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Das Thema Rückwurfverbot

Aufgrund der Eingliederung der Angler in die gemeinsame Fischerei Politik der EU (GFP) gelten laut EU künftig die entsprechenden Verordnungen auch für Angler.
Somit droht deutschen Meeresanglern, dass sie künftig in den Meeren der EU untermaßige Fische töten sollen. Betroffen sind quotierte Arten auf deren Bestand Angler Einfluss haben sollen (z.B. unter anderem bei Wolfsbarsch, Lachs, Dorsch).

Wir fragten bei der EU nach wie auch bei der deutschen Regierung im zuständigen Bundeslandwirschaftsministerium.

Die Regierung wollte trotz klarer Ansage der EU das Thema aussitzen und eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof riskieren mit unklarem Ausgang.

Sie hätten damit die Angler im Regen stehen gelassen, da es die Möglichkeit gäbe, mit einer Ausnahmeregelung die Angler vom Rückwurfverbot auszunehmen.

Hier die Infos zum Rückwurfverbot bei untermaßigen Dorschen von Netzwerk Angeln

 

Offene Fragen zum Rückwurfverbot Dorsch bleiben – Netzwerk Angeln hakt nach

Während sich die Verbände im DAFV zu dem Thema des von der EU geplanten Rückwurfverbotes (= Abknüppelzwang) untermaßiger Dorsche in den EU-Meeren vornehm zurück gehalten haben und sich mit dem BMEL (Bundeslandwirtschaftsministerium) gemeinsam im aussitzen üben wollten, haben Artikel, Fragen und Nachfragen von Netzwerk Angeln die erste Wirkung gezeigt.

Nicht nur, dass der Abgeordnete und parlamentarische Geschäftsführer der LINKEN, Jan Korte, dazu die Regierung befragt hat (wir berichteten: EU und BRD im Clinch wegen töten untermaßiger Dorsche. Die Antworten sind da.)

 

Von der Regierung in die Politik und Koalition

Bisher war das ja ein reines „Spiel“ der Regierung ohne Einbindung der Parteien der Koalition oder der Politik.

Aber Netzwerk Angeln blieb weiterhin aktiv und fragte die fischereipolitischen Sprecher (Dr. Michael von Abercron (CDU), Johann Saathoff (SPD)) der Fraktionen der Regierungskoalition zum Thema und hakte wegen der nicht zufriedenstellenden Antwort des Ministeriums nach.

Wir bekamen schnell Antwort-Zusagen und auch eine erste Antwort.

Da ein Redakteur nicht alles verstehen kann und muss, was ein Politiker schreibt, gaben wir unsere Unfähigkeit zu und fragten nach der ersten Antwort erneut nach, um eine bessere Information und klare Aussage der Regierungsparteien in positiver(er) Richtung für Angler zu bekommen.

Auch der von Netzwerk Angeln angeschriebene SPD-Politiker Saathoff wurde danach aktiv und sprach das Thema Rückwurfverbot im Bundestag an, wir berichteten.

Plötzlich war durch den öffentlichen Druck und durch gezielte und sach- wie fachgerechte Fragen und das ständige Nachhaken von Netzwerk Angeln  wohl klar geworden, dass einfaches aussitzen bei diesem Thema nicht funktionieren würde – und Netzwerk Angeln da auch weiterhin ständig dran bleiben würde.

Am 19.09. 2018 bekam ich schließlich eine Mail aus einem der Büros der angeschriebenen fischereipolitischen Sprecher, in dem wir um etwas Geduld gebeten wurden, bis die geänderte Antwort kommen würde.

Der Grund:
Es würden derzeit wieder auf Koalitionsebene Gespräche geführt, deren Ergebnisse man abwarten sollte.

 

Neue Lage

Wir sind froh, dass wir ständig nachgehakt haben und nicht nur die Antwort des Ministeriums einfach akzeptiert haben. So konnten wir erreichen, dass dieses Thema auch abseits Regierung und Behörden nun politisch in der Koalition wenigstens mal diskutiert wird.

Vielleicht resultiert daraus dann ja auch eine Änderung der Haltung des BMEL, die alles bisher nur aussitzen wollen und in ihrer Antwort an uns oder an Jan Korte keine konkrete Angaben zu Zielen und Vorgehen machten, wie sie das Rückwurfverbot verhindern wollen.

Zumal nach unseren Erkenntnissen momentan auch auch unter Mitgliedsländern der EU in Fachkreisen diskutiert wird, dass es für Dorsch eine Ausnahme von Rückwurfverbot wegen hoher Überlebensraten geben kann (hatten wir bereits ja beim BMEL angemerkt!!)
Das müsste nun laut Infos von Baltfish bei der EU beantragt werden. Nach allem, was wir vom Thünen Institut, Herrn Strehlow und Kollegen, darüber gelesen und gehört haben, müsste das bereits vorhandene wissenschaftliche Material locker ausreichen, um das schnell zu "regeln“.

Nichts anderes hatten wir vom BMEL in unserer Anfrage verlangt: Zu schreiben. ob sie eine Ausnahme beantragen oder wie sie Anglern konkret helfen wollten.

Ob das BMEL und damit Deutschland diesen Weg mitgehen wird, muss man sehen. Denn damit würde man seitens des Ministeriums auch zugeben, dass der gegenständliche Artikel 15 (wie von der EU behauptet) auch für Angler gilt.

Dem widerspricht ja Deutschland  bisher, obwohl die Verordnung der EU dann unmittelbar für Angler gelten würde.

Die Sachlage ist also mal wieder reichlich komplex. Netzwerk Angeln wird aber selbstverständlich weiterhin dran bleiben und veröffentlichen, sobald die Antworten da sind.

Auf jeden Fall sind wir erfreut, dass das Thema nun auch Eingang in die (Partei)Politik und die Koalition gefunden hat und nicht mehr alleine der Regierung überlassen bleibt.

 

Thomas Finkbeiner


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Kommentare  

Die werden beim BMEL anfragen.
Das Ergebnis kennen wir schon
Naja, Saathoff hat das öffentlich um Bundestag schon als nicht nachvollziehbar bezeichnet, da sollte dann das bisher untätige BMEL langsam mal Gedanken machen. Daher war es ja so wichtig, das Thema aus der Regierung und von Behörden weg in die Politik zu tragen. Von alleine rührt sich kein Minister und keine Regierung, das geht nur über politischen Druck.
Da hast Du natürlich Recht, Nur weißt du doch selbst, wie einfach die sich das machen. Es werden die aus ihrer Sicht kompetenten Leute gefragt und die sitzen hat im BMEL
Das geht jetzt etwas am Thema vorbei aber wird mit 7h nicht das sperfischen verboten.

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