fischereiaufseher pruefung bayern

Wer in Bayern Fischereiaufseher werden möchte, findet im Netz nur wenige konkrete Informationen über die Inhalte von Ausbildung und Prüfung für Fischereiaufseher. Ich habe die Prüfung abgelegt und möchte angehenden Fischereiaufsehern gerne einige Informationen für einen bevorstehenden Fischereiaufseher-Lehrgang samt Fischereiaufseherprüfung zur Verfügung stellen.   

Voraussetzungen: So wird man Fischereiaufseher in Bayern.

Im Vorfeld sollte man grundsätzlich wissen wie das „System Fischereiaufseher“ in Bayern funktioniert, das ist nämlich auf den ersten Blick durchaus etwas ungewöhnlich. Die Fischereiaufseher werden vom Fischereiberechtigten (z.B. Angelverein) vorgeschlagen und dann von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bestellt (siehe Artikel 60 BayFig). Mit der Bestellung wird dann auch der örtliche Zuständigkeitsbereich des Fischereiaufsehers festgelegt (im Normalfall eben die Gewässer des Fischereiberechtigten z.B. Angelverein).

(BE-)Stellung des Fischereiaufsehers

Der Fischereiaufseher ist während der Ausübung seines Dienstes Angehöriger der bestellenden Kreisverwaltungsbehörde im Außendienst. Nochmal zum Verständnis: Man ist im Dienst nicht „privater Vereinsaufseher“, sondern Angehöriger der Kreisverwaltungsbehörde (z.B. Landratsamt). Wie man sich vorstellen kann, bekommt man durch diesen Status als Amtsperson erheblich mehr Befugnisse zugestanden als sie ein „privater Vereinsaufseher“ hätte. Gleichzeitig erwächst daraus natürlich auch eine nicht geringe Verantwortung. Man erhält von der Kreisverwaltungsbehörde dann auch ein offizielles Dienstabzeichen und einen offiziellen Dienstausweis. Damit man als Fischereiaufseher bestellt werden kann gibt es einige Voraussetzungen die man erfüllen muss:

  • Als Fischereiaufseher werden nur Personen bestellt, die volljährig und zuverlässig sind. Sie müssen gesundheitlich und zeitlich in der Lage sein, ihren Aufgaben nachzukommen.

  • Der Bewerber muss einen gültigen Fischereischein haben und über ausreichende Kenntnisse der in Art. 61 Abs. 1 bis 6 BayFiG genannten Aufgaben und Befugnisse verfügen. Diese erforderlichen Kenntnisse werden durch Bestehen eines Eignungstest („Fischereiaufseher-Prüfung“) nachgewiesen.

Es ist also jetzt klar, dass man als angehender Fischereiaufseher eine „Fischereiaufseher Prüfung“ ablegen muss. Worum es bei dieser Prüfung geht, wie schwer sie ist, was gefragt wird usw. schauen wir uns jetzt an.

Aufgaben der Fischereiaufseher

Die Fischereiaufseher in Bayern haben die Aufgabe, die Einhaltung von Rechtsvorschriften, die den Schutz und die Erhaltung der Fischbestände, die Pflege und Sicherung ihrer Lebensgrundlagen und die Ausübung der Fischerei regeln, zu überwachen und Zuwiderhandlungen gegen diese Rechtsvorschriften festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden und, soweit die Übertretung mit Strafe oder mit Geldbuße bedroht ist, bei ihrer Verfolgung mitzuwirken.

Lehrgang und Lerninhalte für Fischereiaufseher

Als Vorbereitung auf die Prüfung bieten die Landesanstalt für Landwirtschaft - Institut für Fischerei in Starnberg sowie auch die in den Regierungsbezirken ansässigen Fischereiverbände Vorbereitungskurse bzw. Fischereiaufseher-Lehrgänge an. Der Lehrgang ist an sich keine Pflicht um an der Prüfung teilnehmen zu können, aber aus meiner Sicht absolut sinnvoll, ja sogar notwendig.

Auch wenn die Lehrpläne der einzelnen Institutionen die Vorbereitungskurse anbieten im Detail etwas unterschiedlich sind, lassen sich die Kursinhalte grob in drei große Themengebiete einteilen:

  • Spezielle Fischkunde
  • Fischereirecht, Tierschutzrecht, Naturschutz
  • Aufgaben und Befugnisse der Fischereiaufseher

Die ersten beiden Themengebiete, Fischkunde und Rechtskunde sind grundsätzlich an die Inhalte der Vorbereitungskurse zur Fischerprüfung angelehnt. Es wird allerdings erwartet, dass man (da man ja bereits einen Fischereischein besitzt) hier schon einiges an „Vorbildung“ mitbringt.

In der Fischkunde geht es daher vor allem um die Merkmale und Unterscheidung von Fischen, Neunaugen, Krebsen und Muscheln. Natürlich wird nicht viel Zeit darauf verwendet zu erklären, dass die Bachforelle den Salmoniden zuzuordnen ist und wie man einen Hecht vom Karpfen unterscheidet. Stattdessen beschäftigt man sich mit Arten wie Moderlieschen, Kilch, Strömer, Steingressling, Hasel, Nackthalsgrundel, Bitterling, Steinkrebs oder Perlmuschel. Ebenso wird man auch nochmal Tiere und Pflanzen am Gewässer und deren Schutzstatus durchgehen.

Im Bereich Recht schaut man sich nochmal gemeinsam das Bayerische Fischereigesetz sowie die Ausführungsverordnung an und geht dabei die Artikel und Paragraphen und ihre Bedeutung durch. Dabei geht man dann auch auf Details ein, die einem als Angler auf Anhieb nicht so geläufig sein dürften. Eine Problemstellung die in meinem Kurs erörtert wurde, war zum Beispiel die Fragestellung wann genau bei der Fischnacheile die 1-wöchige Frist beginnt, nach deren Ablauf sich der Grundstückseigentümer in Senken und Vertiefungen zurückgebliebene Fische aneignen darf. Außerdem beleuchtet man auch Rechtsvorschriften anderer Bereiche welche die Fischerei bzw. die Fischereiaufseher betreffen wie etwa Wasserrecht, Abfallrecht, Strafrecht usw.

Der Themenkomplex Aufgaben und Befugnisse des Fischereiaufsehers ist ganz sicher der, der das meiste „neue Wissen“ mit sich bringt. Man lernt hier beispielsweise die Unterschiede zwischen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten und wie sich das auf die Arbeit der Fischereiaufseher auswirkt.  Außerdem erfährt man, wie man die Befugnisse des Fischereiaufsehers in der Praxis konkret anwendet um dabei einerseits verhältnismäßig andererseits aber auch rechtssicher agieren zu können.

Die Fischereiaufseher Prüfung

Nach dem Lehrgang geht es dann an die Prüfung. Der Ablauf der Prüfung ist in der AvBayFig §31 festgelegt:

Der Eignungstest nach § 30 Abs. 2 Satz 2 besteht aus einem Prüfungsgespräch mit einer Dauer bis zu 20 Minuten […] Für die Durchführung des Eignungstests bestellt die Landesanstalt im Benehmen mit dem Landesfischereiverband Bayern e.V. einen oder mehrere Ausschüsse, denen jeweils ein Vertreter der Landesanstalt und zwei weitere sachkundige Personen angehören. Die Leistungen werden von dem jeweils eingesetzten Prüfer bewertet. Der Ausschuss stellt fest, ob der Bewerber über ausreichende Kenntnisse verfügt.

Im Prüfungsgespräch gibt es also insgesamt 3 Prüfer, von denen man an einzelnen Stationen nacheinander jeweils ca. 7 Minuten befragt wird. Der Ablauf und die Verteilung der einzelnen Themen auf die Prüfer können je nach Prüfungssituation etwas variieren. Um euch einen Einblick zu geben wie sowas aussieht habe ich euch mal konkret aufgeschrieben was ich in meiner Fischereiaufseherprüfung gefragt wurde.

Bitte beachten: Das Themenspektrum aus denen Fragen kommen können ist sehr umfangreich, jede Prüfung ist daher individuell und für jeden Teilnehmer etwas anders (wie z.B. auch eine praktische Fahrprüfung beim Auto-Führerschein).

Station 1: Fische erkennen und Fragen zum Fischereirecht

Mir wurden hier nacheinander 10 Bilder von Fischen vorgelegt. Ich sollte die Fische bestimmen und eine Aussage zu den jeweiligen Schonbestimmungen (Schonmaß und Schonzeit) treffen. Bei mir waren es diese 10 Fischarten:

  • Schrätzer
  • Steinbeißer
  • Äsche
  • Barbe
  • Hasel
  • Zander
  • Gründling
  • Karausche
  • Nase
  • Mairenke


Anschließend folgten einige Fragen zum Bayerischen Fischereirecht, konkret sollte ich etwas zu folgenden Themen sagen: 

  • Hege (Was versteht man unter Hege?)
  • Gültigkeit von Fischereischeinen (Prüfungstourismus, Zuzug aus anderen Bundesländern, Touristenfischereischeine aus anderen Bundesländern usw.)
  • Touristen-Fischereischein in Bayern
  • Fischen nach Besatzmaßnahmen
  • Beschaffenheit und Verwendung des Setzkeschers
  • Transport von Krustentieren (Krebse)

Station 2: Aufgaben und Befugnisse des Fischereiaufsehers

An dieser Station wurde ich zunächst nach den Aufgaben des Fischereiaufsehers gefragt. Anschließend begab ich mich mit dem Prüfer auf einen fiktiven Kontrollgang bei dem wir verschiedenen Situationen begegneten. Zu den einzelnen Situationen stellte der Prüfer dann Nachfragen oder machte Vorschläge (manchmal absichtlich falsch) was wir machen. Die Situationen zielten letztlich immer auf die Befugnisse des Fischereiaufsehers ab (Wir kontrollieren einen Angler der das Fanglimit des Erlaubnisscheins überschritten hat, welche Rechtsverstöße stehen im Raum, was machen wir mit den illegal gefangenen Fischen usw.)

Station 3: Tierschutz und Naturschutz

Hier wurden mir Schlagworte gegeben und konkrete Fragen zu diesen Themen gestellt:

  • Grundsatz des Tierschutzgesetzes
  • Geschützte Pflanzenarten am Gewässer aufzählen
  • Transport von Fischen
  • Gemeingebrauch
  • Töten von Fischen (inkl. Aal, Plattfische und Krustentiere)
  • Beaufsichtigung der Handangel
  • Vergrämen von Vögeln am Gewässer

                                                                  

Tipps & Tricks rund um den Eignungstest für Fischereiaufseher in Bayern

Wie man anhand der Fragen die mir gestellt wurden sieht, wird in der Prüfung schon ein bisschen was verlangt. Ganz auf die leichte Schulter nehmen sollte man den Eignungstest also nicht.

Es sind öffentlich keine genauen Vorgaben bekannt wieviel man in der Prüfung wissen muss um zu bestehen. Bei meiner Prüfung wurden an jeder Station Schulnoten vergeben und erst einige Tage nach der Prüfung bekam man das Ergebnis (bestanden oder nicht) schriftlich mitgeteilt. Es gibt auch Prüfungssituationen in denen man sofort (also noch am gleichen Tag) erfährt ob man bestanden hat oder nicht.

Sie die Prüfer streng?

Die prüfenden Personen nehmen die Angelegenheit schon ernst und fragen sehr präzise. Dabei wird jedoch sehr ruhig und freundlich vorgegangen. Dem Teilnehmer soll hier ganz klar die Möglichkeit gegeben werden, sein Wissen auch anzubringen. Wenn man beim freien formulieren etwas ins Stocken gerät, wird man durch gezielte Nachfragen auch mal etwas auf den richtigen Weg geschubst. Es geht also nicht darum den Teilnehmer in die Pfanne zu hauen, sondern man bemüht sich redlich die richtige Antwort herauszulocken. Klar ist aber auch: Das Wissen muss halt schon auch vorhanden sein. 

Was soll ich lernen, was muss ich wissen?

Wenn man die Prüfung souverän meistern möchte, muss man die in Bayern vorkommenden Fischarten kennen, sicher bestimmen können und die jeweiligen Schonbestimmungen wissen. Daran führt absolut kein Weg vorbei.

Um die Fischarten nochmal zu wiederholen und sicher „drauf zu haben“ gibt es verschiedene Hilfsmittel:

  1. Eine sehr gute Investition ist das „Fischarten in Bayern Poster“, welches alle in Bayern vorkommende Arten samt Schonbestimmungen auf einem Poster zusammenfasst.
  2. Das Heintges-Arbeitsheft „Süßwasserfische - Neunaugen, Fische, Krebse und Muscheln der Binnengewässer“ beschreibt alle in Bayern vorkommenden Fischarten sehr ausführlich und genau und ist ebenfalls sehr hilfreich.
  3. Die Kollegen vom Blinker bieten mit ihrem kostenlosen PDF „40 Fischarten unterscheiden“ ebenfalls eine gute Hilfestellung. 
  4. Für die Fischkunde sind auch die Lernvideos zur Fischerprüfung sehr gut  geeignet.
  5. Um die Schonzeiten zu Lernen hilft die "Schonzeiten-Lernhilfe" für Bayern.
  6. Zur Kontrolle sollte man die Fragen in den Fachgebieten Fischkunde und Rechtskunde der Bayerischen Fischerprüfung durchmachen. Die Fragen stehen kostenfrei als PDF-Download zur Verfügung, es gibt für Android auch eine kostenlose App mit dem Fragenkatalog der Fischerprüfung. Fragen und App findet ihr hier.

Der zweite Bereich um den man sich kümmern muss, ist das Fischereirecht sowie weitere Rechtsvorschriften welche die Fischerei am Rande berühren. Mann muss dabei keine Paragraphen auswendig lernen, aber man muss wissen wie Sachverhalte im Fischereirecht geregelt sind.

Konkret sollte man sich nach meiner Meinung schwerpunktmäßig folgende Rechtsvorschriften anschauen und den Inhalt verstehen:

Bayerisches Fischereigesetz (BayFig)

Art. 1: Gegenstände des Fischereirechts, Hegepflicht, Nachhaltigkeit, gute fachliche Praxis,

Art. 2: Geschlossene Gewässer, Art. 7: Überflutungen -Fischnacheile, Art. 22: Pachtverträge,

Art. 26: Erlaubnisscheine, Art. 46 + 47: Fischereischeinpflicht, Jugendfischereischein, Art. 50: Fischereiabgabe, Art. 51: Kennzeichnungspflicht, Art. 52: Betreten der Ufer, Art. 54+55: Freier Zug der Fische, Fischwege, Art. 58: Schlämmen und Beseitigung von Wasserpflanzen, Art. 59:  Schonbezirke, Art. 60 + 61: Fischereiaufseher, Art. 66: Bußgeldvorschriften

Ausführungsverordnung zum Fischereigesetz (AVBayFig)

  • § 1-3: Fischereischein, §§ 11–14: Fangbeschränkungen, Gemeinschaftsfischen, §§ 15-21: Fangarten, Fanggeräte, Köder, § 22: Besatzmaßnahmen, § 32: Ordnungswidrigkeiten

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)

  • § 56,57: Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde

Strafgesetzbuch (StGB)

  • 242: Diebstahl, § 248a: Diebstahl geringwertiger Sachen, § 267: Urkundenfälschung, § 293: Fischwilderei, § 294: Strafantrag, § 295: Einziehung, § 324: Gewässerverunreinigung

Strafprozeßordnung (StPO)

  • 127: Vorläufige Festnahme

Bayerisches Waldgesetz (BayWaldG)

  • Art. 17: Feuergefahr

Tierschutzgesetz (TierSchG)

  • 1: Grundsatz
  • 17: Straf- und Bußgeldvorschriften

Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

  • 25: Gemeingebrauch

Bayerisches Wassergesetz (BayWG)

  • Art. 18: Gemeingebrauch

Tierschutz-Schlachtverordnung – TierSchlV

  • 4: Sachkunde, § 9: Aufbewahren von Fischen, § 10: Aufbewahren von Krebstieren, § 12: Betäuben, Schlachten und Töten

Bundesartenschutzverordnung – BartSchV

  • Anlage 1 (Schutzstatus wild lebender Tier- und Pflanzenarten).


Alle Rechtsvorschriften stehen online kostenfrei zur Verfügung. Wirklich effektiv lernen kann man, wenn man sich die Rechtsvorschriften durchliest und die wesentlichen Aussagen der jeweiligen Vorschrift Stichpunktartig kurz selbst zusammenfasst.

Was man hingegen wirklich Wort für Wort lernen und verstehen sollte ist der Artikel 61 des Bayerischen Fischereigesetz welcher die Aufgaben und Befugnisse des Fischereiaufsehers regelt. Für die Prüfung muss einem völlig klar sein, wann man welche Befugnisse und in welcher Situation man welche Handlungsoptionen hat.

Eine Hilfestellung gibt hier auch der Leitfaden für Fischereiaufseher des Landesfischereiverbands Bayern. Der Leitfaden richtet sich an bereits bestellte Fischereiaufseher, aber er gibt dennoch auch angehenden Fischereiaufsehern einen kleinen Einblick welchen Situationen einem Fischereiaufseher begegnen können.

Lehrbuch für die Fischereiaufseher Prüfung

Das Standardwerk für angehende Fischereiaufseher in Bayern ist das im Jahr 2023 unter dem Titel "Der Weg zum Fischereiaufseher" erschienene Buch des Fischereiverband Oberbayern. 

Autor Patrick Mayr hat es mit diesem Buch in einzigartiger Weise geschafft, die teils komplexen Zusammenhänge allgemeinverständlich aufzuarbeiten. Die klare Struktur und das übersichtliche Layout helfen angehenden Fischereiaufsehern sich einen präzisen Überblick zu dem für die Prüfung notwendigen Stoff zu verschaffen.

Besonders hilfreich sind die in jedem Kapitel aufgeführten "möglichen Prüfungsfragen" die zur jeweiligen Thematik gestellt werden könnten. Sich damit auseinanderzusetzen ist die bestmögliche Lernkontrolle.




fischereiaufseher buch

Das Buch kann über die Geschäftsstelle des Fischereiverband Oberbayern bezogen werden: https://fischereiverband-oberbayern.de/ (am besten per Mail nach dem Buch fragen).

Keine Angst – Die Fischereiaufseher Prüfung ist kein Hexenwerk

Wenn du dich bislang noch nicht so intensiv mit dem Fischereiaufseher Lehrgang in Bayern beschäftigt hast wirst du nun vielleicht doch etwas Respekt vor der Prüfung haben. Respekt ist okay und auch notwendug, Angst hingegen muss man vor der Prüfung nicht haben. Die Prüfung ist für am Angeln und der Fischerei interessierte Personen, die bereit sind ein bisschen was zu lernen, absolut machbar.

Solltest du zu irgendeinem der Lerninhalte für Fischereiaufseher in Bayern konkrete Fragen haben oder Hilfe benötigen, helfe ich dir gerne. Einfach per E-Mail melden.

  


Wenn Dir dieser Beitrag gefallen hat, teile ihn mit Deinen Freunden:

You have no rights to post comments

Kommentare  

Ich würde keinem Verein empfehlen, seine Vereinskontrolleure zu Helfern des Staates zu machen. Besser scheint mir, eigene Kontrolleure vernünftig auszubilden und die Dinge(Vorfälle) zuerst auf Vereinsebene zu klären. Bei Verstößen gegen Gesetze und Verordnungen kann auch ein Verein Anzeige erstatten, wenn er es für notwendig erachtet. Ein ehrenamtlicher staatlicher Fischereiaufseher muss nahezu alles der Kreisfischereibehörde melden und die entscheidet dann, wie mit euren Vereinsmitgliedern bei einem vermeintlichen Vergehen vorgegangen wird. Ich denke, sowas braucht kein Angler. Ich helfe gerne wenn ein Verein ein effektives Kontrollsystem aufbauen will. Natürlich nicht ganz umsonst.

Verwandte Artikel

Neues Fischereigesetz Bayern
Fischerprüfung Bayern künstliche Intelligenz
Fischerprüfung Bayern künstliche Intelligenz
Angelschein Tschechien
Angeln ohne Angelschein in Mecklenburg-Vorpommern
Angeln ohne Angelschein in Brandenburg