anglerschutz nicht übermäßig  positiv gegenüber und akzpetiert anscheinend nur organisierte Sport- und Angelfischer als Bewirtschafter, aber nicht als Angler.
Note 4,5

Gesamtnote SPD Baden-Württemberg: schlechter als ausreichend, 4,2


Antworten GRÜNE Baden-Württemberg (Gesamtnote: 4,3)

Unsere Frage zu "Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland"
1.:
Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei für die kommende Legislatur in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?

Antwort GRÜNE

Die ca. 70.000 aktiven Mitglieder in rund 800 Angelvereinen in Baden-Württemberg leisten einen wichtigen Beitrag, die Fischbestände zu hegen und unsere Gewässer zu pflegen.
Die größte Herausforderung für Angler*innen und die Fischerei sind die Veränderungen, die in Folge der Klimaerhitzung auch in unseren Gewässern entstehen. Sie sind bereits heute deutlich sichtbar. Gemeinsam mit Verbänden und der Wissenschaft wollen wir hier Konzepte auf den Weg bringen, um die Gewässer anpassungsfähiger zu machen.
Wir brauchen ein abgestimmtes Kormoran-Management, insbesondere am Bodensee. Wir wollen uns für ein Projekt einsetzen, das alle drei Bodensee-Anrainer und die betroffenen Verbände zusammenbringt und zu einem Maßnahmenplan führt. Wir arbeiten auf einen Start Anfang 2022 hin.
Wir wollen Flüsse und Bäche weiter revitalisieren und sie noch durchlässiger machen. Bei der Abwasserbehandlung sind wir schon heute europaweit spitze. Damit das auch so bleibt, wollen wir den Großteil der 900 Kläranlagen mit der sogenannten „vierten Reinigungsstufe“ aufrüsten. Damit ist es möglich, den Giftcocktail aus Arzneimittelresten oder Haushalts-Chemikalien aus unseren Fließgewässern fernzuhalten. Das stärkt die Artenvielfalt in sauberen Flüssen und Bächen.

Beurteilung:
Die GRÜNEN kennen nur die Minderheit der organisierten Angler und sprechen nachfolgend nicht von Anglern und Angeln, sondern nur von Bewirtschaftung und Gewässermanagement.

Unsere Frage zu "Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland":
2.:
Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Landespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit in ihr Programm aufnehmen, vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?

Antwort GRÜNE
In Baden-Württemberg darf der Jugendfischereischein derzeit ab einem Alter von 10 Jahren erworben werden. Es ist Kindern unter 10 Jahren erlaubt, Erwachsene beim Angeln zu begleiten. Wir wollen es bei dieser Regelung belassen.

Beurteilung:
Die GRÜNEN weichen dem Thema nach einer Regelung wie in den Niederlanden aus und wollen bei der bestehenden Regelung mit nutzloser Bürokratie bleiben

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Setzt sich ihre Partei zur Abschaffung der aktuellen Form der Fischereiabgabe und der falschen Verwendung der Gelder ein (insbesondere da Länder ohne Fischereiabgabe wie Niedersachsen, Sachsen und Bremen erfolgreich aufzeigen, dass alle daraus finanzierten Dinge auch ohne die Fischereiabgabe finanziert werden können)?

4.
Was wird ihre Partei konkret unternehmen um im Falle einer Beibehaltung der Fischereiabgabe sicherzustellen, dass die Fischereiabgabe im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich direkt für Belange der Angler eingesetzt wird und wird ihre Partei in Zukunft Sorge tragen, dass zum Beispiel Projekte zum Artenschutz und Gewässerschutz sowie Projekte für die Bewirtschafter/Berufsfischer aus anderen Mitteln gefördert werden?

Antwort GRÜNE
Die Fischereiabgabe wird in Baden-Württemberg aus unserer Sicht zu den gesetzlich vorgegebenen Zwecken eingesetzt. Insbesondere die Angel- und Fischereiverbände kommen in den Genuss der Mittel. Die Mittel werden laut Verwaltungsvorschrift eingesetzt, um das Fischereiwesen und die fischereiliche Forschungstätigkeit zu fördern. Die Verwendung für Maßnahmen, zu denen die Träger der Unterhaltungs- und Ausbaulast der Gewässer verpflichtet sind, ist durch die Verordnung sehr stark eingeschränkt.
In Baden-Württemberg werden nur solche Anträge zur Genehmigung weitergegeben, für die sich der Landesfischereibeirat positiv ausgesprochen hat. Dieser Beirat hat 13 Mitglieder – vier davon auf Vorschlag des Landesfischereiverbandes und drei auf Vorschlag des Landesverbandes der Berufsfischer und Teichwirte in Baden-Württemberg.
Wir sehen aktuell keinen Grund, die Fischereiabgabe abzuschaffen oder ihre Verteilung neu zu justieren. Denn sie kommt überwiegend der Verbandsarbeit zugute.

5.:
Wird ihre Partei dafür sorgen, dass die Verbände (die aktuell überproportional von den Geldern profitieren) nicht mehr in Entscheidungen zur Vergabe der Gelder einbezogen werden?

Antwort GRÜNE

Wir halten es für sachgerecht, die Verbände in die Mittelvergabe einzubeziehen, die Teil des Landesfischereibeirats sind (siehe Antwort 4).

Beurteilung:
Die GRÜNEN wollen die bisherige Regelung beibehalten. Die aber nur Fischerei und Verbandsfinanzierung zugute kommen. Nicht aber den Zahlern, den Anglern.

Unsere Frage zu "Immer mehr Angelverbote verhindern"

Frage 6.:
Was wird ihre Landespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in ihrem Bundesland zu verhindern?

Antwort GRÜNE
Die Fauna-Flora-Habitat-Managementpläne (FHH-Gebiete) werden vor Ort in einem transparenten Prozess unter Beteiligung der Nutzer*innengruppen erarbeitet. Auch Fischerei- bzw. Angelverbände können dort als Betroffene Stellung nehmen und ihre Positionen einbringen. Der Managementplan orientiert sich am Schutzzweck des Gebiets. Deshalb ist in manchen Gebieten das Angeln kein Problem, während es anderswo stark eingeschränkt oder verboten ist. Eine pauschale „Anweisung“ zum Thema fischereiliche Nutzung – unabhängig vom Schutzzweck – halten wir für falsch. Wir wollen das Verfahren in Baden-Württemberg so belassen. Wir setzen darauf, dass die Angler*innen ihre Anliegen einbringen, wenn die Managementpläne für Natura 2000-Gebiete erstellt und gegebenenfalls weiterentwickelt werden.

Beurteilung
Die Grünen wollen nichts unternehmen, um Angler vor weiteren Verboten zu schützen. Zum Thema Angelverbot bei Biodioversitätsstrategie gibt es keine Aussage.

Gesamtbeurteilung
> Sachkenntnis: Die GRÜNEN setzen sich nicht wirklich mit den einzelnen Themen auseinander und ziehen jedes Thema auf Aspekte der Verbandsebene und auf Natur- statt Anglerschutz.
Note 4
> Antwortgenauigkeit: Die GRÜNEN setzen sich nicht wirklich mit den einzelnen Themen auseinander und ziehen soweit möglich jedes Thema auf Verbandsebene und Natur- statt Anglerschutz.
Note 4
> Antwortvollständigkeit: Zu den Fragen 1 und 2 wurde etwas geschrieben, aber die eigentlichen Fragen nicht beantwortet. 3 bis 6 wurde beantwortet.
Note 3,5
> Anglerfreundlichkeit: Die GRÜNEN haben keinerlei Interesse daran Angler, Angeln oder Anglerschutz zu fördern
Note 5

Gesamtnote GRÜNE Baden-Württemberg: schlechter als ausreichend, 4,3


Antworten AfD Baden-Württemberg (Gesamtnote: 6)

Gesamtbeurteilung: Die AfD hat weder auf die erste Mail mit Fragen noch auf das Nachhaken geantwortet. Es wurde nicht einmal die Beantwortung der Fragen abgesagt.
Gesamtnote AfD Baden-Württemberg: ungenügend, 6


Anhang:



Sehr geehrte Damen und Herren,

wir würden uns freuen, wenn sie den Lesern von Netzwerk Angeln - dem relevanten journalistischen Portal für Angler, Angeln und Anglerschutz - vor der Wahl zum Landtag/Abgeordnetenhaus Fragen beantworten könnten, wie sich ihre Landespartei zu verschiedenen Punkten im Bereich Angeln positioniert hat oder positionieren will.

Einen solchen Wahlprüfstein veröffentlichen wir bei jeder relevanten Wahl, hier als Beispiel zur Wahl des EU-Parlamentes:
https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/369-antworten-zum-wahlpruefstein-zur-eu-wahl-zu-anglern-angeln-und-anglerschutz.html

Thema Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland

> Angeln wie Angeltourismus ist die einzige Nutzung der deutschen Gewässer, welche Ökologie und Ökonomie nachhaltig zusammen bringt.
> Angler sind die wahren Wächter der Gewässer, da sie auf Grund der Anwesenheit am Gewässer vieles mitbekommen, was Behörden oder anderen sonst verborgen bleibt.
- Positives, wenn sich durch Hege auch der Gewässerbewirtschaftung durch Angelvereine neue Arten ansiedeln.
- Negatives, wenn Angler als erste bemerken wenn mit einem Gewässer etwas nicht stimmt durch Einleitungen, Unfälle oder Sonstiges.
> Das praktische Angeln bietet noch eine der wenigen Möglichkeiten Zusammenhänge der Gewässer und Natur aus eigenem Erleben zu erfahren.

Nicht umsonst wurde von allen Bundesländern Angeln auf unsere Nachfrage als so wichtig erachtet, dass während der Corona - Maßnahmen das individuelle Angeln erlaubt blieb (siehe auch: https://www.netzwerk-angeln.de/angeln/angelszene/501-corona-virus-und-angeln-aktuelle-entwicklungen.html).

Angeln ist die sinnvolle Freizeitbetätigung im Freien (als individuelle Betätigung gerade auch in Corona-Zeiten wichtig) ebenso wie wichtiger Wirtschaftszweig. Auch gibt es die Bedeutung der Angelvereine als Heger und Pfleger der Gewässer sowie mit deren bürgerschaftlichen Engagement mit den ökologischen, sozialen, kulturellen und traditionellen Vorteilen für die Gesellschaft.

Unsere Frage zu "Angeln in Deutschland - sozial, kulturell, ökologisch und ökonomisch wertvoll für Deutschland"
1.:
Welche konkreten Maßnahmen will ihre Partei für die kommende Legislatur in die politische Diskussion einbringen oder durchsetzen um konkret Angler, Angeln und Anglerschutz insgesamt zu stärken und zu fördern?

Thema Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland


Die föderale Gesetzgebung zur Fischerei und damit auch zum Angeln ist in Bezug auf den Zugang zum Angeln für Kinder eine Katastrophe. Es ist in Deutschland uneinheitlich und in vielen Bundesländern Eltern- und Kinderunfreundlich.
> Je nach Bundesland bekommen Kinder ab Geburt einen Jugendfischereischein, in manchen ab 10 Jahren oder ab 12 Jahren oder es gibt und braucht gar keinen wie z. B. in Niedersachsen.
> Ein Jugendfischereischein erfüllt keinerlei Sinn und Zweck und ist nur unnötige Bürokratie.
> Ein Jugendfischereischein kann ohne weitere Bedingungen/Prüfung gekauft werden und berechtigt nur zum Mitangeln bei Erwachsenen, nicht zum selbstständigen Angeln.

Dabei dürfen z. B. in Brandenburg Kinder ohne (Jugend)Fischereischein und ohne Begleitung Erwachsener ab 8 Jahren legal und selbständig auf Friedfische angeln.
In Niedersachsen dürfen Kinder dagegen erst ab 14 überhaupt eine Angel in die Hand nehmen (mit Ausnahme zur direkten Vorbereitung auf die Prüfung zum Fischereischein. Den man allerdings in Niedersachsen gesetzlich gar nicht zum Angeln braucht).

Von einheitlichen Regelungen oder gleichen Lebensbedingungen kann hier also keine Rede sein.

Netzwerk Angeln plädiert daher für eine Regelung in der Art wie in den Niederlanden. Dort dürfen Erwachsene mit einer regulären Angelerlaubnis Kinder ohne weitere Bürokratie zum Angeln mitnehmen. Diese Kinder dürfen eine eigene, zusätzliche Rute zu den für den Angler erlaubten Anzahl Ruten nutzen und unter Aufsicht mitangeln. Dabei dürfen nicht mehr Fische entnommen werden als sie dem Inhaber der Erlaubnis alleine auch zustehen.

Viele Angler fordern daher für Deutschland, dass Kinder mit Erlaubnis der Eltern in jedem Bundesland die Möglichkeit bekommen sollen mit einer zusätzlichen Rute bei einem erwachsenen Inhaber einer regulären Angelerlaubnis unter Aufsicht ohne jede weitere Bürokratie mitangeln zu dürfen. Dies soll im jeweiligen Landesfischereigesetz und/oder der Fischereiverordnung festgeschrieben werden. Netzwerk Angeln unterstützt das.

Unsere Frage zu "Angeln für Kinder fördern in ganz Deutschland":
2.:
Wie steht ihre Partei zur Forderung eines unbürokratischen und gleichen Einstieges für Kinder und Jugendliche ins Angeln und werden sie dies als Landespartei zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse mit in ihr Programm aufnehmen, vertreten oder in sonst einer Weise fördern und unterstützen?

Thema Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt

Obwohl die Gelder der Fischereiabgabe teilweise scheinbar korrekt ausgegeben werden (nach den Verordnungen der Länder), widersprechen sie meist den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien.

Insbesondere bei den Punkten:
>Gruppenhomogenität
> Besondere Finanzierungsverantwortung / Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Erhebungszweck
> Gruppennützigkeit der Verwendung des Abgabeaufkommen
> Periodische Legitimation der Sonderabgabe

Obwohl die Fischereiabgabe fast ausschließlich von Anglern aufgebracht wird, werden damit oft Projekte aus dem Natur-, Tier- oder Artenschutz bezahlt. Statt dass sie dem Angeln zugute kommen.
Dabei dürfen Angler rechtlich nicht einmal für Bewirtschaftung und damit auch nicht für Natur- und Artenschutz zuständig sein, das obliegt den Gewässerbewirtschaftern.

Nur ein kleiner Bruchteil der Angler ist in Deutschland in Fischereiverbänden organisiert (unter 20 %). Dennoch werden aus der Fischereiabgabe fast ausschließlich Projekte und Mitarbeiter der Fischereiverbände quersubventioniert.

Statt dass etwas konkret für Angler und Angeln allgemein getan wird, die das ja bezahlen müssen.

Da meist noch diese Verbände selber in den Ausschüssen/Gremien zur Vergabe der Gelder sitzen, hat dies - milde ausgedrückt - den Anschein einer Selbstbedienung zu Lasten der Angler.

Man sollte daher mit den Geldern aus der Fischereiabgabe ausschließlich Projekte für Angler und das Angeln fördern (die ja die Fischereiabgabe fast zu 100% aufbringen).
> Förderung von Kursen fürs praktische Angeln
> Studien über positive Wirkungen von Angeln
> Gezielte Öffentlichkeitsarbeit für das Angeln, unabhängig von Vereinen und Verbänden
> Einrichtung von barrierefreien Angelplätzen, auch abseits von Vereinsgewässern (frei zugänglich)
> Zuschüsse zu Fischereischeinkursen oder -prüfungen

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Setzt sich ihre Partei zur Abschaffung der aktuellen Form der Fischereiabgabe und der falschen Verwendung der Gelder ein (insbesondere da Länder ohne Fischereiabgabe wie Niedersachsen, Sachsen und Bremen erfolgreich aufzeigen, dass alle daraus finanzierten Dinge auch ohne die Fischereiabgabe finanziert werden können)?

4.
Was wird ihre Partei konkret unternehmen um im Falle einer Beibehaltung der Fischereiabgabe sicherzustellen, dass die Fischereiabgabe im Sinne des Bundesverfassungsgerichtes ausschließlich direkt für Belange der Angler eingesetzt wird und wird ihre Partei in Zukunft Sorge tragen, dass zum Beispiel Projekte zum Artenschutz und Gewässerschutz sowie Projekte für die Bewirtschafter/Berufsfischer aus anderen Mitteln gefördert werden?

5.:
Wird ihre Partei dafür sorgen, dass die Verbände (die aktuell überproportional von den Geldern profitieren) nicht mehr in Entscheidungen zur Vergabe der Gelder einbezogen werden?



Thema immer mehr Angelverbote verhindern

Im Rahmen der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” sollen Angelverbote kommen ( Zitat DRAFT TECHNICAL NOTE ON CRITERIA AND GUIDANCE FOR PROTECTED AREAS DESIGNATIONS, EUROPEAN COMMISSION DIRECTORATE-GENERAL ENVIRONMENT: „extraktive Tätigkeiten wie der Bergbau, die Fischerei, Jagd oder Forstwirtschaft sind nicht mit dem Schutzniveau vereinbar“).
Ebenso werden im Rahmen von Natura2000 in Deutschland immer wieder (laut EU-Vorgaben) unnötige Angelverbote verhängt.

Dabei gibt es von der Bundesrepublik bezahlte Studien die nahelegen, dass Angeln und von Anglern bewirtschaftete Gewässer nicht nur nicht schaden (bei Vögeln, Libellen, etc.)!
Sondern im Bereich der Fische sogar eine größere Artenvielfalt als gleiche, unbewirtschaftete Gewässer aufweisen.

Zum Beispiel das Projekt Baggersee mit mit Prof. Arlinghaus (IGB) und Prof. Klefoth (Ökologie und Naturschutz, Hochschule Bremen) zeigt auf, dass gerade Bewirtschaftung durch Angler für mehr und nicht für weniger Artenvielfalt sorgen kann.(https://onlinelibrary.wiley.com/doi/full/10.1111/jfb.13989, https://www.ifishman.de/projekte/baggersee/uebersicht-baggersee/, Förderung durch Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Bundesamt für Naturschutz mit Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) (Förderkennzeichen 01LC1320A, 01LC1320B und 3514685C20)) des Berliner Leibnitz-Institut für Gewässerökologie (IGB) und Binnenfischerei).

Weitere Studien/Veröffentlichungen dazu:
Status of aquatic and riparian biodiversity in artificial lake ecosystems with and without management for recreational fisheries: implications for conservation (https://www.ifishman.de/publikationen/einzelansicht/1787-status-of-aquatic-and-riparian-biodiversity-in-artificial-lake-ecosystems-with-and-without-mana/)
Einfluss anglerischer Bewirtschaftung auf die Biodiversität von Baggerseen: Eine vergleichende Studie verschiedener gewässergebundener Organismengruppen (https://www.ifishman.de/publikationen/einzelansicht/1793-einfluss-anglerischer-bewirtschaftung-auf-die-biodiversitaet-von-baggerseen-eine-vergleichende)
Baggerseen sind Refugien für die Artenvielfalt (https://www.ifishman.de/publikationen/einzelansicht/1734-baggerseen-sind-refugien-fuer-die-artenvielfalt/.)


Unsere Frage zu "Immer mehr Angelverbote verhindern"

Frage 6.:
Was wird ihre Landespartei konkret unternehmen, um weitere Angelverbote im Rahmen von Natura 2000 und der “EU-Biodiversitätsstrategie 2030” in ihrem Bundesland zu verhindern?

 


Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

 

Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis 19.02. 2021 beantworten könnten.

 

Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.

 

Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.




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