titel fischereiabgabe niedersachsen

In Niedersachsen steht die Einführung einer Fischereiabgabe im Raum. Der Anglerverband Niedersachsen hat nach vorliegenden Mails diese Idee der Ministerin (Grüne) nahegebracht, weil/obwohl die Grünen zuvor keine Fischereiabgabe wollten. Sowohl die Naturschutzverbände organisierter Angel- und Freizeitfischer als auch der Gesetzgeber, die Ministerien und Behörden scheinen jetzt diese Abgabe zu befürworten.
Die Motivationen dahinter scheinen klar zu sein:
Die Verbände sehen darin eine willkommene Möglichkeit, die Angler einmal mehr abzukassieren und zusätzliche, anstrengungslose Gelder zu generieren.
Jedes Bundesland wiederum kann über diese Finanzströme die Verbände gefügig halten – ganz nach dem Motto:
„Wes Brot ich ess, des Lied ich sing.“
Wie berechtigt diese Vermutung ist, zeigt sich bereits heute: Die Verbände erreichen schon jetzt erschreckend wenig für die Interessen der Angler, das Angeln an sich und den Anglerschutz. Stattdessen verharren sie in bürokratischen Hürden, hohen Kosten und immer neuen Verboten.

Zeitablauf zur Fischereiabgabe in Niedersachsen
ab 14. 10. 2022: Die Grünen wollten KEINE Fischereiabgabe
(Quelle: Wahlprüfstein Netzwerk Angeln zur Landtagswahl Niedersachsen)

16. 05. 2024: Der Anglerverband Niedersachsen bringt gegenüber der Ministerin (Grüne) die Fischereiabgabe ERSTMALS INS GESPRÄCH
(Quelle: Antwort auf Presseanfrage von Netzwerk Angeln an AVN)

ab 21.08.2024: Die Grünen sind plötzlich FÜR eine Fischereiabgabe aufgeschlossen
(Antwort auf Presseanfrage von Netzwerk Angeln an die Landtagsparteien)

ab 04.05. 2026: Ministerium (Grüne) FÜR Fischereiabgabe
(Quelle: Antwort auf Presseanfrage von Netzwerk Angeln an Ministerium)

Noch ist nichts entschieden bei der Fischereiabgabe in Niedersachsen, aber der Weg scheint klar

Niedersachsen gehört aktuell noch zu den drei vorbildlichen Bundesländern, die auf eine Fischereiabgabe verzichten. Bremen erhob eine solche Abgabe noch nie, während Sachsen sie im Jahr 2012 konsequent abschaffte. Die aktuellen Aussagen des sächsischen Ministeriums zur Ablehnung einer solchen Abgabe sind eindeutig:

  • Sinnlosigkeit: Mittel für Projekte lassen sich über alternative Wege akquirieren
  • Bürokratieaufwand: Der Aufwand bei Erhebung und Verwendung steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.

Dennoch hat der AVN – wohl auch zur eigenen Verbandsquerfinanzierung – beim Ministerium das Abkassieren aller Angler über eine Fischereiabgabe angeregt. Dies betrifft ausdrücklich auch die nicht in Verbänden organisierten Angler. Offizielle Angaben des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie des AVN bestätigen dies.
Wie immer, wenn Anglern unnötige oder gar anglerfeindliche Bürokratie und Kosten drohen, ist die Redaktion von Netzwerk Angeln an der Sache dran – in diesem Fall bereits seit 2022. Die nachfolgenden Fakten, Mails und Quellen dokumentieren das lückenlos.
DER EIGENTLICHE KRACHER:
Sowohl der Verband als auch das Ministerium bestätigen offen, dass mit der Fischereiabgabe gezielt auch nicht organisierte Angler zur Verbandsfinanzierung herangezogen werden sollen.
Es gibt aber nicht in Verbänden organisierte Fischrechtinhaber/besitzer (die Gewässer bewirtschaften).
Es sind auch Einzelpersonen, Fischer, Genossenschaften, Koppeln, verbandsfreie Vereine etc..


Der Zeitablauf zur Einführung der Fischereiabgabe in Niedersachsen

Netzwerk Angeln hat in allen Bundesländern über fünf Jahre hinweg vor den jeweiligen Landtagswahlen den zur Wahl stehenden Parteien die exakt gleichen Fragen gestellt – unsere bekannten Wahlprüfsteine. Fester Bestandteil dieses Fragenkatalogs waren auch die Fragen zur Fischereiabgabe.
Das Prinzip war simpel und konsequent:

  • In Bundesländern, in denen Angler bereits eine Abgabe zahlen müssen, fragten wir nach Plänen zur Abschaffung dieser Sonderabgabe.
  • In Bundesländern ohne eine solche Zusatzbelastung – wie eben Niedersachsen – wollten wir wissen, ob eine Einführung der Fischereiabgabe geplant oder angedacht ist.

Für das Land Niedersachsen war dies im Vorfeld der Landtagswahl 2022 der Fall.

Grüne 2022: KEINE Fischereiabgabe

Besonders aufschlussreich ist im Nachgang die damalige Aussage der Grünen. Diese positionierten sich zu einem Zeitpunkt GEGEN eine Abgabe, BEVOR der Anglerverband Niedersachsen (AVN) das Thema bei der späteren grünen Ministerin Miriam Staudte aktiv auf die Agenda gesetzt und forciert hatte.
Nachfolgend dokumentieren wir die offiziellen Antworten der aktuell vier im Niedersächsischen Landtag vertretenen Parteien aus dem Jahr 2022 zur Fischereiabgabe:
Original-Aussagen der aktuell im Landtag vertretenen Parteien zur Fischereiabgabe Niedersachsen 2022 ( Quelle: https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/657-wahlpruefstein-angeln-niedersachsen-2022.html )

Grüne - Wir treten auch weiterhin NICHT für die Erhebung einer Fischereiabgabe ein!

SPD - Derzeit gibt es in Niedersachsen seitens der SPD KEINE Pläne für die Einführung einer Fischereiabgabe.

CDU - Die Fischereiabgabe ist derzeit politisch KEIN Thema und wird von uns nicht weiterverfolgt. Durch eine Fischereiabgabe könnte das Hobby Angeln gefährdet werden.

AFD - Die AfD Niedersachsen ist GEGEN eine Fischereiabgabe

16.05. 2024, der Anglerverband Niedersachsen wird aktiv

Nachdem das Minsterium (Ministerin Miriam Staudte, Grüne) gegenüber Netzwerk Angeln klargestellt hatte, dass der Impuls zu einer Fischereiabgabe in Niedersachsen direkt vom AVN auf einem parlamentarischen Abend an sie herangetragen wurde, gaben wir dem Verband die Chance zur Stellungnahme. Nach Erinnerung/Nachfrage unsererseits ging letztlich eine Antwort ein.
Der zeitliche Ablauf ist ein Polit-Krimi:
Nachdem 2022 keine Partei etwas von einer Abgabe wissen wollte, sprach am 16.05.2024 der AVN bei Ministerin Staudte vor, thematisierte von sich aus die Fischereiabgabe und brachte die Politikerin nach deren eigener Aussage überhaupt erst dazu, sich aktiv mit der Einführung zu beschäftigen.
Das entscheidende Zitat aus der Stellungnahme des Verbandes:
„Wir haben die Fischereiabgabe in Niedersachsen auf unserem Parlamentarischen Abend am 16.05.2024 in einem Impulsvortrag thematisiert.“
Dieses „Thematisieren“ geschah ohne jede politische Notwendigkeit (siehe oben, KEINE Partei wollte bis dahin eine Fischereiabgabe!). Augenscheinlich ging es dem AVN hier primär um die Erschließung neuer Finanzierungsquellen durch den Staat.

Hinweis: Die vollständige E-Mail findet ihr in ungekürzter Version am Ende dieses Artikels.

August 2024 - Die 180-Grad-Wende der Regierungsparteien

Nachdem Netzwerk Angeln von den konkreten Plänen erfahren hatte, hakten wir im August 2024 erneut bei den Landtagsparteien nach. Das Ergebnis unserer Recherche deckte eine drastische Kehrtwende bei den Regierungsparteien auf, nachdem der AVN das Thema bei der Ministerin platziert hatte:
Nachfolgend dokumentieren wir die konkreten Antworten aus den jeweiligen E-Mails.
Grüne - (zuvor klar dagegen, nun mit viel Text zur Rechtfertigung):
„Es lässt sich grundsätzlich feststellen, dass die meisten Angelvereine in Niedersachsen mit großem Engagement die Pflege der von ihnen genutzten Gewässer übernehmen. Der Naturschutz ist dabei ein zentraler Bestandteil der Ausbildung von Anglerinnen und Anglern. Dennoch zeigt sich, dass viele unserer Binnengewässer in einem besorgniserregenden ökologischen Zustand sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf – nicht zuletzt auch im Interesse der Angelverbände selbst, denn nur intakte Gewässer können stabile Fischpopulationen und damit nachhaltiges Angeln ermöglichen.
Der Erfolg einer möglichen Fischereiabgabe hängt maßgeblich von ihrer Ausgestaltung ab. Sofern man diese begrüßt, sollte sie so bemessen sein, dass sie für alle Anglerinnen und Angler erschwinglich bleibt und das Angeln weiterhin für alle zugänglich ist. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Mittel zweckgebunden ausschließlich für Projekte zur Verbesserung der Binnengewässer verwendet werden. Mit der Jagdabgabe haben wir seit Jahren eine akzeptierte Regelung, die dem Naturschutz und den Jagenden ganz konkret zugutekommt. Unter diesen Bedingungen kann eine Fischereiabgabe sinnvoll sein, da sie eine faire Beteiligung aller Anglerinnen und Angler an der Pflege unserer Gewässer ermöglicht – und nicht nur derjenigen, die in engagierten Fischereiverbänden organisiert sind.“

SPD - (ebenfalls umgekippt):
„Wir stehen einer möglichen Fischereiabgabe nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Neben der Höhe wäre für uns vor allem wichtig, für welche Zwecke diese Einnahme eingesetzt werden soll. Hierzu stehen wir in einem engen Austausch mit den Verbänden und dem zuständigen Ministerium. Diese Gespräche befinden sich allerdings in einem frühen Stadium.
Die niedersächsische Landes-SPD teilt im Übrigen diese Position.“

CDU - (konsequent geblieben):
„Sehr geehrter Herr Finkbeiner, an unserer Haltung hat sich nichts geändert, unsere Antwort ist noch aktuell.“ 

AFD - (konsequent geblieben):
„An unserer ursprünglichen Position hat sich nichts geändert. Die AfD Niedersachsen ist gegen eine Fischereiabgabe.“

Hinweis: Die vollständigen E-Mails aller Parteien findet ihr in ungekürzter Version am Ende dieses Artikels

2026  Aussagen Ministerium, Anglerverband Niedersachsen und Weser-Ems

Wir haben die Mails und Nachfragen seit 2022. Hier kommen nun die aktuellen Aussagen zur Fischereiabgabe und den Vorgängen aus den Mails 2026, die sich teilweise auch auf diese frühere Zeit beziehen.
Gefragt haben wir dazu das Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, den Anglerverband Niedersachsen und Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems.

Hinweis: Die vollständigen E-Mails findet ihr in ungekürzter Version am Ende dieses Artikels.

AVN, Ministerium und Weser-Ems: Nur ahnungslos und arrogant oder auch anglerfeindlich?

Während in anderen Bundesländern mit der Fischereiabgabe wenigstens noch der Eindruck erweckt wird, als könne sich jeder um die Gelder bewerben – und nicht nur die Naturschutzverbände organisierter Freizeit- und Angelfischer wie der AVN oder Weser-Ems, ist dies in Niedersachsen klar anders.
Sowohl das Ministerium wie auch der Anglerverband Niedersachsen postulieren unmissverständlich, dass es ihnen hier im Kern um eine Verbandsquerfinanzierung für Naturschutz geht.
Zitat Ministerium:
Mit einer Fischereiabgabe ist gewährleistet, dass auch die nicht organisierten Anglerinnen und Angler einen Beitrag zur wichtigen gemeinwohlorientierten Arbeit der Verbände leisten.
Zitat AVN:
Damals hielt es die Ministerin selbst für "logisch", eine Fischereiabgabe einzuführen, weil ja offenbar mehrere 10.000 nicht organisierte Angler in Niedersachsen von den ehrenamtlichen Leistungen zahlreicher Vereine und der Interessenvertretung ihrer Verbände profitierten, ohne selbst etwas zum Fischarten- und Gewässerschutz oder zur Förderung des Angelns beizutragen.

Zitat Weser-Ems:
Seit mehr als acht Jahren ist mit der Überarbeitung der Fischereigesetze das Thema Fischereiabgabe ein Thema gewesen. Dieses wurde dann von beiden Verbänden, also vom Anglerverband Niedersachsachsen sowie vom Angelfischerverband Weser-Ems zur Diskussion gebracht. Unser Verband sieht, wenn denn eine jährliche Abgabe erhoben werden sollte, als äußerst positiv an, dass auch die Angler, die nicht in den beiden Verbänden organisiert sind, aber natürlich von Einbürgerungsmaßnahen , Renaturierungen usw. profitieren, einen Beitrag leisten.


Von den laut Wissenschaft und Meinungsforschungsinstituten zwischen 6 und 7 Millionen Anglern ( = Zahlern) aus Deutschland sind jedoch lediglich ca. 15 % zwangsweise und mittelbar über ihre Vereine ( = Mitglieder) in den Landesverbänden organisiert.
Das bedeutet im Umkehrschluss: Die überwältigende Mehrheit der Angler steht außerhalb dieser Strukturen. Dazu dürfen an vielen der Gewässer, die von den Verbänden und Verbandsvereinen bewirtschaftet werden, Gastangler nicht einmal angeln.
Wie man vor diesem Hintergrund auf die Idee kommen kann, dass ALLE Angler diese Landesverbände mitfinanzieren müssen – wie es der Anglerverband Niedersachsen, das Ministerium und Weser-Ems vehement behaupten –, muss zutiefst hinterfragt werden.
Es stellt sich die Formel auf: Ist das bloße Ahnungslosigkeit, bereits nackte Arroganz oder im Kern schon handfeste Anglerfeindlichkeit?

Dass in vielen Ländern aus der Fischereiabgabe auch z. B. Verbandszeitschriften mitfinanziert werden, ist ebenfalls ein Unding. Ein dokumentiertes Beispiel sind die pro Jahr ca. 150.000 Euro für die Zeitschrift des Landesanglerverbandes Brandenburg, Zitat aus Drucksache 6/2035, Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 744 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 6/1766:
„12.Bei einer Förderung in Höhe von 204.113,09 Euro im Jahr 2012 lag der Anteil der Förderung aus der Fischereiabgabe an den Gesamtkosten der Zeitschrift „ Der märkische Angler“ bei 76%. a. Entspricht diese Förderung nach Art und Höhe den gesetzlichen Anforderungen des §22 Absatz 2 BbgFischG?“

Ein für alle fassbarer Vergleich zeigt den Irrsinn:
Wenn man einkaufen will, muss man schließlich auch nicht zuerst eine staatliche Abgabe an den Einzelhandelsverband entrichten, nur um überhaupt die Erlaubnis zum Shoppen zu erhalten.

Die Arroganz und Anglerfeindlichkeit des Ministeriums

Dass der Staat bei diesem Spiel mitmacht, verwundert kaum – erst recht, wenn es sich um ein grün geführtes Ministerium handelt. Diese Partei ist allgemein nicht gerade für anglerische Basisnähe oder besondere Anglerfreundlichkeit bekannt.
Das strategische Ziel dahinter ist offensichtlich: Über das Ausschütten von Geldern, die man zuvor den Anglern per Zwangsabgabe abgeknöpft hat, soll die Macht über die Naturschutzverbände organisierter Freizeit- und Angelfischer ausgebaut und gefestigt werden.
Frei nach dem Motto „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“, lassen sich die Verbände so noch ein ganzes Stück mehr auf reinen Natur- statt zuerst auf Anglerschutz trimmen.

Die Arroganz und Ahnungslosigkeit des Anglerverband Niedersachsen

Wenn der Verband seine eigene Arbeit für so unverzichtbar hält, gleichzeitig aber nicht einmal alle Angler an seinen Gewässern (und den Gewässern seiner Vereine) angeln dürfen, gibt es absolut keinen sachlichen Grund, pauschal alle Angler für diese verfehlte Verbandspolitik abzukassieren.

Denn die Logik ist simpel:
Würde der AVN gute und überzeugende Arbeit für Angler, Angeln und Anglerschutz leisten, dann würden dem Verband die neuen Mitglieder ( = Zahler) die Bude einrennen. Er hätte eine solche staatlich erzwungene Querfinanzierung über eine Abgabe überhaupt nicht nötig.

Stagniert die Mitgliederzahl oder geht zurück, müsste der Verband seine Beiträge aber eigenständig und intern anpassen – schließlich profitieren von der Verbandsfinanzierung am Ende auch nur die eigenen Verbandsmitglieder. Würde die Führung des AVN eine Politik betreiben, die den Namen Anglerschutz verdient, würden die Angler an der Basis (also die tatsächlichen Zahler in den Vereinen) diese Beiträge sicherlich auch gerne und ohne staatlichen Zwang entrichten.

Dass der Verband sich augenscheinlich einerseits für so wichtig hält, dass für ihn die Gesamtheit aller Angler zur Kasse gebeten werden darf, und er sich dafür andererseits freiwillig unter die Knute eines nicht anglerfreundlichen Ministeriums stellt, entlarvt die tiefe Basisferne, Arroganz und Ignoranz des Anglerverbandes Niedersachsen. Ob man hier bereits von systematischer Anglerfeindlichkeit sprechen muss, mag jeder Leser für sich selbst beurteilen.

Die Arroganz und Anglerfeindlichkeit des Angelfischerverband im Fischereiverband Weser-Ems

Nachdem sowohl das Ministerium als auch der AVN glaubhaft und übereinstimmend dargelegt haben, dass der AVN das Thema Fischereiabgabe in Gesprächen mit der Ministerin aufgebracht und Weser-Ems dem am 16.05.2024 zugestimmt hat, gehört es zur journalistischen Pflicht, auch beim Verband Weser-Ems nachzufragen.

Augenscheinlich haben wir bei Weser-Ems – dem deutlich kleineren der Verbände in Niedersachsen, der zudem noch ausgeprägter auf dogmatischen Naturschutz statt auf echten Anglerschutz setzt als der AVN – einen empfindlichen Nerv getroffen.

Obwohl außer Weser-Ems laut den Aussagen von Ministerium und AVN niemand etwas davon mitbekommen haben will, behauptet der Verband nun, das Thema bereits vor acht Jahren in die politische Diskussion eingebracht zu haben. Da sich jedoch vor der Landtagswahl 2022 keine der im Landtag vertretenen Parteien für eine solche Abgabe ausgesprochen hat (wie unsere Wahlprüfsteine zur Landtagswahl 2022 eindeutig belegen), bleiben nur zwei Schlüsse:
- Entweder hat Weser-Ems in seiner Antwort die Fakten durcheinandergebracht,
- oder der Verband hat politisch bis dato schlichtweg überhaupt nichts erreicht.

Die übereinstimmenden und datierten Aussagen des Ministeriums und des AVN mit dem Einbringen des Themas am 16.05.2024 sind jedenfalls deutlich glaubwürdiger.

Als absolut glaubhaft nehmen wir aus dem Antwortschreiben von Weser-Ems hingegen etwas anderes mit:
Auch dieser Verband will alle Angler – ausdrücklich auch die nicht in Vereinen organisierten – für seine eigenen Verbandszwecke pauschal abkassieren. Anstatt durch bessere Arbeit und echten Einsatz für das Angeln zu überzeugen, um so neue Mitglieder zu gewinnen und die eigenen Beiträge ehrlich zu erwirtschaften, setzt man lieber auf staatlich verordnete Zwangsabgaben.

Abseits dieses Offenbarungseids in Sachen Angler, Angeln und Anglerschutz scheint der Fischereiverband Weser-Ems für das weitere Verfahren und das Thema Fischereiabgabe nicht mehr relevant zu sein.

Die Lösung statt einer Fischereiabgabe gegen die Angler

Da es bei den Projekten augenscheinlich ausschließlich um die Gewässer der Verbände und ihrer Vereine sowie um diejenigen Gastangler gehen soll, die dort überhaupt eine Angelerlaubnis erhalten, wäre ein ganz anderes Modell sinnvoll und gerecht:
Nur dieser konkret profitierende Personenkreis darf zur Finanzierung herangezogen werden!
Dies ließe sich vollkommen unbürokratisch und ohne staatlichen Wasserkopf lösen:
Über einen zweckgebundenen Aufschlag beim Verkauf der Angelerlaubnisse (Gastkarten/Erlaubnisscheine für Mitglieder) für die Verbandsgewässer und die Gewässer der Mitgliedsvereine.
Statt also eine neue, nutzlose Bürokratie für Staat und Angler aufzubauen, nur um flächendeckend Kasse zu machen und politischen Einfluss auf die Verbände auszuüben (wes Brot ich ess..), wäre dies der einzig ehrliche Weg im Sinne der Angler, des Angelns und des Anglerschutzes.

Keine Demokratie im AVN: Alles ohne Rücksprache bei Gremien und Vereinen?

Mehrere Vereine, Vereinsfunktionäre und sogar Regionalleiter, die im Anglerverband Niedersachsen (AVN) organisiert sind, suchten den Kontakt zu uns. Auslöser war unser Hinweis in der Facebook-Gruppe (zum Beitrag auf Facebook), dass ein umfassender Artikel zu diesem Thema auf Netzwerk Angeln erscheinen wird.
Die klare Forderung der Betroffenen: Wir sollen thematisieren, dass es der AVN-Führung beim Thema Fischereiabgabe massiv an innerverbandlicher Demokratie und transparenter Information fehlen ließ.

  • Der Vorwurf aus den eigenen Reihen: Die Vereine wurden vorab laut deren Angaben überhaupt nicht darüber informiert, dass der AVN dieses sensible Thema von sich aus bei der Ministerin platziert hat oder nach ihrer Meinung dazu gefragt.
  • Die Nebelkerze: Im Nachgang wurde intern angeblich behauptet, die Einführung der Abgabe sei eine reine Idee der Ministerin gewesen. Dass der Impuls nachweislich direkt vom Verband ausging, haben wir im oberen Teil dieses Artikels bereits lückenlos belegt.

Warum das ein internes AVN-Verbandsproblem bleiben muss

So kritikwürdig dieses intransparente Vorgehen der Verbandsspitze gegenüber ihren eigenen Mitgliedern auch sein mag:
Für uns als Netzwerk Angeln ist diese interne, vereinspolitische Debatte an dieser Stelle kein zentrales Thema.
Unsere Haltung dazu:
Während die geplante Fischereiabgabe alle Angler in Niedersachsen direkt und finanziell betrifft, ist die mangelnde Demokratie im AVN ein reines Strukturproblem, das nur die dort organisierten Mitglieder tangiert.
Die unzufriedenen Vereine und Verbandsangehörigen müssen diese Baustelle selbst mit ihrer (haupt- wie ehrenamtlichen) Verbandsleitung ausfechten. Am Ende des Tages steht es jedem Verein und jedem Einzelnen frei, die Konsequenzen zu ziehen – denn auch die Kündigung der Mitgliedschaft im Verband ist jederzeit eine Option.
Unser Fokus bleibt ohne Wenn und Aber auf dem Schutz aller Angler und der möglichst freien Ausübung des Angelns.

Ob und wie das im Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems gehandhabt wurde, entzieht sich unserer Kenntnis.

Mein Fazit Zur Fischereiabgabe in Niedersachsen und dem Verhalten von Verband und Ministerium

Als sich der Landessportfischerverband Niedersachsen im Jahr 2016 in Anglerverband Niedersachsen umbenannte, war ich als Gastredner bei der Hauptversammlung vor Ort (das Video dazu findest du unten). Damals hatte ich den Eindruck, dass sowohl der haupt- als auch der ehrenamtliche Vorstand endlich begriffen hatten, worauf es ankommt:
Ein von Anglern finanzierter Verband muss an erster Stelle die Interessen des Anglerschutzes vertreten – und erst danach kommen Naturschutzbelange.

Am Ende meiner damaligen Rede habe ich die Vereine und ihre Mitglieder explizit gewarnt:
Sie müssten gut aufpassen, dass sich der Verband nicht irgendwann wieder in einen reinen Naturschutzverband zurückentwickelt. Diese Warnung hat sich, wie man am aktuellen Thema um die Fischereiabgabe sieht, leider als prophetisch erwiesen.

Die Antworten der Ministerin und des AVN wie auch von Weser-Ems auf unsere Anfragen machen klar:
Die Verbände scheinen lieber die Angler für allgemeine Naturschutzbelange abzukassieren – und die organisierten Angler seiner Mitgliedsvereine über Beitrag und Abgabe sogar doppelt zu belasten –, anstatt konsequent gegen immer neue Kosten und Einschränkungen für das Angeln zu kämpfen.

Ich finde diese Entwicklung zutiefst bedauerlich. Die geplante Fischereiabgabe ist schädlich für alle Angler. Die Haltung, die aus den E-Mails der Verbände und des Ministeriums gegenüber der Anglerschaft spricht, ist schlichtweg unterirdisch.
Egal, ob diese Fischereiabgabe am Ende kommt oder nicht:
Netzwerk Angeln wird auch in Zukunft solche gegen Angler gerichteten Machenschaften recherchieren und konsequent öffentlich machen.

Zum Video:
screenshot avn rede finkbeiner

Der Mailverkehr mit Ministerium, Verbänden und Parteien

Nachfolgend die Mails mit unseren Fragen und die Antworten von Parteien, Verbänden und Ministerium.

2024, Nachfragemail von Netzwerk Angeln an die Parteien im Landtag zur Fischereiabgabe und die Antworten der Parteien

Unsere Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren, 

in Niedersachsen wird es ein neues Fischereigesetz und eine neue Binnnenfischereiordnung geben.

Hat sich seit unserer letzten Befragung ihrer Partei zur Landtagswahl 2022 ihre politische Haltung zu einer Fischereiabgabe geändert (https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/657-wahlpruefstein-angeln-niedersachsen-2022.html)?

Wenn ja, wie steht ihre Partei einer Fischereiabgabe aktuell gegenüber?

Zitat
Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"
3:
Da es in Niedersachsen keine Fischereiabgabe gibt ist hier die Frage ob ihre Partei dafür steht weiter keine Fischereiabgabe zu erheben, um den oben beschriebenen Problemen aus dem Weg zu gehen? [1, gesamte Frage]

Antwort jeweilige Partei

Zitat aus Artikel
 Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.
 
Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis zum 16.08. 2024 beantworten könnten.
 
Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.
 
Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
 
Viele Grüße, Thomas Finkbeiner

[1, gesamte Frage]

Thema Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt

Obwohl die Gelder der Fischereiabgabe teilweise scheinbar korrekt ausgegeben werden (nach den Verordnungen der Länder), widersprechen sie meist den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Kriterien.Insbesondere bei den Punkten:
>Gruppenhomogenität
> Besondere Finanzierungsverantwortung / Sachnähe der Abgabepflichtigen zum Erhebungszweck
> Gruppennützigkeit der Verwendung des Abgabeaufkommen
> Periodische Legitimation der Sonderabgabe

Obwohl die Fischereiabgabe fast ausschließlich von Anglern aufgebracht wird, werden damit oft Projekte aus dem Natur-, Tier- oder Artenschutz bezahlt. Statt dass sie dem Angeln zugute kommen.
Dabei dürfen Angler rechtlich nicht einmal für Bewirtschaftung und damit auch nicht für Natur- und Artenschutz zuständig sein, das obliegt den Gewässerbewirtschaftern.

Nur ein kleiner Bruchteil der Angler ist in Deutschland in Fischereiverbänden organisiert (unter 20 %). Dennoch werden aus der Fischereiabgabe fast ausschließlich Projekte und Mitarbeiter der Fischereiverbände quersubventioniert.Statt dass etwas konkret für Angler und Angeln allgemein getan wird, die das ja bezahlen müssen.Da meist noch diese Verbände selber in den Ausschüssen/Gremien zur Vergabe der Gelder sitzen, hat dies - milde ausgedrückt - den Anschein einer Selbstbedienung zu Lasten der Angler.

Man sollte daher mit den Geldern aus der Fischereiabgabe ausschließlich Projekte für Angler und das Angeln fördern (die ja die Fischereiabgabe fast zu 100% aufbringen).
> Förderung von Kursen fürs praktische Angeln
> Studien über positive Wirkungen von Angeln
> Gezielte Öffentlichkeitsarbeit für das Angeln, unabhängig von Vereinen und Verbänden
> Einrichtung von barrierefreien Angelplätzen, auch abseits von Vereinsgewässern (frei zugänglich)
> Zuschüsse zu Fischereischeinkursen oder -prüfungen

Unsere Fragen zu "Fischereiabgabe - das Geld wird falsch eingesetzt"

3.:
Da es in Niedersachsen keine Fischereiabgabe gibt ist hier die Frage ob ihre Partei dafür steht weiter keine Fischereiabgabe zu erheben, um den oben beschriebenen Problemen aus dem Weg zu gehen?

Die Antworten der einzelnen Parteien

Grüne

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
unten erhalten Sie, wie versprochen, die Antwort auf Ihre Anfrage zur Fischereiabgabe. Sie stammt von Pascal Leddin, Sprecher für Agrarpolitik und Fischerei der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im niedersächsischen Landtag, den Sie für Rückfragen gerne kontaktieren können.

„Es lässt sich grundsätzlich feststellen, dass die meisten Angelvereine in Niedersachsen mit großem Engagement die Pflege der von ihnen genutzten Gewässer übernehmen. Der Naturschutz ist dabei ein zentraler Bestandteil der Ausbildung von Anglerinnen und Anglern. Dennoch zeigt sich, dass viele unserer Binnengewässer in einem besorgniserregenden ökologischen Zustand sind. Hier besteht dringender Handlungsbedarf – nicht zuletzt auch im Interesse der Angelverbände selbst, denn nur intakte Gewässer können stabile Fischpopulationen und damit nachhaltiges Angeln ermöglichen.
Der Erfolg einer möglichen Fischereiabgabe hängt maßgeblich von ihrer Ausgestaltung ab. Sofern man diese begrüßt, sollte sie so bemessen sein, dass sie für alle Anglerinnen und Angler erschwinglich bleibt und das Angeln weiterhin für alle zugänglich ist. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Mittel zweckgebunden ausschließlich für Projekte zur Verbesserung der Binnengewässer verwendet werden. Mit der Jagdabgabe haben wir seit Jahren eine akzeptierte Regelung, die dem Naturschutz und den Jagenden ganz konkret zugutekommt. Unter diesen Bedingungen kann eine Fischereiabgabe sinnvoll sein, da sie eine faire Beteiligung aller Anglerinnen und Angler an der Pflege unserer Gewässer ermöglicht – und nicht nur derjenigen, die in engagierten Fischereiverbänden organisiert sind.“

Freundliche Grüße
Sören Creutzig

SPD

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
 
vielen Dank für Ihre Frage:
 Steht Ihre Partei weiter dazu keine Fischereiabgabe zu erheben, um den [in Ihrem Artikel] beschriebenen Problemen aus dem Weg zu gehen?
 
die unsere fischereipolitische Sprecherin der Fraktion, Karin Logemann, wie folgt beantworten möchten:
 „Wir stehen einer möglichen Fischereiabgabe nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. Neben der Höhe wäre für uns vor allem wichtig, für welche Zwecke diese Einnahme eingesetzt werden soll. Hierzu stehen wir in einem engen Austausch mit den Verbänden und dem zuständigen Ministerium. Diese Gespräche befinden sich allerdings in einem frühen Stadium.“
 
Die niedersächsische Landes-SPD teilt im Übrigen diese Position.
 
Mit freundlichen Grüßen,
Klaus Wieschemeyer
Pressesprecher

CDU

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
 
an unserer Haltung hat sich nichts geändert, unsere Antwort ist noch aktuell.
 
Beste Grüße
 
Ralph Makolla

AfD

Lieber Herr Finkbeiner,
 vielen Dank für Ihre Anfrage. Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag, Alfred Dannenberg, beantwortet Ihre Frage wie folgt:
„An unserer ursprünglichen Position hat sich nichts geändert. Die AfD Niedersachsen ist gegen eine Fischereiabgabe.“  

Herzliche Grüße 
Lydia Simal
Pressereferentin

2026, Die Anfrage von Netzwerk Angeln an das Niedersächsische Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Fischereiabgabe Niedersachsen und die Antwort

Sehr geehrte Frau Ministerin Staudte, 
sehr geehrte Damen und Herren, 

als das relevante Fachmedium für Angler, Angeln und Anglerschutz (www.Netzwerk-Angeln.de, siehe auch Anhang) befassen wir uns auch intensiv mit der bürokratischen Belastung und der Kostenstruktur im deutschen Fischereiwesen.

Mehrere Bundesländer beweisen bereits in der täglichen Praxis, dass das Instrument der Fischereiabgabe – oft als überbürokratisiert kritisiert – problemlos verzichtbar ist.
Während Bremen und Niedersachsen traditionell auf diese Abgabe verzichten, liefert der Freistaat Sachsen seit der Abschaffung im Jahr 2012 wertvolle Langzeiterfahrungen.
Die Aussagen des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) zu unserer aktuellen Anfrage sind eindeutig:

  • Die Fischereiabgabe produziert nur unnötige Bürokratie.
  • Gelder für die bis zur Abschaffung der Fischereiabgabe finanzierten Projekte sind aus anderen Quellen problemlos und mit weniger Bürokratie zu generieren. 

Hier wörtliche Zitate aus der Antwort des SMEKUL:
„Im Rahmen der Änderung des Sächsischen Fischereigesetzes im Jahr 2012 wurde aus Gründen der Entbürokratisierung und der Verwaltungsvereinfachung die Erhebung der Fischereiabgabe bei der Vergabe der Fischeischeine abgeschafft. Der hauptsächliche Grund für die Abschaffung der Fischereiabgabe war der hohe bürokratische Aufwand für Behörden und Antragsteller, welcher mit der Beantragung und der Verwendung der Mittel der Fischereiabgabe verbunden war.
…………………
Es werden derzeit keine Gründe zur Wiedereinführung der Fischereiabgabe gesehen. Mit den EU-Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und einer Kofinanzierung des Landes können aktuell über die Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023) gleichartige Projekte und Initiativen im Fischereiwesen und der Fischereiforschung unterstützt werden, wie dies mit den Mitteln der Fischereiabgabe möglich war."

Ein kritischer Punkt aus Sicht der Angler:
Während Angler statistisch zwar ca. 99,99% des Aufkommens tragen (Zahlen 2023 aus den zuständigen Ministerien in Schleswig-Holsten und Mecklenburg-Vorpommern auf unsere Presseanfrage), fließen die Mittel überwiegend in Projekte der Berufsfischerei, Fischrechtinhaber/besitzer, Naturschutzverbände organisierter Freizeit- und Angelfischer, KöR, Wissenschaftsprojekte und Naturschutzprojekte des Staates, obwohl diese selbst nichts oder kaum zur Abgabe beitragen und deren Arbeit den Anglern als Zahlern oft nur marginal zugutekommt.

Das Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz arbeitet momentan am Entwurf zu einem neuen Fischereigesetz. 
Nach unseren Recherchen wurde bzw. wird trotz der oben angeführten Punkte auch das Thema Einführung einer Fischereiabgabe in Niedersachsen diskutiert.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1 - Standen Sie oder Ihr Haus bezüglich der positiven Erfahrungen bei der Abschaffung der Fischereiabgabe bereits im Austausch mit dem Fachministerium in Sachsen?
2 – Planen Sie oder Ihr Haus dennoch die Einführung von, laut Freistaat Sachsen, sinnloser Bürokratie wie der Fischereiabgabe?

Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis zum 08. 05. 2026 beantworten könnten.

Bei Verzögerungen bitten wir um kurze Nachricht mit dann möglichem Antworttermin Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.

Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Thomas Finkbeiner,
Chefredaktion Netzwerk Angeln

Die Antwort vom Ministerium

Hallo Herr Finkenbeiner,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage/Nachfrage, die wir wie folgt beantworten können.
 
Antwort zu Frage 1:
Das ML steht auf Arbeitsebene in regelmäßigem fachlichen Austausch mit den zuständigen Ressorts der anderen Länder. Die Entwicklungen in Bezug auf die Fischereiabgabe des Freistaates Sachsen sind hier bekannt. Aus anderen Bundesländern erreichen uns allerdings positive Rückmeldungen zu den Erfahrungen mit der Fischereiabgabe. Wir stehen hier im Austausch insbesondere mit Schleswig-Holstein.

Antwort zu Frage 2:
Die Forderung, eine Fischereiabgabe wie in den meisten anderen Bundesländern einzuführen, wurde auf einem Parlamentarischen Abend des Anglerverbands Niedersachsen von den dort Aktiven an die Politik herangetragen. Es stand der Wunsch im Raum, die Wahrnehmung fischereilicher Gemeinaufgaben durch Aktivitäten wie ein Artenschutzzentrum zur Vermehrung seltener Fischarten auf eine langfristig tragfähige finanzielle Grundlage zu stellen. In einem gemeinsamen Gespräch auch mit dem Angelfischereiverband Weser-Ems wurde eine solche Abgabe grundsätzlich befürwortet. Mit einer Fischereiabgabe ist gewährleistet, dass auch die nicht organisierten Anglerinnen und Angler einen Beitrag zur wichtigen gemeinwohlorientierten Arbeit der Verbände leisten. In Schleswig-Holstein wurde eine Software entwickelt, die von den Anglern einfach und unbürokratisch genutzt werden kann. Diese wird auch anderen Bundesländern zur Verfügung gestellt.  

Mit freundlichen Grüßen

Leonie Steger
Kommunikation I Presse
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

2026, Die Anfrage von Netzwerk Angeln an den Anglerverband Niedersachsen zur Fischereiabgabe Niedersachsen und die Antwort

Sehr geehrte Damen und Herren,

Netzwerk Angeln recherchiert als das relevante Medium für Angler, Angeln und Anglerschutz regelmäßig zu Themen, bei denen Anglern zusätzliche bürokratische Hürden oder Kosten drohen (siehe dazu www.netzwerk-angeln.de, sowie den Anhang).

Niedersachsen gehört aktuell zu den drei vorbildlichen Bundesländern, die auf eine Fischereiabgabe verzichten. Bremen erhob eine solche Abgabe noch nie; Sachsen wiederum schaffte sie im Jahr 2012 konsequent ab. Die aktuellen Aussagen des sächsischen Ministeriums zur Ablehnung einer solchen Abgabe sind eindeutig:

Sinnlosigkeit: Mittel für Projekte lassen sich über alternative Wege akquirieren.

Bürokratieaufwand: Der Aufwand bei Erhebung und Verwendung steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen.
(Quelle: https://www.facebook.com/groups/175451776612445/posts/2160093604814909)

Unsere Recherchen deuten jedoch darauf hin, dass Niedersachsen im Zuge der Novellierung des Fischereigesetzes die Einführung einer Fischereiabgabe erwägt.
Dies steht im Widerspruch dazu, dass diese Gelder erfahrungsgemäß selten direkt den Anglern zugutekommen.

Statistische Daten aus dem Jahr 2023 (vorliegend aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) belegen, dass Angler ca. 99,99 % des Aufkommens tragen. Dennoch fließen die Mittel überwiegend in Projekte der Berufsfischerei, an Fischereirechtsinhaber, Naturschutzverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie staatliche Wissenschafts- und Naturschutzprojekte. Diese Gruppen tragen selbst kaum zur Abgabe bei, während ihre Arbeit den zahlenden Anglern oft nur marginal nutzt.

Auf unsere Nachfrage beim niedersächsischen Ministerium wurde die Verantwortung für diese Initiative dem Anglerverband Niedersachsen zugeschrieben. Das Ministerium teilte uns dazu mit:
„Die Forderung, eine Fischereiabgabe wie in den meisten anderen Bundesländern einzuführen, wurde auf einem Parlamentarischen Abend des Anglerverbands Niedersachsen von den dort Aktiven an die Politik herangetragen.“

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1 - Entspricht die Darstellung des Ministeriums den Tatsachen, wonach der Anglerverband Niedersachsen die Einführung der Fischereiabgabe initiiert bzw. ins Gespräch gebracht hat

2 - Falls ja: Zu welchem exakten Zeitpunkt bzw. bei welcher Gelegenheit wurde dieser Vorschlag unterbreitet?

Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis zum 15. 05. 2026 beantworten könnten.

Bei Verzögerungen bitten wir um kurze Nachricht mit dann möglichem Antworttermin

Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.

Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Thomas Finkbeiner

Chefredaktion Netzwerk Angeln

Die Mail von Netzwerk Angeln nach verstrichenem Termin ohne Antwort an alle Mailadressen von haupt- und ehrenamtlichen Vorstand statt wie vorher nur an Geschäftsstelle/Öffentlichatsarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedauern es sehr, dass keinerlei Antwort oder Rückmeldung seitens des Anglerverbandes Niedersachsen e.V. auf unsere Presseanfrage erfolgt ist. 

Unser Ziel war es, die Angler sowie alle Interessierten rund um die Themen Angeln und Anglerschutz vollständig und ausgewogen zu informieren.

Durch das Ausbleiben Ihrer Rückmeldung sind wir nun gezwungen, für die Information der Angler ausschließlich die Aussagen des Ministeriums – ohne eine entsprechende Stellungnahme des AVN – zu verwenden.

Wir werden im kommenden Artikel entsprechend transparent machen, dass trotz unserer Anfrage weder eine Antwort noch eine sonstige Reaktion seitens des Anglerverbandes Niedersachsen e.V. vorlag.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Finkbeiner

Die Antwort des Anglerverband Niedersachsen

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
das Präsidium hat mich gebeten, Ihnen auf Ihre Presseanfrage zu antworten. Ich darf beste Grüße bestellen.

Leider war es uns aufgrund einer verbandsinternen Klausurtagung und deren Vorbereitung nicht möglich, Ihnen bis hierher zu antworten.

Zu Ihren Fragen:
Wir haben die Fischereiabgabe in Niedersachsen auf unserem Parlamentarischen Abend am 16.05.2024 in einem Impulsvortrag thematisiert - aber damit keine Forderungen verbunden, sondern lediglich aufgezeigt, welche finanziellen Optionen anderen Verbänden zur Verfügung stehen (Bsp: Landesjägerschaft Niedersachsen - Jagdabgabe, LFV Bayern Fischereiabgabe), um Projekte im Fischarten- und Gewässerschutz durchzusetzen, für die in Niedersachsen seit Jahren entweder a) der politische Wille fehlt oder b) keine Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden.
Bei einem von AVN-initiiierten Gespräch zum Stand der Bearbeitung des Niedersächsisches Fischereigesetz und der Binnenfischerei Ordnung (der Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser Ems wurde seitens des Ministeriums ebenfalls eingeladen) bei Ministerin Miriam Staudte und den Fischereireferenten Dr. Stephan Wessels und Dr. Björn Kullmann kam das Thema ebenfalls zur Sprache.

Hintergrund waren die geplanten Neuerungen der EU zur Registrierung von Anglern und ihren Fängen (rec-Fishing App) und der damit voraussichtlich verbundenen Fischereischeinpflicht in Niedersachsen.

Damals hielt es die Ministerin selbst für "logisch", eine Fischereiabgabe einzuführen, weil ja offenbar mehrere 10.000 nicht organisierte Angler in Niedersachsen von den ehrenamtlichen Leistungen zahlreicher Vereine und der Interessenvertretung ihrer Verbände profitierten, ohne selbst etwas zum Fischarten- und Gewässerschutz oder zur Förderung des Angelns beizutragen.

In einem Katalog von Forderungen des AVN und des Landesfischereiverband Niedersachsen (berufliche Fischerei) mit dem Titel: "Binnenfischerei stärken, Kulturgut Angeln bewahren, Lebensraumtypen erhalten, Artenschutz verbessern!", der 2023 erarbeitet wurde und 2024 als Entschließungsantrag an das Landesparlament erging, taucht die Fischereiabgabe in 17 Punkten nicht auf.

Dem Antrag wurde am 17.06.2024 nahezu einstimmig von allen Parteien zugestimmt.

Umgesetzt oder angestoßen wurde bislang nicht eine der Forderungen des Antrages.

Wir hoffen, dass wir Ihre Fragen damit ausreichend beantworten konnten.

Sollten Punkte offen geblieben sein, melden Sie sich gerne noch einmal.

Mit freundlichen Grüßen
 
i.A. Florian Möllers

2026, Die Anfrage von Netzwerk Angeln an den Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems.e.V. zur Fischereiabgabe Niedersachsen und die Antwort

Sehr geehrter Herr Dr. Stilke,  
sehr geehrte Damen und Herren,

Netzwerk Angeln recherchiert als das relevante Medium für Angler, Angeln und Anglerschutz regelmäßig zu Themen, bei denen Anglern zusätzliche bürokratische Hürden oder Kosten drohen (siehe dazu www.netzwerk-angeln.de, sowie den Anhang).

Niedersachsen gehört aktuell zu den drei vorbildlichen Bundesländern, die auf eine Fischereiabgabe verzichten. Bremen erhob eine solche Abgabe noch nie; Sachsen wiederum schaffte sie im Jahr 2012 konsequent ab. Die aktuellen Aussagen des sächsischen Ministeriums zur Ablehnung einer solchen Abgabe sind eindeutig:
• Sinnlosigkeit: Mittel für Projekte lassen sich über alternative Wege akquirieren.
• Bürokratieaufwand: Der Aufwand bei Erhebung und Verwendung steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Nutzen. 
(Quelle: https://www.netzwerk-angeln.de/angelpolitik/726-der-beweis-fischereiabgabe-ist-sinnlos-und-buerokratisch.html)

Unsere Recherchen deuten jedoch darauf hin, dass Niedersachsen im Zuge der Novellierung des Fischereigesetzes die Einführung einer Fischereiabgabe erwägt. 
Dies steht im Widerspruch dazu, dass diese Gelder erfahrungsgemäß selten direkt den Anglern zugutekommen.
Statistische Daten aus dem Jahr 2023 (vorliegend aus Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern) belegen, dass Angler ca. 99,99 % des Aufkommens tragen. Dennoch fließen die Mittel überwiegend in Projekte der Berufsfischerei, an Fischereirechtsinhaber, Naturschutzverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie staatliche Wissenschafts- und Naturschutzprojekte. Diese Gruppen tragen selbst kaum zur Abgabe bei, während ihre Arbeit den zahlenden Anglern oft nur marginal nutzt.

Auf unsere Nachfrage beim niedersächsischen Ministerium wurde die Verantwortung für diese Initiative dem Anglerverband Niedersachsen zugeschrieben. Das Ministerium teilte uns dazu mit:
„Die Forderung, eine Fischereiabgabe wie in den meisten anderen Bundesländern einzuführen, wurde auf einem Parlamentarischen Abend des Anglerverbands Niedersachsen von den dort Aktiven an die Politik herangetragen.“

Laut Ministerium soll aber auch der Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. dieser Abgabe zugestimmt haben:
„In einem gemeinsamen Gespräch auch mit dem Angelfischereiverband Weser-Ems wurde eine solche Abgabe grundsätzlich befürwortet.“

Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1 - Entspricht nach Kenntnis des Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. die Darstellung des Ministeriums den Tatsachen, wonach der Anglerverband Niedersachsen die Einführung der Fischereiabgabe initiiert bzw. ins Gespräch gebracht hat?
2 – Ist der Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V. tatsächlich ebenfalls für die Einführung der Fischereiabgabe in Niedersachsen?

Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis zum 28. 05. 2026 beantworten könnten.

Bei Verzögerungen bitten wir um kurze Nachricht mit dann möglichem Antworttermin

Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.

Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung. 

Thomas Finkbeiner

Chefredaktion Netzwerk Angeln

Die Antwort des Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems

Sehr geehrter Herr Finkbeiner!

Bezugnehmend zu Ihrer Mail vom 19.05.2026 nimmt der Angelfischerverband Weser Ems e.V. wie folgt Stellung:

Zu Frage 1: Seit mehr als acht Jahren ist mit der Überarbeitung der Fischereigesetze das Thema Fischereiabgabe ein Thema gewesen. Dieses wurde dann von beiden Verbänden, also vom Anglerverband Niedersachsachsen sowie vom Angelfischerverband Weser-Ems zur Diskussion gebracht. Unser Verband sieht, wenn denn eine jährliche Abgabe erhoben werden sollte, als äußerst positiv an, dass auch die Angler, die nicht in den beiden Verbänden organisiert sind, aber natürlich von Einbürgerungsmaßnahmen, Renaturierungen usw. profitieren, einen Beitrag leisten. Bisher leisten die beiden Verbände diese Arbeit mit hohem finanziellen sowie personellem Aufwand.

Bei Ihrer Recherche zu der Fischereiabgabe ist uns aufgefallen , dass Sie die negativen Beispiele in einigen Bundesländern auflisten. Hier bitten wir Sie, auch mal die positiven Auswirkungen, wie z. B. in Mecklenburg -Vorpommern, Brandenburg oder in Nordrhein-Westfalen darzustellen. Gerade dort profitieren die dortigen Angelfischereiverbände im Sinne der Anglerschaft von der erhobenen Fischereiabgabe.

Zu Frage 2: Unser Verband hat gleich zu bedenken gegeben, dass, wenn es zu einer jährlichen Fischereiabgabe kommen sollte, diese Gelder auch zu gleichen Teilen an die beiden Anglerverbände gehen müsste. Nur hier sitzt die Fachkompetenz im aquatischen Lebensraum. Letztendlich würde somit auch jeder Angler von diesen Maßnahmen profitieren und einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zum Erhalt und zur Wiederherstellung unserer Gewässerlandschaft leisten.

Da auch im Zuge der Überarbeitung der Küstenfischereiordnung von unserem Verband seit längerem ein Sachkundenachweis in Form einer Fischereiprüfung gefordert wird, wäre hier eine Erfassung aller Angler, die an unserer Küste angeln, gegeben.

In Niedersachsen kann man einen Fischereischein (auf Lebenszeit) gegen Auflage einer Bearbeitungsgebühr bei der Gemeinde gegen Vorlage der Fischereiprüfung erhalten. Die erhobene Gebühr fließt dann in den Landeshaushalt. Der Fischereischein ist aber in Niedersachsen nicht zwingend erforderlich, sondern dient u.a. dazu, sich in anderen Bundesländern als Angler mit Sachkundenachweis auszuweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Heinz Gräßner
Präsident

Angelfischerverband im Landesfischereiverband Weser-Ems e.V.


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