verbote meeresangler eu lars 2

 

Die Frage nach immer neuen Verboten und Einschränkungen für Angler seitens der EU, gegenwärtig auch für die Nordsee in Vorbereitung, stellen wir uns mittlerweile immer häufiger! Mittlerweile erhalten wir für unser Hobby nahezu täglich Informationen zu neuen Beschränkungen und Verboten, die von verschiedenen Seiten auf uns Angler hereinbrechen. Für uns kommen manche Vorschläge aus heiterem Himmel, andere haben sich in den letzten Monaten bereits angekündigt. 
Wo manche Angler und Angelvertreter diese Beschränkungen mit Applaus begleiten, versuchen wir zu informieren und zu warnen. 

Was kommt in den nächsten Jahren auf uns Angler in Deutschland eigentlich noch alles zu?
In erster Linie waren die Meeresangler in der westlichen Ostsee betroffen, dann folgte mit dem Entnahmeverbot für den Wolfsbarsch der erste Einschnitt in der Nordsee.

 

Einfluss der EU auf die Freizeitfischerei wird stärker

Das Europäische Parlament und die EU- Kommission arbeiten weiterhin mit Hochdruck an der Integration der Freizeitfischerei in die Common Fisheries Policy (CFP). Vor den Folgen haben wir in den letzten Wochen mehrfach gewarnt. Diese Integration wird sicherlich noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Dieses scheint auch einigen Gruppierungen innerhalb der EU-Kommission bewusst geworden zu sein und so können diese Verantwortlichen anscheinend nicht mehr so lange abwarten.

Beim Dorsch in der westlichen Ostsee hat man in der EU- Kommission ja bereits im Jahre 2015 erkannt, wie einfach man die Fangquoten der kommerziellen Fischerei erhöhen kann, nämlich indem man der Freizeitfischerei einen Teil der Fänge durch ein Baglimit entzieht. Einen spürbaren Widerstand von Seiten der Anglerverbände gab es nicht oder zumindest für uns kaum wahrnehmbar und ist - wie wir bei dem aktuellen ICES Advice für 2019 für den Dorsch in der westlichen Ostsee erkennen können – voraussichtlich auch für die Zukunft nicht zu erwarten.

Der ICES Advice für 2019 zeigt deutlich auf, dass unsere Behauptungen aus der Vergangenheit zur Verteilungsgerechtigkeit zutreffen. Beim ICES Advice für 2019 sollen die Fangquoten einseitig zum Vorteil für die kommerzielle Fischerei erhöht werden. Darüber hinaus wird die Quote weiterhin am höchstmöglichen Dauerertrag festgelegt werden. Das unterstreicht also einmal mehr unsere Aussage, dass ein Baglimit NICHT den Dorschbeständen zugutekommt und wir Angler einzig und allein beschränkt werden, um der Fischindustrie eine größtmögliche Ausbeutung der Bestände zu ermöglichen. Das gilt übrigens für alle Beschränkungen der Freizeitfischerei und so auch für Schonzeiten oder eine Erhöhung des Mindestmaßes.

 unsere Aussage, dass ein Baglimit NICHT den Dorschbeständen zugutekommt und wir Angler einzig und allein beschränkt werden, um der Fischindustrie eine größtmögliche Ausbeutung der Bestände zu ermöglichen.

 

Vorbild Westliche Ostsee

Das was in der westlichen Ostsee also bereits durch die Kommission erfolgreich umgesetzt wird, soll anscheinend in Kürze auch für die Nordsee praktiziert werden. Zumindest laufen die rechtlichen Vorbereitungen für eine Fangbeschränkung der Freizeitfischerei auf Hochtouren. Die EU hat sich als Ziel gesteckt, bis zum Jahr 2020 alle Bestände auf FMSY Niveau (Referenzpunkt für den höchstmöglichen Dauerertrag) zu befischen. Vor diesem Hintergrund müssen die Anstrengungen intensiviert werden, das Ziel bis zum Jahre 2020 zu bewerkstelligen. 

Somit werden aktuell zum Beispiel Mehrjahrespläne für die Grundfischerei - und alle Fischereien betreffend, die diese Bestände befischen - in der Nordsee erstellt. Da sind wir am Punkt angelangt, wo einmal mehr die Freizeitfischerei den Kopf hinhalten soll und vermutlich auch wird.



Neue Mehrjahrespläne integrieren die Freizeitfischerei

Mit diesem Mehrjahresplan sollen die Verordnungen (EG) Nr. 676/2007 des Rates und (EG) Nr. 1342/2008 ersetzt werden. Schauen wir uns den Entwurf jetzt im Detail an, wird die Freizeitfischerei an 2 Punkten für Angler entscheidend erwähnt.
Zum ersten Mal unter Punkt 21. Dort heißt es:

„Berücksichtigt der Rat die erheblichen Auswirkungen der Freizeitfischerei in der Rahmen der Fangmöglichkeiten für einen bestimmten Bestand sollte er eine TAC bei kommerziellen Fängen festsetzen können, bei denen das Volumen der Freizeitfänge berücksichtigt wird und/oder andere Maßnahmen zur Einschränkung der Freizeitfischerei ergreifen, wie z.B. die Begrenzung der Fangmengen, Baglimits und Schonzeiten.“

Im Kapitel VI im Artikel 10 Punkt 4 erhält die Freizeitfischerei erneut die Aufmerksamkeit:

„Wenn wissenschaftliche Gutachten zeigen, dass die Freizeitfischerei einen signifikanten Einfluss auf die die fischereiliche Sterblichkeit eines bestimmten Bestands, so berücksichtigt der Rat sie und kann Begrenzung der Freizeitfischerei bei der Festsetzung der Fangmöglichkeiten, um Überschreitungen des Gesamtzieles der fischereilichen Sterblichkeit zu vermeiden.“

Diesen Satz finde ich schon sehr deutlich formuliert und muss man wirklich einmal analysieren. Die gewählte Formulierung bedeutet nämlich nicht zwingend nur ein Baglimit für Angler, sondern der Rat kann hierdurch die Quote zu 100% der kommerziellen Fischerei zusprechen und gleichzeitig ein vollständiges Angelverbot aussprechen!
Hier wird die Verteilungsgerechtigkeit bereits von vornherein per Verordnung in Frage gestellt.

Gibt es wirklich noch Angler, die sich die Integration der Freizeitfischerei in die CFP wünschen?

Zu verhindern wird dieses vermutlich nicht mehr sein, da ja u.a. der DAFV dieses befürwortet.

 

Zukünftig werden alle Angler in der EU die Folgen spüren

Jeder Angler sollte spätestens jetzt erkennen, dass die Aufnahme der Freizeitfischerei in die CFP die größte Gefahr für unser Hobby darstellt! Da sind NABU, BUND und PETA wirklich harmlos und als „kleine Störung unseres Hobbies“ zu bewerten.
Noch reden wir übrigens über das Meeresangeln, spätestens 2019 jedoch auch über die Ausübung unseres Hobbies in den Binnengewässern in Deutschland.

Übrigens muss jetzt niemand kommen und sagen „dann fahre ich halt nach Holland oder Dänemark“, denn diese anglerfeindliche Politik kommt aus Brüssel und betrifft wirklich alle Angler innerhalb der EU!

So bleibt mir abschließend nur die Frage:
„Quo vadis?“ 

 

Lars Wernicke


Wenn Dir dieser Beitrag gefallen hat, teile ihn mit Deinen Freunden:

You have no rights to post comments

Kommentare  

Gab's nicht mal Jubelperser , die das Baglimit naiverweise als einmalige, temporäre Angelegenheit mit Nachhaltigkeits-und Vorbildcharakter einstuften?

Das diese Maßnahme erst der Anfang war und per Alibipolitik eigentlich nur die kommerzielle Fischerei hofieren sollte, wollte vielen leider nicht in den Kopf..

Quo vadis?
Wohin das führt dürfte klar sein...

Das die DAFV Gurkentruppe dem zustimmt..geschenkt,wahrscheinlich haben die eh nicht begriffen worum es da genau geht und was auf dem Spiel steht..wie üblich halt der Kompetenztechnische Offenbarungseid.

Verwandte Artikel

 Aalangelverbot gefordert durch “Angler
Ruiniert: ANGELN an NORD- und OSTSEE
Ostsee bei Grömitz: Wissenschaft plant neues Angelverbot (Walkyriengrund)
Antworten zum Wahlprüfstein zur EU-Wahl zu Anglern, Angeln und Anglerschutz
Antworten zum Wahlprüfstein zur EU-Wahl zu Anglern, Angeln und Anglerschutz
Antworten zum Wahlprüfstein zur EU-Wahl zu Anglern, Angeln und Anglerschutz