KOMMENTAR (und Forderungen)

teaser angelpolitische forderungen

Ich habe mehr als 20 Jahre Erfahrung im hauptberuflichem Angeljournalismus und der damit verbundenen Beobachtung der Angelpolitik in Deutschland. Daraus ergaben sich viele Kontakte, Gespräche und Diskussionen mit unzähligen Anglern, Verbands- und Vereinsfunktionären und Politikern. Aus diesen Erfahrungen und Gesprächen wiederum entstanden meine Forderungen für Angler, Angeln und Anglerschutz auch in Binnengewässern. Forderungen, die ich hier sowohl vor- wie zur Diskussion stellen möchte. Denn bisher sind solche konkreten angelpolitischen Forderungen seitens der Naturschutzverbände der organisierten Sport- und Angelfischerverbände in- und außerhalb des DAFV genauso Fehlanzeige wie seitens der Parteien, Ministerien und Behörden.

Angler brauchen angelpolitische Visionen

erlebnisAngeln ist Erlebnis und Entspannung, es ist sozial und kulturell, ökologisch und ökonomisch nachhaltig sowie sinn- und wertvoll!
Von Politik, Behörden und den sich für zuständig haltenden Naturschutzverbänden organisierter Sport- und Angelfischer in- und außerhalb des DAFV kommt bestenfalls die Verwaltung des augenblicklichen, für Angler und das Angeln insgesamt nicht positiven Standes. Aber keine konkreten Forderungen um Angler, Angeln und Anglerschutz zu stärken. Daher hier einmal meine angelpolitischen Forderungen für die Zukunft. Ohne Rücksicht auf Bestehendes.

Helmut Schmidt meinte einst ja, wer Visionen habe solle zum Arzt gehen.
Ich meine dagegen: Wer (angelpolitisch) keine Visionen mehr hat, der kann gleich aufgeben.
Um dann zu Politik, Behörden oder Verbänden gehen.
Denn das Weitermachen ohne weiterführende Visionen wäre dann nur Pflege des bestehenden schlechten Standes.
Statt im Sinne der Angler, des Angelns und des Anglerschutzes alles konstruktiv und anglerfreundlich zu modernisieren.

angelpolitische forderungenIn Ruhe das wertvolle, sinnvolle und nachhaltige Angeln genießen kann man nur auf gesicherter und anglerfreundlicher Rechtsgrundlage

Nur wer daher über das reine Verwalten und pure vermeintliche Gefahrenabwehr für Angler und das Angeln hinaus denkt, der kann auch real etwas Positives bewegen für Angler, Angeln und Anglerschutz. Wer aber immer nur auf den aktuellen Stand verweist und dabei vergisst, dass genau dieser schlechte Stand durch real existierende, nicht ansatzweise anglerfreundliche Politik, Behörden und die Verbände erst entstanden und zementiert wurden, der wird vermutlich weder etwas für Angler und das Angeln verbessern wollen, noch wird er sonstige Visionen zur positiven Stärkung der Angler haben.

Ich dagegen möchte ausdrücklich die Stärkung von Anglern, Angeln und Anglerschutz. Daher habe ich zum Beispiel schon im Artikel zum Niedergang des Meeresangelns in Nord- und Ostsee meine angelpolitischen Forderungen zum Meeresangeln postuliert.

Daran angelehnt habe ich nun auch diese Forderungen zum Angeln auch im Süßwasser erstellt.

Meine angelpolitischen Forderungen für Angler, Angeln und Anglerschutz in Binnengewässern

350meinung

Gerne nehme ich weitere Punkte mit auf, sofern sie an mich herangetragen werden und sie gut argumentiert sind und zur Stärkung von Anglern, Angeln und Anglerschutz dienen.

  • Ausdrückliches, schriftliches, öffentliches Anerkennen durch Politik, Gesetzgeber und Behörden, dass Angeln eine sinnvolle und nachhaltige Freizeitbeschäftigung mit vielen sozialen, kulturellen, ökonomischen und ökologischen Vorteilen für die Gesellschaft ist.

  • Trennung in Gesetzen und Verordnungen und beim Management der Gewässer des nachhaltigen, sinnvollen und erlebnisorientierten Angelns einerseits und der rein entnahmeorientierten Fischerei und Gewässerbewirtschaftung andererseits.

  • Die grundsätzliche rechtliche Bevorzugung der nachhaltigen, sinnvollen und erlebnisorientierten Angler und des Angelns bei der Gewässernutzung. Denn die Angler bezahlen zum einen das Recht zu angeln. Darüber hinaus bezahlen sie zum anderen aber auch Hege und Pflege der Gewässer für Fischrechtinhaber und Gewässerbewirtschafter über die Erlaubnisscheine. Ebenfalls bieten sie daraus resultierend einen alle anderen Nutzungen (meist kostenlos, keine Pacht etc.) übertreffenden volkswirtschaftlichen Nutzen.

  • In jedem Gewässer das beangelbar ist müssen von den Bewirtschaftern Angelerlaubnisse ausgegeben werden. Auch Naturschutzvereine- und Verbände müssen an ihren Gewässern Angelerlaubnisse ausgeben.

  • Angelverbote dürfen in Schutzverordnungen aller Art nur mit einem genau definierten, verhältnismäßigen Schutzziel und befristet erlassen werden. Diese Schutzzieldefinition darf ausschließlich aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Untersuchungen mit klaren Zielvorgaben erlassen werden (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut oder Lobby-NGO´s aus dem Bereich des jeweiligen Schutzzweckes). Ein von den Verbietern zu bezahlendes Monitoring zur Erreichung der Ziele ist durchzuführen (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut oder Lobby-NGO´s aus dem Bereich des jeweiligen Schutzzweckes ). Bei Nichterreichen der Ziele ist aus Verhältnismäßigkeit das Angelverbot aufzuheben bzw. nicht zu erneuern.

  • Reguläres Angeln nach den Fischereigesetzen muss grundsätzlich als tierschutzkonform anerkannt werden. Daher wäre es sinnvoll, dass wie in England beim Tierschutzgesetz reguläres Jagen und Angeln zum Schutz der Angler von vorne herein explizit ausgenommen werden.

  • Grundsätzliche Entnahmegebote ohne Entscheidungsmöglichkeit der Angler selbst zur individuellen Verwertung dürfen im Sinne des Tierschutzgesetzes nur bei Nachweis einer Notwendigkeit der Hege (invasive Arten, Artenzusammensetzung etc.) erlassen werden. Sie dürfen nur begrenzt auf bestimmte Gewässer und einzelne Arten erlaubt sein. Die Nachweispflicht dazu liegt hier bei Fischrechtinhaber und/oder Gewässerbewirtschafter. Diese sind bei Entnahmegeboten auch in der Pflicht, Sammelstellen für Fische mit Entnahmegebot zu schaffen und zu bewirtschaften.

  • Die Entscheidung über das Zurücksetzen von Fischen liegt im Rahmen der Vorgaben der Bewirtschaftung und des Fischereirechtes/Verordnungen alleine beim Angler. Nur er kann erkennen und entscheiden, ob ein Fisch für ihn persönlich verwertbar ist. Ebenso kann nur erkennen, ob ein Fisch überhaupt überlebensfähig zurücksetzbar ist.

  • Nach Vorbild der Wetterschutz-Regelung des Landes Kärnten (Österreich) ist an allen Gewässern Deutschlands grundsätzlich die Verwendung eines geräumigen Wetterschutzes auch über Nacht zu erlauben. Erlaubt sind dabei ausdrücklich Anglerstuhl, Kühlmöglichkeit (Kühltasche) zur Aufbewahrung der gefangenen Fische, die zur Ausübung der Fischerei notwendigen Angelgeräte (Ruten, Rollen, Taschen, Köder etc.), handelsübliche Anglerliegen, handelsüblicher Schlafschutz, handelsübliche Böden etc.. Privatrechtliche Regelungen der Gewässerbewirtschafter gelten unabhängig davon.

  • Naturschutz darf wegen konkurrierender Gesetzgebung nicht als Zweck oder Ziel in Fischereigesetzen stehen. Dazu gibt es die Bundes- und Landesnaturschutzgesetze sowie lokale Verordnungen zu Schutzgebieten.

  • Die Fischereiaufsicht ist auf Kontrolle der staatlichen Regeln wie Landesfischereirecht und dazugehörende Verordnung beschränkt. Durchsetzen von darüber hinaus gehenden privatwirtschaftlichen Regeln hat alleine Sache der Fischrechtinhaber und/oder Gewässerbewirtschafter zu sein.

  • Hältern gefangener Fische in geeigneten Behältern auch zur Auswahl geeigneter Fische zum Mitnehmen und zurücksetzen der nicht optimal geeigneten Fische ins Fanggewässer muss zum Schutz der Bestände erlaubt sein.

  • Bund, Länder und Kommunen haben dafür zu sorgen, dass Angler Zufahrtswege zu Gewässern und ausreichend Parkmöglichkeiten haben.

  • Eine passende Anzahl an Park- und Angelplätzen für Menschen mit Einschränkungen sind vorzuhalten.

  • Um Kinder jeden Alters einfach ans Angeln heranführen zu können, soll in jedem Bundesland zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten in Landesfischereigesetz und dazu gehörender Verordnung das reine Mitangeln bei volljährigen, regulären Erlaubnisscheininhabern mit Zustimmung der Eltern oder Personensorgeberechtigten ohne Bürokratie (ohne Jugendfischereischein, Erlaubnisschein etc.) mit einer pro Kind kostenlosen, zusätzlichen Rute erlaubt sein. Es darf mit allen mitangelnden Kindern nicht mehr Fisch entnommen werden, als sie dem regulären Erlaubnisscheininhaber zustehen.

  • Erwachsene welche das Angeln ausprobieren wollen, sollen in jedem Bundesland zusätzlich zu den bestehenden Möglichkeiten in Landesfischereigesetz und dazu gehörender Verordnung eine Schnupperangelmöglichkeit als reines Mitangeln bei regulären, volljährigen Erlaubnisscheininhabern ohne Bürokratie (ohne Fischereischein, Erlaubnisschein etc.) mit einer Rute der Erlaubnisscheininhabers erlaubt sein. Es darf nicht mehr Fisch entnommen werden, als sie dem regulären Erlaubnisscheininhaber zustehen.

Der Wahrheit halber muss man sagen, dass es auch in Deutschland einzelne positive Beispiele gibt, wie Angler konkret gefördert werden.  Nicht viele - aber immerhin! Solche real existierende Förderung und gerechtfertigte Bevorzugung von Anglern und Angeln beweist aber auch konkret, dass es rechtlich auch überall an anderen Orten möglich wäre.  Wenn es denn Vertreter für Angler und das Angeln  geben würde welche konkrete Forderungen für Angeln, Angler und Angler- statt Naturschutz stellen und versuchen würden, diese auch durchzusetzen.

angeln erwuenschtEs gibt Gewässerbewirtschafter, zum Teil Vereine und Verbände, meist aber Fischer, Firmen oder Genossenschaften, die bewusst Angler und das Angeln fördern. Wie hier an 2 Beispielen zu sehen ist, indem sie das Befahren oder Parken extra für Angler erlauben!

Klar ist, dass solche Forderungen wie die von mir hier für Diskussionen sorgen. Denn sie sind eindeutig nicht mehr auf Kompromiss aus. Das sollen sie aber auch nicht sein. Mit Kompromissbereitschaft sind Angler die letzten Jahrzehnte ja immer schlecht gefahren. Die jetzige schlechte Situation der Angler und des Angelns in Deutschland liegt auch mit an der Angst und daraus resultierender Appeasement-Politik der Naturschutzverbände organisierter Sport- und Angelfischer in- und außerhalb des DAFV gegenüber Politik, Behörden und richtigen Naturschutzverbänden.
Daher meine klaren, eindeutigen Forderungen pro Angler, Angeln und Anglerschutz.
Ich wünsche viel Spaß beim Diskutieren.

Klare Forderungen auch für Angler, Angeln und Anglerschutz in Nord- und Ostsee

450 achtung

Aus "Ruiniert: ANGELN an NORD- und OSTSEE"


Auch wenn das alles so geschehen ist und Politik, Behörden und Verbände gemeinsam gegen Angler, Angeln und Anglerschutz arbeiten, sollte man nicht einfach aufgeben und das schweigend zur Kenntnis nehmen.
Auch gegen anglerfeindliche Politik, Behörden und Verbände muss man die Stimme erheben!
Meine persönlichen Forderungen an die Anglerfeinde aus Politik, Behörden und Verbänden zum Meeresangeln an Nord- und Ostsee sind deshalb klar und hiermit öffentlich zur Kenntnisnahme und zum verbreiten:

      • Es muss eine klare Trennung kommen beim Management der Bestände in den Meeren der EU zwischen Angeln und Berufsfischerei.

      • Angeln und Angeltourismus muss als Zielvorgabe gefördert oder darf wenigstens nicht wie bisher behindert und aktiv benachteiligt werden.

      • Jegliche Subvention für die schädliche Fischerei muss eingestellt werden. Der Staat kann nicht mit Steuergeldern der Bürger so schädliche Praktiken subventionieren - weder über Europa, noch über den Bund, noch über die Länder!

      • Da Angler beim Ostseedorsch ein automatisches Baglimit haben (Angler können nur aktive und beißwillige Fische fangen und niemals wie mit Schleppnetzen ganze Schwärme) muss das Baglimit über Gesetze und Verordnungen fallen.

      • Quoten für die berufliche Fischerei müssen vom Angeln entkoppelt werden. Quoten für die Berufsfischerei für eine Fischart sollten zukünftig erst vergeben dürfen, wenn der Bestand dieser Fischart im „sicheren Bereich“ liegt. Bis eine Fischart diesen zu definierenden „sicheren Bereich“ erreicht hat, darf ausschließlich über Angeln und Angeltourismus diese Fischart befischt werden. Diese Definition darf ausschließlich aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Untersuchungen mit klaren Zielvorgaben eruiert werden (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).

      • Jede Fischart in der Ostsee muss entsprechend behandelt werden, auch Arten die bisher keiner Quote unterliegen wie die Meerforelle, Steinbutt, etc..

      • Es braucht dringend ein Verbot der umwelt- und klimaschädlichen Schleppnetzfischerei in der gesamten, so sensiblen Ostsee wie auch in der Nordsee.

      • Für alle Bereiche der Flussmündungen Boddengewässer und küstennahe Bereiche (Mindestabstand Berufsfischerei 1 sm von der Uferlinie) wo u. a. Meerforellen, Heringe, Hecht und Zander etc. laichen muss die berufliche Fischerei verboten werden, um das nachhaltige Angeln und den sinnvollen Angeltourismus besser fördern zu können.

      • Angeln und Angeltourismus ist grundsätzlich in allen Meeresgebieten, auch in Schutzgebieten, zuerst einmal zu erlauben.

      • Wo zeit- oder gebietsmäßig Angeln und Angeltourismus verboten werden soll, darf dies nur aufgrund unabhängiger, wissenschaftlicher Expertise mit klaren Zielvorgaben geschehen (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).

      • Mögliche Angelverbote sind zeitlich zu befristen (max. 2 Jahre) und müssen automatisch auslaufen, wenn nicht durch einen vom Verbietenden zu bezahlenden unabhängigen, wissenschaftlichen Monitoring eine klare, dem Verbotsgrund entsprechende Verbesserung erreicht werden konnte (keine Bundes- oder Landesinstitute wie z. B. Thünen-Institut).

      • Bootsvermietern und Angelguides mit eigenen Booten soll eine unkomplizierte, unbürokratische rechtssichere Möglichkeit zur Mitnahme von Anglern und Angeltouristen ermöglicht werden. Angelkutter müssen wieder unkomplizierte, bezahlbare und sinnvolle Zulassungen bekommen können.

      • Das Angeln für Kinder soll mit einer zusätzlichen Rute auf den Erlaubnisschein eines regulären Anglers kosten- und bürokratielos ohne jeden Schein/Erlaubnis möglich sein. Das Fanglimit bleibt für alle Personen zusammen bei dem der einen Erlaubniskarte/Scheines des Begleiters.

Weiterer Artikel zum Thema Verbände und Forderungen:

"Eine kompetente Vertretung für Angler und das Angeln"


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