Wichtig: Kein Wahlprüfstein zur Bundestagswahl! Die Fragen wurde schon lange vor Neuwahlentscheidung verschickt! Auch wenn das Fischereirecht in Deutschland zuerst Ländersache ist, sind dennoch die Bundespolitik und damit die Bundesparteien in Sachen Angler, Angeln und Anglerschutz gefragt. Denn das Angeln in den Meeren wird zusammen mit der Berufsfischerei von der EU reguliert. Zuständig für die Umsetzung ist zuerst das Bundeslandwirtschaftsministerium. Sowohl die Minister und Ministerinnen wie alle Bundesparteien haben in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten vom Baglimit Dorsch bis zum Aalangelverbot die Angler hängen lassen bzw. sie gegenüber der hoch subventionierten Berufsfischerei stark benachteiligt. Daher unsere Fragen an Bundesparteien wie sie zu Anglern, Angeln und Anglerschutz stehen.
Welche Bundesparteien hat Netzwerk Angeln zu Angler, Angeln und Anglerschutz befragt?
Wir befragten die momentan relevanten Parteien für die Bundespolitik. Also Parteien die als Gruppe oder Fraktion im Bundestag sind, die momentan nach Umfragen in den Bundestag kommen könnten und die über den Bundesrat mit bundespolitische Verantwortung tragen. Das sind im Einzelnen:
- CDU - Die CDU ist im Bundestag als Teil der Unionsfraktion
- CSU - Die CSU ist im Bundestag als Teil der Unionsfraktion
- SPD - Die SPD ist im Bundestag als Fraktion
- Grüne - Die Grünen sind im Bundestag als Fraktion
- AfD - Die AfD ist im Bundestag als Fraktion
- Linke - Die Linke ist im Bundestag als Gruppe, auch wenn sie an der 5% Hürde scheitern kann.
- FDP - Die FDP ist als Fraktion im Bundestag, auch wenn sie an der 5% Hürde scheitern kann.
- BSW - Das BSW ist als Fraktion im Bundestag, auch wenn es an der 5% Hürde scheitern kann.
- Freie Wähler - Die Freien Wähler sind über Bayern als Regierungspartei im Bundesrat vertreten und sie könnten über 3 Direktmandate auch in den Bundestag kommen.
Worum ging es bei den Fragen von Netzwerk Angeln an die Bundesparteien?
Über Jahre und Jahrzehnte ignorierten Bundesregierung und zuständige Ministerien bestenfalls, dass auch sie etwas für Angler tun könnten. Schlimmstenfalls arbeiteten sie aktiv gegen Angler und für Berufsfischer wie z. B. beim Dorschbaglimit oder beim Aalangelverbot in den Meeren. Dabei war es vollkommen egal welche Koalition regierte und welcher Minister oder Ministerin zuständig war. Selbst Minister Özdemir (Die Grünen) fand es gut, dass Angeln auf Aal in den Meeren verboten wird, während Berufsfischer weiter ohne Quote Aale fischen konnten. Er verkürzte sogar zusätzlich noch die Schonzeit für die Berufsfischerei.
Ausdrücklich habe ich vor den eigentlichen Fragen geschrieben, dass leider die meisten Parteien nicht wissen was Angeln ist oder worum es beim Angeln geht. Ich habe auch klar gemacht, dass es leider keinen Verband für Angler, Angeln oder Anglerschutz gibt. Ich habe auch explizit darauf hingewiesen, dass es mir nicht um Naturschutz oder Gewässerbewirtschaftung geht wie den Naturschutzverbänden organisierter Sport- und Angelfischer. Sondern um Angler, Angeln und Anglerschutz!
Um es den Parteien einfacher zu machen habe ich daher Forderungen aufgestellt und die Parteien gebeten, uns ihre Meinung zu den einzelnen Forderungen mitzuteilen. Bei meinen Nachfragen bei Bundesparteien in den letzten zweieinhalb Jahrzehnten verwies man immer gerne auf die Zuständigkeit der Länder im Fischereirecht oder dass man ja nichts machen könne, weil das rechtlich (EU) so vorgeschrieben wäre.
Nun, mein Verständnis von Politik war eigentlich, dass man politische Ziele hat und dann versucht Gesetze und bisheriges Vorgehen eben zu ändern. Das habe ich bei meine aktuellen Fragen daher ausdrücklich vorangestellt.
Zitat
Daraus resultieren Forderungen, die wir daher gerne den Bundesparteien zur Diskussion stellen wollen. Wir möchten um eine Stellungnahme zu den einzelnen genannten Punkten bitten. Uns interessieren dabei nicht die momentanen rechtlichen Bedingungen in Europa, den Mitgliedsländern oder in Deutschland bei den Landesregierungen und ob das nach diesen Bedingungen zur Zeit möglich sei. Uns interessiert wie ihre Partei dazu steht und ob und was ihre Partei aktiv unternehmen wird um diese Punkte zukünftig rechtlich und politisch möglich zu machen (oder eben nicht)Die Mail mit der Hinführung zu Forderung und Fragen findet ihr komplett im Anhang.
Keine Bundespartei war durchgehend und komplett kompetent, ehrlich und anglerfreundlich
2 Parteien begriffen nicht einmal, dass die Fragen kein Wahlprüfstein waren und weit vor der Entscheidung zur Neuwahl des Bundestages gestellt wurden. Dass wir also das allgemeine Standing der Parteien zum Thema Angeln, Angler und Anglerschutz wissen wollten. Wir fragten ja schon am 02. November 2024. Also 4 Tage vor Koalitionsbruch und fast/über anderthalb Monate vor der Vertrauensfrage von Kanzler Scholz im Bundestag am 16. 12. 2024 und der Auflösung des Bundestages und Ansetzung von Neuwahlen durch Bundespräsident Steinmeier am, 27. 12. 2024.
1 Partei antwortet einfach gar nicht.
1 Partei hatte niemand in der Bundespartei, der die Fragen beantworten konnte.
1 Partei hat keine Frage zum beantworten gefunden in unserer Mail
1 Partei hat nicht ansatzweise die Frage verstanden und fast komplett sachfremd geantwortet
1 Partei versuchte anglerfreundlich zu antworten, hat aber in der Ampelregierung aktiv und gezielt gegen Angler und für Berufsfischer gearbeitet.
2 Parteien antworteten relativ anglerfreundlich, es ist aber fraglich ob sie nach der Wahl im Bundestag vertreten sein werden.
Viele Parteien haben schon die Fragen und die Intention nicht begriffen. Es kamen Standardantworten zur Bewirtschaftung von Gewässern oder Naturschutz oder warum momentan rechtliche Punkte entgegenstünden (zur Erinnerung: Recht kann und soll man ändern, danach haben wir explizit gefragt). Auch wenn einzelne Antworten oder Antwortteile anglerfreundlich ausfielen, haben diese dann durch Fraktionsmitglieder und in der Regierungsarbeit Angler zugunsten der Berufsfischerei sogar bewusst benachteiligt oder aktiv bekämpft.
Insgesamt muss man konstatieren, dass fast keine Bundes-Partei bisher durchgehend etwas aktiv für Angler, Angeln oder Anglerschutz getan hat. Lediglich Die Linke und die FDP (nur zu Vor-Ampel-Zeiten) brachten überhaupt Anträge oder Anfragen im Bundestag zum Thema Angeln ein. In keiner Regierung der letzten Jahrzehnte wurde etwas konkret für Angler getan.
Die Auflistung der einzelnen Bundesparteien mit ihren Antworten und der Bewertung.
Von oben nach unten von der "besten" zur schlechtesten Bewertung. Es gab überhaupt nur 2 Parteien, die besser als 5,5 waren. Als Anhang am Ende des Artikels dann noch die Fragen insgesamt und die kompletten Antworten bzw. der Mailverkehr, damit ihr die Bewertungen nachvollziehen könnt.
Die Linke, Note: 2,5
Fast durchgehend stimmt Die Linke den Forderungen von Netzwerk Angeln zu, es gibt nur wenig Abweichungen. Der Abgeordnete Jan Korte, der sich schon explizit mehrfach für Angler im Bundestag mit Fragen und Anfragen einsetzte, wird nicht umsonst in der Antwort von den Linken erwähnt. Jan Korte kandidiert leider nicht erneut.
Freie Wähler, Note: 3,5
Die Freien Wähler haben durchaus anglerfreundlich geantwortet und unterstützen viele der Forderungen von Netzwerk Angeln. Leider wollen sie auch weiterhin Berufsfischer unterstützen und subventionieren, was eine bessere Einstufung verhinderte.
FDP, Note: 5,5
Die Antwort der FDP lässt theoretisch ein Verständnis für Angler möglich erscheinen. Die Partei antwortet scheinbar durchaus im Sinne der Angler und unserer Fragen.
In der Praxis war jedoch die FDP jetzt über 3 Jahre in der Ampel-Regierung und hat mit dem FDP-Bundestagsabegrodneten Dr. Gero Hocker, damals noch Präsident des DFV, zusammen mit dem zuständigen Minister Özdemir (Grüne) dafür gesorgt, dass Angler massiv benachteiligt und Berufsfischer massiv bevorzugt werden. Dies ganz klar im Gegensatz zu den theoretischen Antworten der FDP. Nicht nur beim Baglimit Dorsch oder bei der Regulierung beim Lachsangeln. Sondern vor allem auch beim Angelverbot auf Aal in Nord- und Ostsee. Während dort mit Unterstützung des FDP-Agebordneten Dr. Hocker als DFV-Präsident weiterhin Berufsfischer ohne Quote und mit einem Monat Schonzeitverkürzung Aale plündern dürfen.
Bei diesem eklatanten Auseinanderklaffen von theoretischer Antwort für, aber aktiver, praktischer Arbeit gegen Angler kann hier keine bessere Note als eine 5,5 gegeben werden.
Grüne, Note: 5,75
Wir hatten extra in der Fragestellung schon geschrieben, dass uns nicht die momentanen rechtlichen Bedingungen in Europa, den Mitgliedsländern oder in Deutschland bei den Landesregierungen interessieren und ob die Forderungen nach diesen Bedingungen zur Zeit möglich seien. Sondern, dass uns zuerst interessiert wie eine Partei zu den Forderungen steht und ob eine Partei etwas aktiv unternehmen wird um diese Punkte zukünftig rechtlich und politisch möglich zu machen (oder eben nicht).
Leider haben die Grünen das nicht verstanden und erklärten lang und breit, warum nach ihrer Meinung welche der Forderungen nach jetzigem Recht nicht gehen würden. Es ging den Grünen auch nicht um Angler, Angeln oder Anglerschutz, sondern nur um Natur-, Gewässer- und Fischschutz. Zudem lehnen sie die hochsubventionierte, schädliche Berufsfischerei nicht ab.
Dass der grüne Minister Özdemir nicht nur das Verbot des Aalangelns in Nord- und Ostsee bei der EU nicht verhinderte, sondern sogar den weiterhin ohne jede Quote Aal fischenden Berufsfischern die Schonzeit noch um einen Monat kürzte, fand keinerlei Erwähnung.
Die Grünen sind daher insgesamt als anglerfeindlich, regulatorisch und bürokratisch einzustufen.
SPD, Note: 6
Trotz klarem Hinweis, dass es sich schon auf Grund des Datums der Fragen nicht um einen Wahlprüfstein, wie von der Partei behauptet, handeln konnte, trotz mehrfacher Nachfrage, Erinnerung und Anruf gab es keine Antwort.
CSU, Note: 6
Trotz klarem Hinweis, dass es sich schon auf Grund des Datums der Fragen nicht um einen Wahlprüfstein, wie von der Partei behauptet, handeln konnte, trotz mehrfacher Nachfrage, Erinnerung und Anruf gab es keine Antwort.
CDU, Note: 6
Trotz Nachfrage und Erinnerung mit Anruf gab es keine Antwort, obwohl zugesagt.
BSW, Note: 6
Das BSW konnte als einzige Partei die Fragen im Schreiben nicht erkennen. Trotz entsprechenden Hinweises und Erläuterung durch uns kam keine weitere Antwort.
Eine größere Inkompetenz schon bei der Lese/Verständnisfähigkeit kam uns bisher bei keiner Partei unter.
AfD, Note: 6
Die AfD konnte die beiden Adressierten (nicht nur Geschäftsstelle, auch Pressestelle) schon nicht intern zuordnen. Die AfD antwortete, dass in der Geschäftstelle niemand eine Ahnung von der Materie habe. Netzwerk Angeln solle sich doch selbst darum kümmern, die fachkundigen Abgeordneten/Funktionär zu kontaktieren.
Das alles wurde dann noch anonym ohne Nennung des Bearbeiters oder Ansprechpartners bei Geschäfts- oder Pressestelle an uns geschickt.
Würde es eine Note schlechter als 6 geben, hier hätte ich sie vergeben.
Netzwerk Angeln hatte auch über 4 Jahre und 16 Landtagswahlen die relevanten Landesparteien befragt
Auch wenn es hier zuerst um Bundespolitik und Bundesparteien geht, da diese zuerst die EU-Vorgaben umsetzen müssen, sind auch immer in Sachen Angeln die Bundesländer gefragt. Daher hier auch zusätzlich unsere Wahlprüfsteine zu den Landtagswahlen in allen Bundesländern. Das ebenfalls bedenkliche Ergebnis könnt ihr alles nachlesen im Artikel:
"Landespolitik, Parteien und Angeln: Ein Desaster?"
Die Fragen und Rückfragen von Netzwerk Angeln und die Antworten der Bundesparteien
Die Fragen von Netzwerk Angeln, 02. 11. 2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
als das relevante Presseorgan für Angler, Angeln und Anglerschutz (www.Netzwerk-Angeln.de, siehe auch Anhang) können wir leider nicht einmal ein nur ansatzweises Verständnis in den Bundesparteien erkennen, was Angeln überhaupt ist oder was Angler und das Angeln der Gesellschaft bieten (von wenigen einzelnen Personen diverser Parteien abgesehen, meist selbst Angler). Leider gibt es auch keinen Bundes- oder Landesverband für Angler. Sondern nur Naturschutzverbände organisierter Sport- und Angelfischer zur Gewässerbewirtschaftung (wie den DAFV) oder Berufsfischerverbände wie den DFV.
Angeln wird in der Politik schlicht unter Fischerei, diese unter Landwirtschaft subsummiert. Obwohl die ökologisch wie ökonomisch schädliche und nur durch Subventionen am Leben gehaltene Fischerei nicht nur nichts mit Angeln zu tun hat! Die Fischerei schadet auch dazu auch massiv den Gewässern, den Fischbeständen und der Volkswirtschaft. Ein Merkmal: Die Fischerei ist rein profitorientiert ist und daher auf immer mehr Entnahme aus. Für Angler dagegen steht das Erlebnis im Vordergrund. Eine Entnahme wird nur im Erfolgsfalle überhaupt relevant. Dazu behandeln Angler die Fische deutlich tiergerechter. Untermaßige oder nicht gewünschte Fischarten (Discard) werden in Netzen und Reusen der Berufsfischer halbtot, zerquetscht und praktisch nicht überlebensfähig an Bord gezogen. Angler können solche nicht zu entnehmenden Fische nachweislich Studien mit erstklassigen Überlebenschancen schonend zurücksetzen. Dazu kommt, dass ein Kilogramm von Anglern entnommener Fisch ein zigfaches an volkswirtschaftlichem Einkommen gegenüber einem Kilo entnommenen Fisch der Berufsfischerei generiert. Auch insgesamt bringen Angler und das Angeln mehr volkswirtschaftlich sinnvollen Ertrag als die subventionierte Fischerei. Oft bekommt ein Fischer mehr Subventionen für ein Kilo Fisch als er damit an Verkaufserlös erzielen kann.
Weil Bundesparteien immer gerne darauf verweisen, dass Fischerei (und damit leider Angeln) eine Sache des jeweiligen Landesrechtes seien, möchten wir ihnen nachfolgend belegen, in wie weit auch der Bund direkt Einfluss auf Regelungen zum Angeln hat. Man sieht es z. B. daran, was Bundesminister Özdemir im Namen der Bundesregierung durch seine Zustimmung bei der EU und der Umsetzung in Deutschland beim Thema Angeln auf Aal und Fischerei auf Aal angerichtet hat (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/032-schutz-aale.html):
In den Meeren (Nord- und Ostsee) Deutschlands wurde unter aktiver Beteiligung der Bundesregierung das nachhaltige Aalangeln verboten, weil angeblich der Aal in seinem Bestand bedroht wäre.
Gleichzeitig dürfen die schädlichen Berufsfischer nicht nur weiter ohne jede Quote Aale fangen.
Bundesminister Özdemir hat sogar noch die Schonzeit für die deutschen Berufsfischer um einen Monat verkürzt!Hier sieht man also, wie die Lobbyverbände der Berufs- und "Angelfischerei" (Deutscher Fischerei-Verband, DFV, größtes Mitglied DAFV) zum Schaden von Fischbeständen, Volkswirtschaft und Anglern ihre Lobbyarbeit bei in der Sache unkundigen Ministern und Ministerien durchsetzen. Wie also aktiv den Fischbeständen, dem nachhaltigen Angeln und den Anglern von der Bundespolitik/Bundesregierung geschadet wurde. Dass zudem weder DFV noch der DAFV zudem Angler repräsentieren können, sieht man aus den vom DAFV selbst veröffentlichten Zahlen: Bei über 7 Millionen Anglern in Deutschland sind gerade mal um 500.000 und das auch nur mittelbar im DAFV organisiert, also bei Weitem nicht mal 10%.
Daraus resultieren Forderungen, die wir daher gerne den Bundesparteien zur Diskussion stellen wollen. Wir möchten um eine Stellungnahme zu den einzelnen genannten Punkten bitten. Uns interessieren dabei nicht die momentanen rechtlichen Bedingungen in Europa, den Mitgliedsländern oder in Deutschland bei den Landesregierungen und ob das nach diesen Bedingungen zur Zeit möglich sei. Uns interessiert wie ihre Partei dazu steht und ob und was ihre Partei aktiv unternehmen wird um diese Punkte zukünftig rechtlich und politisch möglich zu machen (oder eben nicht):
1 - Es muss eine klare Trennung kommen beim Management der Fischbestände in den Meeren der EU zwischen Angeln und Berufsfischerei.
2 - Angeln und Angeltourismus muss als Zielvorgabe gefördert oder darf wenigstens nicht wie bisher behindert und/oder aktiv benachteiligt werden.
3 - Jegliche Subvention für die schädliche Fischerei muss eingestellt werden. Der Staat kann nicht mit Steuergeldern der Bürger so schädliche Praktiken subventionieren - weder über Europa, noch über den Bund, noch über die Länder!
4 - Quoten für die berufliche Fischerei müssen vom Angeln entkoppelt werden. Quoten für die Berufsfischerei für eine Fischart sollten zukünftig erst vergeben dürfen, wenn der Bestand der jeweiligen Fischart im „sicheren Bereich“ liegt. Bis eine Fischart diesen zu definierenden „sicheren Bereich“ erreicht hat, darf ausschließlich über Angeln und Angeltourismus diese Fischart befischt werden. Diese Definition des "sicheren Bereiches" darf ausschließlich aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Untersuchungen mit klaren Zielvorgaben eruiert werden (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).
5 - Jede Fischart in der Ost- und Nordsee muss entsprechend behandelt werden, auch Arten die bisher keiner Quote unterliegen wie die Meerforelle, Steinbutt, etc..
5 - Es braucht dringend ein Verbot der umwelt- und klimaschädlichen Schleppnetzfischerei in der gesamten, so sensiblen Ostsee, wie auch in der Nordsee.
6 - Für alle Bereiche der Flussmündungen, Boddengewässer und küstennahe Bereiche (Mindestabstand Berufsfischerei 1 sm von der Uferlinie) wo u. a. Meerforellen, Heringe, Hecht und Zander etc. laichen muss die berufliche Fischerei verboten werden, um das nachhaltige Angeln und den sinnvollen Angeltourismus besser fördern zu können.
7 - Angeln und Angeltourismus ist grundsätzlich in allen Meeresgebieten, auch in Schutzgebieten, zuerst einmal zu erlauben.
8 - Wo zeit- oder gebietsmäßig Angeln und Angeltourismus verboten werden soll, darf dies nur aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Expertise mit klaren Zielvorgaben geschehen (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).
9 - Mögliche Angelverbote sind zeitlich zu befristen (max. 2 Jahre) und müssen automatisch auslaufen, wenn nicht durch ein vom Verbietenden zu bezahlenden unabhängigen, wissenschaftlichen Monitoring eine klare, dem Verbotsgrund entsprechende Verbesserung erreicht werden konnte (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).
Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.
Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis zum 30. 12. 2024 beantworten könnten.
Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.
Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Viele Grüße, Thomas Finkbeiner
Für die CSU als Landespartei, die dennoch bundespolitischen Einfluss hat, haben wir das vor den Fragen extra ausgeführt:
Vorabbemerkung für die CSU:
Zwar ist die CSU eine Landespartei, aber sie engagiert sich für Bayern ja dennoch bundespolitisch. Da es uns um die Ansichten der Bundesparteien und nicht der Bundestagsfraktion geht, haben wir auch die CSU als bundespolitisch aktive Landespartei angemailt. Sollten sich die CSU den Ansichten der CDU-Bundespartei einfach anschließen wollen statt selbst zu antworten, würden wir uns über eine entsprechende Nachricht freuen. Im anderen Falle freuen wir uns auf die Antworten der CSU zu ihren bundespolitischen Ansichten zu den Fragen zum Thema Angler, Angeln und Anglerschutz.
AfD
Die Antwort der AfD
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
vielen Dank für Ihre Nachricht an die AfD.
In den vergangenen Jahren haben wir eine Reihe von Erfolgen verzeichnen können, nicht nur bei Wahlen, sondern auch in der Politik vor Ort. Die AfD wirkt. Unsere Partei lebt von der Unterstützung durch die Bürger.
Ihre ausführlichen und präzisen Änderungsvorschläge für das weite Feld des Angelns haben wir mit Interesse gelesen. Leider sind wir in der Bundesgeschäftsstelle die Mitglieder- und Finanzverwaltung der Partei und haben nicht die Fachkenntnisse, Ihre Fragen kompetent zu beantworten. Wir möchten Ihnen deshalb empfehlen sich an unsere Fachpolitiker im Deutschen Bundestag zu wenden.
Da die Dinge noch so sind, wie sie sind, liegt Fischerei/Angeln generell eben noch beim Ressort Landwirtschaft. Unser agrarpolitischer Sprecher, Herr Stephan Protschka, ist deswegen erst einmal die beste Adresse für Sie.
Sie erreichen sein Büro über die Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Sie können auch unseren Leiter im Sportausschuss für die Aspekte miteinbeziehen, welche eher in diesen Bereich passen. Dies ist Herr Jörn König, dessen Büro Sie über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! anschreiben können.
Bei Interesse an aktuellen Pressemitteilungen schauen Sie gern unter https://www.afd.de/meldungen-bundesverband/ vorbei. Aktuelles aus der Bundestagsfraktion erfahren Sie durch den Link https://afdbundestag.de/presse/. Unter https://spenden.afd.de/ finden Sie Informationen wie Sie uns mit einer Spende unterstützen können.
Bitte bleiben Sie uns gewogen. Wir wünschen Ihnen alles Gute und noch eine angenehme Woche.
Mit freundlichen Grüßen
Zentrale Dienste
Alternative für Deutschland
Bundesgeschäftsstelle
Zur Info:
Ich hatte natürlich nicht nur die Geschäftsstelle wie von der AfD behauptet kontaktiert, sondern auch die Pressestelle gleichzeitig mit adressiert gehabt.
Unsere Antwort, keine Rückmeldung mehr seitens der AfD
Sehr geehrte “Zentrale Dienste” der AfD,
wir bedanken uns für ihre schnelle, anonyme Antwort.
Wir nehmen zur Kenntnis, dass die AfD – Bundespartei nicht antworten will oder kann und zugibt, keinerlei Fachkenntnis im Bereich Angeln, Angler und Anglerschutz zu haben. Ebenso scheint die AfD Bundespartei weder willen noch in der Lage zu sein, intern selbst ihre zuständigen Fachpolitiker zu befragen. Da wir alle Parteien gleich behandeln, werden selbstverständlich nicht wir redaktionell andere Gremien oder Politiker der AfD befragen.
Wir werden ihre Antwort als angeschriebene Bundespartei wie erhalten veröffentlichen und kommentieren.Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.
Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Viele Grüße, Thomas Finkbeiner
BSW
Die Antwort des BSW auf unsere Erinnerung
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
Fragen zur Bundestagswahl sind bei uns leider nicht eingegangen. Ihre angehangene mail unten enthält Ihre Forderungen. Wie lauten Ihre Fragen?
Vielen Dank und beste Grüße,
Unsere Rückantwort, ohne Antwort
Sehr geehrte Frau Xxxxxxx,
wir hielten die Frage für klar und einfach, ich wiederhole diese aber gerne nochmal:
Zitat
”Wir möchten um eine Stellungnahme zu den einzelnen genannten Punkten bitten. Uns interessieren dabei nicht die momentanen rechtlichen Bedingungen in Europa, den Mitgliedsländern oder in Deutschland bei den Landesregierungen und ob das nach diesen Bedingungen zur Zeit möglich sei. Uns interessiert wie ihre Partei dazu steht und ob und was ihre Partei aktiv unternehmen wird um diese Punkte zukünftig rechtlich und politisch möglich zu machen (oder eben nicht).Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.
Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis zum 30. 12. 2024 beantworten könnten.
Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.
Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Viele Grüße, Thomas Finkbeiner
Unsere letzte Erinnerung danach, weiter ohne Anwort
Sehr geehrte Frau Xxxxx,
sehr geehrte Damen und Herren, Ich wünsche ein gutes Jahr 2025.Nachdem schon die meisten Parteien geantwortet haben wollte ich nochmal nachfragen, ob sie nun die Frage verstanden haben und ob und bis wann wir vom BSW eine Antwort erwarten dürfen.
Eine Absage, falls sie nicht antworten wollen, wäre nett.
Sie würden uns damit unsere Zeitplanung erleichternFragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.
Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis zum 30. 12. 2024 beantworten könnten.
Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.
Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Viele Grüße, Thomas Finkbeiner
SPD
Die Antwort der SPD
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Positionen und die Einsendung Ihres Wahlprüfsteins zur Bundestagswahl 2025.
Angesichts der sehr verkürzten Zeitläufe in diesem Bundestagswahlkampf haben sich die Generalsekretäre der Parteien SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/FDP/CDU/CSU/Die Linke darauf geeinigt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbändenund Organisationen zu beantworten.
Darüber hinaus bearbeiten die Parteien eine begrenzte Anzahl an Wahl-o-mat-Formaten, die ebenfalls gemeinsam vorab ausgewählt wurden.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für das angepasste Verfahren in dieser besonderen Situation und möchten Sie herzlich dazu einladen, in Ihren Mitgliedszeitschriften und auf Ihren Webseiten auf unser Wahlprogramm hinzuweisen. Sie finden es unter: https://mehr.spd.de/programm.
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
J. S.
Unsere Erwiderung blieb trotz Erinnerung und Anruf auf der Pressestelle ohne Antwort
Sehr geehrter Herr S...,
sehr geehrte Damen und Herren,ich bin so entsetzt wie enttäuscht über ihr Schreiben.
Ob man bei der SPD nicht lesen und verstehen kann oder will, kann und will ich nicht beurteilen.
Klar ist aber: Unsere Fragen haben NICHTS mit der Wahl zu tun!
Schon alleine am Datum der Fragestellung (02. 11. 2024, VOR dem Scheitern der Ampel) hätten sie das sehen können und MÜSSEN!
Es geht hier um eine grundlegende Nachfrage und Betrachtung der Einstellung der Bundesparteien zum Thema Angler, Angeln und Anglerschutz seitens der Fachpresse und weder um Wahlprogramme, noch um die Wahl!Wir wissen noch nicht einmal, ob wir vor der Wahl veröffentlichen können (je nach eventuell notwendig werdenden Nachfragen bei den über 9 angefragten Parteien)!
Ich würde mich freuen, wenn man das wie bei den Grünen zur Kenntnis nehmen, verstehen und antworten würde.
Ansonsten werden wir veröffentlichen wie die SPD reagiert hat und dass sie nicht einmal in der Lage sind, normale fachliche Fragen der Fachpresse von Wahlprüfsteinen von Verbänden zu unterscheiden, trotz der klaren Fakten wie Datum vor Ampelscheitern etc..Viele Grüße,
Thomas Finkbeiner
CDU
Die Antwort der CDU
Von der CDU kam keine Antwort außer der automatuische Mailantwort. Auch mehrere Nachfragen per Mail und 2 Anrufe auf der Geschäfts/Pressestelle brachten keine Antwort
CSU
Die Antwort der CSU
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
vielen Dank für Ihr Interesse an unseren Positionen und die Einsendung Ihres Wahlprüfsteins zur Bundestagswahl 2025.
Angesichts der sehr verkürzten Zeitläufe in diesem Bundestagswahlkampf haben sich die Generalsekretäre der Parteien SPD/BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/FDP/CDU/CSU/Die Linke darauf geeinigt, nur Wahlprüfsteine von einigen wenigen vorab gemeinsam vereinbarten, die gesamte Breite des gesellschaftlichen Spektrums repräsentierenden Verbändenund Organisationen zu beantworten.
Darüber hinaus bearbeiten die Parteien eine begrenzte Anzahl an Wahl-o-mat-Formaten, die ebenfalls gemeinsam vorab ausgewählt wurden.
Wir bitten Sie um Ihr Verständnis für das angepasste Verfahren in dieser besonderen Situation und möchten Sie herzlich dazu einladen, in Ihren Mitgliedszeitschriften und auf Ihren Webseiten auf unser Wahlprogramm hinzuweisen. Sie finden es unter: https://www.csu.de/bundestagswahl-2025/
Herzlichen Dank und beste Grüße
Mit freundlichen Grüßen
B. K.
Unsere Erwiderung blieb trotz Erinnerung und Anruf auf der Pressestelle ohne Antwort
Sehr geehrter Herr K...,
sehr geehrte Damen und Herren,ich bin so entsetzt wie enttäuscht über ihr Schreiben.
Ob man bei der CSU nicht lesen und verstehen kann oder will, kann und will ich nicht beurteilen.Klar ist aber: Unsere Fragen haben NICHTS mit der Wahl zu tun!
Schon alleine am Datum der Fragestellung (02. 11. 2024, VOR dem Scheitern der Ampel) hätten sie das sehen können und MÜSSEN!Es geht hier um eine grundlegende Nachfrage und Betrachtung der Einstellung der Bundesparteien zum Thema Angler, Angeln und Anglerschutz seitens der Fachpresse und weder um Wahlprogramme, noch um die Wahl!Wir wissen noch nicht einmal, ob wir vor der Wahl veröffentlichen können (je nach eventuell notwenig werdenden Nachfragen bei den über 9 angefragten Parteien)!Ich würde mich freuen, wenn man das bei der CSU zur Kenntnis nehmen, verstehen und antworten würde.
Vor allem da inzwischen bis auf Union und SPD alle geantwortet haben bzw. Antwort zugesagt.
Ansonsten werden wir veröffentlichen wie die CSU reagiert hat und dass sie nicht einmal in der Lage sind, normale fachliche Fragen der Fachpresse von Wahlprüfsteinen von Verbänden zu unterscheiden, trotz der klaren Fakten wie Datum vor Ampelscheitern etc..Viele Grüße,
Thomas Finkbeiner
Grüne
Die Grünen sahen auch zuerst unsere Fragen als Wahlprüfstein. Die Erwiderung von Netzwerk Angeln überzeigte aber, so dass die Grünen die folgende Antwort gegeben haben
Die Antwort der Grünen
· Anmerkung:
Die Grüne Partei ist sich bewusst, dass „Angeln“ eine andere Aktivität ist als Fischerei. Wir sind uns auch der Unterschiede in Fang, Handhabung, sowie Ökonomie bewusst, und lassen dies auch in unsere parlamentarische Arbeit einfließen. Gleichzeitig folgen wir aber auch den entsprechenden wissenschaftlichen Gutachten, die den Fängen zu mehreren Fischarten in deutschen und EU-Gewässern einen bedeutenden Einfluss auf die Bestände beimessen. Diese empfehlen Beschränkungen der Fangmenge für manche Arten auch für die Freizeitfischerei, um eine nachhaltige Bewirtschaftung zu garantieren. Ihre pauschalen Aussagen über die Berufsfischerei teilen wir nicht.
Weil Bundesparteien immer gerne darauf verweisen, dass Fischerei (und damit leider Angeln) eine Sache des jeweiligen Landesrechtes seien, möchten wir ihnen nachfolgend belegen, in wie weit auch der Bund direkt Einfluss auf Regelungen zum Angeln hat. Man sieht es z. B. daran, was Bundesminister Özdemir im Namen der Bundesregierung durch seine Zustimmung bei der EU und der Umsetzung in Deutschland beim Thema Angeln auf Aal und Fischerei auf Aal angerichtet hat (https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/032-schutz-aale.html): In den Meeren (Nord- und Ostsee) Deutschlands wurde unter aktiver Beteiligung der Bundesregierung das nachhaltige Aalangeln verboten, weil angeblich der Aal in seinem Bestand bedroht wäre.
· Anmerkung:
Fischerei ist vor allem EU-Sache, wie in Artikel 3 der Europäischen Verträge festgelegt ist.
· Der Aal ist nicht angeblich in seinem Bestand bedroht, sondern er ist nach dem Stand der Wissenschaft in seinem Bestand de facto bedroht.
ICES (der International Rat für Meeresforschung) führt im Namen der Europäischen Kommission unabhängige wissenschaftlichen Gutachten zu Fangquoten durch. ICES hat seit 2021 in seinen Empfehlungen zum Aal klar ausgeführt, dass in allen Lebensräumen keine Fänge mehr stattfinden sollen, sowohl für Freizeit- als auch für kommerzielle Fänge, einschließlich Fänge von Glasaalen für Wiederbesatz und Aquakultur.
·Die Art ist auch unter CITES Annex II als bedrohte Art gelistet.
Gleichzeitig dürfen die schädlichen Berufsfischer nicht nur weiter ohne jede Quote Aale fangen.
Bundesminister Özdemir hat sogar noch die Schonzeit für die deutschen Berufsfischer um einen Monat verkürzt!
Hier sieht man also, wie die Lobbyverbände der Berufs- und "Angelfischerei" (Deutscher Fischerei-Verband, DFV, größtes Mitglied DAFV) zum Schaden von Fischbeständen, Volkswirtschaft und Anglern ihre Lobbyarbeit bei in der Sache unkundigen Ministern und Ministerien durchsetzen. Wie also aktiv den Fischbeständen, dem nachhaltigen Angeln und den Anglern von der Bundespolitik/Bundesregierung geschadet wurde. Dass zudem weder DFV noch der DAFV zudem Angler repräsentieren können, sieht man aus den vom DAFV selbst veröffentlichten Zahlen: Bei über 7 Millionen Anglern in Deutschland sind gerade mal um 500.000 und das auch nur mittelbar im DAFV organisiert, also bei Weitem nicht mal 10%.
Daraus resultieren Forderungen, die wir daher gerne den Bundesparteien zur Diskussion stellen wollen. Wir möchten um eine Stellungnahme zu den einzelnen genannten Punkten bitten. Uns interessieren dabei nicht die momentanen rechtlichen Bedingungen in Europa, den Mitgliedsländern oder in Deutschland bei den Landesregierungen und ob das nach diesen Bedingungen zur Zeit möglich sei. Uns interessiert wie ihre Partei dazu steht und ob und was ihre Partei aktiv unternehmen wird um diese Punkte zukünftig rechtlich und politisch möglich zu machen (oder eben nicht):
1 - Es muss eine klare Trennung kommen beim Management der Fischbestände in den Meeren der EU zwischen Angeln und Berufsfischerei.
Antwort:
· Die gegenwärtigen EU-Fischereiverordnungen sind bindend für die Mitgliedsstaaten, deshalb müssen alle Forderungen vor deren Hintergrund betrachtet werden. Viele entsprechende Regelungen sind auch von Vorteil für die Freizeitfischerei und sollten daher nicht von vorneherein abgelehnt werden.
· Die angesprochenen Unterschiede gibt es schon in vielen Bereichen, wie z.B. in der neuen EU-Fischerei-Kontrollverordnung. Dort ist klar die wichtige ökonomische und soziale Perspektive der Freizeitfischerei herausgestellt, aber eben auch die – unterschiedlichen - möglichen Einflüsse auf die Bestände. Am Ende ist es egal, wer den Fisch entnommen hat, ein Angler oder ein Trawler, wenn er in der Population fehlt, die auf der bestmöglichen Weise nachhaltig bewirtschaftet werden sollte.
2 - Angeln und Angeltourismus muss als Zielvorgabe gefördert oder darf wenigstens nicht wie bisher behindert und/oder aktiv benachteiligt werden.
Antwort:
· Angeln und Angeltourismus können, wenn sie natur- und umweltverträglich ausgeübt werden, einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz und einem nachhaltigen Tourismus beitragen.
· Eine Förderung nachhaltiger Tourismusmodelle wurde schon im gegenwärtigen EU-Fischereifond vor dem Hintergrund der Notwendigkeit von Arbeitsplätzen und dem sozialen Zusammenhalt in Küstenregionen erwähnt
o https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32021R1139&qid=1734366245597
§ (siehe Erwägungsgrund 43)
· Die BlueInvest Initiative der Europäischen Kommission betont das Küsten- und Meerestourismus ein Schlüsselsektor ist eine Ausweitung vor.
o https://oceans-and-fisheries.ec.europa.eu/ocean/blue-economy/blueinvest_en?prefLang=de&etrans=de
§ (Siehe BlueInvest Investor Report)
3 - Jegliche Subvention für die schädliche Fischerei muss eingestellt werden. Der Staat kann nicht mit Steuergeldern der Bürger so schädliche Praktiken subventionieren - weder über Europa, noch über den Bund, noch über die Länder!
Antwort:
· Ja, umweltschädliches Wirtschaften darf nicht subventioniert werden. Das ist auch in diesem Bereich das Leitbild für unsere (europäische) Fischereipolitik, und wir orientieren uns u.a. an den UN-Nachhaltigkeitszielen (z.B. SDG 14.6) und den neuen WTO Vereinbarungen.
· In allen Verhandlungen auf europäischer Ebene sind wir genau dafür eingetreten und haben versucht, die Verhandlungen entsprechend zu bewegen.
4 - Quoten für die berufliche Fischerei müssen vom Angeln entkoppelt werden. Quoten für die Berufsfischerei für eine Fischart sollten zukünftig erst vergeben dürfen, wenn der Bestand der jeweiligen Fischart im „sicheren Bereich“ liegt. Bis eine Fischart diesen zu definierenden „sicheren Bereich“ erreicht hat, darf ausschließlich über Angeln und Angeltourismus diese Fischart befischt werden. Diese Definition des "sicheren Bereiches" darf ausschließlich aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Untersuchungen mit klaren Zielvorgaben eruiert werden (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).
Antwort:
· Ja, viele Fischfangquoten sind nach wie vor zu hoch. In Bezug auf die Quotenverteilung setzen wir uns seit vielen Jahren für eine bessere Umsetzung des Artikel 17 der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU (GFP). Der Artikel sieht eine Zuteilung nach transparenten und objektiven Kriterien vor, die unter anderem ökologischer, sozialer und wirtschaftlicher Natur sein können. Im Detail können Kriterien wie z.B. die Auswirkungen der Fischerei auf die Umwelt, die Vorgeschichte bei der Einhaltung der Vorschriften, der Beitrag zur lokalen Wirtschaft und historische Fangmengen zur Anwendung kommen. Um dies besser umzusetzen, haben wir im EU-Parlament einen Bericht dazu durchgebracht.
o https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2022-0226_DE.html
·Wie oben erwähnt und wie wissenschaftlich für einige Bestände explizit betont, können auch die Entnahmen durch die Freizeitfischerei Auswirkungen haben. Die wissenschaftlichen Untersuchungen werden dabei von Gremien bestehend aus internationalen Wissenschaftlern, für Deutschland auch des Thünen-Instituts, vorgenommen, und sind aufgrund ihrer internationalen Zusammensetzung unabhängig.
5 - Jede Fischart in der Ost- und Nordsee muss entsprechend behandelt werden, auch Arten die bisher keiner Quote unterliegen wie die Meerforelle, Steinbutt, etc.
Antwort:
· Wenn damit gemeint ist, dass jede Art über eine Quote statt über Fischereiaufwand verwaltet werden sollte, so stimmen wir dem zu.
· Wir haben auf dieses Prinzip auch in anderen EU-Meeresregionen hingearbeitet.
5 - Es braucht dringend ein Verbot der umwelt- und klimaschädlichen Schleppnetzfischerei in der gesamten, so sensiblen Ostsee, wie auch in der Nordsee.
Antwort:
· Ja. Wir setzen uns seit vielen Jahren dafür ein. Siehe u.a. Bundestagswahlprogramm 2021 (S.44) sowie Europawahlprogramm 2024 (S.41)
o https://cms.gruene.de/uploads/assets/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf
o https://cms.gruene.de/uploads/assets/20240306_Reader_EU-Wahlprogramm2024_A4.pdf
· Auch in Verhandlungen und Debatten zu entsprechenden Gesetzen auf EU-Ebene setzen wir uns genau dafür ein, wie z.B. in einem Initiativbericht 2021
o https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2021-0017_DE.html
6 - Für alle Bereiche der Flussmündungen, Boddengewässer und küstennahe Bereiche (Mindestabstand Berufsfischerei 1 sm von der Uferlinie) wo u. a. Meerforellen, Heringe, Hecht und Zander etc. laichen muss die berufliche Fischerei verboten werden, um das nachhaltige Angeln und den sinnvollen Angeltourismus besser fördern zu können.
Antwort:
· Der Vorschlag, küstennahe Gewässer für Freizeitfischerei zu reservieren, wird diskutiert, allerdings dann gemeinsam mit der kleinen Küstenfischerei. Siehe auch oben Antwort auf Punkt 4.
7 - Angeln und Angeltourismus ist grundsätzlich in allen Meeresgebieten, auch in Schutzgebieten, zuerst einmal zu erlauben.
Antwort:
· Hier weisen wir wieder auf die wissenschaftlichen Empfehlungen hin und dass jede Entnahme einen Einfluss auf die Bestände hat. Wenn Bestände soweit in Bedrängnis sind, dass ihre Reproduktion gefährdet ist, müssen alle Akteure ihren Beitrag leisten.
8 - Wo zeit- oder gebietsmäßig Angeln und Angeltourismus verboten werden soll, darf dies nur aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Expertise mit klaren Zielvorgaben geschehen (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).
Antwort:
· Ja. Wie oben unter Punkt 4 erwähnt, beruhen die derzeitigen Empfehlungen bereits auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen unabhängiger Gremien.
9 - Mögliche Angelverbote sind zeitlich zu befristen (max. 2 Jahre) und müssen automatisch auslaufen, wenn nicht durch ein vom Verbietenden zu bezahlenden unabhängigen, wissenschaftlichen Monitoring eine klare, dem Verbotsgrund entsprechende Verbesserung erreicht werden konnte (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).
Antwort:
· Alle Einschränkungen von Fischereiaktivitäten beruhen grundsätzlich auf wissenschaftlichen Empfehlungen und darauffolgenden demokratisch und juristisch legitimierten politischen Beschlüssen in unserem Rechtsstaat. Dies trifft auch auf Beginn und Beendigung der Einschränkungen zu.
Freundliche Grüße aus der Grünen Pressestelle
FDP
Die Antwort der FDP
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
besten Dank für Ihre Geduld, nachfolgend nun die Antworten der FDP.
Nr. 1.
Ja, die FDP befürwortet eine klare Trennung zwischen Angeln und Berufsfischerei. Das Freizeitangeln darf nicht denselben strengen Regularien unterliegen wie die Berufsfischerei, da dies unverhältnismäßigen Kontrollaufwand und Einschränkungen für Angler bedeuten würde. Angler leisten einen wichtigen Beitrag zum Naturschutz, der durch unnötige Bürokratie nicht behindert werden darf.
Nr. 2
Die FDP unterstützt die Förderung von Angeln und Angeltourismus, da sie einen wichtigen Beitrag zur regionalen Wirtschaft und zum Naturschutz leisten. Gleichzeitig ist Angeln auch ein spannendes Hobby, das altersübergreifend und interkulturell eine Gemeinschaft pflegt. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und der Angeltourismus als nachhaltige Einkommensquelle gestärkt werden.
Nr. 3
Die FDP spricht sich klar gegen Subventionen für umweltschädliche Fischereipraktiken aus. Stattdessen sollten Fördermittel an nachhaltige und umweltschonende Methoden gekoppelt werden, um die Fischbestände und Meeresökosysteme langfristig zu schützen.
Nr. 4
Die FDP unterstützt die Entkopplung der Quotenregelungen. Quoten für die Berufsfischerei sollten erst vergeben werden, wenn die Bestände wissenschaftlich nachweisbar im „sicheren Bereich“ liegen. Angeln und Angeltourismus stellen eine nachhaltige Alternative dar, bis sich die Bestände erholt haben.
Nr. 5 (Nachhaltige Bewirtschaftung aller Fischarten)
Die FDP fordert eine nachhaltige Bewirtschaftung aller Fischarten, um die Biodiversität zu erhalten. Auch für bisher unquotierte Arten müssen wissenschaftlich fundierte Schutzmaßnahmen eingeführt werden.
Nr. 5 (Verbot Schleppnetzfischerei)
Für uns Freie Demokraten ist es von zentraler Bedeutung, die Bedürfnisse der Fischerei, der Angler und der Umwelt in Einklang zu bringen, statt sie gegeneinander auszuspielen. Die Schleppnetzfischerei ist vielfältig und umfasst verschiedene Methoden, die sich an den Lebensraum und die Zielarten anpassen. Manche Schleppnetze sind so gestaltet, dass sie bodennah schwimmende Fische fangen, während spezielle Rollen am Grundtau den Kontakt zum Meeresboden schonend halten. Pauschale Verbote würden dieser Vielfalt und der Lebensrealität vieler Fischer nicht gerecht werden. Wir brauchen eine lösungsorientierte, differenzierte Herangehensweise, die den Schutz der Meeresumwelt wahrt und gleichzeitig die Existenzgrundlage unserer Fischer sichert.
Nr. 6
Die FDP unterstützt Schutzmaßnahmen für Laichgebiete. Ein Mindestabstand von 1 Seemeile für die Berufsfischerei in diesen sensiblen Bereichen ist sinnvoll, um die Fortpflanzung der Fischbestände zu sichern und gleichzeitig den Angeltourismus zu fördern.
Nr. 7
Die FDP lehnt pauschale Verbote von Angeln in Schutzgebieten ab. Angeln sollte grundsätzlich erlaubt sein, sofern wissenschaftliche Erkenntnisse keine erheblichen negativen Auswirkungen auf die Ökosysteme nachweisen.
Nr. 8
Angelverbote sollten ausschließlich auf Basis unabhängiger wissenschaftlicher Gutachten mit klaren Zielvorgaben verhängt werden. Pauschale Einschränkungen sind nicht zielführend und lehnen wir ab.
Nr. 9
Die FDP fordert eine zeitliche Befristung von Angelverboten auf maximal zwei Jahre. Sie sollten automatisch auslaufen, wenn wissenschaftliche Überprüfungen keine signifikanten Verbesserungen des Bestands nachweisen können. So werden effektive Lösungen sichergestellt, ohne Angler unverhältnismäßig einzuschränken.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Pressestelle
Freie Demokratische Partei
Freie Wähler
Antwort Freie Wähler nach mehrmaligem Erinnern
1 - Es muss eine klare Trennung kommen beim Management der Fischbestände in den Meeren der EU zwischen Angeln und Berufsfischerei.
Wir setzen uns für eine klare Trennung beim Management der Fischbestände ein. Das nach 2024 auch für das kommende Jahr beschlossene BAG-Limit von 0 Dorschen pro Angler und Tag halten wir für völlig überzogen. Die bedeutend selektivere Entnahme durch das Angeln muss bei den Beratungen im Rat der EU-Fischereiminister mehr Gewicht erhalten. Im Gegensatz zur Berufsfischerei können Angler, durch Mindest-, und Maximalmaß sowie Entnahmefenstermaße, sehr selektiv auf den Bestand wirken. Auf Basis dieser Daten müssen Fangverbote und restriktive BAG-Limits verhindert werden.
2 - Angeln und Angeltourismus muss als Zielvorgabe gefördert oder darf wenigstens nichtwie bisher behindert und/oder aktiv benachteiligt werden.
Wir setzen uns auf Europa- und Bundesebene aktiv dafür ein, dass Angeln und Angeltourismus gezielt gefördert wird. Das Umsatzvolumen des Angeltourismus ist an Nord- und Ostsee ein bedeutender Wirtschaftsfaktor, welchen wir besonders im Hinblick auf die Arbeitsplatzsicherung in Tourismusregionen weiter ausbauen wollen. Angeln ist eine nachhaltige Freizeitbeschäftigung mit vielen ökonomischen und ökologischen Vorteilen für die
Gesellschaft. Wir wollen deshalb, dass Angler auf möglichst vielen Gewässerflächen, sowie an Nord- und Ostsee Ihrem Hobby nachgehen können. Angelverbote, oder eine Schlechterstellung gegenüber dem kommerziellen Fischfang lehnen wir ab.
3 - Jegliche Subvention für die schädliche Fischerei muss eingestellt werden. Der Staatkann nicht mit Steuergeldern der Bürger so schädliche Praktiken subventionieren - wederüber Europa, noch über den Bund, noch über die Länder!
Die Fischerei in Deutschland ist ein traditioneller Bestandteil der Wirtschaft und Kultur an der Küste, aber auch an Flüssen, Seen, Teichen und in immer mehr Betrieben mit Aquakultur in ländlichen Räumen. See- und Binnenfischerei sowie die Teichwirtschaften sind ein kulturelles Erbe, das nicht zuletzt auch von touristischer Bedeutung ist. Wir treten deshalb für den Erhalt des Berufsstandes der Fischerei sowie der Kutter- und Küstenfischerei ein und wollen auch die Förderungen weiterführen. Gerade im Hinblick auf eine Überregulierung können unsere Ansicht nach Vertreter der Fischerei und die Vertreter des Angelwesens nur gemeinsam etwas erreichen.
4 - Quoten für die berufliche Fischerei müssen vom Angeln entkoppelt werden. Quoten für die Berufsfischerei für eine Fischart sollten zukünftig erst vergeben dürfen, wenn der Bestand der jeweiligen Fischart im „sicheren Bereich“ liegt. Bis eine Fischart diesen zu definierenden „sicheren Bereich“ erreicht hat, darf ausschließlich über Angeln und Angeltourismus diese Fischart befischt werden. Diese Definition des "sicheren Bereiches" darf ausschließlich aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Untersuchungen mit klaren Zielvorgaben eruiert werden (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).
Wir setzen uns für eine klare Trennung zwischen beruflicher Fischerei und dem Angeln beim Management der Fischbestände ein. Fangverbote und restriktive BAG-Limits für Angler müssen ins Verhältnis zur Fangmenge der Berufsfischerei gesetzt werden und deshalb größtenteils ausgesetzt werden. Für die Berufsfischerei setzen wir weiterhin auf die Quotenempfehlungen des ICES.
5 - Jede Fischart in der Ost- und Nordsee muss entsprechend behandelt werden, auch Arten die bisher keiner Quote unterliegen wie die Meerforelle, Steinbutt, etc.
Bezüglich des Bestandsmanagements bei nicht quotierten Arten setzen wir auf die Empfehlungen des ICES.
5 - Es braucht dringend ein Verbot der umwelt- und klimaschädlichen Schleppnetzfischerei in der gesamten, so sensiblen Ostsee, wie auch in der Nordsee.
Wir sehen die mobile grundberührende Fischerei in der Ostsee im Hinblick auf die Lebensräume wie Sandbänke, Riffe oder Sandkorallen kritisch. Generell sind für uns Wirtschaftlichkeit und Artenschutz kein Gegensatz. Ziel muss es sein, dass nach dem Einbruch der Fischbestände sich dieser nachhaltig erholen kann. Die maritimen Ökosysteme stellen die größte CO2 -Senke dar. Zudem sind sie ein einzigartiger Schatz an Artenvielfalt und Biodiversität. Doch diese Ökosysteme sind durch Übersäuerung, Überfischung, steigende Temperaturen, Schadstoff- und Mikroplastikeinträge und vieles mehr zunehmend bedroht. So zeigen die jüngsten Untersuchungen des Alfred-Wegener-Instituts, dass Schleppnetzfischerei die Fähigkeit zur Kohlenstoffspeicherung reduziert.
6 - Für alle Bereiche der Flussmündungen, Boddengewässer und küstennahe Bereiche (Mindestabstand Berufsfischerei 1 sm von der Uferlinie) wo u. a. Meerforellen, Heringe, Hecht und Zander etc. laichen muss die berufliche Fischerei verboten werden, um das nachhaltige Angeln und den sinnvollen Angeltourismus besser fördern zu können.
Ein komplettes Verbot der Berufsfischerei im Abstand von einer Seemeile zur Uferlinie halten wir für nicht zielführend. Die rechtlichen Vorgaben der Drei-Seemeilen-Zone sowie der gesonderte Schutz der Laichgründe sind hinsichtlich des Artenschutzes ausreichend. Wenn die anderen unverhältnismäßigen Beschränkungen für das Angeln entfallen, halten wir eine fruchtbringende Koexistenz, insbesondere im Hinblick auf den Tourismus, für möglich.
7 - Angeln und Angeltourismus ist grundsätzlich in allen Meeresgebieten, auch in Schutzgebieten, zuerst einmal zu erlauben.
Wir wollen, dass Angler auf möglichst vielen Gewässerflächen, sowie an Nord- und Ostsee Ihrem Hobby nachgehen können. Angelverbote, oder eine Schlechterstellung gegenüber dem kommerziellen Fischfang lehnen wir ab. Angler bezahlen bundesweit für ihr Recht zu angeln. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass in jedem Gewässer, das sich zum Angeln eignet von den Bewirtschaftern Angelerlaubnisse ausgegeben werden
8 - Wo zeit- oder gebietsmäßig Angeln und Angeltourismus verboten werden soll, darf dies nur aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Expertise mit klaren Zielvorgaben geschehen (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).
Angelverbote müssen die absolute Ausnahme in Deutschland sein und sollten nur befristet im Sinne von überprüfbaren Schutzziele erlassen werden. Angeln als nachhaltige Freizeitbeschäftigung gänzlich zu verbieten, erteilen wir eine klare Absage. Gerade die touristische Nutzung im Rahmen von Catch & Release Ansätzen halten wir für einen sinnvollen Weg zur nachhaltigen Gewässernutzung.
9 - Mögliche Angelverbote sind zeitlich zu befristen (max. 2 Jahre) und müssen automatisch auslaufen, wenn nicht durch ein vom Verbietenden zu bezahlendes unabhängiges, wissenschaftliches Monitoring eine klare, dem Verbotsgrund entsprechende Verbesserung erreicht werden konnte (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).
Wir setzen uns dafür ein, dass in jedem Gewässer, das sich zum Angeln eignet von den Bewirtschaftern Angelerlaubnisse ausgegeben werden. Wir unterstützen daher den Ansatz, dass Verbote automatisch auslaufen, wenn der Verbotsgrund nicht erneut belegt wird
Linke
Antwort Die Linke
1 - Es muss eine klare Trennung kommen beim Management der Fischbestände in den Meeren der EU zwischen Angeln und Berufsfischerei.
Eindeutig ja, wenn es denn überhaupt von der EU geregelt werden muss. Für Die Linke im Bundestag hat Jan Korte die Gleichsetzung von Angeln und Fischereiindustrie stets kritisiert und dazu einige Anfragen an die Bundesregierung gestellt. Die Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP) der EU legt als Ziel „die Erhaltung der biologischen Meeresschätze“ fest. Der Nutzungsgrad soll so niedrig sein, dass die Fischbestände auf einem Niveau liegen, welches einen „höchstmöglicher Dauerertrag“ gewährleistet. Das ist schon lange nicht mehr der Fall, der Grund ist die Überfischung durch die Fischereiindustrie.
Erst in Reaktion auf das Einbrechen des Dorschbestandes durch die industrielle Überfischung ist man auf die Idee gekommen, die Fänge von Anglerinnen und Angler mitzuzählen. Was wirklich absurd ist. Denn das, was die GFP als Ziel für die Fischereiindustrie festlegt – den Einfluss auf die Umwelt begrenzen, unerwünschte Fänge vermeiden, selektivere Fangmethoden entwickeln – das haben Anglerinnen und Angler schon immer. Unerwünschte Fänge können beim Angeln durch die Köderwahl vielfach ausgeschlossen werden, außerdem können nur aktive, einzelne Fische gefangen werden – niemals ein ganzer Schwarm. Und selbst wenn unerwünschte Fänge vorkommen, überlebt der absolute Großteil der Fische – im Gegensatz zum erschöpften oder zerquetschten Beifang in den Netzen der Fischereiindustrie.
Kurz gesagt: Mit dem jetzt zwei Jahre beim Dorsch auf null gesetzten Bag-Limit im Rahmen der GFP zahlen die Anglerinnen und Angler – und mit ihnen die Tourismusbranche in den Küstengebieten – die Zeche für die Profitgier der Fischereiindustrie. Das muss geändert werden. Es ist deshalb gut, die Fischereiindustrie in der Ostsee zu überwachen und ihr harte Rahmenbedingungen zu geben, das Hobby Angeln ist jedoch von Natur aus mit den Zielen der GFP vereinbar und sollte deshalb überhaupt nicht reguliert werden.
2 - Angeln und Angeltourismus muss als Zielvorgabe gefördert oder darf wenigstens nicht wie bisher behindert und/oder aktiv benachteiligt werden.
Absolute Zustimmung. Der Angeltourismus ist wichtig für die Küstenregionen. Laut Thünen-Institut geben Meeresangler 185 Millionen Euro im Jahr für ihr Hobby aus. Das ist mehr als der Erlös der kommerziellen deutsche Hochsee- und Küstenfischerei. Dass das Angeln gegenüber der Fischereiwirtschaft benachteiligt wird, ist weder wirtschaftlich vernünftig noch politisch klug.
3 - Jegliche Subvention für die schädliche Fischerei muss eingestellt werden. Der Staat kann nicht mit Steuergeldern der Bürger so schädliche Praktiken subventionieren - weder über Europa, noch über den Bund, noch über die Länder!
Wenn aufgrund einer unvorhersehbaren Krise in die Fischereiwirtschaft eingegriffen werden muss, ist Hilfe angemessen. Die Fischereiindustrie aber dauerhaft zu subventionieren und damit bestandsgefährdende Überkapazitäten zu bewahren, ist falsch.
4 - Quoten für die berufliche Fischerei müssen vom Angeln entkoppelt werden. Quoten für die Berufsfischerei für eine Fischart sollten zukünftig erst vergeben dürfen, wenn der Bestand der jeweiligen Fischart im „sicheren Bereich“ liegt. Bis eine Fischart diesen zu definierenden „sicheren Bereich“ erreicht hat, darf ausschließlich über Angeln und Angeltourismus diese Fischart befischt werden. Diese Definition des "sicheren Bereiches" darf ausschließlich aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Untersuchungen mit klaren Zielvorgaben eruiert werden (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).
Siehe Antwort zu 1. Wir teilen nicht die Skepsis gegenüber öffentlichen Instituten. Problematisch sind nicht die erhobenen Daten, sondern der politische Umgang damit durch den EU-Ministerrat, der sich jedes Jahr praktisch bewusst für die Überfischung der Bestände entscheidet.
5 - Jede Fischart in der Ost- und Nordsee muss entsprechend behandelt werden, auch Arten die bisher keiner Quote unterliegen wie die Meerforelle, Steinbutt, etc..
Ein guter Vorschlag.
5 - Es braucht dringend ein Verbot der umwelt- und klimaschädlichen Schleppnetzfischerei in der gesamten, so sensiblen Ostsee, wie auch in der Nordsee.
Die Linke setzt sich seit Jahren für die Förderung alternativer Fangmethoden ein, um auf grundberührende (Schleppnetze) und lebensraumschädliche Methoden zu verzichten. Es gibt mittlerweile den Meeresgrund schonendere Methoden für den Fang von Plattfischen oder Krabben, und Netze, die Dorschbeifang reduzieren sollen, wie die ab 9. April 2025 für die Ostsee vorgeschriebenen Netze. Wie stark die Lobby der Fischereiindustrie ist, hat sich gezeigt, als bei der ursprünglichen Ausweisung der Schutzgebiete in der Ausschließlichen Wirtschaftszone der Bundesrepublik (AWZ) ausgerechnet das Angeln, nicht aber die Fischerei mit Schleppnetzen verboten wurde. Die Linke setzt sich deshalb seit Jahren für eine strenge Lobbyistenkontrolle und für eine Kontakttransparenz bei Bundesministerien ein. Damit zum Beispiel Gespräche zwischen Industrieverbänden mit dem Landwirtschaftsminister Cem Özdemir, seinen Staatssekretärinnen und Staatssekretären oder auf der Referatsebene nachvollziehbar protokolliert werden.
6 - Für alle Bereiche der Flussmündungen, Boddengewässer und küstennahe Bereiche (Mindestabstand Berufsfischerei 1 sm von der Uferlinie) wo u. a. Meerforellen, Heringe, Hecht und Zander etc. laichen muss die berufliche Fischerei verboten werden, um das nachhaltige Angeln und den sinnvollen Angeltourismus besser fördern zu können.
Zustimmung.
7 - Angeln und Angeltourismus ist grundsätzlich in allen Meeresgebieten, auch in Schutzgebieten, zuerst einmal zu erlauben.
Ja, solange die Gefährdung des Schutzziels durch das Angeln nicht nachgewiesen ist. Die bisherige Praxis, bei Ausweisung von Schutzgebieten „vom Schreibtisch aus“ automatisch das Angeln zu verbieten, muss beendet werden. Das ist übrigens auch in Binnengewässern problematisch, wo es ausgeschlossen sein muss, dass ein Verbot im Rahmen der Ausweisung von Naturschutzgebieten ausgerechnet diejenigen trifft, die ein Gewässer so gut bewirtschaftet haben, dass es einen ökologisch schützenswerten Zustand überhaupt erst erreicht hat.
8 - Wo zeit- oder gebietsmäßig Angeln und Angeltourismus verboten werden soll, darf dies nur aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Expertise mit klaren Zielvorgaben geschehen (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).
Zustimmung, mit der Einschränkung, dass wir nicht die Skepsis gegenüber öffentlichen Instituten teilen.
9 - Mögliche Angelverbote sind zeitlich zu befristen (max. 2 Jahre) und müssen automatisch auslaufen, wenn nicht durch ein vom Verbietenden zu bezahlenden unabhängigen, wissenschaftlichen Monitoring eine klare, dem Verbotsgrund entsprechende Verbesserung erreicht werden konnte (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).
Zustimmung, mit der Einschränkung, dass wir nicht die Skepsis gegenüber öffentlichen Instituten teilen.