
Für relativ wenig Einnahmen aus der Fischereiabgabe wird eine Riesenbürokatie aufrecht erhalten. Nicht nur für die Einnahmen, vor allem auch für die Ausgaben. Netzwerk Angeln befragte das zuständige Ministerium in Sachsen, das aus diesen Gründen die Fischereiabgabe abgeschafft hatte – klarer konnten Antworten kaum sein!
Die Fischereiabgabe wird fast ausschließlich von Anglern getragen (99,99 %). Finanziert werden damit vor allem Maßnahmen, für die eigentlich andere Akteure aufkommen müssten, die unmittelbar davon profitieren: Berufsfischer, Gewässerbewirtschafter, Verbände und die Wissenschaft. Um diese Einnahmen zu verwalten und wieder zu verteilen, wird ein enormer bürokratischer Apparat aufrechterhalten. Der Verwaltungsaufwand steht dabei in keinem Verhältnis zum Nutzen. Netzwerk Angeln befragte hierzu das zuständige Ministerium in Sachsen, welches die Fischereiabgabe aus genau diesen Gründen abgeschafft hat – die Antworten des Ministeriums waren an Deutlichkeit kaum zu übertreffen!
Fazit zur Abschaffung der Fischereiabgabe in Sachsen
Das Fazit aus Sachsen – dem bisher einzigen Bundesland, das über fundierte Erfahrungen sowohl mit als auch ohne Fischereiabgabe verfügt – ist eindeutig und unmissverständlich.
Hintergrund: Der sächsische Weg
Der Freistaat Sachsen hat die Fischereiabgabe bereits im Jahr 2012 abgeschafft. Die Argumente des zuständigen Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft sind heute so aktuell wie damals:
• Sinnlosigkeit: Geld für Projekte lässt sich auch über andere Wege akquirieren.
• Bürokratie-Monster: Der Aufwand bei Erhebung und Verwendung steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.
Siehe dazu auch den E-Mail-Verkehr mit dem Ministerium, den wir am Ende des Artikels vollständig dokumentiert haben.
Der kluge sächsische Weg bei der Fischereiabgabe
Im Freistaat Sachsen wurde frühzeitig erkannt, dass der Ertrag der Fischereiabgabe und der dafür notwendige bürokratische Aufwand in keinem vernünftigen Verhältnis stehen. Darüber hinaus stellte Sachsen fest, dass die relevanten Projekte problemlos aus europäischen Fördermitteln mit einer Kofinanzierung des Landes weiterfinanziert werden können – und zwar mit wesentlich geringerem bürokratischem Aufwand für alle Beteiligten!
Davon profitieren nicht nur die Angler, denen ohnehin kaum Projekte aus der Abgabe zugute kamen und die nun finanziell wie bürokratisch entlastet sind. Auch Vereine, Verbände und nicht zuletzt die Verwaltung des Freistaates Sachsen müssen dadurch deutlich weniger Bürokratie bewältigen.
Es ist ein Armutszeugnis für die übrigen 13 Bundesländer, die weiterhin eine Fischereiabgabe erheben: Hier scheinen die Vorteile einer Abschaffung weniger schwer zu wiegen als der Wunsch, über die Vergabe der Mittel Macht auszuüben und das Wohlverhalten der Begünstigten (wie z. B. bestimmter Verbände) sicherzustellen. Das Abkassieren der Angler für Zwecke, die nichts mit dem Angeln oder dem echten Anglerschutz zu tun haben, wird dort konsequent fortgesetzt.
Sachsen ist bis jetzt das einzig kluge Bundesland, dass das Bürokratiemonster Fischereiabgabe zum Wohle der Angler abgeschafft hat. Es ist auch das einzige Bundesland, das Erfahrung sowohl mit wie ohne Fischereiabgabe hat.
Warum beharren die anderen Länder dennoch auf die Fischereiabgabe
Die staatlichen Organe unterliegen oft dem Irrglauben, sie könnten Geld besser verwalten und sinnvoller verteilen als z. B. Vereine vor Ort in der Praxis. Dies gilt offensichtlich selbst dann, wenn – wie im Falle Sachsens – längst bewiesen ist, dass der bürokratische Wahnsinn bei Erhebung und Vergabe der Gelder absolut kontraproduktiv ist.
Die Situation erinnert an die Sektsteuer, die Kaiser Wilhelm II. am 1. Juli 1902 zur Finanzierung der kaiserlichen Flotte einführte und die bis heute Bestand hat: Wo der Staat erst einmal eine Einnahmequelle erschlossen hat, verzichtet er nur selten darauf – selbst wenn feststeht, dass es ohne diese Abgabe einfacher und effizienter ginge.
Ein Verzicht würde bedeuten, dass Beamte und Behörden ein Stück ihrer Macht abgeben müssten. Obwohl die organisierten Angler laut Zahlen des DAFV in der Minderheit sind (nur ca. 15 % der Angler in Deutschland), werden zahlreiche Projekte und das Personal der Verbände über die Fischereiabgabe querfinanziert – oft ohne direkten Nutzen für die Gesamtheit der Zahler.
Im Gegenzug erkaufen sich die Behörden gewissermaßen das Wohlverhalten der Verbände. Wer finanziell am Tropf des Staates hängt, wird diesen kaum offen kritisieren. Neben dem Status als anerkannte Naturschutzverbände ist dies der Hauptgrund, warum viele Landes- und Bundesverbände dem zunehmenden Bürokratie- und Kostenwahn zulasten der Angler kaum etwas entgegensetzen: Man fürchtet schlichtweg um die Zuweisungen aus der Abgabe.
Auch ohne explizite Drohungen ist so ein Konglomerat aus Interessen entstanden, das sich häufig gegen die eigentlichen Belange der Angler richtet. Umso mehr muss man die Einsicht und den Durchsetzungswillen des Freistaates Sachsen loben. Dort wird seit 2012 in der Praxis bewiesen, dass ein moderner Weg für Angeln und Anglerschutz auch ohne diese finanzielle Bevormundung funktioniert!
Mailverkehr mit dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Nachfolgend der Mailverkehr mit dem Ministerium in Sachsen
Die Netzwerk Angeln Presseanfrage
Sehr geehrter Herr Rittweger,
sehr geehrte Damen und Herren,Netzwerk Angeln als das relevante Medium für Angler, Angeln und Anglerschutz (siehe Anhang) recherchiert auch immer in Sachen Bürokratie und Bürokratievermeidung im Sinne der Angler und der zuständigen Behörden.
Im Mai 2012 schaffte das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft die bis dahin geltende Fischereiabgabe ab und baute damit lobenswerterweise erheblich Bürokratie ab.
Gerne würden wir das Ministerium zu den Hintergründen und den seither gemachten Erfahrungen befragen:1 – Was waren die ausschlaggebenden Gründe für die Abschaffung der Fischereiabgabe im Jahr 2012?
2 – Gab es Widerstand gegen die geplante Abschaffung? Wenn ja, von welcher Seite wurde dieser geäußert?
3 – Haben sich die Erwartungen des Ministeriums bzw. der Landesregierung bezüglich der Abschaffung und der damit verbundenen Entlastung erfüllt?4 – Gab es seit der Abschaffung zu irgendeinem Zeitpunkt Bestrebungen, die Fischereiabgabe wieder einzuführen? Falls ja, von wem gingen diese Initiativen aus?
5 – Sieht das Ministerium bzw. die Landesregierung aktuell Gründe oder Fakten, die eine Wiedereinführung der Fischereiabgabe und der damit verbundenen bürokratischen Prozesse im Freistaat Sachsen rechtfertigen würden?
Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis zum 27. 03. 2026 beantworten könnten.Bei Verzögerungen bitten wir um kurze Nachricht mit dann möglichem Antworttermin.
Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.
Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Finkbeiner,
Chefredaktion Netzwerk Angeln
Die Antwort des Ministeriums
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
Ihre Fragen beantworten wir gern wie folgt.
1 - Was waren die ausschlaggebenden Gründe für die Abschaffung der Fischereiabgabe im Jahr 2012?
Die Fischereiabgabe wurde im Freistaat Sachsen in den Jahren 1994 bis 2012 erhoben, um das Fischereiwesen, fischereiliche Forschungstätigkeiten sowie Hegemaßnahmen der Anglerverbände unterstützen zu können. Im Rahmen der Änderung des Sächsischen Fischereigesetzes im Jahr 2012 wurde aus Gründen der Entbürokratisierung und der Verwaltungsvereinfachung die Erhebung der Fischereiabgabe bei der Vergabe der Fischereischeine abgeschafft. Der hauptsächliche Grund für die Abschaffung der Fischereiabgabe war der hohe bürokratische Aufwand für Behörden und Antragsteller, welcher mit der Beantragung und der Verwendung der Mittel der Fischereiabgabe verbunden war. Durch die Aufhebung der Verknüpfung der Fischereischeinvergabe mit der Fischereiabgabe erübrigte sich zudem die Befristung der Gültigkeitsdauer der Fischereischeine, so dass diese seitdem lebenslang gültig sind (mit Ausnahme von Jugend- und Gastfischereischeinen).
2 - Gab es Widerstand gegen die geplante Abschaffung? Wenn ja, von welcher Seite wurde dieser geäußert?Anfangs gab es Bedenken vom Landesverband Sächsischer Angler e.V.. Die Bedenken konnten ausgeräumt werden und der Verband akzeptierte die Abschaffung der Fischereiabgabe. Durch diese Entlastung und die damalige Übertragung von 66 Prozent der bis 2012 bereits eingenommenen Fischereiabgabemittel an den Landesverband Sächsischer Angler e. V. wurde den organisierten Anglern die Möglichkeit gegeben, selbst über die Verwendung der Mittel im Rahmen der satzungsmäßigen Aufgaben zu entscheiden. Damit war verbunden, dass die Anglerverbände die Leistungen für die Hege der Fischbestände künftig selbst aufbringen mussten, beispielsweise über Mitgliedsbeiträge.
3 - Haben sich die Erwartungen des Ministeriums bzw. der Landesregierung bezüglich der Abschaffung und der damit verbundenen Entlastung erfüllt?Der Aufwand für die Erhebung und die Verwendung der Mittel ist entfallen. Die verbliebenen Restmittel aus der Fischereiabgabe bis 2012 wurden gemäß § 34 Absatz 2 des Fischereigesetzes mit stetig sinkendem Verwaltungsaufwand bis einschließlich 2024 zur Förderung des Fischereiwesens und der fischereilichen Forschungstätigkeit verwendet.
4 - Gab es seit der Abschaffung zu irgendeinem Zeitpunkt Bestrebungen, die Fischereiabgabe wieder einzuführen? Falls ja, von wem gingen diese Initiativen aus?
Uns sind keine entsprechenden Bestrebungen bekannt.
5 - Sieht das Ministerium bzw. die Landesregierung aktuell Gründe oder Fakten, die eine Wiedereinführung der Fischereiabgabe und der damit verbundenen bürokratischen Prozesse im Freistaat Sachsen rechtfertigen würden?
Es werden derzeit keine Gründe zur Wiedereinführung der Fischereiabgabe gesehen. Mit den EU-Mitteln aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und einer Kofinanzierung des Landes können aktuell über die Förderrichtlinie Aquakultur und Fischerei (FRL AuF/2023) gleichartige Projekte und Initiativen im Fischereiwesen und der Fischereiforschung unterstützt werden, wie dies mit den Mitteln der Fischereiabgabe möglich war.
Mit freundlichen Grüßen,
Oliver Rittweger
Noch mehr zum Thema!
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1.: Die Fischereiabgabe unter der Lupe
2.: Erhöhung Fischereiabgabe Schleswig-Holstein: Anglerabzocke ohne Gegenleistung?


























