dafv uba titel

Der DAFV hat seit der Übernahme des DAV durch den VDSF und der anschließenden Umbenennung in DAFV nichts für Angler erreicht und auch nicht wahrnehmbar für Angler und das Angeln gekämpft. Die Fusion durch Übernahme musste so stattfinden, um den Status des Umwelt- und Naturschutzverbandes des VDSF auch für den DAFV zu erhalten. Das Umweltbundesamt ist die Behörde, welche für die Anerkennung und Kontrolle des Status als Natur- und Umweltschutzvereinigung/verband im Bund zuständig ist.

Klare Aussage Umweltbundesamt:
Der DAFV MUSS zuerst für Natur/Umweltschutz arbeiten!
Angler, Angeln und Anglerschutz MUSS danach kommen!
Der DAFV arbeitet auch aktuell nach Aussage des UBA zuerst für Natur/Umweltschutz!
Angler dürfen bezahlen, aber das Geld MUSS zuerst für Umwelt./Naturschutz eingesetzt werden, NICHT für Angler, Angeln und Anglerschutz!
Sonst hätte der DAFV nicht den Status als anerkannter Umwelt/Naturschutzverband

dafv uba umweltbundesamt

DAFV muss immer zuerst für Natur- und Umweltschutz da sein, nicht für Angler und Anglerschutz!

Der DAFV hätte laut Umweltbundesamt also auch gar nicht zuerst für Angler kämpfen dürfen. Denn als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband muss er zwingend immer zuerst für Belange des Umwelt- und Naturschutzes da sein. Weil der DAFV sich nicht wahrnehmbar für Angler, das Angeln und den Anglerschutz eingesetzt hat, obwohl er das immer wieder behauptete, haben wir beim Umweltbundesamt nachgefragt, ob er sich überhaupt an erster Stelle für Angler einsetzen dürfte. Die Antwort ist eindeutig und klar und beweist, dass der DAFV als Umwelt- und Naturschutzverband sich gar nicht zuerst für Angler einsetzen darf! Angler abzukassieren ist in Ordnung, aber das Geld muss dann zuerst für den Umwelt- und Naturschutz eingesetzt werden. Das kann man auch auf der Seite des DAFV sehen. 

Mailverkehr mit dem Umweltbundesamt

Ich nahm mit der Pressestelle des Umweltbundesamtes Kontakt auf und fragte nach, wie es für den DAFV aussieht, ob dieser auch Umwelt- und Naturschutzverband sein kann, wenn er zuerst für Angler und das Angeln eintreten würde. Nachfolgend der darauf folgende Mailverkehr.

Umweltbundesamt:
Sehr geehrter Herr Finkbeiner,


wir erhielten Ihre Anfrage bzgl. der Anerkennung des Deutschen Angelfischerverband e. V. gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz (UmwRG), die wir hiermit gerne beantworten.
Der Deutsche Angelfischerverband e. V. ist eine vom Bund anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Er verfügt über zwei verschiedene Anerkennungen nach alter Rechtslage. Dies ist zum einen die Anerkennung als Naturschutzvereinigung nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz in der alten Fassung und zum anderen die Anerkennung als Umweltschutzvereinigung nach § 3 UmwRG in der alten Fassung. Beide Anerkennungen wurden noch unter dem damaligen Vereinsnamen "Verband Deutscher Sportfischer e. V." ausgesprochen.


Sämtliche Voraussetzungen des § 3 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 – 5 UmwRG wurden im Jahr 2008 geprüft, als die Anerkennung als Umweltvereinigung erteilt wurde. Hierbei wurde insbesondere geprüft, ob die Vereinigung „nach ihrer Satzung ideell und nicht nur vorübergehend vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes fördert“ (Voraussetzung Nr. 1) und ob sie dies auch mit ihrer tatsächlichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren getan hat (Voraussetzung Nr. 2). Geprüft wurde dies anhand der Vereinssatzung und den vorgelegten Tätigkeitsnachngen gelten durch die Überleitungsvorschrift des § 8 Absatz 2 UmwRG als Anerkennungen im Sinne des aktuellen UmwRG fort. Es handelt sich um Verwaltungsakte mit Dauerwirkung. Eine regelmäßige Überprüfung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Sofern wir jedoch sachgerechte Hinweise erhalten, die berechtigte Zweifel an der Fortgeltung einer erteilten Anerkennung aufkommen lassen, gehen wir diesen Hinweisen nach und versuchen den Sachverhalt aufzuklären. Für Anerkennungen gilt die Regelung des § 43 Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz, wonach Verwaltungsakte wirksam bleiben, solange und soweit sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt sind. Beide Anerkennungen des Deutschen Angelfischerverband e. V. sind wirksam.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben.weisen (bspw. zu abgegebenen Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen und Verordnungen, in Auftrag gegebene Rechtsgutachten, Pressemitteilungen, Veranstaltungen, Vorträge, Publikationen). 

Rückfrage: Netzwerk Angeln
Sehr geehrte Frau Xxxxxx, 


recht herzlichen Dank für Ihre Antwort! 


Zu meinen Verständnis, dass ich das richtig verstanden habe und richtig wiedergeben kann:
Nach Ansicht des Umweltbundesamtes kümmert sich also der VDSF (jetzt DAFV) zuvörderst wie rechtlich verlangt um Umwelt- und Naturschutzbelange und nicht zuerst oder hauptsächlich um Angler oder Angelfischer?
Zumindest bei der letzten Prüfung 2008?


Viele Grüße und herzlichen Dank, 
Thomas Finkbeiner

Antwort Umweltbundesamt

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,


als Ergebnis der Prüfung das UBA von 2008 fördert der VDSF (jetzt DAFV) nach seiner Satzung und mit seiner tatsächlichen Tätigkeit vorwiegend die Ziele des Umweltschutzes. Die daneben bestehende Anerkennung als Naturschutzvereinigung nach § 29 BNatSchG a. F. beruht auf einer Prüfung des damalig zuständigen Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Mit freundlichen Grüßen


Im Auftrag

Fazit: Netzwerk Angeln wusste es schon immer

Wir haben uns nie über das Verhalten des DAFV gewundert, der fast immer mit Natur- und Tierschützern, Gesetzgebern, Behörden und Wissenschaftlern für den Natur- und Tierschutz, aber oft gegen Angler und den Anglerschutz gearbeitet hat. Weil das immer wieder verneint wurde – sowohl von DAFV-Funktionären als auch von Funktionären aus Vereinen und Landesverbänden sowie von am Geld interessierten Menschen, die den DAFV darin unterstützen –, haben wir beim Umweltbundesamt nachgefragt und konnten nun die Fakten offenlegen.
Es ist, wie wir immer gesagt haben:

Klare Aussage Umweltbundesamt:
Der DAFV MUSS zuerst für Natur/Umweltschutz arbeiten!
Angler, Angeln und Anglerschutz MUSS danach kommen!
Der DAFV arbeitet auch aktuell nach Aussage des UBA zuerst für Natur/Umweltschutz!
Angler dürfen bezahlen, aber das Geld MUSS zuerst für Umwelt./Naturschutz eingesetzt werden, NICHT für Angler, Angeln und Anglerschutz!
Sonst hätte der DAFV nicht den Status als anerkannter Umwelt/Naturschutzverband


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