KOMMENTAR (und Forderungen)

teaser angeln an nord und ostsee

Als ich Anfang der 2000er das Buch "Angeln an Nord- und Ostsee"  geschrieben habe (1. Auflage im Kosmos Verlag 2002, 2. Auflage 2009) hätte ich nicht für möglich gehalten, welche schlimme Wendung es für das Angeln und den Angeltourismus an Nord- und Ostsee nehmen würde. Ein kurzer Abriss und Kommentar sowie meine Forderungen an Politik, Behörden und Verbände findet ihr hier.

Der Niedergang des Meeresangelns an Nord- und Ostsee

Man konnte  Anfang der 2000er Jahre in Ost- und Nordsee Dorsche angeln, Plattfisch und Meerforellen, Heringe und Hornhechte. In den Häfen lagen Angelkutter und Kleinboote von Anglern. Gerade die Ostsee war für viele Angler ein beliebtes Urlaubsziel. Heute fehlen die Angelkutter in den Häfen und auch das klassische Kleinbootangeln auf Dorsch findet quasi nicht mehr statt. Das küstennahe Angeln in Deutschland ist ruiniert.

Ich hätte nicht gedacht, dass unfähige und anglerfeindliche Politik und Behörden, plündernde Berufsfischer und nur auf sich selbst und nicht auf Angler und Angeln bedachte Sport- und Angelfischerverbände das Meeresangeln und den Angeltourismus innerhalb von nur zwei Jahrzehnten so kaputt machen könnten. Heute wäre es sinnlos ein Angelbuch zum Meeresangeln zu schreiben. Eine Broschüre mit den ganzen Verboten und Einschränkungen wäre da angebrachter.

meeresangeln an nord ostsee

Beim Meeresangeln alle gegen Angler, Angeln und Anglerschutz

Millionen an Subventionen von der Politik (EU, Bund und Länder) für plündernde Fischer und zur Benachteiligung der Angler (ob beim Baglimit Dorsch oder beim Aalangeln in den Meeren und angrenzenden Gewässern und bei Lachsen, ob bei vermutlich kommenden Einschränkungen für Meerforellen, Hering, Plattfischen und weiteren ) ruinierten sowohl die Fischbestände wie auch dadurch das Meeresangeln und den Angeltourismus.

Die Naturschutzverbände der organisierten Sport- und Angelfischer interessierte das alles nicht weiter. Sie forderten sogar selbst Beschränkungen für Angler. Letztlich waren sie offensichtlich nur daran interessiert (zur Verbandsquerfinanzierung) aus der Fischereiabgabe auch Gelder abzugreifen und im Gegenzug die Füße stillzuhalten. Gewehrt (mit Aktionen und Klagen) haben sich am Ende Privatpersonen und Angeltouristiker, welche die Gefahr im Gegensatz zu den Verbänden erkannt hatten.
Dass der DAFV zudem größtes Mitglied im Berufsfischerverband DFV ist: Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Weder unter den vorherigen Ministern und Ministerinnen noch dem jetzigen zuständigen Minister im Bundeslandwirtschaftsministerium wurde in der EU das volkswirtschaftlich wichtige und bestandsmäßig wie biologisch nachhaltige Angeln unterstützt.

Im Gegenteil:
Seit Jahrzehnten arbeiteten und arbeiten die Minister und Ministerinnen aller Parteien im Bundeslandwirtschaftsministerium gegen die nachhaltigen Angler und für die plündernden Berufsfischer.

Klare Forderungen für Angler, Angeln und Anglerschutz

450 achtung

Auch wenn das alles so geschehen ist und Politik, Behörden und Verbände gemeinsam gegen Angler, Angeln und Anglerschutz arbeiten, sollte man nicht einfach aufgeben und das schweigend zur Kenntnis nehmen.
Auch gegen anglerfeindliche Politik, Behörden und Verbände muss man die Stimme erheben!
Meine persönlichen Forderungen an die Anglerfeinde aus Politik, Behörden und Verbänden zum Meeresangeln an Nord- und Ostsee sind deshalb klar und hiermit öffentlich zur Kenntnisnahme und zum verbreiten:

  • Es muss eine klare Trennung kommen beim Management der Bestände in den Meeren der EU zwischen Angeln und Berufsfischerei.

  • Angeln und Angeltourismus muss als Zielvorgabe gefördert oder darf wenigstens nicht wie bisher behindert und aktiv benachteiligt werden.

  • Jegliche Subvention für die schädliche Fischerei muss eingestellt werden. Der Staat kann nicht mit Steuergeldern der Bürger so schädliche Praktiken subventionieren - weder über Europa, noch über den Bund, noch über die Länder!

  • Da Angler beim Ostseedorsch ein automatisches Baglimit haben (Angler können nur aktive und beißwillige Fische fangen und niemals wie mit Schleppnetzen ganze Schwärme) muss das Baglimit über Gesetze und Verordnungen fallen.

  • Quoten für die berufliche Fischerei müssen vom Angeln entkoppelt werden. Quoten für die Berufsfischerei für eine Fischart sollten zukünftig erst vergeben dürfen, wenn der Bestand dieser Fischart im „sicheren Bereich“ liegt. Bis eine Fischart diesen zu definierenden „sicheren Bereich“ erreicht hat, darf ausschließlich über Angeln und Angeltourismus diese Fischart befischt werden. Diese Definition darf ausschließlich aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Untersuchungen mit klaren Zielvorgaben eruiert werden (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).

  • Jede Fischart in der Ostsee muss entsprechend behandelt werden, auch Arten die bisher keiner Quote unterliegen wie die Meerforelle, Steinbutt, etc..

  • Es braucht dringend ein Verbot der umwelt- und klimaschädlichen Schleppnetzfischerei in der gesamten, so sensiblen Ostsee wie auch in der Nordsee.

  • Für alle Bereiche der Flussmündungen Boddengewässer und küstennahe Bereiche (Mindestabstand Berufsfischerei 1 sm von der Uferlinie) wo u. a. Meerforellen, Heringe, Hecht und Zander etc. laichen muss die berufliche Fischerei verboten werden, um das nachhaltige Angeln und den sinnvollen Angeltourismus besser fördern zu können.

  • Angeln und Angeltourismus ist grundsätzlich in allen Meeresgebieten, auch in Schutzgebieten, zuerst einmal zu erlauben.

  • Wo zeit- oder gebietsmäßig Angeln und Angeltourismus verboten werden soll, darf dies nur aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Expertise mit klaren Zielvorgaben geschehen (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).

  • Mögliche Angelverbote sind zeitlich zu befristen (max. 2 Jahre) und müssen automatisch auslaufen, wenn nicht durch einen vom Verbietenden zu bezahlenden unabhängigen, wissenschaftlichen Monitoring eine klare, dem Verbotsgrund entsprechende Verbesserung erreicht werden konnte (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).

  • Bootsvermietern und Angelguides mit eigenen Booten soll eine unkomplizierte, unbürokratische rechtssichere Möglichkeit zur Mitnahme von Anglern und Angeltouristen ermöglicht werden. Angelkutter müssen wieder unkomplizierte, bezahlbare und sinnvolle Zulassungen bekommen können.

  • Das Angeln für Kinder soll mit einer zusätzlichen Rute auf den Erlaubnisschein eines regulären Anglers kosten- und bürokratielos ohne jeden Schein/Erlaubnis möglich sein. Das Fanglimit bleibt für alle Personen zusammen bei dem der einen Erlaubniskarte/Scheines des Begleiters.

PS

Angeln als Wirtschafts- und Nachhaltigkeitsfaktor! USA sind weiter!

In Angling International wird 2023 klar kommuniziert wie wichtig Angler in den USA als Wirtschaftsfaktor sind. In Deutschland wird Angeln und Angeltourismus an Nord- und Ostsee durch anglerfeindliche Politik, Behörden und Verbände dagegen systematisch kaputt gemacht.

Zitate (ins Deutsche übersetzt)
Unschätzbare Daten für die Freizeitfischerei sind in einem neuen Bericht enthalten, der gerade von der American Sportfishing Association (ASA) veröffentlicht wurde.
Der Bericht – die 2023 Economic Contributions of Recreational Fishing: US Congressional Districts – enthüllt Informationen über die Teilnahme von Anglern und die wirtschaftlichen Auswirkungen in allen 50 Bundesstaaten und den 435 Kongressbezirken des Landes.

Zu den Ergebnissen gehört die Tatsache, dass 52,4 Millionen Angler 148 Milliarden US-Dollar zur Wirtschaftsleistung beitragen und 945.500 Arbeitsplätze im ganzen Land unterstützen sowie 1,8 Milliarden US-Dollar zum Naturschutz beitragen.

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Die Schlagzeilenstatistiken des Berichts umfassen die fünf Bundesstaaten mit der höchsten Wirtschaftsleistung – Florida 13,9 Mrd. USD, Texas 7,7 Mrd. USD, Kalifornien 6,2 Mrd. USD, Minnesota 4,2 Mrd. USD und Michigan 3,9 Mrd. USD.
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Der Staat mit dem höchsten Verhältnis von Anglern zur Bevölkerung ist Alaska mit erstaunlichen 64 %, gefolgt von Wyoming 58 %, South Dakota 48 %, Rhode Island 39 % und Oklahoma 37 %."

Quelle: https://angling-international.com/2023/03/09/invaluable-data-reveals-financial-worth-of-us-fishing-industry/


Weitere Infos zu den Benachteiligungen der Angler speziell auch durch Baglimit und Angelverbote findet ihr hier auf der Website: Zu mehr Infos>>


Da es nicht nur Salzwasser gibt habe ich im Artikel "Angelpolitische Forderungen für Angler, Angeln und Anglerschutz in Binnengewässern" angelpolitische Forderungen auch für Binnengewässer aufgelistet. Denn von Politik, Behörden und den sich für zuständig haltenden Naturschutzverbänden organisierter Sport- und Angelfischer in- und außerhalb des DAFV kommt bestenfalls die Verwaltung des augenblicklichen, für Angler und das Angeln insgesamt nicht positiven Standes. Aber keine konkreten Forderungen um Angler, Angeln und Anglerschutz zu stärken.
Daher hier einmal meine angelpolitischen Forderungen für die Zukunft. Ohne Rücksicht auf Bestehendes:

Meine angelpolitischen Forderungen für Angler, Angeln und Anglerschutz in Binnengewässern

350meinung

Gerne nehme ich weitere Punkte mit auf, sofern sie an mich herangetragen werden und sie gut argumentiert sind und zur Stärkung von Anglern, Angeln und Anglerschutz dienen.

  • Ausdrückliches, schriftliches, öffentliches Anerkennen durch Politik, Gesetzgeber und Behörden, dass Angeln eine sinnvolle und nachhaltige Freizeitbeschäftigung mit vielen sozialen, kulturellen, ökonomischen und ökologischen Vorteilen für die Gesellschaft ist.

  • Trennung in Gesetzen und Verordnungen und beim Management der Gewässer des nachhaltigen, sinnvollen und erlebnisorientierten Angelns einerseits und der rein entnahmeorientierten Fischerei und Gewässerbewirtschaftung andererseits.

  • Die grundsätzliche rechtliche Bevorzugung der nachhaltigen, sinnvollen und erlebnisorientierten Angler und des Angelns bei der Gewässernutzung. Denn die Angler bezahlen zum einen das Recht zu angeln. Darüber hinaus bezahlen sie zum anderen aber auch Hege und Pflege der Gewässer für Fischrechtinhaber und Gewässerbewirtschafter über die Erlaubnisscheine. Ebenfalls bieten sie daraus resultierend einen alle anderen Nutzungen (meist kostenlos, keine Pacht etc.) übertreffenden volkswirtschaftlichen Nutzen.

  • In jedem Gewässer das beangelbar ist müssen von den Bewirtschaftern Angelerlaubnisse ausgegeben werden. Auch Naturschutzvereine- und Verbände müssen an ihren Gewässern Angelerlaubnisse ausgeben.

  • Angelverbote dürfen in Schutzverordnungen aller Art nur mit einem genau definierten, verhältnismäßigen Schutzziel und befristet erlassen werden. Diese Schutzzieldefinition darf ausschließlich aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Untersuchungen mit klaren Zielvorgaben erlassen werden (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut oder Lobby-NGO´s aus dem Bereich des jeweiligen Schutzzweckes). Ein von den Verbietern zu bezahlendes Monitoring zur Erreichung der Ziele ist durchzuführen (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut oder Lobby-NGO´s aus dem Bereich des jeweiligen Schutzzweckes ). Bei Nichterreichen der Ziele ist aus Verhältnismäßigkeit das Angelverbot aufzuheben bzw. nicht zu erneuern.

  • Reguläres Angeln nach den Fischereigesetzen muss grundsätzlich als tierschutzkonform anerkannt werden. Daher wäre es sinnvoll, dass wie in England beim Tierschutzgesetz reguläres Jagen und Angeln zum Schutz der Angler von vorne herein explizit ausgenommen werden.

  • Grundsätzliche Entnahmegebote ohne Entscheidungsmöglichkeit der Angler selbst zur individuellen Verwertung dürfen im Sinne des Tierschutzgesetzes nur bei Nachweis einer Notwendigkeit der Hege (invasive Arten, Artenzusammensetzung etc.) erlassen werden. Sie dürfen nur begrenzt auf bestimmte Gewässer und einzelne Arten erlaubt sein. Die Nachweispflicht dazu liegt hier bei Fischrechtinhaber und/oder Gewässerbewirtschafter. Diese sind bei Entnahmegeboten auch in der Pflicht, Sammelstellen für Fische mit Entnahmegebot zu schaffen und zu bewirtschaften.

  • Die Entscheidung über das Zurücksetzen von Fischen liegt im Rahmen der Vorgaben der Bewirtschaftung und des Fischereirechtes/Verordnungen alleine beim Angler. Nur er kann erkennen und entscheiden, ob ein Fisch für ihn persönlich verwertbar ist. Ebenso kann nur erkennen, ob ein Fisch überhaupt überlebensfähig zurücksetzbar ist.

  • Nach Vorbild der Wetterschutz-Regelung des Landes Kärnten (Österreich) ist an allen Gewässern Deutschlands grundsätzlich die Verwendung eines geräumigen Wetterschutzes auch über Nacht zu erlauben. Erlaubt sind dabei ausdrücklich Anglerstuhl, Kühlmöglichkeit (Kühltasche) zur Aufbewahrung der gefangenen Fische, die zur Ausübung der Fischerei notwendigen Angelgeräte (Ruten, Rollen, Taschen, Köder etc.), handelsübliche Anglerliegen, handelsüblicher Schlafschutz, handelsübliche Böden etc.. Privatrechtliche Regelungen der Gewässerbewirtschafter gelten unabhängig davon.

  • Naturschutz darf wegen konkurrierender Gesetzgebung nicht als Zweck oder Ziel in Fischereigesetzen stehen. Dazu gibt es die Bundes- und Landesnaturschutzgesetze sowie lokale Verordnungen zu Schutzgebieten.

  • Die Fischereiaufsicht ist auf Kontrolle der staatlichen Regeln wie Landesfischereirecht und dazugehörende Verordnung beschränkt. Durchsetzen von darüber hinaus gehenden privatwirtschaftlichen Regeln hat alleine Sache der Fischrechtinhaber und/oder Gewässerbewirtschafter zu sein.

  • Hältern gefangener Fische in geeigneten Behältern auch zur Auswahl geeigneter Fische zum Mitnehmen und zurücksetzen der nicht optimal geeigneten Fische ins Fanggewässer muss zum Schutz der Bestände erlaubt sein.

  • Bund, Länder und Kommunen haben dafür zu sorgen, dass Angler Zufahrtswege zu Gewässern und ausreichend Parkmöglichkeiten haben.

  • Eine passende Anzahl an Park- und Angelplätzen für Menschen mit Einschränkungen sind vorzuhalten.

  • Um Kinder jeden Alters einfach ans Angeln heranführen zu können, soll in jedem Bundesland zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten in Landesfischereigesetz und dazu gehörender Verordnung das reine Mitangeln bei volljährigen, regulären Erlaubnisscheininhabern mit Zustimmung der Eltern oder Personensorgeberechtigten ohne Bürokratie (ohne Jugendfischereischein, Erlaubnisschein etc.) mit einer pro Kind kostenlosen, zusätzlichen Rute erlaubt sein. Es darf mit allen mitangelnden Kindern nicht mehr Fisch entnommen werden, als sie dem regulären Erlaubnisscheininhaber zustehen.

  • Erwachsene welche das Angeln ausprobieren wollen, sollen in jedem Bundesland zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten in Landesfischereigesetz und dazu gehörender Verordnung eine Schnupperangelmöglichkeit als reines Mitangeln bei regulären, volljährigen Erlaubnisscheininhabern ohne Bürokratie (ohne Fischereischein, Erlaubnisschein etc.) mit einer Rute der Erlaubnisscheininhabers erlaubt sein. Es darf nicht mehr Fisch entnommen werden, als sie dem regulären Erlaubnisscheininhaber zustehen.

Weiterer Artikel zum Thema Verbände und Forderungen:
"Eine kompetente Vertretung für Angler und das Angeln"


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