Kommentar

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Quelle: Kieler Nachrichten, "Schlei: Infizierte Jung-Aale ausgesetzt?"

Der Geschäftsführer des NABU in Schleswig- Holstein (Ingo Ludwichowski) ist bereits mehrfach mit falschen und populistischen Äußerungen in Zusammenhang mit dem Angelverbot im Fehmarnbelt aufgefallen, hat Angler ohne Beweise als Kormoranquäler in den Medien bezeichnet („Kabelbinderaffäre“) und so greift er jetzt die Fischerei und die Behörden an!
Gerechtfertigt?

Alte Themen um den Aal neu aufgewärmt

Erst einmal halten wir fest, dass es sich hierbei um ein „altes Thema“ handelt! Denn laut der Meldung bezieht sich der NABU in diesem Artikel auf eine Studie der Uni Hamburg aus 2017.  Die Frage ist nur, warum der NABU dieses Thema aktuell wieder aufgreift.

Was steckt hinter dieser Meldung? Schauen wir uns das Thema mal im Detail an.

DAS HVA- Virus

Aalherpes (HVA) ist eine weit verbreitete Krankheit und die Infektion erfolgt im Süßwasser. Man kann das HVA Virus bereits vor Ausbruch durch einen Antikörpertest feststellen. Die Krankheit bricht in erster Linie unter Stress aus. Sei es durch hohe Wassertemperaturen oder auch durch eine zu hohe Besatzdichte.

Typische Propaganda auch beim Aal vom NABU Geschäftsführer nach bekanntem Muster

Es ist mal wieder völliger NABU- Quatsch, dass die Aale in den Anlagen vorsätzlich infiziert werden. Da würde es uns doch interessieren, wie Herr Ludwichowski auf diese Idee kommt. Zwar gibt es Lieferanten, die eine Vakzinierung in der Anlage durchführen, jedoch werden die Tiere dann nicht mehr das Zertifikat “Virusfrei“ erhalten. Wenn für den NABU eine Vakzinierung (Impfung) mit einer „vorsätzlichen Infizierung“ gleichzusetzen ist, dann machen wir uns alle strafbar, wenn wir unsere Kinder impfen lassen? Eine Vakzinierung wird nämlich durchgeführt, um Aale zu immunisieren, nicht um kranke Fische zu verbreiten! Lassen wir uns gegen Grippe impfen, um die Grippe zu verbreiten? Übrigens ist der Besatz in der Schlei nach unseren Informationen mit Aalen aus der Aalversandstelle des DFV erfolgt, die HVA- Virusfreie Aale garantieren, da die Aale aus den eigenen Anlagen in der Aalversandstelle HVA-frei sind. Lediglich einige wenige zugekaufte Partien aus kommerziellen Mastanlagen wurden auf Wunsch auch mal geliefert.

Der NABU schreibt von klaren gesetzlichen Vorgaben? Sind die denn so klar, wenn Behörden keine Notwendigkeit für Sanktionen sehen und die Vakzinierung zulässig ist? Selbstverständlich darf man keine Krankheiten absichtlich verbreiten, doch gilt das in diesem Fall? Wenn ja nach welcher gesetzlichen Grundlage und warum wird dann nicht nach dieser sanktioniert?

Spekulation mit System um Aalbesatz?

In einem Punkt müssen wir Herrn Ludwichowski allerdings recht geben, nämlich dass es unklar ist, ob die mit dem Virus infizierten Aale die 6.000 Kilometer weite Rückwanderung zu ihrem Laichgebiet schaffen- das wissen wir ja nicht einmal bei gesunden Aalen. Somit bedient sich der NABU hier einmal mehr der Spekulationsmethode. Fakten? Fehlanzeige!

Aufklärung einfordern!

Es bleibt jetzt die Frage, ob sich jemand in diesem Fall in den Behörden oder in den Vereinen erbarmt und gegen den NABU vorgeht und eine entsprechende Stellungnahme abgibt. Wir Angler finanzieren den Aalbesatz zu einem Großteil aus der Fischereiabgabe. Somit dürfen wir hier nicht nur Aufklärung erwarten, sondern müssen diese sogar einfordern!


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