angeltourismusstudie sh verhindert teaser

 
Lars Wernicke von der Initiative Anglerdemo hat gemeinsam mit der EGOH eine Studie zum Angeltourismus in Schleswig-Holstein konzipiert. Für die Studie konnte man international anerkannte Wissenschaftler gewinnen. Da es hier um die Interessen aller Angler inkl. der Angeltouristen in Schleswig-Holstein geht, war es logisch, dass dafür Mittel aus der Fischereiabgabe zur Verfügung gestellt werden sollten. Vorgespräche mit Behörden und Ministerien zeigten, dass der Vorschlag von den Beteiligten sehr gut aufgenommen wurde.

Aber schon bevor die Studie im Fischereiabgabeausschuss zur Abstimmung vorgestellt wurde, wurde Lars vertraulich informiert, dass das Gremium (diverse Verbände, u. a. sehr stark vertreten der Landesfischereiverband Schleswig-Holstein) diese Studie für Angler ablehnen würde.

Obwohl die verantwortliche Behörde das Gremium hätte überstimmen können, fand dies trotz der Vorgespräche nicht statt und die Finanzierung der Studie aus der Fischereiabgabe wurde nicht genehmigt.
Das war der Grund für Recherchen, die Lars Wernicke für den speziellen Fall hier in Schleswig-Holstein angestellt hat:

Wer bezahlt die Fischereiabgabe, wer profitiert davon, wie wird das verteilt, warum gab es kein Geld für eine Studie für Angler und Angeltourismus?
Ich selber habe mich dann damit beschäftigt, wie das in anderen Bundesländern aussieht. Interessanterweise gibt es in Ländern wie Niedersachsen und Sachsen Fischereiverbände, die sich deutlicher gegen Behörden und Regierung zur Wehr setzen, wenn es um Angelverbote und Einschränkungen für Angler geht, als in den Ländern geschieht, in denen Verbände durch eine Fischereiabgabe mitfinanziert werden. Und dann das Geld zum Beispiel anstatt für eine Studie zum Angeln für eine Studie für Otterausstiege aus Netzen der Fischerei ausgegeben wird.

Dazu haben wir Ministerien angeschrieben und werden nach Abschluss der Recherchen berichten.

Lars hat die Ergebnisse seiner Recherche zum Fall der abgelehnten Finanzierung durch Mittel der Fischereiabgabe für das Angeln in Schleswig-Holstein in dem nachfolgenden Artikel für den interessierten Angler zusammengefasst.

Damit solche unglaublichen Vorgänge um Zuwendungen, die von ALLEN Anglern finanziert werden, auch den Weg in die Öffentlichkeit finden.

Thomas Finkbeiner


Studie zum Angeltourismus in Schleswig-Holstein abgelehnt

Fakten spielen eine wichtige Rolle für unser aller Hobby. Immer mehr Beschränkungen und Verbote machen uns das Angeln fast jeden Tag schwerer, negative Meldungen überwiegen.

Wir wollten Fakten haben und eine Studie zum „Angeln in Schleswig- Holstein“ auf den Weg bringen. Die Kostenübernahme sollte anteilig über die Fischereiabgabe erfolgen. Diese wichtige Studie wurde jedoch abgelehnt. Das nahmen wir zum Anlass, uns einmal intensiv mit den Zuwendungen aus der Fischereiabgabe und dem Fischereiabgabeausschuss auseinanderzusetzen. Zusammenfassend können wir heute behaupten, dass wir Angler auch hier unfair behandelt werden und die Frage stellen müssen, ob das alles verfassungsrechtlich abläuft. Zahlen dürfen wir Angler die Fischereiabgabe selbstverständlich- doch was haben wir davon?

Lars WernickeLars Wernicke beim Dorschangeln auf der Ostsee vor Fehmarn

 

Die Antwort ist einfach: NICHTS! Die Zuwendungen aus der Fischereiabgabe scheinen ein Selbstbedienungsladen für einige wenige Verbände zu sein! Aber lest selbst…

 

Freizeitfischerei: Fehlende Gerechtigkeit

Die Politik hat die Verteilung der Fangmengen zwischen der Fischerei und uns Anglern als notwendige Maßnahme zum Schutz der Bestände dargestellt und damit die Einführung des Baglimit beim Dorsch in der westlichen Ostsee in der Öffentlichkeit begründet. Viele Zahlen werden seitdem von der Politik und der Wissenschaft veröffentlicht, doch insbesondere bei der Festlegung der Fangmengen für das kommende Jahr mussten wir erneut feststellen, dass Fairness und Gerechtigkeit leider nicht immer angewandt werden.

 

Der Angeltourismus in Schleswig- Holstein

Geangelt wird in Schleswig-Holstein von Einheimischen, Touristen, die ihren Urlaub in Schleswig-Holstein verbringen, und von Angeltouristen. Angeln ist eine von mehreren Aktivitäten von Urlaubern während ihres Aufenthaltes, bei den Angeltouristen ist es der Hauptzweck der Reise nach Schleswig-Holstein. Meeresangeln ist dabei die touristisch wichtigste Angelform in Schleswig-Holstein. Zum Meeresangeln zählen das Küstenangeln, das Kleinbootangeln und das Hochseeangeln.

Im Binnenland wird an Seen, Flüssen, Kanälen, Teichen etc. von Land und vom Boot aus geangelt, beispielsweise in der Eider-Treene-Sorge-Flusslandschaft, am Nord-Ostseekanal, dem Plöner See, Westensee u.a.. Das Thema Angeln wird von den touristischen Akteuren unterschiedlich und als eine von vielen anderen Aktivitäten bei der touristischen Ansprache berücksichtigt. Herausforderungen sind aufgrund der Größe des Gebietes die Vielzahl und Heterogenität der relevanten Akteure.

Die Wertschöpfung des Meeresangeln an der deutschen Ostseeküste beträgt laut Studie des Thünen- Institutes rund 180 Millionen Euro im Jahr.

  • Wie setzen sich diese 180 Millionen Euro eigentlich zusammen?
  • Wie viele Arbeitsplätze sind in den unterschiedlichen Regionen vom Meeresangeln abhängig?
  • Welche Rolle spielt der Angeltourismus in Schleswig- Holstein?
  • Wie sieht es mit der Wettbewerbssituation zu Dänemark aus?

Viele leider bis heute unbeantwortete Fragen.

 

Die Idee einer Studie zum Angeltourismus im Land zwischen den Meeren

Studie Angeltourismus LW klein

In den letzten Monaten haben wir uns gemeinsam mit der Entwicklungsgesellschaft Ostholstein intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Eine wissenschaftliche Studie „Ökonomische Relevanz des Angeltourismus für das Land Schleswig-Holstein – Status Quo-Erhebung und Identifizierung sowie Nutzung Regionaler Entwicklungspotenziale“ sollte diese Fragen für uns beantworten.

Unser Ziel war es, verbindliche Zahlen zum Angeltourismus zu erhalten, um mit Fakten die wirtschaftliche Bedeutung gegenüber der Politik darzustellen und unsere Position in den Gesprächen zu stärken.

So gab es eine offizielle Angebotsaufforderung für diese Studie. Im Vorfeld wurde eine detaillierte Leistungsbeschreibung erarbeitet und unter anderem mit den zuständigen Ministerien in Kiel abgestimmt. Die Kosten für diese Studie sollten zu einem Teil durch das Wirtschaftsministerium getragen werden, zum anderen Teil durch die Fischereiabgabe. Schließlich zahlen auch wir Meeresangler jedes Jahr diese Abgabe und leisten somit einen großen Beitrag hierzu. Mit der obersten Fischereibehörde wurde diese Studie im Vorfeld ebenfalls detailliert abgestimmt. Wir haben in diesen Gesprächen den Eindruck erhalten, dass man dieser Studie sehr aufgeschlossen und positiv gegenüberstand. Schließlich haben wir uns als Partner für die Studie nach Abschluss der Angebotsaufforderung für eine Bietergemeinschaft aus dem Thünen-Institut für Ostseefischerei, dem Institut für Binnenfischerei e.V. Potsdam und der Humboldt-Universität zu Berlin (Prof. Arlinghaus) entschieden. Wir waren sogar ein wenig stolz, dass wir für diese Studie international anerkannte Wissenschaftler gewinnen konnten, die im Bereich der Freizeitfischerei durch verschiedene Studien bereits viele Erfahrungen sammeln konnten.

181212 Studie Angeltourismus 2019
 

Die Stunde der Wahrheit im Fischereiabgabeausschuss

Am Dienstag, 30. Oktober 2018 um 11.00 Uhr fand die Abstimmung im Fischereiabgabeausschuss Schleswig- Holstein in Flintbek statt. Wir waren sehr optimistisch, die notwendige Förderung durch die Fischereiabgabe zu erhalten. Die Vorstellung dieser Studie erfolgte durch die Entwicklungsgesellschaft Ostholstein sowie einen Mitarbeiter aus dem Thünen- Institut in Rostock.

Wir kannten das Ergebnis der Abstimmung bereits im Vorfeld

Doch bereits vor der Abstimmung wurden wir darüber informiert, dass die Studie abgelehnt werden würde! Wir waren überrascht! Die Vorstellung des Projektantrages im Fischereiabgabeausschuss hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht einmal begonnen. Wie konnte also das Ergebnis der Abstimmung schon feststehen?

Trotzdem wurde der Projektantrag wie vereinbart vorgestellt. Am Donnerstag, 01. November 2018 erfolgte dann die Antwort aus der verantwortlichen Behörde- unser Antrag wurde abgelehnt!

Die Rolle des Landessportfischereiverbandes Schleswig- Holstein

Laut uns vorliegenden Informationen war der LSFV SH maßgeblich verantwortlich für die Ablehnung der Studie. Dieses wurde uns von Teilnehmern aus dem Fischereiabgabeausschuss schriftlich bestätigt. Die Begründung lautet u.a., dass der Ausschuss die Zuständigkeit im Bereich des Tourismus und nicht in der Fischerei sieht! Noch einmal, hinter dieser Entscheidung stand auch der LSFV SH und lehnte somit den Antrag ab.

 

Jetzt können wir natürlich nur spekulieren, warum der LSFV SH diese Studie abgelehnt hat

  • Plant der DAFV eine eigene Studie zur Freizeitfischerei für ganz Deutschland?
  • Hat der LSFV SH großes Interesse an Teilen der Fischereiabgabe, weil man zum Beispiel eigene Projekte dadurch finanzieren möchte?
  • Sieht der LSFV SH die Gefahr, dass die Studie aufzeigen könnte, dass die Wertschöpfung des Meeresangeln im „Land zwischen den Meeren“ deutlich größer ist, als das Angeln in Binnengewässern und der Angeltourismus zukünftig gestärkt in die Gespräche mit der Politik gehen könnte?

Zukünftig auch fehlende Argumente für das Angeln in Binnengewässern

Wir müssen hier zudem feststellen, dass der LSFV SH sich trotz drohender Verbote für das Angeln in Binnengewässern gegen diese Studie gestellt hat. Wie will man zukünftig gegen drohende Verbote argumentieren? Wie wäre das Ergebnis wohl für die Verbandsgewässer wie zum Beispiel den Westensee ausgefallen? Welche Ergebnisse hätte die Studie für dieses von Anglern finanzierte Verbandsgewässer zu Tage gebracht? Haben die Verbandsgewässer eine Bedeutung im Angeltourismus oder muss man die Praxis der Verteilung der Fischereiabgabe hier in Schleswig- Holstein komplett neu strukturieren?

Die Rolle des DAFV und eine eigene Studie

Nach unseren Informationen möchte der DAFV eine eigene Studie auf den Weg bringen. Hierbei soll eine Studie von Robert Arlinghaus aus 2002 aufbereitet werden. Wie weit ist die angekündigte Studie und wird diese Studie umgesetzt? Oder sind nicht alle Landesverbände mit der Studie einverstanden? Schauen wir uns die Kosten nur für unsere Studie an, so wird eine deutschlandweite Studie unseren Anforderungen entsprechend sicherlich in die Millionen gehen. Jetzt haben wir mit dem Meeresangeln und dem dazugehörigen Angeltourismus ja eine Sonderstellung in Schleswig- Holstein (gemeinsam mit MVP). Sind alle Mitgliedsverbände bereit, diese Mehrkosten mitzutragen? Oder wird der LSFV SH diese Mehrkosten aus eigenen Mitteln auffangen? Eventuell gar über die Fischereiabgabe, in deren Vergabeausschuss man stimmberechtigt ist? War unsere Studie deshalb nicht erwünscht? Sicherlich dürfen wir bei einer so umfangreichen Studie nicht mit Ergebnissen von dem Jahre 2021 rechnen. Haben wir diese Zeit, um uns ohne Zahlen und Fakten gegen neue Verbote zu wehren? Warum hat man die Chance nicht genutzt, mit unserer Studie Argumente für das Angeln zu sammeln? 


Der LSFV SH und das Meeresangeln: Freunde werden wir wohl nicht mehr

Unserer Meinung nach hat sich der LSFV SH aber nicht nur gegen die eigenen Mitglieder – also die Angler in Binnengewässern – gestellt, sondern sich hier sehr deutlich gegen die Meeresangler und den Angeltourismus positioniert! Deutlich ist hierbei die Auffassung des LSFV SH geworden, dass Meeresangeln und der Angeltourismus in den Bereich „Tourismus“ fällt und nicht in den Bereich der Fischerei!

Somit nehmen wir an, dass sich die Angelverbände zukünftig nicht mehr als Ansprechpartner für die Politik und Wissenschaft im Bereich des Meeresangeln sehen und sich aus diesen Gesprächen ab sofort zurückziehen. Des Weiteren sehen wir das als Signal an die EU, dass die Freizeitfischerei mit dieser Aussage auch unter keinen Umständen ein Teil der europäischen „Gemeinsamen Fischereipolitik“ werden kann und darf und erwarten auch hier keine weiteren Zugeständnisse durch die Anglerverbände.

 

Eine einmalige Chance wurde vertan

Wir Meeresangler sind es gewohnt, dass sich die Politik nur bei Verboten und Beschränkungen für die Freizeitfischerei zuständig fühlt, nicht jedoch bei finanziellen Hilfen. Eine neue Erfahrung ist hingegen, dass sich Anglerverbände gegen eine Studie FÜR ANGLER stellen und die Unterstützung ablehnen. Mit den sicherlich sehr positiven Ergebnissen dieser Studie hätten wir sicherlich viele gute und neue Argumente in Gesprächen mit der Politik auf Landes-, Bundes- und Europäischer Ebene erhalten. Ja, in Zeiten wo wir Angler willkürlichen und ideologischen Gedanken und Verboten zum Opfer fallen, ist jedes Argument wichtig, um auch mittelfristig noch in den freien Gewässern wie der westlichen Ostsee zu angeln. Dafür benötigen wir einfach belastbare Zahlen, um die wirtschaftliche Bedeutung – auch gegenüber der Fischerei – darzustellen. Diese einmalige Chance wurde am Dienstag vertan. Es macht uns fassungslos, dass die Ablehnung unter anderem durch einen Anglerverband zustande gekommen ist. Die Folgen dieser Ablehnung sind weder für uns, noch für die Meeresangler oder die vielen Menschen, die vom Angeltourismus leben heute abzusehen. Fakt ist, dass die Ablehnung ein erneuter Rückschlag für den Angeltourismus und das Meeresangeln ist.

 

Auch der Wunsch von unserem Ministerpräsidenten Daniel Günther ist betroffen

Der Ministerpräsident Daniel Günther wünscht sich Schleswig- Holstein als Fischland Nummer eins in Deutschland (Zitat vom DFT in Lübeck) und ein gemeinnütziger Verband kann eine für die Wirtschaft in Schleswig- Holstein wichtige Studie ablehnen?

Wir werden sicherlich die Besetzung des Fischereiabgabeausschusses in Schleswig- Holstein in der jetzigen Form einmal hinterfragen müssen.

  • Wer entscheidet dort?
  • Nach welchen Gesichtspunkten wird dort entschieden?
  • Sind alle wichtigen Vertreter aus der Fischerei und der Freizeitfischerei gleichmäßig stimmenberechtigt?
  • Wofür wurden bzw. werden diese Gelder eingesetzt?
  • Auch Meeresangler zahlen die Fischereiabgabe- sollten hier nicht Gelder anteilig zurückfließen?

Die Studie wäre ein wichtiger Schritt für den Erhalt des Angeltourismus gewesen.

Weitreichende noch nicht einschätzbare Folgen für den Angeltourismus

Diese Ablehnung wird weitreichende Folgen für den Angeltourismus, aber auch für unser Vertrauen in die Politik und in die zuständigen Behörden haben! Da gibt es einen Koalitionsvertrag in Schleswig- Holstein, der sogar endlich einmal die Angler dank der FDP berücksichtigt und ein „Verband für Angler“ bremst die Wirtschaft in strukturschwachen Regionen aus? Sollte die Politik die Menschen in diesem Land nicht unterstützen? Diese Studie wäre für viele Familien von existenzieller Bedeutung gewesen. Die Studie hätte unterstützen können, Fördergelder effizienter einzusetzen und den Tourismus in Schleswig- Holstein gezielter fördern zu können. Die wirtschaftliche Bedeutung der Freizeitfischerei in dem Land zwischen den Meeren wäre endlich greifbar gewesen und wer hätte einer Studie mit Zahlen und Fakten aus dieser namhaften Bietergemeinschaft etwas entgegensetzen können?

 

Die Verteilung der Fischereiabgabe in Schleswig - Holstein

Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe belaufen sich im Jahr 2018 auf 1.084.854,01 €. Das ist in unseren Augen eine Menge Geld- Geld das uns Anglern zusteht. Zumindest sollte man davon ausgehen, wenn man immer wieder liest „von der Fischereiabgabe profitieren ja auch alle Angler“.
Ist das denn wirklich so? Wer entscheidet über die Verteilung der Fischereiabgabe?

181212 Grafiken Fischereiabgabe SH 2018 2019 Bild1

 

Die Rolle des Fischereiabgabeausschuss

Die Verteilung der Fischereiabgabe regeln die „Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus den Mitteln der Fischereiabgabe durch das Land Schleswig- Holstein“. So entscheidet die Bewilligungsbehörde (Obere Fischereibehörde) über die Zuwendungen. Weiter steht in der Richtlinie, dass der Fischereiabgabeausschuss anzuhören ist. Hätte sich also die Obere Fischereibehörde über den Fischereiabgabeausschuss hinwegsetzen können und sogar müssen? Schließlich hat das zuständige Ministerium gegenüber Netzwerk Angeln Fragen zu Zahlen „zum Angeln in Schleswig- Holstein“ nur sehr unzureichend beantworten können. Die Studie hätte ausführliche Antworten ermöglicht.

Der Fischereiabgabeausschuss ist mit vier Vertretern der Erwerbsfischerei besetzt:

  • Landesfischereiverband: Vorsitzender Herr Marckwardt,ein Vertreter der Sparte Krabbenfischerei, Herr Ohrt
  • Fischereischutzverband: Vorsitzender Herr Albrecht
  • Verband der Binnenfischer und Teichwirte: Vorsitzende Frau Schwarten


Drei Vertreter der Nichterwerbsfischerei:

  • Präsident des LSFV SH Herr Heldt
  • Geschäftsführer des LSFV SH Herr Vollborn
  • Präsidiumsmitglied des LSFV SH Herr Neukamm


Vertreter der Naturschutzverbände

  • BUND, Herr Leicher
  •  SH-Heimatbund Herr Prof. Gerth (zugleich Landesnaturschutzbeauftrager

sowie Vertreter der Fischereibehörde

 

Wer erhält wofür Zuwendungen?

Schauen wir uns die Zuwendungen für 2018 im Detail an, so ist es doch interessant zu erkennen, dass zum Beispiel der „Verband der Binnenfischer und Teichwirte in Schleswig-Holstein“ mit Sitz in Rendsburg einen hohen Anteil der Zuwendungen aus der Fischereiabgabe für sich beansprucht. Der Verband hat die Aufgabe, die Fischerei in Binnengewässern und die Fischzucht in Schleswig-Holstein zu fördern und seine Mitglieder mit Rat und Tat zu unterstützen und zu vertreten.

  • Wieso wird dann aus der Fischereiabgabe die Anschaffung eines PickUp mit gut 16.000.- Euro gefördert?
  • Warum erhält dieser Verband über 60.000.- Euro für „Otterschutzmaßnahmen mit Otterausstiegen“ aus der Fischereiabgabe?

Es wird durch die Fischereiabgabe zudem ein Projekt mit dem Namen „Fischhorizonte“ über den „Verband der Binnenfischer und Teichwirte e.V.“ mit über 250.000  Euro gefördert. Hierbei geht es in erster Linie um Besatzmaßnahmen der Fischarten Große und Kleine Maräne sowie Ostsee- und Nordseeschnäpel. Liest man auf der Seite „Fischerleben Schleswig-Holstein“ über diese Fischart, so steht dort geschrieben (Zitat) „Insofern ist diese hauptsächlich mit Netzen zu fangende Fischgattung fischereiwirtschaftlich wertvoll.“. Diese Aussage auf der Seite stammt vom Dipl. Biologen Hartmann, Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR). Somit setze ich voraus, dass es auch im Fischereiabgabeausschuss bekannt sein sollte, dass die Nutzung dieser Fischarten in erster Linie wirtschaftlich durch die Fischerei erfolgt und nicht in erster Linie den Anglern zugutekommen und somit auch nicht der gruppennützlichen Verwendung zuzuschreiben ist!

Und der LSFV SH? Der erhält in diesem Jahr nach uns vorliegenden Informationen knapp über 360.000.- Euro aus der Fischereiabgabe! Bei Zuwendungen in dieser Höhe, sei die Frage an dieser Stelle erlaubt, ob man sich da ernsthaft für die Interessen der Angler einsetzt oder lieber einen Kuschelkurs mit der Behörde fährt, um die Zuwendungen nicht zu gefährden?

Hier werden dann z.B. Projekte mit Namen wie „Entwicklung und Erprobung eines praxistauglichen Verfahrens zur Vermehrung des Schlammpeitzgers“ oder „Besatz von Elritzen in Arlau und Sorge“ gefördert.

181212 Grafiken Fischereiabgabe SH 2018 2019 Bild2

 

Rechtliches zur Fischereiabgabe

Netzwerk Angeln wird hierzu in Kürze eine ausführliche Darstellung veröffentlichen. Ich möchte heute nur speziell auf die Situation in Schleswig- Holstein eingehen.

Laut meiner Einschätzung handelt es sich bei der Fischereiabgabe um eine sogenannte Sonderabgabe mit Finanzierungsfunktion. Eine gesellschaftliche Gruppe darf nur dann mit einer Sonderabgabe belastet werden, wenn sie hinsichtlich des mit der Abgabe verfolgten Zweckes durch eine gemeinsame, in der Rechtsordnung oder gesellschaftlichen Wirklichkeit vorgegebene Interessenlage oder durch gemeinsame Merkmale von der Allgemeinheit bzw. anderen Gruppen abgrenzbar ist. Bei der Verwendung der Fischereiabgabe sehe ich hier jedoch diesbezüglich Bedenken, denn die Fischereiabgabe zahlen alle Angler, die in SH angeln möchten und nicht nur die im LSFV SH organisierten Angler.

Werden die verfassungsrechtlichen Zulassungsvoraussetzungen eingehalten?

Die Gruppe der Abgabepflichtigen muss also dem mit der Sonderabgabe verfolgten Zweck evident näherstehen als jede andere Gruppe oder die Allgemeinheit der Steuerzahler.  Eine weitere verfassungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzung für Finanzierungssonderabgaben ist die gruppennützige Verwendung des durch die Sonderabgabe erzielten Finanzaufkommens. Danach muss das Abgabenaufkommen zumindest mittelbar im Interesse der Gesamtgruppe der Abgabepflichtigen verwendet werden. Die Gesamtgruppe der Abgabepflichtigen weist in SH noch die Besonderheit auf, dass hier alle Angler – also auch die Angeltouristen aus anderen Bundesländern – angehalten sind, die Fischereiabgabe zu entrichten und somit sollte auch der Angeltourismus und die Meeres/- Küstenangler in der gruppennützlichen Verwendung zwingend Berücksichtigung finden.

 

Gruppenhomogenität als Grundlage der Solidarität

Die Fischerei trägt nach unseren Recherchen weniger als 1 Prozent zur Fischereiabgabe bei, hat aber die größte Stimmenanzahl im Fischereiabgabeausschuss? Die Verteilung der Zuwendungen berücksichtigt dieses Ungleichgewicht nicht, soll aber der geforderten gruppennützlichen Verwendung entsprechen? Für uns nicht nachvollziehbar!

Und so dürfen wir hier die nächste Frage formulieren. Wieso werden zwei völlig unterschiedliche Interessengruppen in einer Sonderabgabe zusammengefasst? Was haben wir für gemeinsame Merkmale? Die Gewässernutzung? Dann bitte auch die Segler, Kanuten und Badegäste mit einbeziehen. Die Fische? Auch Aquarianer üben ein Hobby mit Fischen aus oder der Fischhändler, der Fische verarbeitet. Der Fischfang? Hier gibt es völlig unterschiedliche Ansätze in den Zielen. Ich denke, die erwerbsmäßige Fischerei und wir Angler sind einfach zu unterschiedlich, so dass wir zwei völlig verschiedene Gruppen darstellen, die auch differenziert betrachtet und somit belastet werden müssen. Auch eine wechselseitige Verantwortung zwischen den Gruppen ist aufgrund der unterschiedlichen Interessen – Hobby und Gewerbe – nicht zu begründen. So sieht auch das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil aus dem Jahre 2009 die Gruppenhomogenität als unverzichtbare Voraussetzung bei Sonderausgaben.

 

Müssen Angler als einzige Naturnutzergruppe für den Naturschutz zahlen?

Schauen wir uns also die Verwendung der Fischereiabgabe in SH im Detail an, so werden in erster Linie Naturschutzprojekte gefördert. Selbstverständlich ist Naturschutz grundsätzlich eine wichtige Aufgabe, jedoch sicherlich keine alleinige Aufgabe aller Angler in SH und berechtigt zudem keine Verwendung der Fischereiabgabe. Sollte also das Ministerium die Angler hier in der Pflicht sehen, muss das Ministerium eine Abgabe in selbiger Höhe für alle Naturnutzer in Schleswig- Holstein einführen! Eine Abgabe lediglich für eine Naturnutzergruppe sehe ich als verfassungswidrig an, da diese einen Nachteil für einen Teil der Bevölkerung – in diesem Falle nur eine bestimmte Gruppe der Naturnutzer - darstellt.

Die Förderung von Naturschutzprojekten/ Artenschutzprojekten sollte in meinen Augen aus dem Steueraufkommen des Landes auf den Schultern der gesamten Bevölkerung verteilt werden und nicht auf Kosten der Angler.

Übrigens habe ich Widerspruch gegen die Zahlung der Fischereiabgabe für das kommende Jahr eingelegt und diese nur unter Vorbehalt bezahlt. Eine weitere rechtliche Überprüfung der Vergabe der Zuwendungen klären wir zurzeit mit einem Juristen.

 

Aufklärung durch die Landespolitik gefordert

Wir fordern hier eine Aufklärung durch die Landespolitik und haben dieses bereits dem Ministerpräsidenten Daniel Günther in zwei persönlichen Gesprächen mitgeteilt.

 

Zum Schluss möchten wir uns beim Wirtschaftsministerium SH, bei der obersten Fischereibehörde sowie bei der Bietergemeinschaft für das Vertrauen und die Unterstützung bedanken!

Lars Wernicke
Initiative Anglerdemo
Für Netzwerk Angeln


Wenn Dir dieser Beitrag gefallen hat, teile ihn mit Deinen Freunden:

You have no rights to post comments

Kommentare  

Da habt ihr ja mal wieder ein dickes Fass aufgemacht.
Jetzt passt auf, dass die nicht mit ihrem Dreck das Spundloch wieder dicht machen.

Verwandte Artikel

Anglerguide 2021 zum Meeresangeln an der Ostsee Schleswig-Holstein erschienen
Schleswig Holstein: Angeltourismus erhält Förderung aus der Fischereiabgabe
Schleswig Holstein: Angeltourismus erhält Förderung aus der Fischereiabgabe
Angelvideos Ostsee