AVN schaltet Finanzamt Stuttgart ein
"Die Verfolgung politischer Zwecke ist im Steuerrecht nicht gemeinnützig."
So heißt es unter anderem in einem Schreiben des AVN an das Finanzamt.
Der Verband will nach den "Angler in Sicht?" Verhaltensempfehlungen der Tierrechtsorganisation prüfen lassen, ob die Gemeinnützigkeit gegeben ist.
Weiter heißt es in dem Schreiben, das Sie unten im Original herunterladen können (ohne Screenshots des Original PeTA-posts):
"Im Ergebnis ist also die Frage des Rechtsbruchs eindeuutig zu beantworten.
Ebenso klar erscheint, dass Gemeinnützigkeit und Aufruf zu Rechtsbruch nicht kompatibel sind.
Daher erscheint es uns angebracht, die Gemeinnützigkeit unter den o.a. Aspekten neu zu bewerten bzw. zu überprüfen."
> Hier geht's zum Originaltext des Anschreibens
Netzwerker Raimund Müller (Jurist, Dozent an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW für Strafrecht, Strafprozessrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht) hat den Anglerverband Niedersachsen fachlich unterstützt.