Kommentar
750 teaser hautverbot dorschfilet

    • Aktualisierung 2020

      Mit der aktuellen "Verordnung zur Ausübung der Fischerei in den Küstengewässern" mit Änderung vom 06. Januar 2020 gilt jetzt für ALLE Fische, nicht nur wie bisher für Fische mit einer Fangmengenbegrenzung:

      "Fische dürfen nur als ganze Fische oder ausgenommen mit Kopf oder als zwei Filets mit Haut je Fisch an Bord gelagert oder angelandet werden."

Haut abziehen verboten beim Dorschfilet 
...oder der Irrsinn von Gesetzen, Verordnungen und Regeln beim Angeln in Deutschland

Als Angler nimmt man viele der mehr oder weniger einsehbaren Gesetze, Verordnungen, Verbote, Gebote und sonstigen Einschränkungen rund um Angler und Angeln gar nicht mehr richtig wahr, sondern oft einfach nur noch hin - sofern sie überhaupt bekannt sind. 

Wie falsch es aber ist anzunehmen, die Verordnungen und Gesetze wären alle bekannt, wurde mir nach einem Telefonat mit einem Redaktionskollegen einer Angelzeitung wieder einmal vor Augen geführt.

Denn, obwohl Norddeutscher, kannte er die Verordnung aus Mecklenburg Vorpommern nicht, welche das Abziehen der Haut beim Dorschfilet verbietet.

Und zwar seit das Baglimit für Dorsch in der Ostsee gilt und Mecklenburg Vorpommern deswegen erneut seine Küstenfischereiverordnung geändert hat:

Zweite Verordnung zur Änderung der Küstenfischereiverordnung vom 12. Nov. 2016.

5.
§ 9 wird wie folgt geändert: a) Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
„3. Je Angeltag und je Erlaubnisscheininhaber dürfen ungeachtet sonstiger Fänge bis zu drei Hechte, drei Zander und drei Salmoniden (Lachs, Meerforelle) und nach europäischem Recht festgesetzte Dorschmengen gefangen, angeeignet und in MecklenburgVorpommern angelandet werden.
Fische, die einer Fangmengenbegrenzung unterliegen, dürfen nur als ganze Fische oder ausgenommen mit Kopf oder als zwei Filets mit Haut je Fisch an Bord gelagert oder angelandet werden.

Hintergrund dieser Regelung ist wohl, dass Beamte und Fischereiaufseher in Mecklenburg Vorpommern so die gefangenen Dorsche der Angler besser zählen und die Einhaltung des Baglimits damit besser kontrollieren können sollen.

Diese Vorschrift gibt es aber exklusiv für Mecklenburg-Vorpommern. Denn weder in Schleswig Holstein noch in Dänemark braucht man das. Trotz gleicher EU-Vorschriften, auf denen das ja beruht. Vielleicht sind da ja Fischereiaufseher und Beamte besser ausgebildet als in Mecklenburg-Vorpommern?

Wenn nun nicht einmal ein Redaktionskollege - der sich ja auch täglich mit Angeln und Anglern beschäftigt und noch dazu aus dem Norden kommt -  so etwas kennt, wie soll dann ein ganz normaler Angler,  ein Angeltourist z. B. aus Bayern, darüber Bescheid wissen?

Unzählige Gesetze und Verordnungen je nach Bundesland – kann man noch durchblicken?

Angler machen eine Prüfung, in welcher sie meist auch über Recht und Gesetz beim Angeln aufgeklärt werden (sollten). Wenn dann ein Angler aus Bayern, Baden-Württemberg, Hessen oder Thüringen, dem kein Gesetz und keine Verordnung vorschreibt, wie er Fische zu filetieren habe, im Urlaub nach Mecklenburg Vorpommern kommt, kann er schnell Probleme bekommen.

Denn wenn er wie meist üblich auf dem Kutter oder dem Kleinboot beim Dorsch filetieren die Haut abzieht, kommt er ja schon mit der Verordnung, im Ernstfall also auch mit einem Kontrolleur oder der WaPo, in Konflikt.

Oder soll man die Prüfung bezüglich Fischereirecht einfach abkürzen und nur darauf hinweisen, dass es in Deutschland so viele Gesetze, Verordnungen und Ausführungsverordnungen zur Verordnung gibt? Dass man sich vor jedem Angeln zuerst über jeweils neueste Vorschriften, Regeln, Ge- und Verbote grundlegend aktuell informieren sollte?

So einfach ist das aber gar nicht! Denn entsprechende Vorschriften sind je nach Bundesland in zig Gesetzen, Ausführungsverordnungen, Verwaltungsvorschriften und dergleichen verteilt und teilweise "versteckt". Zudem in einer Sprache, welche vielleicht Juristen, aber selten normale Angler täglich nutzen.

Eine kleine Hilfe kann hier das Angebot von Netzwerk Angeln sein in dem wir die maßgeblichen Fundstellen für Vorschriften zum Angeln für die einzelnen Bundesländer zusammengetragen haben:
Siehe Netzwerk Angeln - Behörden, Gesetze und Verbände.

Dennoch muss man hier ganz klar die Sinnfrage stellen:
Soll sich ein Angler für einen Kurztrip in ein anderes Bundesland wirklich jedes Mal durch hunderte Seiten Gesetztestexte wühlen oder noch besser gleich einen Anwalt mit zum Angeln nehmen??

Verbots-Spirale durch unsinnige Regelungen!

Mit so abstrusen Regelungen, wie dem Verbot des Hautabziehens für Dorschfilets in Mecklenburg-Vorpommern wird natürlich nichts besser. Im Gegenteil, da die meisten Angler von dieser Regelung vermutlich überhaupt nichts wissen wird auch oft gegen diese Regelung verstoßen.

Die Folge ist eine Verbotsspirale. Im bürokratiehörigen Deutschland wird dann darauf verwiesen werden, dass Verstösse gegen die Regelung des Häutungsverbotes beim filetieren zunehmen.

Daher brauche es neue Regeln, um diesen steigenden Rechtsbrüchen Herr zu werden. So beginnt dann die "Verbots-Verbotsbruch-neues Verbot" - Spirale:

Was kommt als Nächstes?

  • Dürfen Dorsche dann vielleicht nur noch an Land filetiert werden?
  • Muss man Anglern das Filetieren von Dorschen in Mecklenburg-Vorpommern komplett verbieten?

Und selbstverständlich ist dieses Beispiel einer "Verbots-Verbotsbruch-neues Verbot" - Spirale auf viele Punkte beim Angeln in vielen Bundesländern übertragbar.

Bis es am Ende mehr Gesetze und Verordnungen gibt als Fische im Wasser........

Einheitliches Bundesangelgesetz – Risiko oder Gefahr?

Es gibt daher nicht wenige Angler, die meinen es wäre alles besser, wenn es ein bundeseinheitliches Gesetz fürs Angeln geben würde. Was zuerst nach einer guten und einfachen Lösung klingt, sollte aber auch einmal kritisch betrachtet werden. Denn der Föderalismus mit den Ländergesetzen treibt ja durchaus viele anglerfeindliche Blüten.

Man denke an Nachtangelverbot, Setzkescherverbot oder Catch and Release Verbote und was es noch  alles an anglerfeindlichen und sinnfreien Gesetzen, Regeln und Verordnungen gibt.

Glaubt ein Angler ernsthaft bei der von Naturschützern und Tierrechtlern dominierten Politik, dass in einem einheitlichen Bundesangelgesetz die für Angler sinnvollsten Lösungen kommen würden?

Oder werden da nicht vielmehr gerade die Regeln, Gesetze und Verordnungen kommen, die bundesweit Angler und das Angeln noch mehr einschränken?


Die Parteien versagen – nur Worte, keine Taten

Immer wieder betonen alle Parteien für wie wichtig und sinnvoll sie Angeln und Angler halten. Wie toll das Ehrenamt sei in den Angelvereinen, auch und gerade bei Gewässerpflege und Hege des Fischbestandes. Angeln als Wirtschaftsfaktor, als gelebte Tradition und Kultur, als sinnvolle Freizeitbeschäftigung.

Gleichzeitig gibt es bis heute KEINE Partei in Regierungsverantwortung (ob Bund oder Land), welche REAL daran geht, diesen ganzen unsäglichen und für niemand mehr zu durchblickenden Wust an Gesetzen, Verordnungen, Verboten, Geboten und sonstigen Einschränkungen für (man sollte wohl eher sagen gegen) Angler und das Angeln auszumisten und auch für ganz normale angelnde Bürger verständlich zu machen.


Die Verbände versagen - nur Worte, keine Taten

Die Naturschutzverbände der organisierten Sport- und Angelfischerei tun auch nichts dazu, um diesen Wirrwarr an Gesetzen, Verordnungen, Verboten, Geboten und sonstigen Einschränkungen Einhalt zu gebieten. 

Im Gegenteil - Sie sehen sich oft fast schon selbst als Behörden, oder als Erfüllungsgehilfen für die Politik und Ministerien.

Schon alleine, dass Verbände und Vereine ÜBER DIE GESETZLICHEN Verbote und Einschränkungen hinaus noch weitere privatrechtliche Ver- und Gebote erlassen, die das Gesetz selber nicht verlangt, spricht da Bände.

Wie soll aber etwas in den Parlamenten FÜR Angler und Angeln und GEGEN immer mehr Verbote und Gebote passieren, wenn die Verbände der Sport- Angelfischerei selber immer wieder MEHR Ge- und Verbote erlassen?


Warum handelt der DAFV nicht mit einem "Beispielangelgesetz"?

Wäre es nicht Aufgabe auch eines Bundesverbandes, sich mit seinen Landesverbänden zusammen zu setzen und der Politik in ALLEN Bundesländern ein "Beispielangelgesetz" an die Hand zu geben?

Natürlich NICHT an der jetzigen Verbandslinie mit Angeln nur zur Verwertung und am Naturschutz ausgerichtet. Sonden ausgerichtet auf Angler, Angeln und Anglerschutz.

Indem z. B. die Funktionäre die aus jedem Bundesland ANGLERFREUNDLICHSTEN Regelungen aus den 16 Landesfischereigesetzen und den ganzen Verordnungen zu den einzelnen Punkten zusammen fassen, die man dann für jeweils alle anderen Bundesländer auch fordern könnte:

  • Wie z. b. dass in Niedersachsen gesetzlich keine Prüfung zum Angeln gebraucht wird, sondern nur der Personalausweis und die Erlaubnis der jeweiligen Gewässerbewirtschafter.

    Oder die Setzkescheregelung wie in Bayern, die dem Angler explizit erlaubt einen solchen zu verwenden wenn eine Schädigung der gehälterten Fische nicht zu erwarten ist.

    Oder wie der Jugendfischereischein, der im Saarland ohne Altersbegrenzung schon ab Geburt beantragt werden könnte...

Einen solchen Katalog der die jeweils anglerfreundlichsten Regelungen ausweist, könnnte man dann als Vorlage und Forderung für die 15 anderen Bundesländer nehmen.

Ob man sowas erwarten darf? Nein - wohl leider nicht. So wird die Abwanderung der Angler in die Nachbarländer munter weitergehen.

Die Nachbarländer freuen sich auf deutsche Angler

eu d

Während also in Deutschland das Angeln immer durchregulierter wird, immer mehr „gemanaged“ werden soll und letztlich immer mehr verboten wird, immer neue Gebote kommen freuen sich Nachbarländer wie Dänemark, Niederlande, Luxemburg, Belgien, Frankreich etc. mit ihren einfacheren Regeln und Gesetzen für Angler und das Angeln darüber, dass immer mehr deutsche Angler nun ihr Geld lieber beim Angeln dort hintragen, wo sie willkommen sind und Regelungen verstehen und nachollziehen können: In den Nachbarländern der Bundesrepublik Deutschland!


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Kommentare  

Um dieser Regulierungswut unserer Behörden und Verbände zu entgehen werde ich meine Meeresangelei, Brandung u.s.w. jetzt zu 100 Prozent nach Dänemark verlagern. Die Anfahrt hat man sowieso und die Dänen empfangen uns mit offenen Armen und freuen sich über zusätzliche Übernachtunsgäste. Jetzt wird auch noch der Fang von Lachsen reguliert. Haben diese Sesselfurzer eigentlich eine Ahnung wer dafür gesorgt hat daß der Lachs sich in großen Stückzahlen in der Ostesee tummelt ?
Vielen Dank regulierungswütiges Deutschland ich lasse in diesem Land kein Geld mehr für mein Hobby, werde es lieber im Ausland ausgeben.