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Untermaßige Dorsche töten: NETZWERK ANGELN bekommt Antwort von Ministerium und Regierung

Aufgrund der Eingliederung der Angler in die gemeinsame Fischerei Politik der EU (GFP) gelten laut EU künftig die entsprechenden Verordnungen auch für Angler.
Somit droht deutschen Meeresanglern, dass sie künftig in den Meeren der EU untermaßige Fische töten sollen. Betroffen sind quotierte Arten auf deren Bestand Angler Einfluss haben sollen (z.B. unter anderem bei Wolfsbarsch, Lachs, Dorsch).

Nachfragen bei EU und BMEL

Woher wir das wissen?
Wir hatten bei der der EU nachgefragt und (leider) eine sehr eindeutige Antwort erhalten. [1]

Die Bestimmungen der Gemeinsamen Fischerei Politik (GFP) für die Berufsfischer gelten auch für Angler.

Da nun klar war, dass die Bestimmungen der entsprechenden Verordnung mit Artikel 15 der EU-Verordnung 1380/2013 aus Sicht der EU auch für Angler gültig sind, haben wir umgehend auch beim in Deutschland zuständigen Ministerium BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) nachgefragt, wie man das dort sieht. [1]


1.:
Erklären Sie uns bitte den Widerspruch der Aussage der EU zur Aussage der Scheveningen – Gruppe
2.:
Stimmt es, dass ein EU-Mitgliedsstaat wie Deutschland Ausnahmen beim STECF für Angler beantragen kann, damit diese von der Tötungs- und Anlandepflicht ausgenommen werden?
2.2.:
Welche laut EU für den Antrag notwendigen wissenschaftlichen Studien gibt es dazu? 
2.2.1.:
Wenn es keine gibt, haben Sie solche Studien in Auftrag gegeben?
2.3.:
Haben Sie schon Ausnahmen für Angler in der Ostsee bei Dorsch, Scholle, Hering, Lachs und anderen quotierten Arten beantragt?
Falls nein:
2.3.1.:
Haben Sie vor, diese Ausnahmen noch zu beantragen?
3.:
Falls keine Ausnahmen beantragt wurden, wie wollen Sie dann die Einhaltung des Rückwurf- und Verwertungsverbotes für Angler kontrollieren und sanktionieren?

Jan Korte, DIE LINKE fragt die Bundesregierung

Seit unseren Veröffentlichungen, schlägt das Thema nicht nur unter Anglern Wellen, aufgrund unserer Recherchearbeit ist man auch in der Politik auf das Thema aufmerksam geworden.

DIE LINKE im Bundestag, deren parlamentarischer Geschäftsführer Jan Korte ebenso Angler ist, fragte dann bei der Bundesregierung nach, wie diese ausschliessen wolle, dass Angler hier von der EU gezwungen werden, untermaßige Fische zu töten [2]:


Wie kann die Bundesregierung, in Anbetracht der am 3.7.2018 von netzwerk-angeln.de veröffentlichten Haltung der EU-Kommission (Generaldirektion für Maritime Angelegenheiten und Fischerei), nach der das Angeln den Bestimmungen der Gemeinsamen Fischereipolitik der EU unterliege und Angler in Nord- und Ostsee deshalb ab 2019 verpflichtet wären, quotierte untermaßige Fische wie z. B. den Dorsch oder den Wolfsbarsch zu entnehmen, ausschließen, dass Anglerinnen und Angler in der Bundesrepublik Deutschland per EU-Verordnung gezwungen werden, unnötigerweise Fische zu töten und zu entnehmen, und auf welche Art und Weise wird sie das sicherstellen (bitte aufschlüsseln nach Art der Maßnahme, Intervention etc.)?


Die Antworten des BMEL an Netzwerk Angeln

Interessant war, dass das BMEL die eigentlichen Fragen nicht wirklich beantwortete. Obwohl die offizielle Antwort der EU uns gegenüber mitgesandt wurde, verwies man nur auf eine frühere Antwort, in der man feststellt, dass die EU wohl nicht recht habe :

Sehr geehrter Herr Finkenbeiner,
gern verweisen wir bei der Beantwortung Ihrer Fragen auf die Antwort von Herrn Alois Bauer vom 3. August 2017, die nach wie vor gilt:
„Aus Sicht unserer Rechtsexperten gibt es im EU-Recht keine Grundlage für die Anwendung der Anlandeverpflichtung in der Freizeitfischerei. Diese Auffassung wird von den EU-Mitgliedstaaten, die sich bisher zu diesem Thema geäußert haben, geteilt. Zusammen mit anderen EU-Kollegen werde ich deshalb gegenüber der Leitung der Generaldirektion „Meeresangelegenheiten und Fischerei“ der EU-Kommission diese Haltung bekräftigen, um ein Einlenken der EU-Kommission bei dieser Frage zu erzielen.
Nationalen Auslegungsspielraum gibt es bei EU-Verordnungen, mit denen die EU-Fischereipolitik geregelt wird, nicht. Sie gelten - im Unterschied zu EU-Richtlinien - unmittelbar.“

Natürlich hakten wir deswegen nochmals nach:

 


Sehr geehrte Frau Bürgelt,
Ich bedanke mich für die schnelle Antwort, die aber Fragen offen lässt.
Da ja die aktuelle (2018), offizielle Aussage der EU eindeutig und klar ist, und im konkreten Widerspruch zur damaligen Aussage des Herrn Bauer (2017) steht.
Wie wird das BMEL dann nun konkret handeln, um negative Auswirkungen für Angler und Angeltourismus in Deutschland zu verhindern, falls kein einlenken der Kommission erzielt werden kann?
Werden seitens des BMEL entsprechende Anträge gestellt bei der STECF um die von der EU in der Antwort aufgezeigten Möglichkeiten zu nutzen?
Oder gibt es keinen Plan B?

Fragen und Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner

Die Antwort war kurz:

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
zu den Äußerungen vom 3. August 2017 gibt es keine weiteren Ergänzungen.

Trotz der klaren Aussage der EU meint man im BMEL, dass die EU nicht recht habe.

Immerhin wird zugegeben, dass eine EU-Verordnung (um die es hier ja geht) direkt und unmittelbar gelte. OHNE nationalen Auslegungsspielraum!
Es geht also nur darum, dass das BMEL im Gegensatz zur EU meint, dass die Verordnung für Angler nicht gelte.
In die selbe Richtung zielt auch die Antwort, welche der Bundestagsabgeordnete Jan Korte auf seine Frage erhielt

 

Die Antworten der Regierung an Jan Korte, DIE LINKE

 jan korte fliegenfischen laufblid

Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion von DIE LINKE im Bundestag, stellte im Rahmen seiner Möglichkeit, der Bundesregierung eine der 4 möglichen schriftlichen Fragen pro Monat stellen zu dürfen, die oben zitierte Frage zum Thema, in welcher er auch Netzwerk Angeln als Quelle angab [2]. Das ging ans Bundeskanzleramt an die entsprechende Stelle, welche das dann weiter verwiesen hat ans zuständige BMEL.
Daraufhin erhielt Jan Korte Antwort von der Regierung, die wir hier veröffentlichen dürfen [im Ganzen unter 3], hier nur kurz zusammen gefasst.


Die Bundesregierung teilt nicht Rechtsauffassung der Kommission, dass auch die Freizeitfischerei nach der neuen Grundverordnung (EU) Nr. 1380/2013 für die Gemeinsame Fischereipolitik der Anlandepflicht unterliegt.


Die Einschätzung von Jan Korte, DIE LINKE zur Antwort von BMEL und Regierung

 pressefoto jan korte

Jan Korte, parlamentarischer Geschäftsführer der LINKEN im Bundestag und aktiver Angler, bezieht hier auch klar Stellung zur wenig befriedigenden Aussage des Landwirtschaftsministeriums. Es zeigt sich wie wertvoll es sein kann, wenn Politiker nicht nur über Köpfe des Volkes hinweg entscheiden, sondern tatsächlich als Praktiker selber ein gesundes praktisches Wissen über zu entscheidende Punkte haben.

"Wenn die EU-Kommission meint, dass die Bundesrepublik die Verordnung nicht richtig umsetzt gibt es ein Vertragsverletzungsverfahren. Die sitzen im Zweifel am längeren Hebel, egal wie das Bundesministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz dazu steht. Wenn völlig sinnfreie Entnahmegebote für Angler verhindert werden sollen, muss das Ministerium den Sachverhalt unverzüglich mit der Kommission klären oder eben die notwendigen Ausnahmen zu beantragen. Es muss schnellstmöglich Sicherheit über die zukünftigen Regeln hergestellt werden.

Darüber hinaus ist es grundsätzlich nicht nachvollziehbar, dass Angler und Berufsfischerei über einen Kamm geschert werden. Das macht politisch und wirtschaftlich keinen Sinn, aber eben auch in Bezug auf die Fischbestände: Ein geangelter und ordentlich abgehakter, untermaßiger Fisch hat beste Überlebenschancen. Das sieht auf einem Trawler schon anders aus."

Ausserordentlich erfreulich ist es daher auch, dass Jan Korte sich nicht einfach vom BMEL abspeisen lässt. Auch er hat nochmals nachgelegt und klar gestellt, dass nur ein Teil der Frage beantwortet wurde.
Nicht aber, wie das BMEL denn nun konkret verhindern und ausschliessen wolle, dass Angler sinnlos untermaßige Fische töten müssen.
Schliesslich würde ja die EU gegenüber dem Ministerium eindeutig am längeren Hebel sitzen. [4]


Es bleiben Fragen - Die Gefahr für Angler besteht weiter

Nach unseren Recherchen hatte das BMEL schon eine unterschiedliche Auslegung dieser Verordnung zu EU auch bei der Krabbenfischerei in der Nordsee. Hier wurde dann 2018 durch den juristischen Dienst der EU – nach Intervention der EU Kommission – klar und entgegen der Auslegung des BMEL entschieden, dass das Anlandegebot auch für die Krabbenfischerei gilt, obwohl hier das BMEL wie bei den Anglern anderer Meinung war.
Wenn hier das BMEL eine andere Meinung vertritt, obwohl sie anscheinend damit (Krabbenfischerei) bereits einmal gescheitert waren, kann man nur hoffen, dass sie dieses Mal mehr „Glück“ (Kompetenz?) haben.

Nachdenklich macht auch, dass der DAFV sich ja mit dem BMEL unterhalten hat und einfach deren Sichtweise übernimmt:


Neben dem Thema Dorsch Bag-Limit 2019 gab es einen Austausch über den kürzlich erschienenen Entwurf der EU-Kontrollverordnung für fischereiliche Belange. Hier herrscht weiterhin ein deutlicher Dissens zwischen Brüssel und Bonn. „Passagen, wie über das Rückwurfverbot für Angler, werden in Deutschland keine Umsetzung finden“, so Ministerialrat Dübner vom BMEL. 
Darüber hinaus war die Überarbeitung der Aal-Verordnung Gegenstand der Gespräche. Dabei wurde die vom DAFV bei der EU eingereichte Stellungnahme auch dem BMEL überreicht.


Dabei schreibt das BMEL selber ja in seiner Antwort an uns:



Nationalen Auslegungsspielraum gibt es bei EU-Verordnungen, mit denen die EU-Fischereipolitik geregelt wird, nicht. Sie gelten - im Unterschied zu EU-Richtlinien – unmittelbar.

 

Die deutsche Regierung und der DAFV warten wohl nur ab

Anscheinend war bisher das Einzige, was der DAFV konkret unternahm, dass ein Brief an das BMEL geschrieben wurde, in welchem der DAFV statt die drohende Gefahr klar darzustellen und auch klar Abhilfe zu fordern (wie z. B. Jan Korte), nur darum "bittet", dass " das BMEL die grundsätzlichen Bedenken und Forderungen des DAFV zu den von der EU-Kommission vorgeschlagenen neuen Fischereivorschriften einfliessen lassen solle".

Es scheint hier also weder das BMEL noch DAFV die Gefahr zu sehen, die Anglern hdroht. Und man scheint nicht weiter konkret handeln zu wollen. Sondern man gibt sich seitens des DAFV scheinbar mit der Aussage des BMEL zufrieden - trotz der Gefahr für Angler, dann zukünftig untermaßige Dorsche sinnlos töten zu müssen.

Auch der DAFV könnte  - wie wir bei der EU oder wie Jan Korte bei der Bundesregierung - konkret argumentieren und nachhaken. Und auf die Gefahren hinweisen und darauf hinwirken, dass Regierung und Ministerium da gegenüber der EU so eindeutig und klar tätig weden, wie die EU ja klar und eindeutig Stellung gegen die deutschen Vorstellungen bezieht.

Sowohl BMEL, damit die deutsche Regierung, wie auch der DAFV scheinen die Sache aber schlicht und einfach aussitzen zu wollen.

Man kann nur hoffen, dass dabei mehr herauskommt, als bei den Krabbenfischern, für welche das Rükwurfverbot gilt – trotz andere Ansicht des BMEL.
Sollte weder BMEL noch DAFV mit seiner Arbeit ein Stoppen dieses Unfugs erreichen, kann man jetzt, nachdem die EU die Fakten auf den Tisch legte, schon sagen, wer dann daran schuld war, weil nicht genug unternommen wurde. Ich hoffe und wünsche mir, das es anders kommt und das BMEL dieses Mal Recht hat – auch wenn alles dagegen spricht.


Wir fragen weiter und lassen nicht locker

Die Antworten des Bundeslandwirtschaftsministeriums sind so unbefriedigend, vor allem im Hinblick darauf, wie das BMEL die Angler schützen will, dass man hier natürlich weiter nachfragen muss. Wir werden also voraussichtlich - abhängig von der Antworrt auf die Nachfrage von Jan Korte - dann Fragen dazu erarbeiten und schicken an:

  1. Die anderen Parteien des Bundestages nach ihrer Einschätzung und wie sie Anglern helfen wollen
  2. Den DAFV, wie er da nun reagieren will im Sinne der Angler
  3. Je nach Antwort auf Rückfrage von Jan Korte noch mal beim Bundeslandwirtschaftsministerium

 

Thomas Finkbeiner

 


Anhänge

[1]
EU: Angler müssen untermaßige Dorsche töten - dürfen sie aber nicht essen!

[2]

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[3]

antwort bmel jan korte 1

 antwort bmel jan korte 2

 

[4]

180713 rueckfrage linke bmel

 


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Kommentare  

Sich windende Aale! Politiker in bester schleimhautummantelter Manier!
Anstatt den Arxxx hoch zu kriegen und bei der EU zu protestieren wird abgewartet und ausgesessen.
Pfui Teufel! So was bekommt Steuergeld! Schämt Euch!

Thomas, Jan und alle anderen! Bleibt dran! Wir lassen uns nicht verarxxxen.
Dafür meinen vollen Dank!

Jens
Yeah!
Gute 3 Monate nach Start ist Netzwerk-Angeln als Recherche-Quelle
nicht nur in den Ministerien,
sondern auch bei der Bundesregierung angekommen!

Das hat der DAFV in 5 Jahren nicht hin gekriegt.
ich bin mittlerweile der Überzeugung, dass diese "Vorgehensweise" Methode hat.
Später wird man sagen: "ja das konnte doch niemand soo kommen sehen", das tut uns jetzt echt leid

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