anti peta petition gescheitert

Im vergangenen Jahr machten in Anglerkreisen zahlreiche Aufrufe eine Petition zu zeichnen die Runde. Auf der gewerblichen Plattform openPetition wurde Unterstützung für eine "Petition zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Tierrechtsorganisation PETA" gesucht. Bereits seit Oktober 2019 ist die Sammlung beendet. Die gewünschte Zahl an Unterstützern (50.000) wurde erreicht und am Ende mit über 64.000 gar deutlich übertroffen.
Nicht nur Angler, auch der Naturschutzverband der organisierten Sport- und Angelfischer, der DAFV, haben die Petition unterstützt. Der DAFV wollte die Übergabe der Petition mit organisieren und später sogar die Petition übernehmen. Seit dem 30.03.2020 steht der Status der Petition nun auf "nicht eingereicht/gescheitert".
Was ist passiert?
Wir begaben uns auf Spurensuche.

Eine gescheiterte Petition gegen die Gemeinützigkeit von PETA

Wenn eine Petition mehr erreichen soll als nur etwas Aufmerksameit im Netz oder bei Medien, ist dazu einiges zu beachten. Bei der Petition zur Abschaffung der Gemeinnützigkeit von PETA auf der Internetplattform der openPetition gGmbH war eine solche Weitsicht nicht gegeben. Weder waren die Adressaten der Petition (Bundestag, Finanzamt Stuttgart) sinnvoll oder stimmig, noch gab es eine faktisch schlüssige oder gar juristisch haltbare Begründung für das Anliegen der Petition.
Da PETA immer wieder Anglern das Leben schwer macht, zeichneten trotz der Unzulänglichkeiten der Petition zehntausende Angler als Unterstützer.

Auch der DAFV bewarb die Petition und kündigte an, eine öffentlichkeitswirksame Übergabe der Unterschriften organisieren zu wollen.


dafv peta petitionScreenshot Webseite DAFV.de , Petitionsziel erreicht

Nach Abschluss der Zeichnungsfrist wurde es dann seltsam. Der Status der Petition stand auf "überreicht", ohne dass man irgend etwas davon öffentlich mitbekommen hatte. Die Redaktion von Netzwerk Angeln versuchte daher zuerst mit dem Petenten T. Karches über die Plattform der openPetition gGmbH Kontakt aufzunehmen um zu klären, ob und was erreicht worden sei. Nachdem kein Kontakt zustande kam, telefonierten wir mit openPetition und bekamen von unterschiedlichen Ansprechpartnern unterschiedliche Auskünfte.

Daher stellten wir dann die Fragen schriftlich. Ebenfalls setzten wir uns mit dem DAFV in Verbindung.

2 1 op einreichung oktober 750Screenshot openPetition vom 09.10.2019, Petition angeblich eingerreicht

Die Antworten legten nahe, dass sowohl openPetition wie der DAFV mit der Situation überfordert waren.  Netzwerker Dirk "Saza" Sazalowski erfuhr auf seine Anfrage bei openPetition, dass der DAFV die Petition übernehmen wollte. Als Betreiber von FCK PTA hatte er unabhängig von der Redaktion ebenfalls bei openPetition nachgehakt, weil auch er bemerkt hatte, dass sich in Sachen Petition nichts mehr getan hatte.

Ebenfalls erfuhr Dirk "Saza" Sazalowski am 30.03. 2020 von openPetition, dass die Petition gescheitert sei. Es gab angeblich Gespräche von openPetition mit dem DAFV, jedoch ist dabei augenscheinlich nichts herausgekommen.

Ab 30. 03. 2020 stand auf der Webseite von openPetition die Petition plötzlich auf "nicht eingereicht/übergeben" und Gescheitert.

Die über 64.000 Unterstützer, die in gutem Glauben mit ihrer Mailadresse die Petition gezeichnet haben, zeigen dass es am Thema ein erhebliches öffentliches Interesse gibt. Wir haben uns daher auf Spurensuche begeben und versucht mit journalistischen Mitteln aufzuklären, warum die Petition denn nun gescheitert ist. Wir haben dazu openPetition und den DAFV befragt und berichten nachfolgend was wir recherchieren konnten.
open petition peta gescheitert1Screenshot openPetition Webseite, Petition gescheitert

openPetition gGmbH zur gescheiterten Petition gegen die Gemeinützigkeit von PETA

Weil es trotz des Status "eingereicht" keine konkreten Meldungen zur Einreichung der Petition gab, nahmen wir schon ca. 4 Wochen nach Ende der Zeichnungsfrist telefonischen Kontakt zu openPetition auf.
Wegen vieler unterschiedlicher Auskünfte stellten wir unsere Fragen schließlich schriftlich. Es entwickelte sich ein längerer Mailverkehr mit diversen Personen, der nachfolgend zusammengefasst ist.

Die erste Antwort erhielten wir am 07. November 2019.


Frage 1:
Netzwerk  Angeln: Prüft die openPetition gGmbH Petitionen darauf, ob sie überhaupt richtig adressiert sind?

Hintergrund: Der Bundestag kann PETA die Gemeinnützigkeit nicht entziehen und ist da nicht zuständig.

Dazu openPetition

1. Adressat: Ja, das tun wir. Eine Gemeinnützigkeit aberkennen kann das Finanzamt, welches der Organisation die Gemeinnützigkeit ausspricht. Außerdem ist die Petition an den (Petitionsausschuss des) Bundestages gerichtet, da hochrangige CDU-Politiker beispielsweise sich zu genau diesem Thema auch geäußert haben und eine Debatte über das Gemeinnützigkeitsrecht damit befeuert haben.


In einer weiteren Antwort vom 18. Februar 2020 widersprach openPetition dann der ursprünglichen Aussage:

Daher ist auch nicht der Petitionsaussschuss als Empfänger aufgeführt.
........
Dass wir Petitionen selber Einreichen ist ein exklusiver Service von uns. Dafür müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein, die die PETA-Petition nicht erfüllt. Denn: Der Entscheidungsträger ist nicht der Petitionsausschuss.


Frage2:
Netzwerk  Angeln
: Überprüft die openPetition gGmbH die Bürger die eine Petition einreichen in irgendeiner Weise?

Hintergrund: Keinerlei Rückmeldung von Herrn Karches über das Mailformular der openPetition gGmbH

Dazu openPetition
2. Petitions-Startende:
Wie sollen wir diese Menschen denn überprüfen? Dafür fehlt uns der rechtliche Rahmen etc. Jede E-Mail-Adresse muss allerdings verifziert werden durch einen Bestätigungslink - es steht also definitiv ein echter Mensch dahinter.  Herr Karches hatte die Petition von dem ursprünglichen Starter, Herr Meter, übernommen. Wir haben vorgestern Herrn Karches per Mail kontaktiert und warten momentan auf eine Rückmeldung.

Das bedeutet dann wohl, dass keine tiefere Überprüfung oder anderweitige Legitimierung stattfindet. So kann jeder, der es schafft eine Mailadresse einzurichten, eine Petition starten.


Frage 3:
Netzwerk  Angeln
: Bei der PETA-Petition wurde die Leitung von einem “H.Meter” an einen “T. Karches” abgegeben. Wie ist die Abgabe der Petition bei openPetition gGmbH geregelt, um hier Missbrauch oder vorzeitige Beendigung einer Petition auszuschliessen?

Hintergrund: Keinerlei Rückmeldung von Herrn Karches über das Mailformular der openPetition gGmbH

Dazu openPetition
3. Übertragung einer Petition:
Bevor eine Petition zurückgezogen wird, weil der ursprüngliche Petitions-Startende aus z.B. Gesundheitsgründen die Petition nicht mehr verfolgen kann, besteht die Möglichkeit, dass dieser die Petition auf eine andere Petition übertragen kann. Nur der Petitions-Startende kann das bestimmen. Die neue Person muss ein verifziertes Konto bei oP haben. Außerdem erhält dieser erst nach zwei Wochen Zugriff auf die Unterschriftenlisten. Innerhalb dieses Zeitraums werden die bisherigen Unterstützenden informiert und können auch die Einsicht dieser Daten verneinen.

Frage 4:
Netzwerk  Angeln
: Bis zum 04. 11. 2019 stand auf der Webseite der openPetition gGmbH zur PETA-Petition dass am 09.10. 2019 die Petition eingereicht worden wäre. Auf unsere telefonische Nachfrage bei der Pressestelle der openPetition gGmbH wurden Probleme wegen der Übertragung der Petition mit als Grund angeführt, warum die Petition dennoch noch nicht eingereicht worden wäre. Bedeutet das, dass weder Herr T. Karches als Petitent noch sonst jemand sich bei der openPetition gGmbH gemeldet hat?

Dazu openPetition
4. Einreichung: Genau, das Datum wurde fälschlicherweise angezeigt. Das ist inzwischen korrigiert worden und wir haben etwas in unserem System geändert, damit dies nicht nochmal passieren kann. Unsere Plattform arbeitet transparent und wir versuchen eben genau das auch an die Petitions-Startenden zu vermitteln. Wenn jedoch der erste Petitions-Startende eine Petition einreicht und z.B. eine Antwort nicht hochlädt, kriegen wir das nicht immer sofort mit. Es werden jedoch immer weniger, da wir auch da unseren Flow angepasst haben und um Kontakt bitten, wenn sich Petitions-Startende nicht von selbst bei uns melden.

Frage 5:
Netzwerk  Angeln
: Hat die openPetition gGmbH inzwischen Kontakt mit T. Karches und wie soll nun weiter verfahren werden?

Dazu openPetition
5. Kontakt: Wie gesagt, wir haben Herrn Karches vorgestern angeschrieben und warten nun auf Rückmeldung.

openPetition kann nach eigenen Statuten eine Petition unter bestimmten Bedingungen auch selbst einreichen. Auch nach dieser Möglichkeit haben wir gefragt:
Frage 5.1.
Netzwerk  Angeln
: Reicht die openPetition gGmbH eine solche Petition automatisch beim Bundestag oder wie im Fall hier beim Finanzamt Stuttgart ein, sobald die angestrebte Zahl der Zeichner erreicht ist?

5.2.: An welche Stelle/Behörde/Person beim Bundestag wird eine solche Petition von der openPetition gGmbH eingereicht?
5.3.: Wurde die Petition auch beim Finanzamt Stuttgart eingereicht?

Dazu openPetition
5.1 - 5.3. Selber Einreichen: Wir reichen nur Petitionen ein, die sich wirklich auf den Petitionsausschuss als Empfänger beziehen. Bei dieser Petition war es eine Besonderheit, dass der Bundestag mitaufgelistet wurde (wie oben beschrieben). In diesem Fall würden wir die Petition also nicht einreichen. Wir würden jedoch die Unterstützenden informieren, falls sich Herr Karches nicht mehr nach Ablauf der Sammlungsfrist bei uns meldet bzw. im System nicht die Einreichung der Petition vermerkt wurde.

Freundlicherweise wollte uns die Pressesprecherin von openPetition informieren, sobald sich etwas Neues ergeben würde oder sie Kontakt zu Herrn Karches, dem Petenten, hätten. Das geschah jedoch zunächst nicht.

Laut eigenen Aussagen würde openPetition die Unterstützer der Petition informieren "falls sich Herr Karches nicht mehr nach Ablauf der Sammlungsfrist bei uns meldet bzw. im System nicht die Einreichung der Petition vermerkt wurde". Auch das hat nach unseren Recherchen bislang nicht stattgefunden, ebensowenig wurde irgendetwas dazu öffentlich berichtet (was sicher geschehen wäre, hätte openPetition die über 64.000 Unterstützer informiert).


Am 07.02.2020 erhielten wir dann doch noch eine Antwort einer anderen Mitarbeiterin von openPetition, die dann doch überraschte:

openPetition:

Die Petition wurde meines Wissens nach von einem anderen Petenten übernommen und wird von diesem fortgeführt. Aus Datenschutzgründen gibt es dafür eine Frist, die Unterstützenden wurden darüber informiert und können widersprechen.

openPetition:
Guten Tag,

es gab da einen kleinen technischen Fehler, dieser ist jetzt behoben. Richtig, es gibt jetzt einen neuen Petenten, die Petition wurde übertragen, das wird auch bald auf der Petitionsseite einsehbar sein.

Wir haben jetzt einen datenschutzkonformen Weg gefunden, die Petition zu übertragen. Alle Unterstützenden werden über die Änderung informiert und können ihre Unterstützung zurückziehen, wenn sie das möchten.

Die Pressesprecherin von openPetition hatte uns außerdem mitgeteilt, dass am 01. 08. 2020 die Petition automatisch auf "nicht eingereicht" gestellt werden würde, wenn bis dahin eine Übergabe nicht stattgefunden hätte.

openPetition:
Die Petition wird ein Jahr nach Zeichnungsende und ein Jahr nach der letzten Neuigkeit automatisch auf "Nicht eingereicht" gestellt, in diesem Fall also 01.08.2020.


Mehr als überrascht waren wir daher, als nun schon im März 2020 plötzlich und ohne weitere Angabe von Gründen die Petition auf den Status "nicht eingereicht" und damit "Gescheitert" gestellt wurde.

Könnte dies damit zu tun haben, dass sowohl Herr Karches als Petent nicht mehr erreicht wurde, wie auch gleichzeitig die bis dahin laufenden Gespräche mit dem DAFV zur Übernahme der Petition gescheitert sind?

Die Rolle des DAFV bei der gescheiterten PETA - Petition

Am 20. November, also nochmals gut 2 Wochen nach den ersten Gesprächen und Mails mit openPetition, haben wir in dieser Sache auch Kontakt zum DAFV aufgenommen. Der DAFV  hatte auf seiner Webseite für die Petition geworben, mehrere Pressemeldungen herausgegeben und auch angekündigt, dass man in Absprache mit dem Petitionsleiter T. Karches eine öffentlichkeitswirksame Übergabe organisieren wolle.
dafv screen petitionsziel erreichtScreenshot DAFV.de, Ankündigung Petitionsübergabe

Da weder wir, noch openPetition selbst den Petenten Karches erreichen konnten, musste man annehmen, dass angesichts der Ankündigung des DAFV dieser im Vorfeld im Gegensatz zu openPetition schon Kontakt und/oder eine Absprache zur Überreichung der Petition mit dem Petenten T. Karches gehabt haben musste.

Wir stellten daher konkrete Fragen:

  • 1.: Ist der DAFV mit dem Petitenten T. Karches mittlerweile in Kontakt getreten?
  • 1.1.:War die Unterstützung durch den DAFV vor oben genannten Veröffentlichungen mit dem Petitenten abgesprochen?

  • 2.:Wann ist die genannte gemeinsame, öffentlichkeitswirksame Einreichung beim Bundestag geplant?
  • 2.1.:Wann ist die genannte gemeinsame, öffentlichkeitswirksame Einreichung beim Finanzamt Stuttgart geplant?
  • 2.2.:Letztere würden wir als Anglermedium gern mit der Kamera begleiten. Stimmen Sie dem zu?

  • 3.:Welche Gründe bewogen den DAFV, eine Petition auf einer gewerblichen Plattform zu bewerben, die weder fachliche noch juristische Gründe enthielt und bei Abzielen auf Aberkennung der Gemeinnützigkeit einer Einzelorganisation zudem mit dem Bundestag falsch adressiert war?

  • 4.:Warum hat der DAFV nicht eine Petition über die dafür vorgesehene Plattform des Bundestages (https://epetitionen.bundestag.de/) mit fachlichen und juristischen Gründen selbst initiiert, um den §52 der Abgabenordnung so zu ändern, dass z. B. der Einsatz Tierrechte als Grund für Gemeinnützigkeit entfällt?


Zusätzlich stellte die Redaktion weitere Fragen zum Umgang mit PETA, da der DAFV schon vor der Petition mehrfach auf seiner Webseite Themen/Aktivitäten zu PETA veröffentlicht hat, ohne dass danach konkrete Ergebnisse veröffentlicht wurden:
Der DAFV hat in der Kampagne “Angler helfen Anglern” dazu aufgerufen, ungerechtfertigte Anschuldigungen durch selbsternannte Tierrechtsorganisationen (der DAFV bezog sich dabei auf PETA) zu melden:

  • 5.:Wie viele Rückmeldungen von Anglern hat der DAFV dazu bis jetzt erhalten?
  • 5.1.:Wie viele Rückmeldungen von Mitgliedsverbänden hat der DAFV dazu bis jetzt erhalten?
  • 5.2.:Wozu genau sind diese Rückmeldungen gedacht?
  • 5.3.:Zu wann planen Sie das zuvor genannte Ziel mit entsprechenden Maßnahmen anzugehen?

  • 6.:Welche öffentlichkeitswirksame Aktionen gegenüber PETA (u.a.) plant der DAFV, um die Bevölkerung und die überregionale, allgemeine Presse auf die Tier- und Naturschutzschädlichen Aktionen dieser Organisationen aufmerksam zu machen?


Die erste Antwort kam schon nach einer Woche, vom Öffentlichkeitsmitarbeiter Olaf Lindner:

DAFV:

Hallo Herr Finkbeiner,

wir sind mitten in der Planung für die weiteren Schritten im Nachgang der erfolgreichen Petition. Um Ihre Fragen vollständig zu beantworten, brauchen wir aber noch ein wenig. Ich denke das wir ihre Anfrage eine Woche später beantworten also bis zum 06.12.2019.

Nachdem man dann eine Woche nichts gehört hatte, kam eine Mail von Geschäftsführer Alexander Seggelke:

DAFV:

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,

der Kontakt zu Herrn Karches besteht.

Leider hat sich die weitere Kommunikation krankheitsbedingt in die nächste Woche verschoben.

Die Verzögerung bitten wir zu entschuldigen.

Der DAFV hatte also doch Kontakt zu dem Petenten Herrn T. Karches?
War dem DAFV gelungen, was openPetition offenbar nicht schaffte?
Warum ist dann am Ende die Petition gescheitert?



Wir hakten nach einer weiteren Woche erneut nach:

Sehr geehrter Herr Seggelke,
sehr geehrte Frau Dr. Happach-Kasan,
sehr geehrter Herr Lindner,

die Woche ist nun wieder um.
Ob es an einer Krankheit oder an was auch immer liegt, dass der DAFV uns die Fragen nicht beantwortet, wissen wir nicht. Die holprige Kommunikation mit dem Petitenten berührt ja nur die Frage 1 und 2.


Wir würden uns daher freuen, wenn sie uns die anderen Fragen (nachfolgend aufgeführt) schnellstmöglich beantworten würden, bis der DAFV mit dem Petitenten wieder kommunizieren kann.
Denn zur Beantwortung dieser Fragen brauchen sie ja keine Kommunikation mit dem Petitenten.

Obwohl auch diese Mail nicht nur an Herrn Lindner, sondern auch an Herrn Seggelke und Frau Dr. Happach-Kasan adressiert war, meldete sich nun erstmal niemand mehr.

Nach 3 Wochen kam dann eine kurze Meldung von Olaf Lindner:

DAFV:
Hallo Herr Finkbeiner,

ich war drei Wochen krank und bin heute den ersten Tag wieder im Büro. Ich bitte Sie das zu entschuldigen. Ich muss jetzt einige Dinge aufarbeiten, aber werde mich bemühen Ihnen zeitnah eine Antwort zukommen zu lassen.

 
Ich wünschte Herrn Lindner selbstverständlich alles Gute und gab auch meiner Verwunderung Ausdruck, dass scheinbar nur er innerhalb des DAFV in der Causa Anti-PETA-Petition / openPetition involviert bzw. kompetent zu sein schien.

Sehr geehrter Herr Lindner;

es ist natürlich tragisch, wenn Sie im DAFV dazu der einzig Kompetente sind, der solche Fragen beantworten kann.
Könnten Sie evtl. “zeitnah” etwas eingrenzen?

Gute Rekonvaleszenz, frohe Feiertage und einen guten Rutsch,
Mit freundlichen Grüßen,
Thomas Finkbeiner


Der DAFV reagierte nun gar nicht mehr. Weder Öffentlichkeitsmitarbeiter Olaf Lindner, noch Geschäftsführer Alexander Seggelke, noch Präsidentin Dr. Happach-Kasan, die immer gleichzeitig angeschrieben worden sind.

Wir vermuten, dass der Kontaktabbruch des DAFV aus mehreren Gründen erfolgt ist:
Zum einen ist schon zur Kampagne des DAFV “Angler helfen Anglern” nichts mehr seitens des DAFV veröffentlicht worden. Es ging dabei darum, dass der DAFV dazu aufgerufen hatte, ungerechtfertigte Anschuldigungen gegen Angler durch selbsternannte Tierrechtsorganisationen (der DAFV bezog sich dabei auf PETA) zu melden.

Warum wollte man zu dieser Aktion keine Stellung zu unserer Nachfrage beziehen? Gab es nichts zu vermelden?

Vermutung: Da der DAFV in der Sache „Petition“ wohl auch keinen Kontakt (mehr?) zum Petenten Karches herstellen konnte,  wollte er sich wohl nicht noch weiter blamieren und beantwortete keine unserer Fragen mehr.

Alle Fragen, bis auf die ersten zwei, hätten jedoch auch ohne Rücksprache/Kontakt mit Herrn Karches jederzeit beantwortet werden können.

Der DAFV wollte oder sollte die Petition übernehmen

Anfang März bekam Dirk Sazalawoski (FCK PTA) über seine Kommunikation mit openPetition berichtet, dass der DAFV die Petition übernehmen wolle.

Umso größer war die Überraschung, als Dirk "Saza" Sazalowski dann am 30.03.2020 mitgeteilt wurde, dass der DAFV die Petition nicht übernommen hatte und der Status der Petition auf "nicht überreicht / gescheitert" gestellt wurde. 

Vermutung: Es liegt der Verdacht nahe, dass nun kramphaft versucht werden sollte, zu retten was zu retten wäre. Der DAFV sprang auf eine Petition auf, die augenscheinlich mit massiven Mängeln behaftet war. Angesichts dessen, dass von der eigenen Aktion des DAFV („Angler helfen Anglern“) bis dato überhaupt nichts zu hören oder lesen war,  wollte man wohl durch das Aufspringen auf diese Petition Sympathien unter Anglern gewinnen, hat jedoch zuvor nicht entsprechend kompetent geprüft.

Was den DAFV letztlich bewog, die ausgerechnet durch den DAFV zunächst so massiv beworbene Petition mit über 64.000 Unterstützern nicht zu übernehmen konnten wir nicht recherchieren.

Hintergründe und Infos zu Petitionen

Was ist eine Petition eigentlich, wer kann eine Petition einreichen, wie macht man eine sinnvolle Petition? All das haben wir für euch zusammen getragen.

Ganz grundsätzlich und historisch ist eine Petition zuerst einmal nur eine Bittschrift oder Eingabe an eine zuständige Stelle. Diese kann zunächst einmal jeder an jede Stelle einreichen. Petitionsrecht nennt man das Recht, ohne Nachteile befürchten zu müssen eine Eingabe an alle zuständige Stellen und Behörden machen zu können.

In Deutschland ist das Petitionsrecht im Grundgesetz als Grundrecht festgeschrieben in Artikel 17:

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.

Teilweise ist das Petitionsrecht eingeschränkt (Beamte müssen Dienstwege einhalten, etc.).

Im Artikel 45 c des Grundgesetzes ist geregelt, dass der Bundestag einen Petitionsausschuss benötigt:

(1) Der Bundestag bestellt einen Petitionsausschuß, dem die Behandlung der nach Artikel 17 an den Bundestag gerichteten Bitten und Beschwerden obliegt.
(2) Die Befugnisse des Ausschusses zur Überprüfung von Beschwerden regelt ein Bundesgesetz.

Das Bundesverfassungsgericht hat schon 1953 entschieden, dass zulässige Petitionen nicht nur entgegengenommen werden müssen, sondern auch sachlich geprüft werden müssen und man dem Petenten die Art der Erledigung schriftlich mitzuteilen hat. Eine so ordnungsgemäß erledigte Petition kann man nicht nochmals an der gleichen Stelle anbringen.

Neben Petitionen im Bundesrecht haben auch viele Bundesländer entsprechende Regelungen und die meisten Landesparlamente haben dazu Institutionen zum einreichen geschaffen, analog zum Petitionsausschuss des Bundestages. Die Bedingungen für Petitionen in den einzelnen Ländern unterschieden sich aber teilweise sowohl von denen des Bundestages wie auch teilweise sehr stark untereinander. Als Bedingung grundsätzlich für eine Petition gilt, dass sie schriftlich zu erfolgen hat und der Absender klar und erkennbar sein muss.

Neben dem normalen schriftlichen Weg einer Petition ist es seit dem Jahre 2005 möglich, beim Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition über ein Online-Formular einzubringen.

Der Sinn dahinter ist, dass normalerweise eine Petition, die innerhalb von vier Wochen nach Eingang (bei öffentlichen Petitionen rechnet die Frist ab der Veröffentlichung im Internet) von 50.000 oder mehr Personen unterstützt wird, im Petitionsausschuss öffentlich beraten wird und der Petent dann oft Rederecht erhält.

Ebenso gibt es inzwischen eine Reihe gewerblicher oder gemeinnützig-gewerblicher Online-Plattformen die anbieten, Unterstützer und Unterschriften für eine Petition zu sammeln und Petitionen auch einzureichen oder dabei zu unterstützen. Wie auch die hier in der Sache PETA involvierte openPetition gGmbH.

Wie eine Petition nicht aussehen sollte, kann man an der PETA - Petition bei openPetition gut erkennen. Neben der Grundvoraussetzung des erkennbaren Absenders und der schriftlichen Form bzw. der Möglichkeiten zum Beispiel über den Petitionsausschuss des Bundestages eine Petition einzureichen, sollte eine seriöse Petition daher einige weitere Dinge beachten, um mehr Aussicht auf Erfolg haben zu können.

  • Der richtige Adressat
  • Ein klar formuliertes Ziel unter Beachtung geltender Gesetzgebungen und Verordnungen
  • Eine klare, juristisch fundierte Erklärung der Gründe für die Petition
  • Bei Sach- oder Fachproblemen als Petitionsgrund entsprechende Veröffentlichungen in Fachpresse, Studien oder Expertenmeinungen anführen

Kurze Erklärung dazu:
Wenn man ein bundesrechtliches Problem in einer Petition einem Landtag vorlegt, ist dies schlicht falsch, da der Landtag dies nicht behandeln darf.

Will man in einer Petition z. B. erreichen, dass Männer keinen Führerschein mehr bekommen sollten, ist dies wegen des Grundgesetzes (Gleichberechtigung) nicht möglich.

Neben dem richtigem Adressaten muss man auch die richtigen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften juristisch klar darlegen, um dem Empfänger zu zeigen, dass es sich dabei nicht eine der zahlreichen "zusammengestoppelten" Petitionen ohne hinreichende Begründung handelt, sondern um ein ernst zu nehmendes Anliegen.

Den gleichen Zweck erfüllen die Anführung seriöser und passender Veröffentlichungen aus der Fachpresse zu einem Problem, Studien oder Expertenstatements.

Dr. Gero Hocker, MdB (FDP) und Präsident DFV zu Petitionen und PETA

750 Gero Hocker 006 printDr. Gero Hocker, (MdB, FDP), Präsident des Deutschen Fischerei-Verband
Dr. Gero Hocker ist Bundestagsabgeordneter der FDP und Präsident des Deutschen Fischerei-Verband e. V.. Im Bundestag brachte er auch schon Anträge ein („Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus“), um gemeinnützigen Organisationen leichter die Gemeinnützigkeit entziehen zu können. Da es kein Gesetz für eine einzelne Organisation geben kann (keine "Lex PETA" also), geht dies nur, wenn das für alle gemeinnützigen Organisationen (also auch Angelvereine und Verbände) gelten würde. Ich fragte daher Dr. Hocker, auch als Bundestagsabgeordneter, wie er zu Petitionen in Bezug auf PETA steht, zum Petitionsausschuss des Bundestages und zu gewerblichen Petitionsplattformen im Internet.

Hier Fragen und Antworten:

Sehr geehrter Abgeordneter Dr. Gero Hocker,
lieber Gero,

Du bist ja im Bundestag aktiv, um gemeinnützigen Organisationen noch leichter als jetzt bei Straftaten die Gemeinnützigkeit entziehen zu können. Das geht ja nur über entsprechende übergeordnete Gesetze. Zuständig für den Entzug der Gemeinnützigkeit ist ja im Einzelfall das jeweilige Finanzamt. Als ein Beispiel führst Du für Dein Engagement die Tierrechtsorganisation PETA an.

Es gab nun auch mehrfach Petitionen von Privatpersonen auf privat/gewerblichen Petitionsplattformen, um PETA die Gemeinnützigkeit zu entziehen. Auch gerichtet an den Bundestag, obwohl der für Einzelfälle gar nicht zuständig ist.

Du als Bundestagsabgeordneter kennst ja die Petitionsplattform des Bundestages, über die Petitionen seriös eingereicht werden können (https://epetitionen.bundestag.de/).

Dazu unsere Fragen:

Frage 1.:
Wie beurteilst Du Petitionen zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit von PETA über privat/gewerbliche Petitionsplattformen an den nicht zuständigen Bundestag?


Antwort Dr. Gero Hocker:
Jedes gesellschaftliche Engagement, welches gemeinnützigen Organisationen, die die Axt an unseren Rechtsstaat legen, die Gemeinnützigkeit entziehen will, begrüße ich ausdrücklich. Man ist als FDP-Politiker immer auch auf die Stimmen anderer Parteien angewiesen und somit gilt: Wenn der Druck von Außen steigt, sei es durch Petitionen oder auf anderen Wegen, verbessert das unsere Position.

Frage 2.:
Würdest Du als Bundestagsabgeordneter grundsätzlich Petitionen anders beurteilen, die über privat/gewerbliche Petitionsplattformen eingereicht wurden als Petitionen über die dafür vorgesehene Petitionsplattform des Bundestages?


Antwort Dr. Gero Hocker:
Im Falle von Zuschriften oder Petitionen setze ich mich mit nahezu allen Themen auseinander, die an mich herangetragen werden. Dabei unterscheide ich auch nicht zwischen Zuschriften einzelner Personen, Petitionen auf privaten/gewerblichen Plattformen oder die offiziellen über die Seite des Deutschen Bundestages.


Frage 3.:
Wäre im Vorgehen gegen einzelne Organisationen wie PETA eine seriöse, juristisch klar unterfütterte Petition über die Petitionsplattform des Bundestages nicht sinnvoller, die dann versucht da entsprechende Punkte in Bundesgesetzen zu ändern (wie z. B. den Einsatz für Tierrechte als Grund für Gemeinnützigkeit auszuschliessen über die Abgabenordnung des Bundes (Abgabenordnung (AO) § 52 Gemeinnützige Zwecke))?


Antwort Dr. Gero Hocker:
Petitionen über gewerbliche Plattformen und solche, die über den Bundestag eingebracht werden, sind beide sinnvoll - allerdings mit unterschiedlichen Vorteilen behaftet. Während Petitionen auf privaten Plattformen unkomplizierter aufgesetzt werden, schneller Unterstützer gewinnen und somit Gesprächskanäle in Ministerien oder zu Bundestagsabgeordneten öffnen können, malen die Mühlen im Petitionsausschuss deutlich langsamer. Allerdings sind Mitglieder des Petitionsausschusses gezwungen, sich mit Eingaben auseinanderzusetzen, wenn sie über den offiziellen Weg eingereicht wurden. Bei mehr als 50.000 Unterstützern innerhalb von vier Wochen wird außerdem eine Anhörung zu der Petition angesetzt und bei positivem Bescheid des Petitionsausschusses kann das zuständige Ministerium zum Handeln aufgefordert werden.


Mein persönliches Fazit zur gescheiterten Anti-Peta Petition

Immerhin ist es im Rahmen dieser Petition gelungen ca. 1 % der Angler in Deutschland zu bewegen, aktiv zu werden. Auch wenn es nur das Zeichnen einer Online-Petition war – es war ein Achtungserfolg. Es lässt auch erahnen welches politische Gewicht Angler als Interessensgruppe haben könnten. Mit einer guten, anglerorientierten, kompetenten und öffentlichkeitswirksam agierenden Vertretung.

Demgegenüber steht nun natürlich das nackte, traurige Ergebnis:  Eine gescheiterte Online-Petition und über 64.000 nun vermutlich enttäuschte Unterstützer. Die Versprechungen mit denen um Unterzeichner geworben wurde haben sich allesamt als Luftschlösser herausgestellt:

  • Keine öffentlichkeitswirksame Übergabe der Petition.
  • Keine Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Peta durch die Petition.

In der Realität wurde mit dieser Petition gegen PETA letztlich nichts erreicht. Auch wenn das sicher die Hoffnung vieler Unterstützer war, die wohl genau deswegen gezeichnet haben.

Das alles ist umso ärgerlicher, weil die Petition gerade nicht (wie viele andere) an mangelnder Unterstützung gescheitert ist. Leider war die Zahl der Unterstützer aber das einzige, was an dieser Petition vorzeigbar war und woraus man Hoffnung schöpfen könnte.

Eine Petition, die nicht nur wahrgenommen werden soll und für Klicks oder besseres Ansehen bestimmter Personen oder Organisationen der Szene sorgen, sondern die REAL politisch etwas erreichen will, muss seriös sein und grundlegende Bedingungen erfüllen.

Das beginnt mit der Wahl einer offiziellen Petitionsplattform der für das Anliegen zuständigen Parlamente oder Behörden, geht über die Bestimmung der richtigen Adressaten/Empfänger und endet bei einer sowohl faktisch seriösen als auch juristisch haltbaren Begründung für sein Anliegen. All dies fehlte bei der Petition gegen die Gemeinnützigkeit von PETA bei openPetition augenscheinlich.

Viele Netzwerker haben die offenkundigen Schwächen der Petition klar benannt, als von verschiedenen Seiten intensiv für das Zeichnen der Petition geworben wurde.
Nicht weil sie gegen Petitionen wären, sondern weil sie die Unterstützer vor den völlig überzogenen Versprechungen und den absehbaren, damit verbundenen Enttäuschungen bewahren wollten.

Dass die von uns recherchierten und nun hier veröffentlichten Hintergründe die Petition noch fragwürdiger erscheinen lassen, als dies zu Beginn absehbar war hat dann selbst mich überrascht.

Für die Zukunft
Wer eine gute Petition, seriös adressiert und richtig faktisch und juristisch begründet für die Interessen von Anglern, Angeln und Anglerschutz auf die Beine stellen will, den werden wir redaktionell immer gerne unterstützen und darüber berichten.


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