Die Redaktion von Netzwerk Angeln hatt am 14.01. 2019 vom Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit des DAFV, Olaf Lindner, eine Pressemeldung mit dem Titel Angeln hilft Naturschutzgebieten erhalten.
Pressemeldung: Angeln hilft Naturschutzgebieten
Nachfrage der Redaktion beim DAFV
Nachfragen bei Unverständnis empfehlen sich auch bei Pressemeldungen für seriösen Journalismus, wenn der Inhalt nicht klar ist:
Sehr geehrter Herr Lindner,
danke für die Zusendung der PM; die entweder unvollständig ist oder viele Fragen offen lässt.Daher folgende Nachfragen:
>Um welches Naturschutzgebiet handelt es sich konkret?
> Wer hatte wann genau das Angelverbot erlassen, das jetzt abgeschafft wurde laut PM?
> Mit wem bzw. welche Beteiligten haben diese “Vereinbarung” getroffen?
> Welchen rechtlichen Charakter hat diese Vereinbarung, wo ist diese komplett nachlesbar?
> In welcher Art und in welchem Umfang können Angler an welchen Gewässern genau wieder zu welchen Bedingungen angeln?
> Was bedeutet der Satz aus der PM:
”Betreuungsmaßnahme, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des Naturschutzgesetzes dient”
> Wieso muss man das Naturschutzgesetz pflegen und entwickeln? Wär es nicht sinnvoller, wenn man schon als Naturschutzverband der organisierten Sport- und Angelfischerei da tätig wird, die Natur zu pflegen statt das Gesetz?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner
Die selbe Pressemitteilung kursiert (gesichert per Screenshot) in unterschiedlichen Varianten.
Interessant dabei, dass nach versenden unserer Nachfragen der Text auf der Seite des DAFV geändert wurde und der Satz:
Betreuungsmaßnahme, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des Naturschutzgesetzes dient
in
Betreuungsmaßnahme, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des Naturschutzgebietes dient geändert wurde.
Auf der Seite des SPORTFISCHERVERBAND IM LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS e.V. war das am 15.01. 2019 um 7 Uhr 30 die Meldung noch mit Originaltext zu sehen.
Screenshotausschnitt DAFV
Screenshotausschnitt Landesfischereiverband Weser-Ems
Naturschutz oder Anglerinteressen vertreten?
Bemerkenswert ist auch die Bildunterschrift beim Foto von Olaf Lindner, dass Angeln nicht GRUNDSÄTZLICH den Schutzzielen von Naturschutzgebieten entgegenstehen würde:
Screenshotausschnitt DAFV
Hier sieht man wieder, dass der DAFV eben doch Naturschutzverband und kein Verband für Angler ist.
Denn die Einschränkung „nicht grundsätzlich schädlich“ provoziert am Ende nur weitere Angelverbote. Schliesslich wird das Angeln nicht als zuerst einmal GRUNDSÄTZLICH UNSCHÄDLICH dargestellt.
Ein Anglerschutzverband hätte vielleicht geschrieben:
Angeln hilft bei Erreichen von Schutzzielen in Naturschutzgebieten oder
Angeln steht der Erreichung von Schutzzielen in Naturrschutzgebieten NICHT entgegen
Zwischenfazit zur Pressemeldung DAFV Angeln hilft Naturschutzgebieten
Mit Versand dieser Pressemeldung des DAFV und Veröffentlichung in unterschiedlichen Varianten mit Fehlern selbst bei den Mitgliedsverbänden zeigt der DAFV leider einmal mehr, dass er bis dato zuerst Naturschutzverband ist und Angeln nur nachrangig beachtet wird. Dass diese unvollständige, fehlerhafte, faktenfreie und nichtssagende Pressemeldung versandt wurde zeigt aber auch, dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des DAFV weiterhin als suboptimal zu bezeichnen sind.
Zunächst keine Antwort - eine weitere Nachfrage
Da auf Nachfrage beim zuständigen Öffentlichkeitsmitarbeiter des DAFV, Herrn Olaf Lindner, keine Antwort kam, habe ich nochmals freundlich bei Geschäftsführer und Geschäftsstelle nachgehakt.
Sehr geehrter Herr Lindner,
sehr geehrter Herr Seggelke,sehr geehrte Damen und Herren,
anscheinend ist meine untenstehende Rückfragemail an Herrn Lindner untergegangen, daher nochmal die Mail auch an die Geschäftsführung/Geschäftsstelle.
Für eine Beantwortung, dass wir unsere Leser informieren können, was genau an welchem Gewässer zwischen welchen Parteien mit welchen Folgen und welchem Rechtsstatus vereinbart wurde, wären wir dankbar.
Über schnelle Bearbeitung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Finkbeiner
Antwort des DAFV zu unseren Nachfragen
Nach der erneuten Nachfrage traf dann relativ relativ schnell eine Antwort von Herrn Lindnder bei uns ein:
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
entschuldigen Sie die späte Rückmeldung.
Wir haben leider keine Freigabe das Gebiet / Gewässer öffentlich zu benennen, sonst hätten wir das natürlich auch schon in der PM getan.
Wie Sie richtig bemerkt haben, war in der Meldung ein Tippfehler. Es muss im dritten Satz natürlich „Naturschutzgebiet“, statt „Naturschutzgesetz“ heißen.
LG,
Olaf Lindner
Immer noch keine Fakten
Der DAFV veröffentlicht eine nicht nachprüfbare Meldung, bei der Nennung von Fakten wohl seitens des Mitgliedsverbandes Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. nicht erlaubt sind.
Wer soll etwas mit einer Meldung ohne jeden konkreten Inhalt oder nicht nachprüfbare Fakten etwas anfangen und was soll damit erreicht werden?
Vielleicht wurde getestet, in wie weit unkritische Medien und Landesverbände eine solche inhaltsleere und vor Fehlern strotzende Meldung ohne jeden Kommentar oder Einordnung übernehmen und weiter verbreiten?
Schon alleine die Antwort zur Verwendung des falschen Begriffes „..Pflege des Naturschutzrechtes“ ist vielsagend.
Tippfehler oder schlicht falscher Begriff?
Das Problem mit dem falsch verwendeten Begriff „Pflege des NaturschutzRECHTES“ statt NaturschutzGEBIETES“ wurde von Herrn Lindner in seiner Antwort als „Tippfehler bezeichnet.
Ein Tippfehler wäre es gewesen, wenn man beim RICHTIGEN Begriff durch vertippen einen Fehler gemacht hätte.
Wie z. B. Naturschutz“GABIET“.
Einen FALSCHEN Begriff wie „NaturschutzRECHT“ zu verwenden ist aber kein Tippfehler, sondern schlicht die Verwendung eines falschen Begriffes.
Da auch Medien und Landesverbände die Meldung einfach so weiter verbreiteten ohne das zu bemerken, kann man vielleicht nicht davon ausgehen, dass ein Gegenlesen innerhalb des DAFV vor Veröffentlichung etwas genützt hätte.
Nachfrage beim Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.
Da die Redaktion von Netzwerk Angeln immer an den Fakten interessiert ist und diese den interessierten Anglern und Lesern zur Verfügung stellen will, haben wir beim zuständigen Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. nachgehakt.
Auf dessen Seite ebenfalls die Meldung mit falschem Begriff stand und der wohl an der nicht näher definierten Vereinbarung zwischen unbekannten Partnern beteiligt war.
Augenscheinlich hat dieser Mitgliedsverband dem DAFV die Veröffentlichung von Fakten untersagt, wir hoffen, dass er der Redaktion von Netzwerk Angeln zur Information interessierter Leser, Bürger und Angler vielleicht mehr Information zukommen lässt.
Zudem scheinen der DAFV und sein Mitgliedsverband nicht miteinander zu reden. Denn während der DAFV umgehend nach Erhalt meiner Mail am 14. 01. um 15 Uhr 37 dann kurz nach 16 Uhr geändert hat, stand heute morgen (17.01. 2019 um 8 Uhr 50) auf der Seite des Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. immer noch der falsche Text.
Die Fragen an den Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.
Wie immer werden wir umgehend berichten, sollte der Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. die Öffentlichkeit mit Fakten statt wie der DAFV mit inhaltsleeren und dazu mit falschen Begriffen versehenen Meldungen informieren wollen und uns daher antworten.
Die Mail an den Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.
Sehr geehrte Frau Karczmarzyk,
sehr geehrte Frau Krusesehr geehrte Damen und Herren,
ich hatte den DAFV bezüglich dessen Pressemeldung (Angeln hilft Naturschutzgebieten, https://www.dafv.de/referate/gewaesser-und-naturschutz/item/270-angeln-hilft-naturschutzgebieten.html) wegen der fehlenden Fakten Fragen gestellt.
Der Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit beim DAFV, Herr Olaf Lindner, teilte mir mit, dass er mir keine Fakten nennen dürfe.
Da er – wohl vom SPORTFISCHERVERBAND IM LANDESFISCHEREIVERBAND WESER-EMS e.V. als Beteiligtem - keine Freigabe habe, das Gebiet / Gewässer öffentlich zu benennen.
Daher würde ich Ihnen gerne die Herrn Lindner beim DAFV gestellten, nicht beantworteten Fragen zusenden, damit wir dann über den Sportfischerverband unseren interessierten Lesern und Anglern diese Informationen zugänglich machen können.
Die Fragen:
>Um welches Naturschutzgebiet handelt es sich konkret?
> Wer hatte wann genau das Angelverbot erlassen, das jetzt abgeschafft wurde laut PM?
> Mit wem bzw. welche Beteiligten haben diese “Vereinbarung” getroffen?
> Welchen rechtlichen Charakter hat diese Vereinbarung, wo ist diese komplett nachlesbar?
> In welcher Art und in welchem Umfang können Angler an welchen Gewässern genau wieder zu welchen Bedingungen angeln?
Diese Frage hatte Herr Lindner bereits beantwortet:
> Was bedeutet der Satz aus der PM:
”Betreuungsmaßnahme, die dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung des Naturschutzgesetzes dient”
> Wieso muss man das Naturschutzgesetz pflegen und entwickeln? Wär es nicht sinnvoller, wenn man schon als Naturschutzverband der organisierten Sport- und Angelfischerei da tätig wird, die Natur zu pflegen statt das Gesetz?
Wir bitten aus redaktionellen Gründen um Beantwortung der Fragen bis zum 18.01. 2019
Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.
Daher bitte Hintergrundinformationen oder nicht zur Veröffentlichung
vorgesehen Punkte genau kennzeichnen.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Finkbeiner
Fazit: Problematik bei Öffentlichkeitsarbeit von Verbänden
Leider haben letztendlich weder der DAFV noch der beteiligte Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser Ems die von uns gebotene Möglichkeit genutzt, stichhaltige Fakten und Belege zu der Pressemeldung nachzureichen.
So bleibt zu konstatieren, dass hier eine seitens DAFV und Sportfischerverband im Landesfischereiverband Weser Ems Meldung veröffentlicht wurde, die auch nach unseren Nachfragen alle wesentlichen Fragen offen lässt:
- wo es Belege und Quellen gibt für die vom DAFV verbreiteten Behauptungen?
- wer hat etwas erlaubt, was vorher verboten gewesen sein soll?
- wo wurde es erlaubt, an welchem Gewässer?
- was genau wurde erlaubt und für und zu welchen Bedingungen?
- von wem wurde es erlaubt?
- wer waren die Parteien der Vereinbarung?
- welche Rechtsform hat diese angebliche ominöse Vereinbarung?
- wie lange gilt diese Vereinbarung?
- wurden für diese Vereinbarung an andern Stellen/Gewässern Einschränkungen in Kauf genommen?
Man kann nur hoffen, dass der DAFV in künftigen Meldungen mehr Fakten und Belege vorweisen kann, als in diesem Fall. Der Glaubwürdigkeit der Verbände war diese Veröffentlichung, bei der dann letztendlich doch keine Fakten veröffentlicht wurden, sicher nicht zuträglich.