KOMMENTAR
750 aal teaser

Projektfinanzierung aus Fischereiabgabe – Angler zahlen doppelt und dreifach

Viele Projekte aus dem Bereich Natur- und Artenschutz wie Lachsprojekte oder Aalbesatz werden in vielen Bundesländern von Anglern mit über die Fischereiabgabe bezahlt. Oft scheinbar auch regelwidrig (Die Fischereiabgabe unter der Lupe). Obwohl Angler als einzige Gruppe für die Nutzung von Gewässern bezahlen, werden ausgerechnet sie hier nochmal über die Fischereiabgabe zusätzlich zur Kasse gebeten. Schwimmer, Bootfahrer, Kayakfahrer, Ruderer, Segler und Paddler, Vogelbeobachter, Naturfotografen etc. müssen keine Tages-, Wochen- oder Jahreskarten bezahlen oder gar eine Abgabe wie Angler.

Und gerade organisierte Angler sind noch schlechter dran: Denn die „zahlen“ zusätzlich zur Erlaubniskarte noch mit Arbeitsstunden am Gewässer. Können oder wollen sie die nicht leisten, müssen sie oft einen finanziellen Ausgleich leisten.

Vorbild Niedersachsen und Sachsen – Natur- und Artenschutz statt aus Fischereiabgabe aus Steuermitteln und EU-Förderung

Ein Argument für das auch in den Augen von nicht wenigen Juristen falsch ausgegebene Geld von der Fischereiabgabe für Staatsaufgaben wie Natur- und Artenschutz ist immer wieder, dass der Staat dann solche Natur- und Artenschutzprojekte nicht aus Steuermitteln bezahlen würde, wenn es nicht über die Fischereiabgabe finanziert werden würde.

Dabei reicht eine kurze und einfache Recherche, um das Gegenteil zu beweisen. In den Bundesländern, in denen es keine Fischereiabgabe gibt (z. B. Sachsen oder Niedersachsen) finanziert der Staat aus unterschiedlichen Töpfen (Steuern, EU-Fördermittel) ganz selbstverständlich auch Natur- und Artenschutzprojekte mit – das hängt eben NICHT an der Fischereiabgabe!

Auch der sächsische Landtagsabgeordnete Jan Hippold (CDU), der gleichzeitig Präsident des Anglerverband Südsachsen Mulde /Elster e.V. ist, hat dazu in seinem Interview mit Netzwerk Angeln eine klare Meinung:

Jan Hippold: 
In der Tat hat die Verwendung der Fischereiabgabe in der Vergangenheit nicht selten zu Fragen geführt. In einigen Fällen hat man sich schon gefragt, ob es sich um eine zweckentsprechende Verwendung handelt. Ein weiteres Problem war die immer bürokratische Ausreichung der Mittel.
Nach der Abschaffung der Abgabe werden die aufgelaufenen Mittel relativ unbürokratisch für Zwecke zur Förderung der Fischerei und des Angelns ausgereicht.

Der Aal in Niedersachsen – gefördert ohne Fischereiabgabe

Niedersachsen gehört zu den Ländern, die keine Fischereiabgabe erheben. Dennoch gibt es auch in Niedersachsen Arten- und Naturschutzprojekte, bei denen Verbände wie der Anglerverband Niedersachsen und dessen Vereine mitarbeiten und ihre Kompetenz einbringen. Finanziert wird das sowohl aus staatlichen Geldern, wie auch aus Leistungen diverser privater Organisationen, Vereinen und Institutionen.

Wie die Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Pressemeldung schreibt, werden dabei 60 Prozent vom Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie vom Land Niedersachsen getragen. Den Eigenanteil von 40 Prozent erbringen Fischer, Angler, Fischereirechtsinhaber und weitere Förderer, die sich in der Gemeinschaftsinitiative Elbefischerei (GI-Elbe) zusammengeschlossen haben.

Darüber berichtet dann auch die Presse entsprechend.

In Niedersachsen kommt also das Land in Kooperation mit den Gewässerbewirtschaftern seiner Verantwortung für gesunde und fischreiche Gewässer und Natur nach, OHNE dass Angler wie in anderen Ländern mit einer Fischereiabgabe noch für ihren Einsatz bestraft werden. In Niedersachsen werden öffentliche Aufgaben auch aus öffentlichen Mitteln statt aus einer dafür eigentlich nicht vorgesehen Fischereiabgabe finanziert.

Der Lachs in Sachsen – gefördert ohne Fischereiabgabe

Als ich am Artikel über den Aalbesatz in Niedersachsen gesessen bin, wurde ich auf das sächsische Lachsprojekt aufmerksam. Weil nämlich dazu im MDR in einer Sendung berichtet wurde (leider nicht mehr in der Mediathek verfügbar).

Dazu gibt es auch von dem zuständigen Mitarbeiter Matthias Pfeifer vom sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft eine schön ausgearbeitete Präsentation, welche auch Probleme und Schwierigkeiten des Projektes nicht verschweigt.

Gerade Lachsprojekte sind noch mehr als ein Aalbesatz Leuchtturmprojekte. Denn fast jeder – nicht nur Angler - kennt ja Lachse. Sei es aus der Kühltheke oder aus vielen Dokumentationen im Fernsehen. Beim Lachs ist aber neben gesunden Gewässern auch die Durchgängigkeit dieser Gewässer wichtig. Diese herzustellen ist ja im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie gerade Aufgabe des Staates. Daher müsste dazu auch das Geld des Staates (Steuern) und eben NICHT Anglergeld über die Abgabe verwendet werden.

Es ist gut, dass das Land Sachsen hier einen anderen Weg geht als die Länder mit Fischereiabgabe und dieses Projekt daher aus Steuermitteln finanziert. Schon als es in Sachsen noch die Fischereiabgabe gab, wurde das Lachsprojekt in Sachsen aus Steuermitteln finanziert und nicht die Angler damit belastet. Die Abschaffung der Fischereiabgabe am 26. 05. 2012 hatte daher keinen Einfluss auf das Lachsprojekt.

Wir bedanken uns auch beim Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft aus Sachsen für die Erlaubnis, diese Bilder zu veröffentlichen, die zeigen, was erreicht werden soll, der Aufbau eiines Bestands mit so tollen Lachsen:

lachsmilchner smul

Lachsrogner smulPrächtige Lachse sollen wieder in Sachsen schwimmen - Milchner und Rogner


Ein klarer Fall: Fischereiabgabe zur Finanzierung von Staatsaufgaben schadet Anglern!

Während von Fischereiverbänden immer wieder behauptet wird, man brauche die Fischereiabgabe um solche Projekte wie Aalbesatz oder Lachsförderung zu finanzieren, zeigen diese beiden aktuellen Beispiele aus Sachsen und Niedersachsen, dass dies schlicht falsch ist.

Natürlich freut sich der Staat, wenn Angler über die Fischereiabgabe Natur- und Artenschutzprojekte finanzieren, für die eigentlich der Staat seine (Steuer)Gelder einsetzen müsste. Und genauso gerne nehmen die Naturschutzverbände der organisierten Sport- und Angelfischerei das Geld an – man kann damit ja z. B. eine Menge Biologen bezahlen und sich mit solchen Projekten nach aussen groß als „Naturschutzverband“ präsentieren.

Das daher WEDER Länder, in denen es eine Fischereiabgabe gibt, NOCH die Verbände die davon profitieren an Änderungen dieser Praxis interessiert sind, ist nachvollziehbar. Genauso ist nachvollziehbar, dass Ministerien, Behörden und Verbände gemeinsam versuchen, weiterhin bequem das aus der Abgabe vorhandene Anglergeld zu nutzen, statt Steuer- und Fördermittel.

Und daher behaupten gerade Verbände immer wieder (wie aktuell bei der Mitgliederversammlung Landesfischereiverband Westfalen und Lippe e. V. am 17.03.2019), dass man das als Verband ja machen müsse:

Aussage vom Verband laut Teilnehmer der Sitzung (der Redaktion bekannt):
"Wenn wir nicht Artenschutz (mit der Fischereiabgabe) betreiben, wer macht es denn dann?"

Dass dies eindeutig falsch ist, zeigen diese beiden aktuellen Beispiele aus Sachsen und Niedersachsen. Es mag daran liegen, dass Verbände aus Bundesländern, in denen es keine Fischereiabgabe gibt, etwas offensiver mit Behörden und Ministerien umgehen und berechtigte Forderungen für Angler und Angeln stellen, als Verbände in Ländern mit Fischereiabgabe. Denn wo es die Fischereiabgabe gibt, da merkt man schon oft, wie Verbände eher „willfährig abnicken“ gegenüber Wünschen aus Ministerien und Behörden, um den Geldfluss aus der Fischereiabgabe nicht zu unterbrechen. Viel eher jedenfalls, als in Ländern in denen es keine Fischereiabgabe gibt.

Umso mehr freut es mich an Hand der obigen aktuellen Beispiel zeigen zu können, dass es durchaus Bundesländer gibt, die für Natur- und Artenschutz nicht Angler mit der Fischereiabgabe abzocken! Sondern die das aus den dafür vorgesehen Steuer- und Fördermitteln als allgemeine Aufgabe des Staates finanzieren. So wie Niedersachsen unter anderem beim Aalbesatz und Sachsen beim Lachsprojekt.

Meine persönliche Meinung zur Fischereiabgabe

1.:
Fischereiabgabe in der heutigen Form schadet oft Angeln und Anglern, weil Geld falsch ausgegeben und somit Anglern und dem Angeln entzogen wird.

2.:
Wo es keine Fischereiabgabe gibt, werden Natur- und Artenschutzprojekte dennoch durchgeführt – aber vom Staat über Steuern und Fördermittel finanziert.

3.:
Fischereiverbände in Ländern OHNE Fischereiabgabe scheinen eher für Angler, Angeln und Anglerschutz zu kämpfen als die in Ländern mit Fischereiabgabe

 

Thomas Finkbeiner

[Anhang 1, Pressemeldung LWK NDS]

Quelle Landwirtschaftskammer Niedersachsen

Winzige Hoffnungsträger für den Aalbestand in der Mittelelbe

Artenschutz: 320.000 Glasaale im Fluss ausgesetzt – Landwirtschaftskammer Niedersachsen koordiniert Besatzaktion zum 13. Mal

pm lwk 1Wenige Zentimeter lang und nur 0,3 Gramm schwer sind die Jungaale, mit deren Hilfe der erheblich geschrumpfte Aalbestand in der Elbe wiederaufgebaut werden soll. - © Christina Hiegel
Bleckede – Sie messen etwa sechs bis sieben Zentimeter, sind nur 0,3 Gramm schwer und die große Hoffnung von Elbanrainern und Forschern: Mit Hilfe von Jungaalen soll der erheblich geschrumpfte Aalbestand in der Elbe wiederaufgebaut werden. Mitarbeiter der Landwirtschaftskammer (LWK) Niedersachsen, Fischer und Angler der Gemein­schaftsinitiative Elbefischerei haben am Mittwoch (11. April) mit Start in Bleckede (Kreis Lüneburg) am West- und am Ostufer der Elbe sowie in vielen Nebengewässern 107 Kilogramm der Jungfische ausgesetzt. Insgesamt waren es rund 320.000 Tiere. Die LWK koordiniert die Besatzaktion zum 13. Mal.

Von Januar bis ins Frühjahr hinein werden die Tiere als winzige, durchscheinende Glasaale an den Küsten und in den Flussmündungen Frankreichs, Spaniens und Englands gefangen. Die Aale für die Besatzaktion am Mittwoch stammen von der französischen Atlantikküste. Von dort reisten sie gekühlt im Fischtransporter an die Elbe. Entlang deren West- und Ostufer, in den Altarmen und in Nebengewässern wie Jeetzel und Krainke wachsen die Jungaale auf und können später als erwachsene Blankaale die Elbe in Richtung ihres Laichgebietes im Atlantik wieder verlassen.

Der Elbestrom gilt als vorzügliches Aufwuchsgewässer und eignet sich nach Ansicht der LWK-Fischereiexperten besonders gut für den Aalbesatz: Die Wasserqualität hat sich in den zurückliegenden Jahrzehnten ständig verbessert. Und mit dem Wehr in Geesthacht existiert auf dem Weg zum Meer nur ein Absperrbauwerk. Dort erleichtert je ein Fischpass an beiden Ufern den Weg der Aale in ihr Laichgebiet.

Der europäische Aal (Anguilla anguilla) gibt der Wissenschaft noch immer viele Rätsel auf. Verstärkt arbeiten europäische Forscher an der künstlichen Nachzucht des Aals, doch die kommerzielle Nutzung ist noch Zukunftsmusik. Der Lebenszyklus des Aals ist komplex. Er laicht in der Sargassosee, das ist ein Meeresgebiet im Atlantik östlich Floridas und südlich der Bermuda-Inseln. Wo genau die Tiere sich dort paaren und die Larven schlüpfen, ist unbekannt.

pm lwk 2Mit einem Bad am Ufer, das dem Antemperieren dient, werden leicht pigmentierte Glasaale in ihrer Transportschale nahe Bleckede (Kreis Lüneburg) schonend auf das Aussetzen in der Elbe vorbereitet. - © Christina Hiegel
Die durchsichtigen, weidenblattartigen Larven werden vom Golfstrom nach Osten verdriftet, erreichen nach etwa zwei bis drei Jahren die europäischen Küsten und entwickeln sich zu Glasaalen. Gelingt es ihnen, die Flusssysteme hinaufzuziehen, werden die kleinen Glasaale durch Pigmentierung dunkel. Die Oberläufe der Flüsse sind ihre Aufwuchsgebiete, die sie nach sechs bis zwölf Jahren als erwachsene Aale verlassen, um wieder über die Nordsee und quer über den Atlantik zum Laichgebiet zu wandern.
Die Bestände des europäischen Aals sind überall in Europa seit Jahrzehnten erheb­lich zurückgegangen. Forscher diskutieren ungefähr ein Dutzend verschiedene Ursachen, darunter klimatische Veränderungen, die Fischerei, Parasiten, natürliche Feinde wie die Vogelart Kormoran sowie die Wasserkraft, deren Turbinen einen großen Teil der abwandernden Aale verletzen und damit die natürliche Wanderungsbewegung der Tiere erschweren.

Die Kosten der Besatz-Aktion liegen dieses Jahr bei 43.000 Euro. Hiervon werden etwa 60 Prozent vom Europäischen Meeres- und Fischereifonds sowie vom Land Niedersachsen getragen. Den verbleibenden Eigenanteil von 40 Prozent erbringen Fischer, Angler, Fischereirechtsinhaber und weitere Förderer, die sich in der Gemeinschaftsinitiative Elbefischerei (GI-Elbe) zusammengeschlossen haben. Seit mehr als 15 Jahren kümmert sich die Gemeinschaftsinitiative Elbefischerei um die fischereilichen Belange an der Elbe.

Zur Bestandssicherung des Aals hat die Europäische Union 2007 eine Aal-Verordnung erlassen. Jeder Mitgliedstaat erstellte Managementpläne und setzt diese seither um – mit dem Ziel, den Aalbestand zu stabilisieren und zu vergrößern. Neben Niedersachsen führen auch andere Bundesländer im Einzugsbereich der Elbe – Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Berlin – Aalbesatzmaßnahmen durch. Die Ergebnisse aller Anstrengungen, um dauerhaft wieder mehr Aale anzusiedeln, lassen sich frühestens in einigen Jahren abschätzen. Ein erster Erfolg des langfristig angelegten Bestandaufbaus: Das Glasaalaufkommen steigt seit 2011, das Jahr mit dem niedrigsten Wert, wieder an.

Text und Bilder Ladwirtschaftskammer Niedersachsen

Anmerkung der Redaktion!
Weitere Informationen und Artikel zum Aal findet ihr bei Netzwerk Angeln

Wenn Dir dieser Beitrag gefallen hat, teile ihn mit Deinen Freunden:

You have no rights to post comments

Kommentare  

Geht also doch..!

Mir persönlich hat sich eh noch nie erschlossen, warum ich per Fischereiabgabe Maßnahmen finanziere, von denen ich mit Blick auf die dafür als "Dank" immer weiter ausufernden Verbote als Angler exakt weniger als nix habe..

Oder weniger diplomatisch ausgedrückt..die gleichen Fraktionen welche einerseits den Einsatz der Angler für den Natur-und Artenschutz loben, haben dann im Gegenzug nix besseres zu tun, als den Anglern weitere Knüppel zwischen die Beine zu werfen.

Nebenbei, das man mit dieser Zahlvieh Politik vs.gleichzeitig zunehmenden Einschränkungen die notwendige Akzeptanz für Schutzprogramme auf Dauer nicht wirklich fördert, scheint bei vielen der dafür Verantwortlichen entweder noch nicht angekommen zu sein, oder es wird mangels Veto der Zahler schlicht ignoriert.

So praktiziert, kann mir Schutz dann aber ehrlich gesagt Kreuzweise den Buckel runterrutschen...die Dosis macht das Gift.Und die sehe ich seit langem als überschritten an.

Insofern kann man es nur begrüßen das a.in einigen BL hinsichtlich ihrer Schutzprogramme Vernunft regiert und b.man jetzt bei weniger Einsichtigen den Klageweg beschreitet.

Verwandte Artikel

Anglerverband Niedersachsen verhindert Angel- und Besatzverbot in Naturschutzgebiet