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Regionale Erfolge beim Fischartenschutz, Bundesregierung und EU-Kommission tatenlos: keine Lösung für Deutschland und Europa in Sicht Forderungen: Bundesnaturschutzgesetz ändern, Aufnahme des Kormorans in Anhang II der Vogelrichtlinie, Angemessene Entschädigung wirtschaftlicher Schäden

Trotz bedeutender regionaler Erfolge zum Schutz der Fischbestände und der Fischerei vor Kormoranschäden sind weitere Schritte unbedingt erforderlich.

Zu den Erfolgen zählen die sehr bedeutende Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Sachsen-Anhalt, das die Rechtmäßigkeit der Kormoranverordnung von Sachsen-Anhalt im Jahr 2018 bestätigt hat und die im selben Jahr in Nordrhein-Westfalen in Kraft getretene neue Kormoranverordnung. Auch die Verlängerung der bayerischen Kormoranverordnung bis 2027 ist ein positives Signal.

1997, als die EU den guten Erhaltungszustand des Kormorans festgestellt hat, gab es in Deutschland 15.000 Brutpaare. Die aktuelle Zahl liegt bei rd. 24.500 Brutpaaren, von denen alleine 13.600 ihre Nester in Mecklenburg-Vorpommern haben. Der Herbstbestand liegt somit bei rd. 122.500 Kormoranen.

Der tägliche Futterbedarf eines ausgewachsenen Kormorans liegt bei durchschnittlich 500 g Fisch. Folglich werden täglich rd. 60.000 kg Fisch von Kormoranen gefressen. Und bei all diesen Zahlen sind die durchziehenden Kormorane insbesondere aus den Anliegerstaaten der Ostsee und den Niederlanden noch gar nicht berücksichtigt!

Die lapidare Bewertung der Kormoranfreunde, dass es sich bei den gefressenen oder verletzten Fischen sehr häufig um wirtschaftlich unbedeutende Fische handelt ist nicht zutreffend.

Jede Fischart hat in ihrem Lebensraum eine Bedeutung. Fehlen einige wenige, kann das fatale Auswirkungen haben, wie an der Rheinland-Pfälzischen Nister wissenschaftlich nach­gewiesen wurde.

Der Rückgang von Großfischen in Mittelgebirgsflüssen hat Folgen für das gesamte Ökosystem, z. b. die Algen abweidende Nase, einst ein Massenfisch in Rhein und Donau­system, kann durch ihre direkte Wirkung als Ökosystemdienstleister die Lebensbedingungen für kieslaichende Fischarten, Insekten und Muscheln direkt verbessern. Andere Großfische, wie der Döbel, bewirken dies indirekt.

Unter der Beute befinden sich auch gefährdete und daher geschützte Fischarten, wie Aal, Lachs und Äsche.

Die wirtschaftliche Bedeutung von Fischarten ist regional unterschiedlich. Häufig stehen auch Brassen und Rotaugen auf dem Speisezettel. Von wertlosen „Weißfischarten“ zu sprechen ist daher sowohl ökonomisch als auch ökologisch geradezu fahrlässig.

Während die Vogelfreunde zum Schutz z. B. des Schwarzstorchs das Zurückdrängen des Waschbären fordern oder die Waldfreunde – ganz aktuell die Grünen in Bayern – den Abschuss von Schalenwild zum Schutz vor Wildverbiss propagieren, dürfen also Kormorane weitgehend ungehindert Jagd auf wehrlose Fische machen!

Schlimmer noch: anstatt die Fischbestände vor dem hemmungslosen Fang der Kormorane zu schützen und beispielsweise dem Rückgang von Dorsch und Hering entgegenzuwirken, greift die Politik zum einfachsten Mittel, um Handlungsfähigkeit zu beweisen:
Es werden Fangverbote verhängt und Quoten gekürzt. Der ohnehin stark gebeutelten Küstenfischerei wird dadurch noch weiter zugesetzt.

Aber auch die Fischerei in Binnengewässern befindet sich auf Talfahrt. Gegen direkte Schäden durch geschützte Fischräuber (z. B. Kormorane, Silberreiher, Graureiher, Gänse­säger, Mink oder Fischotter) sind die Fischereibetriebe weitgehend machtlos. Hinzu kommen vom Biber verursachte Schäden an Teichanlagen, die zu erheblichen Kosten führen.

Was passiert: um die Fischerei am Leben zu erhalten zahlt beispielsweise das Land Brandenburg alleine den Teichwirten im Jahr 530.000 €. Schleswig-Holstein bewertet die Verluste für die Seenfischer ähnlich und stellt 150.000 € jährlich als „Schmerzensgeld“ zur Verfügung. 2018 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 219.000 € Schadensausgleich an Teichwirtschaften gezahlt. Auch in Nordrhein-Westfalen werden Teichwirtschaften unterstützt, damit die Bewirtschaftung zur Fütterung von fischfressenden Wasservögeln aufrechterhalten bleibt. An einer Anlage liegt der Entschädigungsbetrag bei 15.600 €. Allerdings wären zu deren langfristigen Erhalt mindestens 52.000 € jährlich erforderlich. Hinzu kommen Kosten für sogenannte Kormoranbeauftragte. In Nordrhein-Westfalen waren das in fünf Jahren stolze 256.000 €. Der Freistaat Bayern gleicht Schäden durch Biber und Fischverluste durch Otter mit mehr als 1 Mio. € aus.

Wegen der inzwischen rund 1.300 Wölfe und jährlichen Millionenschäden kam die Bundesregierung dem politischen Druck nach und hat das Bundesnaturschutzgesetz durch das sogenannte „Lex Wolf“ geändert.

Dem Treiben der insgesamt rund 120.000 Tausend Kormoranen in Deutschland und rd. 2.000.000 Kormoranen in Europa schauen die Bundesregierung und die Europäische Kommission dagegen weiterhin tatenlos zu. Einzig ihr Hinweis, dass die Umsetzung der EU-Vogelrichtlinie Sache der Mitgliedsstaaten der EU und somit in Deutschland Sache der Bundesländer ist, wird dieser seit Jahren bekannten Katastrophe keinesfalls gerecht!

Die Resolution des Europaparlaments aus 2018, die eine drastische Reduktion des Kormoranbestandes fordert, wird von der EU-Kommission und der Bundesregierung völlig ignoriert.

 Genauso wie die zahlreichen nationalen und internationalen Beschlüsse und Resolutionen, die im aktuellen Heft 96 des Deutschen Fischerei-Verbandes e. V. aufgeführt sind.

Was muss geschehen:

- Ergänzung des „Lex-Wolf“ durch ein „Lex schadensträchtige Arten“ im Bundesnaturschutzgesetz

- Aufnahme des Kormorans in Anhang II der Vogelrichtlinie

- Verpflichtung der Behörden zur Bestandsregulierung als Mittel der Schadensprävention auch in Naturschutzgebieten

- Zahlung eines angemessenen Schadensausgleichs für betroffene Branchen, bis eine Verbesserung eingetreten ist.

Deutscher Fischerei-Verband e. V.



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