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Antrag dieses Mal bei Oberfinanzdirektion Karlsruhe und Finanzamt Stuttgart

Es ist immer gut, wenn jemand seine Interessen und Anliegen klar und deutlich vertritt und dafür kämpft. So wie hier ein (der Redaktion bekannter) Angler, der nach seinem ersten Antrag vom 06.08. 2018 zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von PETA beim zuständigen Finanzamt Stuttgart nun erneut tätig wurde.

Gegen Tierrechtsorganisationen – Angler stellt Antrag auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit

PETA und das Steuergeheimnis

Denn wegen des Steuergeheimnisses konnte keine Antwort des Finanzamtes auf den ersten Antrag kommen und wurde auch nicht erwartet. PETA besitzt aber immer noch die Gemeinnützigkeit. Also kann man davon ausgehen, dass der erste Antrag trotz fundierter Darstellung das Finanzamt in Stuttgart noch nicht zum Handeln gezwungen hatte. 

Angesichts dessen und auch wegen der Aufregung der Angler intern um eine argumentationslose Petition auf einer gewerblichen Petitionsplattform, entschloss sich dieser Angelkollege nun noch einmal tätig zu werden.

Dieses Mal geht sein wiederum fundierter und deutlich erweiterter Antrag (auch mit Bezug auf das aktuelle Urteil zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Organisation ATTAC) daher gleich an die über dem für PETA zuständigen Stuttgarter Finanzamt stehende Behörde, der Oberfinanzdirektion in Karlsruhe. Sicherlich sind die Beamten da froh, wenn ihnen auch einmal ein fundierter und substantieller Antrag zugeht, mit dem sie sich dann fachlich auseinander setzen können.


Auf ein Neues: Antrag zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von PETA

Nachfolgend der fundierte Antrag des Anglers bei der zuständigen Oberfinanzdirektion und dem zuständigen Finanzamt.

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