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Erfolg nach AVN-Kritik an Schutzgebietsverordnung

Die vom Heidekreis an der Kleinen Örtze im Zuge der Naturschutzgebietsausweisung geplanten Angelverbote wurden nach ausführlicher Stellungnahme des Anglerverbandes zurückgenommen.

Während der Entwurf ein umfassendes Angel-, Betretungs- und Besatzverbot an diesem wunderschönen, naturnahen Heidebach vorsah, darf hier nun zukünftig im Rahmen der allgemeinen fischereirechtlichen Bestimmungen wieder geangelt werden.

Der Landkreis folgte damit den Bedenken des Anglerverbandes, der die Begründung für die Angelverbote durchgehend für unzureichend, fachlich nicht zutreffend und unverhältnismäßig kritisiert hatte.

Die AVN-Stellungnahme können Sie hier herunterladen (PDF 490kB)).
Hier können Sie sich einen Eindruck verschaffen, wie eine so genannte "Fachbehörde" versucht, ganz und gar ohne fachliche Begründung oder auf Basis absolut bizarrer Herleitungen, Angler aus einem NSG fernzuhalten. Das ist KEIN EINZELFALL in unserem Verbandsgebiet! (s. auch unser Beitrag vom 17.01.2019 )

Die aktuelle Verordnung des Heidekreises können Sie hier einsehen. des Heidekreises können Sie hier einsehen.

Text und Bild AVN


 
Anmerkung der Redaktion!

Zur Verhinderung von Angelverboten in Niedersachsen gibt es bereits 2 lesenswerte Meldungen bei Netzwerk Angeln, auf die wir gerne hinweisen.

Diese zeigen auch die Unterschiede in Arbeitsweise und Öffentlichkeitsarbeit diverser beteiligter Verbände.


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Kommentare  

Herrliche Stellungnahme!

Ich finde es im übrigen sehr bedenklich, dass maßgebliche Rechtsgrundsätze, insbesondere der Gleichbehandlungs- und Bestimmheitsgrundsatz, im Verordnungsentwurf derart missachtet werden.

Man mag keine Absicht unterstellen, wovon wohlwollend auch auszugehen sein dürfte, dann muss man aufgrund des Grades und der Qualität der Rechtsverletzungen zumindestens aber zu dem Schluß kommen, dass es an erheblicher Sachkunde im materiellen Sinne fehlt. Nur so lässt sichüberhaupt die Unkenntnis der maßgeblichen Gesetzesmaterie und Rechtssprechung erklären.

Wie kann es nun zu solchen Entwicklungen kommen? Offenbar werden von Seite der Behörde leichtfertig Regelungen mit erheblichem Eingriffsqualitäten aufgestellt. Dies lässt sich nur so erklären, dass die Behörde möglicherweise davon ausgeht, mit solchen Regelungen zulasten der Angelei ohne Widerstände durchzukommen. Offenbar geniesst das Ansehen des Angelns und der Ausübenden einen niedrigeren Stellenwert als dies auf Seiten der Jagdausübung angenommen wird. Von dort scheint man möglicherweise von Anfnag an mit mehr Widerstand zu rechnen, so dass Eingriff wesentlich moderater ausfallen. Umso überraschender dürfte für die Behörde die fundierte und die einzelnen Problemkreise und Rechtswidrigkeiten beleuchtende Stellungnahme des AVN sein.

Aus der Stellungnahme wird zu dem deutlich, dass tatsächlich bei jeder dieser Massnahmen ein Einschreiten des Verbandes erforderlich ist. Kaum auszudenken, wenn eine derart benachteiligende Verordnung einmal in Rechtskraft erwächst und damit ein schlechtes Beispiel für ebensolche Versuche an anderem Ort sein könnte.
"Dies lässt sich nur so erklären, dass die Behörde möglicherweise davon ausgeht, mit solchen Regelungen zulasten der Angelei ohne Widerstände durchzukommen."

Korrekt Thilo..den Satz kannst du bis auf überschaubare Ausnahmen sogar Bundesweit anwenden.

Hat bisher ja auch wunderbar funktioniert.

Zum über den Tisch ziehen gehören immer zwei und wer da die Begründungen div. Einschränkungen der letzten Jahre noch im Kopf hat, wird feststellen, das Hanebüchen dafür oft noch geschmeichelt ist.

Aber solange sich die angeblichen Interessenvertretungen der Angler dagegen nicht wehren, oder wohlmöglich vorauseilend noch ins gleiche Horn blasen, ist sowas für Behörden(da gibts auch gerne mal diskret politischen Druck von oben, das "verremmelte" NRW unter Rot/Grün war da ein ganz mieses Beispiel ) ein gefundenes Fressen.

Umso wichtiger ist unter diesem Aspekt natürlich die Arbeit des AVN zu sehen.Hier schiebt endlich jemand dieser Methodik einen wirksamen Riegel vor.Das könnte durchaus eine Signalwirkung haben.
SO geht Arbeit von Angler für Angler.

Während viele andere sich mehr oder weniger totschützen lassen, überzeugt der AVN wieder mal durch seine Kompetenz.

Das wichtige zurückerkämpfen der Argumentativ(!) belegten Deutungshoheit vs. Duckmäusertum im (dünnen) Naturschutzmantel div. Verbände.

Der DAFV labert, der AVN macht..
Ich könnte euch mal die andere Heidekreisverordnung zukommen lassen. Quasi die von nebenan. Da gibt es heute Abend eine große Diskussionsrunde mit der CDU. Da stehen Einschränkungen drin, da wird euch schwindelig. Alles was die betroffenen Vereine und der AVN verhandelt haben, haben die aus den Verboten raus genommen und durch die Hintertür der Freistellungen wieder reinformuliert.
Bin gespannt wie das bei uns ausgeht. Wenn die Verordnung so kommt, könnten wir wenn es schlecht kommt, 85% des Jahres nicht Angeln und an fast keiner Stelle mehr an Aller und Leine.

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