antwort offenerbrief teaser 

Als Presseorgan für Angler, Angeln und Anglerschutz reagiert Netzwerk Angeln, wenn über Angler und Angeln einseitig oder gar falsch berichtet wird.

Nachdem im Herbst 2018 im SWR eine Sendung mit dem Titel "Angler-Jäger: Kontrolle von Poser-Anglern" ausgestrahlt wurde, hatte Netzwerk Angeln einen offenen Brief formuliert und der zweifelhaften Berichterstattung Fakten entgegengestellt. Der offene Brief wurde über 52.000 Mal von unserer Webseite abgerufen und fand weite Verbreitung. Wir haben mittlerweile Antworten auf den offenen Brief aus der Politik und auch seitens des SWR Intendanten erhalten und unsererseits ebenfalls nochmal Stellung genommen. Nachfolgend bringen wir euch auf den aktuellen Stand. 

Keine Antwort verlangt – Antworten kamen aus Politik und vom SWR

Da wir einen "offenen Brief" formuliert hatten, hatten wir ursprünglich eigentlich keine Antworten darauf erwartet.
Umso erfreulicher, dass sowohl der Intendant des SWR, Peter Boudgoust, wie auch 2 Parteien dennoch eine Antwort geschickt hatten.


(Nicht)Antworten der Parteien

Nachdem wir von der FDP [siehe Anhang 1 ] und SPD [siehe Anhang 2] Antworten erhielten, habe ich darüber auch die anderen Parteien informiert, damit diese auch dazu Stellung nehmen können, sofern dies von ihnen jeweils gewünscht wäre.

Von CDU und AfD kam dazu nichts,  auch nichts auf eine Erinnerung hin.

Von der Pressesprecherin der GRÜNEN wurde mir gesagt, es würde an die zuständigen Abgeordneten weiter geleitet.

Es meldete sich das Büro des GRÜNEN-Abgeordneten Reinhold Pix. In der Antwort wurde dargelegt, dass man nicht so recht verstehe, was wir von Herrn Pix wollten, da er keinen Einfluss auf die Berichterstattung des SWR habe. Und sich Netzwerk Angeln ja wohl in Bezug auf die „genauen gesetzlichen Regularien für die Entnahme oder das Zurücksetzten gefangener Fische“ deutlich besser auskennen würde.

Das Beste war dann die unverlangt mitgeschickte Antwort von Herrn Pix an einen Angelvereinsvorsitzenden (Netzwerker Hans Hermann Schock witzigerweise) bezüglich Nachtangelverbot.

Da ja das Nachtangelverbot breiten Raum im Offenen Brief eingenommen hätte.

Wir haben daraufhin erklärt, dass wir tatsächlich keine Antwort verlangt hatten, sondern den Offenen Brief zur Information verschickt haben.
Eben um kompetent anhand von Fakten und Expertisen (u. a. von Juristen) aufzuzeigen dass in unseren Augen einseitig und tendenziös von einem gebührenfinanzierten Sender berichtet wurde.

Da aber sowohl der SWR Intendant wie auch andere Parteien bereits geantwortet hatten haben wir daher alle Parteien informiert, FALLS diese dazu dann auch Stellung nehmen wollen. Weil wir das für fair halten.

Daraufhin wollte dann Herr Pix als Abgeordneter, der laut seiner Mail „keinerlei Einfluss auf die Berichterstattung in der Landesschau“ habe, auf eine Stellungnahme verzichten. Insbesondere da es sich um einen „„Offenen Brief handeln“ würde und auch keine Antwort aus der Politik verlangt wäre“.

Die Antwort des SWR Intendanten Peter Boudgoust

Im Gegensatz zu allen anderen hat der SWR Intendant Boudgoust seine Antwort nur schriftlich als Brief und nicht per Mail geschickt.

Wir haben nachgefragt, ob wir diesen Brief veröffentlichen dürfen, was uns sofort genehmigt wurde.

Diese Antwort findet der geneigte Leser in [ Anhang 3].

Wie man sieht, hat der Intendant in seiner Antwort statt auf juristische Fakten auf die Aussagen des Landesfischereiverbandes gesetzt. Und das, obwohl Herr Boudgoust selber Jurist ist.

Auf Grund dessen und auf Grund dessen, dass auch „Angler gefragt worden wären vor Ort“ sah der Intendant keinerlei Grund für eine Richtigstellung oder ein Überdenken der für viele Angler einseitigen und tendenziösen Berichterstattung in der Sendung.


Netzwerk Angeln stellt klar!

In einer Antwort an die gleichen Adressaten des ersten „Offenen Briefes“ nimmt Netzwerk Angeln nicht nur Stellung zur Antwort des SWR Intendanten Boudgoust.

Der Netzwerker und Jurist Kolja Kreder hat zudem die einzelnen Punkte der Sendung, die wir zu kritisieren hatten, in einem Schreiben, das mit dem Offenen Brief von uns an alle Adressaten gesendet wurde, ausführlich mit den juristischen Falscheinschätzungen in der Sendung analysiert.

Diesen findet ihr nachstehend nach unserer Antwort.

Antwort von Netzwerk Angeln an alle Adressaten des Offenen Briefes auf die Antwort des SWR Intendanten 

Sehr geehrter Herr Boudgoust,

die Redaktion von Netzwerk Angeln bedankt sich für Ihre schriftliche Antwort auf den “Offenen Brief” vom 08. 10. 2018 und die Erlaubnis, diese veröffentlichen zu dürfen (siehe Anhang).
 
Wir finden es gut, dass Sie sich hinter die Kollegen stellen und diese verteidigen. Die Art und Weise finden wir weniger gut, da dies nicht auf sachlich-fachlicher Ebene geschehen ist.
Es ist weder journalistisch anrüchig noch verboten, sich fachliche Hilfe zu einem Thema zu holen, in dem man sich als Journalist oder als ein Intendant, der einen seiner Journalisten verteidigt, nicht auskennt.

Dies hat der SWR leider versäumt.
Daraus kann man schliessen, dass es dem SWR nie um eine sachlich-fachliche Aufarbeitung gegangen ist, sondern hier rechtliche Fakten eindeutig falsch kommuniziert wurden und von ihrem Team nicht richtig gestellt wurden.

Der Eindruck einseitiger und tendenziöser Berichterstattung verstärkte sich daher durch Ihre Antwort eher, als dass sie gemindert wurde.
 
Dies müssen wir akzeptieren.

Zum Abschluss daher für Sie und ihr Team zur Sendung die untenstehenden Ausführungen eines unserer Juristen, Herrn Kolja Kreder (für Sie nochmal angehängt) .

Dessen Expertise für diesen Fall sich neben dem rein juristischen aus der jahrelangen Arbeit mit der Beratung für den Rheinischen Fischereiverband von 1880 ergibt.

Er hat für Sie als Intendant und für die Kollegen im einzelnen nochmals die einzelnen Punkte aufgeführt, welche juristisch falsch oder zweifelhaft sind.

Diese  dürften in einer objektiven Sendung, wie sie von einem von allen Bürgern zwangsweise finanzierten, öffentlich – rechtlichen Sender, nicht so einseitig und unwidersprochen vorkommen.

Wir hoffen mit dieser detaillierten Ausführung eine Hilfe an die Hand gegeben zu haben, mittels derer Sie und unsere Kollegen beim SWR davor bewahrt werden, zu diesem Thema ein zweites Mal einseitig, tendenziös und anglerfeindlich zu berichten, ohne drauf hinzuweisen welche juristischen Punkte falsch oder diskussionswürdig sind.

 

Mir freundlichen Grüßen,
 
Thomas Finkbeiner

 

Juristische Klarstellung von Kolja Kreder auf die Antwort des SWR Intendanten zur Sendung

Swisttal, den 21.11.2018

Beitrag: Angler-Jäger: Kontrolle von Poser-Anglern
Sendung vom 27.09.2018

 

Sehr geehrter Herr Boudgoust,
Herr Thomas Finkbeiner legte mir Ihr Schreiben vom 19.10.2018 zur direkten Stellungnahme an Sie vor. Ich war an der Abfertigung des „Offenen Briefes“ hinsichtlich der rechtlichen Bewertung beteiligt. Mein Votum liegt Ihnen vor.

Ich beschäftige mich bereits seit vielen Jahren mit den Rechtsproblemen des Angelns. Schon von Berufs wegen betrachte ich juristische Problemstellungen weitgehend emotionslos und nüchtern. Ich werde mich daher auch nur auf die Teile Ihres Beitrages beschränken, die einer juristisch Überprüfung schlicht nicht standhalten und so geeignet sind, Ihre Zuschauer mehr zu verunsichern, als zu informieren. Hierbei ist hervorzuheben, dass es sich um Aussagen des Polizeibeamten Gutjahr handelt. Anders, als von den befragten Anglern kann von Herrn Gutjahr verlangt werden, dass er sich mit den einschlägigen Regelungen auskennt, auf dessen Basis er seine Kontrollen vornimmt. Ferner muss bei seinen Äußerungen bedacht werden, dass diese aufgrund seiner Stellung als Polizeibeamter und Kontrolleur von Anglern in der Öffentlichkeit ein besonderes Gewicht zukommt. Daher kann es nicht im Sinne Ihres Senders sein, wenn diese Aussagen rechtlich nicht haltbar sind.

Hierbei sind drei Stellen in Ihrem Beitrag hervorzuheben:

Ab ca. Minute 2.25 des Beitrages

Hier äußert Herr Gutjahr:
„Man hat den Fisch über einen längeren Zeitraum [Haken, Drillen] gequält, ohne vernünftigen Grund.“

Diese Darstellung ist rechtlich falsch:
Der vernünftige Grund vermittelt sich bei Ausübung des Angelns gemäß dem LFischG nicht erst aus der Verwertung des Fisches. Vielmehr stellt das LFischG eine ausdrückliche Erlaubnis dar, dem Fisch durch Haken und Drillen Leid zuzufügen. Das LFischG selbst ist damit der vernünftige Grund i.S.d. Tierschutzgesetzes. Wer also nach den Regeln des LFischG das Angeln betreibt, braucht keinen, über das LFischG hinausgehenden vernünftigen Grund nachzuweisen. Eine ausdrückliche Pflicht, jeden gefangenen Fisch dem Wasser final zu entnehmen, enthält das LFischG gerade nicht. (Hierzu führe ich nachstehend noch aus.) Damit vermittelt der Beitrag die rechtlichen Gegebenheiten des Angelns falsch. Auf die Leidzufügung im Zusammenhang mit dem Haken und Drillen kommt es schlicht nicht an.

Sekunden 35-48 des Beitrages

Der Polizeibeamte Gutjahr äußert:
„Angler lassen Fische wieder laufen, dies ist nicht erlaubt.“

Diese juristische Einschätzung ist in dieser pauschalen Form falsch. Es ist nach dem Landesfischereirecht Baden-Württemberg durchaus erlaubt, gefangene Fische wieder zurückzusetzen. Dies ist im Falle geschonter Arten sogar gesetzlich angeordnet. Ich verweise insoweit auf § 1 Abs. 4 LFischVO BW. Ferner können Fische jederzeit aus Gründen der Fischhege zurückgesetzt werden. Dies ergibt sich bereits aus der Hegepflicht der Angler gem. § 3 Abs. 1 LFischG. Schließlich ist es auch erlaubt – und dies verkennt der Beamte Gutjahr gänzlich – Fische zurückzusetzen, die für den Angler nicht verwertbar sind. Dies ergibt sich unmittelbar aus § 17 Nr.1 TierSchG. Dieser verbietet, ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund zu töten. Ist der gefangene Fisch für den Angler – gleich aus welchen Gründen – nicht verwertbar, so darf er ihn nicht töten, da dies ohne vernünftigen Grund erfolgen würde. Er würde sich also nach dem TierSchG strafbar machen. Die Aussage des Herrn Gutjahr dokumentiert hier erhebliche Unkenntnis von derRechtsmaterie. Dies wirkt sich dann auch spätere auf seine Einschätzung bei der Rechtslage bezüglich des, von Ihm angezeigten „Waller - Anglers“ aus.

Ab Minute 1.10 des Beitrages

Hier schildert Herr Gutjahr folgende Begebenheit mit einem Angler:
„Nach dem Anlanden konnten wir beobachten, wie er [der Angler] ihn [den Wels] vom Haken gelöst und unmittelbar wieder ins Gewässer zurückgesetzt hat. Er meint dazu, er würde kein Welsfleisch essen, deshalb würde er die Welse auch nicht mitnehmen. – Die Folge war natürlich eine Anzeige nach § 17 TierSchG bei der Staatsanwaltschaft.“

Diese rechtliche Bewertung des von Herrn Gutjahr dargestellten Sachverhaltes ist rechtlich unzutreffend und stellt den genannten Welsangler völlig zu Unrecht in ein kriminelles Licht. Diese Rechtsauffassung des Herrn Gutjahr ist, wie zuletzt durch das AG Lindau v. 30.05.2108 Cs 120 Js 15164/17 (nicht rechtskräftig) ausgeurteilt, rechtlich nicht haltbar. Das AG Lindau verurteilte hier einen Welsangler, der einen gefangenen Wels um ca. 60 Sekunden verzögert zurücksetzte, weil er ihn in dieser Zeit fotografierte bzw. filmte. Das Urteil führt ausdrücklich aus, dass lediglich diese Verzögerung und nicht das Zurücksetzen als solches strafbar ist, weil der Angeklagte unwiderlegbar aussagte, dass für ihn Welse dieser Größe ungenießbar sind. Das bedeutet, dass auch der von Herrn Gutjahr angeführte Welsangler aus demselben Grund, nämlich, weil er kein Welsfleisch isst, den gefangenen Wels zurücksetzen durfte, ja sogar musste (s.o.). Da Herr Gutjahr auch noch bekundete, dass der Angler den Fisch unmittelbar nach dem Abhaken zurücksetzte, lag ein Verstoß gegen das TierSchG – anders, als in dem genannten Fall des AG Lindau – gerade nicht vor.

Wenn Ihre Redaktion in Unkenntnis des Urteils des AG Lindau die Anschuldigung Ihres Protagonisten unkommentiert stehen lässt, ist der Beitrag entweder tendenziös oder schlecht recherchiert zu nennen. Dies gilt umso mehr, als es sich bei dem AG Lindau um ein Amtsgericht in Ihrem Sendegebiet handelt und der Fall durch die Tagespresse ging.

Des Weiteren ist noch kurz auf Ihr Schreiben vom 19.10.2018 einzugehen:
Der Umstand, dass in Ihrem Beitrag auch Angler zu Wort kommen und die Rechtsauffassungen des Polizeibeamten Gutjahr bestätigen, ändern am tendenziösen Gesamtbild des Beitrages nichts, weil gerade keine Gegenpositionen zu Wort kommen. Zudem wird der Zuschauer den Worten eines Polizeibeamten, als vermeintlichen Fachmann ohnehin mehr Gewicht beimessen, als den befragten Anglern.

Welche Position der Landesfischereiverband in der Thematik Catch & Release einnimmt, ist gänzlich irrelevant. Begriffe, wie „Catch & Release“, „Catch to eat“, Spaßangeln oder Trophäenangeln sind Schlagworte, die weder durch das TierSchG noch durch das Landesfischereirecht in Baden-Württemberg definiert sind. Sie sind damit nicht mehr, als eine Leinwand, auf die jeder etwas Anderes projizieren kann. Daher ist es aus juristischer Sicht auch nicht notwendig, sich mit diesen Begriffen in irgendeiner Weise auseinanderzusetzen. Umgekehrt entlasten sie auch Ihren Beitrag nicht.

Zum Abschluss erlaube ich mir den Hinweis, dass Herr Gutjahr inzwischen durch die umstrittene Tierrechtsorganisation PETA mit einem Preis ausgezeichnet wurde. (Quelle: https://www.peta.de/peta-ernennt-uwe-gutjahr-vom-polizeipraesidium-freiburg-zum-helden-fuer-tiere ). – Ein Schelm, wer Böses dabei denkt!

Mit freundlichen Grüßen

Kolja Kreder,
Rechtsanwalt


netzwerkerFinkbeinerklein 

Thomas Finkbeiner

 

Anhänge


[Anhang 1 - Antwort FDP auf den Offenen Brief ]

 


Ihr offener Brief zum Beitrag „Angler-Jäger – Kontrolle von Poser-Anglern“ in der Landesschau vom 27.09.2018

Sehr geehrter Herr Finkbeiner,
haben Sie vielen Dank für die Übermittlung des oben genannten offenen Briefes. Ich bitte Sie um Verständnis dafür, dass ich den besagten Fernsehbeitrag aus Rücksicht auf die politische Unabhängigkeit und journalistische Freiheit der zuständigen SWR-Redaktion nicht umfassend kommentieren werde. Doch zumindest das scheinbar originelle Wortspiel „Angler-Jäger“ entbehrt sicherlich dem Anstand und der Stilsicherheit, die man auch von Journalisten erwarten darf.
Richtig ist, dass es laut Tierschutzgesetz verboten ist, Tieren ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen. Daraus schon eine völlig uneingeschränkte Entnahme- und Verzehrpflicht für gefangene Fische abzuleiten, ist jedoch in der Sache eine Verkürzung der Rechtslage.

Was Ihre Darstellung der angelpolitischen Situation in Baden-Württemberg angeht, kann ich Ihnen weitestgehend beipflichten – was Sie wiederum nicht verwundern dürfte, da Sie sowohl unseren Gesetzentwurf zur Modernisierung des Landesfischereigesetzes als auch einen Abgeordnetenantrag meines Fraktionskollegen Professor Dr. Erik Schweickert zu Vorkommnissen in dessen Wahlkreis Enz zitiert haben.

Gerne bin ich bei Anliegen im Zusammenhang mit einer verantwortungsvollen und nachhaltigen Naturnutzung jederzeit für Sie ansprechbar.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Hoher, MdL
Fischereipolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion

[Anhang 2 - Antwort SPD auf den Offenen Brief]

 


Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die Übermittlung Ihres offenen Briefes an den SWR zu dem Bericht über die „Kontrolle von Angler-Posern“.
Es steht völlig außer Frage, dass die Angelfischerei einen wertvollen Beitrag zur Erhaltung und ökologischen Aufwertung unserer Gewässer beiträgt. Zahllose Flüsse und Bäche sind durch die Maßnahmen der Anglervereine sauberer und auch ökologisch wertvoller und artenreicher geworden.

Die baden-württembergischen Regelungen zur Angelfischerei halten wir insgesamt für sinnvoll und praxisgerecht, haben jedoch in den vergangenen Jahren immer wieder versucht, einige kleinere Änderungen zu erreichen. Darunter zählt unter anderem eine Lockerung des sogenannten „Nachtangelverbotes“, aber auch die Bürokratie um den „Angelschein“ und die Anerkennung von Scheinen anderer Länder und Bundesländer wollten wir immer erleichtern. Nicht zuletzt hätten wir auch gern den Jugendfischereischein schon ab 8 Jahren erteilbar gemacht, was jedoch an den Grünen in der gemeinsamen Regierungszeit (2011-2016) scheiterte.

Sicherlich ist es nicht jedermann vermittelbar, wenn in großem Umfang Fische gefangen werden, bei denen von vornherein klar ist, dass man sie weder essen will, noch die Entnahme aus Hegegründen geschieht. Die immer wieder dokumentierten „Trophäen“ in die Kamera gehaltener riesiger und alter Welse sind nicht zeitgemäß und tun dem Ansehen der Angelfischerei in der Gesamtbevölkerung sicherlich keinen Gefallen. Gleichwohl teile ich Ihre rechtliche Auffassung dazu, dass diese Entnahmen mit Rücksetzen gesetzlich zumindest nicht eindeutig verboten sind.

Wir denken, dass die der Angelei fernen Tierschützer, von denen mancher die Angelei am liebsten ganz verbieten würde, fern der Realität sind und die vielen positiven Wirkungen der Angelei (ökologisch, sozial, kulturell) nicht sehen. Es ist jedoch auch so, dass manche Angler den „Angelsport“ auf eine Weise betreiben, die heute nicht mehr zeitgemäß erscheint.

Es wäre deshalb wünschenswert, wenn sich alle ein Stück weit auf den anderen zu bewegen und die Angelei nicht nur gesetzestreu, sondern auch mit dem richtigen Augenmaß und zeitgemäß betrieben wird. Ich weiß, dass dies bei den allermeisten Anglern auch der Fall ist.

In diesem Sinne bedanke ich mich für Ihr Schreiben.

Mit freundlichen Grüßen


Reinhold Gall

[Anhang 3 - Antwort Intendant Peter Boudgoust, SWR]

 

antwort offenerbrief boudgoust 1

antwort offenerbrief boudgoust 2

 

 


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Kommentare  

Ein grosses DANKE an Kolja für seine rechtliche Stellungnahme, wie immer sauber aufgeschlüsselt.

Seine lesenswerten Beiträge, würde ich auch Herrn Gutjahr als dringend notwendige Nachhilfelektüre empfehlen.

Antwort des Intendanten...genauso fehlerhaft wie der vermurkste TV Beitrag,war aber genau so zu erwarten.Die 4.Gewalt stand in D mal für objektiven und kritischen Qualitätsjournalismus.

Für den tendenziösen Murksjournalismus dieser bekannten Art (ist ja kein Einzelfall) , ist dagegen jeder darin investierte Beitragseuro rausgeworfenes Geld.

Pix...DER Pix, welcher im Landtag bei der Debatte ums Nachtangelverbot ziemlich laut wurde und auch noch drohte das man(wenn man nicht spure?) auch ans Fischereigesetz gehen könnte? Hofreiter für Arme..traurig das solche( mit Drohgebärden "argumentierenden") Politiker überhaupt was zu melden haben.

Antwort SPD.. Das präsentieren alter Welse ist nicht zeitgemäß...knapp daneben und trotzdem am Thema vorbei.

Was Zeitgemäß ist, bestimmt zuerst einmal die Rechtslage und gottlob nicht die Ansicht dieser grün light Genossen.

Wäre besser, wenn sie ihrer Bundesvorsitzenden Nahles doch einfach in die BT Interessengruppe Pferd folgen würden ..einen vom Pferd zu erzählen, ist anscheinend die SPD Kernkompetenz schlechthin..
Sehr entlarvend!

Die Stellungnahme des Intendanten ist inhaltlich leider völlig am Thema vorbei diskutiert und hinterlässt ein gewisses Geschmäckle. Hier wäre eine intensivere Aufarbeitung und Auseinandersetzung wünschenswert gewesen. Schade, dass man dort offenbar nicht geneigt ist, selbstkritisch zu handeln.

Nun gut, mit der Antwort des RA Keder wird er wohl nicht gerechnet haben. Diese kann lehrreicher und klarstellender nicht sein und ihr ist vollumfänglich beizupflichten.

Ich möchte noch in den Raum stellen, dass der Erklärungswert von Personen, die von einer staatlichen Kontrollmassnahme unmittelbar betroffen sind, in der Verwertbarkeit eher mit äusserster Zurückhaltung zu bewerten ist.
Diese Beteiligten werden sich sicherlich noch unter dem Eindruck der durchgeführten hoheitlichen Massnahme stehend, deren Adressat sie immerhin waren und unter Anwesenheit eines die Kontrolle begleitenden Kamerateams möglicherweise nicht völlig frei äussern. Diese werden annehmbar eher versuchen, sich daraufhin möglichst unauffällig und angepasst zu äußern, zumal offenbar Herr Gutjahr zuvor auch noch seine Auffassung kundtat.

Die gesamte Szenerie wirkt zu dem bereits völlig bizarr! Die Kontrolle wird unter Zuhilfenahme zweier uniformierter und bewaffneter Polizeibeamte durchgeführt und auch der in zivilgekleidete Herr Gutjahr trägt bei der Kontrolle am Gürtel offenbar eine Schußwaffe im Halfter.

Welcher Grad der Kriminalisierung den Anglern in Anbetracht dieses Auftrittes damit offenbar bereits zugerechnet und dem Zuschauer vermittelt wird, mag sich jeder nun selbst denken!

Das Herr Gutjahr nach den Ausführungen des Herrn Keder einen Preis der Peta erhalten haben soll, sollte einen zum intensiven Nachdenken anregen.
Beweist zumindest, das Peta von der Materie genauso viel Ahnung hat, wie besagter Polizist,nämlich genau 0.

Das die Tierrechtler in diese willkommene Bresche springen, um weiter ihr Stigmatisierungsspiel gegenüber Anglern spielen zu können, ist ja nichts neues.

Das sich aber ein Polizist vor diesen dubiosen Karren spannen lässt,finde ich persönlich noch viel fataler.

Peta hat sich-was Menschenverachtung in ihrer PR angeht-ja so einiges "geleistet", dazu kommt ihre Sympathie zur militanten Tierrechts Putztruppe - der Animal Liberation Front.

Wer sich da (gerade als auf die Verfassung eingeschworener Beamter) zum Peta Werkzeug machen lässt, sollte mal seinen moralischen Kompass überprüfen.

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