Vertretung fuer Angler und Angeln

 

Verband, Verein, Stiftung oder auch eine Firma?

Ist es nicht eigentlich egal, wer letzten Endes die notwendige Arbeit für Angler und das Angeln im Bund und in Europa macht:
Verband, Verein, Stiftung oder auch eine Firma?

Fakt ist doch: Es MUSS geschehen und finanziert werden.

Fakt ist auch, wenn das Erfolg haben soll, benötigt es im Bund und in Europa im Gegensatz zu heute kompetente, zielgerichtete Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit für Angler und das Angeln.

Dazu muss man dann aber auch zuerst einmal Angeln als Begriff und Tätigkeit definieren:

Definition Angeln

Angeln ist zunächst nur der Versuch - als sinnvolle Freizeitbeschäftigung - mit Rute, Schnur und Köder Fische zu fangen.

 

Zielsetzung, Grundsatzpositionen, Subsidiarität

Das eigentliche Ziel einer "Vertretung für Angler und das Angeln" ist klar:

Die Förderung freien und eigenverantwortlichen Angelns im Rahmen möglichst wenig restriktiver Gesetze und nach dem Prinzip der Subsidiarität.Als kulturell und gesellschaftlich anerkannte, sowie rechtlich legitime Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen zur sinnvollen Freizeitbeschäftigung am Wasser.

Dazu muss eine Vertretung für Angler dann zuerst an der Beseitigung aller dem entgegenstehender Hindernisse, sowie das Einbringen im Sinne dieser Zielsetzung gegenüber allen politischen Organen, Verbänden und Organisationen anstreben und umsetzen.

Als Werkzeug kann dazu dann vor allem zielgerichtete Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit dienen. Um Gesellschaft, Medien und Politik die Vorteile des Angelns als solches näher zu bringen.


Keine weiteren Verbote und Einschränkungen

Die Forderung an die Politik wie an Behörden, welche mit Angeln zu tun haben, ist klar und eindeutig:

Jede Art von gesetzlichem oder behördlichen Angelverbot oder jede weitere Einschränkung von Anglern und dem Angeln über jetzt bestehende Regelungen hinaus, ob von EU, Bund, Verbänden oder Bewirtschaftergruppen (Genossenschaften, Hegegemeinschaften) etc. wird hinterfragt, auf reale Wirkung, negative Folgen etc. abgeklopft und nur zugelassen, wenn der Verbietende das zeitlich befristet, ein klare Zielsetzung damit verknüpft und diese auf seine Kosten in einem unabhängigen Monitoringprozeß begleiten lässt.
Wenn nicht relevante Verbesserungen der angemeldeten Ziele erreicht werden, wird die Maßnahme/Verbot spätestens nach erreichen der zeitlichen Begrenzung (max. 3 Jahre) ersatzlos gestrichen.

"Gesinnungs"vorschriften (Du darfst nur angeln zur Verwertung, sinnvoller Grund etc. ) werden grundsätzlich abgelehnt.

Denn Angeln an sich ist auf Grund seiner Vorteile in kultureller, ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht per se sinnvoll, wertvoll und zu fördern.

Nur der Angler kann letzten Endes selbst entscheiden, welchen Fisch er im Rahmen geltender Bestimmungen töten will, um ihn sinnvoll zu verwerten, oder welcher lebensfähig genug ist, um ihn zurück zu setzen. '
Vorschriften und Gesetze zur Entnahme aller nicht geschonten Fische sind zu bekämpfen und zu ersetzen zu durch fischbestandsschonendere Regelungen.

Bei Natur-, Arten-, Biotopschutz stärker europäische und internationale Sichtweise beachten und einzubringen.

Verhindern bzw. abschaffen deutscher Sonderwege, MAXIMAL EU-Vorgaben so umsetzen, wie von der EU vorgeschrieben.

Wo möglich, auch legale Ausweich- und Umgehungsmöglichkeiten schaffen.

Naturschutz

Angeln ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz § 1 (1), Satz 2 und 3, zu fördern.Abgeschlossene Gewässer (Kiesgruben, Weiher, kleinere abgeschlossene (Seen etc.) müssen nicht im Sinne des Naturschutzes bewirtschaftet werden.
Sie können auch gerade dazu dienen, den Angeldruck auf ökologisch empfindlichere Gewässer zu reduzieren.

Nachdrücklicher Einsatz für Angelanlagen und rein anglerisch bewirtschaftete Gewässer (Paylakes etc.) ist damit Voraussetzung.

Kooperation mit Naturschutzverbänden, um im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes (§ 1 (1), Satz 2 und 3) gemeinsame Konzepte zu erarbeiten und umzusetzen, sofern Naturschutzverbände zugeben (ob richtige oder die der organisierten Sport- und Angelfischerei), dass Angeln per se nicht naturschutzschädlich ist, sondern nur nicht gesteuerte Entnahme.


Tierschutz

Öffentliches Entgegentreten, wenn Tierrechtler/-schützer falsche Propaganda über Angler verbreiten.

Ziel, wie im englischen Tierschutzgesetz:

Traditionelle und kulturgeschichtliche Naturnutzung wie Jagd und Angeln ist wegen der impliziten Ethik („Waidgerechtigkeit“, gute fachliche Praxis) sowie der vielfältigen Vorteile für Gesellschaft und Natur nicht vom Tierschutzgesetz betroffen, um Rechtsirrtümer zu vermeiden.Vorrang von Natur- Biotop- und Artenschutz (nach BNatSchG § 1 (1), Satz 2 und 3) vor individuellem Tierschutz (vergleiche Schweiz) mit individueller Entscheidungsmöglichkeit der Angler


Kooperationen und Dialog

Wo möglich und sinnvoll und BEI AKZEPTIEREN DER GRUNDLINIEN HIER der jeweiligen Kooperationspartner ist die Kooperation mit Verbänden der Angler, mit Verbänden der organisierten Sport- und Angelfischerei, mit Verbänden des anglerfreundlichen Naturschutzes sowie mit allen Organisationen, welche die vielen Vorteile des Angelns an sich sehen (kulturell, ökologisch, ökonomisch, sozial) und unterstützen wollen, anzustreben und zu fördern.

Wissenschaft, sofern sie nachweisen kann, Zahlen und Fakten seriös zu erheben und zu interpretieren und nicht im Kern anglerfeindlich zu sein oder von Anglerfeinden finanziert zu werden, kann ein Dialogpartner sein.

Auch mit (wenigstens in Teilen noch) ernstzunehmenden, angelkritischen Gruppierungen ist der Dialog zu suchen, Standpunkte abzugleichen, Gemeinsamkeiten fest zu stellen, Unvereinbares aufzuzeigen.

Sektiererische Gruppen wie Tierrechtler etc, gehören explizit NICHT zu Dialogpartnern.

Wichtigst ist der Dialog mit Medien, Gesellschaft und Politk


Widerstand und Bekämpfung von Einschränkungen und Verboten

Sowohl fachlich in Zusammenarbeit mit geeigneten Landesverbänden der Angler oder der organisierten Angel- und Sportfischer wie auch als Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, indem über Angler- und Bürgerfeindlichkeit entsprechender Organisationen, Ministerien und Behörden offensiv aufgeklärt wird.


Insbesondere dann, wenn es geht um:

  • Angel- und Betretungsverbote
  • Weitere Einschränkungen von Gesetzgeber, Behörde, Verbänden jeder Art
  • Tierrechts/schutzorganisationen

Zusätzlich, wenn möglich:
Pool an Anwälten, die sich in Straf- und Fischereirecht auskennen
"Rechtsschutzversicherung" für Angler bez. ungerechtfertigten Anzeigen wie von Tierrechssektierern, etc..

Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit

Herausstellen der positiven Aspekte von Anglern und Angeln (kulturell, ökologisch, ökonomisch, sozial), das in strukturierter Öffentlichkeitsarbeit an alle Medien tragen und in strukturierter Lobbyarbeit in Politik, Ministerien und Behörden.

Herausarbeiten von Widersprüchen in der Argumentation von Anglerfeinden, aufzeigen deren Fehler (vor allem, wenn es die gleichen sind, welche Anglern vorgeworfen werden), Stärkung der "Expertise und Feldforschung in Gummistiefeln" (Angler merken oft lange vor der Wissenschaft oder Schützern, wenn was am Wasser nicht stimmt).

Konkrete Pressearbeit mit regelmäßiger Information aller relevanten Medien.

Einladungen relevanter Dialogpartner aus Medien, Gesellschaft und Politik zum praktischen Angeln (keine Wiederansiedlungs/Schützerprojekte etc.), praktisches Angeln, um denen begreiflich zu machen, wie toll Angeln ist.
Pflege der politischen Landschaft in BRD wie in Europa mit ALLEN Parteien in Bezug auf Angeln und Angler

Nicht zwangsweise notwendig, würde aber klares Zeichen setzen und wäre um Klassen besser als seltsame Messeauftritte des DAFV (bzw. seiner Vorgängerverbände) auf der Grünen Woche oder sonstwo:
Tag des Anglers
Es ist jährlich eine Veranstaltung auszurichten (evtl. auch im Rahmen einer Messe), bei dem der Angler des Jahres gekürt wird (für Leistungen, die das praktische Angeln fördern und unterstützen, NICHT für irgendwelche Naturschutzleistungen), der Angelverein des Jahres, der "Anglerfreundliche Politiker des Jahres" sowie einen Preis für Medien oder Organisationen, die sich in besonderer Weise ums Angeln verdient gemacht haben.


Eine Organisation oder Firma, welche diese Grundsätze beherzigt und als Handlungsmaxime nutzt, würde sowohl den Landesverbänden bei ihrer Arbeit helfen wie Vereine stützen.

Ebenso würde das den Weg öffnen, bisher nicht organisierte Angler zu gewinnen, um ein dem Angeln angemessenes, größeres Gewicht in Gesellschaft, Medien und Politik zu finden.


Weitere Artikel zum Thema:
"Ruiniert: ANGELN an NORD- und OSTSEE"

"Angelpolitische Forderungen für Angler, Angeln und Anglerschutz in Binnengewässern"


Thomas Finkbeiner


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