750 teaser futterbootverbot brandenburg

Mehrere Angler aus Brandenburg nahmen mit mir Kontakt auf und schilderten mir glaubwürdig, dass der Landesanglerverband Brandenburg oder bestimmte Kreise oder Gruppen im Verband Vorbereitungen treffen würden, um ein komplettes Futterbootverbot in die Gewässerordnung aufzunehmen. Bisher ist loten und Köder ausbringen mit dem Futterboot wohl noch erlaubt. Woran es liegt, dass momentan die Gerüchteküche bezüglich eines kompletten Futterbootverbotes in Brandenburg so hochkocht und ob es nachvollziehbarere Gründe dafür gibt, das versuche ich heraus zu finden.

Futterbootverbot in Brandenburg - woher kamen die Infos?

Sowohl aus unserer Facebookgruppe 100% Angler - Netzwerk Angeln als auch aus  Mails und Telefonaten erfuhr ich davon, dass es wohl Versuche gäbe über die Mitgliederversammlung des Landesanglerverbandes Brandenburg ein komplettes Verbot von Futterbooten in die Gewässerordnung aufzunehmen.

Dieser Plan (so es einer ist) wäre zeitlich so angelegt, dass die Vereine auf ihren vorherigen Hauptversammlungen kaum Zeit hätten das Thema zu besprechen. Daher wäre es bisher auch noch nicht öffentlich gemacht worden. So würden dann Delegierte bei der Mitgliederversammlung des Verbandes eventuell auch beim Futterbootverbot den Antrag abnicken, ohne dafür eine Legitimation der Angler in ihren Vereinen zu haben.

Bei der letzten Änderung der Gewässerordnung des Landesanglerverband Brandenburg (LAVB)  wurde bereits das füttern mit dem Futterboot verboten.

750 futterboot mit futterFüttern mit dem Futterboot hat der Landesanglerverband schon in allen Gewässern pauschal verboten ....


Denn laut Gewässerverordnung ist wohl nur noch das loten oder ausbringen von Ködern mit dem Futterboot erlaubt (zumindest wurde das nirgends verboten).

750 futterboot mit koefi.... bis jetzt erlaubt der Verband aber noch das ausbringen von Ködern oder das loten mit dem Futterboot

Warum der Landesanglerverband  das füttern vom Futterboot beschränkt oder verboten hat, bleibt eine spannende Frage. Vor allem weil weder die Nutzung von Booten mit E-Motor NOCH die Nutzung eines Futterbootes gesetzlich oder per Verordnung verboten sind. Nur der LAVB verbietet das füttern mit Futterverbot pauschal für seine Gewässer.

Gewässerordnung Landesanglerverband Brandenburg
3.2.3.3. Anfüttern
Das Anfüttern unter Nutzung technischer Hilfsmittel mit eigenem Antrieb (Futterboote, Drohnen und ähnliches) ist verboten.

Witzigerweise ist das das nutzen von Booten mit E-Motor bis 1 KW weiterhin auch in der Gewässerordnung des Verbandes erlaubt. Obwohl man damit deutlich größere Mengen an Futter ausbringen kann als mit einem Futterboot und ein Boot oder Schlauchboot ja auch mehr Technik wäre...

Gewässerordnung Landesanglerverband Brandenburg
4.6. Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen
4.6.1. Benutzungsbefugnis
Soweit nichts anderes bestimmt wurde, ist die Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen einschließlich sog. Bellyboote, zum Angeln gestattet. Die Befugnis zur Benutzung von Booten und Wasserfahrzeugen schließt grundsätzlich die Befugnis zur Benutzung des Elektromotors mit einer Leistung bis zu einem Kilowatt (§ 1 Abs. 1 BbgEMV) sowie zur kurzzeitigen Inanspruchnahme eines Uferbereichs als Liegeplatz ein.
......................

750 boot emotorWährend füttern mit dem Futterboot verboten wurde, darf man aber laut Verband (Gewässerordnung) immer noch mit Schlauchboot und E-Motor (bis 1 KW) Futter ausbringen

Nachfrage zum Futterbootverbot beim Landesanglerverband Brandenburg

Um heraus zu finden was da in Brandenburg los ist - und warum Verbände immer wieder weit über das gesetzlich Vorgeschriebene hinaus Anglern etwas verbieten oder Angeln einschränken wollen - habe ich selbstverständlich auch den Landesanglerverband Brandenburg angemailt. Sowohl den Geschäftsführer Koppetzki, wie auch den Präsidenten Günter Baaske an seine SPD-Mailadresse (er ist ja direkt gewählter Landtagsabgeordneter). Nachdem keine Antwort kam dann auch an die normale info@Mailadresse des Verbandes zusätzlich.

Die Mails könnt ihr in [Anhang 1: Netzwerk Angeln Mails an den Landesanglerverband Brandenburg] nachlesen.

Warum kam keine Antwort vom Landesanglerverband Brandenburg?

Dass Verbände nicht besonders freundlich - oft auch überhaupt nicht - auf kritische Nachfragen reagieren oder auf Dinge die sie lieber nicht an die große Glocke hängen wollen wie neue Verbote, ist sicher vielen organisierten Sport- und Angelfischern (auch aus ihren eigenen Vereinen und Verbänden) bekannt.

Da aber der neu gewählte Präsident des Landesanglerverband Brandenburg uns bereits ein Interview gegeben hatte (Günter Baaske, SPD: Angelnde Politiker im Interview), ging ich davon aus dennoch schnell und umfassend eine Antwort zu bekommen. Das Thema scheint aber sowohl dem Landesanglerverband, dem Präsidenten, dem Geschäftsführer und dem Öffentlichkeitsmitarbeiter so unangenehm zu sein, dass nicht einmal eine Absage kam. Verband und Funktionäre (ob Haupt- oder Ehrenamt) hüllten sich lieber in tiefstes Schweigen.

Dennoch kamen wir an Infos vom LAVB: Technik soll aus den Gewässern heraus gehalten werden

Wir haben viele Angler die uns informieren. So bekamen wir auch im Fall "Futterbootverbot" Informationen darüber zugespielt, was der Öffentlichkeitsmitarbeiter des Landesanglerverbandes auf eine Frage eines Mitgliedes bezüglich des kompletten Verbotes von Futterbooten geantwortet hatte. Angesichts der "Schweigsamkeit" von Vorstand und Öffentlichkeitsmitarbeiter auf unsere Nachfrage können wir aber nicht herausfinden oder beurteilen, ob diese Antwort abgestimmte Vorstandsmeinung ist oder nur die Einzelmeinung des Öffentlichkeitsmitarbeiters.

Da eine solche Haltung eines großen Verbandes ja viele Angler negativ betreffen würde, kann (und will) ich mir nicht vorstellen. Es würde ja völlig unnötig die Anglerschaft auch im Verband spalten und damit schwächen  - möglich ist aber alles heutzutage.

Die Begründung des Landesanglerverbandes Brandenburg gegenüber seinem Mitglied

Als erstes wurde vom Verband gegenüber fragenden Mitgliedern in einer Mail darauf hingewiesen "es stehe noch nicht fest, ob das Thema nochmal angegangen werde".

Spannenderweise wurde dann aber gleich eine "Erklärung" mitgeliefert, welche Begründung der Öffentlichkeitsmitarbeiter sehen würde, falls dies wieder auf die Tagesordnung käme. "Wenn es doch angegangen werden würde", dann wohl deswegen "weil (von Anglern?) die Absicht hinter dem Verbot nicht verstanden worden wäre". Es würde nämlich einzig und alleine darum gehen, dass man "die viele Technik" aus den Gewässern "heraushalten wolle". Angeln wäre für den Öffentlichkeitsmitarbeiter/Verband ein "Naturabenteuer und solle dies auch bleiben"...

Warum dann z. B. Boote erlaubt bleiben mit E-Motor, wurde nicht erläutert oder ausgeführt.

Vielleicht ist dies in Augen des Verbandes auch keine "viele Technik", die man verhindern muss?

f750 utterboot 2Laut Öffentlichkeitsmitarbeiter des Verbandes könnte ein kleines Futterboot zu viel Technik sein - das Schlauchboot mit E-Motor aber nicht..

Warum immer mehr neue Verbote?

Ich finde es grundsätzlich schade, wenn Gewässerbewirtschafter (insbesondere wenn es Verbände sind die viele Gewässer monopolartig (Pools) bewirtschaften) weit über das gesetzlich verlangte hinaus Angler und das Angeln einschränken. Ich denke, hier hätte ein Bewirtschafter IMMER gegenüber ALLEN Anglern eine große Verantwortung, Verbote und Einschränkungen nicht pauschal zu erlassen. Sondern, wo erforderlich, das für das jeweilige Gewässer einzeln zu regeln.

Dass aber ein Verband wie hier dann pauschal einen Teil der Angler unnötig diskriminiert und deren Technik (hier Futterboote) als nicht naturnah abtut, ist mehr als bedenklich. Vor allem auch, weil das Gesetz es nicht verlangt!  So etwas spaltet unnötig die Angler und schafft nur neue Gräben innerhalb eines Verbandes.

Es wird ja niemand gezwungen, mit einem Futterboot zu angeln. Warum aber der Verband OHNE NOT an ALLEN GEWÄSSERN das Futterboot jetzt eventuell komplett verbieten will, erschliesst sich mir nicht. Damit werden die Angler ausgegrenzt,  die es gerne nutzen wollen.

Wieso will sich der Verband hier anmassen zu beurteilen, welches Angeln mit welcher Technik ein Naturabenteuer verspricht - und wo zieht der Verband die Grenze?
Auch angesichts dessen, dass Boote mit E-Motor erlaubt bleiben?

Wieso meint der Verband überhaupt, Anglern ihre Motivation oder Art des Angeln vorschreiben zu können? Das dazu noch über das gesetzlich Verlangte hinaus?

Fang- und Gewässerneid waren schon immer auch Treiber neuer Verbote in Vereinen und Verbänden

Fang- und Gewässerneid gehören zu den Aspekten die am schnellsten dazu führen, dass Bewirtschafter aus Vereinen und Verbänden Anglern Verbote auferlegen. Vorgeschoben werden oft andere Gründe. Wenn aber alteingesessene Angler ohne entsprechendes Gerät, Technik oder Köder mitbekommen  (Boote, Futterboote, Echolote, Futter, Boilies, Hundefutter, Köderfische, Kunstköder etc...), dass neue, fremde oder junge Angelkollegen genau damit besser fangen, dann ist der Gang zum Gewässerwart/Vereinsvorstand zum abstellen solch untragbarer Zustände (andere fangen mehr) schnell erledigt.

Dass gerade die Naturschutzverbände der organisierten Sport- und Angelfischer immer wieder durch solch Maßnahmen die Angler spalten statt zu einen halte ich persönlich für mehr als bedenklich. Wir werden sehen und verfolgen, ob der Landesanglerverband Brandenburg ein solches, komplettes Futterboot-Verbot tatsächlich angehen will.

Ebenso werden wir ein Auge darauf haben, ob die Vereine von einem geplanten Verbot der Futterboote rechtzeitig erfahren. Damit sie auf ihren Versammlungen das auch vorher mit den Anglern diskutieren können und ihr Abstimmungsverhalten für die Mitgliederversammlung des Landesanglerverbandes mit ihren zahlenden Angler abstimmen können.

Oder ob versucht wird ohne vorherige Diskussion in den Vereinen das Futterbootverbot den Delegierten auf der Mitgliederversammlung "unterzuschieben" und zum abnicken vorzulegen.

Es bleibt spannend und Netzwerk Angeln bleibt dran.

[Anhang 1: Netzwerk Angeln Mails an den Landesanglerverband Brandenburg]

Nachfolgend die Mails an den Landesanglerverband Brandenburg, die leider und unverständlicherweise unbeantwortet geblieben sind.

Erste Mail an den Landesanglerverband Brandenburg

Sehr geehrter Herr Baaske,
sehr geehrter Herr Koppetzki,
sehr geehrte Damen und Herren,

es kursieren momentan Gerüchte, dass der LAVB pauschal in allen Gewässern Futterboote verbieten will, während aber gleichzeitig z. B. Schlauchboote mit einem E-Motos bis 1 kw erlaubt bleiben sollen (mit denen man ja viel mehr Futter ausbringen oder weiter auslegen könnte als mit einem kleinen Futterboot).

Wir würden uns freuen, wenn sie uns helfen würden diese Gerüchte richtig zu stellen oder im anderen Falle eben zu bestätigen zur Information der Angler.

Daher unsere Fragen:

1.: Stimmt es, dass es Anträge gibt bzw. der LAVB ein Verbot von Futterbooten pauschal an allen Gewässern des LAVB in der Gewässerordnung anstrebt oder fördert?

Falls nein, danke für die schnelle Richtigstellung.

Falls ja:
2.: Wird Präsidium und Geschäftsführung des LAVB ein solches pauschales, neues Verbandsverbot befürworten, trotzdem der Einsatz von Futterbooten gesetzlich nicht verboten ist?

3.: Wenn Futterboote gesetzlich erlaubt sind, warum will dann der LAVB über bestehende gesetzliche Regelungen hinaus Angler einschränken und neue Verbote an seinen Gewässern erlassen?

4.: Kam die Anregung zu einem solchen neuen, über gesetzliche Regelungen hinausgehenden Verbot von der Verbandsführung oder aus Mitgliedsvereinen?

Wenn aus Mitgliedsverein:
5.:Warum dann ein pauschales Verbot worunter alle Anger leiden müssten statt nur im Bereich des antragstellenden Vereines?

Fragen wie Antworten sind zur Veröffentlichung gedacht.

Wir würden uns freuen, wenn sie die Fragen bis zum 13. 11. 2019 beantworten könnten.

Informationen die nicht veröffentlicht werden sollen, bitte deutlich kennzeichnen.

Bei Nachfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner

Zweite Mail an den Landesanglerverband Brandenburg

Sehr geehrter Herr Baaske,
sehr geehrter Herr Koppetzki,
sehr geehrte Damen und Herren,

wahrscheinlich ist untenstehende Mail mit den Fragen untergegangen, da der LAVB ja normalerweise Presseanfragen beantwortet und Herr Baaske ja auch das Interview gemacht hat.

Daher versuche ich es nochmals, falls die erste Anfrage nicht angekommen sein sollte und bitte um schnellstmögliche Beantwortung, da heute der Termin gewesen wäre.


Mit freundlichen Grüßen, Thomas Finkbeiner

Dritte Mail an den Landesanglerverband Brandenburg

Sehr geehrter Herr Baaske,
sehr geehrter Herr Koppetzki,
sehr geehrte Damen und Herren,

anscheinend wollen sie als Vertreter des LAVB unsere Presseanfrage nicht beantworten.

Bedauerlich, aber ihr gutes Recht.

Eine Absage oder entsprechende Rückmeldung hätte dann aber den normalen Gepflogenheiten entsprochen und mir Arbeit erspart.

Wir werden selbstverständlich dennoch zum Thema veröffentlichen.

Mit den uns bis zur Verfügung stehenden Informationen und Dokumenten.

Um Angler zu informieren und auf ihre Weigerung zur Information hinweisen.

Grüße, Thomas Finkbeiner


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Kommentare  

Gib Deppen einen Sheriffstern und etwas Macht dazu und sie werden dich täglich überraschen.
Ich bin der Meinung unser Hobby sollte wirklich nicht in Technik Partys ausufern. Halte zwar nichts von Verboten aber finde das eh zuviel angefüttert wird . Schuld an der Lage sind leider Sportsfreunde die übertreiben . Da wird auch schon mal über andere Schnüre gefahren oder dem Nachbarn auf die Pelle gerückt. Ich möchte beim Angeln Ruhe geniessen . Pieper Futterboote und Zeltstädte tragen nicht zum Erholungseffekt bei .
Zu dieser individuellen Ansicht inkl. völlig pauschalen Aussagen, z.B. "es wird zuviel angefüttert", kann man sehr konträrer Ansicht sein.
Da gebe ich dir Recht, aber dann sollte man die jeningen bestrafen und nicht alle über ein kam scheren
Wenn es wegendem zuviel Futter sein soll das.man kein Boot nutzen darf, müsste man das spomben auch verbieten oder das boilierohr und Schleuder. Da kommt man doch besser wenn man die Menge bestimmt am Tag und wenn mehrere Kontrollen wären und man sieht das die Tonnen Futter mithalten würde ich gleich ein Platzverweis aussprechen und das fangbuch einziehen. Nicht mit verboten erreicht man was, nein es muss gehandelt und bestraft werden
Es wird definitiv zu viel angefüttert - erlaubt sind 1 kg! Wenn ich die Futterboote sehe mit "bis zu 4kg", dann ist alles klar. Und sicher, wenn ich dann auch die "Angler" in ihren Schlauchbooten sehe, wie sie kiloweise Boilies ins Wasser plumpsen lassen ekelt es mich an, in diesem Gewässer noch baden zu gehen... und vor allem wo für: um 10 Karpfen zu fangen, sie wieder ins Wasser zu setzen, sich dabei filmen und am Ende mit Sabber vorm Mund auf die Likes bei YT zu stieren. Aber eines stimmt auch - Verbote nutzen da leider wenig.
Du hast schon mitbekommen, dass richtige Boote mit E-Motor mit denen man schubkarrenweise Futter verklappen kann, erlaubt bleiben?
Nur Funktionäre können sich so einen undurchdachten Murks versuchen schönzurden ..
Gibt es denn zwischenzeitlich schon ein Statement von verantwortlicher Seite?
Gerne würde ich zum o.g.Thema den Status quo erfahren.
Für ein kurzfristiges Feedback bedanke ich mich gerne im Voraus.

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