750 teaser meck pomm dorsch filetieren

Netzwerk Angeln berichtete bereits darüber, dass nach Einführung des Baglimits in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Verordnung in Kraft gesetzt wurde, nach der Angler ihre Dorsche nicht mehr wie früher gewohnt filetieren durften:

Vom Staat verboten: Haut abziehen beim Dorschfilet für Angler! ... .
Seit Änderung der Verordnung vom 06. Januar 2020 gilt das jetzt für alle Fische, nicht nur wie bisher für Fische mit einer Fangmengenbegrenzung (Dorsch), es gilt für Angelkutter, private Boote und Mietboote:

"Fische dürfen nur als ganze Fische oder ausgenommen mit Kopf oder als zwei Filets mit Haut je Fisch an Bord gelagert oder angelandet werden."

Am 26. Juni 2020 wurde der Angelkutter Storkow von Lothar Schlicker von der Wasserschutzpolizei geentert zu einer Kontrolle der Angler. Dabei mussten 3 Angler ein Bußgeld bezahlen (pro Dorsch "ausgenommen ohne Kopf" 15 Euro). Weil der Dorsch zwar (noch) nicht filetiert war, aber ausgenommen und der Kopf abgeschnitten. Sowohl Kapitän Lothar Schlicker wie auch Angler Horst Stark, der davon erfahren hatte, setzten sich nach dem Vorfall direkt mit den Behörden in Verbindung um zu protestieren. Dies auch mit Erfolg. Nachfolgend dazu das Interview mit Lothar Schlicker zu der Kontrolle. Ebenfalls zum Schreiben und den Ausführungen vom zuständigen Behördenleiter, Thomas Richter vom Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF).

750 erfolgLothar Schlicker und Horst Stark hatten bei der Behörde Erfolg mit ihren Beschwerden

Das Interview zur Kontrolle mit Lothar Schlicker von der Storkow

Ihr hattet eine Kontrolle mit der WaPo an Bord, bei welcher Angler auf Papiere und Einhaltung der Bestimmungen kontrolliert wurden und dabei wurden Bußgelder verhängt an Angler, die ausgenommene Dorsche ohne Köpfe in ihren Kisten hatten. Wann wardas denn?

Antwort Lothar Schlicker vom Angelkutter Storkow:
Der Vorfall ereignete sich am Freitag, den 26.6.2020

War dies das erste Mal, dass die WaPo auch kontrollierte, ob nur Filets mit Haut und ausgenommene Dorsche in der Kiste sind?

Antwort Lothar Schlicker vom Angelkutter Storkow
Ja. Bis zu dieser Kontrolle wurden zwar schon öfter auf See kontrolliert. Aber entweder Papiere oder die gefangenen Fische. Eine Kontrolle nach der Verordnung, ob die Dorsche noch ihre Köpfe hatte, fand zum ersten Mal statt. Daher waren wir auch so überrascht, da dies bisher nie beanstandet wurde.

Sowohl Wasserschutzpolizei wie Fischereiaufsicht kontrollieren des Öfteren. Auch wenn die Angler vom Kutter an Land gehen, wird öfter von der Fischereiaufsicht kontrolliert.

Stimmt es, dass die Angelkollegen mit ausgenommenem Dorschen ohne Kopf jeweils pro solchem Dorsch 15 Euro Bußgeld bezahlen mussten, weil ja nur ausgenommen Dorsche mit Kopf oder Doppelfilets mit Haut erlaubt sind?

Antwort Lothar Schlicker vom Angelkutter Storkow
Ja am 26.06.2020 mussten zwei Angler je 15 € und ein Angler 45,-€ bezahlen (15 Euro pro Dorsch ohne Kopf).

Was hast Du nach dieser Kontrolle unternommen, Du wolltest das ja nicht auf sich beruhen lassen. Stimmt es, dass Du Dich direkt mit dem LALLF (Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei), Abteilung Fischerei und Fischwirtschaft in Verbindung gesetzt und Dich beschwert hast, und das hat es gebracht?

Antwort Lothar Schlicker vom Angelkutter Storkow
Ich habe am selber Tag mit Herrn Richter vom Ladesfischereiamt telefoniert und ihn den Sachverhalt geschildert. Er konnte meine Beschwerde nachvollziehen und hat mir versprochen etwas zu unternehmen. Ich erhielt schon am 29.06.2020 eine Mail mit der Info von Herrn Richter, wen er alles über diesen Sachverhalt informiert hatte.

Für mich war die Abstrafung der Angler nicht so richtig nachzuvollziehen. Einerseits dürfen Fische filetiert werden, auf der anderen Seite dürfen keine Fische ausgenommen ohne Kopf in den Behältern aufbewahrt werden. Für mich und viele andere Angler ist der Dorsch ohne Kopf die Vorstufe zum filetieren.

Ich habe mit meiner Beschwerde erreicht, das die Kontrollbefugten es zukünftig nicht beanstanden sollen, so die Aussagen von Herrn Richter Landesfischereiamt, wenn die Angler, die gefangenen Fische auch im Verarbeitungszustand, ausgenommen ohne Kopf aufbewahren.

Dazu noch ein Tipp:
Mein Tipp hierfür, sollte ein Angler trotzdem zu Kasse gebeten werden, bitte nicht vor Ort zu zahlen, es entscheidet dann das Landesfischereiamt und wird damit nichtig. Vielen Dank an dieser Stelle an Herrn Richter für seine schnelle Einsichtnahme, der endlich mal mitdenkt und nicht sturköpfig gleich den Strafzettel zückt!

750 storkowDer Angelkutter Storkow von Lothar Schlicker


Protest von Angelkutterkapitän und Angler hatte Erfolg bei Behörde

Der Protest von Anglern und Angelkutterkapitän fiel zum Erstaunen aller Beteilifgten und mir bei der zuständigen Behörde direkt auf fruchtbaren Boden. Thomas Richter, der Leiter der Abteilung 7 (Fischerei und Fischwirtschaft) des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) erkannte direkt, dass hier eine praxisferne Regelung getroffen worden war.
Zwar sei in der Verordnung "der Verarbeitungszustand "ausgenommen ohne Kopf" nicht aufgenommen", dies könne aber nur eine fehlerhafte Unvollständigkeit der Rechtsnorm sein"
Er habe deswegen die Kontrollbefugten gebeten es nicht zu beanstanden, wenn sie Dorsche ausgenommen ohne Köpfe vorfinden.

Behördenleiter aus der Praxis: Thomas Richter angelt

Ich hatte mich nach Telefonaten, Mails und WhatsApps mit Horst Stark und Lothar Schlicker zur Sache auch telefonisch bei Herrn Richter gemeldet. Seit 20 Jahren mache ich hauptberuflich Angeljournalismus. Ich habe in der ganzen Zeit noch nie einen Mitarbeiter einer Behörde oder wie hier gar den Leiter einer Behörde erlebt, der bei einer Beschwerde von Anglern so schnell und anglerfreundlich reagiert hatte.
Meine Vermutung:
Wenn ein Beamter aus der Praxis kommt (Herr Richter erzählte mir, dass er auch ab und zu angeln geht) kann das durchaus hilfreich sein.

Auch mir gegenüber als nachhakendem Journalisten kamen alle Antworten von Herrn Richter direkt, schnell und freundlich. Nicht nur, dass er die von Lothar Schlicker getroffene Aussage im Interview bestätigte (dass zukünftig das nicht mehr kontrolliert werden solle)!


Er gab mir auch das Schreiben zum Veröffentlichen bei uns frei, das er dazu an Horst Stark geschickt hatte.
So dass dies jeder nachlesen und auch zukünftig auch vorlegen kann:

lallf kontroll der freizeitfischereiDas Dokument der Behörde aus dem klar hervorgeht, dass es nicht mehr verfolgt werden soll wenn man ausgenommen Dorsche ohne Kopf in der Kiste hat.

Der Tipp der Behörde, falls doch ein Dorsch ohne Kopf moniert werden sollte

Thomas Richter hat mir gegenüber darüber hinaus auch noch bestätigt, dass es noch vorkommen kann, dass Wasserschutzpolizei oder Fischereiaufsicht einen Dorsch ohne Kopf beanstanden würde.

Aber er gab mir gleich auch dazu die Verhaltensweise welche Angler befolgen sollen, um in einem solchen Fall kein Bußgeld bezahlen zu müssen. Wir haben dazu seine Erlaubnis dies hier für alle Angler zu veröffentlichen. Denn er würde als zuständiger Beamter solche Verfahren wegen eines Dorsches ohne Kopf dann einstellen und kein Bußgeld verhängen.

Hinsichtlich der mitgeteilten Fragestellung des Verfahrens zur Erhebung eines Verwarnungsgeldes vor Ort wegen einer rechtswidrigen Handlung, ist folgendes anzumerken:
In § 56 Abs. 2 des Ordnungswidrigkeitengesetzes ist geregelt, dass eine Verwarnung von 5 bis 55 Euro vor Ort entweder sofort bezahlt oder innerhalb einer Frist, die eine Woche betragen soll, eingezahlt wird. Eine solche Frist soll bewilligt werden, wenn der Betroffene das Verwarnungsgeld nicht sofort zahlen kann oder wenn es höher ist als zehn Euro.


Wenn ein betroffener Bürger (Autofahrer, Angler ...) sich zu der rechtlichen Bedeutung seines möglichen Verstoßes nicht sicher ist und dies selbst anhand der rechtlichen Vorschriften nach der Kontrolle nochmals prüfen möchte, muss er das angebotene Verwarnungsgeld nicht vor Ort bezahlen. Kommt er innerhalb der Überweisungsfrist zu der Erkenntnis, dass er mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht rechtswidrig gehandelt hat, überweist er das VwG nicht. Der Kontrollbeamte wird dann, den mutmaßlichen Verstoß der zuständigen Verwaltungsbehörde anzeigen, die ihrerseits die Tatbestandsmerkmale prüft und ggf. ein schriftliches Anhörungsverfahren einleitet.
Dann hat der Betroffene die Möglichkeit seine Rechtsauffassung in der Sache darzustellen.

Mein persönliches Fazit

Nach wie vor ist für mich die grundsätzliche Regelung mehr als fragwürdig, dass man Fische in Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr normal filetieren darf, weil die Beamten der Wasserschutzpolizei und die Fischereiaufsicht scheinbar nicht gut genug geschult sind, um entsprechende Arten auseinander halten zu können. Dies hatte ich bereits im Artikel "Vom Staat verboten: Haut abziehen beim Dorschfilet für Angler! ..." dargelegt.

Dass es hier Anglern wie Horst Stark und dem betroffenen Angelkutterkapitän Lothar Schlicker so schnell gelungen ist, die zuständige Behörde und den Behördenleiter Thomas Richter zu einer unkomplizierten und anglerfreundlichen Reaktion inkl. Hilfe zu veranlassen, ist in 2 Punkten für mich mehr als bemerkenswert:



  1. Es ist selten und bemerkenswert, dass Behörden so schnell, konkret und anglerfreundlich handeln wie es hier Thomas Richter für das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern (LALLF) getan hat.
  2. Es zeigt was Angler und ihre Dienstleister alles erreichen könnten - warum zuständige Verbände da dann nicht schon lange tätig wurden, wenn das so leicht gelingen kann ist ebenfalls bemerkenswert (Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern, Deutscher Meeresanglerverband, DAFV).

Von mir daher hier nochmal einen dicken Dank an Lothar Schlicker und Horst Stark für ihren Einsatz für Angler, Angeln und Anglerschutz und an Thomas Richter vom LALLF für sein schnelles, umsichtiges und anglerfreundliches Handeln im Sinne der Angler.


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