750 teaser hamburger wahl pruefstein

Hamburg hat seit letztem Jahr (2019) ein neues Fischereigesetz bekommen, und wählt jetzt am Sonntag (23.02. 2020) eine neue Bürgerschaft (Landesparlament). Netzwerk Angeln nahm die Gelegenheit wahr, angelpolitische Fragen an alle Parteien/Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft zu stellen. Man sollte ja annehmen dürfen, dass alle Parteien und Fraktionen sich da im Thema Angeln nun gut auskennen - sie haben ja darüber abgestimmt.  Fragen und Antworten präsentieren wir euch hier, rechtzeitig vor der Wahl zur Bürgerschaft in Hamburg.

Netzwerk Angeln beschäftigt sich ausschließlich mit Angelpolitik. Allgemeine Politik oder Parteipolitik können andere Medien sicher besser. Die Anmerkung, dass bei einer Wahlentscheidung sicher nicht Angelpolitik alleine die Rolle spielt, ist genauso richtig wie die, dass angelpolitische Punkte für Angler bei einer Wahlentscheidung ganz individuell eine mehr oder weniger wichtige Rolle spielen können.

 Fragen ums neue Hamburger Fischereigesetz

Das neue Fischereigesetz in Hamburg wirft durchaus Fragen auf. Wir wollten daher sehen, in wie weit sich die Fraktionen und Politiker der Hamburger Bürgerschaft fachlich und inhaltlich wie auch politisch mit dem Gesetz beschäftigt haben und welche Gründe und Begründungen sie daher zu ihrem Abstimmungsverhalten geführt haben.

Die Fragen an die Parteien, alle basierend auf den Fragen an Stephan Jersch (Die LINKE)

Unsere Fragen an die Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft.

Sehr geehrter Herr Xxxxxxxxx,

Netzwerk Angeln als die journalistische Plattform für Angler, Angeln und Anglerschutz (https://www.netzwerk-angeln.de/) hat vor allem der aktuelle Bericht in der MoPo (https://www.mopo.de/hamburg/besonderer-fund-in-der-alster-dieser-fisch-ist-eine-historische-sensation-33555102) über eine angeblich zurückgekehrte Meerforelle dazu gebracht, die Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft zum neuen Fischereigesetz zu befragen. Im Artikel der MoPo wird von einer Meerforelle mit 55 cm berichtet.

Meerforellen und Bach- wie Seeforellen sind genetisch gleich und unterscheiden sich nur durch ihre Lebensräume und Wandergewohnheiten. Die Unterscheidung der Fische durch reinen Augenschein - wo diese Fische gleichzeitig in einem Gewässer vorkommen - ist unmöglich. Dennoch gibt es im Hamburger Fischereigesetz die Problematik, dass das neu eingeführte Entnahmefenster für alle Gewässer pauschal folgendes aussagt:
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=8&showdoccase=1&doc.id=jlr-FischGDVHA2019pP7&st=null
und
http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?nid=g&showdoccase=1&doc.id=jlr-FischGDVHA2019pAnlage1&st=null

Bachforelle (wäre der Fisch ohne wandern) zu entnehmen: 20 - 40 cm
Meerforelle (wäre der Fisch gewandert) zu entnehmen: 40 - 65 cm

Obwohl also viel Geld investiert wird, wäre der Fisch durch das Entnahmefenster nur als Bachforelle geschont gewesen, als teuer (und fragwürdig) geförderte Meerforelle aber zu entnehmen.

Dazu unsere Fragen zu Fischereigesetz, Fischereiverordnung und Fischereiabgabe:

Entnahmefenster
Bundesweit ist es in Hamburg einzigartig, dass Entnahmemengen und Küchenmaße (Managementmaßnahmen) in der Verordnung mit Maßen festgelegt und pauschal für ALLE Gewässer vorgegeben wurden. Statt den jeweiligen Bewirtschaftern der Gewässer zu überlassen, für welche Fische sie welche Entnahmefenster in welchem Gewässer jeweils für den Einzelfall passend festlegen.

Dazu Prof. Robert Arlinghaus (Quelle: https://www.agrar.hu-berlin.de/de/institut/departments/dntw/jp_bfm/publ_html/Arlinghaus2014Entnahmefenster)
Zitate:
Ein Entnahmefenster kann nicht pauschal für alle Gewässer und alle Fischarten wirksam sein. Insbesondere ist das Entnahmefenster wie ein Mindestmaß auch auf natürlich reproduzierende, scharf befischte Fischbestände zu beschränken.
............
Das Entnahmefenster muss nicht immer behördlich genehmigt werden. Grundlage ist das Fischereirecht. Jeder Fischereiausübungsberechtigte muss durch die Fischerei und damit einhergehende Bewirtschaftungsmaßnahmen gewährleisten, dass das Hegeziel erreicht wird. Ein Angelverein kann gesetzliche Mindeststandards verschärfen, sofern dies dem Hegeziel dient.


Unsere Fragen dazu
1.:
Findet ihre Fraktion Subsidiarität (Regelung durch Bewirtschafter) auch angesichts des Beispieles Meer- und Bachforelle beim Bewirtschafter besser als eine übergeordnete, pauschale Regelung für alle Gewässer?

2.:
Können Beamte und Behörden besser Gewässer bewirtschaften als Vereine, Fischer und Praktiker vor Ort?

3.:
Da sich Bedingungen in Gewässern schnell ändern können und Bewirtschafter könnten dann mit mit anderen ohne bürokratische Hürden mit Mindestanforderungen bei Schonmaßen/zeiten zeitnaher reagieren ohne eine solche übergreifende Regulierung. Genügt die Möglichkeit der Ausnahmebeantragung oder wäre es nicht besser, nur die Möglichkeit des Küchenfensters ins Gesetz zu schreiben?

Verwendung der Fischereiabgabe

Sowohl im Nachbarland Schleswig Holstein wie in NRW laufen bereits Klagen wegen der Mittelverwendung aus der Abgabe, in Baden-Württemberg und weiteren Bundesländern wird bereits darüber nachgedacht (Siehe z. B.: Fischereiabgabe in Baden-Württemberg unter Druck: Klage angedroht https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/361-fischereiabgabe-in-baden-wuerttemberg-unter-druck-klage-angedroht.html)

Dass auch die im Hamburger Fischereigesetz festgelegten Kriterien nach Ansicht namhafter Verwaltungsrechtler diskutabel sind, ist vor allem im Hinblick auf die vom Verfassungsgericht vorgegebenen Punkte spannend.
>Gruppenhomogenität
>Besondere Finanzierungsverantwortung / Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Erhebungszweck
>Gruppennützigkeit der Verwendung des Abgabeaufkommen
>Periodische Legitimation der Sonderabgabe

Unsere Fragen dazu
4.:
Wie beurteilt ihre Fraktion den Sonderweg Hamburgs bei der Fischereiabgabe, die nun wie Schleswig Holstein statt Kooperation mit allen anderen auf Kleinstaaterei setzt und von jedem Nichthamburger die Bezahlung der Fischereiabgabe fordert?

5.: Denken sie nicht, dass – falls diese negativen Beispiele aus Hamburg und Schleswig Holstein als Beispiel für andere Bundesländer gelten würden – dadurch gerade nachhaltige Angeltourismus extrem behindert werden würde, unnötig bürokratisch aufgeblasen und verteuert?
Siehe auch: https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/312-die-fischereiabgabe-unter-der-lupe.html

5.:
Würde ihre Fraktion in Hamburg auch die Ansicht unterstützen, dass die Fischereiabgabe in Hamburg der Förderung des Angelns widerspricht, einen Sonderweg wie in Schleswig Holstein darstellt und darüber hinaus vom Staat zu finanzierende Dinge wie Natur- und Artenschutz auf den kleinen Mann, den Angler, abwälzt?

5.1.:
Und das obwohl die Stadt die Gewässer wie die Elbe durch die Vertiefung erst noch ökologisch schlechter macht?

Neue Regelung zur Prüfung zum Fischereischein

Auch die neue Regelung zur Prüfung für den Fischereischein geht in Hamburg separatistische Sonderwege gegenüber der vorherigen Regelung.

6.:
Welchen Sinn macht das Wohnortprinzip bei der Prüfung, wenn bislang OHNE Probleme Kurse auch in anderen Bundesländern abgehalten werden konnten und auch der Hamburger Fischereischein eh bundesweit gültig ist?

7.:
Wäre ihre Fraktion bereit, über Lösungen in wie Niedersachsen OHNE gesetzlich vorgeschrieben Prüfung nachzudenken, um gerade "kleinen Leuten" einen unbürokratischen und preiswerteren Zugang zum nachhaltigen Hobby Angeln zu ermöglichen?
Siehe Niedersachsen: https://www.netzwerk-angeln.de/infocenter/angeln-ohne-pruefung/198-angeln-ohne-angelschein-und-pruefung-in-niedersachsen.html

 

Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

Wenn Sie zum veröffentlichen noch 1 -2 Fotos aus der Fraktion und das Logo mitsenden würden, wäre das sehr nett.

Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis zum 20.12. 2019 beantworten könnten.

Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.

Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Finkbeiner

Kurzeinordnung der Antworten

Netzwerk Angeln Chefredakteur Thomas Finkbeiner bietet eine kurze, persönliche Einordnung der Antworten. Man sieht an den Antworten insbesondere welche Parlamentarier, Parteien und Fraktionen Arbeit und Mühen nicht scheuten, sich in Fragen hineinzudenken und auch zu antworten, um angelnde Bürger zu informieren. Man sieht leider auch,  welche Parteien/Fraktionen entweder keine Lust hatten konkret zu antworten oder sich schlicht in der Materie nicht auskannten, über die sie ja in der Bürgerschaft abgestimmt hatten.

  • CDU: Die CDU in Hamburg hatte trotz mehrfacher Erinnerung uns keine Antwort geschickt. Auch nicht, nachdem ich unterschiedliche Mailadressen der CDU in Hamburg benutzt hatte. Es kam keinerlei Antwort oder Reaktion. Note 6

  • GRÜNE: Die GRÜNEN in Hamburg antworteten erst nach mehrfacher Nachfrage. Nach meinem Nachhaken auf die erste, mehr als dürftige Antwort, kam dann noch eine etwas ausführlichere. Die streifte aber nur die Fragenkomplexe, ohne die konkreten Fragen vollständig zu beantworten. Note 5

  • AfD: Die AfD in Hamburg antwortete erst nach mehrfacher Nachfrage. Die Fragen wurden alle konkret beantwortet. Leider wurde klar, dass die AfD die Fragen nicht alle verstanden hat. Das sieht man z. B. an der Antwort auf die Frage nach dem Fischereischein in Hamburg (>  warum Hamburger den jetzt nur noch mit Kursen in Hamburg erwerben können. Antwort war, Hamburg würde alle Fischereischeine andere Länder anerkennen - danach wurde ja nicht gefragt) Note 4,5

  • SPD: Die SPD in Hamburg antwortete erst nach mehrfacher Nachfrage. Konkret wurden die Fragen nicht beantwortet. Statt dessen schickten die SPD nur eine PDF mit, aus der man die Antworten der SPD dann wohl herauslesen soll. Wir bringen die Antwort im Wortlaut, können aber selbstverständlich nicht darstellen, was die SPD dazu nun eigentlich meinte und warum die Abgeordneten für das Gesetz gestimmt hatten. Note 5

  • FDP: Die FDP beschäftigte sich mit den Fragen und beantwortete diese umgehend, konkret und vollständig. Note 3

  • LINKE: Die LINKE beschäftigte sich mit den Fragen und beantwortete diese umgehend, konkret und vollständig. Note 3



Die Antworten der Parteien in der Hamburger Bürgerschaft

Nachfolgend die Antworten der Parteien und Fraktionen der Hamburger Bürgerschaft. Die Reihenfolge stellt keine Wertung dar.

Antworten Bündnis 90/Die Grünen

Hier gibt es 2 Antworten, weil ich die erste doch recht dürftig fand und nachgefragt habe, ob das die ganze Antwort auf konkrete Fragen sei.

Antwort 1 (auf alle Fragen!):
Wir halten es grundsätzlich für sinnvoll, von staatlicher Seite Begrenzungen für das Angeln festzulegen, um Ziele des Naturschutzes und Tierschutzes sicherzustellen. Auch wenn Eigentümer und Verbände ein eigenes Interesse am Schutz der Fischbestände haben, halten wir dies alleine nicht für ausreichend, das Erreichen dieser Ziele dem Ermessen vieler Einzelpersonen mit sehr unterschiedlichem Hintergrund und unterschiedlichen Motiven zu überlassen. Dies entspricht im Übrigen auch der Praxis in anderen Lebensbereichen. Eine gute Schulbildung liegt im Interesse von Eltern und Kindern – dennoch besteht eine Schulpflicht. Unternehmen haben ein Interesse an einem guten Image ihrer Produkte – trotzdem gibt es Vorschriften zum Verbraucherschutz.

Antwort 2 (ebenfalls auf alle Fragen)
Zum Entnahmefenster:
Das Entnahmefenster löst das bisherige Mindestmaß ab. Dies geschieht aus reinen Hegeerwägungen. Das Entnahmefenster als Hegeinstrument in der (Angel)Fischerei schützt die großen Laichtiere und die natürliche Altersstruktur von Fischbeständen effektiv. Sowohl theoretische Modellierungsarbeiten mit praxisnahen Annahmen als auch empirische Studien unter Anwendung replizierter und kontrollierter Experimentalansätze kommen zu dem einheitlichen Schluss, dass Entnahmefenster ein wirksames Instrument zum Erhalt und zur Stabilisierung von Fischbeständen sind. Diese Regelung halten wir im Sinne des Artenschutzes für sinnvoll. Weitere Ausführungen zur Begründung des Entnahmefensters – und auch zu den weiter unten genannten Punkten - finden Sie in der Antwort auf die Stellungnahme des Angelsportvereins Hamburg unter diesem Link: https://www.buergerschaft-hh.de/parldok/dokument/66017/hamburgisches_fischerei_und_angelgesetz_hmbfang_sowie_verordnung_zur_durchfuehrung_des_hamburgischen_fischerei_und_angelgesetzes_hmbfang_dvo.pdf

Zur Fischereiabgabe:
Bisher mussten Anglerinnen und Angler aus anderen Bundesländern in Hamburg keine Fischereiabgabe abführen und haben somit keinen Beitrag zu Hegemaßnahmen geleistet. Auf Grund ihrer hohen Anzahl ist dies nicht mehr gerechtfertigt und gegenüber den Hamburger Anglerinnen und Anglern ungerecht. Aus Erwägungen der Kundenfreundlichkeit und zur Verhinderung weiterer Belastungen können bestehende behördliche Strukturen nur begrenzt für die damit verbundenen steigenden Fallzahlen genutzt werden. Die Verwendung des Aufkommens soll der Erreichung der Zielsetzung dieses Gesetzes zuträglich sein. Der aufgeführte Verwendungskatalog stellt keine abschließende Liste der Möglichkeiten dar. Die Möglichkeiten der Antragstellung sollen noch in einer Förderrichtlinie konkretisiert und kundenfreundlich dargestellt werden. Die im Gesetz getroffenen Regelungen sind aus unserer Sicht sinnvoll.

Zur Fischereischeinpflicht:
Mit dem Fischereischein wird die für die Ausübung der Fischerei notwendige Sachkunde nachgewiesen. Wir halten den Fischereischein daher im Sinne des Naturschutzes und des Tierschutzes für sinnvoll.

Antwort der SPD

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

In Hamburg sind mittlerweile etwa 120.000 Angler registriert. Diese hohe Zahl und die veränderten Rahmenbedingungen haben eine Neugestaltung des Fischereigesetzes von 1986 notwendig gemacht. Dazu hat unter anderem Gert Kekstadt, agrarpolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, intensive Gespräche mit der Hamburger Anglerschaft geführt. Am Ende konnte zwischen allen Beteiligten ein breiter Konsens erzielt werden, der ein modernes Fischerei- und Angelgesetz ermöglicht. Anbei finden Sie die Drucksache zum Fischerei- und Angelgesetz, die die fachlichen Entscheidungen zum Gesetz umfassend wiedergibt. Die Ausgestaltung des Gesetzes wurde in Hamburg durch die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) vorgenommen, sodass diese auch der richtige Ansprechpartner für Ihre Fragen ist.

Antwort der AfD

1. Findet ihre Fraktion Subsidiarität (Regelung durch Bewirtschafter) auch angesichts des Beispieles Meer- und Bachforelle beim Bewirtschafter besser als eine übergeordnete, pauschale Regelung für alle Gewässer?

Hamburg ist die Hauptstadt des Angelsportes. Berufsfischer gibt es in Hamburg kaum. Dafür inzwischen 120.000 Hobby-Angler. Hier ist ein einheitliches Fischereigesetz für die Fläche der Hansestadt Hamburg sinnvoll. Betreiber dürfen selbstverständlich auch einen stärkeren Schutz für Fische vorsehen. Die meisten Gewässer in Hamburg haben allerdings keinen „Betreiber“.

2. Können Beamte und Behörden besser Gewässer bewirtschaften als Vereine, Fischer und Praktiker vor Ort?
Nein. Aus diesem Grunde wurde das neue Gesetz auch mit Anglern, Fischern, Umweltverbänden, Kammern und der Behörde begutachtet, diskutiert und ausgearbeitet.

3. Da sich Bedingungen in Gewässern schnell ändern können und Bewirtschafter könnten dann mit mit anderen ohne bürokratische Hürden mit Mindestanforderungen bei Schonmaßen/zeiten zeitnaher reagieren ohne eine solche übergreifende Regulierung. Genügt die Möglichkeit der Ausnahmebeantragung oder wäre es nicht besser, nur die Möglichkeit des Küchenfensters ins Gesetz zu schreiben?

Siehe Antwort 1

4. Wie beurteilt ihre Fraktion den Sonderweg Hamburgs bei der Fischereiabgabe, die nun wie Schleswig-Holstein statt Kooperation mit allen anderen auf Kleinstaaterei setzt und von jedem Nichthamburger die Bezahlung der Fischereiabgabe fordert?

Alle Angler, die in Hamburg Gewässern angeln, müssen die Hamburger Fischeiabgabe bezahlen. Das gilt auch für Angler aus anderen Bundesländern und hat mit Kleinstaaterei nichts zu tun.

5. Denken sie nicht, dass – falls diese negativen Beispiele aus Hamburg und Schleswig- Holstein als Beispiel für andere Bundesländer gelten würden – dadurch gerade nachhaltige Angeltourismus extrem behindert werden würde, unnötig bürokratisch aufgeblasen und verteuert?

Die Hamburger Gewässer sollen der Naherholung aller Bürger dienen. Eine einseitige Ausrichtung auf Angeltourismus ist nicht zielführend.

5. Würde ihre Fraktion in Hamburg auch die Ansicht unterstützen, dass die Fischereiabgabe in Hamburg der Förderung des Angelns widerspricht, einen Sonderweg wie in Schleswig Holstein darstellt und darüber hinaus vom Staat zu finanzierende Dinge wie Natur- und Artenschutz auf den kleinen Mann, den Angler, abwälzt?

Nein.

5.1.: Und das obwohl die Stadt die Gewässer wie die Elbe durch die Vertiefung erst noch ökologisch schlechter macht?

Die Elbvertiefung ist leider ökonomisch notwendig. Ansonsten tut Hamburg viel für die Qualität der Hamburger Gewässer. Und das wertet die AfD als positiv.

6. Welchen Sinn macht das Wohnortprinzip bei der Prüfung, wenn bislang OHNE Probleme Kurse auch in anderen Bundesländern abgehalten werden konnten und auch der Hamburger Fischereischein eh bundesweit gültig ist?
Fischereischeine anderer Bundesländer werden auch in Hamburg anerkannt.

7. Wäre ihre Fraktion bereit, über Lösungen in wie Niedersachsen OHNE gesetzlich vorgeschrieben Prüfung nachzudenken, um gerade "kleinen Leuten" einen unbürokratischen und preiswerteren Zugang zum nachhaltigen Hobby Angeln zu ermöglichen?

Nein. Naturschutz ist der AfD ein wichtiges Anliegen. Weder sind die Gebühren für den Erwerb eines Angelscheins noch die Fischereiabgabe so hoch, dass der „kleine Mann/Frau“ vom Angeln abgehalten wird. Angel-Guides dürfen bis zu drei Personen ohne Fischerschein in unmittelbarer Begleitung angeln lassen. Hier ist ein kostenfreier Einstieg gewährleistet.

Antwort der FDP

Fragen zu Fischereigesetz, Fischereiverordnung und Fischereiabgabe in Hamburg:

Antwort von Dr. Kurt Duwe, MdHB Vizepräsident der Hamburgischen Bürgerschaft und Mitglied der FDP-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Fachsprecher für Umwelt, Verfassung und Bezirke

1.:Findet ihre Fraktion Subsidiarität (Regelung durch Bewirtschafter) auch angesichts des Beispieles Meer- und Bachforelle beim Bewirtschafter besser als eine übergeordnete, pauschale Regelung für alle Gewässer?

Antwort:
Wir halten angesichts zahlreicher freier Gewässer in Hamburg die Einführung eines allgemeinen Entnahmefensters zumindest für die Hamburger Fließgewässer und für alle freien Gewässer grundsätzlich für richtig, um den Bestand zu erhalten.
Entnahmefenster sollten zwar entsprechend dem Forschungsstand möglichst gewässerspezifisch festgelegt werden, um auf regionale Unterschiede eingehen zu können. Aufgrund der begrenzten Fläche Hamburgs halten wir es aber durchaus für praktikabel für die freien Gewässer zunächst einmal an einer „landesweiten“ Regelung festzuhalten.
Ob diese übergeordnete Regelungen für Bewirtschafter von Pachtgewässern, zu größeren Problemen geführt hat, können wir noch nicht ermessen. Hier müsste ggf. eine Änderung erfolgen. Denn wir trauen den Pächtern zu, Bestände über ein eigenes Entnahmefenstern selbst zu bewirtschaften, wenn das allgemeine Hegeziel erreicht wird.
Das Beispiel unterschiedlicher Entnahmefenster für die genetisch identischen und äußerlich kaum unterscheidbaren Bach- und Meerforellen zeigt eine weitere mögliche Schwierigkeit in der praktischen Umsetzung. Wir plädieren daher dafür, die Praktikabilität im Jahr 2020 – also ein Jahr nach dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes - noch einmal auf Änderungsbedarf zu prüfen auch in Abstimmung mit den Naturschutzverbänden, den Bewirtschaftern/Gewässerpächtern sowie den Nachbarländern, die andere Regelungen haben.

2.: Können Beamte und Behörden besser Gewässer bewirtschaften als Vereine, Fischer und Praktiker vor Ort?
Antwort:
Behörden können sicherlich Hamburgs Gewässer nicht besser „bewirtschaften“. Eben deshalb ist es sinnvoll, wenn Vereine als Pächter Verantwortung übernehmen und dabei nicht gegängelt werden. Wir vertrauen in die gute fachliche Praxis von Hamburgs Fischern und Anglern. Dennoch halten wir eine Fischereiaufsicht mit regelmäßigen Kontrollen insbesondere für freie Gewässer für unerlässlich, um einen fairen Rahmen für alle zu sichern.

3.:Da sich Bedingungen in Gewässern schnell ändern können und Bewirtschafter könnten dann mit mit anderen ohne bürokratische Hürden mit Mindestanforderungen bei Schonmaßen/zeiten zeitnaher reagieren ohne eine solche übergreifende Regulierung. Genügt die Möglichkeit der Ausnahmebeantragung oder wäre es nicht besser, nur die Möglichkeit des Küchenfensters ins Gesetz zu schreiben?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1

Verwendung der Fischereiabgabe

Sowohl im Nachbarland Schleswig Holstein wie in NRW laufen bereits Klagen wegen der Mittelverwendung aus der Abgabe, in Baden-Württemberg und weiteren Bundesländern wird bereits darüber nachgedacht (Siehe z. B.: Fischereiabgabe in Baden-Württemberg unter Druck: Klage angedroht https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/361-fischereiabgabe-in-baden-wuerttemberg-unter-druck-klage-angedroht.html)
Dass auch die im Hamburger Fischereigesetz festgelegten Kriterien nach Ansicht namhafter Verwaltungsrechtler diskutabel sind, ist vor allem im Hinblick auf die vom Verfassungsgericht vorgegebenen Punkte spannend. Gruppenhomogenität, Besondere Finanzierungsverantwortung / Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Erhebungszweck, Gruppennützigkeit der Verwendung des Abgabeaufkommen, Periodische Legitimation der Sonderabgabe.

Unsere Fragen dazu:
5.: Wie beurteilt ihre Fraktion den Sonderweg Hamburgs bei der Fischereiabgabe, die nun wie Schleswig-Holstein statt Kooperation mit allen anderen auf Kleinstaaterei setzt und von jedem Nichthamburger die Bezahlung der Fischereiabgabe fordert?
Denken sie nicht, dass – falls diese negativen Beispiele aus Hamburg und Schleswig-Holstein als Beispiel für andere Bundesländer gelten würden – dadurch gerade nachhaltige Angeltourismus extrem behindert werden würde, unnötig bürokratisch aufgeblasen und verteuert?
Würde ihre Fraktion in Hamburg auch die Ansicht unterstützen, dass die Fischereiabgabe in Hamburg der Förderung des Angelns widerspricht, einen Sonderweg wie in Schleswig-Holstein darstellt und darüber hinaus vom Staat zu finanzierende Dinge wie Natur- und Artenschutz auf den kleinen Mann, den Angler, abwälzt? Und das obwohl die Stadt die Gewässer wie die Elbe durch die Vertiefung erst noch ökologisch schlechter macht?
Siehe auch:
https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/312-die-fischereiabgabe-unter-der-lupe.html

Antwort zu 5:
Wir halten eine Abgabe welche von jedem Nutzer der Hamburger freien Gewässer verlangt wird für sinnvoll, um Besatzmaßnahmen und weitere Maßnahmen zu finanzieren, die den Anglern insgesamt zu Gute kommen, z.B. die Einrichtung von Behindertenangelplätzen oder das Ausbildungs- und Prüfungswesen. Eine Verwendung von Einnahmen aus dieser Abgabe für Maßnahmen, die nicht direkt dem Angelsport dienen, lehnen wir ab. Denn es ist sicher notwendig, Projekte für den Naturschutz und den Schutz von Hamburgs Gewässern auch staatlich zu unterstützen. Diese müssen jedoch aus anderer Quelle finanziert werden, um eine verfassungsrechtlich gebotene Mitteltransparenz sicherzustellen.

Neue Regelung zur Prüfung zum Fischereischein

Auch die neue Regelung zur Prüfung für den Fischereischein geht in Hamburg separatistische Sonderwege gegenüber der vorherigen Regelung.

6.: Welchen Sinn macht das Wohnortprinzip bei der Prüfung, wenn bislang OHNE Probleme Kurse auch in anderen Bundesländern abgehalten werden konnten und auch der Hamburger Fischereischein eh bundesweit gültig ist?
Wir halten das Wohnortprinzip für nicht zielführend, zumindest solange nicht, wie die Angelprüfungen wie derzeit eine gewisse Vergleichbarkeit aufweisen. Oberstes Bestreben bei der Prüfung muss sein im Ergebnis eine fachlich gute Ausbildung und Praxis zu gewährleisten.
Wenn ähnliche Prüfungsstandards garantiert sind, kann unserer Meinung nach auch länderübergreifender fairer Wettbewerb der Ausbildungsstätten sichergestellt werden. Uns sind die verschiedenen Interessenlagen bekannt. Eine gute Ausbildung kann sowohl in unseren zahlreichen in der Ausbildung engagierten Hamburger Angelvereinen als auch in kommerziellen Angelschulen erfolgen. Auch Online-Angebote halten wir zumindest für die theoretische Ausbildung für eine gute Alternative. Denn sie ermöglichen angesichts der gewandelten Anforderungen der Arbeitswelt mehr Menschen, in den Angelsport einzusteigen, wenn sie nicht an regelmäßig an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können.

7.: Wäre ihre Fraktion bereit, über Lösungen in wie Niedersachsen OHNE gesetzlich vorgeschrieben Prüfung nachzudenken, um gerade "kleinen Leuten" einen unbürokratischen und preiswerteren Zugang zum nachhaltigen Hobby Angeln zu ermöglichen?
Auch andere Länder Europas kommen ohne einen „Angelschein“ aus. Deswegen wäre es grundsätzlich zu überdenken, ob auch Deutschland hier ein Stück vereinfachen kann, um das eigentliche Ziel des Fischerei- bzw. Angelscheins – nämlich die notwendige Fachkunde für ein tier- und naturgerechte Ausübung des Angelsports sicherzustellen - auch auf anderem Wege zu garantieren. Leider behindern sich hier derzeit unterschiedliche Interessenlagen.
Da Hamburg sehr viele freie Gewässer besitzt und eine umfassende Überwachung der Tierschutz- und Naturschutzstandards dort sehr viel Aufwand bedeuten würde, halten wir eine Abschaffung einer Prüfung derzeit für keine praktikable Lösung.
Ein wichtiger Schritt, das Hobby Angeln mehr Menschen zugänglich zu machen, wäre, verschiedene Ausbildungswege zuzulassen (vgl. Antwort zu Frage 6). Gerade deshalb halten wir eine Prüfung derzeit weiter für sinnvoll, um einen fairen Rahmen zu bieten, Befürchtungen entgegenzutreten, dass durch neue Ausbildungsformen ein Absenken von Standards Vorschub geleistet wird und so Vertrauen auch für neue Ausbildungsformate zu schaffen.

Antwort DIE LINKE

1.: Findet ihre Fraktion Subsidiarität (Regelung durch Bewirtschafter) auch angesichts des Beispieles Meer- und Bachforelle beim Bewirtschafter besser als eine übergeordnete, pauschale Regelung für alle Gewässer? :
Hamburg ist als Stadtstaat extrem verdichtet, mit vielen verschiedenen Gewässern, die jeweils in der Nachbarschaft liegen und natürlich miteinander interagieren. Das bedeutet, dass im Rahmen einer Biotop-Planung für die Stadt wenig Spielraum besteht und ein hohes Maß an Abstimmung erforderlich ist. Ich würde mich daher immer dafür aussprechen, dass Rahmendefinitionen unter Berücksichtigung der gesamtstädtischen Zielsetzungen definiert werden. Dabei soll den Vereinen ein weitgehender Spielraum zur Ausgestaltung eingeräumt werden, letztendlich auch in Anerkenntnis des wichtigen Beitrags zur Gewässerpflege, den die Vereine leisten.

2.: Können Beamte und Behörden besser Gewässer bewirtschaften als Vereine, Fischer und Praktiker vor Ort? :
Nein!

3.: Da sich Bedingungen in Gewässern schnell ändern können und Bewirtschafter könnten dann mit mit anderen ohne bürokratische Hürden mit Mindestanforderungen bei Schonmaßen/zeiten zeitnaher reagieren ohne eine solche übergreifende Regulierung. Genügt die Möglichkeit der Ausnahmebeantragung oder wäre es nicht besser, nur die Möglichkeit des Küchenfensters ins Gesetz zu schreiben? :
Als Nichtangler und Teilzeitparlamentarier fehlen mir die Detailkenntnisse zur Hege der Bestände. So kann hier nur darauf verweisen, dass ich die einzelnen Anmerkungen und Änderungswünsche der Verbände zum Fischereigesetz versucht habe nachzuvollziehen, wie z. B. einerseits den Wunsch des Angelverbands, einzelne Fischarten weniger stark zu beschränken, und andererseits den Wunsch des Nabu nach einer stärkeren Beschränkung bestimmter Fischarten. Für eine wissenschaftlich angemessene, aber auch für die rechtliche Bewertung einzelner Regelungen, z. B. was Pauschalregelungen angeht, muss ich mich auch immer auf die vorhandenen Stellungnahmen stützen. Wenn es hier Bedenken zur rechtlichen Zulässigkeit von Regelungen gibt, würde ich immer sagen, dass das dann letztendlich einer juristischen Klärung bedarf.

Ich gebe aber natürlich ein wenig selbstkritisch zu, dass die LINKE jetzt nicht unbedingt die Partei ist, die staatliche Vorgaben ablehnt, eher im Gegenteil. Allerdings gilt es hier einen kritischen Blick darauf zu haben, das ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Engagement nicht durch Überreglementierung zu zerstören. Nur mit diesem Engagement funktionieren viele Bereiche unseres Lebens überhaupt. An der ein oder anderen Stelle gab es auch bei dieser staatlichen Gängelung schon Reibungspunkte. Allerdings kommt es da auch darauf an, dass die Betroffenen sich öffentlich äußern und nicht auf einen stillschweigenden Kompromiss durch allzu weitgehende Willfährigkeit setzen.

4.: Wie beurteilt ihre Fraktion den Sonderweg Hamburgs bei der Fischereiabgabe, die nun wie Schleswig Holstein statt Kooperation mit allen anderen auf Kleinstaaterei setzt und von jedem Nichthamburger die Bezahlung der Fischereiabgabe fordert?
Grundsätzlich befürworten wir die Fischereiabgabe für Angelgäste in Hamburg Die relativ hohe Zahl von Anglerinnen und Anglern, die nicht in Hamburg ansässig sind, macht eine entsprechende Kostenbeteiligung an Maßnahmen zum Gewässererhalt und deren Pflege sinnvoll.
Es ist aber, auch dazu hatte ich schon eine Anfrage in der Bürgerschaft gestellt (21/14969 "Wildwuchs bei den Angelgebühren und deren Verwendung"), ganz offensichtlich, dass diese Gebühren (mit der Alsterbootangelkarte als einziger Ausnahme) weder zweckbestimmt verwendet werden noch einen steuernden Charakter haben. Damit hat Hamburgs Verwaltung ihre bis dahin häufig vernommene Behauptung 'Wir verwenden das Geld zur Gewässerpflege' selbst abgeschafft. Wir LINKE. lehnen Gebühren ohne Zweckbestimmung oder Steuerungswirkung ab. Die LINKE. wird sich dafür einsetzen, dass genau das geregelt wird, um einer Doppelbelastung der Anglerinnen und Angler nur um der Einnahme willen einen Riegel vorzuschieben.

5.: Denken sie nicht, dass – falls diese negativen Beispiele aus Hamburg und Schleswig Holstein als Beispiel für andere Bundesländer gelten würden – dadurch gerade nachhaltige Angeltourismus extrem behindert werden würde, unnötig bürokratisch aufgeblasen und verteuert? Siehe auch: https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/312-die-fischereiabgabe-unter-der-lupe.html
5.: Würde ihre Fraktion in Hamburg auch die Ansicht unterstützen, dass die Fischereiabgabe in Hamburg der Förderung des Angelns widerspricht, einen Sonderweg wie in Schleswig Holstein darstellt und darüber hinaus vom Staat zu finanzierende Dinge wie Natur- und Artenschutz auf den kleinen Mann, den Angler, abwälzt?
5.1.: Und das obwohl die Stadt die Gewässer wie die Elbe durch die Vertiefung erst noch ökologisch schlechter macht?

In der Frage stecken viele Verknüpfungen. Grundsätzlich hat die jetzige Gestaltung der Fischereigebühren keine fördernde Wirkung und sie widerspricht auch der wichtigen Arbeit der Angelvereine. Da die Gebühren ja offensichtlich nicht zweckbestimmt verwendet werden, zahlen derzeit alle Anglerinnen und Angler, aber auch alle, die eben nicht angeln, für die notwendigen Gewässererhaltungsmaßnahmen. Dabei wird der wichtige Beitrag der Angelvereine nicht gegengerechnet. Insofern ist die Fischereiabgabe in ihrer aktuellen Ausgestaltung eine Ungleichbehandlung, die auf den Prüfstand gehört. Würde eine Zweckbestimmung der Einnahmen eingeführt, so wie wir das wollen, wäre die Situation eine andere.
Dass immer mehr Steuergelder in die Versuche fließen, die negativen Auswirkungen der Hafenpolitik halbwegs zu kaschieren, ist für alle Hamburgerinnen und Hamburger eine enorme Belastung, die mit steigender Tendenz Steuermittel frisst. Eine verursachergerechte Finanzierung solcher Maßnahmen und des Ausgleichs der Folgeerscheinungen dieser Maßnahmen ist im Sinne der Umweltgerechtigkeit eigentlich unumgänglich.

6.: Welchen Sinn macht das Wohnortprinzip bei der Prüfung, wenn bislang OHNE Probleme Kurse auch in anderen Bundesländern abgehalten werden konnten und auch der Hamburger Fischereischein eh bundesweit gültig ist?
Hamburg anerkennt Fischereischeine auch aus anderen Bundesländern, soweit dafür eine entsprechende Prüfung abgelegt wurde. Dass das neue Fischereigesetz explizit eine Prüfung nach den geltenden Bestimmungen für Hamburg vorsieht, soweit man in Hamburg wohnt, macht aufgrund der besonderen Regelungen für die Angelprüfung Sinn. Angesichts der Zielrichtung der eigenen Regelung Hamburgs für die Angelprüfung halte ich das aber für vertretbar, zumal auf die Ablegung einer weiteren Prüfung beim Zuzug nach Hamburg verzichtet wurde. Der Nachteil, dass man nicht, wie z. B. beim Tauchschein, die Prüfung z. B. im Urlaub absolvieren kann, ist zugegebenermaßen nicht schön.

7.: Wäre ihre Fraktion bereit, über Lösungen in wie Niedersachsen OHNE gesetzlich vorgeschrieben Prüfung nachzudenken, um gerade "kleinen Leuten" einen unbürokratischen und preiswerteren Zugang zum nachhaltigen Hobby Angeln zu ermöglichen? Siehe Niedersachsen: https://www.netzwerk-angeln.de/infocenter/angeln-ohne-pruefung/198-angeln-ohne-angelschein-und-pruefung-in-niedersachsen.html

Man kann sicher über vieles nachdenken, aber eine Lösung ohne Prüfung zum Fischereischein kann ich mir nicht vorstellen. Denn diese muss ja letztendlich auch einen Ausgleich zwischen verschiedenen Zielen hierstellen, ganz besonders in einer hoch verdichteten Region wie Hamburg. Hier liegen die verschieden Aspekte des Angelns, Umwelt- und Tierschutzes sozusagen nur einen Schritt auseinander. Eine Sensibilisierung bezüglich dieser verschiedenen, teils widerstreitenden Interessenslagen kann nach meiner Auffassung nur über den Weg der Prüfung geschehen.

Antwort der CDU

Keine Antwort trotz mehrfacher Nachfragen und Erinnerungen.


Wenn Dir dieser Beitrag gefallen hat, teile ihn mit Deinen Freunden:

You have no rights to post comments

Kommentare  

Hallo Thomas,

Danke für deine zeitnahen Bemühungen!
Die Antworten, so denn vorhanden, sind ja leider oft mehr als enttäuschend.

LG,
Marc
Danke für Dein Lob!
Tut auch immer gut.
Ja, für die Antworten können wir nichts.
Aber mit FDP und LINKEN haben sich immerhin 2 Parteien mit dem Thema auch konkret auseinander gesetzt.
Zum Rest sag ich besser nix ;-)
Hallo Thomas, auch wenn ich nicht in Hamburg wähle und auch noch nie im Hamburg geangelt habe, möchte ich Dir Respekt und Anerkennung aussprechen. Es ist sehr viel Arbeit, die Du Dir gemacht hast. Ich sehe es so, auch wenn niemand von uns nur Angler ist, sondern auch Arbeitnehmer oder Selbstständiger, Familenvater oder Alleinerziehender, eine Wahlentscheidung also nicht nur nach dem Angeln gerichtet wird, kann es doch entscheidend sein. Wer zwischen zwei Parteien schwankt, kann ja genau dieses Thema nutzen, um eine Entscheidung zu treffen.
Petri aus Hessen!
Marco
Hallo Marco, herzlichen Dank für Dein Lob.
Und genauso ist es auch gedacht, wie Du beschreibst: NICHT als alleiniges Kriterium für eine Wahlentscheidung!
KEIN Angler wird seien Entscheidung alleine an Angelpolitik ausrichten.
Aber Angelpolitik ist eben ein Punkt mit, der zu einer Entscheidung führen kann.
Zudem zeigt das Verhalten der Parteien bei der Antwort auch, wie sich Parteien grundsätzlich mit Fachfragen auseinander setzen.
Ich denke, das geht gut aus den (Nicht)Antworten hervor..

Verwandte Artikel

Antworten zum Wahlprüfstein zur EU-Wahl zu Anglern, Angeln und Anglerschutz
Wahlprüfstein Angeln 2021 für: Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz,Thüringen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern
Die Antworten: Wahlprüfstein Angeln Baden-Württemberg 2021
Die Antworten: Wahlprüfstein Angeln Rheinland-Pfalz 2021
Die Antworten: Wahlprüfstein Angeln Sachsen-Anhalt 2021
Wahlprüfstein Angeln Mecklenburg Vorpommern