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Der Redaktion von Netzwerk Angeln liegt der aktuelle Vorschlag der EU-Kommission für den Ministerrat zur Festsetzung der Fangquoten u.a. für den Dorsch in der Ostsee 2019 vor.  Aus dem Vorschlag geht hervor, dass die Quote für die gewerbliche Fischerei erhöht und Angler hingegen keine Erleichterungen bekommen und das sogenannte Baglimit wie bisher beibehalten werden soll. 

Das Baglimit auf Dorsch – wie es dazu kam

Die EU managed den Bestand an nutzbaren Meeresfischen für die Fischerei in den Meeren der EU. Also auch den Dorsch in der Ostsee.

Obwohl ursprünglich das Angeln und die Angler von den Mitgliedsstaaten und nicht von der EU selber reguliert wurden, hat die EU nun beim Management der Bestände in den EU-Meeren die Angler mit den Berufsfischern zusammen gelegt in der „GFP“ (gemeinsame Fischereipolitik). Nachdem auch für Angler zuerst ohne rechtliche Grundlage der Wolfsbarsch reguliert wurde, war als nächstes der Dorsch dran. Da die Mitgliedsstaaten nicht widersprochen haben, kam als nächstes die Einbindung der Angler in die GFP zur Berufsfischerei.

Wohl um der EU-Industriefischerei nicht zu viel Quote wegnehmen zu müssen, wurde ein völlig unnötiges und überzogenes Tagesfanglimit beim Dorsch in den Gebieten ICES 22 – 24 für Angler, das sogenannte Baglimit, für 2017 und 2018 eingeführt.

Es betrug 5 Dorsche (3 Dorsche in Februar und März) pro Tag und Angler.

 

ICES - Zahlen klar: Angler haben nur 10 % der Fänge der Fischerei erreicht

Weil angeblich nach den Zahlen der Wissenschaft der Bestand beim Westdorsch nicht mehr im „sicheren Bereich“ gewesen wäre und Angler mit Schuld daran wären.

Und das, obwohl die Angler nur ca. 10% der Fänge der EU-Industriefischerei machen und wahrscheinlich alleine der Rückwurf der Fischerei über den Fängen der Angler liegt.

reale zahlen anglerfaenge prozenteZahlen zu Dorschfängen: Fischerei und Angler im Vergleich

 

ICES: Zuständig für die Beratung der EU und die Zahlen, Dorsch im sicheren Bereich

Zuständig für die wissenschaftliche Beratung der EU ist ICES

ICES unterteilt auch die Ostsee in diverse Gebiete (subdivisionen). Hier eine Übersichtskarte, auf der man die betroffenen Gebiete ICES 22 – 24 sehen kann

Die Beschränkungen in den ICES Gebiete 22 - 24 treffen vor allem Betriebe die ihre Dienstleistungen im Angeltourismus an der deutschen Ostseeküste anbieten. Da diese hauptsächlich vom Angeltourismus rund ums Dorschangeln leben.

Die Zahlen von ICES sagen nun aber ab 2019 den Dorsch wieder im absolut sicheren Bereich voraus.
laicherbiomasse erholung

Der "sichere Bereich" ist laut ICES bei 27.400 t (Blim)
Der Vorsorgeansatz liegt bei 38.400 t (Bpa)
Sowohl 2019 wie 2020 liegt der Bestand an Laichdorschen (SSB) weit über den Zahlen des Bpa (Vorsorgeansatz):
blimbpassb

Daher soll nun die Quote für die EU-Industriefischerei wieder erhöht werden. Einmal mehr werden hier die Angler ungerechtfertigt benachteiligt. Der Vorschlag der EU-Kommission sieht keine Erhöhung der Fangmengen für Angler vor. Und das, obwohl die erholten Bestände sogar klar für die Abschaffung des Baglimits sprechen.

Viele weitere Informationen zum Baglimit findet ihr auf den Seiten von Netzwerk Angeln

 

Der Vorschlag der EU-Kommission bezüglich Angler und Dorschen

Leider ist dieser Vorschlag recht eindeutig und benachteiligt einseitig und klar die Angler. Bis jetzt ist ist nicht im Ansatz die Hilfe der Politik für den Angeltourismus und die Angler auch nur ansatzweise erkennbar.

Die vom DAFV begrüßte Einbindung der Angler in die GFP zu den Berufsfischern schlägt nun wie von Anglerdemo mehrfach vorhergesagt voll zum Nachteil der Angler durch. Selbst vor falsch interpretierten Zahlen schreckt die Politik und ihre „Wissenschaft“ nicht zurück, um Angler zu benachteiligen:

Was den Dorschbestand in der westlichen Ostsee betrifft, so geht aus wissenschaftlichen Gutachten hervor, dass die Freizeitfischerei wesentlich zur fischereilichen Sterblichkeit dieses Bestands insgesamt beiträgt. Unter Berücksichtigung des gegenwärtigen Zustands dieses Bestands ist es angebracht, eine tägliche Fangbegrenzung pro Fischer beizubehalten. Dies gilt unbeschadet des Grundsatzes der relativen Stabilität, der auf gewerbliche Fischereitätigkeiten anwendbar ist.

Das gilt aber nur für die Jahre 2014 – 2016, dass Anger angeblich so viel wie die Fischer fangen.

 

Angler fangen nicht so viel wie Fischer, sondern Fischer dürfen nur noch so viel wie Angler fangen!

Richtig ist hingegen, dass die Fischer in diesen Jahren wegen der stark reduzierten Quote nur noch so wenig  wie Angler entnehmen durften!

Und nicht die Angler so viel Dorsch wie die Fischer mitgenommen haben.

Bei der Fangmenge ist das ein fundamentaler Unterschied in den Worten. Warum das Thünen-Institut diese die Angler klar ins falsche Licht setzende Wortwahl bei Veröffentlichungen und der Beratung der Politik traf, ist nicht bekannt.

Denn über einen längeren Zeitraum gerechnet (1994 bis 2017), statt nur über den von der "Wissenschaft" ausgesuchten Zeitraum, haben Angler nur 10% der Gesamtfangmenge an Dorsch entnommen – die EU-Industriefischerei hat da wohl schon mehr Discard/Rückwurf gehabt als die Angler Fänge!

Das hat Anglerdemo eindeutig nachgewiesen aus OFFIZIELLEN ICES-Zahlen!

reale zahlen anglerfaenge

 

 

DAFV nutzt diese eindeutigen Zahlen nicht für Angler zur Abschaffung des Baglimits ohne neue Einschränkung zu fordern

Leider hatte der DAFV dieses auch für ihn vorhandene und ermittelbare Zahlenmaterial nie benutzt, um wie Anglerdemo die Abschaffung des Baglimits zu fordern.

Sondern der DAFV hat der „Wissenschaft“ der EU noch recht gegeben, dass Angler mit Schuld am Rückgang des Dorschbestandes wären und ihren Beitrag leisten müssten.

Dabei verneinte selbst der Deutsche-Fischereiverband als Dachverband der Berufsfischer und der organisierten Sport- und Angelfischerei in Deutschland die Sinnhaftigkeit eines Baglimits für Angler - im Gegensatz zum DAFV.

Diese falsche Darstellung des DAFV und der „Wissenschaft“ führt dann letztlich mit dazu, dass das Baglimit jetzt wohl nicht abgeschafft wird laut EU-Kommissionsvorschlag:

Artikel 7
Maßnahmen für die Freizeitfischerei auf Dorsch in den Unterdivisionen 22-24
1. In der Freizeitfischerei dürfen in den Unterdivisionen 22-24 nicht mehr als fünf Exemplare Dorsch pro Fischer und Tag behalten werden.
2. Absatz 1 lässt strengere nationale Maßnahmen unberührt

 

Die Beschwichtigungen des DAFV zum Baglimit für Dorsche

Erst vor Kurzem (29.08. 2018) veröffentlichte der DAFV noch, dass die Landwirtschaftsministerin Klöckner den Anglern Hilfe beim Baglimit zugesagt hätte.

Quelle

Julia Klöckner sagt Anglern Hilfe beim Bag-Limit zu

Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, hat in ihrem Antwortschreiben an den DAFV den Anglern in Deutschland ihre Unterstützung zugesagt. Hintergrund ist die unverständliche Auffassung der Europäischen Kommission das Bag-Limit trotz einer nachweislichen Bestandserholung für die Angler nicht erhöhen zu wollen.

Ebenfalls begrüßte es der DAFV als Naturschutzverband der organisierten Sport- und Angelfischer, dass Angler nun mit den Berufsfischern in der gemeinsamen Fischereipolitik gemanaged werden.

Quelle

Dr. Christel Happach-Kasan, die Präsidentin des DAFV führt dazu aus: „Die Freizeitfischerei wird mittlerweile in vielen Bereichen reguliert, aber wir werden an den Entscheidungsprozessen nicht gleichberechtigt beteiligt. Das ist ein unhaltbarer Zustand und wir haben dies auf der letzten Verbandsausschusssitzung thematisiert. Wenn wir unsere Interessen auf europäischer Ebene in Zukunft wirksam vertreten wollen, führt kein Weg an einer Beteiligung im Rahmen der GFP vorbei. In dieser Frage sind sich alle europäischen Angelverbände der EAA einig.“

Was rauskommt, wenn der DAFV mit Profis der Fischereilobby und Politik am gleichen Tisch sitzen will, sieht man am Vorschlag der EU-Kommission zum Baglimit.

Es darf bezweifelt werden, dass der DAFV und seine Funktionäre begreifen werden, dass gerade die Einbindung der Angler zur Berufsfischerei dieses Ergebnis noch befördert hat.

Man braucht halt einen langen Löffel, wenn man mit dem Teufel am Tisch sitzt und Suppe haben will. Da reicht die Gabel vom DAFV wohl eher nicht.

Die Initiative Anglerdemo wurde schon vor Monaten aktiv, als es erste inoffizielle Anzeichen gab, dass das Baglimit nicht gesenkt werden sollte und forderte Politik und Verbände unmissverständlich zum Handeln auf.

Augenscheinlich war der Einsatz von deutscher Politik und Verbänden zu spät (sofern überhaupt konkret etwas getan wurde), da nun gerade aktuell (31.08. 2018) der Vorschlag der EU-Kommission über unsere Brüsseler Verbindungen auf dem Tisch liegt

 

Was nun, Ministerin Klöckner?

Der DAFV scheint uns nicht der richtige Ansprechpartner zu diesem Thema zu sein, denn der DAFV ist bisher nur durch eine falsche Vorgehensweise aufgefallen. 

Zudem sehen wir keine Befähigung des DAFV zur Vertretung des Angeltourismus und der Meeresangler.

Bei 5 Millionen Anglern in Deutschland hat der DAFV hat keine 30 Mitglieder mehr (mit ca. 500.000 mittelbaren Zahlern über die Mitglieder), der Deutsche Meeresanglerverband keine 1.000 Mitglieder.
Zudem hat der DAFV als Naturschutzverband und Verband der bewirtschaftenden Vereine im Süßwasser keine nachgewiesene Expertise im Bereich Meeresangeln.

Bei 174.000 Meeresanglern an Nord- und Ostsee und mehr als 180 Millionen Euro Umsatz in diesem Bereich (Thünen Institut) sehen wir die Vertreter des Angeltourismus und den Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffe.eV. als die richtigen Ansprechpartner für die Politik, Wissenschaft und die Behörden.

Dass die Initiative Anglerdemo, EGOH, WiSH und der Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffe e.V. auch schon zielführend tätig sind (siehe Fischereitag), ist bekannt. Die Initiative Anglerdemo hat auch die Klage gegen die Angelverbote in den AWZ (Fehmarnbelt) organisiert und gemanaged.

Daher ist es in unseren Augen wichtiger, hier bei der Politik anzusetzen und die zuständige Landwirtschaftsministerin Klöckner bzw. ihr Pressebüro direkt zu fragen.

Sobald wir die Antwort erhalten, werden wir euch darüber informieren.

Die Fragen an Ministerin Klöckner

Sehr geehrte Frau Ministerin Klöckner,
sehr geehrte Damen und Herren,

am 31.08.2018 hat die EU Kommission den Vorschlag zu den Fangmengen in der Ostsee (ICES 22 – 24) für das kommende Jahr veröffentlicht.
Leider wurde hier auf eine Verteilungsgerechtigkeit verzichtet und die Quoten zu Gunsten der kommerziellen Fischerei verteilt.

Eine Erhöhung der Anglerfänge schließt die Kommission aus, da wissenschaftliche Studien einen starken Einfluss der Freizeitfischerei auf die fischereiliche Sterblichkeit bescheinigen würden.

Im ICES Advice als auch im Vorschlag der Kommission finden die bewiesenen Minderfänge der Freizeitfischerei bei Dorsch in der westlichen Ostsee keine Beachtung. Ebenfalls bleiben die rückläufigen Zahlen an Angeltouristen an unseren Küsten unberücksichtigt.

Durch diverse Einschränkungen und Verbote für Meeresangler hat sich die Zahl der Betriebe zum Hochseeangeln alleine in Schleswig- Holstein um gut 30% reduziert. Laut Thünen erfolgen 46% der Fänge durch Freizeitangler auf Hochseeangelschiffen. Somit fehlt bereits jetzt ein drittel der Kapazitäten, um Angler auf der Ostsee zum Fisch zu bringen.

Die Freizeitfischer werden demnach auch zukünftig die Fangmengen aus den letzten Jahren nicht mehr erreichen können.

Hinzu kommt, dass ausländische Anbieter den Slogan „Dorschangeln ohne Baglimit“ gezielt einsetzen, um deutsche Meeresangler abzuwerben. Dort gibt es ja weiterhin kein Baglimit, obwohl die Bestände an dem Dorsch in der östlichen Ostsee seit Jahren rückläufig sind. Auch hier fordert ICES Einschränkungen für Angler, die im Gegensatz zum Westbestand – warum auch immer, bessere Arbeit der polnischen Politik? - aber nicht kamen.

Ein weiterer Punkt, der gerade deutschen Anglern sauer aufstößt, ist die Aussage der EU, dass man die Fangmengen beim Dorsch wegen einer angeblich illegalen Vermarktung der Fänge durch Angler nicht anheben wolle.

Wir vom Netzwerk-Angeln möchten unseren vielen Lesern gerne weitere fundierte Informationen direkt vom der zuständigen Ministerin zu diesem Thema zur Verfügung stellen und bitten Sie daher höflichst um die konkrete Beantwortung unserer Fragen zu diesem Thema.

Fragen
1. Auf welcher wissenschaftlichen Studie beruhen die Aussagen der EU zur illegalen Vermarktung von Dorschfängen?
1.1.:
In wie weit spielt dieses eine Rolle bei der Quotenfestlegung, da es hierbei ja ausschließlich um die Menge an entnommenen Fisch durch Angler geht und nicht um die Behandlung nach dem Fang?
1.2.:
Wäre es nicht erforderlich, die illegalen Verkäufe – sollte es die nachweislich geben – durch die zuständigen Behörden zu unterbinden anstatt alle Angler zu reglementieren?

2. Der Dorschbestand erholt sich in der westlichen Ostsee sehr erfolgreich. Der Dorsch in der östlichen Ostsee ist laut ICES in einem schlechteren Zustand und trotzdem darf die Freizeitfischerei dort ohne Fangbeschränkungen aktiv sein.
Ist hier nicht – insbesondere auch unter Berücksichtigung eines europäischen Binnenmarktes mit entsprechender Wettbewerbssituation – eine sofortige Abschaffung des Baglimit in den SD 22 bis 24 erforderlich?
Diese Ungerechtigkeit und Beschränkung deutscher Unternehmen muss zwingend beendet werden.
2.1.:
Werden Sie sich hier für die Betriebe im Angeltourismus einsetzen und eine sofortige Abschaffung der Fangbeschränkungen beim Dorsch einsetzen?

3. Bei der Einführung des Baglimits haben Politik und Wissenschaft in den Medien
kommuniziert, dass Angler so viel Dorsch wie die Berufsfischerei entnehmen. Dieses trifft jedoch nur bei Betrachtung der Jahre 2014 bis 2016 zu.
Laut ICES haben Angler jedoch nur gut 10% der Gesamtfangmenge entnommen, wenn man sich die Statistik der letzten 25 Jahre an.
Werden Sie dieses öffentlich und innerhalb des Rates klarstellen und mit Hilfe dieser Argumentation eine Aufhebung des Baglimits fordern?
3.1.:
Halten Sie diese Art der Wissenschaft – eine Statistik auf einen kurzen Zeitraum zu reduzieren, um das gewünschte Ergebnis zu ermitteln – für objektiv?

4. Auf welchem wissenschaftlichen Gutachten basiert die Angabe zur fischereilichen Sterblichkeit beim Dorsch bei der Freizeitfischerei?
4.1.:
Wurden hier aktuelle Zahlen (Anglerfänge 2017 nur 932 Tonnen) genutzt?

Dieses lässt sich leider aus den veröffentlichen Daten nicht erkennen.

5. In einem Interview mit der BILD Zeitung aus Juli diesen Jahres hält Herr Dr. Strehlow vom Thünen- Institut eine Verdoppelung der Fangmengen der Angler für wissenschaftlich vertretbar. Eine Verdoppelung der Fangmenge pro Angler auf 10 Dorsche würde eine Gleichsetzung mit der Abschaffung des Baglimit bedeuten.

Werden Sie die Aussagen anerkannter deutscher Wissenschaftler im Rat vertreten und somit für eine Abschaffung des Baglimit eintreten?

6. Sie haben dem DAFV e.V. – laut Mitteilung auf den Seiten des DAFV e.V. – die Unterstützung der Angler zugesichert.

Wie werden Sie die Angler konkret unterstützen beim Kampf gegen das ungerechtfertigte Baglimit ?

7. Baglimit für Angler und Schonzeit für die Berufsfischerei sind Fischereimanagementmaßnahmen, um eine Bestandserholung zu fördern. Die Schonzeit für die Berufsfischerei soll laut Kommission ab 2019 aufgehoben werden.

Warum werden die Maßnahmen gegen Angler (Baglimit) nicht aufgehoben?

Zur Erinnerung:
Das Baglimit wurde zur Unterstützung der Erholung der Dorschbestände eingeführt. Da der Dorsch bereits 2019 deutlich im sicheren Bereich sein wird, ist eine Abschaffung erforderlich. Alles andere als die Abschaffung würde das Vertrauen in die Politik schwer belasten.

8. Das BMEL verfügt für Deutschland über eine „starke Stimme“ im Ministerrat.

Werden Sie der neuen Verordnung auch zustimmen, wenn das Baglimit beibehalten oder nur geringfügig (weniger als 10 Dorsche pro Tag) erhöht wird?

9. Die Erholung der Bestände hat 2016 mit einem starken Nachwuchsjahrgang eingesetzt, also vor Einführung des Baglimit. 2017 gab es einen eher schwächeren Jahrgang, obwohl das Baglimit galt.

Somit gibt es stärkere Einflüsse auf die Bestände, als die Freizeitfischerei.

Ist es somit nicht notwendig das Instrument „Baglimit“ abzuschaffen, da der Nutzen in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Schaden in den strukturschwachen Regionen an unseren Küsten steht?

10. Staatssekretär Stübgen hat auf dem deutschen Fischereitag für das BMEL die Aussage getätigt „die Angler wären in die Gespräche eingebunden gewesen“.

Diese Aussage ist in unseren Augen nicht korrekt. Beim Baglimit handelt es sich um eine Beschränkung für Meeresangler.
In die Gespräche war jedoch der DAFV e.V. involviert, nicht jedoch die von den Beschränkungen hauptsächlich Betroffenen wie zum Beispiel der Verband der Hochseeangel- und Bäderschiffe e.V., der Wassertourismus SH e.V., die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein und die Initiative „Anglerdemo“.
Der DAFV e.V. ist nur eine Vertretung der organisierten Sport- und Angelfischer in Deutschland mit dem Schwerpunkt in den Binnengewässern und vertritt lediglich knapp 10% der deutschen Angler, hauptsächlich Süßwasserangler (Zahlen nach Allensbachstudie).

Das Meeresangeln in Deutschland steht alleine für 180 Millionen Euro Angeltourismusumsatz und sichert alleine in der Region Ostholstein 400 Arbeitsplätze, die direkt und indirekt vom Angeltourismus abhängig sind.

Halten Sie es für erforderlich die direkt Betroffenen zukünftig in alle Gespräche zum Meeresangeln einzubeziehen?
10.1
Wird das BMEL die Vertreter aus dem Angeltourismus zukünftig in diese Gespräche einzubeziehen?
10.2.
Werden Sie eine Empfehlung auch an die Wissenschaft und andere in diesem Zusammenhang aktive Ministerien und Behörden aussprechen und diese dahingehend informieren?



Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

Aus redaktionellen Gründen würden wir uns freuen, wenn Sie die Fragen bis zum 24. 09.2018 beantworten würden.

Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Finkbeiner

 

Thomas Finkbeiner

 

Grafiken: Anglerdemo
Bildquelle Klöckner: Kerstin Bänsch


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Kommentare  

Schön das ihr dranbleibt,gewohnt zuverlässig!

Ich befürchte nur, das die Antwort so ausfällt, wie so viele zuvor(Denk bitte mal zurück- die Aktion Wahlprüfsteine)

Viel Geschreibsel-wenig Substanz, dafür umso mehr halbgare Lippenbekenntnisse,Angler sind wichtig Blabla oder Verweis auf die Rechtslagen..und im Zweifelsfall den Weg des geringsten Widerstands..zack,umgefallen.

Schauen wir mal..
Danke Peter - klar ist das zu befürchten. Ist das ein Grund, nachzugeben und nicht zu fragen? Wir sind ja kein Verband, der einknickt, sondern ein Medium, das dran bleibt..
Wow!
Nein, nachgeben natürlich auf keinen Fall.

Das haben andere in den letzten Jahren(eher Jahrzehnte) schon zu oft gemacht-mit den uns allen bekannten Folgen.

Ich sehe das kritische nachhaken immer positiv...es bringt immer etwas, evtl. nicht sofort in der Sache an sich, aber auf Dauer können auch kleine aber Zielgerichtete Stiche etwas bewirken.

Nix ärgert Entscheidungsträger mehr, als regelmäßig mit unangenehmen Fakten konfrontiert zu werden.

Insofern bisher alles richtig gemacht :-)
Woow kann man da nur sagen, sehr fundierte Fragen und Zusammenfassung.
Ich bin gespannt, was dabei heraus kommt.
Danke an alle beteiligten.
Ich finde es super, was und wie ihr das macht,
auch wenn die Antwort Honig ums Maul sein wird.
Steter Tropfen.........
Danke für den Honig! ;-)
Und?
Bin gespannt, ob da noch was kommt.
Die Antwort ist da - die war aber so, dass ich mich da erst rückversichern muss, ob ich die tatsächlich so veröffentlichen soll.
und? bekommen wir die Antwort noch zu lesen?
Selbstverständlich, aber ohne Sekretärin geht das mit dem Einstellen nicht immer alles von jetzt auf gleich.
Was ist nun mit der Antwort ? ?
Einfach lesen:
https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/231-baglimit-dorsch-2019-ministerium-will-fuer-erhoehung-kaempfen.html
und:
https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/237-baglimit-dorsch-2019-fuer-die-ostsee.html

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