- Aktualisierung 06. 07. 2020
Nachdem wir auch Jan Korte, den parlamentarischen Geschäftsführer der LINKEN im Bundestag und begeisterten Angler (siehe Interview mit Netzwerk Angeln) über die Verordnung in Berlin informiert hatten, hat er sich mit der Fraktion der LINKEN im Berliner Abgeordnetenhaus bezüglich der geplanten Fischereiverordnung in Verbindung gesetzt und auf die Nachteile für Angler hingewiesen.Dem Vernehmen nach gab es positive Rückmeldung der LINKEN, die ja auch Koalitionspartner in der Berliner Regierung sind. Wir berichten über den weiteren Fortgang.
Von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wurde dem Berliner Abgeordnetenhaus ein Entwurf zur Änderung der Berliner Landesfischereiverordnung vorgelegt. Diverse Verbände wurden eingeladen Stellung zu nehmen. Auch Netzwerk Angeln liegt das Dokument vor. Wir haben einige Punkte gefunden, welche das Potential haben durch Einschränkungen und Verbote das Angeln in Berlin unattraktiver zu machen. Je nach praktischer Umsetzung. Nachfolgend informieren wir die Angler über diese Punkte. So haben sie die Chance bei Vereinen und Verbänden vorstellig zu werden um die Verbote und Einschränkungen noch zu verhindern. Leider wurde uns auf Nachfrage (von der Senatsverwaltung wurden wir an die Fischereibehörde verwiesen) nicht erlaubt, das gesamte Dokument zur vollständigen Information der Angler zu veröffentlichen. So können wir nur daraus zitieren.
Das gesamte Dokument zur Änderung der Berliner Fischereiverordnung liegt der Redaktion vor, darf aber nicht komplett veröffentlicht werden.
Die neuen Verbote und Einschränkungen der Berliner Landesfischereiverordnung
Viele neue Verbote und Einschränkungen gibt es im Verordnungsentwurf. Nicht alles betrifft direkt Angler. Ottersichere Reusen sind z. B. nur für Berufsfischer relevant. Dass Hege/Gemeinschaftsfischen angemeldet werden müssen betrifft nicht teilnehmende Angler sondern veranstaltende Vereine/Verbände. Manches ist auch nur eine Präzisierung bestehender Regeln wie bei dem Verbot von Raubfischködern vom 1. Januar bis zum 30. April eines jeden Jahres.
Dass die Ausnahme bei Verwendung des lebenden Köderfisches gekippt wurde - geschenkt. Das dürfte sich in Berlin in der Stadt unter Beobachtung eh fast niemand getraut haben.
Nachfolgend aber die Punkte, die in unseren Augen gravierende Änderungen und Einschränkungen für die Angler bedeuten können - je nach Umsetzung.
Zurücksetzen von Fischen erschwert
1. ln § 9 wird nach Absatz2 folgender Absatz 3 angefügt:
,,Das Zurücksetzen eines Fisches, Rundmaules, Krebses oder einer Muschel nach dem Fang
ohne vernünftigen Grund ist verboten"
Wie schwierig wird Fische zurücksetzen jetzt in Berlin?
Hälterverbot von mit der Angeln gefangenen Fischen
4. § 14 wird wie folgt geändert:
.......
c) Der neue Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
,,Mit der Handangel gefangene Fische dürfen nicht gehältert werden."
................…
Fische hältern im Setzkescher - In Berlin jetzt vorbei?
Anfütterverbot außerhalb von Hegefischen
5. § 18 wird wie folgt geändert:
..............
b) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 neu eingefügt:
,,Das Anfüttern von Fischen außerhalb von Angelveranstaltungen ist verboten. Bei Angelveranstaltungen dürfen Fische nur unter Beachtung der in der Hegefischgenehmigung gestatteten Menge limitiert angefüttert werden."
............…
Angeln mit anfüttern in Berlin: Alles vorbei?
Die Begründungen zu den neuen Verboten und Einschränkungen der Berliner Landesfischereiverordnung
Spannend sind vor allem die Begründungen zu den einzelnen Verboten und Einschränkungen der Senatsverwaltung, welche Angler direkt betreffen. Wir wollen das daher nicht breit ausführen, sondern nur jeweils "Knackpunkte" aus den Begründungen aufführen, die besonders negativ aufgefallen sind.
Es ist dabei vielleicht noch vieles weitere fachlich wie juristisch in den Begründungen hinterfragbar. Das wäre vor allem Aufgabe der beteiligten Verbände. Im Falle der Angler sind das laut Schreiben der Verwaltung:
Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) Berlin Brandenburg e.V., Hugo-Cassirer-Str. 46, 13587 Berlin
Deutschen Anglerverband (DAV) Landesverband Berlin e.V., Hausburgstr. 13, 10249 Berlin
Die Stellungnahmen der Verbände sollen nachgereicht werden laut uns vorliegendem Dokument. Wir werden dann gerne berichten.
Nun aber die Knackpunkte der Begründungen:
Begründung gegen Zurücksetzen von Fischen
..............
Wenn Fische nicht für die Ernährung oder aus Hegegründen gefangen werden, liegt kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzrechts vor. Das Fangen von Fischen (i.S.d. $ 8 Absatz 1 Satz 1) und anschließendes wieder Zurücksetzen des gefangenen Fisches ohne vernünftigen Grund ist nach dem derzeit geltenden Tierschutzrecht nicht zulässig.
.......................
Das Fangen und Wiederzurücksetzen eines Fisches ohne vernünftigen Grund ist bereits jetzt durch das geltende Tierschutzrecht rechtswidrig. Die Einfügung dient der Ahndung als Ordnungswidrigkeit, wenn gegen das zur Klarstellung aufgenommene Verbot des Wiederzurücksetzens nach dem Fang ohne vernünftigen Grund in $ 9 Absatz 3 verstoßen wird.
Begründung gegen Hältern von Fischen
Mit der Handangel gefangener Fisch kann durch hinreichende Möglichkeiten der Kühlung bis zur weiteren Verwendung nach fachgerechter Tötung aufbewahrt werden.
Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung zudem qualitativ hochwertiger und länger haltbarer als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg gehältert und erst danach getötet werden.
Begründung gegen Anfüttern beim Angeln
…
Anfüttermittel bestehen großenteils aus Teigwaren oder Stärke, die zum Teil in großen Mengen in das Wasser eingebracht werden.
........
Sowohl das Wasserrecht als auch der Naturschutz haben das Ziel, Gewässer möglichst nährstoffarm zu halten. Nährstoffeintrag mit Nährstoffanreicherung ist zu vermeiden.
Kurze Anmerkungen und unsere Einschätzung zu den Begründungen
Jeder Angler aus der Praxis wird sofort wie wir die Praxisferne hinter manchen Begründungen erkennen. Bei vielen Punkten werden wohl auch einige Juristen sicher Bedenken anmelden wollen.
Was direkt aufgefallen ist in den Begründungen, das lest ihr nachfolgend.
Zurücksetzen von Fischen
Das Angeln als solches ist erlaubt durch die Existenz und Befolgung des Landesfischereigesetzes (bei vorhandenem Entnahmewillen (ist vorauszusetzen)) und braucht keine darüber hinausgehende Legitimation und einen zusätzlichen vernünftigen Grund wie hier behauptet (siehe auch den Artikel von Raimund Müller dazu: Juristische Problemstellung Catch and Release, Zurücksetzen entnahmefähiger Fische).
Erst für das Töten eines gefangenen Fisches braucht es nach dem Tierschutzgesetz wieder einen individuellen Grund für den Angler (Verwertung) oder einen übergeordneten Grund (Hege, dann muss auch nicht verwertet werden).
Hier scheint man eine nicht genauer definierte Willkürregel installieren zu wollen, um grundsätzlich das Zurücksetzen zu erschweren. Vor allem werden von der Senatsverwaltung/Behörde eben gerade die vielen möglichen Gründe zum zurücksetzen nicht definiert.
So ist reine Willkür möglich. Mit dem juristischen Bestimmtheitsgrundsatz und der Pflicht zur Normenklarheit (jedes Gesetz und jede Verordnung muss auch für juristisch nicht gebildete Menschen verständlich sein) ist das kaum in Übereinstimmung zu bringen.
Hältern von Fischen
Wenn jemand pauschal behauptet, ein geschlachteter und länger gekühlter Fisch wäre ein qualitativ hochwertigeres Lebensmittel und länger haltbar als ein lebender und dann frisch geschlachteter Fisch, sehen wir das als in keinster Weise belegbare Behauptung.
Selbstverständlich ist ein lebender Fisch der zu einem späteren Zeitpunkt geschlachtet wird immer länger haltbar, als ein Stunden vorher geschlachteter. Diese Begründung von Senatsverwaltung/Behörde ist für uns daher eine absolut unsägliche und abstruse Begründung. Sie legt nahe, dass hier andere Gründe für dieses Verbot vorliegen müssen.
Je frischer ein Fisch geschlachtet ist, desto höher ist die Fleischqualität - Kühltaschen sind daher kein Ersatz für Setzkescher, wenns um Qualität des Fischfleisches geht.
Anfüttern beim Angeln
Wenn eine Behörde wie hier behauptet es würden hauptsächlich Teigwaren angefüttert werden, erübrigt sich für mich jedes weitere Wort zur Kompetenz und zur Kenntnis der anglerischen Praxis.
Und was alle Angler anfüttern macht zudem noch nicht einen Bruchteil dessen aus, was alleine die mehrmals jährlich überlaufenden Kläranlagen in Berlin ( um die 60 mal/Jahr, Aussage im Petitionsausschuss Bundestag) mit der Einleitung von Nährstoffen über ungeklärte Abwässer verursachen. Hier scheinen Senatsverwaltung/Behörde mit dem Anfütterverbot für Angler einen Sündenbock für das Versagen der Behörden beim Abwasser suchen zu wollen.
Spezielles Futter zum Fang bestimmter Arten ist beim Angeln alltäglich und wird vom Angelhandel breit angeboten - Teigwaren gehören mit Sicherheit NICHT dazu!
- Weiterführende Infos zu Anfüttern und zum Zurücksetzen/Grund fürs Angeln
Dr. Thomas Klefoth hat in einem "Faktencheck Anfüttern" beim Anglerverband Niedersachsen dargelegt, dass unterm Strich durch Anfüttern mehr Nährstoffe aus dem Wasser kommen und nicht das Wasser mehr belastet wird:
Faktencheck Anfüttern
Raimund Müller, Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW für Strafrecht, Strafprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht (i.R.) hat zum Thema Catch and release und Grund zum Angeln einen Artikel für Netzwerk Angeln verfasst. Er legt klar dar, dass der Grund zum Angeln das in den Ländern jeweils geltende Landesfischereigesetz und kein persönliches Motiv wie Fischverwertung ist:
Juristische Problemstellung Catch and Release, Zurücksetzen entnahmefähiger Fische
Wie geht es weiter für Angler in Berlin?
Wir können hier selbsverständlich keine sicheren Voraussagen treffen. Auf Grund längjähriger Erfahrung tendieren wir zu folgener Einschätzung:
Es werden Verbände angehört werden. In wie weit sich da die beiden Verbände der organisierten Sport- und Angelfischer für Angler eingesetzt haben, wird man sehen. Wir werden natürlich dazu berichten, sobald die Stellungnahmen vorliegen.
Es steht zu befürchten, dass vieles eher von den Verbänden wieder abgenickt oder nicht energisch genug bekämpft wird, was Angler mit der neuen Verordnung unnötig belasten kann.
Dass gerade die GRÜNEN (auch federführende Senatsverwaltung) nicht als anglerfreundlich bekannt sind, ist eine Binse. Warum SPD und LINKE mit ihrem Anspruch für kleine Leute zu stehen hier die Angler dafür im Regen stehen lassen (Angeln ist das Paradebeispiel für das Hobby kleiner Leute), kann jeder Berliner Angler ja seinen Wahlkreisabgeordneten/kandidaten von SPD oder LINKEN fragen.
Genauso können Berliner Angler die in Vereinen der beiden genannten Verbände organisiert sind ihre Befürchtungen und Wünsche um Unterstützung bei der Abwehr so anglerfeindlicher Verbote und Einschränkungen an die Verbände herantragen - dafür werden diese Organsiationen und ihre Funktionäre schließlich ja bezahlt.
Wir sind gespannt, ob noch etwas zu retten ist und werden versuchen euch auf dem Laufenden zu halten.
Kommentare
Ferner von der Realität weg , können sämtliche Verantwortlichen an diesem Murks schon gar nicht mehr sein.
Und bei genauer Betrachtung-wie im Artikel bereits angemerkt - vom juristischen Aspekt her alles andere als klar..siehe eben diese dehnbare aber nirgends genau definierte Aussage das ein vernünftiger Grund vorliegen muss.
C&R..die publizierten und bekannten Beiträge von Kolja Krede sowie Raimund Müller, dürften da wohl um Längen
näher an Realität und Recht kommen
Hältern...keine Ahnung aber davon ne Menge..so kommt mir die Kompetenz der Beteiligten bei diesem Punkt vor.
Anfüttern...ein pauschales Verbot ohne Betrachtung der Gewässergröße, Fischdichte und anderen Faktoren(sollten die aber wissen) ist absoluter Quatsch.Die Argumentation über die Schiene Nährstoffeintrag durch Angler -ohne Worte.
Und in Verbindung mit dem c&r Mist schon ideologisch anstatt logisch.. es wird hier primär ganz klar die Carp Fraktion ins Visier genommen..Boilies wären nämlich Teigwaren.
Ich geh jetzt Fische fangen bevor mein Blutdruck noch höher geht...und über den besagten vernünftigen Grund, entscheidet wie gewohnt genau einer...Ich!
Das Fleisch von sofort abgeschlagenen Fischen ist bei sachgerechter Kühlung zudem qualitativ hochwertiger und länger haltbarer als das Fleisch von Fischen, die über Stunden hinweg gehältert und erst danach getötet werden.
das kann ich nicht bestätigen habe schon fische die ich morgens gefangen habe trotz kühlung nachmittags wegwerfen müssen.....wie thomas sagt das fleisch leidet und wenn der setzkescher min. 3 m ist ist das alles gut für den fisch.das natürlich unsere fotosmacher einen nicht so guten ruf haben ….ich gehe angeln um den fisch dann auch zu essen .
Wieso Natürlich..?
Das einzig natürliche daran ist, das lachen von 99.9% des Globus über diesen dt.Schutzwahn:-)
Der EU Geisterfahrer(Plus UK) bei dieser Angelegenheit ist und bleibt nun mal D mit seinen Berufs-und Hobbyempörten für jeden noch so banalen Furz.
Mehr Verlogenheit,Ideologieeinfluss und Bigotterie als bei der Auslegung des dt.TSG findest du in keinem anderen Industrieland auf dem Globus.
Selbst im Trump Land, ist und bleibt ein Hund ein Hund und ein Fisch ein Fisch-und werden Gesetzestechnisch auch dementsprechend unterschiedlich behandelt.
UK...Fischerei vom dortigen TSG ausgenommen.
NL.. Nimm dort mal 'nen Karpfen,Aal und je nach Region einen Hecht mit:-) Steck aber vorher genügend Geld ein..wird teuer.
Und, und, und..
Aber der Bambitraumatisierte Teutone weiss es wieder mal besser..
Es sei dir wirklich gegönnt Fische zum Verzehr zu fangen, gestatte anders denkenden doch auch ihr Handeln.
Liberales Denken wird in D zwar sehr oft gepredigt, endet beim Deutschen witzigerweise aber gerne dann, wenn sein Gegenüber es sich wagt anders zu denken, zu handeln und dabei auch noch niemanden schadet...unerhört sowas:-)
Ich werde dann in Zukunft meine Fische abklopfen und am Ufer einfach liegen lassen.
Und irgendwann gibt’s keine Fische mehr in unserem Gewässer. In manchen kleinen Seen ist das sowie schon fast der Fall.
Ist sowas von lächerlich.
So ists gedacht...und nicht wohlmöglich noch Spaß an der Angelei haben:-)
Die beiden im Artikel genannten Verbände sind die für die Stadt Berlin zuständigen Landesverbände
Richtiges Angeln mit all seinen Facetten, spielt beim DAFV ja eher ein Nischendasein..
Wobei die übliche DAFV Haltung für Angler nicht perse schlechter sein muss.
Ernsthaft..
Denn jeglicher mir bekannte aktive DAFV Vorstoß etwas für Angler erreichen zu wollen,ging sowas von in die argumentativen Binsen und damit den Bach runter, das man durchaus geneigt wäre zu sagen:Lasst besser die Finger von allem, was mit richtigen Angeln zu tun hat..das kann für Angler ansonsten nur noch mehr in die Hose gehen.
Seit VDSF Zeiten nix gelernt..Angeltechnische Deutungshoheit aufs neue verscherbelt.
@Thomas
Die alte AB Diskussion noch im Kopf, als der neue Pressesprecher sich in der Interpretation einer guten fachlichen Praxis beim Angeln eigentlich nur selbst zerlegte...in dem man zwar schön klingende Buzzwords hinwirft, die dann aber nicht mal die Bohne plausibel erklären kann bzw die darin steckenden Fallstricke nicht mal ahnt ?
Die amateurhafte Aktion gegen P..A?
Dorschmanagement?
Und, und... alles Rohrkrepierer
Es gibt eben keinen Verband für Angler, Angeln und Anglerschutz, nur Naturschutzverbände der organisierten Sport- und Angelfischerei - woher soll da Ahnung kommen vom praktischen Angeln?
Auch den Behörden fehlt das (weil es eben keinen Anglerverband gibt, der sowas erklärt und in die Öffentlichkeit trägt..
Dann kommen eben solche Regelungsvorschläge wie in Berlin raus..
Weil wir davon ausgehen müssen, dass wir wenig Chancen auf ausreichendes Gehör erwarten können. haben wir insgesamt aumfassend und für Fachleute nachvollziehbar unsere Einwände begründet. Insbesondere haben haben wir auch die beabsichtigten Bußgeldvorschriften beanstandet, da sie u. E. dem geltenden Recht widersprechen. Siehe hierzu auch das jüngste Urteil des Berliner Verfassungsgericht zum Bußgeldkatalog der Coroa VO.
Sorry aber das hat man sich (ohne dich jetzt persönlich angehen zu wollen) doch selbst zuzuschreiben!
Wer die Angelrechtliche Deutungshoheit seit Jahren anderen überlässt, erntet letztendlich nur was er gesät hat.
Zum über den Tisch ziehen, gehören immer zwei!
Verordnungen bzw deren Rechtsgrundlagen und Auslegungen fallen nicht mal eben vom Himmel...sie besitzen auch keine Ewigkeitsklausel:-) Und was nicht in Stein gemeißelt ist, kann beeinflußt werden..
Wenn man denn will und politisches Klinken putzen und effektive PR Arbeit(ja..da muss man auch mal holzen) nicht als zu vernachlässigendes Übel ansieht,da man primär ja schließlich ein NaturSchutzverband ist..
Das ist der BUND übrigens auch aber wie sieht dessen Lobbyarbeit aus? Merkste was?
Was ist ureigenste Aufgabe einer Interessenvertretung? Quasi das 1x1?
LobbyARBEIT..und dazu gehört selbstverständlich eine möglichst effektive Einflußnahme auf Gesetze, Verordnungen bzw auch deren Auslegung...oder wie funktioniert gute Lobbyarbeit? Durchs passive abwarten wohl kaum.
Wer in eigener Sache immer die Füße still hält oder im schlimmsten Fall zu vielem nur Ja und Amen sagt, wird von Entscheiderseite dann halt nicht mehr wahrgenommen oder ganz einfach vor vollendete Tatsachen gestellt.
Somit wird das einfach ohne Widerstand durchgewunken.
Mir kann keiner erzählen, dass die Senatsverwaltung oder der Senat nicht wissen,
dass es diese Verbände schon seit vielen Jahren gar nicht mehr gibt.
Ich unterstelle da Absicht.
Pssst...die Wahrheit könnte die Angler verunsichern:-)
Wir wissen beide wie Angelpolitische Vetretung hier in D größtenteils abläuft..positive Ausnahmen wie den Niedersächsischen AVN gibt's wie viele?
Schau mal auf die Homepage des DAV Landesverbandes berlin e.V.
https://landesanglerverband-berlin.de
Schreibtischtäter am Werk,
ohne jeden Sachverstand, dafür mit ideologischem Rucksack versehen.
Und da die "Interessenvertreter" (die, die es sein sollten),
versagen mal wieder vollständig,
da sie unfähig sind,
politische Relevanz aufzubauen.
Dieser Paragraph lässt den Schluss zu, dass jeder Angler mit dem Gesetz in Konflikt kommen soll .
Rundmäuler und Muscheln sind ganzjährig geschont, müssen aber getötet werden.
Nicht verwertbare Fische ebenfalls.
Eigentlich steckt ein Angelverbot durch die Hintertür dahinter
Da merkt man sofort die ausnamslos dumme Handschrift der Grünlinge in der Regierung die vom Tuten und Blasen absolut keinerlei Ahnung haben und rigoros alles was gegen Ihr verschobenes Weltbild geht radikal bekämpfen wollen weil es ihnen gegen den Strich geht .
Gegen solche pragmatische Hetze seitens der Rot/Grünen Regierung gegen uns Angler muss umgehend Vorgegangen werden sonst gehen bald in Berlin für Angler die auch etwas von ihrem Handwerk verstehen die Lichter aus:-(
Alleine schon das sogenannte "Verbot" von aureichend großen Setzkeschern zur Zwischenhälterung/ Frischhaltung der gefangenen Fische ist doch weltfremder Blödsinn der von Leuten ausgedacht worden ist die keinerlei Ahnung von der anglerischen Materie haben sprich von Bürokraten die nicht über den richtigen Sachverhalt informiert sind und nur Mutmasungen und grünrote Veganideologie besitzen.
Mit gängiger Realität hat das absolut nichts zu tun und gehört meines Erachtens nach sofort wieder rückgängig gemacht.
Catch& Release..................braucht man meistens nicht auser die Fotoangler die sowieso nicht beliebt sind.
Klar setzt man gewisse zu kleine Fische wieder schonenst zurück, aber einen Karpfen mit 70cm nem ich immer mit, genauso einen Hecht mit entsprechender Größe.
Schönen Gruß aus dem Frankenländle.
Auf Youtube sieht man übrigens diese Poser in Scharen.
In Berlin wird angelfeindlicjkeit dann echt Groß geschrieben, zum Glück komme ich nicht aus der Region.