strafe wallerangler

Verschiedene Medien berichteten im vergangenen Jahr über den Fang eines großen Wallers im Bodensee. So wurde wohl auch die Fischereiaufsicht auf den außergewöhnlichen Fang und die Fangumstände wie das fotografieren und anschließende Zurücksetzen aufmerksam und erstattete Strafanzeige gegen die Angler.

Eventuell  gibt es zum Fang auch ein Video, es ist allerdings nicht verifiziert, dass es sich bei dem Video um den für die Verhandlung gegenständlichen Vorgang handelt . Fisch und Umstände legen aber die Vermutung nahe.

Einen Link zum Video findet ihr am Ende des Artikels.

Die Verhandlung und das Urteil gegen die Wallerangler

Nun landete der Fall vor dem Amtsgericht Lindau und die Schwäbische Zeitung berichtete über die Verhandlung gegen die beiden Wallerangler.
Nachfolgend  ein Kurzüberblick zur Verhandlung anhand des Zeitungsartikels:


Zeugenaussagen

Der „Fischereibeauftragte“ gab in der Verhandlung laut Pressebericht an, die beiden Angler hätten den Fisch nur fangen dürfen, wenn sie auch eine Verwendung dafür gehabt hätten.
Das Herumtragen des Fisches hätte die empfindliche Schleimhaut des Fisches schädigen können. Für den Fall, dass der Fisch den Anglern zu groß sei, hätten Sie ihn noch im Wasser abhaken müssen.
Interessant, wie sich der zuerst im Artikel genannte „Fischereibeauftragte“, dann im Rahmen eines Interviews mit der Zeitung als „Fischereiaufseher“ juristisch einlässt, indem er nicht auf den Wortlaut, sondern auf den “Sinn“ (wohl in seinem Sinn?) eines Gesetzes verweist:


Die Männer hätten den Fisch gar nicht erst fangen dürfen. Sie verstoßen gegen das Fischereigesetz. Da steht, dass es einen vernünftigen Grund braucht, um zu fischen. Dieser Grund ist nicht ganz fix definiert, aber Sinn der Fischerei ist es in erster Linie, Fisch als Nahrungsmittel zu verwerten.

Eine als Sachverständige geladene Tierärztin vertrat die Ansicht, dass es für das Tier maximaler Stress gewesen sei, aus dem Wasser gezogen und festgehalten zu werden. Der Fisch hätte entweder sofort abgehakt oder getötet werden müssen. Ferner verwies auch sie laut der Berichterstattung der Zeitung darauf, dass Angeln einen vernünftigen Grund wie etwa die Verwertung als Lebensmittel brauche. Wie sie als Tieräztin dazu kommt, einen umstrittenen juristischen Sachverhalt (man brauche einen Grund zum Angeln wie Verwertung) in die Verhandlung einzubringen ist nicht bekannt.

 

An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass Juristen wie etwa Netzwerker Kolja Kreder bereits ausführlich zum Thema veröffentlicht haben :
Catch & release - eine falsch geführte Diskussion

 

Ein anderer Zeuge bestätigte dass die beiden Angler den Wels gefangen, fotografiert und zurückgesetzt hätten.
Die Zeit, in der der Fisch sich außerhalb des Wassers aufhielt schätzte er auf 2-5 Minuten.


So verteidigten sich die Wallerangler

Einer der Angeklagten machte deutlich, dass er sich für nicht schuldig halte. Er habe den Fisch auf eine nassen Abhakmatte gezogen und auch seine Hände nass gemacht um eben die Schleimhaut nicht zu schädigen.
Ferner sei er ein spezialisierter Wallerangler, der die nötige Ausrüstung zum Fang eines Welses dabei gehabt hätte. Er habe aber nicht einen so großen Fisch erwartet, wäre der Fisch kleiner gewesen hätten die Angler ihn gegessen.


Einschätzung der Staatsanwältin zum Zurücksetzen des Wallers

Die Staatsanwälting machte deutlich, dass sie keine Zweifel habe, dass gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde. Für das Tier sei es ein erhebliches Leiden gewesen, sich an der Luft zu befinden.
Außerdem sei es absolut unnötig gewesen ein Foto zu machen, die Angler hätten aus eigennützigen Gründen gehandelt.

Sie forderte für beide Angeklagten eine Geldstrafe.


Das Urteil gegen die Wallerangler

Der Richter folgte der Forderung der Staatsanwältin und verhängte Geldstrafen von 1400€ sowie 2700€ gegen die Angler. Leider lässt sich aus so einer Summe nichts ableiten, da deutsches Recht keine absoluten Summen als Strafe kennt, sondern diese nach dem Einkommen festgelegt werden. Als Strafe wird eine Anzahl an sogenannten “Tagessätzen“ festgelegt, die sich dann wohl laut Berichterstattung auf die genannten Summen addierten.


Fazit zum Urteil gegen die Wallerangler


Der Pressebericht ist leider nicht umfassend genug, um den Fall wirklich seriös einzuschätzen. Das sieht man beispielsweise daran, dass absolute Summen anstatt Tagessätzen genannt wurden.

Etwas seltsam erscheint auch, dass Sachverständige (Tierärztin) und Zeugen (Fischereibeauftragter) sich juristisch eingelassen haben sollen. Ein Blick ins Urteil wäre hier sicher aufschlussreich.

Was bereits jetzt feststeht:

 

Ein solches Urteil, über das so einseitig berichtet wird, wird natürlich wieder spendensammelnden Tierrechtsorganisationen weitere Vorwände für Anzeigenkampagnen gegen Angler liefern.

 

Ob der Landesfischereiverband Bayern sich hier dann wieder wie im Fall Augenthaler gegen Angler stellt, statt obige kritische Punkte in Berichterstattung und Urteil mit zu beachten, wird sich zeigen.

 

Thomas Finkbeiner

 

Nachfolgend noch 2 Links zu einen Pressebericht sowie einem Youtube-Video, welche möglicherweise dem hier verhandelten Fall vorausgegangen sind. 

Da wir keinen Einblick in die Gerichtsakten haben, können wir das aber nicht mit Sicherheit behaupten. Auch wenn die Umstände, sowie der Fisch die Vermutung nahe legen, weißen wir darauf hin - dass nicht endgültig geklärt ist, ob Zeitungsartikel und Video tatsächlich mit dem Fall in Zusammenhang stehen.

Fang eines 2 Meter Wallers aus dem Bodensee:
https://www.vol.at/fischer-ziehen-2-meter-wels-aus-dem-bodensee/5334932

Youtube-Video vom Fang eines 2 Meter Wallers aus dem Bodensee:
https://www.youtube.com/watch?v=w62nMejrx64


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