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Netzwerk Angeln hat schon mehrfach um das Gezerre beim "Nachtangelverbot"  in Baden-Württemberg berichtet (zum letzten Artikel dazu > "Nachtangelverbot - Verwaltungsgerichtsurteil stärkt Angler"). Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg (MLR) wollte trotz klarer Fakten das Nachtangelverbot nicht freiwillig abschaffen und lies es auf eine Gerichtsverhanding ankommen. Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg (LFVBW) verhinderte zuerst mehrfach aktiv die Abschaffung des Nachtangelverbotes, bevor sie dann umgeschwenkt sind. Nach der vom Ministerium verlorenen Gerichtsverhandlung wurde nun endlich auch die Fischerereiverordnung angepasst und laut einer Pressemeldung des Ministeriums [1] im Gesetzblatt veröffentlicht.

Der bisherige Text der Fischereiverordnung zum Nachtangelverbot wurde ersatzlos gestrichen.
Bisher:

Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels- und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.

Aktueller Text:

§3 Absatz 1 Satz 5 wird aufgehoben.

Gültig ab 04. 02. 2022

  ACHTUNG ANGLER!

Auch mit der geänderten Landesfischereiverordnung ist nach wie vor das Nachtangeln nicht überall erlaubt!
Zu beachten ist auch der jeweilige Angelerlaubnisschein!
Viele Erlaubnisscheine waren vor der Änderung schon gedruckt und beinhalten daher Passagen zum Nachtangelverbot.
NACHTANGELN BLEIBT VERBOTEN:
Wenn im Erlaubnisschein zeitliche Einschränkungen stehen OHNE den Bezug auf gesetzliche Regelungen/Verordnung.
z. B.:  "Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels- und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet."

NACHTANGELN ERLAUBT TROTZ ZEITLICHER EINSCHRÄNKUNG

Wenn im Erlaubnisschein auf gesetzliche Regelungen hingewiesen wird, gelten die jeweils aktuellen Regelungen.

Wer sich für mehr Infos rund um das Nachtangelverbot und die Geschichte der Abschaffung interessiert, kann hier nachlesen:

Veröffentlichungen von Netzwerk Angeln mit dem Schlagwort "Nachtangelverbot"


[1]

PRESSEMITTEILUNG MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LÄNDLICHEN RAUM UND VERBRAUCHERSCHUTZ,  03. Februar 2022 , Nr. 17/2022

Minister Peter Hauk MdL: „Die neue Verordnung schafft Klarheit für die Anglerinnen und Angler im Land, stärkt den Artenschutz und sichert die hohen Ausbildungsstandards“
Neue Landesfischereiverordnung in Kraft / Nachtangeln ist an den meisten Gewässern erlaubt / heimischer Steinkrebs ganzjährig geschützt

„Nach langem, zähem Ringen, Diskutieren und Debattieren ist das Nachtangelverbot in Baden-Württemberg nunmehr an den meisten Gewässern Geschichte. Mit der Veröffentlichung der geänderten Landesfischereiverordnung am 03. Februar im Gesetzblatt wurde die Beschränkung der nächtlichen Angelfischerei, das sogenannte ‚Nachtangelverbot‘ aufgehoben, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk MdL, am Donnerstag (03. Februar) in Stuttgart.

Nachdem sechs Kläger vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart gegen das Nachtangelverbot geklagt hatten und Recht bekamen, hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz reagiert und das generelle Nachtangelverbot für alle Angler an den meisten Gewässern in Baden-Württemberg aufgehoben. „Das Gericht hat festgestellt, dass das Nachtangelverbot, wie es bisher praktiziert wird, nicht ausreichend über die Ermächtigung im Fischereigesetz abgedeckt war. Deshalb haben wir die notwendigen Anpassungen vorgenommen und sind damit auch dem Wunsch vieler Anglerinnen und Angler nachgekommen“, sagte Minister Peter Hauk MdL.

Ob es auch in Zukunft an weiteren ausgesuchten Gewässern in Baden-Württemberg Einschränkungen der nächtlichen Fischerei geben wird, muss sich zeigen. „Eine Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit kann auch in Zukunft dem Schutz der Fischerei dienen, zum Beispiel, um stark gefährdete Fischarten zu bestimmten Zeiten oder in speziellen Gebieten zu schonen“, sagte Minister Hauk. Regelungen dazu sind im Rahmen der Erlaubnisscheine möglich und könnten vom Fischereiberechtigten für ausgesuchte Gewässer getroffen werden. Außerdem könnten von Seiten des Naturschutzes in Zukunft Regelungen für einzelne Schutzgebiete erlassen werden.

Am Bodensee und am Kraftwerk Rheinau bleibt das Nachtangelverbot aus fischereilichen Gründen aber bestehen. Hier gibt es internationale Vereinbarungen mit den Bodenseeanrainerländern Bayern, Österreich und der Schweiz, die gleichlautende Beschränkungen der nächtlichen Fischerei in ihren Rechtsvorschriften haben. „An Gewässern wie dem Bodensee, in denen Berufsfischer und Angelfischer den Fischen nachstellen, dient eine Beschränkung der Fischerei zur Nachtzeit vor allem der Befriedung verschiedener Fischereiformen und ermöglicht eine optimale Gewässerhege“, erläutert Minister Hauk.

Im Rahmen der Novelle der Landesfischereiverordnung wurde außerdem der Steinkrebs, eine gefährdete heimische Krebsart, die auf der Roten Liste der Arten Baden-Württembergs als stark gefährdet eingestuft ist, in die Liste der ganzjährig geschützten Arten aufgenommen. Dadurch erhält der kleine Krebs, der in Baden-Württemberg nur noch in wenigen Restrefugien vorkommt, einen besonderen Schutzstatus.

Zur Aufrechterhaltung des hohen Ausbildungsniveaus für unsere angehenden baden-württembergischen Anglerinnen und Angler wurde ein Leitfaden zur Erstellung geeigneter Lehrmaterialien für Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung in die Verordnung aufgenommen. An diesem können sich nun alle Anbieter für Vorbereitungslehrgänge zur Fischerprüfung orientieren, um Grundlagen für einen qualitativ hochwertigen Ausbildungslehrgang erarbeiten zu können. Außerdem wurde die Frist zur Anmeldung zur Fischerprüfung von acht auf vier Wochen herabgesetzt.

Das Angeln in freier Natur, welches sich zunehmender Beliebtheit erfreut, wird in Zukunft also in Baden-Württemberg fast überall rund um die Uhr möglich sein. „Ich bin sicher, dass unsere qualitativ hochwertige Ausbildung auch weiterhin dafür sorgen wird, dass Anglerinnen und Angler im Land sich verantwortungsvoll gegenüber der Umwelt und ihren Mitgeschöpfen verhalten und unvergessliche Naturerlebnisse genießen“, sagte Minister Peter Hauk MdL und wünscht in diesem Sinne „Petri Heil!“.


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