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Der Angler Carsten Schneider

Carsten Schneider bevorzugt eine aktive Angelmethode: Das Spinnangeln! Und dabei bedeutet ihm das Angeln wirklich viel.

Als Gegenentwurf zum hochfrequentierten Alltag ermöglicht ihm das Angeln, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und die Dinge gedanklich zu ordnen. Deswegen ist es ihm persönlich auch so wichtig.

Für Carsten Schneider geht damit eine tiefe Entspannung ebenso einher wie ein intensives Naturerlebnis. Gerade, wenn er im Fluss watet und Gumpen anwirft.

Zum Angeln kommt auch Carsten Schneider, wie so viele Politiker, niemals genug. Er teilte uns mit, dass er zum Angeln zuerst auch Zeit und Ruhe brauch, weil Termine im Nacken genau das ruinieren, was das Angeln eigentlich für ihn ausmacht.

Aber 4 – 5 Mal im Jahr schafft er es dennoch – und das ist ihm wichtig - den ganzen Trag nur zu angeln.

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Der Angelpolitiker Carsten Schneider

Carsten Schneider kommt aus Erfurt und kam schon als 22-jähriger 1998 in den Bundestag. Sein Betätigungsfeld war im Bundestag vor allem die Haushalts- und Finanzpolitik.

Seit September 2017 ist Carsten Schneider als erster parlamentarischer Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Bundestag vor allem zuständig für Grundsatzfragen der Geschäftsführung und der Koordinierung der parlamentarischen Abläufe mit der Bundesregierung, Partei, Landesregierung und Landtagsfraktionen.

Bei angelpolitischen Themen, welche die Bundespolitik oder die Abstimmung mit der EU und nicht die Länder betreffen betreffen (Angelverbote AWZ, Baglimit, Natura2000 - Angelverbote etc.) ist er bisher noch nicht aufgefallen.

Auch als seine Parteifreundin Hendricks (SPD-Bundesumweltministerin von 2013 - 2018) ohne jede wissenschaftliche Begründung die Angelverbote in den AWZ (Fehmarnbelt etc., Klage durch Anglerdemo läuft) durchsetzte, oder aktuell beim von der EU verordneten Rückwurfverbot für untermaßige Meeresfische oder dem Baglimit (zuständig das Landwirtschaftsministerium, geführt vom aktuellen SPD-Koalitionspartner CDU) hörte man vom Angler Carsten Schneider bis dato nichts.

Bei Netzwerk Angeln bekommt Carsten Schneider nun die Gelegenheit, sich zu angelpolitischen Themen äußern zu können.

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Das angelpolitische Interview mit Carsten Schneider

Nachfolgend unsere Fragen an den Angler und Bundespolitiker Carsten Schneider, und seine Antworten dazu.

1.:
Viele Bundespolitiker wollen sich unter Hinweis darauf, dass Fischereipolitik Ländersache sei, nicht zu Fragen rund um Angeln und Angler äußern.
Dabei gibt es auch bundespolitische Themen, die das Angeln betreffen. Wie das Tierschutzgesetz.

Aus falsch verstandenen Tierschutzerwägungen und unter diskutablen juristischen Ableitungen aus dem Bundestierschutzgesetz heraus wird immer wieder gefordert, dass Angler jeden gefangenen Fisch töten sollen.

Die Schweizer Bundesregierung hat mit dem gleichen Problem zu kämpfen. Das Zurücksetzen von Fischen, die man mitnehmen könnte, dient nach Ansicht der Schweiz aber durchaus auch dem Naturschutz.
Daher hat die Schweizer Bundesregierung die Kantone angewiesen, im Sinne des Naturschutzes die Vorgabe aus dem Tierschutzgesetz so zu gestalten, dass Angler nicht einzeln verfolgt werden für das Zurücksetzen entnahmefähiger Fische.

Während in Deutschland allerdings Angler oft kriminalisiert werden, stellt sich die Schweizer Bundesregierung hinter ihre Angler:
„Vollzugshilfe Angelfischerei: Freilassen von Fischen - In Ausübung der Aufsichtsfunktion des BAFU (Art. 21 Abs. 2 BGF) und der Regelungskompetenz des BVET im Bereich des Tierschutzes (Art. 12 OV-EDI; TSchG; TschV)“: „Es wird davon ausgegangen, dass Angelfischer/-innen bei der Beurteilung und Handhabung der Fische in guter Absicht handeln und sie ihrer Eigenverantwortung in Bezug auf einen respektvollen Umgang mit den Fischen nachkommen.“

Sehen Sie als Bundespolitiker eine Möglichkeit, sich auch in Deutschland so hinter die angelnden Bürger zu stellen und diese vor ungerechtfertigter Kriminalisierung durch Landesgesetzgebungen zu schützen und den Ländern dazu eine „Vollzugshilfe“ wie in der Schweiz anzubieten?

Carsten Schneider: Zunächst einmal erkenne ich keine pauschale Kriminalisierung der Angler in Deutschland. Im Gegenteil: die Angler haben eine große Unterstützung und Sympathie in der Politik und Bevölkerung. Die Bundesländer sind zuständig, denn sie haben bessere Kenntnisse über ihre regionalen Gewässer und können auf diese Weise den Besonderheiten ihrer Region gerecht werden. Das führt in der Konsequenz dazu, dass die Regelungen von Bundesland zu Bundesland bisweilen stark unterschiedlich ausfallen. Aber selbst wenn es eine Mehrheit im Bundestag gäbe, Kompetenzen in Berlin anzusiedeln, ist dennoch fraglich, ob die Länder dem zustimmen würden.
Der Bund kann schließlich nicht einseitig Kompetenzen an sich reißen

2.:
Immer wieder wird immer erklärt, nur die Verwertung der Fische sei ein „vernünftiger Grund“ laut Tierschutzgesetz zum Angeln.

Nach Meinung nicht weniger Juristen hat man über das existierende Landesfischereigesetz bereits einen vernünftigen Grund zum Angeln (https://www.netzwerk-angeln.de/infocenter/hintergruende/227-juristische-problemstellung-catch-and-release-zuruecksetzen-entnahmefaehiger-fische.html und
https://www.netzwerk-angeln.de/infocenter/hintergruende/62-catch-and-release-eine-falsch-gefuehrte-diskussion.html  )

Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigte schon 1985 ausdrücklich den positiven Beitrag des Angelsports für die Volksgesundheit.

Können Sie noch weitere Gründe angeben, warum Angeln grundsätzlich für die Gesellschaft wie die Menschen so positiv und sinnvoll ist?

Carsten Schneider: Eine gelebte Angelkultur kommt unserer Gesellschaft zugute, denn mit der Weitergabe von Wissen über das Angeln wird eine Jahrhunderte alte Tradition , in der zufriedene Angler, gesunde Fischbestände und intakte Gewässer nebeneinander bestehen können bewahrt und weitergegeben. Angeln trägt auf diese Weise dazu bei, dass sich die Menschen aktiv mit ihrer Umgebung und den darin vorkommenden Lebewesen auseinandersetzen, sich in der Natur bewegen und diese schützen. Mit ihrer ersten Frage beziehen sich auf den § 17 und 18 des Tierschutzgesetzes, das den Tod oder das Zufügen von Schmerzen oder Leiden unter Strafe stellt. Meiner Ansicht nach identifiziert das Gesetz Verstöße im Einzelfall gut.

3.:
Gerade als Bundespolitiker hat man es auch immer wieder mit europäischen Themen und deren Umsetzung in nationales Recht zu tun.
Die EU versucht nun die Angler (Hobby, Freizeit) gemeinsam mit der Berufsfischerei zu managen.
Dabei geht aus dem Artikel 38 klar hervor, dass die Gemeinsame Fischereipolitik nur für gewerbliche Fischerei gilt ( https://dejure.org/gesetze/AEUV/38.html )

Angeln dient aber weder in erster Linie der Gewinnung von Nahrungsmitteln (siehe UNO-Definition) http://www.fao.org/docrep/016/i2708e/i2708e00.pdf:
Recreational fishing is defined as fishing of aquatic animals (mainly fish) that do not constitute the ndividual’s primary resource to meet basic nutritional needs and are not generally sold or otherwise traded on export, domestic or black markets.) noch ist es kommerziell ausgerichtet.

Die Angler mit den Berufsfischern gemeinsam regulieren zu wollen wäre ja, wie wenn plötzlich die EU verlangt, dass jeder private Autofahrer alle Regularien für professionelle LKW-Fahrer einzuhalten hat.

Was können Bundespolitiker in Deutschland tun, um die Einbindung der Angler in die Berufsfischerei seitens der EU zu verhindern bzw. wieder rückgängig zu machen?

Carsten Schneider: Eine Gleichsetzung von privater und gewerblicher Fischerei halte ich für falsch, da auf diese Weise vollkommen unterschiedliche Fangtechniken und Fangmengen regulatorisch gleichgesetzt werden.


Die Tradition des Angelns mit Rute ist mit der kommerziellen Fangmethode nicht zu vergleichen und auch nicht gleichzusetzen. Aus diesem Grund wende ich mich ganz grundsätzlich entschieden gegen Versuche diese gleich zu regulieren. Darauf können sie sich verlassen – in Berlin oder in Brüssel.

Die zwei zentralen Ziele der gemeinsamen Fischereipolitik der EU (GFP) bestehen in einem Spannungsverhältnis zueinander. Der Industriezweig soll in den von der Fischerei lebenden Gemeinden einen angemessenen Lebensstandard ermöglichen. Die Fischerei darf dabei aber die Fähigkeit der Schwärme zur Reproduktion nicht beeinträchtigen. Beides betrifft private Angler gar nicht.

 

Im Grunde greift die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP, Verordnung (EU) Nr. 1380/2013) nur für Meeresgewässer. Was in Binnengewässern passiert ist rein durch nationales Recht geregelt (mit Ausnahme von Arten, die im Laufe ihres Lebens sowohl in Binnen- als auch in Meeresgewässern heimisch sind – v.a. Lachs und Aal, aber auch hier greifen nationale Maßnahmen zur Umsetzung).

 

In der Tat gibt es aber auch in der GFP zunehmend Regeln, die die Freizeitfischer betreffen. In Bezug auf Fangbegrenzungen betrifft dies in erster Linie den Wolfsbarsch und den westlichen Ostseedorsch, da die Bestandssituation bei beiden in den vergangenen Jahren sehr schwach war.


Insgesamt ist jedoch auch ein stärkeres Bewusstsein dafür entstanden, dass man einen besseren Eindruck davon braucht, wie viel die Freizeitfischerei eigentlich von welcher Art und aus welchem Bestand fischt. Für zuverlässigere Schätzungen der tatsächlichen Bestandsgrößen wären diese Daten sehr hilfreich.

 

Für den nördlichen Wolfsbarschbestand sahen die Fangmöglichkeiten für 2018 für die Freizeitfischerei ursprünglich vor, dass nur im "Catch & Release"-Verfahren geangelt werden darf. Ende September hat man jedoch eine Änderung an der Verordnung vorgenommen und festgelegt, dass ein Tagesfang (Bag)-Limit von einem Exemplar pro Tag und Angler vom 01. April bis 31.
Oktober 2019 gilt.

 

Beim westlichen Ostseedorsch wird das Bag-Limit im kommenden Jahr gelockert, da der Nachwuchsjahrgang 2016 erstaunlich stark war. Statt wie bisher 3 (in der Schonzeit) bzw. 5 Exemplaren pro Tag, dürfen Freizeitfischer 7 Exemplare entnehmen – es darf jedoch strengere nationale Regeln geben.

 

Insgesamt ergibt sich also differenziertes Bild. Die EU erlässt Verordnungen, die einzelne Bereiche regulieren, ohne dabei gewerbliche und private Fischerei gleichzusetzen.

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4.:
Die Fallgruppe des sogenannten Tierschutzes im Finanzrecht steht ja immer unter dem Oberbegriff Gemeinnützigkeit. Wir reden also über gemeinnützigen Tierschutz. Gemeinnützig aber ist ein Handeln nur dann, wenn es einen sinnvollen Beitrag für die Allgemeinheit leistet.
Genau das tun zum Beispiel Tierrechtsorganisationen nicht.
Diese vertreten inhaltlich eine unserem Rechtssystem nicht kompatible Idee absoluter rechtlicher Gleichschaltung von Mensch und Tier mit einem hieraus folgenden Radikalverbot jeglicher Nutzung von Tieren, möge diese noch so sinnvoll sein ( Beispiel Rettungshunde, Blindenhunde).

Dass der Einsatz für Tierrechte den Einsatz für gemeinnützigen Tierschutz ausschliesst, diesem sogar konträr gegenüber steht, kann man auch den entsprechenden Werken der Bundeszentrale für politische Bildung entnehmen (http://www.bpb.de/apuz/75820/tierschutz-und-tierrechtsbewegung-ein-historischer-abriss?p=0) oder Veröffentlichungen von Tierrechtlern selber (https://www.veganblog.de/schlagzeilen/post-von-peta-lieber-micky-beisenherz)

Immer wieder werden Angler von solchen „gemeinnützigen“ Tierrechtsorganisationen angezeigt, fast immer werden die Verfahren eingestellt – man kann schon fast von gezielter falscher Verdächtigung zu Propaganda- oder Kampagnezwecken sprechen.

Kann die Bundespolitik klarstellen, das nicht weiterhin Finanzämter solchen Tierrechtsorganisationen über die Gemeinnützigkeit Steuersubventionen zukommen lassen?

Carsten Schneider: Die wahrscheinlich 3 bis 4 Millionen Angler in Deutschland behandeln die Fische im Sinne der in der Fischereiprüfung erworbenen Kenntnisse. Ich schätze das Engagement der Angler und verstehe, dass Sie sich durch provokative Aktionen diskriminiert fühlen. Das geht mir nicht anders. Ich schätze den Dialog und nicht die provokante Zuspitzung. Angler sind Freunde der Natur und der Tiere. Es gibt aber auch Bürger in Deutschland, die dies anders sehen und sich in einschlägigen Vereinen organisieren. Das ist ihr gutes Recht. Wir Angler sollten nicht über jedes Stöckchen springen, das uns hingehalten wird und für unser Hobby positiv um Verständnis und Zustimmung werben.


Ob einem Verein der Status der Gemeinnützigkeit erteilt werden kann oder nicht, entscheidet das örtlich zuständige Finanzamt. Dieses geht dabei nach den Regelungen des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts vor. Danach können nur Organisationen als gemeinnützig anerkannt werden, die sich bei ihrer Betätigung an die verfassungsgemäße Ordnung halten. Der Begriff der verfassungsmäßigen Ordnung umfasst dabei über die Grundfreiheiten hinaus auch alle Rechtsnormen.


PETA hat bisher keine Straftaten oder schwerwiegende Rechtsverstöße begangen. Über die provokativen Aktionen von PETA gegen Angler oder Jäger kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit darf aber nicht von Geschmacksfragen oder Weltanschauungen abhängen. 

5. :
Solche Tierrechtsorganisationen werden ja auch gerade von den GRÜNEN gefördert. Einer Partei, deren Anhänger eher aus den wohlhabenden Teilen der Städte kommen und die weniger die kleinen Leute wie die Angler im Blick haben.

Die SPD sieht sich ja auch immer gerne als „Stimme der kleinen Leute“, sieht aber nach wie vor die GRÜNEN als möglichen Koalitionspartner.

Wie kann die SPD in einer solchen Koalition das Angeln und die Angler vor der Ideologie der GRÜNEN schützen, die ja immer wieder mit weiteren Verboten und Einschränkungen für Angler und das Angeln werben.

Carsten Schneider: Die SPD ist die Partei der Freiheit. Wir garantieren, dass Angler ihr Hobby im Einklang mit der Natur – wie seit Jahrhunderten – weiter ausüben können. Ich würde mich freuen, wenn noch mehr Deutsche dem Angelsport näher kommen würden. Überzogenen Gängel-Gesetzen werden wir nicht zustimmen, egal mit welchem Koalitionspartner und egal auf welchem Politikfeld.

6.:
Befürworten Sie persönlich einen „Parlamentskreis Angeln und Angler“ für die ca. 5 Mio. Angler; so wie ihre Partei- und Fraktionsvorsitzende Andrea Nahles laut Presse einen solchen „Parlamentskreis Pferd“ für die ca. 1,6 Mio. Reiter mit initiiert hat?

Carsten Schneider: Ja.

Das Fazit

Ein hochrangiger Politiker ist Abläufen und Sachzwängen ausgesetzt, die ihn oft umsichtiger formulieren lassen, als es für Journalisten oder Leser wünschenswert wäre. Von wenigen Ausnahmen abgesehen hat Carsten Schneider unsere Fragen lobenswert konkret beantwortet.

Bei der ersten beiden Fragen zum vernünftigen Grund beim Angeln und oft zu sehender (nicht pauschaler) Kriminalisierung von Anglern (z. B. PETA) hat er den Wert von Tradition und Kultur des Angelns auch für die Gesellschaft hervorgehoben. Dass er das Tierschutzgesetz für ausreichend hält, kann man so sehen. Dass eine Klarstellung seitens der Bundespolitik wie in der Schweiz (dass man Anglern zuerst einmal vertraut) dennoch wünschenswert wäre, bleibt ein Wunsch von Anglern!

Die Klarstellung, dass Angeln und Berufsfischerei eigentlich nicht zusammen gehören und nicht zusammen gemanaged werden sollten, relativiert Carsten Schneider dann wiederum, indem er meint, die EU würde eben Angeln und Fischerei NICHT gleichsetzen.
Hier hat sowohl die EU (EU: Angler müssen untermaßige Dorsche töten - dürfen sie aber nicht essen!) wie auch Bundestagsmitglieder der SPD (Koalitionsfraktionen wollen Rückwurfverbot für untermaßige Meeresfische in der EU verhindern) andere Ansichten.

Auf die Frage, dass ja eigentlich Tierschutz und der Einsatz für Tierrechte sich gegenseitig ausschliessen und daher eine Gemeinnützigkeit für Tierrechtsorganisationen wegen Tierschutz nicht geht, hat Carsten Schneider ausweichend geantwortet und auf Zuständigkeiten verwiesen.

Die andere Parlamentarier durchaus anders sehen, weswegen wir da ja im Finanzausschuss vom Bundestag nachgehakt habe (Nachfrage im Bundestag wegen PETA: Kann der Einsatz für Tierrechte gemeinnützig im Sinne des Tierschutzes sein? )

Dass Carsten Schneider betont, die SPD wäre eine Partei der Freiheit und würde daher auch GRÜNEN und jeder anderen Partei in einer möglichen Koalition im Bund „überzogenen Gängel-Gesetzen nicht zustimmen wird“, dem widerspricht leider die bisherige Praxis.

Man denke an die Ex- Umweltministerin Hendricks, die ohne wissenschaftliche Grundlage z. B. das Angelverbot im Fehmarnbelt erlassen hat, was auch ihre SPD-Nachfolgerin Schulze trotz der Klage von Anglerdemo (Angelverbot Fehmarnbelt: ANGLERDEMO organisiert Klage gegen Bundesregierung) nicht zurücknimmt.

Aber die Aussage von Carsten Schneider ist klar und eindeutig und aus Anglersicht zu begrüßen. Wir werden, sofern notwendig, gerne daran erinnern.

Dass Carsten Schneider auch einen Parlamentskreis Angler und Angeln gut finden würde, erfreut uns natürlich sehr.

Man merkt, dass Carsten Schneider ein praktischer Angler ist und viele der Probleme kennt, sich als hochrangiger Politiker aber nicht so weit aus dem Fenster lehnen kann, wie sich das mancher Journalist und Leser wünscht.

Ich denke aber, dass Carsten Schneider immer in offenes Ohr für Probleme von Anglern haben wird und im Rahmen seiner Möglichkeiten sich auch für Angler, Angeln und Anglerschutz politisch einsetzen wird.

Dass sich hochrangige, angelnde Politiker wie Carsten Schneider öffentlich und positiv zum Hobby äußern, kann man nur loben.
Ein DANKE dafür von Netzwerk Angeln!


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